Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,
um es vorweg zu nehmen, die SPD steht ganz klar zum Beschluss zur Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen für die im Herbst definierten Gebiete, also Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest, von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz, Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig, von Gohlis-Süd und Eutritzsch sowie Teile von Connewitz.
Für uns steht außer Frage: Erhaltungssatzungen sind ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Erhaltungssatzungen schaffen aber keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Weitere Maßnahmen, die wir für notwendig halten, um die Situation am Mietwohnungsmarkt zu entspannen sind u.a. auch ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB. Erhaltungssatzungen können nur ein Baustein in einer Mauer sein.
Wir müssen zu den verschiedenen Maßnahmen greifen, da sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig in den letzten Jahren verschärft hat und weiter verschärft. Das wir bereit sind zu handeln, haben wir in der Vergangenheit gezeigt: Zu nennen sind Beschlüsse zur Einführung der kooperativen Baulandentwicklung, die Fortschreibung und Anpassung des wohnungspolitischen Konzepts an die aktuellen Gegebenheiten, der Beschluss zu Instrumenten und Maßnahmen zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts oder das Votum des Stadtrates zu Zweckentfremdungsverboten.
Dennoch, die vorliegenden Anträge und die Diskussion darum sind ein Beispiel schlechter Kommunalpolitik und das in vielerlei Hinsicht.
Da ist zunächst die Stadtverwaltung, insbesondere ihr Dezernat von Frau Dubrau. Beim Beschluss der sozialen Erhaltungsgebiete im Herbst 2018 hier im Rat haben Sie, Frau Dubrau, versprochen, dass die Satzungsbeschlüsse zu den sozialen Erhaltungsgebieten vor der Sommerpause kommen. Sie sind, wie wir sehen, nicht da.
Die Folge: Die Linke witterte ihre Chance auf ein Wahlkampfthema, egal ob man damit Eigentümer, die tatsächlich Luxussanierungen vorhaben, noch mal mit der Nase auf das Thema stupst. Der Antrag sollte, wie zu erwarten war, vor der Wahl durchgepeitscht werden. Einen Tag vor der Entscheidung im Stadtrat taucht ein Verwaltungsstandpunkt mit Behauptungen auf, die sich durch einen ehrenamtlichen Stadtrat auch binnen Wochenfrist nicht klären lassen, da das Thema zumindest für die Stadt Leipzig und damit für die Verwaltung neu ist. Es kommt zur Vertagung, bei der die Linke in dem Fall den Grünen unterstellt, sie würde nur Gründe suchen, um die Satzungen im Oktober abzulehnen. Wahlkampf aus eher unteren Schubladen.
Uns hat der eine Monat geholfen, denn dadurch konnten wir uns mit dem Verwaltungsstandpunkt intensiv auseinandersetzen. Leider ist der Verwaltungsstandpunkt fehlerhaft und schürt Ängste, die es nicht gibt bzw. nicht geben müsste, wenn Sie, Frau Dubrau, in ihrem Dezernat ihre Hausaufgaben gemacht hätten, trotz oder gerade weil sich die Angelegenheit verzögerte. Wir erkennen mit unseren Änderungsantrag an, dass die Stadtverwaltung Leipzig Neuland betritt und es ohne Erfahrung wie in Berlin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwierig ist, zu entscheiden, welcher Bauantrag wird aufgeschoben, welcher kann problemlos genehmigt werden. An dieser Stelle ist ihr Verwaltungsstandpunkt falsch oder es wird bewusst gelogen, denn es ist mitnichten so, dass es geschoben werden muss und eine Prozesslawine drohe. Um es Ihnen einfacher zu machen, haben wir Ihnen in unserem Änderungsantrag die Kriterien, die wir aus anderen Erhaltungssatzungen entnommen haben, aufgeschrieben. Auf dieser Grundlage kann die Stadtverwaltung, dann Bauanträge, die in den nächsten 3 ½ Monaten für die entsprechenden Gebiete eingehen, im Einzelfall prüfen. Kriterien sind zum Beispiel der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, der Bau von Stellplatzanlagen, die zu den Wohnungen gehören, oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume. Warum diese Kriterien? Wir wollen schlicht verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das könnte durchaus passieren, da die Verwaltung keine Erfahrung mit Erhaltungssatzungen hat und es im Dezernat versäumt wurde, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Das pauschale Zurückstellen würde niemandem helfen.
Dessen ungeachtet sind wir für Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen mit genauen Gebietsabgrenzungen und fordern eine entsprechende Beschlussfassung im Oktober dieses Jahres, Frau Dubrau.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.


Entsprechend der Berichterstattung in den Medien zum Bedarf an Sozialwohnungen in Leipzig erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker:
Auch die Versorgung mit preiswertem Wohnraum gehört für die SPD-Fraktion zum Thema „Sicherheit“, wenn auch hier vor allem zum Bereich soziale Sicherheit. „Die Lage am Wohnungsmarkt wird in Leipzig immer schwieriger, weil unsere Stadt in den letzten Jahren so stark gewachsen ist, dass es nicht möglich war, im notwendigen Maß neuen Wohnraum zu schaffen“, erläutert SPD-Fraktionsvize und LWB-Aufsichtsrat Heiko Oßwald. „Aktuell liegt die Leerstandsquote bei vermietbarem Wohnraum bei rund 2 Prozent und die Mietpreisentwicklung kannte in den letzten Jahren nur noch eine Richtung – nach oben. Es ist also dringend notwendig, dass neuer Wohnraum entsteht und dabei auch bezahlbare Mieten nicht aus dem Auge verloren werden. Neubau an sich heißt nämlich nicht automatisch, dass die Kaltmiete für einen Großteil der Leipziger im erschwinglichen Rahmen bleibt. Wir haben deshalb vorgeschlagen, dass die Stadt Leipzig eine Projektgesellschaft für die Entwicklung des Areals Kiebitzmark in Paunsdorf gründet. Das Gebiet sollte noch in den 1980er-Jahren zur Erweiterung des Wohngebiets Paunsdorf entwickelt werden, allerdings wurden diese Pläne nach der Friedlichen Revolution ad acta gelegt und der damals einsetzende Bevölkerungsschwund hätte das Vorhaben auch unwirtschaftlich gemacht. Heute ist die Lage eine ganz andere. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Stadt einen konkreten Aufschlag machen sollte, die Entwicklung dieser Fläche wieder aufzugreifen. Eine Projektgesellschaft, an der sich neben Stadt und LWB auch Genossenschaften und private Immobilienfirmen beteiligen können, wäre ein solcher Aufschlag. Um diese Gesellschaft nicht nur auf dem Papier stehen zu haben, sondern auch in den ersten Jahren handlungsfähig zu machen, wollen wir entsprechende Mittel im Haushalt vorhalten.“