Schlagwortarchiv für: SPD-Fraktion Leipzig

Beschlussvorschlag:

Auf dem Gelände der ehemaligen Nervenheilanstalt Dösen in Leipzig wird in angemessener, aber deutlich sichtbarer Form an die Geschichte der Nervenheilanstalt unter besonderer Berücksichtigung der NS-Zeit und den Opfern der Kindereuthanasie sowie dem ab 1939 in den früheren Häusern B und D untergebrachten israelitischen Krankenhaus und den von dort in die Konzentrationslager deportierten Mitarbeitern und Patienten gedacht werden. Hierzu sollen eine oder mehrere Gedenkstelen errichtet werden, die an die Geschichte der zukünftigen Parkstadt Dösen erinnern. Die vollständige Finanzierung ist über die Einwerbung von Fördermitteln und Spenden abzusichern.

Begründung:

Die Geschichte der künftigen Parkstadt Dösen hat auch mit Blick auf den Holocaust eine besondere historische Bedeutung, denn im Dezember 1939 wurde das israelitische Krankenhaus, das sich zuvor in der Eitingonstraße befand, auf Befehl des NS-Gauleiters zuerst im Haus B und später im Haus D des Dösener Klinikgeländes untergebracht. Sowohl für die jüdischen Ärzte als auch die Patienten des Krankenhauses war das Klinikgelände in Dösen die letzte Station, bevor sie in verschiedene Konzentrationslager deportiert wurden. Unserer Ansicht nach ist es sinnvoll auch an diesen Teil der Geschichte des Areals in angemessener und würdiger Weise zu erinnern.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

das fast zu viel des Lobes, Herr Kasek. Aber weil wir heute, im Gegensatz zu gestern, in lockerer Atmosphäre beginnen, die uns hoffentlich über den Tag trägt, und sie sogar unseren Änderungsantrag übernommen haben, möchte ich mich fast meinem Harmoniebedürfnis hingeben. Aber, ein wenig Kritik muss dann doch sein: Wir beraten heute über einen Antrag, über den wir eigentlich gar nicht beraten müssten, weil er dem Grunde nach, spätestens seit den Verhandlungen zum Haushalt, Beschlusslage im Rat und damit eigentlich überflüssig ist.
Sie haben es allerdings geschafft, die Verwaltung davon zu überzeugen, dass hier die eigentlich sinnvoll sechsmonatige Sperre nicht gilt. Aber sei es drum, machen wir jetzt das Beste draus.

Das passt auch gleich als Überleitung zum Änderungsantrag, den ich gestern gemeinsam mit der Kollegin März und den Kollegen Kumbernuß und Rambow ins Verfahren gegeben habe. Warum haben wir den Antrag formuliert? Wir wollen weitere Verzögerungen für nichtkommerziellen Freiflächenveranstaltungen vermeiden und haben deshalb eine konkrete Frist vorgeschlagen, bis wann ein Kriterienkatalog unter Beteiligung der von Clubs und anderen Akteueren der Kunst- und Kulturlandschaft entwickelt werden sollen. Das soll, nach unserer Vorstellung, bis zum Beginn der Sommerferien erfolgen. Ein Monat bleibt da noch. Das ist sicher zu schaffen, denn die Ideen liegen auf dem Tisch. Man muss also nur miteinander reden und einen Kompromiss finden. Es kann deshalb zügig vorangehen, um noch im Sommer mit nicht kommerziellen Open-Air-Veranstaltungen beginnen zu können, die das kulturelle Leben in unserer Stadt wieder beleben. Das Anmeldeverfahren soll niederschwellig sein, aber dennoch müssen Regeln für Lärmschutz usw. gelten, denn das Ganze darf natürlich nicht ausufern. Ich bin übrigens davon überzeugt, dass solche Veranstaltungen bzw. Konzerte einen Beitrag leisten können, dass es nicht zu solchen Exzessen, Gewalttaten und Vermüllungen kommt wie auf der Sachsenbrücke. Zumindest ist es einen Versuch wert.

Die Erfahrungen aus dem Sommer 2021, also quasi der Pilotphase, sollen dazu genutzt werden, bis Ende des 1. Quartals 2022 ein Konzept mit verbindlichen Regeln zur niederschwelligen Durchführung von nichtkommerziellen Freiluftveranstaltungen erarbeitet werden, dass eben auch Auskunft über nutzbare Flächen – auch über eine interaktive Karte – und Belange des Umwelt-, Natur- und Lärmschutz gibt.

Vielen Dank!

Zenker: Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gehen wir konsequent gegen jeden Antisemitismus vor.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Zum Demogeschehen am Wochenende erklärt der Leipziger SPD-Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker: „Für seine Anliegen zu demonstrieren, ist legitim, allerdings wurden insbesondere am Samstag auf der pro-palästinensischen Gegendemonstration Grenzen überschritten: Es wurden Parolen wie ,Scheiß Juden‘ und ,Kindermörder Israel‘ skandiert und versucht, mit antisemitischen Äußerungen Stimmung zu machen. Es ist beschämend, dass Antisemitismus auf Demonstrationen wieder öffentlich zur Schau getragen wird. Ein erheblicher Anteil der Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer versuchte nicht einmal, ihren Antisemitismus als vermeintliche Kritik an israelischer Politik zu oder Kritik am aktuellen Konflikt zu verdecken. Nach einem Übergriff auf eine Jüdin in Gohlis und einem antisemitischen Graffiti von Corona-Leugnern an einem Geschäft ist dies der dritte antisemitische Vorfall innerhalb weniger Tage.“

Am Samstag fanden auf dem Augustusplatz zwei Demonstrationen statt. Eine rief zur Solidarität und Frieden mit dem Staat Israel auf, die andere Demonstration, die sich selbst als pro-palästinensisch deklarierte, trug offen Antisemitismus zur Schau. Auslöser für beide Demonstrationen sind die jüngsten Auseinandersetzungen zwischen der Terrororganisation Hamas, die de-facto-Regierung des Gazastreifens, und dem Staat Israel, nachdem israelische Städte aus dem Gaza-Streifen heraus mit mehr als 3.000 Raketen beschossen wurden. „In Gedanken sind wir bei den zivilen Opfern des Konfliktes, sowohl den israelischen als auch den Zivilisten in den palästinensischen Autonomiegebieten, die durch die Hamas als menschliche Schutzschilde missbraucht werden”, ergänzt Zenker.

„Regelmäßig erinnern wir daran, welche Folgen der Antisemitismus in unserer Geschichte hatte. Über 500 Stolpersteine, die im Stadtgebiet verlegt worden sind, geben Auskunft darüber, wie viel Leid jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in der Zeit des Nationalsozialismus angetan wurde. Wir beteiligen uns regelmäßig, wie zuletzt am 8. Mai, an Putzaktionen, um die Erinnerungen wach zu halten. Mittlerweile sollten alle verstanden haben, wohin Hass und Hetze führen. Dafür ist in Leipzig kein Platz. Als Fraktion werden wir auch den modernen Formen des Antisemitismus entschieden begegnen. Das zeigt unter anderen der auch von uns initiierte Beschluss aus dem Jahr 2019, der die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Ariowitsch-Haus zu einer verstärkten Präventionsarbeit beim Thema Antisemitismus aufforderte und durch den die BDS-Kampagne keinen Zugang zu kommunalen Räumen und Fördermitteln bekommen wird. Nie wieder ist für uns mehr als eine Phrase. Wir stehen zu diesem Versprechen“, sagt Zenker abschließend.

1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Home-Office (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?

Antwort:

a)      Stadtverwaltung Leipzig

Im Zeitraum 19.10.2020 bis 13.12.2020 (= 8 KW) waren 704 Beschäftigte mindestens an einem Tag ganztägig oder stundenweise im Home-Office tätig. Exemplarisch sind nachfolgend die Daten für die einzelnen Dezernate bezogen auf die 48. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.

DezernatZahl der Beschäftigten*Davon ganztägig oder stundenweise in Home-Office** Anteil in Prozent
Geschäftsbereich OBM 13132,3
Dezernat für Allgemeine Verwaltung 563335,9
Dezernat für Finanzen 2575019,4
Dezernat für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport 1.712321,9
Dezernat für Kultur 407194,6
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Vielfalt 86981,0
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau 1.303312,4
Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie 3.153160,5
Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales 64710,3
Stadt Leipzig gesamt 8.4591992,3
* inkl. Tarifbeschäftigte und Beamte, keine Auszubildenden/Studenten, keine Praktikanten/Volontäre/Bundesfreiwillige** basierend auf der teilweise unzureichenden Datenübermittlung der Ämter und Dezernate an das Personalamt

b)     Eigenbetriebe

EigenbetriebZahl der BeschäftigtenDavon ganz oder teilweise in Home-OfficeAnteil in Prozent
Schauspiel191105,2
StadtreinigungCa. 80033ca. 4,1
Klinikum St. Georg2902 – 50,7 – 1,7
VKKJ23520,9
Gewandhaus90 (nur Verwaltung/Technik)4550,0
OperCa. 70080ca. 8,9
Theater der Jungen Welt57 (davon 27 Computerarbeitsplätze)1526,3 (55,6)
Musikschule11620 17,2
SEB60081,3
KEE187 (ohne Arbeitsgelegenheiten)bis zu 40bis zu 21,4

2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?

Antwort:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur Zahl der Home-Office-geeigneten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung getroffen werden. So ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder computergestützte Arbeitsplatz die Eignungskriterien für Heimarbeit erfüllt. Weitere Arbeitsplätze sind unabhängig von mobiler Technik heimarbeitsgeeignet. Derzeit erstellt das Personalamt in Abstimmung mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung, welche die technischen, dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung mobiler Arbeit/Home-Office regelt.

Zum Jahresende waren ca. 5.000 Arbeitsplätze der Stadtverwaltung computergestützt. Es waren 1.578 mobile Geräte im Einsatz, mit welchen mobiles Arbeiten/Home-Office möglich ist. Die entsprechend nach Dezernaten/GB aufgeschlüsselten Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ihnen liegt abrechnungsbedingt noch die alte Dezernatsstruktur zugrunde. Die mobilen Endgeräte werden teilweise von verschiedenen Beschäftigten im Rahmen eines Wechselmodells genutzt. Weitere Geräte werden laufend beschafft.

Dezernat/GBZahl der mobilen Endgeräte
GB OBM83
I226
II132
III287
IV116
V316
VI332
VII66
Beauftragte/Vertretungen20
Summe1.578

Für die Eigenbetriebe können die folgenden Aussagen getroffen werden.

a) Schauspiel

Sechs Mitarbeiter verfügen über betriebliche Endgeräte und können auf die Server des Schauspiel Leipzig zugreifen. Mails können von allen Mitarbeitern, welche über PC-Arbeitsplätze verfügen, durch externes Einloggen, auch über private Endgeräte, gelesen und beantwortet werden.

b) Stadtreinigung

Die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit sind an 38 Arbeitsplätzen gegeben.

c) Klinikum St. Georg

Für alle Mitarbeiter, denen Home-Office gewährt werden kann, sind die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben.

d) VKKJ

Die technischen Voraussetzungen sind an zwei Arbeitsplätzen gegeben.

e) Gewandhaus

Von den ca. 90 Arbeitsplätzen im Bereich Verwaltung/Technik sind in unterschiedlichem Umfang ca. 40 – 50 Prozent für mobiles Arbeiten geeignet.

f) Oper

Für 80 Mitarbeiter sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

g) Musikschule

Heimarbeit findet nahezu ausschließlich unter Nutzung privater Technik statt.

h) KEE

Es steht mobile Technik für 40 Beschäftigte zur Verfügung.

i) SEB

Für 15 Beschäftigte sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?

Antwort:

Die Voraussetzungen für das mobile Arbeiten, bzw. Home-Office sind für die Stadtverwaltung sowie teilweise auch die Eigenbetriebe in Richtlinien bzw. Dienstanweisungen geregelt. Den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe wird Heimarbeit ermöglicht sofern keine dienstlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Insbesondere muss die Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs gewährleistet sein sowie die Beschäftigten auch in Home-Office mit Aufgaben versorgt werden können.

Für die Stadtverwaltung ist die Richtlinie zur Heimarbeit maßgeblich. Die Genehmigung von Home-Office erfolgt demnach durch die Amts- und Referatsleiter in eigener Verantwortung für ihren Fachbereich unter Berücksichtigung der individuellen, organisatorischen und dienstlichen Möglichkeiten. Ein Controlling der Genehmigungspraxis in den Fachämtern findet nicht statt. Es kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Anträge aus welchen Gründen abgelehnt wurden.

Freigestellten Personalratsmitgliedern des SEB, die über Einzelbüros verfügen, wird keine Heimarbeit gewährt, um ihre Ansprechbarkeit im Betrieb auch weiterhin zu gewährleisten.

4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Home-Office ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit für den Bereich der Stadtverwaltung derzeit ausgeschlossen. Um die Arbeit im Home-Office kurzfristig zu ermöglichen, wird gegenwärtig die Verlagerung von Arbeitsplatz-PCs in das häusliche Arbeitsumfeld der Beschäftigten erprobt und es werden schrittweise weitere mobile Endgeräte an die Beschäftigten der Stadtverwaltung ausgerollt.

Auch in den meisten Eigenbetrieben ist ein Ausbau von Home-Office geplant oder in Umsetzung. Der Bestand mobiler Technik mit sicherer Zugriffsmöglichkeit auf dienstliche Daten soll weiter ausgebaut werden. Aufgrund der Eigenart der Leistungserbringung gilt dies nicht für das Klinikum St. Georg. Auch der VKKJ plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Ausbau von Heimarbeit. Grund ist neben der Art der Leistungserbringung vor allem die besondere Datensensibilität im Verwaltungsbereich.

Die Nutzung privater Endgeräte wird in den Eigenbetrieben aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe auch für die Zukunft generell kritisch gesehen. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf Gemeinschaftslaufwerke. Der Zugriff auf dienstliche E-Mails von privaten Endgeräten ist in einigen Eigenbetrieben hingegen schon jetzt möglich. Einen Sonderfall stellt der KEE dar. Hier ist es für alle Beschäftigten in Home-Office möglich, mittels VPN und Mitarbeiter-App über private Endgeräte auf die KEE-eigenen Server zuzugreifen.

5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Home-Office nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Antwort:

Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 wurde bereits ersichtlich, dass die Instrumente Home-Office und mobile Arbeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark nachgefragt werden und einen wesentlichen Faktor für Mitarbeiterzufriedenheit sowie Arbeitgeberattraktivität darstellen. Es ist zu erwarten, dass diese Instrumente auch nach der Pandemie weiter nachgefragt werden. Die Dienststelle befindet sich daher bereits in konstruktiven Gesprächen mit der Personalvertretung, um eine dauerhafte Regelung zu Home-Office und mobiler Arbeit in der Stadtverwaltung Leipzig in Form einer Dienstvereinbarung zu implementieren. Es ist beabsichtigt, die entsprechende Vereinbarung zu Beginn des neuen Jahres zum Abschluss zu bringen.

Ebenso wollen jene Eigenbetriebe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Heimarbeit ermöglichen, dies auch nach Ende der Pandemie beibehalten. Für solche Bereiche, in denen Home-Office aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. medizinisches Personal, Erzieher/-innen) gibt es hingegen keine entsprechenden Planungen.

Die Anfrage dazu finden Sie hier.

Mit der Neufassung der Vorlage „Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage VI-A-06703“ (Hier.) durch die Stadtverwaltung, die der Stärkung der Leipziger Gruppe dient, greift die Stadtverwaltung eine Initiative der SPD-Fraktion auf, die für die Entwicklung und Versorgung Leipzigs wichtigen Unternehmen in ihrer Finanzkraft zu stärken. Die SPD-Fraktion hatte in einem Änderungsantrag gefordert, dass die Stadtverwaltung 20 Mio. Euro als einmalige Kapitaleinlage zur Verfügung zu stellt.

Christopher Zenker

„Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung unseren Vorschlag aufgreift und der Leipziger Gruppe mit 20 Mio. Euro den Rücken stärkt. Die Corona-Pandemie stellt auch unsere Unternehmen vor Schwierigkeiten, gleichzeitig müssen sie gemeinsam mit der Stadt die Herausforderungen des Klimawandels meistern und die Verkehrs- und Energiewende gestalten“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und hebt hervor: „Das zusätzliche Kapital ist für die Leipziger Gruppe wichtig, um damit zahlreiche Investitionen, beispielsweise im Nahverkehr oder bei der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, in Angriff nehmen zu können. Allen voran die Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030.“

Mit der Mobilitätsstrategie (2018) und dem Nahverkehrsplan (2019) wurden neben generellen Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur auch eine bessere Anbindung der äußeren Stadtteile, die Erschließung neuer Fahrstrecken sowie Taktverdichtungen bei der LVB beschlossen. Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms der L-Gruppe müssen zudem die Kapazitäten bei erneuerbaren Energien erhöht werden, wozu auch die bereits angeschobene Nutzung des Wasserstoffs zählt. Ebenso wichtig ist es, dass unsere Stadt sich an das verändernde Klima anpasst und deshalb auch Strategien sowie Lösungen zur Trinkwasserversorgung und Regenwassernutzung entwickelt. Die meisten dieser Beschlüsse wurden noch zusätzlich zu den ohnehin geplanten Investitionsmaßnahmen durch den Stadtrat getroffen. Die L-Gruppe kann die dafür nun notwendigen Mittel nicht komplett aus eigener Kraft bereitstellen.

Heiko Oßwald

„Es sollte auch hier das selbstverständliche Prinzip gelten, wer bestellt muss auch die Rechnung bezahlen“, erklärt Heiko Oßwald, der für die SPD-Fraktion im Aufsichtsrat der L-Gruppe sitzt. Angesichts der momentan sehr schwierigen Rahmenbedingungen muss jedem klar sein, dass die zusätzlichen Forderungen des Stadtrates zum Klimaschutz und zum Ausbau des ÖPNV durch den Stadtkonzern nicht allein zu schultern sind. „Das Geld ist aber gut angelegt, weil es unsere Stadt infrastrukturell für die Zukunft fit macht. Wir dürfen nicht viel Zeit verlieren, damit die L-Gruppe Planungssicherheit hat und die zusätzlichen Investitionen zügig vorbereiten und umsetzen kann. Mit den 20 Millionen Euro, die die Stadt beisteuert, können durch Fördermittel und Darlehensaufnahmen bis 2025 etwa 100 Millionen Euro mehr investiert werden“, ergänzt Oßwald.

Christopher Zenker erklärt abschließend: „Uns ist bewusst, dass 20 Mio. Euro in dieser Situation für die Stadt Leipzig sehr viel Geld sind und wir diese über zusätzliche Kredite und damit zu Lasten zukünftiger Generationen finanzieren müssen. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass wir mit dem Geld die Investitionen sichern können, die zukünftig einen attraktiven Nahverkehr, sowie eine sichere und saubere Energie- und Wasserversorgung gewährleisten.“

Im Einzelnen könnten u.a. folgende Maßnahmen bis 2023 umgesetzt werden:

  • Neuerschließung des Wohngebietes Lindenauer Hafen durch die Linie 60,
  • Taktverdichtung der Linien 14, 89 und 11 (nach Fertigstellung Wendeschleife in Lützschena) auf 10-Minuten-Takt zur Schaffung des geforderten Mindestbedienungsstandards sowie Busneuerschließung Spinnereistrasse,
  • Ausweitung der Flexa-Pilot-Gebiete und damit bessere Anbindung an die Hauptverkehrsachsen z.B. in Holzhausen, Knautkleeberg/Hartmannsdorf und Leutzsch,

Angebotsverbesserungen für Arbeitsschwerpunkte im Leipziger Nordraum mit Taktverdichtungen bei der Linie 91 sowie Schaffung neuer Buslinien zur besseren Anbindung des Güterverkehrszentrums sowie des Industrieparks Nord (vorbehaltlich einer Kofinanzierung durch das BMVI Fördervorhaben „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“).

Die Landesregierung hat gestern eine neue Richtlinie zu Lastenrädern beschlossen. Darüber möchte der Freistaat künftig gewerblich und institutionell genutzte Lastenräder oder E-Lastenräder mit einem Zuschuss fördern.

Christopher Zenker

„Mich freut es sehr, dass jetzt auch der Freistaat die Anschaffung von Lastenrädern fördert“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Der Leipziger Stadtrat hat bereits 2017 auf unsere Initiative hin ein Förderprogramm beschlossen. Die Nachfrage nach einer Förderung von Lastenrädern ist groß und die Fördertöpfe der Stadt waren dadurch zügig ausgeschöpft. Deshalb ist das vor allem für die vielen Menschen eine gute Nachricht, die keine städtische Förderung mehr bekommen konnten.“

Nicht jeder, der etwas zu transportieren hat, seien es Waren, Materialien, Werkzeuge oder Einkäufe, muss dies zwangsweise mit dem Auto tun. Hausmeister, die beispielsweise im Quartier unterwegs sind, oder Lieferanten mit Kleinwagen suchen oft Parkplätze, um etwas abzugeben, kleine Reparaturen zu machen oder dergleichen mehr. Für viele dieser Menschen können Lastenräder eine sinnvolle Alternative sein, um innerstädtische Wege zügig zurücklegen zu können und keine Parkplatzsorgen mehr haben zu müssen.

Der Freistaat Sachsen wird künftig die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrrädern bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast fördern, indem ein Zuschuss für die Anschaffung beigesteuert wird. Bis zu 500 Euro sollen es bei Lastenrädern ohne elektrische Unterstützung und bis zu 1.500 Euro bei E-Lastenrädern sein. Damit ergänzt das Land ein Bundesprogramm, vergrößert den Begünstigtenkreis um Vereine und hat deshalb auch die Mindestanforderungen an die Nutzlast der Räder reduziert.

„Die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn die Vielfalt der Mobilitätsmöglichkeiten genutzt wird. Lastenräder sind ein wichtiges Segment, um insbesondere den urbanen Verkehr nachhaltiger zu gestalten. Wir werden daher darauf achten, dass auch die Stadt im nächsten Doppelhaushalt ihr Förderprogramm fortsetzt“, so Zenker abschließend.

Die Stadtratsfraktionen von SPD und DIE LINKE halten weiterhin an der Einführung eines 365-Euro-Jahrestickets fest. Die Realisierung soll nach Vorstellungen der beiden Leipziger Fraktionen jedoch zunächst schrittweise erfolgen und vor allem aus Mitteln des Bundes. Für einen ersten Schritt schlagen sie vor, dass zunächst Unter-28-Jährige, Inhaber eines Sozialtickets sowie ein Jobticket entwickelt auf 365 Euro-Basis entwickelt wird.

Christopher Zenker

Hierzu erklärt Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender der SPD Fraktion und Mitglied im zeitweilen Ausschuss Verkehr: „Die Corona-Pandemie hat zu einem massiven Einbruch der Fahrgastzahlen geführt. Es ist an der Zeit, dass Bundesverkehrsminister Scheuer das im Mai angekündigte Programm ‚Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV‘ endlich mit Leben füllt. Mit der Umsetzung könnte für auch für Leipzig ein positiver Impuls für den Nahverkehr ausgehen. Durch das Programm und die Stärkung eines bezahlbaren ÖPNVs können verlorene Kunden zurückgewonnen und neue Kunden hinzugewonnen werden. Leider ist das Programm des Bundes nicht ausreichend ausgestattet, um sofort ein 365-Euro-Ticket für alle einzuführen. Daher schlagen wir eine schrittweise Einführung inkl. Evaluierung vor, denn eine Realisierung auf Kosten der Stadt, ist aufgrund der Ausfälle durch die Corona-Pandemie aktuell nicht darstellbar.“

Das Bundesprogramm ‚Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV‘ wurde mit 170 Mio. Euro für ganz Deutschland für die Jahre 2020-2023 ausgestattet und ermöglicht die Finanzierung für Modellprojekte, unter anderem im Bereich attraktiver Tarife. Würde Leipzig ein 365-Euro-Ticket für alle einführen, müsste Leipzig etwa 80-120 Mio. Euro des Bundesprogramms auf vier Jahre beanspruchen. Die Kosten für die schrittweisen bzw. zielgruppenspezifische Einführung eines 365-Euro-Jahrestickets belaufen sich dagegen nur auf rund 2,3 Millionen Euro jährlich und lassen sich damit realistisch über das Bundesprogramm finanzieren.

Zu den Zielgruppen, die in diesem ersten Schritt Berücksichtigung finden sollen, erläutert Franziska Riekewald, Sprecherin für Mobilität der Linksfraktion im Stadtrat: „Im Fokus stehen für uns zunächst die Leipzigerinnen und Leipziger, die unter 28 Jahre alt sind. Diese erleben nach StudentInnen- und Azubiticket den größten Preisschock nach Einstieg ins Berufsleben. Ihnen möchten wir mit den 365-Euro-Ticket den Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben erleichtern und so für Anreize sorgen, dass sie dem ÖPNV treu bleiben. Hinzu kommt, dass diese Gruppe am wechselfreudigsten ist und noch nicht auf ein Verkehrsmittel festgelegt ist. Besonders wichtig ist uns auch die Preisreduzierung der LeipzigPass-MobilCard auf 365 Euro pro Jahr. Gerade den Menschen mit wenig Einkommen soll es möglich sein, mit Bus und Bahnen preiswert und gut mobil zu sein.“


Zudem fordern die beiden Fraktionen die Entwicklung eines 365-Euro-Jobtickets. An der Umsetzung sollen Unternehmen auf freiwilliger Basis beteiligt werden. Die Stadt Leipzig sowie kommunale Unternehmen sollten dabei mit gutem Beispiel vorangehen und ein 365-Euro-Jobticket einführen.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.