Schlagwortarchiv für: Tempo 30

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Anja Feichtinger

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Tempo-30 als Regelgeschwindigkeit innerorts wird in der Praxis rege diskutiert und ist zugleich ein noch zu wenig erforschter Aspekt in der Verkehrswissenschaft. Vorhandene Regelungen werden selten evaluiert und es gibt keine Qualitätsstandards für Begleituntersuchungen. Die heutigen Re-gelwerke beruhen teilweise auf veralteten Erkenntnissen und sie sind an vielen Stellen missverständlich, wenn nicht gar widersprüchlich. Gleichzeitig ist das Thema sehr dynamisch, es kommen praktisch täglich neue Erkenntnisse hinzu.

Deshalb begrüßt die SPD-Fraktion den Verwaltungsstandpunkt zu den eingereichten Anträgen ei-nen Modellversuch mit weiteren Städten in Deutschland durchzuführen.

Auch begrüßen wir es, dass die Fraktionen Bündnis 90/Die Grüne und Die Linke auf uns zugekommen sind, um unseren Änderungsantrag als gemeinsame Neufassung zu beiden Anträgen auf den Weg zu bringen.
Da eine Tempo-30 Regelung aus unserer Sicht auch Einfluss auf den ÖPNV aufgrund der besonderen Gegebenheiten in unserer Stadt haben kann, ist es uns enorm wichtig, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe in das Projekt als auch der Stadtrat in die Auswahl der Modellregion in Leipzig eng eingebunden werden.

Über die fachlichen Wirkungsuntersuchungen und die rechtlichen Anpassungen hinaus, erfordert das Thema aber auch eine breite gesellschaftliche Diskussion. Ich bin hier optimistisch, dass mit den Erkenntnissen aus den Modellversuchen in den verschiedenen Städten diese Diskussion sachlich und wertungsfrei geführt werden kann.
Vielen Dank!

Ergänzungen bzw. Änderungen zum Verwaltungsstandpunkt sind fett und kursiv gedruckt.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit mehreren deutschen Städten und unter Einbezug des Deutschen Städtetags, die Rahmenbedingungen für einen Modellversuch zur testweisen Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts in einem abgegrenzten Stadtgebiet zu untersuchen, den Inhalt einer wissenschaftlichen Begleitung abzustimmen, sowie den Modellversuch anschließend möglichst gemeinsam mit diesen weiteren Städten durchzuführen.
  2. Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat bis Ende des 4. Quartals 2021 einen Vorschlag, welches abgegrenzte Stadtgebiet in Leipzig für einen solchen Modellversuch sinnvoll nutzbar wäre.
  3. Der Oberbürgermeister setzt sich im Rahmen der Definition dieses Modellversuchs dafür ein, dass der Versuchsaufbau so gewählt wird, dass neben Betrachtungen des Verkehrsflusses eben auch Fragen der zu erwartenden Schadstoffemissionen und der Verkehrssicherheit eine besondere Berücksichtigung finden. Da eine Tempo-30-Regelung immer dann einen besonderen Einfluss auf den ÖPNV hat, wenn er sich den Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr teilt, sollen für den Versuch in Leipzig auch die Leipziger Verkehrsbetriebe eingebunden werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt lauten:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 30.06.21 zu prüfen, wie die Einrichtung von Tempo 30 im benannten Abschnitt der Lützowstraße realisiert werden kann.
  2. Die Verwaltung soll außerdem die Umgebung der Lützowstraße prüfen für mögliche Ausweichrouten für Fahrräder und andere Varianten der Trennung der Verkehre – dabei soll geprüft werden, ob vielleicht auch ein Radweg nur in einer Fahrtrichtung eingerichtet werden kann.

Begründung:

Auch wenn der Straßenabschnitt der Lützowstraße zwischen Kirchplatz und Georg-Schumann-Straße aktuell nicht als Unfallschwerpunkt benannt ist, ist das subjektive Sicherheitsgefühl insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich ein ernst zu nehmendes Kriterium. Auch die im Abschnitt liegenden Schulen Erich-Kästner-Grundschule, Grundschule Erfurter Straße und die Freie Oberschule Gohlis sollen noch einmal ein wichtiges Kriterium für die Prüfung darstellen, da der Grundsatzbeschluss Tempo 30 vor Kitas und Schulen ja seit einigen Jahren in Leipzig erfolgreich Schritt für Schritt umgesetzt wird.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

es kommt selten vor, dass die Verwaltung Themen, die im Rat beantragt werden, umsetzt, bevor der entsprechende Antrag überhaupt votiert wurde. Von daher: Vielen Dank.

Worum geht es? Wir wurden nach den Sommerferien von Schülern der Kurt-Masur-Schule angeschrieben, dass sie sich wünschen würden, dass die Tempo-30-Zone an der Bernhard-Göring-Straße, direkt vor der Schule, noch einige Meter verlängert wird. Dadurch soll der im Leipziger Süden beliebte Spielplatz auf dem Steinplatz in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das war unser 1. Beschlusspunkt im Ursprungsantrag und im Verwaltungsstandpunkt sicherte die Stadt zu, dass im 1. Halbjahr 2020 die Tempo-30-Zone erweitert werden soll. Das freut uns sehr und es zeigt vor allem auch den Grundschülerinnen und -schülern, dass es etwas bringt, sich für seine Belange einzusetzen, sich zu engagieren.

Die Initiative der Schüllerinnen und Schüler hat jedoch bei uns die Frage aufgeworfen, wie das bei anderen Spielplätzen aussieht. Unser Ziel ist, analog zu den Regelungen vor Kitas und Schulen, wo Tempo-30 angeordnet werden kann, eine Regelung für Straßen in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen zu finden, denn auch dort sollte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Deshalb möchten wir, wie auch der Verwaltungsstandpunkt vorsieht, dass sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Bund dafür einsetzt, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Dessen ungeachtet soll die Stadtverwaltung prüfen, wo Tempo-30 vor Spielplätzen auch mit der aktuellen Rechtslage angeordnet werden kann. Die entsprechende Prüfung wünschen wir uns bis Ende des ersten Quartals 2020.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags, die den Verwaltungsstandpunkt weitestgehend aufnimmt.

Christopher ZenkerDie Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich heute auf eine Neufassung ihres gemeinsamen Antrags zu Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kitas und Horten geeinigt. Am 16. April soll die Ratsversammlung hierüber abstimmen.

SPD-Stadtrat Christian Schulze, der einer der Urheber des Antrags ist, erklärt: „Uns ging es schon im Ursprungsantrag darum, die Verkehrssicherheit vor Schulen, Kindertagesstätten und Horten zu erhöhen und Tempo-30-Zonen halten wir hierbei für ein probates Mittel. Mit unserer Neufassung wollen wir der Verwaltung entgegenkommen und ihr sechs Monate mehr Zeit für die notwendigen Einzelfallprüfungen einräumen, fordern allerdings einen Zwischenbericht über den Stand der Dinge bis zum Ende dieses Jahres.“

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2014, da wo es rechtlich möglich ist, die „Tempo-30“-Regelung an Schulen, Kitas und Horten einzuführen. Dazu werden Einzelfallprüfungen durchgeführt.

2. Bis Ende 2014 ist dem Stadtrat ein Umsetzungsbericht vorzulegen.

Begründung:

Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kitas sind ein probates Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder.

Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, muss folglich eine Gefahrenlage bestehen, die zum einen auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und die zum anderen das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.

Der Antrag wird mit der im Dezember 2012 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach begründet, das die Stadt Nürnberg in ihrem Handeln bestätigt und die Einführung von “Tempo 30” vor Schulen und Kitas für rechtmäßig erklärt hat.