Im Zuge einer Nachverdichtung ist geplant, im Hinterhof der Arndtstraße 14b und c
insgesamt 18 Apartments zu errichten.


Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion folgende Fragen:

  1. Welche Auflagen hat die Stadt Leipzig im Hinblick auf die Erhaltung von Grün,
    Versickerungsflächen und Artenschutz erteilt?
  2. Ist der Stadt Leipzig bekannt, dass es im Hof oder im Umfeld eine
    Fledermauspopulation gibt?
    Wenn nein, wird dies noch genauer untersucht und was sind bei Bestätigung
    mögliche Auswirkungen auf das Bauvorhaben?
    Wenn ja, welche Maßnahmen muss der Bauherr unternehmen, um diese zu
    schützen? Welche Gutachten mussten angefertigt werden und was haben diese
    ergeben?
  3. Wie geht die Stadt Leipzig mit dem Zielkonflikt Erhalt von Biodiversität,
    Vermeidung von Versiegelung etc. vs. Schaffung von Wohnraum um? Welche
    Anreize kann die Stadt Leipzig setzen bzw. setzt sie, um Eigentümer von grünen
    Hinterhöfen anzuhalten, Grün zu erhalten und Versiegelung zu vermeiden?