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PRESSEMITTEILUNG
Nr. 28/2020 – 12.08.2020
Thema: Wohnungspolitik

Knapper Wohnraum sorgt für Preisanstieg

Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender,
Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin:

Leipzig wächst, verbunden mit dem Wachstum entstehen jedoch auch Herausforderungen. So wird bezahlbarer Wohnraum insbesondere für Familien, junge Menschen sowie Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen immer knapper. Ein aktueller Bericht spiegelt dies deutlich wider, so ist seit 2013 der Mietpreis um bis zu 50 Prozent gestiegen.

Christopher Zenker

“Leipzig ist durch seine vielfältige Durchmischung in den Stadtteilen attraktiv, steigende Mieten führen zu Segregation und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Bisher lebendige Stadtteile könnten dadurch kollabieren. Als SPD-Fraktion setzen wir uns daher für den Erhalt der Vielfältigkeit von Quartier ein. Hierzu gehören Maßnahmen wie soziale Erhaltungssatzungen, Kappungsgrenzen, eine funktionieren Mietpreisbremse oder der soziale Wohnungsbau” führt Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender der örtlichen SPD-Fraktion aus.

Anja Feichtinger

Auch seine Ratskollegin Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt: “Leipzig hat mit den Baugebieten Eutritzscher Freiladebahnhof, Bayrischer Bahnhof und Paunsdorf 2 derzeit die Möglichkeit Wohnraum, auch bezahlbaren beziehungsweise preisgebundenen, in größeren Umfang zu schaffen. Das von den Grünen geführte Baudezernat muss hier schnell und entschlossen handeln. Gerade weil Leipzig als Mieterhauptstadt gilt, sind bezahlbare mieten von zentraler Bedeutung. Ein Vergleich mit Städten wie München, Hamburg oder Frankfurt am Main, wo die Mieten stärker als in Leipzig gestiegen sind, ist unangebracht, denn im bundesweiten Vergleich sind die Einkommensverhältnisse weiterhin niedrig.“

Zum Vorwurf, dass soziale Erhaltungssatzungen, Mietpreisbremsen und Co. Investitionen abwürgen erklärt Feichtinger abschließend: “Das die Milieuschutzsatzung oder Kappungsgrenzen Investitionen in Wohnraum sowie Neubau von Wohnraum verhindert ist ein Mythos, Berlin beweist es seit Jahren. Trotz Satzung und inzwischen eingeführten Mietendeckel kennt die Anzahl der genehmigten Bauanträge nur eine Richtung.” so Feichtinger abschließend.

Anja Feichtinger

Im Mai 2017 hatte die Leipziger Ratsversammlung eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren beschlossen. Die Verordnung des Freistaates, die es den beiden Großstädten Leipzig und Dresden erlaubte, die Kappungsgrenze herabzusetzen, sollte eigentlich Ende Juni dieses Jahres auslaufen. Erfreulicherweise hat sich das Kabinett im Sächsischen Landtag darauf verständigt, diese Regelung bis 30. Juni 2025 zu verlängern.

„Dass wir mit dieser Entscheidung die Möglichkeit haben, weitere fünf Jahre Mietpreiserhöhungen bei 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu deckeln, ist ein richtiger Schritt“, erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Leipziger SPD-Fraktion Anja Feichtinger und ergänzt: „Die Situation am Leipziger Wohnungsmarkt ist noch immer schwierig, weil wir u.a. durch viele Zuzüge nach wie vor eine sehr geringe Leerstandquote haben. Das wirkt sich auch auf die Mietpreise aus. Ich gehe davon aus, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren nicht deutlich ändern wird. Das Signal aus Dresden kommt mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie sicher zu einem guten Zeitpunkt, aber die Problemlagen an sich gab es schon vor der Pandemie und es wird sie auch danach geben.“

Der Wohnungsleerstand liegt in Leipzig bei unter zwei Prozent. Die für den normalen Mieterwechsel notwendige Leerstandsreserve, die bei einem funktionierenden Markt bei etwa 3 Prozent liegt, ist damit deutlich unterschritten. Die Angebotsmieten für neu vermietete Wohnungen in Leipzig steigen schneller als die Bestandsmieten. Das ist ein Indiz dafür, dass die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt größer ist, als das Angebot an freien Wohnungen. Die Absenkung der Kappungsgrenze ist ein Instrument, um Mietpreissteigerungen zu dämpfen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch um 15 statt wie sonst 20 Prozent angehoben werden.

„Die niedrigere Kappungsgrenze allein wird die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt nicht ändern können. Es muss auch zukünftig mehr Wohnraum, insbesondere im preisgünstigen Segment, geschaffen werden. Auch mit den sozialen Erhaltungssatzungen, die im Juni 2020 beschlossen werden sollen, kommen wir dem Ziel näher, den erhitzten Wohnungsmarkt etwas abzukühlen“, so Feichtinger weiter. „Meine Fraktion macht sich seit Langem für ein Zweckentfremdungsverbot stark, wodurch verhindert werden soll, dass reguläre Mietwohnungen beispielsweise in Ferienwohnungen umgewidmet und damit dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Eine aktuelle Untersuchung, die die Stadt kürzlich vorgelegt hat, macht deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht. An dieser Stelle ist jetzt wieder der Freistaat Sachsen gefragt, der eine entsprechende rechtliche Grundlage für dieses Instrument schaffen muss. Um wirkliche Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter zu schaffen, müssen die Maßnahmen und Instrumente gut ineinandergreifen. Daran wird die Leipziger SPD-Fraktion weiterarbeiten.“

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat mit großem Interesse die Detailuntersuchung zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Auftrag der Stadt Leipzig vernommen.

„Auf kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Windu oder 9flats werden viele Wohnungen in Leipzig für Touristen als Feriendomizil angeboten. Darunter sind häufig auch Wohnungen zu finden, die eigens dafür angemietet wurden, um sie als Ferienwohnungen an Touristen unterzuvermieten“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Das hat natürlich Auswirkungen auf dem Mietmarkt, denn ihm wird so dauerhaft Wohnraum entzogen. Bei einer Leerstandquote von unter zwei Prozent ist das nicht hinnehmbar“, erklärt Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Christopher Zenker

Die SPD-Fraktion hatte deshalb im Jahr 2018 einen Antrag eingebracht, in dem die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern. Ein Punkt dabei war auch eine Studie, durch die ermittelt werden sollte, wie die Lage tatsächlich ist. Die Ergebnisse dieser Studie hat die Stadt Leipzig nun veröffentlicht.

„Die Zahlen bestätigen unsere Annahmen. Allein für den Marktführer Airbnb geht die Studie von inzwischen etwa 2000 Wohnungen, die als komplette Wohnung vermietet werden. Zudem geht die Studie davon aus, dass jährlich 200 bis 300 Wohnungen dazu kommen. Besonders drastisch ist die Situation im Zentrum und zentrumsnahen Gebieten, wo bis zu 14 Prozent der Wohnungen zweckentfremdet werden. Die Entwicklung offenbart den Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Millionen ausgeben müssen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auf der anderen Seite Mietwohnungen vom Markt gewonnen werden, um sie als Ferienwohnungen zu vermieten.“, so Zenker weiter.

Die Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum bildet eine wichtige Grundlage zur Umsetzung des auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept verankerten Zieles „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Bezahlbares Wohnen“. Die Untersuchung liefert den Beleg, dass es zur mittel- bis langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums für die Gesamtstadt kommunale Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Wohnraumzweckentfremdung braucht. Dieser Nachweis ist erforderlich, um – wie vom Sächsischen Staatsministerium des Innern gefordert – den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung durch den Freistaat Sachsen für ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Leipzig zu begründen.

„Die Stadt kann ein Zweckentfremdungsverbot leider nicht alleine einführen, sie ist hierbei auf Schützenhilfe der Staatsregierung angewiesen. Der Ball liegt nunmehr in Dresden. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde auf Landesebene vereinbart, den Kommunen zu ermöglichen, bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen neben der Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen auch Zweckentfremdungs- und Umnutzungsverbote. Wir setzen darauf, dass eine entsprechende landesrechtliche Regelung zeitnah gefunden wird, damit die Kommunen, die davon Gebrauch machen möchten, ein Zweckentfremdungsverbot umsetzen können“, so Zenker abschließend.

Vorlage

Die Stadt hat entsprechend der Antwort auf die Anfrage VII-F-00686 ausgeführt, dass eine Datengrundlage, wie sie mit dem Antrag VI-A-05427 „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ beauftragt wurde, erarbeitet wurde und nun in der Endabstimmung ist. Zudem wurde die Stadt beauftragt, Gespräche mit der Staatsregierung hinsichtlich der Schaffung einer notwendigen Rechtsgrundlage zur Einführung von Zweckentfremdungsverboten zu führen. Durch den aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda gehoben. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:  

1. Zu welchem Ergebnis haben die Gespräche mit der Staatsregierung geführt?

2. Gibt die Studie, die die Stadtverwaltung durchgeführt hat, Aufschluss über eine räumliche Häufung bei der Zweckentfremdung von Wohnraum in bestimmten Stadteilen?

3. Wenn ja: Wo und welche Maßnahmen sollen daraus abgeleitet werden?

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Wir werden heute im Rat über die Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts abstimmen. Diese Vorlage ist sehr wichtig, denn ohne Instrumente und Maßnahmen an der Hand zu haben, wird es schwierig die wohnungspolitischen Ziele der Stadt auch zu erreichen.

Nochmals zu Erinnerung: Unserer Stadt wächst sehr zügig, wenn zuletzt auch langsamer als in den letzten Jahren – Ende Juni dieses Jahres hat die Stadt wieder über 8.100 Einwohner mehr vor einem Jahr – , der Wohnungsmarkt hat sich rapide verändert. War es vor wenigen Jahren noch möglich für relativ wenig Geld eine geräumige, gut sanierte Wohnung zu finden, ist das heute sehr viel schwieriger. Die Leerstandsquote liegt bei rund 2 Prozent, die Angebotsmieten sind zwischen 2012 und 2016 um rund 1,10 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Insbesondere Singlewohnungen und Wohnungen ab 4 Zimmern sind in Leipzig mittlerweile Mangelware geworden. Das ist eine Entwicklung, der wir entgegenwirken müssen, denn auch wenn noch Wohnungen leer stehen, haben diese nicht selten einen Quadratmeterpreis von mindestens 10 Euro, eine Miete die sich Leipzigerinnen und Leipziger mit einem durchschnittlichen Verdienst kaum leisten können.

Vor diesem Hintergrund sind wir von der ursprünglichen Vorlage ein  Stück weit enttäuscht, denn sie hätte deutlich ambitionierter ausfallen dürfen, ja sogar müssen, wenn wir nicht zugucken wollen, wie sich die Lage am Mietwohnungsmarkt weiter verschärft. Meine Fraktion hatte deshalb einen Änderungsantrag gestellt, der einige Instrumente und Maßnahmen hinzufügt bzw. verschärft hat. Wir sind nämlich der Auffassung, dass sich die Stadt keine weiteren Hängepartien leisten kann, wenn es darum geht günstigen Wohnraum bzw. Wohnraum im Allgemeinen zu schaffen und zu erhalten.

Wir schlagen deshalb unter anderem vor, zu prüfen, ob künftig mit Baugeboten gearbeitet werden kann, um Investoren dazu zu bringen, erworbene Flächen auch tatsächlich zu entwickeln. Ferner soll ein Fonds geschaffen werden, über den Belegrechte für Wohnungen erworben werden, um sozial Benachteiligte insbesondere in Notfällen zielgerichteter mit Wohnraum versorgen zu können. Auch soll die Stadt künftig konsequenter Vorkaufsrechte für Grundstücke wahrnehmen, um dadurch Flächenreserven für Wohnbebauung, soziale Infrastruktur oder auch wirtschaftliche Ansiedlungen vorhalten zu können. Der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Änderungsantrag greift hier viele der Punkte auf, die wir für wichtig halten.
Wir hatten auch ein Wohnungsmarktscreening angeregt, um die Gebiete zu identifizieren, für die soziale Erhaltungssatzungen erarbeitet bzw. beantragt werden sollen. Darüber hinaus wollten wir damit auch erreichen, dass die Datengrundlage für eine Beantragung der Mietpreisbremse geschaffen werden kann. Wir sollten schließlich auch hier nicht warten, bis der Bund eine verschärfte Mietpreisbremse vorlegt, sondern jetzt die Vorbereitungen treffen, damit die verschärfte Mietpreisbremse nach einer Verabschiedung auf Bundesebene zügig eingeführt werden kann. In der Verwaltungsmeinung zu unserem Antrag hat die Verwaltung dargelegt, dass zunächst ein Grobscreening erfolgen wird und die Daten der kleinräumigen Wohnungsmarktbeobachtung für die Beantragung einer Mietpreisbremse mehr als ausreichend seien. Das können wir erstmal so akzeptieren, sofern die Datengrundlage auch für die Ausweisung von Milieuschutz- bzw. Erhaltungsgebieten ausreicht.

Und, ein weiterer wichtiger Punkt, weil er den Rat in den letzten 5 Jahren bereits mehrfach beschäftigt hat: Städtisch verwaltete Wohnungen sollen endlich an die LWB übertragen werden. Seit 2013 prüft die Verwaltung, ob und wie sie das machen kann. Aus unserer Sicht ist es nun an der Zeit, hier Nägel mit Köpfen zu machen. Wir erwarten uns davon nicht nur eine bessere Verwaltung unserer kommunalen Wohnungen, sondern auch eine Stärkung der LWB, um ihre auch von uns gewünschten Aufgaben erledigen zu können. Die Verwaltung möchte das noch weiter prüfen, wir möchten hier aber auch zeitnah Ergebnisse sehen, denn eine Prüfung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag kann nicht Sinn der Sache sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir brauchen Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die Mietpreisentwicklung gedämpft wird, wie die Absenkung der Kappungsgrenze. Wir brauchen aber auch Maßnahmen, die helfen, dass preiswerter Wohnraum entsteht, wie Förderprogramme für sozialen Wohnungsbau. Wir müssen Möglichkeiten finden, wie wir wieder mehr Belegungsrechte sichern können und wir haben dazu die Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen. Wir müssen dafür sorgen können, dass Wohnraum auch nach Sanierungen noch bezahlbar bleibt, wofür sich Erhaltungssatzungen anbieten. Und wir müssen dafür sorgen können, dass der Zweckentfremdung von Wohnraum Einhalt geboten wird und brauchen dafür eine gesetzliche Grundlage, um Zweckentfremdungsverbote erlassen zu können. Und selbstverständlich benötigen wir Wohnungen.

Die Wohnraumversorgung ist eines der großen Themen, die wir in den nächsten Jahren zu bewältigen haben. Gemeinsam. Ich hoffe, dass der Workshop zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts, der Anfang dieser Woche stattfand, weitere Impulse dafür gegeben hat.

Wir bitten Sie, dem Verwaltungsstandpunkt zu unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Vielen Dank!

Im Zuge der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzepts wurde auch über Maßnahmen und Instrumente diskutiert, mit denen die Stadtverwaltung stärkeren Einfluss auf die Entwicklungen am Wohnungsmarkt nehmen kann. Mittlerweile hat die Stadtverwaltung eine Vorlage dazu erarbeitet, die im August im Stadtrat beschlossen werden soll. Die SPD-Fraktion ist mit dem Ergebnis der Vorlage unzufrieden.

„Aus unserer Sicht ist das, was die Verwaltung uns hier vorschlägt, in vielen Fällen etwas zu zurückhaltend, unkonkret und hinkt der Zeit hinterher“, erläutert Stadträtin Ingrid Glöckner, die ihre Fraktion in Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt sowie bei LWB als Aufsichtsrätin aktiv ist. „Wir haben einen angespannten Wohnungsmarkt und müssen zügig vorankommen. Die Vorlage macht jedoch kaum konkrete Aussagen dazu. Ich habe das Gefühl, dass seit dem Workshop vor einem Jahr nicht viel passiert ist.“

Die SPD-Fraktion erarbeitet vor diesem Hintergrund Vorschläge, wie die wohnungspolitischen Maßnahmen und Instrumente konkretisiert, wodurch diese schneller sowie zielorientierter eingesetzt werden können.

„Wir diskutieren mehrere Punkte, die dazu beitragen können, dass das, was die Verwaltung vorschlägt, auch tatsächlich seine Wirkung entfalten kann. Dabei geht es unter anderem um städtebauliche Gebote für größere und kleine Grundstücke, die Investoren zwingen sollen, Grundstücke zu entwickeln und nicht wie am Beispiel des Bayrischen Bahnhofs jahrelang brach liegen zu lassen. Dadurch entsteht nämlich auch ein Schaden für die Allgemeinheit, weil dort neben Wohnraum auch Schulen und Kita entstehen, die die Stadt dringend braucht. Darüber hinaus sollte in Zukunft bei allen Grundstücken, bei denen das möglich ist, auf eine kooperative Baulandentwicklung gesetzt werden, um zum Beispiel sozialen Wohnungsbau bei der Entwicklung von Bauland zu verankern“, so Glöckner.

Im Zusammenhang mit den wohnungspolitischen Instrumenten soll die Stadt auch stärker von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen, die sie durch das Nutzen von Vorkaufsrechten hat, um so einerseits Flächenreserven zu schaffen und andererseits bei vielen Stadtentwicklungsthemen auch Chef im Ring zu sein.

„Wir halten es für sinnvoll, wenn die Stadtverwaltung unverzüglich ein stadtweites Wohnungsmarktscreening beauftragt.“, ergänzt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Es geht dabei darum, schnell die Gebiete zu identifizieren, für die soziale Erhaltungssatzungen sinnvoll wären. Damit anschließend für die betroffenen Gebiete Milieuschutzsatzungen erarbeitet werden können. Die benötigen wir nämlich nicht nur für den Leipziger Osten. Zudem wird durch eine solche Untersuchung eine Datengrundlage geschaffen, um die verschärfte Mietpreisbremse beim Freistaat zu beantragen.“

Wir Sozialdemokraten kritisieren auch, dass im vorliegenden Papier eine Übertragung von städtischen Wohnimmobilien an die LWB noch immer nicht so richtig aus der Prüfphase herausgekommen ist. „Meine Fraktion hatte bereits vor fünf Jahren einen entsprechenden Antrag ins Ratsverfahren gebracht. Vor drei Jahren wurde die Prüfung der Übertragung in einem anderen Zusammenhang dann beschlossen. Es ist für mich also nicht nachvollziehbar, weshalb wir 2018 noch keine Lösung für diese Frage haben. An der Stelle muss auch schleunigst nachgearbeitet werden. Wenn wir weiter nur so zäh vorankommen, fliegt uns der Wohnungsmarkt um die Ohren und die Stärkung der LWB, wie wir sie mit Beschluss der Eigentümerziele gefordert haben, wird nicht gelingen. Für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt benötigen wir aber eine starke LWB“, so Zenker abschließend.

Reder: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Podiumsgäste,

ich begrüße Sie im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich zu unserer Diskussionsrunde rund um das Wohnungspolitische Konzept. Worum geht es uns?

Im Oktober 2015 wurde die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts für die Stadt Leipzig im Stadtrat beschlossen. Diese Fortschreibung wurde dringend nötig, weil unsere Stadt seit einigen Jahren ein sehr dynamisches Wachstum erlebt. Immer mehr Menschen ziehen in unsere Stadt und immer mehr Kinder kommen in Leipzig auf die Welt. Das ist toll und das zeigt, dass die Kommunalpolitik in den vergangenen 27 Jahren vieles richtig gemacht hat und viele Weichen so gestellt hat, dass sich unsere Stadt gut entwickelt. Allerdings sorgt dieses starke Wachstum dafür, dass sich einige Rahmenbedingungen in unserer Stadt verändern müssen. Schließlich soll Leipzig auch in den nächsten Jahrzehnten noch ein attraktiver Standort bleiben. Dazu gehören Aus- und Neubau von Schulen und Kindertagesstätten, die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV, aber eben auch der Wohnungsmarkt.

War unsere Stadt noch bis vor einigen Jahren ein wahres Mieterparadies, in dem es gut sanierte Wohnungen in allen möglichen Größen zum kleinen Preis gab, hat sich das mittlerweile geändert. Einerseits zum Glück, denn auf Dauer geht es nicht gut, wenn Vermieter bei nahezu gleich hohem Unterhaltungsaufwand weniger Einnahmen haben. Anderseits ist es natürlich ein Nachteil für die Mieter, denn der Anteil des Einkommens, der für Miete aufgebracht werden muss, ist gestiegen und steigt weiter.

Schon im Herbst 2013 hat sich meine Fraktion dafür stark gemacht, dass das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig fortgeschrieben wird. Unsere Intention war damals schon, dass wir nicht mehr allein die Reduktion des Wohnungsleerstands oberstes Ziel sein darf, sondern auch die Schaffung neuen preiswerten Wohnraums stärker in den Fokus rücken soll. Dass dies nicht allein mit dem Konzept geht, haben wir schon damals erklärt. Es musste unter anderem auch um die Stadterneuerung, die Unternehmensziele für die LWB, den Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gehen.

Für die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts haben wir dann auch entsprechende Vorschläge gemacht, dass es auch eine Wirkung erzeugen kann. So enthielt der Beschluss zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts auf unsere Initiative hin einen Passus, durch den der Oberbürgermeister aufgefordert wurde, sich bei der Staatsregierung für ein Förderprogramm zum sozialen Wohnungsbau einzusetzen und gleichzeitig auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass ein mögliches Förderprogramm auch zügig umgesetzt werden kann. Unsere Initiative war erfolgreich. Es gibt ein Förderprogramm des Freistaats, das – ich gebe das gern zu –  sicher nicht allein wegen unseres Antrags aufgelegt wurde, und die Stadt Leipzig steckt mitten in der Umsetzung. Für uns ist das bis hier hin schon mal ein Erfolg.

Die Aktualisierung der Unternehmensziele für die LWB war in der letzten Ratsversammlung Thema. Hierbei konnten wir uns mit unserer Forderung, dass die LWB ihren Wohnungsbestand bis 2026 auf 40.000 Wohneinheiten ausbauen soll, durchsetzen. Wir haben uns auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Stadt den Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000 Wohneinheiten unterstützt. Diese Regelung ist jetzt Teil der Eigentümerziele. Die Unterstützung der Stadt kann durch die Bereitstellung von freien Flächen, die für die Wohnbebauung geeignet sind, oder die Übertragung von  Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB erfolgen. Letzteres haben wir schon lange gefordert, aber bislang wurden entsprechende Beschlüsse nicht umgesetzt. Erfolg wird sich aus unserer Sicht hier nur einstellen, wenn LWB und Stadt ganz eng an einem Strang ziehen.

Der LWB kommt schon allein durch die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Kriterien zum Gesellschaftszweck die Aufgabe zu, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Künftig soll beispielsweise mindestens ein Drittel des Bestands den Kriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entsprechen.  Auch im Rahmen ihres Neubauprogramms soll die LWB mindestens 30 Prozent dieser Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus schaffen. Das geht natürlich nur, wenn hierfür Fördermittel des Freistaates zur Verfügung stehen. Aktuell ist das glücklicherweise der Fall und der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung auch das städtische Konzept zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum beschlossen. Mit diesem Konzept wird ein Fördermittelantrag der Stadt, bei dem es bis 2019 um Fördermittel in Höhe von  20 Millionen Euro jährlich geht, untersetzt. Sie sehen, die Umsetzung ist in vollem Gang, jetzt muss es eben nur mit der Bautätigkeit losgehen.

Das kann allerdings die LWB nicht allein schaffen, hier sind genauso private Investoren wie auch die Wohnungsbaugenossenschaften gefragt. Schließlich geht es darum, dass Leipzig auch weiterhin eine Stadt für alle bleibt.

Soviel von mir zur Einleitung. Ich freue mich nun auf eine anregende Diskussion.