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Reder: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Podiumsgäste,

ich begrüße Sie im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich zu unserer Diskussionsrunde rund um das Wohnungspolitische Konzept. Worum geht es uns?

Im Oktober 2015 wurde die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts für die Stadt Leipzig im Stadtrat beschlossen. Diese Fortschreibung wurde dringend nötig, weil unsere Stadt seit einigen Jahren ein sehr dynamisches Wachstum erlebt. Immer mehr Menschen ziehen in unsere Stadt und immer mehr Kinder kommen in Leipzig auf die Welt. Das ist toll und das zeigt, dass die Kommunalpolitik in den vergangenen 27 Jahren vieles richtig gemacht hat und viele Weichen so gestellt hat, dass sich unsere Stadt gut entwickelt. Allerdings sorgt dieses starke Wachstum dafür, dass sich einige Rahmenbedingungen in unserer Stadt verändern müssen. Schließlich soll Leipzig auch in den nächsten Jahrzehnten noch ein attraktiver Standort bleiben. Dazu gehören Aus- und Neubau von Schulen und Kindertagesstätten, die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV, aber eben auch der Wohnungsmarkt.

War unsere Stadt noch bis vor einigen Jahren ein wahres Mieterparadies, in dem es gut sanierte Wohnungen in allen möglichen Größen zum kleinen Preis gab, hat sich das mittlerweile geändert. Einerseits zum Glück, denn auf Dauer geht es nicht gut, wenn Vermieter bei nahezu gleich hohem Unterhaltungsaufwand weniger Einnahmen haben. Anderseits ist es natürlich ein Nachteil für die Mieter, denn der Anteil des Einkommens, der für Miete aufgebracht werden muss, ist gestiegen und steigt weiter.

Schon im Herbst 2013 hat sich meine Fraktion dafür stark gemacht, dass das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig fortgeschrieben wird. Unsere Intention war damals schon, dass wir nicht mehr allein die Reduktion des Wohnungsleerstands oberstes Ziel sein darf, sondern auch die Schaffung neuen preiswerten Wohnraums stärker in den Fokus rücken soll. Dass dies nicht allein mit dem Konzept geht, haben wir schon damals erklärt. Es musste unter anderem auch um die Stadterneuerung, die Unternehmensziele für die LWB, den Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gehen.

Für die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts haben wir dann auch entsprechende Vorschläge gemacht, dass es auch eine Wirkung erzeugen kann. So enthielt der Beschluss zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts auf unsere Initiative hin einen Passus, durch den der Oberbürgermeister aufgefordert wurde, sich bei der Staatsregierung für ein Förderprogramm zum sozialen Wohnungsbau einzusetzen und gleichzeitig auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass ein mögliches Förderprogramm auch zügig umgesetzt werden kann. Unsere Initiative war erfolgreich. Es gibt ein Förderprogramm des Freistaats, das – ich gebe das gern zu –  sicher nicht allein wegen unseres Antrags aufgelegt wurde, und die Stadt Leipzig steckt mitten in der Umsetzung. Für uns ist das bis hier hin schon mal ein Erfolg.

Die Aktualisierung der Unternehmensziele für die LWB war in der letzten Ratsversammlung Thema. Hierbei konnten wir uns mit unserer Forderung, dass die LWB ihren Wohnungsbestand bis 2026 auf 40.000 Wohneinheiten ausbauen soll, durchsetzen. Wir haben uns auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Stadt den Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000 Wohneinheiten unterstützt. Diese Regelung ist jetzt Teil der Eigentümerziele. Die Unterstützung der Stadt kann durch die Bereitstellung von freien Flächen, die für die Wohnbebauung geeignet sind, oder die Übertragung von  Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB erfolgen. Letzteres haben wir schon lange gefordert, aber bislang wurden entsprechende Beschlüsse nicht umgesetzt. Erfolg wird sich aus unserer Sicht hier nur einstellen, wenn LWB und Stadt ganz eng an einem Strang ziehen.

Der LWB kommt schon allein durch die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Kriterien zum Gesellschaftszweck die Aufgabe zu, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Künftig soll beispielsweise mindestens ein Drittel des Bestands den Kriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entsprechen.  Auch im Rahmen ihres Neubauprogramms soll die LWB mindestens 30 Prozent dieser Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus schaffen. Das geht natürlich nur, wenn hierfür Fördermittel des Freistaates zur Verfügung stehen. Aktuell ist das glücklicherweise der Fall und der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung auch das städtische Konzept zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum beschlossen. Mit diesem Konzept wird ein Fördermittelantrag der Stadt, bei dem es bis 2019 um Fördermittel in Höhe von  20 Millionen Euro jährlich geht, untersetzt. Sie sehen, die Umsetzung ist in vollem Gang, jetzt muss es eben nur mit der Bautätigkeit losgehen.

Das kann allerdings die LWB nicht allein schaffen, hier sind genauso private Investoren wie auch die Wohnungsbaugenossenschaften gefragt. Schließlich geht es darum, dass Leipzig auch weiterhin eine Stadt für alle bleibt.

Soviel von mir zur Einleitung. Ich freue mich nun auf eine anregende Diskussion.

Immer wieder wurde die bis Ende 2014 gelten Richtlinien der Stadt Leipzig zu den Kosten der Unterkunft (= KdU) von Sozialgerichten als unzureichend beschieden. Noch immer sind Verfahren anhängig, die sich mit diesem Sachstand beschäftigen. Die Richtlinie betrifft nicht nur Hartz-IV-Bezieher, sondern beispielsweise auch Sozialhilfeempfänger.

Ich frage an:

  1. Wieviele Widersprüche bzw. Anträge auf Überprüfung der KdU gab es in Bezug auf die bis Ende 2014 geltende KdU-Richtlinie insgesamt? Wieviele mündeten in gerichtlichen Verfahren? In wievielen dieser Verfahren unterlag das Jobcenter?
  1. Wieviele Haushalte insgesamt wurden nach der bisherigen KdU-Richtlinie mit einer zu niedrigen Erstattung der KdU beschieden? Um welchen Differenzbetrag handelt es sich etwa durchschnittlich? In wieviel Haushalten davon leben Kinder?
  1. Welche Kosten fielen für die jeweiligen unter 1. benannten Gerichtsverfahren insgesamt an? Würden alle unter 2. genannten Haushalte ihr Recht geltend machen: mit welchen Kosten für die Stadt wäre zu rechnen?
  1. Laut SGB X § 44 wäre es der Stadt Leipzig bzw. dem Jobcenter möglich, sämtliche potentiell unrichtigen Bescheide von Amts wegen zu prüfen. Warum wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht? Werden die Betroffenen unaufgefordert über ihre Rechte aufgeklärt? Wenn ja, in welcher Form?

Axel_Dyck2Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

als die Stadtverwaltung exakt vor zwei Jahren durch die Ratsversammlung beauftragt wurde, sich intensiv und strukturiert mit wohnungspolitischen Fragen zu beschäftigen, hatte Leipzig eine Wohnbevölkerung von 530.000, heute, nur zwei Jahre später von 560.000. 30.000 Einwohner in zwei Jahren, das ist eine mittlere Kleinstadt, größer als Markkleeberg.
Ich will an dieser Stelle nicht die Mittlerweile zum Plakativ verkommene Formulierung „Leipzig wächst“ als Kronzeugin aufrufen, um uns vor Augen zu halten, vor welchen gravierenden Herausforderungen, Problemlagen und Konflikten wir in den nächsten Jahren rund um das Thema Stadtentwicklung = Wohnen stehen können, ich sage ausdrücklich und positiv gesprochen „können“ und nicht „werden“.

Es hängt letztendlich von der Umsetzung und dem mit Leben zu füllenden heute zu beschließenden Wohnungspolitischen Konzept ab. Und es ist gut, dass wir heute beschließen und nicht erst in einem Monat oder noch später. Denn die Fragen, die wir zu beantworten haben, sind anders strukturiert als vor zwei Jahren.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass der Stadtrat Anfang der 2000er Jahre seinen Wohnungsausschuss aufgehoben hat. Wegen Mangel an Arbeit. Ich möchte nicht, dass wir irgendwann solch einen Ausschuss wieder bilden müssen, um Problemlagen rund um das „Wohnen“ durch dann restriktives politisches Handeln einer Lösung näher zu bringen.
Und allein deshalb sollte uns allen die Zustimmung zur Vorlage grundsätzlich leicht fallen – Wenn nicht da ein „Aber“ wäre! Dieses „Aber“ spiegelt sich in den vorliegenden Änderungsanträgen deutlich wieder. Und sie sind der aktuellen Situation geschuldet. Um es deutlich zu formulieren – ja, der Zuzug von tausenden Flüchtlingen, von denen ein Großteil ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland und damit auch in Leipzig zugesprochen bekommen werden wird, fordert die Bereitstellung von Wohnungen.
Zusammengefasst steht in den Anträgen „Wir schaffen das – aber nur, wenn…“. „Nur wenn“ von dem noch im Konzept angenommenen mäßigen bis starken längerfristigen Bevölkerungswachstum sofort und zwar ab Beschlussfassung auf starkes kurzfristiges Bevölkerungswachstum innerhalb aller Verwaltungsebenen und motiviert durch unsere Beschlussfassung auch bei allen Wohnungsmarktakteuren umgeschaltet wird.
Das ist aus Sicht der SPD Fraktion die Herausforderung um nicht in einem eigentlich schon heute absehbaren Zeitraum von deutlich weniger als fünf Jahren – also einem üblichen Planungs- und vor allem Realisierungszeitraum im Wohnungsbau – in einen Konflikt zu geraten, der im Beschlussvorschlag euphemistisch mit „Marktanspannungs-tendenzen“ formuliert ist.
Deshalb kommt Leipzig um einen Einstieg in einen sich dynamisierenden Wohnungsneubau und darin vor allem im Teilsegment staatlich geförderter sozialer Wohnungsneubaus nicht drum herum. Damit stehen wir nicht allein. Aufmerksame Leser überregionaler Zeitungen wissen, dass in Ballungszentren und Großstädten ähnliche Fragen laut gestellt werden.
Staatlich geförderter Wohnungsneubau auch deshalb, weil die Neubaukosten unabhängig vom Ausstattungsgrad durch politische Vorgaben eine Höhe erreicht haben, die ohne Förderung eine Miete bedingen, die oberhalb eines wie auch immer noch zu definierenden „bezahlbaren“ Niveaus liegt. Und zwar für eine breite Mehrheit der Leipziger.
Sollte es nicht zu einem sozialen Wohnungsneubau kommen, wird der Druck auf den noch „bezahlbaren“ Wohnungsbestand derart zunehmen, dass gesellschaftliche Konflikte entstehen werden, die dann u. U. nur durch politische Restriktionen lösbar erscheinen. Das möchte ich nicht. Das will ein Großteil meiner Fraktion nicht.
Die Forderungen an die nächst höhere Demokratieebene – also Freistaat, sind somit formuliert. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, entsprechend noch aktiver zu werden. Und Leipzig muss sich schon jetzt über die Grundlagen der Umsetzung entsprechender Programme machen.

Ich habe versucht, für meine Fraktion einige politische Grundsätze zu formulieren, Details und Zahlen stehen im Konzept.
Ich möchte ausdrücklich allen Beteiligten im Prozessverlauf der letzten zwei Jahre danken. In den nächsten Jahren werden wir alle Beteiligten und Akteure wieder brauchen, denn der vor uns liegende Prozess ist ungleich schwieriger und verlangt auch innovative Lösungsansätze bei der Frage – Wie soll Wohnen zukünftig in großen Mehrfamilienhäusern aussehen? – Soziologen und Architekten haben hier ein breites Betätigungsfeld. Warum soll bei der Beantwortung dieser Frage Leipzig nicht eine Vorreiterrolle einnehmen?
Soziale Konflikte brauchen wir nicht in dieser Stadt – und die Geschichte, auch in Deutschland hat gezeigt, dass diese oft auch in der Wohnungssituation benachteiligter Bevölkerungsgruppen ihre Ursache hatten.

 

Hier finden Sie die Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Wohnungspolitischen Konzept: Stellungnahme_WoPoKo_SPD-Fraktion

Christopher_Zenker2Bundesbauministerin Barbara Hendricks möchte noch in diesem Jahr ein Förderprogramm für den Bau von Kleinwohnungen auflegen, um insbesondere den Bau von Wohnungen für Einpersonenhaushalte zu fördern. Davon würden nicht nur Studenten und Auszubildende profitieren, sondern auch alleinstehende Geringverdiener bzw. Bezieher von Wohnhilfen.

Für den sozialpolitischen Sprecher der Leipziger SPD-Fraktion, Christopher Zenker, ist das ein erster richtiger Schritt, um auch künftig in Großstädten und Ballungszentren bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen.

„Gerade kleine Wohnungen mit bezahlbaren Mieten sind in vielen größeren Städten, wie eben inzwischen auch bei uns, Mangelware. Schließlich sind solche Wohnungen nicht nur für Studenten oder Azubis mit einem schmalen Budget interessant, sondern eben beispielsweise auch für Rentner, alleinstehende Empfänger von Arbeitslosengeld II oder gar Flüchtlinge. Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag der Bundesbauministerin sehr begrüßenswert, weil damit Anreize geschaffen werden, dass entsprechende Kleinwohnungen neu gebaut werden können.“

Dennoch kann das nur ein erster Schritt sein, denn auch größere Wohnungen mit vier und mehr Zimmern sind in Leipzig inzwischen knapp. In einem ersten Schritt sollte der Bund die 518 Millionen Euro, die er jährlich für den sozialen Wohnungsbau an die Länder ausreicht, mit einer Zweckbindung versehen, damit diese auch tatsächlich für Wohnungsbau verwendet werden. Das Land ist darüber hinaus ebenso gefordert, ein Programm für sozialen Wohnungsbau aufzulegen.

Hierzu erklärt Christopher Zenker: „Durch das starke Bevölkerungswachstum wird es auch in sächsischen Großstädten wichtig, wieder in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Dazu muss das Land die entsprechenden Mittel dafür auch an die Kommunen weiterreichen und spätestens mit dem nächsten Doppelhaushalt ein Förderprogramm auflegen. Die Stadtverwaltung und die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft sind gefordert, zügig die notwenigen Rahmenbedingungen und Planungen zu schaffen, um die Gelder abrufen zu können. Die Zeit drängt, denn das Förderprogramm für kleine Wohnungen gilt zunächst für Bauvorhaben, die bis 2018 abgeschlossen sind.“

Axel_Dyck2Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

ich werde jetzt zu den Tagesordnungspunkten 15.8 und 15.9 reden, weil beiden Anträge eine ähnliche Stoßrichtung haben:

Es ist schon erstaunlich, was da so unscheinbar und versteckt in einem Verwaltungsstandpunkt mit fünf Beschlusspunkten zu einem Antrag von Bündnis90/ Die Grüne aus der letzten Haushaltsdebatte daherkommt  – und wenn man genau hinsieht, verweist der VSP noch auf eine ganze Reihe von weiteren Anträgen mit ähnlichen und sich dabei klug ergänzenden Sachverhalten, auch der, der gerade aufgerufen ist.

Somit ist dieser VSP nichts anderes als ein radikaler Systemwechsel, ein regelrechter Bruch in der Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig.

Ich sage es noch einmal: Es ist ein Systemwechsel in der Liegenschaftspolitik der Stadt. Nicht in der des Liegenschaftsamtes und auch nicht in der des zuständigen Wirtschaftsdezernates. Warum hebe ich das hervor? Weil die Aussage des Dezernates gegenüber der Presse, es handele sich lediglich um eine Präzisierung der ohnehin schon betriebenen Liegenschaftspolitik, natürlich nicht stimmt. Denn der hierfür, auch durch uns wahrzunehmende Erkenntnis- und Denkprozessprozess konnte bisher durch das Handeln des Amtes und des Dezernates in den letzten Monaten in keiner Weise sichtbar gemacht werden.

Worum geht es eigentlich, wenn ich von einem radikalen Schritt rede?
Erstmalig soll jeder Grundstücksverkehr auf der Verkaufsseite konsequent einem strategischen Abwägungsprozess unterzogen werden. Das Verfahren hierzu und die Kriterien werden durch uns im Rat festgelegt. Auf Details zu den Beschlusspunkten muss deshalb nicht eingegangen werden. Allein die Feststellung, dass strategisch abgewogen wird, reicht als entscheidende Aussage.
Dieser Abwägungsprozess macht natürlich viel Arbeit, und zwar in der gesamten Verwaltung und ich hoffe nicht, dass das bisher der Grund war, an dieser Stelle oft den nachhaltigen  Zukunftsblick in die nächste Generation unserer Stadt zu behindern. Erst mit der alle Prognosen sprengenden Bevölkerungsentwicklung und der parallel dazu einhergehenden Problemverdichtung auch im Flächenmanagement musste gehandelt werden. Und zwar dezernatsübergreifend und erst nach Anregung aus dem Rat, wie auch in dem gerade öffentlich zu diskutierenden Wohnungspolitischen Konzept deutlich wird. Auch dieses Konzept steht nämlich mit der Beschlussfassung der Anträge heute indirekt mit auf der Tagesordnung.
Mir wäre es allerdings lieber gewesen, wenn der nachhaltige Blick auch ohne diese Ausnahmesituationen schon vorher Verwaltungs- aber auch Ratshandeln gewesen wäre.

Die SPD Fraktion hatte dazu in den letzten Jahren eine Reihe von Initiativen angeregt, einige sind bereits beschlossen, andere finden sich versteckt im Verwaltungsstandpunkt wieder, andere werden im Wohnungspolitischen Konzept aufgegriffen.
Sorgfältig wurde jedenfalls mit den SPD-Anträgen in Bezug auf die Aufstellung der heutigen Tagesordnung nicht umgegangen, wie soll ich es sonst verstehen, dass der Antrag A877 zur Übertragung von städtischen Immobilien an die LWB heute nicht auf der Tagesordnung steht, obgleich dieser mit dem Beschlusspunkt 3 des Verwaltungsstandpunktes mit beschlossen wird. Genauso der gerade zum Tagesordnungspunkt aufgerufene A1290 (HP 067)  zu dem erst seit gestern ein Verwaltungsstandpunkt vorliegt. Der übrigens für mich nur gemeinsam mit dem zweiten Satz der Verwaltungsmeinung aus der HH-Diskussion zustimmungsfähig ist. Hierzu schlage ich vor, diese Verwaltungsmeinung heute im Protokoll als zukünftiges Verwaltungshandeln festzuhalten.

Ich sagte bereits, dass die heutige Beschlussfassung nicht losgelöst von der im Herbst zu führenden Diskussion zum Wohnungspolitischen Konzept erfolgen kann. Dort wird u. a. von der planerischen Vorbereitung von Neubaustandorten, also Baulandentwicklung und von strategischem Flächenankauf gesprochen. Alles Themen, wo man schnell in den Spekulationskreislauf der Grundstückspreise und des Grundstückhandels geraten kann. Für kommunale Grundstücke sollten auch hier deshalb Verkäufe nur die Ausnahme sein. Ich wünschte mir, dass zur kommunalen Vermögenssicherung nicht nur über die strategische Nutzung von Grundstücken nachgedacht wird, sondern über den dauerhaften Wert von Grund und Boden im Eigentum der Stadt an sich. Das war eigentlich der tiefere Sinn des Haushaltsantrages. Man beachte den Satz “Einnahmen sollen allein für den strategischen Grunderwerb verwendet werden.“. Stichwort aus der vorletzten HH-Diskussion: „ausgeglichene Vermögensbilanz“.  Meine Fraktion wird deshalb, um diesen Weg weiter zu verfolgen, demnächst eine Initiative hin zum Primat der Erbbaupachtvergabe von Grundstücken jeglicher Größe in den Rat einbringen.

Für heute empfehle ich, Beschlussfassung des Verwaltungsstandpunktes und die ergänzende Protokollnotiz zu unserem Antrag; sowie die Abstimmung zum Verwaltungsstandpunkt des Antrages von B90/Grüne.

Mit Annahme des Punktes 3 daraus, ist dann auch der SPD-Antrag 877 beschlossen und braucht nicht erneut aufgerufen werden.

Heiko_Osswald2Seit Jahren mahnt die sozialdemokratische Fraktion einen nachhaltigeren Umgang mit Immobilien an, die sich im Eigentum der Stadt und der städtischen Unternehmen befinden.  Die Leipziger SPD-Fraktion begrüßt deshalb, dass es bei der Stadtverwaltung nun scheinbar ein Umdenken bei der Liegenschaftspolitik geben soll.

„Seit 2012 haben wir die Liegenschaftspolitik der Stadt verstärkt auf unserer Agenda“, erklärt Heiko Oßwald, LWB-Aufsichtsrat und Finanzpolitiker der Fraktion. „Vor allem der Verkauf von Immobilien zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung, waren uns in Anbetracht der Herausforderungen, vor denen die Stadt aufgrund ihres dynamischen Wachstums steht, ein Dorn im Auge. Schließlich hat die Stadt damit Chancen verspielt, notwendige Infrastrukturprojekte realisieren zu können.“

Christopher_Zenker2SPD-Sozialpolitiker Christopher Zenker ergänzt: „Insbesondere die soziale Infrastruktur bildet dabei einen Schwerpunkt, denn mit dem Wachstum der Stadt durch Zuzug und weiterhin steigende Geburtenzahlen erhöht sich schlicht und einfach der Bedarf an Kindertagesstätten und Schulen. Auch das Thema Flüchtlingsunterbringung stellt die Stadt vor große Herausforderungen. Schon 2012haben wir  einen Fachplan für soziale Infrastruktur, Flächenentwicklung und -vorhaltung gefordert,  damit die Stadt über ihre eigenen aber auch über die Grundstücke kommunaler Unternehmen endlich einen Überblick bekommt und weiß, was sie hat und wie sie es wofür nutzen kann. Wir hoffen, dass dieser Beschluss nun endlich umgesetzt wird.“

Ergänzt wurde der Antrag dann durch zwei Initiativen der Fraktion zum Haushalt 2013, die zum einen bilanziellen Ausgleich zwischen Verkauf und Zukauf von Flächen und zum anderen den strategischen Flächenerwerb für soziale Infrastruktur zum Ziel hatten.

„Die Übertragung von Wohnimmobilien an die LWB, die kommunalen Unternehmen wie der Saatzucht Plaußig gehören oder durch Eingemeindungen an das Liegenschaftsamt gefallen sind,  geht auf die Initiative der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2013 zurück. Es ist gut, dass die Verwaltung endlich – zwar mit knapp zweijähriger Verspätung – damit beginnen möchte, Wege zu suchen, wie diese Wohnimmobilien bei der LWB gebündelt werden können, um tatsächlich stadtweit kommunalen Wohnraum effizient verwalten und anbieten zu können“, so Oßwald abschließend.

Mathias_Weber2Beitrag zum Leipziger Amtsblatt vom 16.5.2015 von Stadtrat Mathias Weber

Was soll das Ziel der städtischen Liegenschaftspolitik sein? Für uns ist die Antwort hierauf klar: Flächen- und Gebäudebevorratung für soziale Infrastruktur, Versorgung mit ausreichendem preiswerten Wohnraum und Wirtschaftsansiedlungen.
Die Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig wirkt zur Zeit konfuser denn je. Das Liegenschaftsamt muss im Leipzig von 2015 ankommen, denn wir stehen vor ganz anderen Herausforderungen als noch vor ein paar Jahren. Noch immer wird versucht für Immobilien und Grundstücke, die aktuell nicht gebraucht werden, schnellst möglich einen Käufer zu finden – das ist der falsche Weg.
Vor dem Hintergrund, dass unsere Stadt wächst und damit auch der Bedarf an sozialer Infrastruktur und bezahlbarem Wohnraum steigt, habe ich mit mehreren Kollegen aus den Ausschüssen für Grundstücksverkehr und für Stadtentwicklung und Bau einen Antrag ins Verfahren gebracht, durch den ein Verkauf von kommunalen Grundstücken und Wohngebäuden zunächst solange verhindert werden soll, bis die Verwaltung verbindliche Regularien und Checklisten erarbeitet hat, die ein strategisches Liegenschaftsmanagement ermöglichen. Das Thema Liegenschaftsmanagement beschäftigt die SPD-Fraktion schon seit Langem, denn wir wollen eine Stadt für alle.