Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/26 strebt die Stadt Leipzig an, der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft pro Doppelhaushalt 40 Millionen Euro bzw. Grundstücke und liquide Mittel im gleichen Wertumfang für den Neubau bzw. den Ankauf von Wohnraum als Gesellschaftereinlage zur Verfügung zu stellen. Die finanziellen Mittel sollen zunächst für sechs Jahre, bis einschließlich 2030, fließen.
Der Wohnungsbestand der LWB soll mit Hilfe der Gesellschaftereinlage bis einschließlich 2030 auf 40.000 Wohnungen anwachsen, damit die LWB ihren Marktanteil von ca. 10 Prozent halten kann.
Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 30 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden.
Begründung
Um das Ziel des Konzeptes von 40.000 Wohnungen erreichen zu können, muss die LWB bis 2030 ca. 1900 Wohneinheiten neu bauen oder ankaufen. Da die LWB dies allein finanziell nicht stemmen kann, sollen die Investitionen mit Hilfe der Gesellschaftereinlage unterstützt werden. Anders als bei anderen Varianten, wird das kommunale Eigentum mit diesem Vorschlag gestärkt.
Dieser Schritt soll dazu beitragen, den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Leipzig zu decken und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Wir sind uns bewusst, dass die LWB bereits einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung in Leipzig leistet. Dennoch sind die steigenden Mieten und die hohe Nachfrage nach Wohnungen eine Herausforderung, der Stadt und LWB gemeinsam begegnen müssen. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder Grundstücken für den Wohnungsbau kann der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum langfristig gesichert werden.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
seit Jahren verhandelt die Stadt mit dem privaten Eigentümer des Jahrtausendfelds darüber, dort eine Schule zu errichten. Jahrelang geschah dies ohne Fortschritte, sodass die Stadt mittlerweile an der Gießerstraße eine Grundschule gebaut hat. Jetzt allerdings soll es schnell gehen, um dort eine große Privatschule mit 2000 Plätzen zu bauen. Zweifelsohne, es gibt den Bedarf an einer weiteren Schule, insbesondere an einem englischsprachigen und sicher auch, so wie es die Leipzig International School vorschlägt, an einem spanischsprachigen Profil. Gleichzeitig wiederum scheint die Stadtbau AG selbst nicht davon überzeugt zu sein, dass eine Schule dieser Größe gebraucht wird, schlägt das Unternehmen doch vor, ungenutzte Abschnitte vorübergehend für Büros zu nutzen. Mir scheint es so, dass damit über die Hintertür im Bereich Büroräume geschaffen werden. Um zu verhindern, dass Raumkapazitäten „übrig“ bleiben, weil sie nicht für schulische Zwecke genutzt werden können, könnte die Schule einfach ein wenig kleiner ausfallen. Warum nicht dreizügig bauen? Das hätte sogar den Vorteil, dass mehr Platz für Grün auf dem Areal bliebe, denn aktuell scheint es so, dass die Kiss-an-go-Zone für Kinder, die häufig mit dem Auto zur Schule gebracht werden, größer ist als die vorgesehene Grünfläche. Zudem erzeugt diese Kiss-and-go-Zone noch mehr Autoverkehr vor der Schule und das in der Gießerstraße, die ohnehin schon gut genutzt wird. Ich prognostiziere, dass das zu noch mehr Konflikten führen wird.
Um es klar zu sagen, falls hier ein falscher Eindruck entstanden sein mag, wir sind nicht gegen eine Bebauung des Areals. Es sollte danach aber auch noch frei zugängliches Grün geben. Warum haben wir gemeinsam mit den Linken diesen Antrag gestellt und warum jetzt schon? Ganz einfach: Wir sehen das Dialogverfahren als gescheitert an. Die Umweltverbände sind ausgestiegen oder haben gar nicht erst mitgemacht. Im Vergleich dazu läuft beim Plagwitzer Bürgerbahnhof ein vorbildliches Verfahren, das auf einen ehrlichen Austausch der Positionen zum Ziel hat und ein verträgliches Ergebnis ermöglicht. Hier allerdings scheint es eher eine Alibiveranstaltung zu sein.
Ein B-Plan verfahren kann das leisten, wozu das Dialogverfahren scheinbar nicht in der Lage ist. Es stellt eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher. Das Dialogverfahren ist beendet, das letzte Treffen fand gestern statt. Die Bauherrin ist ausgelobt, eine Jury gebildet, aber die Auslobungsunterlagen zeigen, dass das Express-Dialogverfahren wenig bewirkt hat. Wie komme ich darauf? 1. Öffentliches Grün spielt kaum eine Rolle, 2. vier von fünf Architekturbüros haben deutlich gemacht, dass es sich für diese Fläche um eine ungewöhnlich große Baumasse handelt. Der dritte Punkt wäre die bereits angesprochene Verkehrsproblematik mit der Kiss-and-go-Zone.
Seit 2021 hat die Stadt durch Ratsbeschluss den Auftrag, ein B-Plan-Verfahren in Gang zu setzen. Der Beschluss wurde bislang ignoriert. Wir wollen hier jetzt nichts verzögern, sondern fordern einfach, dass ein drei Jahre alter Auftrag ausgeführt wird. Deshalb wollen wir diesen Auftrag noch einmal erneuern, in der Hoffnung, dass nun etwas geschieht. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag von den Linken und uns.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/daniel-mccullough-FPFq_trr2Y-unsplash1-scaled.jpg14402560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-05-22 20:02:002024-06-13 09:34:07Rede zum Antrag „Für eine nachhaltige Zukunft des Jahrtausendfeldes“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
die vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossene Mobilitätsstrategie 2030 verfolgt das Ziel, die Verkehre des Umweltverbundes – also ÖPNV, Rad- und Fußverkehr – zu stärken. In der Ratsversammlung hat die SPD-Fraktion Ende 2023 daher den Prozess zur Priorisierung und Umsetzung der Mobilitätsstrategie, die Anhebung des ÖPNV-Finanzierungsbeitrages und das Liniennetz der Zukunft als zentralen Baustein zur Umsetzung des Nahverkehrsplans unterstützt, damit der ÖPNV in Leipzig ausgebaut und weiter verbessert werden kann.
Die SPD war zuletzt Treiber eines bezahlbaren ÖPNV‘s und hat auf allen Ebenen dazu beigetragen, ÖPNV bezahlbarer zu machen. Dank 49-Euro-Deutschlandticket, Jobticket, Bildungsticket, 29 Euro-LeipzigPass-Sozialticket und Deutschland-Studierenden-Ticket nutzen viel mehr Menschen den Nahverkehr. Es ist daher von Bedeutung, nicht weiter Zeit zu verlieren beim Ausbau unseres Netzes in Leipzig. Die beschlossenen Maßnahmen im ÖPNV müssen jetzt fristgerecht umgesetzt werden.
Beim Fußverkehr war es unsere Fraktion, die einen Fußverkehrsbeauftragten und ein Fußwegekonzept im Stadtrat beantragt hat. Die Stelle gibt es seit 2018 und der Fußverkehrsentwicklungsplan (FVEP) befindet sich gerade in der Endfassung. Mit dem FVEP wird die Grundlage geschaffen, die Fußverkehrsförderung zielorientiert und effizient voranzutreiben. Dies ist auch dringend notwendig, denn die Bedarfe sind hoch.
Mit einer Stärkung des Umweltverbundes ist es möglich, die Straßen zu entlasten und somit denjenigen ein besseres Durchkommen zu ermöglich, die auf den Pkw angewiesen sind. Wir freuen uns, dass Leipzig beim Thema Zufriedenheit mit verschiedenen Fortbewegungsarten im Vergleich der 15 größten Städte in Deutschland aktuell auf Platz zwei liegt. Insgesamt sinkt die Zufriedenheit aber im Vergleich zum letzten Monitor des ADAC im Jahr 2017, was für uns Ansporn sein muss, besser zu werden.
Nun zur Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans: Die Verkehrswende in Leipzig braucht einen starken Radverkehr. Schon heute verfügt die Stadt über eine vergleichsweise gute Radinfrastruktur. In 2020 hat die Stadt Leipzig mit dem “Hauptnetz Rad” das Grundgerüst für den zukünftigen Radverkehr in Leipzig gelegt. Die Aktionsprogramme Rad sind nach Anlaufschwierigkeiten inzwischen ein gutes Instrument, um spürbar an vielen Stellen die Bedingungen für Radfahrende zu verbessern. Hier muss die Verwaltung auch zukünftig nachlegen! Das zuständige Dezernat hat im Zuge der letzten beiden Haushaltsberatungen zahlreiche neue Stellen bekommen, auch durch entsprechende Haushaltsanträge der Fraktionen. Außerdem hatte unter anderem die SPD-Fraktion zusätzliche Mittel für den Radverkehr in ihren Änderungsanträgen zum Doppelhaushalt eingefordert. Wir gehen davon aus, dass weitere Fördermittel kommen werden, mit denen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssituation möglich sind. Die Stadtverwaltung muss endlich klotzen und nicht kleckern, dabei aber bitte immer auch die Bevölkerung mitnehmen.
Nun noch zu zwei Punkten aus dem gemeinsamen Änderungsantrag mit Linken und Grünen: Auch in den Ortsteilen am Stadtrand von Leipzig gibt es nach Rückmeldung aus mehreren Ortschaften einen Bedarf, Fahrräder auszuleihen. Insbesondere an den Endhaltestellen der LVB und an den Haltestellen der S-Bahn wäre ein Angebot für ein Fahrradverleihsystem wünschenswert. Die Stadtverwaltung soll daher die zuständigen Ausschüsse bis Mitte 2025 informieren, wie durch den Ausbau von Mobilitätsstationen, Mobilpunkte bzw. Mobilitätshubs ein Fahrradverleihsystem auf die gesamte Stadt ausgerollt werden kann, um Bikesharing insbesondere auch in den Stadtrandlagen attraktiv zu machen und insbesondere mit dem ÖPNV zu vernetzen. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Maßnahmen notwendig sind, um auch E-Bikesharing in Leipzig zu ermöglichen und umzusetzen. Außerdem fordern wir, das sogenannte „Protected Bike Lanes“ aus der Erprobung geholt und grundsätzlich bei der Neuplanung von Radverkehrsanlagen in den Planungen auf Realisierbarkeit abgeprüft werden, allen voran auf Strecken mit Unfallhäufungen bzw. -schwerpunkten, sowie auf Abschnitten mit häufigen Fällen von verkehrswidrigen Verhalten, wie zugeparkten Radverkehrsanlagen. „Protected Bike Lanes“ sind nach Lesart in den Steckbriefen Maßnahme P3 und Maßnahme 2.4 als Pilotprojekte aufgeführt. Leipzig hat auf zwei Teilstrecken bereits erste Erfahrungen mit „Protected Bike Lanes“ gesammelt, diese und die Erfahrungen aus anderen Städten sind vor allem dort zu nutzen, wo Gefahrensituationen entstehen. Geschützte Radfahrstreifen trennen Radfahrende durch physische Barrieren vom Autoverkehr und sorgen damit für objektive und subjektive Sicherheit, zudem können sie beispielsweise das Zuparken von Radverkehrsanlagen verhindern. Sie sind eine schnelle und günstige Möglichkeit der Radverkehrsförderung. Die Verkehrsplanung ging lange vom Fahrrad als Fahrzeug aus, das auf die Fahrbahn gehört. Auch der ADFC z.B. setzte sich viele Jahre dafür ein, dass Radfahrende mehr Platz auf der Fahrbahn bekommen. Denn auf der Fahrbahn werden sie von Autofahrenden gesehen und galten dort deshalb als besonders sicher, auch weil separate Radwege – wenn es sie denn gibt – oft viel zu schmal und nur in schlechter Qualität vorhanden sind. Ausgeklammert wurde dabei aber, dass sich die meisten Menschen auf dem Rad, eingekesselt zwischen parkenden Autos auf der einen und dem fließenden Autoverkehr auf der anderen Seite, nicht wohl und sicher fühlen. Die Konsequenz: Entweder sie steigen erst gar nicht aufs Rad oder weichen auf den Bürgersteig aus. Vorbild für die Geschützten Radfahrstreifen sind die USA. Dort ist es in vielen Städten mit den sogenannten „Protected Bike Lanes“ gelungen, in relativ kurzer Zeit und mit begrenztem Aufwand nachweislich viele Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsschichten aufs Rad zu bringen. Mittlerweile gibt es Varianten der Geschützten Radfahrstreifen in vielen Städten weltweit.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/danny-nee-udmNY0zuv8c-unsplash-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-05-22 19:30:002024-06-13 10:00:48Rede zum „Radverkehrsentwicklungsplan 2030+“
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall der Einführung einer Verpackungssteuer eine geeignete Unterstützung von Betrieben zur Anschaffung und/oder dem Betrieb von Mehrwegsystemen zu entwickeln. Hierzu wird zunächst in den zuständigen Fachausschüssen auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer solchen Steuer eine Abwägung zu den Vor- und Nachteilen bezüglich Erforderlichkeit, Eignung, Verhältnismäßigkeit vorgelegt und je nach Ausgang der Diskussion eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet.
Begründung
Die Formulierung des Verwaltungsstandpunktes kann – unter Voraussetzung der rechtlichen Zulässigkeit – als Vorentscheidung über die Einführung einer Verpackungssteuer missverstanden werden. Insofern stellt der Änderungsantrag klar, dass zunächst die Vor- und Nachteile zu betrachten sind.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/jas-min-5Wfttm2CjeI-unsplash-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-05-22 09:40:262024-06-25 09:58:01Verpackungssteuer zum Erfolg machen – Gastronomie bei der Anschaffung von Mehrwegsystemen unterstützen
3. Die nachfolgenden Radverkehrsanlagen/-verbindungen werden mit Priorität zu entwickelt:
– Neue Luppe (Stadtgrenze Schkeuditz) / Elsterbecken / Neue Linie (Stadtgrenze Markkleeberg) – Saale-Leipzig-Kanal – Elsterradweg, gesamt Strecke – Neue Linie ab Rennbahnsteg – Pleißeradweg ab Wildpark – Aktivachse Süd – Connewitz/Kleinzschocher – Küchenholzallee – Heuweg – Marienweg/Rosental – Liebertwolkwitz/Großpösna
4. Die Planungen und der Ausbau dieser Routen sind durch die Stadt Leipzig mit Priorität zu behandeln. Die dazugehörigen bestehenden Maßnahmen sind bis Ende 2024 zeitlich zu fassen und dem FA S+B vorzulegen. Die Routen sollen ganzjährig befahrbar sein.
5. Im Zuge der Haushaltsplanungen 2025/2026 legt die Stadtverwaltung dar wie hoch die Investitionen in den Radverkehr heruntergebrochen pro Einwohner liegen und stellt dar wie perspektivisch der laut Nationalen Radverkehrsplan angestrebte Wert von 30 Euro pro Einwohner inkl. Fördermitteln erreicht werden soll.
6. Die Stadtverwaltung informiert die zuständigen Ausschüsse bis Mitte 2025 wie durch den Ausbau von Mobilitätsstationen, Mobilpunkte bzw. Mobilitätshubs ein Fahrradverleihsystem auf die gesamte Stadt ausgerollt werden kann um Bikesharing insbesondere auch in den Stadtrandlagen attraktiv zu machen und insbesondere mit dem ÖPNV zu vernetzen. Dabei wird auch dargestellt welche Maßnahmen notwendig sind um auch E-Bikesharing in Leipzig zu ermöglichen und umzusetzen.
7. Sogenannte „Protected Bike Lanes“ werden aus der Erprobung geholt und grundsätzlich bei der Neuplanung von Radverkehrsanlagen in den Planungen auf Realisierbarkeit abgeprüft, allen voran auf Strecken mit Unfallhäufungen bzw. -schwerpunkten, sowie auf Abschnitten mit häufigen Fällen von verkehrswidrigen Verhalten, wie zugeparkten Radverkehrsanlagen.
Begründung
Zu 3. + 4.
Diese eigenständigen Radwege erfüllen eine wichtige Funktion abseits des Straßennetzes, sofern sie durchgängig und vollwertig nutzbar sind. Angesichts des teilweise unbefriedigenden Zustandes, waren sie schon häufig Gegenstand einzelner Anträge und Beschlüsse.
Selbstständig geführte Radwege können die Anforderungen an Vorrang- und Hauptrouten besonders gut erfüllen. Im Unterschied zu Routen im Straßenraum sind diese unabhängig von Komplexmaßnahmen und mit überschaubarem Aufwand im vorhandenen Wegenetz realisierbar. Überwiegend sind Oberflächenmaßnahmen ausreichend, damit Alles, was rollt, ganzjährig sicher unterwegs sein kann. Dies ist gleichermaßen relevant für Alltag, Naherholung und Tourismus sowie insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen. Derart attraktive Wege sichern niederschwellige Teilhabe und beeinflussen die Verkehrsmittelwahl nachhaltig (u.a. Pendler).
Ein erkennbar abgestuftes Wegesystem entfaltet Lenkungswirkung und schützt dadurch sensible Bereiche und Nutzungen (Fußverkehr). Während wassergebundene Wegedecken starkem Radverkehr nicht standhalten und nur gering sickerfähig sind, können gebundene Deckschichten ganzjahrestauglich und flächensparend ausgebildet werden – mit spezifischen Eigenschaften und ohne Staubbelastung für Mensch und Umwelt. Bei eigenständigen Wegen erfolgt die Wasserableitung in der Regel über die seitlichen Bankette in den sickerfähigen, vitalen Seitenraum. Bei gebundenen Deckschichten reicht dafür ein geringes Quergefälle. Darunterliegende ungebundene Tragschichten sind vor Verschlämmung geschützt und bleiben offenporig. Dadurch kann der Wegekörper als linienförmiger Sickerspeicher fungieren, vergleichbar mit Mulden-Rigolen-Systemen.
Die Route ‘Neue Luppe (Stadtgrenze Schkeuditz) / Elsterbecken / Neue Linie (Stadtgrenze Markkleeberg)’ ist innerstädtisch sehr stark nachgefragt und die wichtigste Route nach Schkeuditz und Markkleeberg. Bis zur Fertigstellung als Radschnellweg ist diese ebenfalls mit Priorität zu entwickeln.
Zu 5.
Mit dem kommenden Haushalt soll die von Nationalen Radverkehrsplan empfohlene übernommen werden, die Höhe der gesamten Investitionsmittel in den Radverkehr (auch) pro Einwohner*in auszuweisen. Ziel ist ein Wert von 30€/Einwohner*in.
Zu 6.
Auch in den Ortsteilen am Stadtrand von Leipzig gibt es nach Rückmeldung aus mehreren Ortschaften einen Bedarf, Fahrräder auszuleihen. Insbesondere an den Endhaltestellen der LVB und an den Haltestellen der S-Bahn wäre ein Angebot für ein Fahrradverleihsystem wünschenswert.
Zu 7.
„Protected Bike Lanes“ sind nach Lesart in den Steckbriefen Maßnahme P3 und Maßnahme 2.4 als Pilotprojekte aufgeführt. Leipzig hat auf zwei Teilstrecken bereits erste Erfahrungen mit „Protected Bike Lanes“ gesammelt, diese und die Erfahrungen aus anderen Städten sind vor allem dort zu nutzen, wo Gefahrensituationen entstehen.
Geschützte Radfahrstreifen trennen Radfahrende durch physische Barrieren vom Autoverkehr und sorgen damit für objektive und subjektive Sicherheit, zudem können sie beispielsweise das Zuparken von Radverkehrsanlagen verhindern. Sie sind eine schnelle und günstige Möglichkeit der Radverkehrsförderung. Die Verkehrsplanung ging lange vom Fahrrad als Fahrzeug aus, das auf die Fahrbahn gehört. Auch der ADFC z.B. setzte sich viele Jahre dafür ein, dass Radfahrende mehr Platz auf der Fahrbahn bekommen. Denn auf der Fahrbahn werden sie von Autofahrenden gesehen und galten dort deshalb als besonders sicher, auch weil separate Radwege – wenn es sie denn gibt – oft viel zu schmal und nur in schlechter Qualität vorhanden sind. Ausgeklammert wurde dabei aber, dass sich die meisten Menschen auf dem Rad, eingekesselt zwischen parkenden Autos auf der einen und dem fließenden Autoverkehr auf der anderen Seite, nicht wohl und sicher fühlen. Die Konsequenz: Entweder sie steigen erst gar nicht aufs Rad oder weichen auf den Bürgersteig aus. Vorbild für die Geschützten Radfahrstreifen sind die USA. Dort ist es in vielen Städten mit den sogenannten „Protected Bike Lanes“ gelungen, in relativ kurzer Zeit und mit begrenztem Aufwand nachweislich viele Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsschichten aufs Rad zu bringen. Mittlerweile gibt es Varianten der Geschützten Radfahrstreifen in vielen Städten weltweit.
Im Februar 2021 wurde der Antrag „VII-A-01895 Erhalt und Aufwertung des Fockebergs“ im Sinne des Verwaltungsstandpunkts beschlossen. Ziel war es, bis zum 4. Quartal 2021 im Eingangsbereich zum Fockeberg Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine neue Sitzgelegenheit an der Aufahrt zu installieren, die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten freizuhalten sowie die bereits vorhandenen Sitzgelegenheiten zu reparieren. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung ebenfalls bis zum 4. Quartal 2021, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Konzept zu Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.
Im November 2021 wurde von den ganzen Punkten zunächst die Sitzbank umgesetzt und mittlerweile sind auch die Sichtfenster freigeschnitten worden. Allerdings sind die auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten bislang nicht erneuert worden und auch zum Bürgerbeteiligungsverfahren gab es auch unsere Anfrage vom 18.10.2023 die Information, dass ein beauftragtes Ingenieurbüro, das über ein Vergabeverfahren den Zuschlag bekommen hat, seine Konzeptidee auf einer ersten Bürgerbeteiligung vorstellen möchte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?
Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden?
Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
Wenn nein:
Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?
Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?
Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?
Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten?
Antwort der Verwaltung
War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockeberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?
Antwort:
Eingangs wird auf die Antwort im Stadtrat vom 18.10.2023 (VII-F-09177-AW-01) hingewiesen. Das Vergabeverfahren ist leider noch immer nicht abgeschlossen. Ein Büro wurde aktuell noch nicht beauftragt.
Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden?
Antwort:
Nein
Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
Wenn nein:
Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?
Antwort: Zur Beantwortung wird wiederholt auf die Ausführungen vom 18.10.2023 Bezug genommen. „Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Gefahrenbeseitigung die Metalltreppe im südlichen Hangbereich zurückgebaut. In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, wurde unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können Besucher auf der Rundbank Platz nehmen. In den letzten Jahren wurde die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs priorisiert und die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund. Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich war.“
Durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden aktuell Verbesserungen vor Ort durch das Freischneiden der Sichtachsen und die Reparatur von Sitzgelegenheiten sowie durch das Aufstellen drei neuer Sitzbänke und von fünf Fahrradbügeln geschaffen. Auf dem Plateau wird eine weitere Bank in Kürze installiert.
Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?
Antwort: Die durchgeführten Maßnahmen haben zu Verbesserungen der örtlichen Situation geführt. Eine Information des Stadtrates und der Leipzigerinnen und Leipziger erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 18.10.2023. Sinnvoll wäre es gewesen, den Stadtrat im Februar 2024 darüber zu informieren, das die Beauftragung des Planungsbüros sich weiter verzögert.
i. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?
Antwort: Die nächsten Planungsschritte sind:
bis Ende II. Quartal 2024 Auftragsvergabe an ein Planungsbüro bis Ende IV: Quartal 2024 Durchführung des Beteiligungsprozesses bis Ende II. Quartal 2025 Fertigstellung und Beschluss des Nutzungskonzeptes
Über die Beteiligungsschritte wird rechtzeitig öffentlich informiert.
Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten
Antwort:
Entlang der Fockestraße werden im Straßenraum gegenüber von zwei Parkeingängen weitere Fahrradanlehnbügel aufgestellt. Hier erfolgt die Umgestaltung der Parkeingänge aus dem Fußverkehrsentwicklungsplan durch das Verkehrs- und Tiefbauamt voraussichtlich Ende des IV. Quartals 2024/Anfang des I. Quartals 2025 (siehe Beispiele in der Aurelienstraße am Eingang zum Spielplatz Karl-Heine-Platz).
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/jessica-kramer-pafFA08uVKA-unsplash-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-05-08 09:33:062024-06-25 09:37:11Sachstand bei Erhalt und Aufwertung des Fockebergs
Im Rahmen der Diskussionen zum Doppelhaushalt 2021/22 wurde beschlossen, dass die Stadt Leipzig elf Flächen für nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen ausweist. Im Juni 2022 wurde der Beschluss umgesetzt und Flächen ausgewiesen, für die eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.
Nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind Freiluftveranstaltungen, die ohne
Gewinnerzielungsabsicht organisiert werden und bei denen die Einnahmen lediglich der
Kostendeckung dienen. Es dürfen dabei also keine Eintrittsgelder, verpflichtende Spenden oder Nutzungsgebühren verlangt werden.
Angeblich verlangt die Stadtverwaltung seit diesem Jahr von den Veranstaltern im Rahmen des Antragsverfahrens aktuelle Vogelschutzgutachten, bevor die Open-Air-Veranstaltungen genehmigt werden können. Aus unserer Sicht beißt sich das mit dem Konzept, hierbei nicht-kommerzielle Veranstaltung fördern zu wollen, denn entsprechende Gutachten sind kostenintensiv. Was solche Veranstaltungen gerade in der Open-Air-Saison weitgehend verhindert, weil Eintrittsgelder, die zur Deckung der Kosten für solche Gutachten notwendig werden, nicht statthaft sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)
Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?
Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?
Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?
Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende
Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebieteausweichen?
Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?
Antwort der Verwaltung
Zu 1: Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)
Antwort:
Für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind zehn Flächen festgelegt worden.
Für das Jahr 2022 liegt keine Statistik vor.
Im Jahr 2023 wurden 18 Veranstaltungen genehmigt und zehn Veranstaltungen aus diversen Gründen abgelehnt (siehe Tabelle).
Open-Air-Übersicht 2023
genehmigt
abgelehnt
Auensee
1
–
Clara-Zetkin-Park
1
2
Erholungspark Lößnig-Dölitz
0
2
Friedenspark
2
2
Küchenholz
1
1
Lene-Voigt-Park
1
–
Richard-Wagner Hain
5
1
Schönauer Park
1
1
Volkshain Stünz
1
–
Wilhelm-Külz-Park
5
1
Summe
18
10
Stand 29.09.2023
Zu 2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?
Antwort:
Veranstaltungen, die zur Hauptbrutzeit im Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ stattfinden sollen, müssen vorab auf ihre Verträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet geprüft werden (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Gleiches gilt für Veranstaltungen auf Flächen, bei denen das Vorkommen von störempfindlichen und geschützten Arten bekannt ist. Dies wurde bereits im Juli 2023 kommuniziert. Dabei wurden ebenfalls die Rahmenbedingungen genannt, unter denen bei den betroffenen Flächen kein Gutachten erforderlich ist.
Zu 3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?
Antwort:
Auch im vereinfachten Antragsverfahren sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei kann unter Einhaltung von bestimmten Rahmenbedingungen (z. B. Schallrichtung) auch auf eine artenschutzfachliche Untersuchung verzichtet werden.
Zu 4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?
Antwort:
Für das Jahr 2024 wurden keine weiteren Auflagen formuliert. Die oben genannten Einschränkungen wurden bereits im Bescheid der Naturschutzbehörde aus dem Juli 2023 kommuniziert.
Zu 5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebiete ausweichen?
Antwort:
In der wachsenden Stadt Leipzig soll auch unter Bedingungen des Bevölkerungs-wachstums und unterschiedlichster Nutzungsansprüche ein vielfältiges und entsprechendes Nutzungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Stadt geschaffen werden. Hierzu leistet das Angebot der bisher 10 nichtkommerziellen Open-Air-Flächen einen Beitrag. Im Rahmen dessen müssen jedoch die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Daher muss bei Veranstaltungen zur Hauptbrutzeit gewährleistet sein, dass es zu keinen artenschutzrechtlichen Verboten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt. Auch außerhalb von Schutzgebieten dürfen seltene und somit geschützte Arten nicht erheblich gestört werden.
Zu 6. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?
Antwort:
Die Erstellung eigenständig erstellter Gutachten durch die Stadt Leipzig ist zurzeit nicht vorgesehen.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/alex-vasey-9H-pUdPxXbk-unsplash-scaled.jpg25601440F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-05-08 09:28:462024-06-25 09:32:52Nichtkommerzielle Open-Air-Kulturveranstaltung – neue Auflagen seit 2024
Wir glauben, dass Ihre Daten Ihr Eigentum sind und unterstützen Ihr Recht auf Privatsphäre und Transparenz. Auf dieser Seite sind nur essentielle Cookies aktiviert. Sie haben die Wahl, welche Ihrer Daten wir analysieren dürfen.
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Notwendige Website Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Andere externe Dienste
Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Datenschutzrichtlinie
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.