Schlagwortarchiv für: Leipzig

Beitrag für das Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 10. September 2022 von Ute Köhler-Siegel (stellv. Fraktionsvorsitzende)

Ute Köhler-Siegel

Das Schuljahr hat begonnen und die Eltern der neuen Fünftklässler mussten entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Nachwuchs besuchen und welchen Abschluss er anstreben soll. Die frühe Auslese nach der 4. Klasse in Sachsen sorgt in vielen Familien für psychischen Druck, denn Kinder haben nicht immer zur gleichen Zeit den gleichen Entwicklungsstand und niemand möchte seinem Kind Chancen verbauen oder es überfordern. Bildungswege müssen offener gestalten werden, um der späteren Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. Gemeinschaftsschulen bieten diese Möglichkeit und der Landtag hat 2020 den Weg für diese Schulform frei gemacht.

Für Leipzig war der Beschluss, die Schule am Dösener Weg als Gemeinschaftsschule zu bauen, ein entscheidender Schritt, der es Kindern und Jugendlichen ab dem Schuljahr 2026/27 ermöglicht, länger gemeinsam zu lernen. Natürlich kann eine einzige Gemeinschaftsschule für ganz Leipzig den hohen Bedarf an dieser Form des sozial integrierenden Lernens nicht decken.

Wir wollen deshalb, dass Gemeinschaftsschulen bei der Schulentwicklungsplanung über das gesamte Stadtgebiet Berücksichtigung finden. Darüber hinaus soll bei Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien verstärkt für Kooperationen geworben wird, um auch so längeres gemeinsam Lernen zu ermöglichen.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Strategie- und Maßnahmenplan zu entwickeln, wie mit Neobiota (Neozoen, Neophyten und Neomyzeten), also Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten, die sich aufgrund menschlicher Einflussnahme in Gebieten etabliert haben, in denen sie vorher nicht heimisch waren, umgegangen werden soll. Dies soll vor allem für Tier- und Pflanzenarten geschehen, die nach 1492 hierher kamen, wobei die sich ändernden klimatischen Verhältnisse besonders berücksichtigt werden sollen.

  1. Es sollen Maßnahmen abgeleitet werden, wie mit invasiven Tierarten umgegangen werden soll, die in Obhut von Menschen bzw. von Tierheimen gelangen oder dort gehalten werden oder die einen Einfluss auf die heimische Tierwelt hier vor Ort haben und von denen durch den Klimawandel eine Gefährdung ausgehen könnte.
     
  2. Insbesondere sollen Maßnahmen entwickelt werden, wie mit invasiven Pflanzenarten umgegangen werden soll, die potenziell gefährlich für Menschen sind oder wichtige Arten der Vegetation oder Tierwelt verdrängen.
     
  3. Es ist ein Managementplan für invasive Arten zu erarbeiten und umzusetzen, der folgende Themen enthalten soll:
    • Vorsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit und Prävention,
    • Monitoring, Früherkennung sowie Sofortmaßnahmen bei angezeigten oder selbst entdeckten Problemen,
    • Akzeptanz, Kontrolle aber auch Informationen zu Beseitigung und Bekämpfung,
    • Ermittlung des Aufwandes und der daraus resultierenden Bedarfe, beispielsweise an Biotoppflegern, Umwelt-, Wasserwirtschafts- oder Gärtnerpersonal im Verhältnis zu den vorhandenen Möglichkeiten der Fachgebiete und Bauhöfe.

Ein erster Maßnahmenplan wird bis Ende 2022 vorgelegt.

Begründung:

Einige invasive Arten, die hier ohne natürliche Feinde aufwachsen, gefährden unsere natürliche Vielfalt bei Pflanzen und Tieren. Rund 10-20 % der invasiven Arten stellen eine tatsächliche Gefährdung für die heimische Flora und Fauna dar, aber der Klimawandel könnte hierbei problematische Prozesse beschleunigen und verstärken.

Aktuell scheint es bei der Stadt keine Richtlinien zu geben, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurden auf europäischer und Bundesebene zahlreiche Verordnungen verabschiedet, die sich mit der Problematik befassen. Die Stadtverwaltung muss klären, wie hier vor Ort diese Verordnungen umgesetzt werden können.

Folgende Beispiele (nicht abschließend, denn die Liste der EU umfasst deutlich mehr Neobiota) zeigen den mitunter negativen Einfluss von Neobionten auf die heimische Flora und Fauna:

  • Riesenbärenklau oder Beifussblättrige Ambrosie: Beide Pflanzen können heftige allergische Reaktionen bei Menschen und Tieren auslösen. Hier muss entschieden werden, ob und wo solche Pflanzen wachsen dürfen bzw. wann sie zu beseitigen sind und was für Mittel oder Maßnahmen eingesetzt werden.
  • Japanischen Knöterich: Durch ihre schnelle Ausbreitung stellt diese Pflanze eine Gefahr für heimische Gewächse dar und deshalb muss beispielsweise auch hierbei geklärt werden, wie damit umgegangen werden soll. Vor allem durch bei der Beseitigung übersehene oder beim Abtransport gar breit gestreute Pflanzenteile kann eine massive Ausbreitung befördert werden. In Uferbereichen, wo der Japanische Knöterich optimale Bedingungen findet, ist er dann unter anderem ausschlaggebend für die Vertreibung von Bruttieren, besonders von im Schilf brütenden Vögeln. Deshalb müssen beispielsweise Bauhöfe oder die Stadtreinigung Handreichungen bekommen, wie mit diesen Pflanzen umgegangen werden soll.
  • Gemeiner Sonnenbarsch: In sehr vielen privaten Teichen oder Schwimmteichen ist der Gemeine Sonnenbarsch zu finden und wurde bewusst eingesetzt. In natürlichen Gewässern ist er praktisch ohne Fressfeinde, sodass er sich ungehindert vermehren kann und heimische Arten verdrängt. Hier ist zu klären, wie verhindert werden kann, dass der Gemeine Sonnenbarsch in öffentlichen Gewässer ausgesetzt wird.
  • Waschbär: Die Population der Waschbären wächst immer stärker an, deshalb fallen ihm immer mehr brütende Vögel und andere Tiere zum Opfer. Hier ist unter anderem zu klären, wie mit dem Waschbären umgegangen werden soll. Reicht es, ihn zu bejagen oder wird die dadurch entstandene „Lücke“ von anderen Waschbärenfamilien zügig gefüllt? Sollte es ein Kastrationsprogramm, ähnlich wie bei streunenden Katzen, geben, damit die Tiere in ihrem Revier verbleiben und langsam weniger werden.

Potenzielle Fragen wären hier zum Beispiel auch, welche Insekten eine potenzielle Gefahr durch eine Vernässung des Auenwaldes im Zusammenspiel mit der Klimaerwärmung darstellen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. neu zu bauende Schulen (Oberschulen, Gymnasien und Grundschulen) zukünftig als Gemeinschaftsschulen zu planen und zu bauen. Dabei ist zu beachten, dass die Standorte von Gemeinschaftsschulen gut erreichbar über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.
     
  2. den Schulleitungen und Lehrerkollegien, Eltern- und Schülervertretern sowie Mitgliedern der Schulkonferenzen Beratungs- und Informationsangebote zum Thema Gemeinschaftsschule zu unterbreiten, damit unter den Bestandsschulen die Möglichkeiten zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule bekannt sind, Schulentwicklungsperspektiven erörtert werden sowie Kooperationen zwischen Grundschulen und Oberschulen bzw. Gymnasien entstehen können. In gemeinsamen Beratungen mit den Schulleitungen oder einem Gemeinschaftsschultag sollen die Grundsätze zur Schulartumwandlung transparent und informativ dargestellt werden. Ziel ist es, dass bestehende Schulen einen Schulentwicklungsprozess initiieren an dessen Ende eine Schulartumwandlung steht, um so einer Vielzahl an Kindern längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen.
     
  3. die Schulnetzplanung mit Blick auf eine Verteilung von Gemeinschaftsschulen auf das gesamte Stadtgebiet fortzuschreiben und dabei die Varianten der Schulneugründung sowie Schulartumwandlung zu berücksichtigen. Ziel ist es in den kommenden fünf Jahren fünf Gemeinschaftsschulen zu etablieren.

Begründung:

Mit dem Beschluss, die Schule am Dösner Weg als Gemeinschaftsschule (VII-DS-02831) zu bauen, wurde ein entscheidender Schritt getan, um Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2026/27 auch in Leipzig einen Bildungsort zu bieten, in dem ein gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen in einer Klasse unabhängig von ihrer sozialen Herkunft sowie mit ihren unterschiedlichen Begabungen und Interessen möglich ist.
 

Das selbst formulierte Ziel der Stadtverwaltung nach Schaffung von sozialer Stabilität wurde im Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ‚Leipzig 2030 – Leipzig wächst nachhaltig‘ festgeschrieben und schließt den Handlungsschwerpunkt ‚Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote‘ ein. Der Neubau einer Gemeinschaftsschule trägt zur so genannten „bedarfsgerechten Bildungsinfrastruktur“ bei.
 

Offensichtlich kann nur eine Gemeinschaftsschule für ganz Leipzig aber den hohen Bedarf nach dieser Form sozial integrierenden Lernens nicht abdecken. Gemeinschaftsschulen mindern den erheblichen psychischen Druck bei vielen Kindern und in vielen Familien, einer zu frühen Leistungsauslese in der 4. Klasse genügen zu müssen. Gerade für den Bereich der weiterführenden Bildungsentwicklung wird ein großer Effekt durch den Besuch von Gemeinschaftsschule bei jenen Schülern erwartet, die wegen ihrer schulischen Leistungen keine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium zum Zeitpunkt des Überganges in die Klassenstufe 5 erteilt bekommen können. Gemeinschaftsschulen ab der 1. Klasse bis zur 12. Klasse machen Bildungsempfehlungen überflüssig und ermöglichen eine bessere Planbarkeit bei der Schulentwicklungsplanung. 

Im Januar 2022 hatte die Ratsversammlung mehrheitlich die Petition VII-P-06469-DS-01-NF-01 Radweg Zschochersche Straße angenommen.

Der Oberbürgermeister wird danach beauftragt zu prüfen, ob entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler ein beidseitiger Radfahrstreifen angelegt werden kann. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob dies bis zur Realisierung beidseitiger Radfahrstreifen im Zuge einer komplexen Baumaßnahme auch als Interim möglich ist und dabei das Parken entlang des vorgenannten Straßenzuges untersagt werden kann. Das Prüfergebnis aus Beschlusspunkt 2 sollte im 2. Quartal 2022 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt werden, ebenso das weitere Verfahren zur etwaigen sachlichen Umsetzung des Prüfergebnisses.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Wann wird das Prüfergebnis im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt?

Mit dem Ratsbeschluss vom September 2020 zum Rauchverbot auf Spielplätzen wurde die Verwaltung beauftragt, an fünf Stellen in verschiedenen Leipziger Parks in einem Modellprojekt Rauchverbotszonen zu schaffen. Diese Rauchverbotszonen könnten z. B. an ausgewiesenen Spielwiesen für Kinder ausgesprochen werden. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr sollte die Maßnahme evaluiert werden.

In der Ratsversammlung im Juli dieses Jahres hat die Stadtverwaltung zwar unsere Anfrage zu Rauchverbotszonen beantwortet, allerdings im falschen Kontext. Gegenstand der Beantwortung war der damalige Verwaltungsstandpunkt, die Beschlusslage aus dem September 2022 sieht jedoch, wie oben umrissen, anders aus. Deshalb möchten wir ergänzend anfragen:

Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik mit Blick auf das im September 2020 beschlossene Modellprojekt?

Im Februar 2021 hatte die Ratsversammlung mehrheitlich die Stadtverwaltung beauftragt, eine mögliche Nutzung des Rahmengrüns auf kommunalen Sportplatzanlagen für urban gardening-Projekte und/oder eine biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung zu prüfen, sobald ihr konkrete Vorhaben angetragen werden. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, für bis zu drei Modellprojekte geeignete Flächen zu finden und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Sportvereinen (Pächter der kommunalen Sportplatzanlagen) und den Initiatoren des Modellprojektes (Unterpächter der ausgewählten Fläche) moderierend zu begleiten. Der Oberbürgermeister wurde weiterhin beauftragt, eine finanzielle Unterstützung der Modellprojekte zu prüfen.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Ist eine Nutzung des Rahmengrüns als Blüh- oder Bienenstreifen von den Sportvereinen gewünscht?

3. Wie könnten die rechtlichen Vereinbarungen bei mehreren Nutzern gestaltet werden?

4. (Wie) bzw. kann überhaupt eine ausreichende Wasserzufuhr sichergestellt werden?

5. Gibt es Probleme bei der technischen Ausstattung der Vereine? (Schwadmäher statt Mulchmäher) oder gibt es technische Hilfe?

6. Sind Probleme mit den Fördermittelgebern bekannt? (uns wurde berichtet Förderung für Bewässerung nur wenn 12 Jahre Bindung vs. wasserrechtliche Genehmigung für 5 Jahre plus ggf. Option)

7. Gibt es Erkenntnisse, ob Blühpflanzen – egal ob Büsche oder Bäume – im Rahmengrün negative Einflüsse auf die Qualität der Spielflächen haben?

Die Neuorganisation des urbanen Verkehrs ist eine zentrale Aufgabe, um sowohl der steigenden Einwohnerzahl als auch den Belangen des Klima- und Umweltschutzes gerecht werden zu können. Neben dem Ausbau des ÖPNV bietet vor allem der Radverkehr große Potenziale, den innerstädtischen Verkehr neu zu gestalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Welche Fahrradwege plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

2. Welche neuen Radwegmarkierungen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

3. Welche Radabstellanlagen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

4. Welche Fahrradstraßen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.