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Der sächsische Verkehrsminister Martin Dulig hat heute den Kommunen eine Vereinbarung zur Einführung eines Bildungstickets ab dem Schuljahr 2021/22 vorgestellt. Die Leipziger SPD-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass das Bildungsticket nun tatsächlich kommen wird.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Der Weg für die Einführung des Bildungstickets ist frei. Die Beharrlichkeit von Martin Dulig über Jahre hinweg hat sich damit ausgezahlt. Gemeinsam müssen Land und Kommunen jetzt die letzten Schritte gehen, um das kostengünstige Ticket ab dem kommenden Schuljahr allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen,“ erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der seine Fraktion im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vertritt und zugleich auch dem Aufsichtsrat der LVB angehört.

„Mit der Einführung eines Bildungstickets werden vor allem die Familien
entlastet und das ist eine gute Nachricht. Alle Schülerinnen und Schüler
von allgemein- und berufsbildenden Schulen können diese Ticket für 15 Euro pro Monat bekommen und das ganz gleich, ob sie, im ländlichen Raum lebend, einen längeren Weg oder in der Stadt einen kurzen Weg zur Schule haben. Das Ticket soll nicht nur in der Schulzeit gelten, sondern auch nachmittags für die Fahrt zum Sport oder zu anderen Freizeitbeschäftigungen“, so Zenker weiter.

Damit sorgt die SPD als treibende Kraft bei diesem Thema einerseits für mehr Bildungsgerechtigkeit und stärkt andererseits den ÖPNV. Der Landtag muss nun noch die Mittel zur Finanzierung im Haushalt bereitstellen und die kommunale Ebene muss, trotz der enormen Corona-Belastungen, schnellstens entsprechende Kreistags- und Stadtratsbeschlüsse fassen. Wenn jetzt weiter alle an einem Strang ziehen, steht die Ampel auf Grün.

Anja Feichtinger

„Die Stärkung des ÖPNV ist für uns bereits seit Langem ein Thema. Um die
Verkehrswende in der Stadt zu schaffen, muss das Fahren mit Bus und Bahn attraktiver werden, sodass die Menschen vermehrt auf den ÖPNV umsteigen. Der Preis ist neben dem Angebot an sich hierbei eine wichtige
Stellschraube. Deshalb setzen wir uns auch für die Einführung eines
365-Euro-Jahrestickets ein. Das Bildungsticket ist in diesem Gesamtkontext
ein wichtiger Baustein, der auch über die Schulzeit hinaus eine
Kundenbindung bewirken kann, wenn danach – wie es unser Vorschlag zur
schrittweisen Einführung eines preiswerten Jahrestickets vorsieht – auch
für diejenigen unter 28 Jahren entsprechende Angebote entwickelt werden“, erläutert Anja Feichtinger (stellv. Fraktionsvorsitzende) abschließend.

Alle Infos zum Bildungsticket:
www.spd-fraktion-sachsen.de/bildungsticket-startet

Eckpunkte des Bildungstickets:

  • angestrebt wird Umsetzung zum Schuljahr 2021/2022,
  • Preis: maximal 15 EUR pro Monat im Jahres-Abo,
  • Gültigkeit: in allen Verkehrsmitteln der ÖPNV, verbundweit,
  • ganzjährig und ganztägig,
  • Verbund: grundsätzlich im Verbund des Schulortes, bei Schul- und Wohnort in unterschiedlichen Verbundräumen kann alternativ der Verbundraum des Wohnorts gewählt werden, wobei individuelle Lösungen für Schul- und Wohnorte im Gebiet der Verbundgrenzen angestrebt werden, sodass eine Erreichbarkeit der Schulen dort möglich ist,
  • Berechtigtenkreis: alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sowie alle Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, die keine duale Ausbildung absolvieren,
  • finanzielle Unterstützung des Freistaates Sachsen i. H. v. 50 Mio. Euro/Jahr via ÖPNVFinAusG (Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr).

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt wird beauftragt bis zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2020/2021 eine geeignete technische Möglichkeit (Lernrobotor / Lernavatare) anzuschaffen, um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Regelunterricht zu ermöglichen, welche aufgrund von Erkrankungen keine regelmäßige bzw. kontinuierliche oder dauerhafte Teilnahme am Unterricht möglich ist. Dies kann beispielsweise bei chronischen oder akut verlaufenden Krankheiten der Fall sein. Ein möglicher Partner wäre die Lecos GmbH oder das Medienpädagogische Zentrum Leipzig. Diese werden beauftragt zu prüfen:

a. Welche weiteren Partner*innen zur Umsetzung notwendig sind

(bspw. der Leibniz-WissenschaftsCampus – Postdigitale Partizipation)

b. an welchen Schulen die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und Lehrer*innen entsprechend für das Projekt gewonnen und fortgebildet werden können

c. zu eruieren an welchen Stellen in Land und Bund die Stadt Fördermittel für das Projekt erhalten kann

2. Nach einem Jahr wird der pilothafte Einsatz evaluiert, weitere Nutzungsszenarien geprüft und ggf. ausgeweitet. Der Fachausschuss Bildung und Schule ist geeigneter Weise über die Fortschritte des Projektes und die Auswertung zu informieren.

Begründung:

Krankheitsbedingte Veränderungen sind immer eine große Herausforderung für Kinder- und Jugendliche, ihre Familien und das gesellschaftliche Umfeld. Nicht nur durch Corona, aber besonders vor diesem Hintergrund. Aufgrund von Erkrankungen ist die Teilnahme am Unterricht für viele Kinder- und Jugendliche nicht immer und nicht kontinuierlich oder gar dauerhaft möglich (bspw. bei Nierenerkrankungen, Krebs etc.). Nicht selten können diese Kinder- und Jugendliche durch den Genesungsprozess mehre Schuljahre nicht- oder nicht vollständig teilnehmen. Aus Sicht der betroffenen Schulkinder stellen sich viele Fragen: Werde ich mit meinen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden mithalten können, wenn ich weiter zu Hause lerne? Wie kann ich den Unterrichtsstoff nachholen? Werde ich in der nächsten Klassenstufe zurechtkommen? Werde ich in die nächste Klassenstufe versetzt? Wann kann ich meine Schulfreunde wiedersehen?

Nach bspw. Transplantationen, bei Krankenhausaufenthalten oder in der aktuellen Pandemie gehört Isolation von Freunden und Abwesenheit in der Schule zum Alltag der erkrankten Kinder- und Jugendlichen. Die Klinikschulen an den Krankenhäusern halten bei stationären Aufenthalten den Kontakt zur „Heimatschule“ und versuchen den Ausfall bestmöglich zu kompensieren. Für eine gute Gesamtgesundheit der Schülerinnen und Schüler braucht es soziale Kontakte, ein aktives Teilnehmen an Aktivitäten sowie Sicherheit und ein gutes Gefühl die Anforderungen des Lebens zu meistern. Isolation fördert dies nicht und ist dennoch für die Genesung wichtig.

Es ist daher wichtig, die Teilhabe an Schulen – trotz Distanz zu ermöglichen. Hierfür soll die Stadt ein geeignetes technologisches System, was möglichst wartungsfrei, einfach in den „normalen“ Schulalltag integrierbar (bspw. Fragen stellen, zuhören, mitlesen, Mitnahme des Geräts durch Lehrkräfte in andere Unterrichtsräume), eine einfache Verteilung an die Schülerinnen und Schüler ermöglicht, Datenschutzkonform ist, anschaffen. Ein Projekt wurden bspw. durch den Förderkreis Kinderdialyse Leipzig e.V. bereits gestartet (SchlauMe) und sollte durch die Stadt Leipzig in der Form unterstützt werden, in dem die Stadtverwaltung eigene technologische „Lernroboter“ vorhält, um möglichst viele Kinder- und Jugendliche mit den unterschiedlichen Krankheitsbildern zu unterstützen.

Geeignete Technologien sind bereits am Markt verfügbar (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Virtuelles-Klassenzimmer-Roboter-helfen-kranken-Kindern-bei-Unterrichtsteilnahme-3990705.html) und sollten schnellst möglich, auch für Leipziger Kinder- und Jugendliche zugänglich gemacht werden. Neben der Teilhabe der Kinder am „normalen“ Unterricht ist dies auch ein wichtiges Signal zur Digitalisierung der Schulen.

Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, machten uns auf Umstände mangelnder Hygiene an Trinkwasser-Entnahmestellen in Leipziger Schulen aufmerksam, daher begehren wir Auskunft zu folgenden Fragen:

  1. An welchen Schulen (bitte tabellarisch auflisten) darf nach Informationen der Stadt kein Trinkwasser aus den Wasserhähnen, bspw. zur Umfüllung in Trinkflaschen, entnommen werden?
  2. An welchen Schulen kann nicht ganztägig aus der Trinkwasser-Entnahmestelle Wasser entnommen werden
    (z.B. weil diese in der Mensa ist und diese nicht ganztägig geöffnet ist)?
  3. Wie kommuniziert die Stadt den Schulen bzw. die Schulen intern, dass das Wasser in den Toiletten und Wasserentnahmestellen der Schulen nicht als Trinkwasser geeignet ist?
  4. Wie wurde die Stadt darauf aufmerksam, dass es entsprechende Probleme an den Schulen gibt?
  5. Wie gedenkt die Stadt die Mängel zeitnah abzustellen um eine sichere und saubere Trinkwasserversorgung für Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten?
  6. Sind die betroffenen Schulen nach Ansicht der Verwaltung prioritär zu behandeln im Sinne der Trinkbrunnen Errichtung (vgl. dazu: A-00778-NF-02)? Wenn ja, bis wann erhalten die betroffenen Schulen Trinkwasserbrunnen?

Welche Standards gibt es in Bezug auf die Anzahl von Waschbecken und Toiletten in Schulen und Horten? (Anzahl der Toiletten und Waschbecken; In welchen Räumen müssen Waschbecken vorhanden sein?)

Im Jahr 2018 wurden Bauliche Standards für Schulgebäude beschlossen, welche auch Standards zur Ausstattung mit Sanitäranlagen beinhalten. Die Standards gelten für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen und sind in der Anlage zusammengefasst aufgeführt.

Welche Schulen in Leipzig erfüllen diese Standards und welche nicht? (bitte getrennt tabellarisch auflisten)

Ein Vergleich der Standards für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen mit allen Bestandsbauten ist nicht kurzfristig erstellbar. Schrittweise soll jedoch eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Sanitäreinrichtungen und Handwaschbecken in Unterrichtsräumen erstellt werden. Dazu wurde kürzlich in der stadtweit zum Einsatz kommenden Software FAMOS die Möglichkeit geschaffen, am Raum direkt die jeweiligen Sanitärobjekte zahlenmäßig zu erfassen.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass die hygienischen Standards an einzelnen Schulen nicht eingehalten werden können, werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Schulleitung abgestimmt und umgesetzt.

Welche Vorkehrungen hat die Stadt Leipzig hinsichtlich der Corona-Pandemie an den Schulen getroffen, die die Standards nicht erfüllen?

Sofern im Einzelfall an Standorten Handtuch- bzw. Seifenspender fehlen, werden diese bedarfsweise nachgerüstet. An zwei Schulen wurde ein Sanitär- bzw. Waschcontainer zur Verfügung gestellt, um die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kinderbetreuung und von Schulen einhalten zu können.

Wie häufig erfahren die Anlagen an Schulen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von hygienischen Bestimmungen, wie bspw. der Legionellen-Belastung?

In allen Schulen wird ein restriktiver Spülplan für Kaltwasser eingehalten und dokumentiert. Sofern eine öffentliche Einrichtung über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung in Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verfügt und es zu aerosolbildenden Maßnahmen kommt, werden zuzüglich zu den Spülungen im jährlichen Zyklus Legionellenuntersuchungen gemäß den geltenden Regelwerken durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) veranlasst.

Zusätzlich werden im Abstand von drei Jahren bakteriologische Trinkwasseruntersuchungen (Kaltwasser) an repräsentativen Bereichen der Ausgabeküchen durchgeführt. Damit werden über den gesetzlichen Vorgaben zur Eigenkontrolle der Trinkwasserqualität hinaus Maßnahmen zur Gütekontrolle geleistet.

Losgelöst von den Eigenkontrollen werden durch das Gesundheitsamt Leipzig hoheitliche Trinkwasseruntersuchungen und auch andere Hygienekontrollen durchgeführt.

In welchen Einrichtungen, die die Standards nicht erfüllen, sind in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen geplant? Bitte auflisten: Einrichtung/ geplante Maßnahme/ Umsetzung der Maßnahme/ Kosten)

Die 2018 beschlossenen Standards kommen bei allen Neubauvorhaben und Komplexsanierungen zur Anwendung.

Darüber hinaus unternimmt die Stadt Leipzig kontinuierliche Anstrengungen zur Instandsetzung und Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen. Über die Umsetzung solcher Maßnahmen im Rahmen des Jahresvorhabenplans wird der Stadtrat regelmäßig durch den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen informiert.

Müssen die Standards durch die Erfahrungen und Hygienekonzepte in der Corona-Krise angepasst werden?

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt besteht kein Erfordernis zur Anpassung der Schulhausbaustandards in Bezug auf die Ausstattung von Waschbecken und Toiletten.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden alle Handwaschbecken mit Seifenspendern und Papierhandtüchern ausgestattet, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Diese Maßnahme erfolgt schrittweise. Zusätzlich soll die Verwaltung und Verantwortung für die Verbrauchsmaterialien zentralisiert werden, um einen einheitlichen Standard an den Schulen zu schaffen. Die Finanzierung wird haushaltsneutral aus dem Schulbudget in ein zentrales Budget überführt.

Nicht erst seit Corona sind die hygienischen Bedingungen ein immer wiederkehrendes Thema an Leipzigs Schulen. So setzte sich die SPD-Fraktion in den Haushaltsverhandlungen für ein höheres Budget zur Ausstattung und Sanierung von Schultoiletten ein, um die Missstände schnell zu beseitigen. Angesichts der neuen Situation durch Corona fragen wir daher nach den aktuellen Standards. Wir bitten um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Standards gibt es in Bezug auf die Anzahl von Waschbecken und Toiletten in Schulen und Horten? (Anzahl der Toiletten und Waschbecken; In welchen Räumen müssen Waschbecken vorhanden sein?)
  2. Welche Schulen in Leipzig erfüllen diese Standards und welche nicht? (bitte getrennt tabellarisch auflisten)
  3. Welche Vorkehrungen hat die Stadt Leipzig hinsichtlich der Corona-Pandemie an den Schulen getroffen, die die Standards nicht erfüllen?
  4. Wie häufig erfahren die Anlagen an Schulen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von hygienischen Bestimmungen, wie bspw. der Legionellen-Belastung?
  5. In welchen Einrichtungen, die die Standards nicht erfüllen, sind in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen geplant? Bitte auflisten: Einrichtung/ geplante Maßnahme/ Umsetzung der Maßnahme/ Kosten)
  6. Müssen die Standards durch die Erfahrungen und Hygienekonzepte in der Corona-Krise angepasst werden?

Ute Siegel-Köhler

Gestern hat die Leipziger Ratsversammlung die Vorlage zur Umsetzung des DigitalPakt Schule, den die Bundesregierung im Frühjahr 2019 aufgelegt hat, bestätigt. Die SPD-Fraktion hatte mehrere Änderungsvorschläge zur Vorlage gemacht, die eine Mehrheit im Stadtrat gefunden haben.

„Uns ging es darum, mehr Gerechtigkeit zu schaffen, indem große Schulen mit vielen Schülern und dadurch vielen Klassen gleichberechtigt behandelt werden. Anders als in der Vorlage vorgesehen, wo das lineare Anwachsen der Mindestausstattungen bei 4-zügigen Grundschulen, 3-zügigen Oberschulen und 4-zügigen Gymnasien enden sollte, haben wir durchsetzen können, dass auch die vielen größeren Schulen eine adäquate Ausstattung bekommen. Insbesondere wollten wir hierbei auch die Schlechterstellung der Oberschulen verhindern, denn das darf im Sinne von Chancengerechtigkeit nicht sein“, so Ute Köhler-Siegel, die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Insgesamt stehen 27,5 Millionen Euro der Stadt Leipzig aus dem umgangssprachlich Digitalpakt genannten Paket zur Verfügung. Diese Gelder werden vollständig abgerufen und verwendet. Das ist im Hinblick auf den Nachholbedarf, der an den Schulen ohne Frage vorhanden ist, auch notwendig.

„Mit Geldern für notwendige Anschlüsse, Rechentechnik und digitale Tafeln ist es jedoch nicht getan. Es müssen ebenfalls Budgets für Software-Lizenzen oder auch simple Druckpatronen – ja, schon daran mangelt es bisweilen –, bereitstehen, um die neue Technik auch für den Unterricht adäquat nutzen zu können“, sagt Köhler-Siegel und ergänzt: „Meine Fraktion setzt sich schon seit Längerem für Medienbildungskonzepte ein, um den Schulen Empfehlungen für den didaktischen Einsatz der IT-Technik im Unterricht an die Hand zu geben. Denn: Was nützt die beste Technik, wenn sie nur mit angezogener Handbremse genutzt wird?“

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen hatten sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, dass in Sachsen künftig auch Gemeinschaftsschulen ermöglicht werden sollen. Die Leipziger SPD-Fraktion möchte deshalb die Stadtverwaltung beauftragen, in Absprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung die vorhandenen sowie die geplanten und im Bau befindlichen Schulstandorte dahingehend zu untersuchen, ob diese für Gemeinschaftsschulen geeignet sind. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion bereits in Ratsverfahren gegeben.

Dazu erklärt Ute Köhler-Siegel, die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Dass in Sachsen künftig Gemeinschaftsschulen möglich sein werden, ist ein bildungspolitischer Fortschritt und darauf sollten wir auch vorbereitet sein. Wir müssen deshalb jetzt prüfen, welche Kapazitäten wir für Gemeinschaftsschulen haben, um nicht zweimal planen oder bauen zu müssen. Jetzt haben wir noch die Möglichkeit, Einfluss auf die Bauvorhaben zu nehmen. Diese Chance sollte die Stadt auch zügig nutzen.“

Darüber hinaus soll mit dem Antrag die Möglichgkeit der Einführung einer gymnasialen Oberstufe an der Nachbarschaftsschule Leipzig sowie die Möglichkeit von Oberschulen Plus (Kombination aus Grundschule und Oberschule) an den verschiedenen Standorten geprüft werden.

„Gemeinschaftsschulen können eine wichtige integrative Arbeit für die Kinder leisten. Damit sich die Schülerinnen und Schüler aber auch über die 4. Klasse hinaus im gewohnten Klassenverband bestmöglich nach ihren Fähigkeiten entfalten können, bedarf es einer attraktiven und modernen Lernumgebung mit entsprechender Infrastruktur. Um das gewährleisten zu können, wollen wir, dass die möglichen Kapazitäten an unseren Schulen frühzeitig überprüft werden“, so Köhler-Siegel abschließend.

 

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Hintergrund

Im Zuge der Ermöglichung der Einfügung von Gemeinschaftsschulen, sowie der Bedarfsdeckung an Schulgebäuden in der wachsenden Stadt Leipzig ist es notwendig die vorhandenen Strukturen und die in Planung befindlichen Schulgebäude zu kennen. Nur so lassen sich positive Synergieeffekte aus diesen Gegebenheiten nutzen. Ferner müssen bereits vorhandene Schulen hinsichtlich einer möglichen Erweiterung geprüft werden.

Gemeinschaftsschulen leisten darüber hinaus eine wichtige integrative Arbeit für Leipzigs Kinder, damit diese sich bestmöglich ihren Fähigkeiten nach entfalten können, bedarf es nicht nur einer attraktiven und modernen Lernumgebung mit entsprechender Infrastruktur sondern auch die Ermöglichung der Fortführung von Klassenverbänden am Schulstandort in der gewohnten Umgebung über die 4. Klassenstufe hinaus.