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Die komplette Liste der zum Entwurf des Doppelhaushalts eingegangenen Änderungsvorschläge findet Ihr hier.

Die Ankündigung der sächsischen Staatsregierung, den ÖPNV-Rettungsschirm so, wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, umsetzen zu wollen, ist ein wichtiges Signal an die Verkehrsunternehmen, die den öffentlichen Personennahverkehr tragen.

Christopher Zenker


„Noch im September war die Rede davon, dass Sachsen, anders als die anderen Bundesländer, mit den vom Bund zur Verfügung gestellte Mitteln nur 70 Prozent der Umsatzausfälle im ÖPNV decken wollte“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der dem Aufsichtsrat der LVB angehört. „Vor diesem Hintergrund ist die neue Entwicklung zu begrüßen, weil dem ÖPNV damit Planungssicherheit gegeben wird.“


Der öffentliche Personennahverkehr ist ein Zukunftsthema, denn ohne einen starken ÖPNV lässt sich die Verkehrswende nicht vollziehen. Es muss deshalb gewährleistet werden, dass der öffentliche Nahverkehr auch in Krisenzeiten und danach funktioniert. ÖPNV ist Daseinsvorsorge.

Anja Feichtinger


Hierzu erklärt Anja Feichtinger, die die SPD-Fraktion im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt: „Hier in Leipzig haben wir, um die Verkehrswende zu schaffen und den ÖPNV attraktiver zu gestalten, in den letzten Monaten viele Investitionsvorhaben beschlossen. Wenn der LVB jetzt massiv Einnahmen wegbrechen, dürfen wir nicht zulassen, dass sich das negativ auf diese wichtigen Zukunftsinvestitionen auswirkt. Deshalb freue ich mich über die Einsicht bei der Staatsregierung, dass eine nur anteilige Kompensation der Einnahmeverluste nicht ausreicht.“


Die Ratsfraktion von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen hatten sich im September in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten sowie den Finanz- und den Verkehrsminister dafür eingesetzt, dass die Einnahmeausfälle sächsischer Verkehrsunternehmen vollständig ausgeglichen werden.

Vielen Dank für ihre Anmerkungen. In den letzten Tagen haben wir zahlreiche Emails, die den gleichen Inhalt, teilweise wortgleich, transportieren, erhalten.  Selbstverständlich möchten wir ihnen darauf antworten:

Auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020 steht der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 392 “Wilhelm-Leuschner-Platz”.  Mit dieser Vorlage soll die Freigabe für die Durchführung der öffentlichen Auslegung herbeigeführt werden. Mit der kommunal wichtigen Wiederbebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes liegt ein konkretes und hinreichend bedeutsames Vorhaben vor, welches ohne Beseitigung/Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen nicht und auch nicht in ähnlicher Form umsetzbar ist.

Ziel der städtebaulichen Planung ist es, das bisher ungeordnete, weitgehend ungenutzte und zum erheblichen Teil auch versiegelte Areal zu einem lebendigen nutzungsgemischten Stadtquartier zu entwickeln. Auf dem Areal sollen sich, nach unserer Auffassung, für die Stadt wichtige Forschungseinrichtungen und städtische Einrichtungen, wie das Naturkundemuseum, ansiedeln sowie ein zweites Stadthaus und Platz für Wohnen und Handel entstehen. All das soll an einem zentralen Ort der Stadt realisiert werden, der bestens mit dem ÖPNV erschlossen ist, aber auch fußläufig bzw. mit dem Fahrrad umweltfreundlich gut zu erreichen ist. Nur in dieser Lage kann zusätzlicher Verkehr vermieden werden. Leipzig ist ein Oberzentrum und hat in dieser Rolle verschiedene Funktionen auch für das Umland zu erfüllen.

Sämtlichen Bauvorhaben inklusive die Herstellung der Freifläche sollen durch Architekturwettbewerbe bzw. durch einen Freiflächenwettbewerb qualifiziert werden.
In einem aktuellen Änderungsantrag zur Vorlage hat die SPD-Fraktion die Stadtverwaltung beauftragt, im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, ob und wo ein Spielplatz im Zusammenhang mit der Freiflächengestaltung auf dem W.-Leuschner-Platz geplant werden kann.
Die SPD-Fraktion hatte bereits im Dezember 2015 im Zuge der Diskussion und Beschlussfassung zu den Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan gefordert, den Punkt Stadtökologie/Klima der Leitlinien um den Punkt Sky Farming/vertikaler Wald/Begrünung von Fassaden zu ergänzen. Die Bepflanzung, sowohl auf den Dächern, wie auch an den Fassaden der Häuser hat eine positive Wirkung, sie sorgt für eine Reduktion von Lärm sowie Feinstaubbelastung und hat einen Einfluss auf einen geringeren Anstieg der Temperaturen. Leider haben damals allen voran die Grünen, die zwar für die Bebauung gestimmt haben, die horizontale und vertikale Begrünung abgelehnt. 

Nach der nun anstehenden Beratung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, mit dem Stadtplanungsamt


• die öffentliche Auslegung und
• zeitgleich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf durchführen sowie
• die Bürgervereine beteiligen.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft, bewertet und in einem Abwägungsprotokoll zusammengefasst. Erst mit dem dann anschließenden Satzungsbeschluss ist das B-Planverfahren abgeschlossen.

Im Zuge der Gesamtplanungen soll auch ein neuer Platz entstehen. Die Fläche die dafür vorgesehen ist, ist aktuell nahezu vollständig versiegelt. Wir können uns sehr gut vorstellen, diese mindestens teilweise zu entsiegeln und neues Grün zu schaffen.


Mit freundlichen Grüßen

Christopher Zenker
Fraktionsvorsitzender

Anja Feichtinger
Stellv. Fraktionsvorsitzende, Mitglied im FA Stadtentwicklung und Bau

Prof. Dr. Getu Abraham
Stadtrat und Mitglied im FA Stadtentwicklung und Bau sowie im FA Umwelt, Ordnung und Klima

Mit Freude hat Christopher Zenker, SPD-Fraktionschef, die heutige Information des Verkehrs- und Tiefbauamtes vernommen, dass die Stadt nunmehr endlich ein eigenes Fahrbahn-Piktogramm für Fahrradstraßen vorgestellt hat.

„Ich freue mich, dass ein entsprechender Antrag von mir jetzt umgesetzt wird und mit der Umsetzung bereits u.a. am Deutschen Platz begonnen wurde. Ich bin überzeugt, dass die Piktogramme helfen Fahrradstraßen sichtbarer zu machen und damit auch Konflikte deutlich reduziert werden. Durch das eigene Piktogramm werden zusätzlich zu den Regelungen der StVO, wie der Beginn und das Ende von Fahrradstraßen auszuweisen sind, Fahrradstraßen klarer erkennbar werden. Die Piktogramme dürfen jedoch nur ein erster Schritt sein, wichtig ist, dass nun auch die Umsetzung der geplanten Fahrradstraßen vorangetrieben wird,“ erläutert Zenker.

Zuletzt hat die SPD-Fraktion die Umsetzung des Piktogramms mittels einer Anfrage zur Ratsversammlung im Juli 2020 angemahnt.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

die Vorlage ist ein sehr wichtiger Baustein zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 und damit für die Verkehrswende. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich die Zusammenarbeit zwischen Ausschuss und Stadtverwaltung loben. Die gute Zusammenarbeit zeigt sich auch daran, dass eben nicht jede Fraktion oder Stadtrat versucht, sein ganz persönliches Lieblingsprojekt unterzubekommen. Denn auch uns ist bewusst, dass dieses Programm ambitioniert ist. Auch wenn die Kommune und insbesondere die LVB zur Realisierung auf Fördermittel von Land, Bund und Europa angewiesen ist, so müssen wir dennoch unsere Hausaufgaben machen. Die Planung und die Realisierung der Projekte muss zügig vorangehen. Damit es von kommunaler Seite keine Ausreden mehr gibt, sind die zur Umsetzung notwendigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung, wie im Änderungsantrag gefordert, zügig zu schaffen und zu besetzen. Besetzungsbremse hin oder her.

Wer sich die Vorlage durchgelesen hat, begegnet zunächst viel Prosa, über eine Familie und ihr Mobilitätsverhalten. Letztendlich wird sie jedoch sehr konkret. Sie zeigt z.B. auf, bis wann Konzepte wie das Radverkehrsentwicklungskonzept fortgeschrieben werden, das Fußverkehrskonzept stehen soll oder eine Kampagne zur Verkehrssicherheit veröffentlicht wird. Sicher, das Herzstück der Vorlage sind die Investitionsvorhaben und dabei vor allem die Komplexmaßnahmen, die Verbesserungen für den ÖPNV und meistens mindestens auch den Rad- und Fußverkehr nach sich ziehen: Bis 2024 sollen 18 dieser Komplexmaßnahmen und bis 2030 weitere 52 werden umgesetzt werden. Das entspricht einem Investitionsvolumen von rund 1 Mrd. Euro.

Allein mit den kurzfristigen Investitionsmaßnahmen sowie den Taktverdichtungen bis 2024 soll es gelingen, das Fahrgastaufkommen der LVB um drei Prozent und damit um über 5 Mio. zusätzliche Fahrgäste zu steigern. Allein daran sieht man wie wichtig die Vorlage auch für den Klimaschutz ist.

Da insbesondere zwei Punkte auf Initiativen der SPD-Fraktion zurückgehen, möchte ich auf diese kurz gesondert eingehen: Das ist zum einen das Fußverkehrskonzept. Dieses geht auf einen Antrag meiner Fraktion aus dem Jahr 2016 zurück. Wir werden daher, wie insgesamt bei der Vorlage, sehr genau beobachten und kontrollieren, dass die Zeitvorgaben eingehalten werden.

Zum Thema Beseitigung von Unfallschwerpunkten auf Grundlage des Berichts der Verkehrsunfallkommission sind wir sehr froh, dass die Verwaltung diesen Punkt aufgegriffen hat und auch finanziell untersetzt. Verwundert sind wir jedoch darüber, dass wir für unseren Antrag eben zu diesem Thema einen anlehnenden Verwaltungsstandpunkt bekommen haben. Da dieser Antrag bis zuletzt geruht hat, können sie sicher sein, dass wir diesen im September erneut aufrufen und vielleicht überprüft die Stadtverwaltung mit dem heutigen Beschluss ihren Standpunkt noch einmal.

Der Rahmenplan ist ein ambitioniertes Konzept. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass dieser Umgesetzt wird, um damit einem wichtigen Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes zu leisten. Auch deshalb unterstützen wir den Änderungsantrag des zeitweiligen Ausschuss Verkehr, der die entsprechende personelle Ausstattung sichern soll.

Wir unterstützen den Antrag aber auch in dem weiteren wichtigen Punkt bzgl. der Netzerweiterungen für die Straßenbahn. Auch wenn die Realisierung dieser Maßnahmen bis 2030 nicht möglich sein wird, so ist es doch notwendig, diese zumindest planerisch zu beginnen. Schließlich sind auch die ganz großen, erst längerfristig wirkenden Maßnahmen wie Netzerweiterungen bedeutend für einen attraktiven Nahverkehr und die Verkehrswende. Ein ja zum mittleren Ring, der auch mit einem Halbsatz auftaucht, bedeutet das für uns jedoch noch nicht. Wir werden der Vorlage und dem Änderungsantrag zustimmen.

Vielen Dank!

Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, machten uns auf Umstände mangelnder Hygiene an Trinkwasser-Entnahmestellen in Leipziger Schulen aufmerksam, daher begehren wir Auskunft zu folgenden Fragen:

  1. An welchen Schulen (bitte tabellarisch auflisten) darf nach Informationen der Stadt kein Trinkwasser aus den Wasserhähnen, bspw. zur Umfüllung in Trinkflaschen, entnommen werden?
  2. An welchen Schulen kann nicht ganztägig aus der Trinkwasser-Entnahmestelle Wasser entnommen werden
    (z.B. weil diese in der Mensa ist und diese nicht ganztägig geöffnet ist)?
  3. Wie kommuniziert die Stadt den Schulen bzw. die Schulen intern, dass das Wasser in den Toiletten und Wasserentnahmestellen der Schulen nicht als Trinkwasser geeignet ist?
  4. Wie wurde die Stadt darauf aufmerksam, dass es entsprechende Probleme an den Schulen gibt?
  5. Wie gedenkt die Stadt die Mängel zeitnah abzustellen um eine sichere und saubere Trinkwasserversorgung für Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten?
  6. Sind die betroffenen Schulen nach Ansicht der Verwaltung prioritär zu behandeln im Sinne der Trinkbrunnen Errichtung (vgl. dazu: A-00778-NF-02)? Wenn ja, bis wann erhalten die betroffenen Schulen Trinkwasserbrunnen?
Christina März

Rednerin: Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

ich rede in Vertretung meines Kollegen Christian Schulze, der die Sitzung leider schon verlassen musste.

Wir haben uns in den vergangenen Jahren immer mal wieder mit Eintrittspreisen in den städtischen Einrichtungen bis hin zur Entgeltfreiheit befasst. Unter anderem auch mit den Fragen, welche Bevölkerungsgruppen Ermäßigungen haben sollen. Da wurde diskutiert, wann ist eine Familie eine Familie, wie viele Kinder dürfen auf einem Familienticket Nutzer von Leistungen sein, sind Großeltern mit Enkelkindern auch Familie etc. pp.

Heute geht es uns um eine Gruppe i.d.R. jüngerer Menschen. Sie sind keine Azubis, oder auch Leipzig-Pass Inhaber, sondern Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten. Für diese wichtigen Freiwilligendienste im Pflege- und Betreuungsbereich, im Umweltschutz und weiteren unterstützenswerten Bereichen in Vereinen und Verbänden gibt es i.d.R. ein kleines Taschengeld zwischen 200,00 und 400,00 € je nach Träger.

Bei Durchsicht unserer diversen Gebührenordnungen ist uns und nun auch der Verwaltung eine gewisse Unordnung aufgefallen. Von keiner Ermäßigung bis hin zur immer noch vorhandenen Ermäßigung für Zivildienstleistende ist alles dabei.

Im Verwaltungsstandpunkt wird nun eine gewisse Tiefenprüfung in Aussicht gestellt und ein Bericht mit entsprechenden Ergebnissen und Empfehlungen für das 4. Quartal 2020 angezeigt.

Den wollen wir nun abwarten, um dann im Nachgang hoffentlich einvernehmlich Änderungen der Gebührenordnungen der städtischen Einrichtungen von Museen über Theater bis hin zu den Sportbädern zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beschließen . Wir lassen also unseren Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes abstimmen und bitten um Ihre Zustimmung.