Schlagwortarchiv für: SPD-Fraktion

Christina März

Redner: Christina März, Stadträtin 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir haben das Thema schon im Rahmen der Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung angesprochen: Die Geburtenzahlen in unserer Stadt sind gesunken und in verschiedenen Teilen unserer Stadt gibt es deshalb leichte Überkapazitäten in den Kitas. Wir halten es allerdings für wenig zielführend, jetzt eine Schließungsdebatte zu führen, weil das nur zu Verunsicherungen führt. Vielmehr sollten wir die aktuelle Situation nutzen, die Kindertagesbetreuung qualitativ aufzuwerten.

Wie stellen wir uns das vor? Ein erster Schritt ist zunächst, dass die Kosten der „demografischen Rendite“ ermittelt werden, sodass die Stadt sich in den entsprechenden Gremien wie dem Städte- und Gemeindetag für eine zeitnahe Ausfinanzierung einsetzen kann, denn nur so kann eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels erreicht werden.

Wir wollen die jetzige Situation nutzen, um die einerseits die integrative Betreuung von Kindern mit hohem heilpädagogischen Förderbedarf zu stärken. Dazu soll die die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Trägern bis zum 2. Quartal 2026 ein Konzept zur inklusiven Kinderbetreuung erarbeiten und bereits mit dem Beginn des Schuljahres 2025/26 ein Modellprojekt initiieren. Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt sollen in die Konzeption einfließen.

Ferner möchten wir, dass spätestens zum Ende des 4. Quartals 2024 ein niedrigschwelliges Beratungsangebot entwickelt wird, durch das die Selbstbetreuungsquote, insbesondere in den Sozialräumen mit schwierigen sozialen Problemlagen und vielen Familien mit Einwanderungsgeschichte, gesenkt werden soll. Die Selbstbetreuungsqoute in Leipzig liegt je nach Stadtteil die bei den 1-7-Jährigen teilweise bei fast 30 Prozent und im Einzelfall sogar darüber. Das heißt, dass fast 25 Prozent aller Kinder, die in unserer Stadt leben, in keiner Kita oder von Tagespflegepersonen betreut werden. Wir alle wissen aber, wie wichtig frühkindliche Bildung ist und welchen wichtigen Beitrag sie zur Integration von Kindern, insbesondere mit schwierigeren Startbedingungen, für ihre schulische und später berufliche Laufbahn haben. Es ist also eine Investition in die Zukunft unserer Stadtgesellschaft.

Aus unserer Perspektive ist es der richtige Weg, die sich durch den Geburtenrückgang bietenden Möglichkeiten konstruktiv zu nutzen, um die Qualität zu verbessern und damit langfristig Vorteile für die Stadtgesellschaft zu generieren, statt hier lediglich mit dem Blick eines Haushälters zu agieren, der sich an Einsparungen orientiert.

Ich bitte um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von Linken, Grünen und uns.

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir alle kennen es: Im Frühjahr und insbesondere im Sommer sorgen die steigenden Temperaturen für stinkende und, durch Heerscharen von Maden und Würmer, durchaus lebendige Biotonnen. Vielerorts wird die Biotonne in den warmen Monaten deshalb zur Zumutung – vor allem auch für Hausmeisterdienste oder die Mitarbeitenden der Stadtreinigung.

Die Lösung wäre eine Reinigung oder der Austausch von Biotonnen. Die Stadtreinigung bietet aktuell als freiwillige Leistung an, dass einmal im Jahr eine Reinigung oder ein Austausch der Biotonne beantragt werden kann. Das Problem ist, dass der Antrag ein halbes Jahr vorher gestellt werden muss und der Austausch- bzw. Reinigungstermin nicht konkret benannt werden kann. Das sollte bürgerfreundlicher gestaltet werden. Das ist der Hintergrund unserer Initiative.

Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung unsere Intention im Verwaltungsstandpunkt in der Form aufgegriffen hat, dass auch eine konkrete Terminschiene vorgeschlagen wird, ab wann Reinigung und Austausch von Biotonnen in der entsprechenden Satzung verankert werden.

Ich bitte um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. Vielen Dank!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Allein zwischen 2012 und 2022 stieg die Bevölkerungszahl in unserer Stadt um 100.000 Menschen. Durch das Wachstum der Stadt ist auch der Bedarf an sexualpädagogischer Beratung und Testangeboten gestiegen. Die Entwicklung des “Zentrums für sexuelle Gesundheit” in Leipzig ist aus unserer Sicht deshalb ein wichtiger Schritt, um für die Menschen in Leipzig einen Ort zu entwickeln, an dem sie Unterstützung, Beratung und Aufklärung zu sexuellen Themen finden.

Denn aktuell übersteigt die Nachfrage nach diesen Angeboten, die momentanen räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten im Gebäude. Hier müssen wir handeln, um den Bedürfnissen gerecht zu werden. Das Gebäude bietet weitere Raumkapazitäten, die, um sie nutzen zu können, ertüchtigt werden müssen. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Dadurch ließen sich Synergien schaffen, die den Menschen in unserer Stadt zugute kommen, weil auf diese Weise durch Kooperation mit anderen Vereinen wie der Rosa Linde oder dem CABL e.V. eine Verbreiterung der Palette an Angeboten ermöglicht werden kann, die mit Blick auf die aktuellen räumlichen Gegebenheiten nicht sinnvoll umsetzbar wären.

Mit dem Antrag verfolgen wir deshalb das Ziel die Sanierung des kommunalen Gebäudes, in dem aktuell die AIDS-Hilfe untergebracht ist, fortzusetzen. Es geht darum, die bislang ungenutzten, weil unsanierten Räume in der 1. Etage ebenfalls zu ertüchtigen, um Platz für Beratungsangebote zu schaffen. Gleichzeitig sollten wir eine Bauzustandsanalyse für das gesamte Gebäude durchführen und ein mittelfristiges Sanierungskonzept erstellen.

Das kommunale Gebäude bietet viele räumliche Kapazitäten, die wir nutzen können. Eine Ertüchtigung ist sinnvoll, nicht nur für die aktuellen Nutzer sinnvoll, sondern auch für den Erhalt der Liegenschaft insgesamt. Als Stadt tragen wir eine Verantwortung für unsere Gebäude, und diese Verantwortung sollten wir ernst nehmen.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sich ein “Zentrum für sexuelle Gesundheit” entwickeln kann. Lassen Sie uns die Räume nutzbar machen, die Sanierung vorantreiben, um damit gute Bedingungen zu schaffen. Den Änderungsantrag der Grünen übernehmen wir gern.

Christian Schulze

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

die Kleinmesse ist ein traditionsreiches Volksfest, das seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in unserer Stadt ist. Sie bietet nicht nur Unterhaltung und Vergnügen für Jung und Alt, sondern hat auch eine wichtige wirtschaftliche und soziale Funktion.

Die Kleinmesse zieht jedes Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Leipzig und der Umgebung an. Sie ist ein Ort der Begegnung, an dem Menschen unterschiedlicher Herkunft und Altersgruppen zusammenkommen.

Auch als wirtschaftlicher Faktor ist die Kleinmesse nicht zu unterschätzen, denn vor allem für die lokalen Schaustellerunternehmen ist dieses Volksfest ein wichtiger Baustein. Der Erhalt der Kleinmesse ist daher nicht nur im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch im Interesse der gesamten Stadt.

Das Jugendparlament hat einen konkreten Antrag zum Erhalt der Kleinmesse formuliert. Wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir den Fortbestand der Kleinmesse begrüßen. Es ist also an der Stadtverwaltung gemeinsam mit RB Leipzig intensiv an Lösungen zu arbeiten, die sowohl den Bundesligafußball als auch die Leipziger Kleinmesse dauerhaft sichern.

Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Antrag ebenfalls zuzustimmen, denn gemeinsam können wir sicherstellen, dass dieses traditionsreiche Fest auch in Zukunft ein fester Bestandteil unserer Stadt bleibt. Meine Fraktion wird dem Änderungsantrag der CDU zustimmen, den der Grünen hingegen ablehnen.


Beschlussvorschlag

Die Stadt Leipzig bekennt sich zum Projekt Filmkunsthaus und strebt eine zügige Umsetzung an. Im Rahmen der Gesamtmittel werden 8 Millionen Euro für das Projekt eingeplant unter der Voraussetzung, dass die avisierten Fördermittel von Bund und Land vom Projektträger Cinémathèque e. V.  abgerufen werden können.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

8. Zur Sicherung der Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts werden der LWB sowie weiteren Wohnungsbauträgern, die sich zu Gemeinwohlzielen gemäß Wohngemeinützigkeitsgesetz verpflichten, zusätzlich insgesamt bis zu 120 Mio. EUR in Form von Grundstückeinlagen sowie finanziellen Mitteln bis 2030 zur Verfügung gestellt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 2. Quartal 2025 einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

9. Die Stadt legt im Rahmen des Monitorings jährlich einen Umsetzungsstand mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Erreichung der zentralen Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts vor:

– Schaffung von zusätzlichem und bezahlbaren Wohnraum

– bedarfsgerechte Aktivierung von Wohnbauflächen

– Klimaneutralität des Wohnungsbestandes

10. Der Oberbürgermeister prüft, inwiefern Unternehmen in der Stadt Leipzig wie DHL,

Deutsche Bahn, Porsche, BMW am Wohnungsbau mit Werkswohnungen beteiligt werden können und legt dem Stadtrat bis 1. Quartal 2025 ein Strategiepapier mit geeigneten Kriterien vor.

Folgende Ziele werden wie folgt angepasst:

1.3 geändert

Aufgrund der steigenden Nachfrage und des steigenden kommunalen Steuerungs- und Versorgungsbedarfs (vgl. Leitlinie 2) soll der kommunale Wohnungsbestand der LWB von 36.733 Wohnungen im Jahr 2022 bis Ende 2030 um 3.267 Wohnungen auf 40.000 Wohnungen erhöht werden. Damit verbunden ist eine Zunahme des Marktanteils von derzeit ca. 10,5 % auf ca. 11 %. Die erforderlichen Planungsbeschlüsse für die Erweiterung des Gesamtwohnungsbestandes auf 40.000 Wohnungen müssen bis zum Jahr 2027 erfolgt sein. Die Zunahme des kommunalen Wohnungsbestands soll zu mind. 50 % durch Neubau mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen erfolgen. Das entspricht knapp 1.000 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Darunter zählen auch geförderte Wohnungen, die perspektivisch durch einen zweiten Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen errichtet werden.

Die Anzahl an Wohnungen der LWB steigt jährlich um durchschnittlich 400 Wohnungen, davon mindestens 130 mit Mietpreis- und Belegungsbindung, bis 2030 auf insgesamt 40.000

Wohnungen.

Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 50 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden, sofern Mittel der sozialen Wohnraumförderung bereitstehen.

1.5 ergänzt:

Dabei werden vorrangig versiegelte und zügig nach § 34 planbare Flächen im Stadtgebiet, unter Berücksichtigung der Großwohnsiedlungen im Rahmen einer maßvollen Hebung von Flächenpotentialen auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzeptionen mit dem Ziel einer Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Soziales, Bildung und Kultur sowie umweltfreundlicher Mobilität aktiviert. Parallel werden im Rahmen des STEP Wohnbauflächen Gebietsentwicklungen im Außenbereich vorbereitet.

2.6. ergänzt:

Das Wohnraumangebot für Senioren wird weiterentwickelt.

Zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des Wohnraumangebots für Senior/innen sollen Mehrgenerationenhäuser, Betreutes Wohnen und Projekte, in denen Senioren in Wohngemeinschaften oder Hausgemeinschaften leben und sich gegenseitig unterstützen ausgeweitet werden. Hierzu werden Beratungsangebote und finanzielle Förderung gestärkt sowie Pilotprojekte eingerichtet.

Entwicklungsindikator: Angebot alternativer Wohnungsangebote für Senior/innen.

Angestrebte Entwicklung: Wert soll steigen.

4.2. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken.

4.4. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken

4.5. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Entsiegelte und begrünte Flächen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll steigen.

Als neue Maßnahme wird ergänzt:

Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger serieller Gebäude (Leipzig-Haus)

Leitlinie: Leitlinie 1, Leitlinie 4

Unterstützung von Wohnbauträgern und Bauwirtschaft bei der Umsetzung bestehender Systeme des seriellen und modularen Bauens sowie Beteiligung an der Weiterentwicklung der Ansätze (z.B. in Kooperation mit der Bundesstiftung Bauakademie oder dem GdW).

Die Vorteile des seriellen und modularen Bauens (Skalierbarkeit, Typengenehmigung, Verzicht auf europaweite Ausschreibung) sind durch Nutzung anerkannter Verfahren Dritter auszuschöpfen. In diesem Rahmen ist die Entwicklung eines seriellen und modularen Gebäudetyps (Leipzig-Haus), der kostengünstig mit nachhaltigen Baustoffen und in klimaangepasster Bauweise realisiert werden kann, zu prüfen.

Anpassungsbedarf:

Umsetzungsschritte:

Erarbeitung einer Umsetzungskonzeption und Realisierung auf der Grundlage identifizierter Flächenpotentiale.

Folgende Handlungsfelder werden angepasst:

Handlungsfeld 1 – Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – wird wie folgt ersetzt:

– Analyse der Wohnbaupotentiale im Innen- und Außenbereich (ab Q1-4/2024)

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale von 20.000 Wohneinheiten im Innenbereich bis 2050

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale   20.000 Wohneinheiten im Außenbereich bis 2050

– dem Stadtrat werden entsprechend der Prüfung der Wohnbauflächenpotenziale ab 2026ff jährlich hinreichend Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplanungen für große Gebietsentwicklungen vorgelegt

– Ermittlung des Personalbedarfs zur Aktivierung der ermittelten Potentiale und Anmeldung von

Personalbedarf für Doppelhaushalt 2025/2026 bis Ende 2.Quartal 2024

– Analysen zu alternativen Wohnungsangeboten für Familien sowie dem Generationenwechsel in

bestehenden Einfamilienhäusern Ende 2.Quartal 2024

Handlungsfeld 2 – Kooperatives Baulandmodell – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

– Verpflichtung zur Herstellung von 50% sozial gefördertem Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung für alle neuen Bebauungspläne mit Wohnnutzung > 2.000 m² BGF, Voraussetzung ist die Sicherung ausreichend verfügbarer Mittel der Wohnraumförderung und die Vorabdeckung des Bedarfs der LWB an Wohnraumfördermitteln.

– Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 ein kooperatives Baulandmodell vor, welches eine 50 %ige kommunale Flächensicherung in Bebauungsplänen vorsieht und kann damit die Festschreibung der Belegungsbindung im Rahmen von Bebauungsplänen ersetzen.

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat für eine Ergänzungsförderung für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum durch gemeinwohlorientierte Wohnungsakteure durch die Landesebene nach Vorbild u.a. der Hamburger Förderrichtlinie Baugemeinschaften ein. Behelfsweise wird eine kommunale Ergänzungsförderung entwickelt.

Handlungsfeld 3 – Strategischer Flächen und Gebäudeerwerb wird wie folgt geändert:

– Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- oder Bodenfonds bis Ende 2024,

Handlungsfeld 7 – Wohnungsnotfallhilfe – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Wohnungsamtes, in dem dezernatsübergreifend Abteilungen der Stadtverwaltung angesiedelt werden können, die a) mit der Entstehung und der Planung (Dez. 6) und b) mit der Vergabe und Belegung von Wohnraum (Dez. 5) betraut sind bis Ende 2024.

Handlungsfeld 8 – Mieter/-innenberatung – wird wie folgt ergänzt:

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Die Stadtverwaltung prüft für Leipzig-Pass-Inhaber/-innen den Beitrag für den Mieterverein Leipzig. Dafür wird ein Verfahren entwickelt, mit dem die Leipzig-Pass-Inhaber*innen, die keine Grundsicherung erhalten, in begründeten Fällen des Vorgehens gegen den/die Vermieter*in, die Übernahme des Beitrages für den Mieterverein Leipzig beantragen können

– Prüfung bis Ende 2024 einer weiteren Mieter/-inneninformationsstelle z.B. durch das Leipziger Erwerbslosenzentrums, diese ist vorzugsweise im Osten der Stadt anzusiedeln.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Wohnungspolitischen Konzept ist in diesem gemeinsamen Antrag aufgegangen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

5. In das strategische Unternehmenskonzept ist aufzunehmen: Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft stellt der breiten Öffentlichkeit und legt dem Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2024 ein Modell zur ihre Einschränkung des von Mieterhöhungsverlangen, welches bei Mieterinnen und Mietern vor, bei denen die Kaltmiete einer angemessenen Wohnung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreitet und sich an der Wohngeldflächenverordnung anlehnt, vor. Die Nachweise der Mieterinnen und Mieter können bspw. über den Steuerbescheid geschehen. Dieses Modell ergänzt die Eigentümerziele der LWB.

 

 

 

Das Kapitel 1.1.1 wird wie folgt gefasst:

 

Seitens LWB ist ein Marktanteil i. H. v. mindestens 11,0 % anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gesellschaft vereinbar ist. Dabei ist der Wohnungsbestand bis spätestens Ende 2035 2030 auf mindestens 40.000 Wohnungen zu erweitern. Bis spätestens 2030 2027 sind alle entsprechend notwendigen Planungsbeschlüsse zur Erreichung des Wachstumsziels bis 2035 2030 vorzulegen. Der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist dabei Vorrang vor Erwerb einzuräumen. (…)

 

Das Kapitel 1.1.2 wird wie folgt ergänzt:

 

„Die LWB trägt unter der Nebenbedingung des Erhalts der nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens aktiv zur Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen oder mit einem besonderen Versorgungsbedarf oder Marktzugangsschwierigkeiten bei. Im Einzelnen setzt sie folgende Maßnahmen der sozialen Wohnraumversorgung in Kooperation mit dem Sozialamt Leipzig um:

– Die LWB stellt Wohnraum bereit, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entspricht. Dieser Wohnraum soll mindestens 1/3 des Gesamtbestandes der LWB umfassen. Bei der Neuvermietung von KdU-fähigem Wohnraum behandelt die LWB Vermittlungsersuchen des Sozialamtes vorrangig.

– Die LWB stellt weiterhin preisgünstigen Wohnraum bereit. Die Miete in diesen Wohnungen soll max. 10% über dem KdU-Mietniveau liegen.

Die LWB unterbreitet darüber hinaus ein Wohnungsangebot, das auch das mittlere und höherpresige Segment einschließt und gewährleistet so ein Wohnraumangebot für alle Bevölkerungsgruppen. Sofern es dem Wunsch der Mietgemeinschaft (WG oder Familie) entspricht, werden auch nach bisheriger Praxis überlegte Wohnungen vergeben, sofern dies im Rahmen der geltenden Rechtssprechung keine Überbelegung darstellt.“

 

Ergänzung 1.1.13 (neu): Die LWB fördert den Wohnungstausch innerhalb ihrer Bestände zu gleichen Mietkonditionen und entwickelt hierzu geeignete analoge und digitale Informations- und Beratungsangebote sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Umzugs insbesondere älterer und mobilitätseingeschränkter Personen.

 

 

Ergänzung 1.3.:

 

Ergebnisziel: …stehen. Im Neubau werden vorrangig kreislauffähige und nachwachsende Baustoffe (Holzbau) eingesetzt.

 

Vorgehensziel 1.3.1.

 

– Miminierung von Versiegelung durch vorrangige Bebauung versiegelter Flächen und Entsiegelung im LWB-Gesamtbestand, eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 wird angestrebt

 

 

2. Mieter/-innen-Mitbestimmung

 

1.6. Ergebnisziel

Die LWB entwickelt Konzepte zur Transparenz und Partizipation. Sie ermöglicht und erweitert die aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung ihrer Mieter/-innen.

 

Vorgehensziele

 

1.6.1. Die LWB schlägt dem Stadtrat bis 31.12.2024 eine Satzung und Wahlordnung vor, der der Arbeit des bisherigen Mieterbeirats eine Grundlage gibt, seine Wahl formalisiert und seine Aufgabengebiete und Kompetenzen regelt.

 

1.6.2. Bis zum 4. Quartal 2025 wird durch LWB und ihren Mieterbeirat unter Beteiligung des Stadtrats und des Netzwerkes Leipziger Freiheit eine Neustrukturierung der Mitbestimmung erarbeitet.

Dabei wird die Schaffung eines stadtweiten LWB-Mieterrates verankert, der die Beteiligung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen gewährleistet.

Der Mieterrat soll sich insbesondere mit Unternehmensplanungen bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen befassen, zu den entsprechenden Vorhaben Stellung nehmen und die dazu erforderlichen Informationen erhalten. Der Mieterrat soll Mitglieder in den Aufsichtsrat der LWB entsenden dürfen.

Der bisherige Mieterbeirat bleibt erhalten und soll quartiersbezogen arbeiten und dabei stärker an die bestehenden Kioske an- und eingebunden werden. Er steht in engem Austausch mit dem Mieterrat.

Als Vorbild für die erweiterte Mitbestimmung von Mieter/-innen kann das seit 1993 praktizierte Modell der Wohnbau Gießen GmbH bzw. das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (2015/2023) herangezogen werden. Ein aktiver Austausch zu diesen Konzepten und Gesetzen mit den jeweiligen Wohnungsunternehmen ist wünschenswert.

 

1.6.3. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Stadtrat richtet die LWB eine Geschäftsstelle des Mieterrates ein, der zukünftig die Interessen der Mieter/-innen vertritt und deren aktive Mitbestimmung fördert (z.B. Öffentlichkeits-, Bildungsarbeit) und koordiniert.

 

 

Ergänzung Eigentümerziele:

 

Die LWB berichtet in Abstimmung mit dem Sozialamt einmal quartalsweise im FA Soziales, Gesundheit, Vielfalt über die Vergabe und Belegung der 450 Gewährleistungswohnungen der Gesellschaft.