BP 1: Der SBB Nordwest wird zusätzlich am Runden Tisch beteiligt, da Konzerte im Haus Auensee – genauso wie Veranstaltungen im Stadion und in der Arena – regelmäßig überregionalen Besucherverkehr anziehen.
Neuer BP 7: Über die Zwischenstände und Ergebnisse des Runden Tisches wird regelmäßig im FA UKO informiert.
Begründung:
Erfolgte mündlich.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/auto-736794_1920.jpg12801920F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-11-09 10:53:012022-11-10 10:54:53Änderungsantrag zum Antrag „Sofortmaßnahmen Parkchaos“
Gemeinsamer Antrag mit der Fraktionen von Die Linke.
Beschlussvorschlag:
Die tarifliche Bindung der sechs Träger der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig ist in den Versorgungsverträgen zwingend zu verankern. Hierzu wird der Passus im § 7 (3) Absatz 3 des aktuellen Vertragsentwurfs lt. Vorlage wie folgt ergänzt (fett gedruckt):
„Die unter diesem Vertrag vereinbarten Finanzierung der Personalstellen lt. § 3 errechnet sich entsprechend dem beim Träger geltenden Tarif. Tariferhöhungen sind mit Inkrafttreten zu kalkulieren. Hinweis zu Kalkulation: Das Inkrafttreten eines neu geschlossenen Tarifvertrags (Lohn- und Gehaltstarifvertrag / Entgelt-Tarifvertrag, Rahmentarifvertrag, gesetzl. Mindestlohn, Firmentarifvertrag o. a.) sowie die Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen ist vom Träger unter Vorlage der entsprechenden Nachweise der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Die Stadt bestätigt die Übernahme der erhöhten Personalkosten innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Nachweises und weist zusätzlich den Differenzbetrag zur darauffolgenden Quartalszahlung ff. mit an.“
Begründung:
Tarifverträge bis zur Höhe des TVÖD sind nach ständiger Rechtsprechung wirtschaftlich und sparsam. Nebst dem Deckel des TVÖD ist vor diesem Hintergrund die Anerkennung aller beim Träger geltenden Tarife im Vertrag zu verankern.
Die Versortungsverträge mit den sechs Trägern lt. Vorlage geben einen Umfang an personeller Ausstattung für die Leistungserbringung vor. Diese Personalstellen sind für die Leistungserbringung zwingend erforderlich. Es hat in den zurückliegenden Jahren bereits Abbau in der personellen Untersetzung der Angebote gegeben, was wiederum zu Leistungskürzung geführt hat. Eine weitere Leistungskürzung bei Angeboten für eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe ist unbedingt zu vermeiden. Folglich muss die tarifliche Bindung der Träger die Grundlage der Finanzierung bilden.
Dies bisher angewandte Vorgehensweise (zzgl. 2 % zu den bisherigen Personalkosten) berücksichtigt nicht die Tarife der Träger. Sie beruht auf von der Stadtverwaltung festgelegten Kostenpunkten. Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssen die Stellen voll finanziert werden. Die Eigenanteile der Träger decken Teile der Sachkosten.
Wir beantragen diese Anpassung, damit die Leistungsangebote der in der Vorlage genannten sechs freien Träger der gemeindepsychiatrischen Zentren und die bisher schon anerkannten Personalstellen (Versorgungsumfang) sichergestellt sind.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/engin-akyurt-KHDwnq57MUw-unsplash-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-11-08 15:26:012022-12-19 15:36:48Änderungsantrag zur Vorlage „Fortführung der Versorgungsverträge für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig mit freien Trägern für die Jahre 2023 und 2024Änderungsantrag“
Die tarifliche Bindung der sechs Träger der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig ist in den Versorgungsverträgen zwingend zu verankern. Hierzu wird der Passus im § 7 (3) Absatz 3 des aktuellen Vertragsentwurfs lt. Vorlage wie folgt ergänzt (fett gedruckt):
„Die unter diesem Vertrag vereinbarten Finanzierung der Personalstellen lt. § 3 errechnet sich entsprechend dem beim Träger geltenden Tarif. Tariferhöhungen sind mit Inkrafttreten zu kalkulieren. Hinweis zu Kalkulation: Das Inkrafttreten eines neu geschlossenen Tarifvertrags (Lohn- und Gehaltstarifvertrag / Entgelt-Tarifvertrag, Rahmentarifvertrag, gesetzl. Mindestlohn, Firmentarifvertrag o. a.) sowie die Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen ist vom Träger unter Vorlage der entsprechenden Nachweise der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Die Stadt bestätigt die Übernahme der erhöhten Personalkosten innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Nachweises und weist zusätzlich den Differenzbetrag zur darauffolgenden Quartalszahlung ff. mit an.“
Begründung:
Tarifverträge bis zur Höhe des TVÖD sind nach ständiger Rechtsprechung wirtschaftlich und sparsam. Nebst dem Deckel des TVÖD ist vor diesem Hintergrund die Anerkennung aller beim Träger geltenden Tarife im Vertrag zu verankern.
Die Versortungsverträge mit den sechs Trägern lt. Vorlage geben einen Umfang an personeller Ausstattung für die Leistungserbringung vor. Diese Personalstellen sind für die Leistungserbringung zwingend erforderlich. Es hat in den zurückliegenden Jahren bereits Abbau in der personellen Untersetzung der Angebote gegeben, was wiederum zu Leistungskürzung geführt hat. Eine weitere Leistungskürzung bei Angeboten für eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe ist unbedingt zu vermeiden. Folglich muss die tarifliche Bindung der Träger die Grundlage der Finanzierung bilden.
Dies bisher angewandte Vorgehensweise (zzgl. 2 % zu den bisherigen Personalkosten) berücksichtigt nicht die Tarife der Träger. Sie beruht auf von der Stadtverwaltung festgelegten Kostenpunkten. Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssen die Stellen voll finanziert werden. Die Eigenanteile der Träger decken Teile der Sachkosten.
Wir beantragen diese Anpassung, damit die Leistungsangebote der in der Vorlage genannten sechs freien Träger der gemeindepsychiatrischen Zentren und die bisher schon anerkannten Personalstellen (Versorgungsumfang) sichergestellt sind.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/nik-shuliahin-BuNWp1bL0nc-unsplash-scaled.jpg16702560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-11-08 14:42:002022-11-10 10:47:11Änderungsantrag zur Vorlage „Fortführung der Versorgungsverträge für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig mit freien Trägern für die Jahre 2023 und 2024“
Die Leipziger SPD-Fraktion hat ihre Vorschläge zum Doppelhaushalt 2023/24 ins Verfahren gebracht. Insgesamt haben ihre Vorschläge ein Volumen von rund 7,6 Millionen Euro für 2023 und 10,4 Millionen Euro für das Jahr 2024.
Christopher Zenker
„Wir sehen im Haushalt auch trotz der Krise ein wichtiges Gestaltungselement“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Wir gehen deshalb nicht mit Kürzungsvorschlägen ins Rennen, weil das die Krise noch befeuern würde. Die Menschen sollen sich weiterhin darauf verlassen können, dass in die Zukunft unserer Stadt investiert und Bewährtes erhalten wird. Wir haben unsere Anträge deshalb unter drei Oberthemen gestellt: Den sozialen Zusammenhalt sichern, die Wirtschaft stärken und die Klima- und Verkehrspolitik zukunftsfähig zu gestalten.“
Den Sozialdemokraten ist es mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig, dass Vereine und Verbände, die im gesellschaftlichen Leben, sei es im Sozialen, im Jugend- oder Gesundheitsbereich, sowie im Sport und in der Kultur, eine wertvolle Rolle spielen, nicht im Regen stehen gelassen werden, weil ihnen durch die hohe Inflation und die steigenden Energiepreise die Kosten davonlaufen und dadurch Angebote eingeschränkt werden. „Wir setzen in diesem Bereich daher auf eine Sonderdynamisierung der Vereinsförderung, die für die Jahre 2023 und 2024 gelten soll, sowie einen Notfallfonds, um weitere Risiken im Einzelfall abfedern zu können. Es geht dabei nicht um einen Ausbau der Angebote, sondern um das Sichern von Bewährtem. Die Vereine und Verbände müssen, wie wir alle auch, im Energiebereich einsparen“, so Zenker.
In kleinen Schritten sollen auch die Sozialarbeit an Schulen und in Kindertagesstätten ausgebaut sowie weitere Kinder- und Familienzentren entwickelt werden. Durch Sozialarbeit haben junge Menschen, Eltern und andere Bezugspersonen Ansprechpartner, die bei Lösung von Problemen unterstützen können, und präventive Angebote vorhalten. Gerade in Zeiten, in denen es viele Unwägbarkeiten gibt, ist der Bedarf an solchen Hilfen notwendig.
„Zum sozialen Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft gehört es auch, dass wir ein besonderes Augenmerk auf jene Stadtteile werfen, in denen es vermehrt zu sozialen Verwerfungen kommen kann. Das sind die sogenannten Aufmerksamkeitsgebiete, wie Lößnig, Möckern oder Gohlis-Nord, wo wir uns für den Aufbau eines Quartiersmanagements stark machen“, erklärt der SPD-Fraktionschef.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des sozialen Zusammenhalts ist das reibungslose Funktionieren von Behörden. Dadurch, dass, mit Blick auf das Wohn- und das Bürgergeld, größere Änderungen in der Sozialgesetzgebung anstehen, wird die Zahl der Anträge steigen und die muss die Verwaltung zügig bearbeiten und entscheiden können. Schließlich sind die Antragstelle auf diese Gelder angewiesen. Dafür ist es notwendig, sowohl die digitalen Strukturen zu verstärken als auch personell vorzusorgen. Die SPD-Fraktion schlägt deshalb einen Risikovorsorgefonds vor, der es der Verwaltung ermöglichen soll, zügig reagieren zu können, sei es durch zusätzliches Personal oder durch den Einkauf von Dienstleistungen. Die vergangenen Monate, als es sowohl einen großen Andrang auf die Dienstleistungen des Bürgerservices gab als auch zahlreiche ukrainische Geflüchtete zu registrieren galt, haben gezeigt, wie schnell die Verwaltung an die Grenze des Leistbaren kommen kann. „Es geht uns hier vor allem darum, dass die Pflichtaufgaben so abgewickelt werden können, wie es notwendig und geboten ist. Funktionierende Verwaltungsstrukturen, die flexibel auf Krisen reagieren können, sind dafür eine Grundvoraussetzung – nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Wirtschaft in unserer Stadt“, so Zenker.
Gut ist, dass der Doppelhaushalt 2023/24 auch weiterhin große Summen für Investitionen bereitstellt. Das ist eine wichtige Botschaft an die lokale Wirtschaft, denn die Stadt bleibt als wichtige Partnerin und Auftraggeberin erhalten, wohingegen viele private Investitionsvorhaben aufgrund der aktuell unsicheren Lage zurückgestellt wurden.
„Wir werden die Entwicklung der lokalen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Energiepreisentwicklung und der allgemeinen Inflation weiterhin intensiv beobachten“, sagt Christopher Zenker. „In erster Linie sehen wir hier den Bund und das Land in der Pflicht, außergewöhnliche Härten und existenzbedrohende Belastungen abzufedern. Aber wir sind bereit und willens, unterjährig auf besondere Herausforderungen zu reagieren, wenn dies zum Schutz unserer lokalen Wirtschaft nötig ist. Unterjährig deshalb, weil es aus unserer Sicht nicht sinnvoll ist, den Haushalt künstlich aufzublähen und damit seine Genehmigungsfähigkeit zu gefährden, weil wir kommunale Mittel einplanen, die wir hoffentlich nicht brauchen werden. Dass es uns damit ernst ist, hat unser Antrag aus der Haushaltsdiskussion 2021/22 zu Wachstum und Wertschöpfung in der Pandemie gezeigt, der ebenfalls unterjährig erhebliche Summen für die Zukunftsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen in unserer Stadt bereitstellte.“
Ein strategisches Ziel der Stadt ist es, dass Leipzig bis 2040 klimaneutral wird. Ein wichtiger Faktor dabei ist die Verkehrspolitik, einen geringeren Ausstoß von Treibhausgase ermöglichen soll. Der Bereich des ÖPNV ist durch das 49-Euro-Ticket und die finanziell gesicherten Investitionen gut aufgestellt. Anders sieht es bei Individualverkehr und hier insbesondere im Umweltverbund aus. Die Leipziger SPD-Fraktion hat deshalb zusätzliche Mittel beantragt, um die Intermodalität zu stärken, die es den Menschen ermöglicht, unkompliziert und wohnortnah die unterschiedlichen Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu nutzen. Dafür müssen unter anderem weitere Mobilitätsstationen geschaffen werden.
Wenn es um Klimapolitik geht, geht es auch immer um Klimaanpassung, denn die Folgen des Klimawandels sind schon da und werden in den nächsten Jahren immer deutlicher zu spüren sein. Dies kann durch Starkregenereignisse oder mehr Orkane genauso geschehen wie durch große Hitze und langanhaltende Trockenheit. Die Sozialdemokraten schlagen deshalb den Aufbau eines Forst- und eines Wasserbauhofs vor, um die zahlreichen Biotope in der Stadt besser zu pflegen und für die Klimaveränderungen fit zu machen. „Diese Punkte gehören zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzprogramms, aber schon die Diskussion der Vorlage in der Ratsversammlung im Oktober hat gezeigt, dass es mehr als nur geduldiges Papier braucht, um bei diesem Thema voranzukommen“, begründet Christopher Zenker den Vorschlag seiner Fraktion.
Zur Gegenfinanzierung der genannten Maßnahmen schlägt die SPD-Fraktion vor, einerseits die im Haushalt dargelegten Ansätze für die Einnahmen der Kommune aus Einkommens- und Umsatzsteuer in geringem Umfang anzuheben. Aufgrund der Inflation ist in diesem Bereich von höheren Einnahmen auszugehen, als eingeplant wurden. Andererseits wird auf höhere Zuweisungen des Landes für den Schulhausbau und die Kultur sowie auf die Anpassung der Kitapauschale verwiesen, die den kommunalen Haushalt an anderer Stelle entlasten werden. „Wir gehen davon aus, dass die von uns vorgeschlagenen, moderaten Erhöhungen möglich sind und vor allem einen großen Nutzen für unsere Stadtgesellschaft haben werden“, so Zenker abschließend.
Unsere Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2023/24 finden Sie hier.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/hannah-busing-Zyx1bK9mqmA-unsplash-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-11-07 15:45:322022-11-10 11:01:14Doppelhaushalt 2023/24: Sozialen Zusammenhalt sichern, die Wirtschaft stärken und die Klima- und Verkehrspolitik zukunftsfähig machen
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2016/03/cropped-Fotolia_55705884_XL-6.jpg11982000F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-11-07 14:29:062022-11-07 14:29:07Anträge der SPD-Fraktion Leipzig zum Doppelhaushalt 2023/24
gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von die Linke und Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, schrittweise in jedem Stadtbezirk Jugendwohnangebote für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII zu realisieren, welche in begründeten Fällen auch auf 16- bis 27jährige ausgeweitet werden können. Dazu sollen geeignete Objekte bei unterschiedlichen Wohnungsvermietern identifiziert, angemietet und eingerichtet werden und für eine Betreibung durch VKKJ und freie Träger der Jugendhilfe adäquat zum bereits etablierten Projekt des Jugendhaus e. V. entsprechende Ausschreibungen erfolgen.
Die Finanzierung dieses Teilleistungsbereiches soll entweder außerhalb der Kinder- und Jugendförderung möglichst institutionell durch die Erarbeitung einer separaten Fachförderrichtlinie erfolgen oder aber durch ein für diesen Zweck zusätzlich zur Verfügung gestelltes Budget innerhalb der Kinder- und Jugendförderung, über die letztlich der Jugendhilfeausschuss entscheidet, sichergestellt werden.
Der Jugendhilfeausschuss ist über die Realisierungsschritte halbjährlich einzubeziehen.
Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird als erster Schritt die Anzahl der Plätze für das Jugendwohnprojekt Bornaische Straße verdoppelt. Mit der LWB werden zeitnah Verhandlungen über die Bereitstellung eines weiteren Objekts geführt
Begründung:
Die Zahl der wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Jugendlichen steigt. Der Bedarf an jungen Careleavern, die das Hilfesystem mit Ablauf des 18. Lebensjahres verlassen und übergangsweise auf weitere Hilfe, insbesondere Wohnraum und selbstbestimmtes Wohnen, angewiesen sind, wächst seit Jahren. Dieser Bedarf kann durch das einzige, bislang über das Budget der Kinder- und Jugendförderung des Jugendhilfeausschusses geförderte Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ des Trägers Jugendhaus Leipzig e. V. mit zwei Häusern bei Weitem nicht gedeckt werden. Bei dem Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Trägers Jugendhaus Leipzig und der LWB. Die teilsanierten Häuser befinden sich im Stadtteil Connewitz und umfassen drei Ein-, zwölf Zwei-, drei Dreiraumwohnungen und eine Dreiraumwohngemeinschaft für junge Familien. „Mit dem Jugendwohnprojekt sollen junge Menschen befähigt werden, einen eigenen Mietbereich zu führen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Im geschützten Rahmen des Jugendwohnens werden die Jugendlichen von SozialpädagogInnen begleitet und unterstützt. Sie arbeiten dabei vor allem an Themen wie Haushaltsführung, Finanzeinteilung, Integration in Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt und dem friedlichen Miteinander der HausbewohnerInnen“, beschreibt der Träger das Angebot. Denn mit einer Wohnung steht und fällt die Verselbständigung junger Menschen, wenn sie dabei Verantwortung tragen. Das Projekt bietet daher für seine Zielgruppe Chancen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt, denn ohne eine geeignete Unterstützung droht den Betroffenen erneute oder neue Obdachlosigkeit, Schulden und oft auch Straffälligkeit.
In Juni 2022 wurde das Jugendhilfegesetz im § 41 SGB VIII geändert (siehe hervorgehoben unten). Nunmehr sind Hilfen auch jungen Volljährigen zu gewährleisten. Die Stadt Leipzig ist daher gefordert, eine unverzügliche Implementierung des Gesetzes in Leipzig zu leisten und auch entsprechende Unterkünfte für wohnungslose Jugendliche vorzuhalten. Daher fordern wir den sukzessiven Aufbau von Einrichtungen, welche schrittweise in jedem Stadtbezirk angeboten werden sollen.
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht aus.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Soll eine Hilfe nach dieser Vorschrift nicht fortgesetzt oder beendet werden, prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor dem hierfür im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt, ob im Hinblick auf den Bedarf des jungen Menschen ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/perry-grone-lbLgFFlADrY-unsplash-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-11-04 14:36:002022-11-09 17:40:39Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt
Änderungsantrag 1 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)
Beschlussvorschlag:
§ 3 – Fraktionen
(2) wird wie folgt geändert:
Die Bildung, Veränderung und Auflösung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Vorsitzenden, der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter sowie die Namen der Mitglieder sind der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung ist eine Mehrfertigung der Fraktionsvereinbarung beizufügen. Sofern die Mitglieder einer Fraktion nicht auf Grundlage desselben Wahlvorschlages in die Ratsversammlung gewählt worden sind und die Fraktionsvereinbarung darüber keine Angaben enthält, ist der Mitteilung zusätzlich eine von allen Mitgliedern des Zusammenschlusses unterzeichnete Erklärung über die gemeinsam angestrebten kommunalpolitischen Ziele beizufügen.
(3) wird wie folgt geändert:
Das Ausscheiden aus einer Fraktion ist durch das scheidende Mitglied oder die Fraktion der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister unverzüglich in Textform bekannt zu geben.
Begründung:
Die Streichung unter (2) begründet sich aus unserer Sicht darin, dass eine Fraktionsvereinbarung ein internes vertrauliches Dokument darstellt, welches auch in der Vergangenheit dem Oberbürgermeister nicht zur Verfügung gestellt werden musste. Eine Erklärung über die gemeinsam angestrebten kommunalpolitischen Ziele soll zwar zum Ziel haben, reine Zählgemeinschaften zu verhindern, jedoch verfehlt eine solche Regelung trotzdem dieses Ziel, da sich keinerlei Kontroll- und Sanktionsmöglichkeit ableiten. Insofern ist eine Streichung konsequent.
Die Ergänzung unter (3) ist notwendig, da das Ausscheiden eines Fraktionsmitgliedes auch oder stattdessen durch die betreffende Fraktion angezeigt werden sollte.
Änderungsantrag 3 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)
Beschlussvorschlag:
§ 42 – Geschäftsgang
(3) Satz wird wie folgt ergänzt:
Die Sitzungen finden in der Regel in kommunalen Liegenschaften im Stadtbezirk statt. Die Sitzungsräume müssen öffentlich und grundsätzlich barrierearm zugänglich sein, die erforderliche technische Ausstattung besitzen und ausreichend Platz für Besucher bieten.
Begründung:
Die Stadtbezirksbeiräte brauchen für ihre Sitzungen Räumlichkeiten, welche über Internetzugang, Strom und die Möglichkeit zur Nutzung von Präsentationen verfügen und zumindest barrierarm – im besten Fall sogar barrierefrei – zugänglich sein. Dies zu gewährleisten ist auch erklärtes Ziel der Verwaltung und laufende Anstrengung. Insofern sollte dieses Ziel auch festgeschrieben sein, auch wenn es im Einzelfall noch nicht gänzlich erreicht ist.
Änderungsantrag 4 (mit Grünen)
Beschlussvorschlag:
§ 19 – Änderungsanträge
(2) wird wie folgt geändert:
Änderungsanträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlusstext enthalten und sollen der bzw. dem Vorsitzenden in der Regel eine Woche vor der Sitzung schriftlich vorliegen. Die bzw. der Vorsitzende macht einen Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise. Dazu gibt die Verwaltung bis 2 Tage vor der Ratsversammlung eine angemessene Stellungnahme ab.
Begründung:
Damit zu Änderungsanträgen in der Ratsversammlung eine entsprechende Abwägung in der Entscheidungsfindung vorgenommen werden kann, ist eine Einschätzung der Verwaltung wichtig. Diese soll bis zwei Tage vor der Ratsversammlung vorliegen, um durch die Fraktionen bewertet werden zu können und so unnötige Debatten in der Ratsversammlung zu vermeiden.
Änderungsantrag 5 (mit CDU und Grünen)
Beschlussvorschlag:
§ 24 – Anfragen der Fraktionen
(4) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
Anfragen werden in der Regel schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen bis einen Tag vor der Sitzung vor.In der Sitzung erfolgt eine einminütige mündliche Antwort, sofern die Beantwortung nicht bis zum Tag vor der Sitzung schriftlich vorliegt. Wurde eine schriftliche Beantwortung vereinbart, reicht eine Einstellung am Tag der Sitzung.
Begründung:
Diese Vorgehensweise wird seit Monaten geprobt und hat sich bewährt. Da in Einzelfällen die Antwort nicht bis zum Beginn der Sitzung vorgelegen hat, schlagen wir mit einem Tag vor der Sitzung eine klare Frist vor, bis wann die Antwort im Allris öffentlich auffindbar sein muss.
Änderungsantrag 6 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)
Beschlussvorschlag:
§ 11 – Öffentlichkeit der Sitzungen, Schutzwürdige Interessen
(8) wird wie folgt geändert:
Die Sitzungen der Ratsversammlung werden in der Regel in Bild und Ton live im Internet nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen übertragen (Live-Stream) und sind in einem Archiv rechtskonform bis zum Ende der Wahlperiode öffentlich verfügbar. Die Aufzeichnung ist in der Regel bis zur nächsten Sitzung auf der Internetseite der Stadt Leipzig online verfügbar. Hierfür bedarf es der schriftlichen Einwilligung und -teilnehmer. Sitzungsteilnehmerinnen und –teilnehmer können gegenüber der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister einer grundsätzlichen Übertragung ihrer Redebeiträge schriftlich widersprechen oder im Einzelfall zu Beginn eines Redebeitrages mündlich die Unterbrechung der Übertragung für die Dauer ihres Redebeitrages verlangen. In beiden Fällen ist die Bild- und Tonübertragung vorübergehend abzuschalten.
Begründung:
Die Formulierung „nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen“ soll helfen, dass die GO nicht immer wieder den sich wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden muss.
Außerdem wünschen wir, dass die Sitzungen der Ratsversammlung künftig nicht nur als Wortprotokolle dauerhaft zur Verfügung stehen, sondern ebenso die mühevoll erstellten Videoübertragungen. Es erschließt sich uns nicht, warum dieser Service gegenüber interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch künftig eingespart werden soll.
Änderungsantrag 7 (mit CDU und Grünen)
Begründung:
§ 30- Niederschrift über die Sitzungen der Ratsversammlung
(6) wird gestrichen.
Personen, die in der Ratsversammlung ständiges Rederecht besitzen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionsgeschäftsstellen haben das Recht, Mitschnitte der Ratsversammlungen der letzten sechs Monate im Büro für Ratsangelegenheiten anzuhören und sich davon entsprechende Notizen zu machen.
Begründung:
Mit dem beantragten öffentlich zugänglichen Archiv (§11 (8)) ist dieser Absatz überflüssig.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2019/09/cropped-Neues_Rathaus.jpg10801920F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-10-27 10:30:092022-11-10 10:41:51Änderungsantrag zur Vorlage „Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig“
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