Schlagwortarchiv für: Leipzig

Beschlussvorschlag:

Paragraph 38, Absatz 1a – Kleingartenbeirat – wird wie folgt (fett gedruckt) ergänzt:

§ 38 Zusammensetzung

(1) Ergänzend zu den Regelungen der Hauptsatzung gilt:

a)1Beim Kleingartenbeirat soll je eine sachkundige Einwohnerin bzw. ein sachkundiger Einwohner dem Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e. V. und dem Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. sowie dem Imkerverein Leipzig e.V. und dem Netzwerk Leipziger Gemeinschaftsgärten angehören. ²Die Verbände haben diesbezüglich ein Vorschlagsrecht.

Begründung:

Der Kleingartenbeirat hat die Funktion, die Stadtverwaltung und die Gremien des Stadtrates bei Fragen zur Entwicklung und Funktion von Kleingartenanlagen zu beraten. Um weitere Aspekte aus der Gesamtthematik Gärten im Beirat behandeln zu können, ist es sinnvoll, den Beirat um jeweils ein Mitglied der beiden genannten Organisationen zu ergänzen.

Änderungsantrag 1

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld Mobilität – Maßnahme IV.15 App zur multi- und intermodalen Mobilität – LeipzigMOVE und Neubau sowie Erweiterung der Mobilitätsstationen – wird wie folgt ergänzt:

  1. In Leipzig soll ein flächendeckendes Netz an Mobilitätspunkten errichtet werden. Hierzu werden im verdichteten urbanen Raum 1000 Mobilitätspunkte errichtet, um Parkraum für Fahrräder und Lastenbikes, Bikesharing und Scooter, Carsharing aber auch E-Mobilität zu schaffen und eine sichere Abstellinfrastruktur zu errichten (Bügel). Dabei soll auch die stadtweite Etablierung des bislang in einem Pilotprojekt getesteten Verleihsystems für Lastenräder Berücksichtigung finden. Die Mobilitätspunkte sind mit Pflanzungen und Bäumen zu begrünen und sollen Sitzgelegenheiten für Anwohner beinhalten, um gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
     
  2. In Leipzig wird ein flächendeckendes Netz an digital abschließbaren Fahrradgaragen errichtet. Optimalerweise in der Nähe zu Haltestellen, insbesondere S-Bahnhaltestellen und im Bereich von Mobilitätspunkten. Die Stadtverwaltung unterbreitet dem Stadtrat bis Mitte 2023 einen Umsetzungsvorschlag mit Realisierungshorizont.
     
  3. Die Stadtverwaltung legt bis Mitte 2023 ein Konzept vor, wie die knapp 50.000 Parkplätze in Gebieten mit hohem bis sehr hohem Parkdruck bis 2030 in Gebiete für Anwohner/-innen-Parken mit Parkraumbewirtschaftung umgewandelt werden. Dabei sind Lösungen für den Wirtschaftsverkehr, insbesondere Handwerker und Pflegekräfte, zu entwickeln.

Begründung:

Für die Mobilitätswende sind neue Formen der Mobilität nötig – insbesondere in den Städten. Doch mit emissionsfreien Fahrzeugen allein ist es nicht getan. Auch die städtische Infrastruktur muss sich grundlegend wandeln.

Neue Mobilitätsformen zu entwickeln bedeutet zukünftig, das Modell der fußgängergerechten und fahrradfreundlichen Stadt neu zu erfinden – im Verein mit Verkehrsexperten, Architekten, Planern, Politikern und engagierten Bürgern. Und dabei die allgemeine Entschleunigung zur Priorität zu erheben. Anders lässt sich der immer knapper werdende Stadtraum für die sich rapide verändernden Verkehrsmittel nicht herstellen.

Es wird nicht ausreichen, die Verkehrswege weiterhin in Bürgersteige und Fahrstreifen für PKWs und Fahrräder zu unterteilen. Unsere zukünftigen Stadträume müssen flexibel konzipiert sein, um den unterschiedlichen Anforderungen für Fahrräder, E-Scooter, Sammelbusse sowie abrufbare und vielleicht autonom fahrende Autos genügend Raum zu bieten. Hinzu kommen die Transportmittel des öffentlichen Nahverkehrs.

Die Mobilitätswende verlangt vor allem flexible, anpassungsfähige Straßenräume für sämtliche Verkehrsteilnehmer. Nur eine Stadt im Wandel hin zu einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur wird Lebensqualität für alle garantieren können. Die Stärkung der Infrastruktur für den Umweltverbund muss dabei einen hohen Stellenwert besitzen. Die Flexibilität zwischen den verschiedenen Formen der Mobilität des Umweltverbundes inkl. der Möglichkeit gerade hochwertige Fahrräder sicher abzustellen zu können erleichtert einen einfachen Wechsel.

Parkraumbewirtschaftung wiederum erleichtert es Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, gerade in dicht bewohnten Gebieten, nach der Arbeit auch wieder einen Stellplatz im Wohnquartier zu finden. Gleichzeitig steigert es die Chance, dass gerade Pflegedienste, Handwerker oder Paketdienste tagsüber auch tatsächlich Stellplätze in diesen Quartieren finden. Für diese muss in diesem Zusammenhang auch eine Lösung gefunden werden, dass diese ihren Aufgaben nachgehen können. Leipzig hat, gemessen an den Straßenkilometern, mit 2 Prozent den geringsten Anteil an bewirtschafteten Flächen in ganz Mitteldeutschland. Leipzig liegt damit teilweise deutlich hinter Dresden, Halle oder Erfurt. Auch im deutschen Vergleich ist Leipzig abgeschlagen.

Änderungsantrag 2

Beschlussvorschlag:

Das EKSP wird wie folgt geändert:

Es wird ein neues Handlungsfeld Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung aufgestellt.

Die Handlungsfelder 5.4.7 Ernährung und Landwirtschaft und 5.4.8 Klimawandelanpassung werden in das neue Handlungsfeld Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung integriert.

Das neue Handlungsfeld wird darüber hinaus wie folgt ergänzt:

Klimawandel, Wachstum und Wandel der Lebensverhältnisse gehen auch an Tieren nicht spurlos vorbei. Der Oberbürgermeister wird deshalb beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie Tieren in einer enger werdenden, sich aufheizenden sowie austrocknenden Stadt geholfen wird. Das Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt wird deshalb um ein Kapitel zum Tierschutz in einer Großstadt in Zeiten des Klimawandels ergänzt. Dieses Kapitel soll Maßnahmen beschreiben, wie die Stadtverwaltung bzw. die Einwohnerinnen und Einwohner Tieren helfen können.

Begründung:

Durch verschiedene, mitunter sehr einfache und kostengünstige Maßnahmen kann Tieren das Überleben in einer wachsenden, enger werdenden und sich im Zuge des Klimawandels aufheizenden Stadt erleichtert werden. Hierzu gehören unter anderem Wasserstellen für Tiere, pädagogische Maßnahmen, die insbesondere Kinder und Jugendliche für die Lage der Tiere sensibilisieren, geeignete Hilfestationen für in Not geratene Tiere oder auch eine bessere und unkomplizierte Unterstützung für Menschen, die sich um in Not geratene Tiere kümmern.

Die Akzeptanz dafür, dass man Tieren, sowohl Haustieren als auch Wildtieren, in einer immer enger werdenden Stadt Hilfe anbieten und diese auch vorhalten muss, muss eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung dieser Konzeption spielen.

Änderungsantrag 3

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld III.8 “Gesamtstädtische kommunale Wärmestrategie” wird im Bereich “Umsetzung/Handlungsschritte” um die Thematik “Fernkälte” ergänzt, um insbesondere in jenen Gebieten die Voraussetzungen für einen schrittweisen Ausbau eines Fernkältenetzes zu prüfen bzw. realisieren, die ohnehin als Neubaugebiete medientechnisch erschlossen werden müssen oder bei denen eine Sanierung bestehender Medien ansteht.

Begründung:

Aufgrund der sich ändernden klimatischen Bedingungen werden heiße, trockene Sommer immer häufiger werden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Vegetation und den Wasserhaushalt in der Stadt. Vielmehr leiden auch Menschen unter der starken Hitze. Eine Folge dessen ist, dass der Absatz von Klimaanlagen seit Jahren steigt, jedoch verbrauchen diese in der Regel sehr viel Energie. Ein Fernkältenetz kann hier einerseits Effizienzvorteile bringen, weil beispielsweise die Abwärme von Kraftwerken für die Erzeugung der Kälte genutzt werden (Bsp. Chemnitz und Wien) kann und somit Wohn- und Geschäftsgebäude günstig und umweltschonend klimatisiert werden können.

Änderungsantrag 4

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld I Nachhaltige Stadtentwicklung wird wie folgt ergänzt:

In Leipzig wird analog des Gründachprogramms ein städtisches Programm zur Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen und Vorgärten geschaffen. Hierfür wird eine entsprechende Förderrichtlinie „Grüne-Lebendige Innenhöfe“ geschaffen und dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt.

Begründung:

In ihrem aktuellen Entwurf des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 bekennt sich die Stadt Leipzig dazu, ihre Grünräume und Gewässer auszuweiten und hierfür Flächen entsiegeln zu wollen (siehe S. 17, ESKP 2030). Ein richtiges und wichtiges Vorhaben, um sich auf kommende Hitzeperioden, Dürrezeiten und Starkregenereignisse anzupassen. Denn Entsiegelungsmaßnahmen mit anschließender Begrünung dienen sowohl dem Vorhaben, mehr Niederschlagswasser in der Fläche zu halten, als auch das städtische Klima zu verbessern und die Biodiversität zu erhöhen. Leider lassen die städtischen Konzepte und konkreten Maßnahmenpläne vermissen, wie, wo und durch wen aktiv entsiegelt werden soll.

Die Schaffung einer “Förderrichtlinie grüne-lebendige Höfe” kann somit ein Baustein dafür sein, die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen. Gefördert werden sollen dabei MieterInnen und Mietergemeinschaften bei ihren Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Innen- und Hinterhöfen, Vorgärten, Fassaden und Brandwänden auf privaten Grundstücken. Dies kann beispielsweise durch Entsiegelung von Beton- und Asphaltflächen und die Anlage von Gehölzflächen, Blumen- und Staudenbeeten, Wiesen, Wand und Dachbegrünungen geschehen. Verankert werden soll das Programm beim Amt für Stadtgrün und Gewässer. Mit einer Maximalförderhöhe von 1.000 oder 1.500 € versehen, bei einer Förderquote von Maximal 1/3 des Gesamtvolumens, soll das Förderprogramm Anreize schaffen, das eigene Wohnumfeld grüner, biodiverser und lebenswerter zu gestalten. Durch die geplante Förderung privater Initiativen, Planungen und Umsetzungen wirkt die Förderrichtlinie finanziell entlastend auf den kommunalen Haushalt, da die Stadt Leipzig und deren ausführende Organe aktiv durch die Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden.

Änderungsantrag 5

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld VI. Kommunikation und Kooperation wird in der Maßnahme 1 Klimaschutzoffensive wird wie folgt ergänzt bzw. überarbeitet:

Die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt soll sich verstärkt darauf fokussieren, die Leipzigerinnen und Leipziger zum Mitmachen und zur Eigeninitiative zu motivieren. Es soll immer und nachvollziehbar dargestellt werden, welchen Nutzen ein Projekt für den Klimaschutz, was die/der Einzelne gegen den Klimawandel und zur Klimawandelanpassung tun können und welchen oft persönlichen und gesellschaftlichen Nutzen für den Einzelnen und die Stadt abgeleitet werden kann. Dabei nutzt die Stadtverwaltung regelmäßig ihre Kommunikationsmöglichkeiten wie Homepage, Amtsblatt, Flyer etc. Gleichzeitig wirkt sie als Gesellschafter der städtischen Gesellschaften, des Stadtkonzerns und der Eigenbetriebe darauf hin, dass diese für ihren Themenbereich auch ihre Kommunikationskanäle wie Mitgliederzeitschrift und Homepage verstärkt nutzen, um beispielsweise mit best practice Beispielen zum Energie und Wasser sparen, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt für diese Themen zu gewinnen. Bestehende gut laufende Programme, wie das Baumpatenprogramm oder die Informationen zur Begrünung von Baumscheiben, sind weiterzuentwickeln.

Begründung:

Auch in diesem Sommer haben wir eine Ahnung von den Auswirkungen der Klimakrise bekommen. Wir haben gesehen, was schon jetzt unvermeidbar auf uns zukommt und können uns vielleicht besser vorstellen, wie schlimm die Krisen werden können, wenn wir die Erhitzung unserer Erde nicht bei 1,5 oder zumindest 2 Grad stoppen. Das Jahr 2022 hat uns gezeigt, wie verwundbar unsere Stadt, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft sind, wenn wir nicht ausreichend auf Krisen vorbereitet sind. Das darf uns nie wieder passieren. Wir müssen heute alles tun, um die Klimakrise zu bremsen und abzumildern. Dazu können wir in Leipzig Beiträge leisten, indem wir die Abkehr von Öl, fossilem Gas und Kohle bei der Wärmeversorgung und bei der Mobilität schaffen. Wir müssen heute aber auch alles dafür tun, uns auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels vorzubereiten – damit Leipzig für die Dürren, Starkregen und Hitzewellen der nächsten Jahrzehnte besser gerüstet ist, als heute.

Wir wollen Leipzig auf die Klimakrise vorbereiten. Dafür wird häufig ein koordiniertes, konzeptionelles Vorgehen bei der Umgestaltung kommunaler Infrastrukturen und der Anpassung ganzer Quartiere an die Folgen des Klimawandels nötig sein. Das allein genügt aber nicht. Denn nicht Infrastrukturen und Bäume begrenzen den Klimawandel, sondern unser Verhalten. Wir sind überzeugt: Leipzig hat die Kraft, klimaneutral zu werden und sich an den Klimawandel anzupassen. In unserer Stadt gibt es unzählige tolle Ideen und Vorbilder für ein klimagerechtes Verhalten. Wir wollen, dass diese Ideen ansteckend sind und sich die Leipzigerinnen und Leipziger gegenseitig inspirieren und zum Mitmachen motivieren.

Im Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 hat die Stadt Leipzig umfassende Maßnahmen zum Klimaschutz, auch im Bereich Kommunikation und Kooperation vorgelegt. Diese werden um die im Beschlusstext aufgezeigten Punkte ergänzt.

Änderungsantrag 6

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung wird in Maßnahme 10. Zero-Waste-Strategie Leipzig wie folgt ergänzt:

Im Rahmen der Erarbeitung der Zero-Waste-Strategie wird das ausgelaufene Pilotprojekt Reparaturbonus verstetigt und ausgebaut. Der Reparaturbonus soll von einer Informationskampagne begleitet werden, der das Reparieren von Gegenständen als Priorität vor einem Neukauf bewirbt. Der Bonus sollte leicht zugänglich und ohne spezifische Werkstattbindung auch für Ersatzteile, RepairCafes und Selbsthilfewerkstätten gelten. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Land für eine Verstetigung der Förderung ein.

Begründung:

Im Zuge des Umweltschutzes und des Ressourcenverbrauchs wird viel über Recycling gesprochen. Vor dem Recycling kommt aber die Vermeidung von Abfall. In unserer Gesellschaft wird nach wie vor zu viel entsorgt, statt es zu reparieren. Für viele Dinge des alltäglichen Lebens – Elektrogeräte, Schuhe, Fahrräder – ist ein Defekt oft ein direktes Todesurteil, da ein Neukauf oft günstiger als eine Reparatur ist.

Um Abfall zu vermeiden und Ressourcen zu sparen, soll das Reparieren von Gegenständen gegenüber dem Neukauf bevorzugt werden. Ein Reparaturbonus kann helfen, den Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Anreiz zu geben, die Reparatur als eine valide Alternative zum Neukauf aufzuzeigen. Gleichzeitig stärkt es den lokalen kleinteiligen Einzelhandel.

In Thüringen wurde der Bonus gut aufgenommen und vom zuständigen Ministerium bereits zweimal verlängert. Die Stadt Leipzig sollte sich daher gegenüber dem Land nicht nur für eine Verlängerung und den Ausbau des Pilotprojektes bei der Stadtreinigung Leipzig einsetzen, sondern für einen generellen Ausbau.

**Referenzen:**

Änderungsantrag 9 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1.  Der Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    3. Die Ratsversammlung beschließt als neues Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen gemäß der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Das Ziel der Klimaneutralität wird dementsprechend festgesetzt. Das Zielszenario und alle weiteren Zielstellungen werden entsprechend angepasst.
  1. Der Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    Werden im Zuge des Berichtswesens Zielabweichungen oder Probleme bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ersichtlich, schlägt das zuständige Dezernat zeitnah Schritte vor, um die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung  Maßnahmen zu gewährleisten.
     
  2. Neuer Beschlusspunkt – Die Lücke schließen
    Füge einen neuen Beschlusspunkt 9. ein:
    “Der Oberbürgermeister fordert die Bundesregierung und die Regierung des Freistaates Sachsen auf, den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern und eigene Maßnahmen einzuleiten, um die Lücke zwischen den real möglichen Einsparungen durch das EKSP 2030 und den notwendigen Einsparungen  zu schließen. Im Rahmen des Berichtswesens zum EKSP2030 informiert die Verwaltung über dieses Delta und die Bemühungen des Oberbürgermeisters.”
  1. Im Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung, Maßnahme III.2 Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

Uner dem Punkt „Umsetzung/Handlungsschritte“ werden die Ausbauziele und Meileinsteine der LKE für die einzelnen Jahresscheiben aufgeführt. Das heißt: Inhaltliche Ergänzung mit Meilensteine und Ausbauziele.

  1. Maßnahme I.3 Realisierung von autoarmen und –freien Quartieren Neubauquartieren wird wie folgt geändert: 
    Beschreibung:
    Neubauquartiere Autoarme und -freie Quartiere werden als Chance begriffen, den Pkw-Besatz pro Haushalt zu senken. Um dies zu ermöglichen sind einerseits Konzepte für die räumliche Organisation der verbleibenden Pkw-Stellplätze notwendig und andererseits die Schaffung von Rahmenbedingungen, um für die neuen Haushalte, Verkehrsträger des Umweltverbunds zu nutzen. Für Neubau- und Bestandsquartiere sind jeweils differenzierte Konzepte entsprechend der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu entwickeln.

    Umsetzung/Handlungsschritte
     
  • Definition eines „autoarmen bzw. -freien Quartiers in Abhängigkeit des Ausbaustandards des Umweltverbundes“
  • Schaffung von Regelungen für autoarme Wohnquartiere
  • Durchführung einer Potentialstudie
  • Pilothafte Umsetzung durch Reduktion der Stellplätze für konventionelle Fahrzeuge in zwei Bestandsquartieren ab 2024
  • Umsetzung „autoarmer Quartiere“ als Standard in allen Neubauquartieren
     
  1. Maßnahme I.5 Klimaschutz in der Stadtentwicklung und in der städtebaulichen Planung wird wie folgt geändert: 
     

Beschreibung:
Ziel ist, Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren strukturiert umzusetzen. Dazu werden die Einflussmöglichkeiten der Planungsinstrumente identifiziert und Festlegungen zum Abstimmungsprocedere in den verschiedenen Planungs- bzw. Verfahrensschritten getroffen. Dabei werden in neuen Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen ab 2023 fossile Wärmesysteme ausgeschlossen und sind darüberhinaus insbesondere die Zielsetzungen des kommunalen Wärmeplans zu berücksichtigen. Bis 2024 werden Zielsetzungen für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Reduzierung von Grauer Energie bei der Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen entsprechend der sektorspezifischen THG-Reduktionsziele entwickelt, die ab 2025 verbindlich in Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen sind.
 

  1. Handlungsfeld II. Kommunale Gebäude und Anlagen werden folgende Änderungen vorgenommen:
    Maßnahme II.1 Energetische Sanierung der kommunalen Bestandsgebäude


Beschreibung:
…. Ziel ist es, die jährliche Quote der energetischen Sanierungen im gesamten Bestand der kommunalen Gebäuden zu steigern, hin zu einem vollständig dekarbonisierten kommunalen Gebäudebestand bis 2035 2050Ab 2023 werden in Gebäuden der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen keine gas- und ölbasierten Heiungssysteme (Fernwärme ausgenommen) mehr geplant und verbaut. Ausgenommen sind bereits in Bau- und Planung (ab Leistungsphase 4) befindliche Gebäude. Ausnahmen müssen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
 

  1. Maßnahme II.4 Errichtung von nachhaltigen kommunalen Gebäuden
     
    Beschreibung:
    … Über diesen für alle Gebäude anzuwendenden Standard hinausgehend sollen mind. zwei ein Pilotprojekte  (Schule/Kita und EFH) im nachhaltigen Bauen unter Einbeziehung kommunaler Gesellschaften, insbesondere LESG und LWB realisiert werden. Dabei soll mind. eine neue Schule und/oder eine neue Kita und ein Mehrfamilienhaus realisiert werden. Die Stadt Leipzig als bedeutender Gebäudebestandshalter und Bauherr nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein und …


… Ziel der Pilotprojekte ist es, Erfahrungen zu sammeln und die Grundlage für zukunftsweisendes Bauen zu legen (Wirkung der Maßnahme über 2030 hinaus). Ab 2025 sind Projekte des kommunalen Hochbaus grundsätzlich als nachhaltige Bauten nach einem entsprechenden durch die Stadtverwaltung bis Ende 2023 auszuwählenden Zertifizierungssystem zu planen. 

  1. Der Punkt III.7 Kommunale Energiekonzeption wird im Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:
    Erarbeitung eines Abwärmekatasters, um die Hebung von Abwärmepozentialen zu fördern
  1. Der Punkt IV.2 Aufwertung öffentlicher Räume zu Stadtplätzen mit hoher Aufenthaltsfunktion (Stadtplatzprogramm) wird unter finanziellen Auswirkungen geändert.
    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 100.000 € Investmittel für Umsetzung
     
  2.        Im Punkt IV.3 Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger beim Bau von Gehwegen (Lückenschlussprogramm) wird in der Beschreibung nach dem ersten Satz ergänzt:

Die Beschilderung mit dem Straßenverkehrszeichen 315 wird abgeschafft.
 

  1. Im Punkt IV.4 Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) wird folgende Mittelerhöhung ergänzt:

    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 250.000 € Investmittel
     
  2. Im Punkt IV.8 Ausweisung weiterer Fahrradstraßen wird in der Beschreibung folgende Ergänzung vorgenommen:

Es wird angestrebt, jährlich Fahrradstraßen von insgesamt 5 Kilometern Länge im gesamten Stadtgebiet neu auszuweisen.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Neufassung von Änderungsantrag 9 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    3. Die Ratsversammlung beschließt als neues Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen gemäß der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Das Ziel der Klimaneutralität wird dementsprechend festgesetzt. Das Zielszenario und alle weiteren Zielstellungen werden entsprechend angepasst.
  1. Der Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    Werden im Zuge des Berichtswesens Zielabweichungen oder Probleme bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ersichtlich, schlägt das zuständige Dezernat zeitnah Schritte vor, um die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung Maßnahmen zu gewährleisten.
  2. Neuer Beschlusspunkt – Die Lücke schließen
    Füge einen neuen Beschlusspunkt 9. ein:
    “Der Oberbürgermeister fordert die Bundesregierung und die Regierung des Freistaates Sachsen auf, den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern und eigene Maßnahmen einzuleiten, um die Lücke zwischen den real möglichen Einsparungen durch das EKSP 2030 und den notwendigen Einsparungen zu schließen. Im Rahmen des Berichtswesens zum EKSP2030 informiert die Verwaltung über dieses Delta und die Bemühungen des Oberbürgermeisters.”
  3. Im Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung, Maßnahme III.2 Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

Uner dem Punkt „Umsetzung/Handlungsschritte“ werden die Ausbauziele und Meileinsteine der LKE für die einzelnen Jahresscheiben aufgeführt. Das heißt: Inhaltliche Ergänzung mit Meilensteine und Ausbauziele.

  1. Maßnahme I.3 Realisierung von autoarmen und –freien Quartieren Neubauquartieren wird wie folgt geändert:
    Beschreibung:
    Neubauquartiere Autoarme und -freie Quartiere werden als Chance begriffen, den Pkw-Besatz pro Haushalt zu senken. Um dies zu ermöglichen sind einerseits Konzepte für die räumliche Organisation der verbleibenden Pkw-Stellplätze notwendig und andererseits die Schaffung von Rahmenbedingungen, um für die neuen Haushalte, Verkehrsträger des Umweltverbunds zu nutzen. Für Neubau- und Bestandsquartiere sind jeweils differenzierte Konzepte entsprechend der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu entwickeln.

    Umsetzung/Handlungsschritte
  • Definition eines „autoarmen bzw. -freien Quartiers in Abhängigkeit des Ausbaustandards des Umweltverbundes“
  • Schaffung von Regelungen für autoarme Wohnquartiere
  • Durchführung einer Potentialstudie
  • Pilothafte Umsetzung durch Reduktion der Stellplätze für konventionelle Fahrzeuge in zwei Bestandsquartieren ab 2024
  • Umsetzung „autoarmer Quartiere“ als Standard in allen Neubauquartieren
  1. Maßnahme I.5 Klimaschutz in der Stadtentwicklung und in der städtebaulichen Planung wird wie folgt geändert:

Beschreibung:
Ziel ist, Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren strukturiert umzusetzen. Dazu werden die Einflussmöglichkeiten der Planungsinstrumente identifiziert und Festlegungen zum Abstimmungsprocedere in den verschiedenen Planungs- bzw. Verfahrensschritten getroffen. Dabei werden in neuen Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen ab 2023 fossile Wärmesysteme ausgeschlossen und sind darüberhinaus insbesondere die Zielsetzungen des kommunalen Wärmeplans zu berücksichtigen. Bis 2024 werden Zielsetzungen für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Reduzierung von Grauer Energie bei der Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen entsprechend der sektorspezifischen THG-Reduktionsziele entwickelt, die ab 2025 verbindlich in Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen sind.

  1. Handlungsfeld II. Kommunale Gebäude und Anlagen werden folgende Änderungen vorgenommen:
    Maßnahme II.1 Energetische Sanierung der kommunalen Bestandsgebäude


Beschreibung:
…. Ziel ist es, die jährliche Quote der energetischen Sanierungen im gesamten Bestand der kommunalen Gebäuden zu steigern, hin zu einem vollständig dekarbonisierten kommunalen Gebäudebestand bis 2035 2050. Ab 2023 werden in Gebäuden der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen keine gas- und ölbasierten Heiungssysteme (Fernwärme ausgenommen) mehr geplant und verbaut. Ausgenommen sind bereits in Bau- und Planung (ab Leistungsphase 4) befindliche Gebäude. Ausnahmen müssen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

  1. Maßnahme II.4 Errichtung von nachhaltigen kommunalen Gebäuden

    Beschreibung:
    … Über diesen für alle Gebäude anzuwendenden Standard hinausgehend sollen mind. zweiein Pilotprojekte (Schule/Kita und EFH) im nachhaltigen Bauen unter Einbeziehung kommunaler Gesellschaften, insbesondere LESG und LWB realisiert werden. Dabei soll mind.eine neue Schule und/oder eine neue Kita und ein Mehrfamilienhaus realisiert werden.Die Stadt Leipzig als bedeutender Gebäudebestandshalter und Bauherr nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein und …


… Ziel der Pilotprojekte ist es, Erfahrungen zu sammeln und die Grundlage für zukunftsweisendes Bauen zu legen (Wirkung der Maßnahme über 2030 hinaus). Ab 2025 sind Projekte des kommunalen Hochbaus grundsätzlich als nachhaltige Bauten nach einem entsprechenden durch die Stadtverwaltung bis Ende 2023 auszuwählenden Zertifizierungssystem zu planen.

  1. Der Punkt III.7 Kommunale Energiekonzeption wird im Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:
    Erarbeitung eines Abwärmekatasters, um die Hebung von Abwärmepozentialen zu fördern
  1. Der Punkt IV.2 Aufwertung öffentlicher Räume zu Stadtplätzen mit hoher Aufenthaltsfunktion (Stadtplatzprogramm) wird unter finanziellen Auswirkungen geändert.
    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 100.000 € Investmittel für Umsetzung
  2. Im Punkt IV.3 Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger beim Bau von Gehwegen (Lückenschlussprogramm) wird in der Beschreibung nach dem ersten Satz ergänzt:

Die Beschilderung mit dem Straßenverkehrszeichen 315 wird abgeschafft. Die Stadtverwaltung untersucht bis Ende 2023 alle Gehwegabschnitte mit zugelassenem Gehwegparken (Zeichen 315) und prüft wie diese Parkstände in andere Angebote für den Umweltverbund überführt werden können. Für jeden Abschnitt, auf dem nach dieser Untersuchung weiterhin Gehwegparken erhalten bleiben soll, ist dem Stadtrat eine detaillierte Begründung mit den Abwägungsgründen in Form einer Einzelfallprüfung darzulegen.
 

  1. Im Punkt IV.4 Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) wird folgende Mittelerhöhung ergänzt:

    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 250.000 € Investmittel
  2. Im Punkt IV.8 Ausweisung weiterer Fahrradstraßen wird in der Beschreibung folgende Ergänzung vorgenommen:

Es wird angestrebt, jährlich Fahrradstraßen von insgesamt 5 Kilometern Länge im gesamten Stadtgebiet neu auszuweisen.

Änderungsantrag 10 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1. Im Teil 3 „Klimaschutzprozess in der Stadt Leipzig“, Punkt 3.2.4 „Mobilität“ (S. 21) wird der zweite Absatz wie folgt ergänzt:

    Der Spielraum reicht von der Verbesserung der Fuß- und Radwegenetze und des ÖPNV-Angebotes, dem Verkehrsmanagement und der Neuordnung des ruhenden Verkehrs mit einer Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung bis zur Gestaltung des öffentlichen Raumes und der damit verbundenen flächengerechten Aufteilung des Verkehrsraums sowie einer konsequenten Stärkung des Car-Sharing.
     
  2. Maßnahme I.4 Ausweitung des Straßenbaumbestandes wird unter „Umsetzung/Handlungsschritte“ ergänzt:

    Dies wird gemäß Straßenbaumbestand ausgeweitet“Bei Neu- und Ersatzpflanzungen werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserverfügbarkeit, wie z. B. Baumrigolen, geprüft.“
     
  3. Maßnahme I.4 Nachhaltiges Parkmanagement Pflegekonzepte Clara-Zetkin-Park und Johannapark wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

    Werden neue Parkanlagen geschaffen, wird auch ein Parkpflegekonzept inklusive Parkmanagement vorgesehen. Für die restlichen Parkanlagen in Leipzig werden nach und nach eigene Parkpflegekonzepte erarbeitet.
     
  4. Im Punkt III.1 Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Errichtung von mind. 400 MW regenerativer Stromerzeugungskapazität wird der Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:

    Formulierung von konkreten Meilensteinen und Ausbauzielen für die einzelnen Jahre
     
  5. Im Punkt IV.6 Realisierung von Radschnellverbindungen werden in der Beschreibung die 5 identifizierten Korridore genannt.
     
  6. Im Punkt V.7 Förderung und Ausbau von Weiterbildungen wird unter „ Umsetzung/ Handlungsschritte”ergänzt:

Fortbildungen für kommunale Entscheidungsträger der Ämter und Beteiligungs- und Eigenbetriebe, in ihren jeweiligen Themenfelder, sowie hinsichtlich der klimapolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig

  1. Im Punkt VI.2 Veranstaltungen und Kampagnen für ein klimagerechtes Handeln auf allen Ebenen wird unter „Umsetzung/ Handlungsschritte”ergänzt:

    In die Erstellung und Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen werden nicht-städtische Akteure einbezogen.
     
  2. Im Punkt VI.13 Leipzig als nachhaltige Städtedestination wird unter
    „Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

    Leipzig bewirbt im In- und Ausland nur noch klimafreundliche Reisemittel
     
  3. Im Punkt VII.5 Städtische Streuobstbestände und Gemüsebeete wird unter  „Umsetzung/Handlungsschritte“ als zweiter Punkt ergänzt:

    Einrichtung von 10 neuen Streuobstwiesen
     
  4. Im Punkt V.6 Realisierung von Radschnellverbindungen werden in der Beschreibung die fünf identifizierten Korridore genannt.
  1. Im Punkt IV.13 Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes im ÖPNV/SPNV wird die Beschreibung wie folgt ergänzt:


…sowie Verbesserung der Verknüpfung von ÖPNV und SPNV.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

In der Ratsversammlung am 15. September wurde unsere Anfrage zum Radweg an der Zschocherschen Straße beantwortet. Die Antwort wirft allerdings weitere Fragen auf, um deren Beantwortung wir bitten.
 

Aus der Antwort vom 15. September 2022 geht hervor, dass die Prüfung, ob ein beidseitiger Interimsradweg entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler möglich ist, im Laufe des Jahres 2023 passieren soll. Mit dem Beschluss der Petition VII-P-06469-DS-01-NF-01 wurde jedoch festgelegt, dass die Ergebnisse dieser Prüfung im 2. Quartal 2022 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt werden sollen. Diese Frist wurde deutlich verfehlt.

  1. Wurde der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau frühzeitig darüber informiert, dass die Prüfung nicht fristgerecht erfolgen kann? Wenn nein: Warum ist dies nicht geschehen oder wird angestrebt, dass diese Themen künftig in der Ratsversammlung, im Rahmen der Fragestunde, geklärt werden müssen?
     
  2. Gibt es weitere Prüfaufträge, die ebenfalls von zeitlichen Verzögerungen betroffen sind und deshalb nicht fristgerecht vorgelegt werden können? Wenn ja: Welche sind das und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?

Antwort der Verwaltung

  1. Wurde der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau frühzeitig darüber informiert, dass die Prüfung nicht fristgerecht erfolgen kann? Wenn nein: Warum ist dies nicht geschehen oder wird angestrebt, dass diese Themen künftig in der Ratsversammlung, im Rahmen der Fragestunde, geklärt werden müssen?
  1. Gibt es weitere Prüfaufträge, die ebenfalls von zeitlichen Verzögerungen betroffen sind und deshalb nicht fristgerecht vorgelegt werden können? Wenn ja: Welche sind das und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?

Die Information des Fachausschusses ist bedauerlicherweise nicht bis zum 2. Quartal 2022 erfolgt. Aufgrund der Vielzahl von Vorhaben, Vorlagen und Beschlüssen in den Geschäftsgängen des VTA, bei immer wieder angespannter Personalsituation, ist es schwierig, sämtliche derartige Terminstellungen nach- und einzuhalten. Vor diesem Hintergrund kann auch keine Übersicht gegeben werden, welche weiteren Prüfaufträge ggf. nicht in der erwarteten Frist bearbeitet werden können.

Die Verwaltung berichtet regelhaft zum Stand der Umsetzung von Ratsbeschlüssen über die Berichtsfunktion im Elektronischen Ratsinformationssystem. Mitglieder des Fachausschusses können unabhängig davon auch im Ausschuss den Umsetzungsstand von Maßnahmen erfragen und erhalten dazu zeitnah Auskunft. Es muss dazu nicht die Fragestunde der Ratsversammlung genutzt werden.

gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Der „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – Grundlagen, Ziele, Strategien“ wird als vorläufiges städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB für den Zeitraum bis zur Vorlage des Stadtentwicklungsplanes Wohnbauflächen“ gemäß Beschlusspunkt 2  beschlossen. Er bildet eine wichtige Grundlage für das Handeln der Stadtverwaltung.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte die Flächenentwicklungspotenziale für Wohnen, Gewerbe, Erneuerbare Energien und Grün- und Freiraum in den Ortsteilen aufeinander abzustimmen und hierfür Ortsteilentwicklungskonzepte zu erstellen. Dabei sind die städtischen Zielsetzungen zur Minderung von Flächenverbrauch und Versiegelung zu beachten. Auf dieser Grundlage sind zur anteiligen Deckung des ermittelten Flächenbedarfs im Wohnungsbau geeignete Erweiterungsflächen von bestehenden Siedlungsstrukturen zu bestimmen und als „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen“ dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Nach Vorliegen und Maßgabe der Ortsteilentwicklungskonzepte können neue Bebauungs0planverfahren zur Ermöglichung individuellen Wohnungsbaus dem Stadtrat vorgelegt werden.
     
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur anteiligen Deckung des Flächenbedarfs im Wohnungsbau entsprechend der Umsetzungsstrategie des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Leipzig 2030 sich aktiv in eine Abstimmung mit der Region einzubringen und hierdurch eine flächen- und verkehrssparende Siedlungsentwicklung der gesamten Wohnungsmarktregion anzustreben.
     
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel zu den oben benannten Beschlusspunkten bis zum II. Quartal 2023 ein gesamtstädtisches „Integriertes Konzept für die flächensparende Mobilisierung notwendiger Flächenbedarfe für den Wohnungsbau unter Berücksichtigung der doppelten Innenentwicklung in Leipzig“ zu erarbeiten (entspricht Konzept „Doppelte Innenentwicklung“). Dazu sind auch die Potenziale von Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Wohnbauflächen in bestehenden Großwohnsiedlungen, Garagenhöfen, größeren Parkplätzen sowie Außenbereichsflächen in ÖPNV-Nähe für Geschosswohnungsbau vertieft zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist eine Strategie zur zeitlich gestaffelten Entwicklung von Wohnbauflächen unter Priorisierung von Geschosswohnungsbau und Flächen im Siedlungszusammenhang zu erarbeiten und zusammen mit dem o. g. Integrierten Konzept als „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – Innenentwicklung“ dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
     
  5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Thema der Wohnangebote für Familien sowie des Generationswechsels in Einfamilienhaussiedlungen auch durch zusätzliche Datenerhebungen vertieft zu bearbeiten und auf dieser Grundlage insbesondere attraktive Alternativen zum individuellen Wohnungsbau im Rahmen der doppelten Innenentwicklung zu entwickeln. 
  6. Der Oberbürgermeister prüft die Verzahnung der für die Flächenbewertung vorliegenden und noch vorzulegenden Konzepte (z. B. Masterplan Grün, Kommunale Wärmeplanung, Biotopverbundplanung, Landwirtschaftsentwicklungskonzept, Mobilitätsstrategie) und legt ein Prüfschema vor, welches mit noch festzulegenden Kennziffern eine strategische Planung vereinfacht. 
  7. Der Oberbürgermeister zeigt auf, welche personellen Ressourcen und strukturellen Anpassungen in den zuständigen Ämtern erforderlich sind und passt diese ggf. im nächsten Doppelhaushalt/Stellenplan an. Er berücksichtigt dabei insbesondere Mittel und Stellen für die Erarbeitung der in der Vorlage genannten Quartiersentwicklungskonzepte für die Großsiedlungen, die Absicherung der doppelten Innenentwicklung, die Erstellung der im Antrag genannten Ortsteilentwicklungskonzepte sowie die Flächenentwicklung ohne Beschränkung durch eine festgelegte Zahl an Wohneinheiten. Die Ergebnisse der Prüfung sind mit einer zeitlichen, finanziellen und personellen Untersetzung schnellstmöglich, spätestens bis zum Jahresende 2023, dem Stadtrat vorzulegen.
  8. Der Oberbürgermeister informiert ab November 2022 quartalsweise im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen über die Anzahl von Wohneinheiten zu beschiedenen Bauanträgen, zu im Bau befindlichen Wohneinheiten und zu umgesetzten Bauanträgen (Baufertigstellungen).

Begründung

Der vorgelegte STEP Wohnbauflächen formuliert wesentliche Grundlagen für die weitere Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau, lässt dabei jedoch einige Fragen offen, die relevant für anstehende strategische Weichenstellungen sind. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Stagnation bei den Baufertigstellungen, die zu einem weiteren Preisdruck auf dem Leipziger Wohnungsmarkt führt. 

Des Weiteren bleibt die Frage offen, wie mit Flächenkonkurrenzen in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Daseinsvorsorge, Erhalt von Grün- und Freiräumen sowie Erneuerbare Energien umgegangen werden soll. Angesichts des erheblichen Flächenverbrauchs und der nachgewiesenen problematischen ökologischen und energetischen Effekte von Einfamilienhäusern kann der Intention der Beschlussvorlage, eine Neuausweisung von Flächen für den individuellen Wohnungsbau vorzubereiten, nicht gefolgt werden.

Vielmehr gilt es, vertiefende Untersuchungen vorzunehmen, wie dem Bedarf entsprechend der übergeordneten Zielsetzungen des INSEK 2030 entsprochen werden kann. Deshalb stellt der Änderungsantrag darauf ab, die bisher nicht oder nur wenig untersuchten Potenziale von Großwohnsiedlungen, Garagenhöfen sowie Dachgeschossausbau vertieft zu untersuchen und das Thema attraktiver Wohnangebote für Familien im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts näher zu bearbeiten. Des Weiteren sind Flächenpotenziale in den Ortschaften vertieft zu untersuchen und zu diskutieren. Als zentrales Instrument sind dabei Ortsteilentwicklungskonzepte zu nutzen. Diese müssen nicht zwingend in allen Ortsteilen, sondern nur dort erarbeitet werden, wo Potenzial für individuellen Wohnungsbau und mithin potenzielle Flächennutzungskonflikte bestehen. Ebenso ist zu betrachten, welche Außenbereichsflächen in ÖPNV-Nähe infrage kommen. Die antragstellenden Fraktionen begehren eine zeitliche Staffelung der weiteren Entwicklung von Wohnbauflächen, die zunächst auf eine Mobilisierung der Potenziale im Siedlungszusammenhang abstellt und hiernach weitere Flächen zum Geschosswohnungsbau ausweist.

Die Zusammenarbeit mit der Region bei der Entwicklung von Wohnflächen sollte weit über den individuellen Wohnungsbau hinausgehen und auch die städtebauliche Innenentwicklung der umliegenden Kommunen befördern.

Seit 19. April 2021 können die Leipzigerinnen und Leipziger Abfälle in Parks und auf öffentlichen Plätzen, defekte Spielgeräte und Bänke oder Schrottfahrräder und Fahrzeuge ohne Kennzeichen direkt online an die Stadt Leipzig melden.

Der Mängelmelder auf https://mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L wird vom Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport verantwortet. Die Leipzigerinnen und Leipziger haben damit neben Telefon und E-Mail einen weiteren, direkten Kommunikationskanal.

Im Dezember 2021 hatte der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, den Mängelmelder um eine Funktion zur Meldung von Schäden auf Gehwegen, Radwegen und Straßen zu ergänzen.

Wir möchten anfragen:

1. Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?

2. Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?

3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?

4. Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?

5. Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?

6. Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?

Antwort der Verwaltung

1.) Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?

Antwort:

Eine Auswertung der Zugriffszahlen ist durch die Stadtverwaltung nicht möglich.

2.) Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?

Antwort:

Der nachstehenden Tabelle kann die Art der Meldungskategorie sowie deren Anzahl seit Start des Mängelmelders entnommen werden.

Kategorie20212022
Müllablagerung im öffentlichen Bereich33953920
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum452586
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum414455
Verschmutzte Glasinseln364362
Vermüllter Alttextilcontainer344211
Überfüllte Papierkörbe134282
Hundekot133277
Gewässerverunreinigung123138
Schaden an Spielplatz102128
Schaden an Bänken97126
Summe64855552

  (Stand 06.10.2022)

3.) Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?

Antwort:

Hierzu kann keine einheitliche Aussage getroffen werden. Nach Eingang der Meldung über den Mängelmelder werden diese im Durchschnitt taggleich oder am Folgetag in die Bearbeitung durch die zuständige Stelle übernommen.

Hundekot, Müllablagerungen im öffentlichen Bereich, überfüllte Papierkörbe, verschmutzte Glasinsel:

Die Bearbeitungszeit für diese Meldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Tagen. Sind die korrekten Zuständigkeiten noch abzuklären, kann es auch länger dauern. Hierbei handelt es sich aber um Sonderfälle (z.B. Falschmeldungen, fehlende Koordinaten, Unzuständigkeit).

Eine genauere Auswertung der Bearbeitungszeit erfolgt seitens des EB SRL nicht.

Gewässerverunreinigung, Schaden an Bänken, Schaden an Spielplatz:

Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich und liegt zwischen 1 Woche und 3 Monaten.

Schrottfahrräder:

Aufgrund der notwendigen Sachverhaltsermittlung, einzuhaltender Fristen liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei ca. zwei bis drei Monaten. Die Dauer des Verfahrens kann im Einzelfall kürzer, aber auch länger dauern.

Schrottfahrzeuge /Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen

In Abhängigkeit des Einzelfalls können die Verfahren teilweise bis zu einem Jahr andauern.

Vermüllter Alttextilcontainer:

Die Bearbeitungszeit für die Beräumung von Nebenablagerungen an Alttextilcontainern beträgt in der Regel maximal 48 Stunden.

4.) Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?

Antwort:

Der nachstehenden Tabelle kann die jeweils zuständige Stelle entnommen werden.

KategorieZuständigkeit
Müllablagerung im öffentlichen BereichEB Stadtreinigung
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen VerkehrsraumOrdnungsamt
Schrottfahrräder im öffentlichen VerkehrsraumOrdnungsamt
Verschmutzte GlasinselnEB Stadtreinigung
Vermüllter AlttextilcontainerVerkehrs- und Tiefbauamt
Überfüllte PapierkörbeEB Stadtreinigung
HundekotEB Stadtreinigung
GewässerverunreinigungAmt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an SpielplatzAmt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an BänkenAmt für Stadtgrün und Gewässer

Der nachstehenden Tabelle kann die Quote der erledigten Fälle sowie der Fehlmeldungen für den Zeitraum seit Beginn des Mängelmelders entnommen werden. Fehlmeldungen sind dabei Meldungen, die aufgrund fehlender oder falscher Angaben nicht bearbeitet werden können.

KategorieErledigungs-quote in %Fehlmeldungs-quote in %
Müllablagerung im öffentlichen Bereich82,117,9
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum34,725,0
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum44,016,7
Verschmutzte Glasinseln94,55,4
Vermüllter Alttextilcontainer90,39,7
Überfüllte Papierkörbe82,517,5
Hundekot86,611,0
Gewässerverunreinigung74,717,2
Schaden an Spielplatz96,13,5
Schaden an Bänken95,14,0

(Stand 06.10.2022)

5.) Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?

Da die Fachämter für jede Kategorie eigenverantwortlich sind, kann hier keine allgemeine Aussage getroffen werden.

Der EB SRL hat bereits entsprechende Mehrbedarfe angezeigt. Der diesbezügliche Beschluss (VII-A-00406-NF-02-DS-01) befindet sich aktuell in Umsetzung.

6.) Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?

Nein. Dringlichkeitsvermerke sind in der Software nicht möglich. Die Pflege und den Aufbau des Portals betreibt das Land Sachsen. Diese Anfrage ist bei Bedarf somit an jene Behörde zu richten.

Aufgrund des Beschlusses vom 08.12.2021 zum Änderungsantrag VII-A-05507-ÄA-01 wird derzeit durch das Verkehrs- und Tiefbauamt an der Integration von Meldungen zur Verkehrsinfrastruktur in den Mängelmelder gearbeitet. Die Funktion soll Anfang des Jahres 2023 zur Verfügung stehen.

Derzeit werden Schäden an der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen von turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen durch die Mitarbeiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes erfasst. Zudem können auftretende Schäden und dringlichen Angelegenheiten durch die Bürger und Bürgerinnen sowohl über das Bürgertelefon der Stadt als auch direkt an das VTA per Telefon oder E-Mail-Hinweise gemeldet werden. Diese anderen Kontaktmöglichkeiten werden bis dato auch entsprechend genutzt.

Um Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern an der Engstelle vor dem Supermarkt am Connewitzer Kreuz und an der Einmündung Scheffelstraße zu vermeiden, hatte der Stadtrat gemäß dem Verwaltungsstandpunkt im Juni 2020 beschlossen, dass zunächst in einem ersten Schritt der Rückbau des nichtbenutzungspflichtigen Radweges (Asphaltband) und der Gehwegnase an der Scheffelstraße im Jahr 2020 geplant wird. Im Ergebnis sollte dazu je nach Wertgrenze ein gesonderter Bau- und Finanzierungsbeschluss erarbeitet werden.

Außerdem hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des 2. Halbjahres 2020 die Einordnung von Radverkehrsanlagen in der Karl-Liebknecht-Straße im Abschnitt zwischen Connewitzer Kreuz und Scheffelstraße zu prüfen. Die Umsetzung des Prüfergebnisses sollte nach Möglichkeit mit der baulichen Umsetzung entsprechend des o.g. Beschlusspunktes 1 realisiert werden.

Auf unsere Anfrage vom März 2022 teilte uns die Stadtverwaltung mit, dass „das entsprechende Sachgebiet im Verkehrs- und Tiefbauamt, das sich mit der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Rahmen von kleineren Maßnahmen befasst, erst mit dem 01.11.2021 seine Arbeit aufgenommen hat und durch einen hohen Krankenstand und Abordnungen zu Corona-Kontrollen leider bis heute noch nicht voll arbeitsfähig ist.“ Außerdem informierte die Verwaltung, dass die Prüfung zum südlichen Abschnitt im Bereich zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße bislang nicht stattfinden konnte und das aktuelle Verkehrszählungen am Knotenpunkt Arno-Nitzsche-/Wolfgang-Heinze-Straße und Bornaische Straße im Anschluss an die Baumaßnahme Schlachthofbrücke vorgenommen werden müssen.

Wir möchten anfragen:

1. Wird im Zuge der aktuellen Baustelle auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Scheffelstraße und Eichendorffstraße auch die dort befindliche Litfaßsäule verlegt, um einen durchgängigen Radweg schaffen zu können?

2. Wenn nein, warum nicht? Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik? Ist das Sachgebiet nunmehr voll arbeitsfähig?

3. Konnte die Verkehrszählung inzwischen durchgeführt werden?

a) Wenn ja, welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Zählung?

b) Wenn nein, wann erfolgt die Zählung?

4. Wann wird der durchgängige Radweg vom Connewitzer Kreuz bis Richard-Lehmann-Straße endlich realisiert?

Antwort der Verwaltung

  1. Wird im Zuge der aktuellen Baustelle auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Scheffelstraße und Eichendorffstraße auch die dort befindliche Litfaßsäule verlegt, um einen durchgängigen Radweg schaffen zu können?
  2. Wenn nein, warum nicht? Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik? Ist das Sachgebiet nunmehr voll arbeitsfähig?

Ja, die derzeit laufenden Arbeiten sind vorgeschaltete Leitungsbaumaßnahmen der Leipziger Wasserwerke. Die Verlegung der Litfaßsäule und der Umbau der Radverkehrsanlage zwischen Arno-Nitzsche- und Scheffelstraße finden anschließend bis zum 18.11.2022 statt.

Das im November 2021 geschaffene Sachgebiet „Radverkehr und Barrierefreiheit“ ist leider weiterhin von einem hohen Krankenstand betroffen, so dass es derzeit zu 75 % arbeitsfähig ist.

  1. Konnte die Verkehrszählung inzwischen durchgeführt werden?

a) Wenn ja, welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Zählung?

b) Wenn nein, wann erfolgt die Zählung?

Die Verkehrszählung ist beauftragt und soll bis spätestens 13.10.2022 durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden nach der Auswertung an die Stadt übermittelt, so dass die Resultate im 4. Quartal 2022 vorliegen werden.

  1. Wann wird der durchgängige Radweg vom Connewitzer Kreuz bis Richard-Lehmann-Straße endlich realisiert?

Voraussetzung der Realisierung sind die Ergebnisse der Verkehrszählung. Es wird angestrebt, an den vorhandenen Radfahrstreifen anzuschließen und diesen durchgängig von der Arno-Nitzsche-Straße bis ca. 40 m hinter der Scheffelstraße zu verlängern, wo er auf den bereits bestehenden Radfahrstreifen trifft. Die Umsetzung wird voraussichtlich witterungsbedingt (erst) im Frühjahr 2023 möglich sein.

Auf Antrag der SPD-Stadträte Christopher Zenker und Prof. Dr. Getu Abraham hat die Ratsversammlung am 24.02.21 einstimmig bei wenigen Enthaltungen den Verwaltungsstandpunkt zur Aufwertung des Fockebergs beschlossen.

Danach wollte die Stadtverwaltung auf dem Fockeberg im Eingangsbereich Fahrradabstellmöglichkeiten und an der Auffahrt eine neue Sitzgelegenheit mit Tisch bis zum IV. Quartal 2021 realisieren. Die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten sollen freigehalten und die vorhandenen Sitzgelegenheiten ebenfalls bis Ende IV. Quartal 2021 repariert werden.

Darüber hinaus wollte die Stadtverwaltung bis zum IV. Quartal 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Konzept zur Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.

Auf unsere Anfrage vom Januar dieses Jahres teilte die Stadtverwaltung u.a. mit, dass „mit der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes im Amt für Stadtgrün und Gewässer begonnen wurde. Derzeit werden Vorabstimmungen mit den beteiligten Ämtern geführt, um die Planungsgrundlagen für das Nutzungskonzept zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Planunterlagen und erster Entwicklungsideen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, vorzugsweise zu Beginn des 2. Quartals als Freiluft-Veranstaltung vor Ort.“

Wir möchten anfragen:

1. Welche Maßnahmen zur Aufwertung des Fockeberges konnten in 2022 bisher umgesetzt werden?

2. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes? Wann erfolgt die kommunizierte Öffentlichkeitsbeteiligung?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Maßnahmen zur Aufwertung des Fockeberges konnten in 2022 bisher umgesetzt werden?

Antwort:

Es wurde eine Rundbank mit Tisch an der Auffahrt gebaut.

Die Sichtschneisen wurden im Winter 2021/22 freigeschlagen.

Ansonsten wurde der Fokus der Tätigkeiten auf die Verkehrssicherheit des Baumbestandes gelegt.

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes? Wann erfolgt die kommunizierte Öffentlichkeitsbeteiligung?

Antwort:

Die Aufgabenstellung für einen Planungsauftrag ist im Amt für Stadtgrün und Gewässer zurzeit in Bearbeitung.

Die Beauftragung wird voraussichtlich noch im Jahr 2022 erfolgen.

Die Bürgerbeteiligung erfolgt im Jahr 2023.