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Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) dahingehend einzuwirken, dass bei der Sanierung der Wohngebäude

Kochstraße 13-15,
Kochstraße 59-63 sowie
August-Bebel-Straße 81-83

behutsame, klima- und sozial- gerechte Ansätze berücksichtigt werden und als Modellprojekte mit einer speziellen Fördermittelakquise und in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern konzipiert und realisiert werden.

Dies soll Themen wie bezahlbares Wohnen, Wohnraumversorgung von Menschen 
mit Marktzugangsschwierigkeiten sowie Denkmal- und Klimaschutz, unter Beteiligung der Bewohnerschaft, der Zivilgesellschaft vor Ort, beauftragter Fachplaner:innen und Wissenschaftler:innen, beinhalten.

Bis zum 31.12.2023 ist ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, an dem LWB, 

Stadtverwaltung, Netzwerk Leipziger Freiheit, SBB Süd und Wissenschaft 
(z.B. HTWK Leipzig) beteiligt sein sollen. Der zeitweilig beratende Ausschuss Wohnen und der FA Stadtentwicklung und Bau sind zu informieren und zu beteiligen.

Für das Umsetzungskonzept zur Sanierung der o.g. Gebäude sind alle Förderkulissen in Land und Bund zu prüfen und heranzuziehen.

Zusätzlich kann ein Sanierungsrat aus der Anwohnerschaft und Personen mit relevanten Fachkenntnissen (z.B. Stadtverwaltung, Netzwerk Leipziger Freiheit) für alle drei Objekte einberufen und in den Prozess einbezogen werden.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Die Bereitstellung kommunaler landwirtschaftlicher Pachtflächen erfolgt (gleichermaßen) nach dem Grundsatz der Versorgungssicherheit, zur Förderung des ökologischen Landbaus mit dem Ziel von mind. 30% Ökolandbau bis 2030 und zur Förderung der regionalen Landwirtschaft. Ausgeschlossen von diesen Regeln sind Biotop- und Ausgleichsflächen, bei denen durch die Verpachtung die jeweils festgelegten Pflege- und Entwicklungsziele sowie die Unterhaltung abgesichert werden.
  1. Ab dem Pachtjahr 2024/2025 erfolgt die Bereitstellung kommunaler landwirtschaftlicher Pachtflächen in Form eines Bieterverfahrens auf Basis eines Satzes von 20 Kriterien (gemäß Anlage 2) hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und kommunalem Nutzwert. Bei Punktegleichstand soll die Entscheidung nach Fokuskriterien (Nr. 11-13, 18) getroffen werden.
  1. Bewerbungsverfahren und Kriteriensatz werden erstmalig nach 3 Jahren und danach regelmäßig, aber mindestens alle fünf Jahre, auf Wirksamkeit hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und kommunalem Nutzwert überprüft und, falls erforderlich, aktualisiert.
  1. Die Verpachtung kommunaler Landwirtschaftsflächen bzw. die Zusammenstellung der Pachtlose erfolgt unter Berücksichtigung eines zukünftigen gesamtstädtischen integrierten Flächenkonzepts und weiterer relevanter Fachplanungen. Die strategische Landwirtschaftsflächenkulisse des gesamtstädtischen integrierten Flächenkonzepts bildet den zweiten Teil der Gesamtkonzeption „Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig“ und wird bis Ende des 2. Quartals 2025 vorgelegt. Bis Ende des 2. Quartals 2024 soll der Zwischenstand unter Einbeziehung der Rahmenkonzeption Flächen Erneuerbare Energien vorgelegt werdenDas Konzept zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten soll ebenfalls bis spätestens zum Ende 2024 vorgelegt.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Zur Bildung der jährlichen Pacht- und Flächenlose soll ein landwirtschaftliches Sachverständigengremium eingesetzt werden. Dieses setzt sich zusammen aus jeweils einer/einem Sachverständigen für Naturschutz (Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde), Gewässerschutz/ Freiraumentwicklung (Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilungen Gewässerentwicklung und Freiraumentwicklung), Klimaschutz (Referat für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz), Flächenbewirtschaftung (Liegenschaftsamt), Regenerative Energien (Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtentwicklung) und mind. einem/einer externen Wissenschaftler*in im Bereich nachhaltige Landwirtschaft (benannt durch das Liegenschaftsamt). Das Sachverständigengremium trägt dafür Sorge, dass insgesamt mind. 5% der verpachteten städtischen Landwirtschaftsflächen für Landschaftsstrukturelemente (Anlage 3) vorgesehen werden.
  1. Es werden mind. 720 ha städtische landwirtschaftliche Flächen identifiziert, die für mind. 15-25 Jahre verpachtet werden. Diese Flächen werden vor allem zur Förderung des Ökolandbaus, aber auch zur Unterstützung von Agri-Photovoltaik-Projekten vergeben. Für Betriebe in Umstellung auf Ökolandbau wird der Pachtzins um 50% reduziert.
  1. Der Oberbürgermeister soll ein Konzept vorlegen, dass die Stadt in die Lage versetzt die Gesamtfläche an landwirtschaftlichen Boden wieder im Minimum auf den Stand des Jahres 2010 durch Zukäufe und/oder Umwandlung oder Entsiegelung zu bringen. Hierfür soll auch die Übernahme/ Einrichtung eines eigenes landwirtschaftlichen Betriebes geprüft werden.
  1. Es werden ausreichend personelle Kapazitäten im Liegenschaftsamt geschaffen, um den Bearbeitungsstau und die Neuverpachtungen ab dem Pachtjahr 2024/2025 nach dem neuen Vergabesystem sicherzustellen.
  1. Zielstellungen und Vorgaben bei der Verpachtung, insbesondere die Anwendung des Kriteriensets bei der öffentlichen Ausschreibung von Landwirtschaftsflächen, sind von Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften der Stadt Leipzig (Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH) sowie für die Verpachtung kommunaler landwirtschaftlicher Flächen außerhalb des Leipziger Stadtgebiets analog in Anwendung zu bringen.

Anlage 2 wird wie folgt geändert:

  1. Kriterium 6: Fachliche Mindestanforderungen an den Pächter

Ergänzung unter 1.2.6.

Ein Pächter, oder im Falle von Vereinen/Genossenschaften mind. ein*e Mitarbeiter*in, muss die folgenden Mindestanforderungen hinsichtlich seiner fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können: […]

  1. Kriterium 7: Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung auf Flächen der Stadt Leipzig / unternehmensweit 1 Punkt / nachhaltige Wirtschaftsweise 1 Punkt (nur für Flächen ab 5 ha)

Die Nachhaltigkeitsbewertung soll mit einem Modell erfolgen, das sowohl die Treibhausgasbilanz eines Betriebes mit abbildet als auch eine Einzelfeldanalyse ermöglicht, wie das im zum Beispiel das im Grobkonzept vorgeschlagene Modell REPRO.

Liegt das Ergebnis der Nachhaltigkeitsbewertung bei mind. 0,75 (nachhaltige Wirtschaftsweise) erhält der Betrieb nach Prüfung durch das Sachverständigengremium 1 Punkt.

Nach 6 Jahren soll die Nachhaltigkeitsbewertung wiederholt werden. Ziel ist es, dann einen Wert von mind. 0,75 erreicht zu haben. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Stadt vor, unter Beteiligung des Grundstücksverkehrsausschusses vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

  1. Kriterium 9: Eigenschaft als Junglandwirt*in – 1 Punkt und /oder landwirtschaftliche*r Existenzgründer*in innerhalb der ersten fünf Jahre – 2 Punkte
  1. Kriterium 11: Ökologischer Landbau –  Gesamtbetrieb 4 Punkte, Teilbetrieb bzw. Tochterfirma in ökologischer Wirtschaftsweise – 2 Punkte

Tochterfirmen und Holdingstrukturen sollen für eine ökologische Teilbewirtschaftung nicht betrachtet werden. Für den ökologischen Teilbetrieb soll eine Mindestfläche in ökologischer Bewirtschaftung gemessen an der Gesamtbetriebsgröße in einem degressiven Modell eingeführt werden, zum Beispiel:

Bis 20 ha 100 % Ökolandbau  

21 bis 100 ha 50 % Ökolandbau  

101 bis 500 ha 25 % Ökolandbau  

Über 500 ha mind. 10 % Ökolandbau 

Wenn der gesamte Betrieb nach ökologischen Standards bewirtschaftet wird, sollen 4 Punkte vergeben werden.

  1. Kriterium 12: Solidarische, ökologische Landwirtschaft (nicht kombinierbar mit Nr. 11) 4 2 Punkte

Streichung unter 1.2.12.

Solidarische, ökologische Landwirtschaft führt zu einer sehr engen Identifikation des Konsumenten mit dem erzeugenden Betrieb […]

Kriterium 13: Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen auf den Pachtflächen (nicht kombinierbar mit Nr. 11) – 1 Punkt

Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen auf allen Pachtflächen (nicht kombinierbar mit Nr. 11) –  2 Punkte

  1. Kriterium 14: Tierbesatz (50% der Futtermittel aus eigenem Anbau, 100% aus Deutschland) – 1 Punkt

Ergänzung unter 1.2.14

[…] Tierhaltende Betriebe mit einem rechnerischen Tierbesatz von 0,5 bis 2,0 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar unter Bereitstellung von mind. 50% der Futtermittel aus eigenem Anbau und 100% aus Deutschland bekommen einen Bewertungspunkt.

  1. Kriterium 17: Regionale Herkunft des Bewirtschafters: 2 Punkte Betriebssitz Leipzig, 1 Punkt Betriebssitz Nachbarlandkreise 3 Punkte Betriebssitz im Stadtgebiet oder in angrenzenden Nachbarlandkreisen
  1. Neues Kriterium 18: Verzicht auf Mineraldünger (nicht mit Nr. 11 kombinierbar) – 1 Punkt
  1. Neues Kriterium 19: Geschlechtergerechtigkeit –  1 Punkt
  1. Neues Kriterium 20: Ausbildungsbetrieb –  2 Punkte

Begründung

Zu BP 1) Gemäß den Zielvorgaben der Bundesregierung soll deutschlandweit der Anteil der öklogischen Landwirtschaft bis 2030 auf 30% erhöht werden. Leipzig sollte daher im eigenen Einflussbereich dafür sorgen, dass in Bezug auf die eigenen Flächen ebenso mind. 30% ökologische Bewirtschaftung bis 2030 erreicht werden kann.

Zu BP 2) Die Änderung stellt den klaren Bezug zum Kriterienset aus Anlage 2, Feinkonzept, her, da sonst unkonkret bleibt, um welche Kriterien es sich handelt.

Im Falle eines Punktegleichstands bei der Bewerbung um eine Fläche sollen die Kriterien 11-13 und 18 (neu: Verzicht auf Mineraldünger) als Fokuskritierien herangezogen werden, um ökologische und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftungen zu fördern.

Zu BP 3) Mit Einführung des neuen Vergabesystems gehen auf einmal sehr viele Flächen in die Neuverpachtung. Die Erstevaluation sollte daher zeitnah erfolgen, damit man Kriterien und Verfahren bei Bedarf anpassen kann.

Zu BP 4) Das gesamtstädtische, integrierte Flächenkonzept bildet die Grundlage u.a. für die künftige landwirtschaftliche Flächenkulisse. Hier würden sich Landwirt*innen bereits vor dem Pachtkonzept Klarheit wünschen, welche landwirtschaftlichen Flächen kurz-, mittel- und langfristig wegfallen. Dieser Teil des Gesamtkonzepts soll daher im 2. Quartal 2024 nachgereicht werden.

Ein Teil des Gesamtkonzepts Landwirtschaft betrifft daneben die Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten. Für regionale Erzeuger*innen ist die regionale Nachfrage ein zentraler Hebel für Produktion und Investition. Wenn es eine gesicherte Nachfrage in Leipzig nach regionalen und ökologischen Produkten gibt, fällt auch die Entscheidung für einen Umstieg auf ökologische Produktion leichter. Auch eine regionale Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte muss gestützt werden. Dieser Teil des Gesamtkonzepts soll daher auch im 2. Quartal 2024 vorgestellt werden.

Zu BP 5) Dieser Punkt aus dem Begleittext der Vorlage wird in den Beschlussvorschlag übernommen und um eine/n externe*n Wissenschaftler*in mit Expertise auf dem Gebiet nachhaltige Landwirtschaft ergänzt, um aktuelle wissenschaftliche Sachkenntnis in die naturschutzfachlichen Empfehlungen und Vorgaben einbringen zu können.

Insgesamt soll durch das Sachverständigengremium gewährleistet werden, dass mind. 5% der zu verpachtenden landwirtschaftlichen Fläche für Landschafts- und Artenschutz eingesetzt werden.

Zu BP 6) Von den ca. 1.800 ha landwirtschaftlichen Flächen im Besitz der Stadt Leipzig sind mind. 40 % (720 ha) für eine langfristige Verpachtung vorzusehen. Im Feinkonzept werden 1.300 ha identifiziert, die keiner Umnutzungsplanung unterliegen. Neben Ökolandbau (Ziel 30% bis 2030) braucht auch die Investition in Agri-Photovoltaik eine langfristige Planungssicherheit, die mit dieser langfristigen Vergabe grundsätzlich ermöglicht werden soll. Betriebe, die Ökolandbau betreiben, sollen vorrangig an die langfristigen Verträge gelangen.

Betriebe, die bei einer Neuverpachtung auf Ökolandbau umstellen, sollen für den Umstellungszeitraum von 2-3 Jahren nur 50 % des Pachtzinses zahlen, da sie ihre Produkte noch nicht mit einer Öko-Kennzeichnung vermarkten können. Wird die Fläche im Pachtzeitraum wieder konventionell bearbeitet (Rückumwandlung), muss die Pacht vollständig nachgezahlt werden.

Zu BP 7) In den letzten Jahren und jüngst durch die verstärkte Bautätigkeit sind erhebliche landwirtschaftliche Flächen durch verschiedenste Bauvorhaben entwidmet und versiegelt worden. Straßenneu- und -ausbauten, Gewerbe und Wohnbaustandorte haben die verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert. Es ist eine kluge Vorsorgepolitik, eine ausreichende Menge an Flächen vorzuhalten.

Zu BP 8) Im Begleittext der Vorlage wird erklärt, dass mit dem aktuellen Personalbestand 4-5 Jahre nötig sind, um den entstandenen Bearbeitungsstau an Neuverpachtungen abzuarbeiten. Viele Pächter*innen warten aber bereits sehr lange auf eine längerfristige Perspektive zur Nutzung der Flächen. Eine weitere Verzögerung muss daher unbedingt vermieden werden, auch um die mit der Vorlage anvisierten Ziele, etwa der Förderung des Ökolandbaus und anderer nachhaltiger Bewirtschaftungsweisen, näher zu kommen. Der Personalbedarf ist zu ermitteln und ggf. unterjährig über den Stellenpool zu decken. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau/GVA soll bis Ende des Jahres 2023 dazu unterrichtet werden.

Zu BP 9) Um den größtmöglichen Spielraum der städtischen Einflussnahme auf die landwirtschaftliche Nutzung zu nehmen, soll das neue Pachtvergabesystem auch auf landwirtschaftliche Flächen von Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig als auch auf landwirtschaftliche Flächen der Stadt Leipzig außerhalb des Stadtgebiets angewandt werden.

Zu Anlage 2, Feinkonzept:

Kriterium 6: Der Pächterbegriff soll die pachtende Organisation umfassen. Die Mindestanforderung gilt auch dann als erfüllt, wenn mind. ein*e Mitarbeiter*in der pachtenden Organisation die fachlichen Mindestanforderungen erfüllt. Hintergrund ist, dass bei Vereinen/Genossenschaften häufig die Gärtner*innen/Landwirt*innen nicht im Vorstand vertreten sind, Vereine/Genossenschaften aber nicht von der Pachtvergabe ausgeschlossen werden sollen.

Kriterium 7: Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung auf Flächen der Stadt Leipzig / unternehmensweit 1 Punkt / nachhaltige Wirtschaftsweise 1 Punkt

Die Nachhaltigkeitsbewertung soll mit einem Modell erfolgen, das sowohl die Treibhausgasbilanz eines Betriebes mit abbildet als auch eine Einzelfeldanalyse ermöglicht, wie das im Grobkonzept vorgeschlagene Modell REPRO.

Betriebe, die die Nachhaltigkeitsbewertung unternehmensweit durchführen, erhalten 1 Punkt.

Liegt das Ergebnis der Nachhaltigkeitsbewertung bei mind. 0,75 (nachhaltige Wirtschaftsweise) erhält der Betrieb ebenfalls 1 Punkt.

Nach 6 Jahren soll die Nachhaltigkeitsbewertung wiederholt werden. Ziel ist es, dann einen Wert von mind. 0,75 erreicht zu haben. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Stadt vor, unter Beteiligung des Grundstücksverkehrsausschusses vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Für Flächen unter 5 ha entfällt das Kriterium 7.

Kriterium 9: Eigenschaft als Junglandwirt*in – 1 Punkt, und/oder landwirtschaftlicher Existenzgründer innerhalb der ersten fünf Jahre – 2 Punkte

Um Nachwuchs in der Landwirtschaft zu fördern, sollen Existenzgründer*innen, die ein schlüssiges Konzept für eine Betriebsgründung vorweisen können, zwei Punkte erhalten. Die Einstufung als Existenzgründer*in wird in den ersten 5 Jahren nach Betriebsgründung gewährt.

Bewerber*innen, die sowohl Junglandwirt*in als auch Existenzgründer*in sind, können die Punkte kombinieren und erhalten somit 3 Punkte.

Kriterium 11: ökologischer Landbau – Gesamtbetrieb – 4 Punkte, Teilbetrieb – 2 Punkte

Die ökologische Teilbewirtschaftung muss enger definiert werden.

Die Berücksichtigung einer Holdingstruktur, in der Tochterfirmen ökologisch betrieben werden, als ökologische Teilbewirtschaftung soll gestrichen werden. Es geht darum, dass Flächen in der Region Leipzig ökologisch bewirtschaftet werden.

Für den ökologischen Teilbetrieb soll eine Mindestfläche in ökologischer Bewirtschaftung gemessen an der Gesamtbetriebsgröße in einem degressiven Modell eingeführt werden,

zum Beispiel:

20 bis 100 ha 50 % Ökolandbau  

101 bis 500 ha 25 % Ökolandbau

Über 500 ha mind. 10 % Ökolandbau

Wenn der gesamte Betrieb nach ökologischen Standards bewirtschaftet wird, sollen 4 Punkte vergeben werden, um eine faire Bepunktung gegenüber dem ökologischen Teilbetrieb zu gewährleisten.

Kriterium 12: Solidarische Landwirtschaft

Solawis sind häufig nicht bio-zertifiziert aufgrund der hohen bürokratischen Anforderungen, die sich für Kleinstbetriebe im Genossenschaftsmodell nicht lohnen. Nichtsdestotrotz wirtschaften sie nach nachhaltigen und biodiversitätsfördernden Prinzipien, bspw. durch den Verzicht auf Pestizide und Mineraldünger. Das solidarische und konsument*innennahe Prinzip soll mit 2 statt 4 Punkten honoriert werden, dafür aber kombinierbar mit Kriterium 11 und anderen Kriterien sein.

Kriterium 13: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen

Die vorgeschlagene Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der beigefügte Maßnahmenkatalog können von der Stadt nicht wirksam kontrolliert werden. Damit besteht die Gefahr, dass sich die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes nur auf dem Papier vollzieht. Für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf den Pachtflächen soll 1 Punkt vergeben werden, für den Verzicht auf allen Flächen 2 Punkte.

Leipzig hat sich schon 2015 auf den Weg gemacht, pestizidfreie Kommune zu werden und auf kommunalen Flächen auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten. Es ist also nur konsequent, wenn nun auch auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz von Biodiversität und Gesundheit keine Pestizide eingesetzt werden. Dies entspricht auch dem Anliegen des Ende 2022 beschlossenen „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“, wonach für den Insektenschutz Biolandbau gefördert und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beschränkt werden soll.

Kriterium 14: Tierbesatz

Das Bewertungskriterium soll an einen Eigenfuttermittelanteil von mind. 50% und an eine 100%-ige Herkunft der Futtermittel aus Deutschland geknüpft werden. In der Tierhaltung werden Futtermittel häufig über teils sehr weite Entfernungen transportiert oder aus anderen Ländern importiert, was ökologische Folgeschäden wie Einsatz von Mineraldünger im Anbaugebiet, Landnutzungsänderungen, Biodiversitätsverlust, Transportemissionen und Überdüngung in Tierhaltungsgebieten hat.

Kriterium 17: Regionale Herkunft des Bewirtschafters – 3 Punkte

Die Punkteanzahl für dieses Kriterium soll erhöht werden, um ortsansässige Betriebe vor auswärtigen Investor*innen zu schützen. Wenn der Betriebssitz in Leipzig oder in den angrenzenden Nachbarlandkreisen liegt, sollen 3 Punkte vergeben werden.

Neues Kriterium 18: Verzicht auf Mineraldünger (nicht mit Nr. 11 kombinierbar) – 1 Punkt

Die Ausbringung von Mineraldünger steht mit der Belastung des Klimas durch Lachgasentstehung und der Belastung von Böden und Gewässern mit Nährstoffüberschüssen in Verbindung, die sowohl die Artenvielfalt als auch das Trinkwasser gefährden. Betriebe, die auf den Einsatz von Mineraldüngern auf den Pachtflächen verzichten, erhalten 1 Punkt.

Neues Kriterium 19: Geschlechtergerechtigkeit –  1-2 Punkte

Betriebe, die über alle Beschäftigungsverhältnisse gemittelt* einen geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied von weniger als 10% haben, erhalten einen Punkt. Für einen geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied von weniger als 5% können Betriebe 2 Punkte erhalten.

*Es werden alle Gehälter des Betriebs unabhängig von verschiedenen Positionen gemittelt. Eine Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen führt somit ebenso zu einem höheren gehaltsspezifischen Gehaltsunterschied wie ungleiche Bezahlung in derselben Position.

Neues Kriterium 20: Ausbildungsbetrieb –  2 Punkte

In der Landwirtschaft herrscht insgesamt eine „Überalterung“, die Erwerbstätigen in der Landwirtschaft sind durchschnittlich deutlich älter als die übrige Erwerbsbevölkerung. Nicht selten stehen Betriebe vor dem Problem der Betriebsnachfolge. Daher ist es wichtig, Betriebe zu honorieren, die junge Landwirt*innen ausbilden und fördern.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag

Die investive Sportförderung wird zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht. 

Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.

Begründung

Der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – hat, anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken, muss die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
     
  3. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
     
  4. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden und Hochschulen sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende des vierten Quartals 2024 ein Atelierprogramm zu erarbeiten. Parallel zum Freiraummanagement soll gemeinsam mit erfahrenen Partnern wie dem Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. ein Konzept zum Erhalt und Neuschaffung von Atelierräumen für bildende Künstler:innen ausgearbeitet werden. 
  2. Das Atelierprogramm soll auch einen Kriterien – und Maßnahmenkatalog beinhalten, der definiert, welche Voraussetzungen Künstlerinnen und Künstler erfüllen müssen (bspw. Professionalität, Residenz, thematische Befassung mit Leipzig etc.), um über das Programm entsprechende Arbeitsräume bekommen zu können.
  3. Sofern bereits Gebäude für die kulturelle und künstlerische Nutzung im Rahmen der Umsetzung des Freiraummanagements identifiziert wurden, sind diese auch auf eine Nutzbarkeit für Ateliers zu prüfen. Die Akquise geeigneter Arbeitsräume für bildende Künstler soll verstärkt und das Schaffen von Atelierräumen bei städtebaulichen Projekten intensiver berücksichtigt sowie andererseits deren Vergabe an Künstlerinnen und Künstler besser gesteuert werden. 
  4. Nach der Erarbeitung des Konzepts soll dessen Umsetzung in einer Pilotphase von 2 Jahren getestet und im Abschluss daran evaluiert werden.

Begründung

Durch das stetige Wachstum der Stadt und den sich verändernden Mietmarkt wird es für bildende Künstlerinnen und Künstler immer schwieriger, geeignete und vor allem bezahlbare Atelierflächen zu finden. Sie drohen dadurch, aus der Stadt verdrängt zu werden.

Leipzig profitiert wirtschaftlich, touristisch und kulturell vom hohen kreativen Potenzial der Künstlerinnen und Künstler, die einen beträchtlichen Anteil für die Lebensqualität aller Bewohner dieser Stadt leisten. Darüber hinaus steht unsere Stadt – neben musikalischer, dichterischer und darstellender Exzellenz und kultureller Vielfalt – für zeitgenössische bildende Kunst mit einer besonderen nationalen und internationalen Strahlkraft, die mit Städten wie Berlin vergleichbar ist. Für viele Künstlerinnen und Künstler stellt die Stadt bzw. Leipzig ein zentrales Thema ihres Schaffens dar. Eine vermehrte Abwanderung von Künstlerinnen und Künstlern in das Umland oder andere Regionen kann sich negativ auf die kulturelle Landschaft in unserer Stadt auswirken. Deshalb halten wir es für sinnvoll, wenn die Stadt bei der Suche nach Arbeitsräumen für Künstler ein eigenes Atelierprogramm intensiviert.

Eine Anbindung des Atelierprogramms an das Kompetenzzentrum Freie Szene und/oder das Freiraummanagement, wie im Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag vorgesehen, erscheint suboptimal, weil die Zielgruppen hier mitunter weit auseinander driftende Interesse haben. Dessen ungeachtet können sich durchaus Synergien ergeben, die genutzt werden sollten.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Planungsprozess zur Entwicklung des neuen Wohngebietes „Heiterblick-Süd“ soll insgesamt beschleunigt werden, damit deutlich eher als 2028 Baurecht

geschaffen werden kann.

Federführend im Stadtplanungsamt wird dazu eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe

(ähnlich wie bei den Schul- u. Kita-Projekten) eingerichtet, die das Projekt

„Heiterblick-Süd“ vorantreibt. Die LWB, weitere kommunale Gesellschaften sowie vor

Ort bereits tätige Wohnungsbaugenossenschaften werden in den

Erarbeitungsprozess einbezogen. Der FA Stadtentwicklung und Bau wird jährlich

über die Fortschritte des Planungsprozesses informiert.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Teilgebiete beschleunigt geplant werden können, damit für diese vor 2028 Baurecht besteht. Das Prüfergebnis soll bis Ende 2024 dem FA Stadtentwicklung und Bau vorgelegt werden.
  2. Der Planungsumgriff wird so gefasst, dass der Waldbestand erhalten bleibt und die in diesem noch bestehende Freifläche (ehemaliges Erdbeerfeld, westlich der Paunsdorfer Allee) für Erholungs- und Freizeitzwecke gesichert wird.

Begründung

Laut einer Studie des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der Universität Leipzig aus dem vergangenen Jahr fehlen in der Messestadt rund 10.000 Wohnungen. In der Stadt Leipzig wird daher zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Das Areal „Heiterblick-Süd“ befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz. Das Gebiet ist bestens erschlossen, Infrastruktur in größerem Umfang bereits vorhanden. Die ÖPNV-Anbindung mit Straßenbahn und S-Bahn ist gut und man erreicht zügig auch das Leipziger Stadtzentrum.

Mit dem Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, „die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. „Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops von 2019 sollten aufgegriffen werden, damit spätestens 2023 Planrecht geschaffen wird.“

Dennoch ist es wichtig, dass der Planungsumgriff behutsam mit Flora und Fauna umgeht und bereits bestehende Landschaftsschutz- und Waldgebiete nicht mit Wohnungsbau überplant, sondern den Bürgerinnen und Bürger als Naherholungs- oder Freizeitfläche zur Verfügung stehen.

In Leipzig gibt es in vielen Stadtteilen einen angespannten Wohnungsmarkt und viele Menschen finden keinen angemessenen Wohnraum. Insbesondere der Wohnungsbau kann hier Abhilfe schaffen.

Laut Paragraph 73 der Sächsischen Bauordnung kann die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Dritten hemmt den Lauf der Frist bis zur Unanfechtbarkeit der Genehmigung. Die o.g. Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?
  2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)
  4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?
  5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?
  6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?

Die Stadt Leipzig hat zwischen den Jahren 2019 – 2022 in 4046 Gebäuden 15415 Wohnungen genehmigt. Damit werden seit 2018 in keiner anderen Gemeinde im Freistaat Sachsen mehr Wohnungen genehmigt, als in Leipzig.

Quelle: Landesamt für Statistik

2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)

Aktuell wird für die Stadt Leipzig ein Bauüberhang von 10601 nicht errichteten oder noch nicht fertiggestellten Wohnungen registriert. Der Bauüberhang hat sich seit 2018 um 3537 Wohnungen erhöht und befindet sich im stetigen Aufbau seit 2008. Zum Vergleich: vor 10 Jahre betrug der Bauüberhang 2531 Wohnungen.

Quelle: Landesamt für Statistik

3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)

Eine Analyse nach Stadtteilen kann aufgrund der (o.g.) Datenquelle nicht erhoben werden.

4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?

Im Grunde spiegeln die Daten die außergewöhnlich lange und gute Baukonjunktur in der wachsenden Stadt Leipzig wieder. Zum einen ist anzunehmen, dass spekulative Marktgeschäfte zum Aufbau des Bauüberhangs beitragen, zum andern steht aber auch zu vermuten, dass die Bauwirtschaft die schlichte Masse nicht zeitnah umsetzen kann.

An dieser Stelle wird auf die Publikation des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Struktur und Gründe des Bauüberhangs, verweisen, siehe:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2023/bbsr-online-07-2023.html

5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?

Die Stadt Leipzig hat im Grunde kaum rechtliche Instrumente an der Hand um einen Baubeginn einzufordern. Jeder Bauherr hat das Recht (mit Baugenehmigung) zu bauen – es ist jedoch keine Pflicht. Seinen Ursprung findet die Handhabe in Artikel 14 Grundgesetz. 

Das Baugebot gem. § 176 Baugesetzbuch stellt in diesem Kontext im Wesentlichen auf Vorhaben im Bebauungsplangebiet ab und ermöglicht die Anwendung ausnahmsweise (z.B. „Lückenschließung“) auch im unbeplanten Innenbereich. Die meisten Wohnungsbauvorhaben werden jedoch im unbeplanten Innenbereich geplant und genehmigt. Zudem greift das Gebot stark in die Eigentumsdisposition ein und ist deshalb bundesweit kaum in der Anwendung.

6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Grundlagen, einem Bauherrn das mit Baugenehmigung bestätigte Recht zu Bauen wieder zu entziehen, es sei denn die Geltungsdauer der Baugenehmigung erlischt.