Rede zum Grundsatzbeschluss Vorzugsvariante Bauherren-, Betreiber- und Finanzierungskonzept für den Bildungs- und Markthallencampus Wilhelm-Leuschner-Platz in der RV 18.12.2024

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

über den Wilhelm-Leuschner-Platz sprechen wir schon seit langer Zeit, zuletzt im Sommer 2023. Wir haben dort den Bebauungsplan beschlossen. Zwischenzeitlich konnten wir den Freiflächenwettbewerb und den Wettbewerb für das Freiheits- und Einheitsdenkmal abschließen. Die Stadtverwaltung arbeitet weiterhin daran, das Projekt zu realisieren, welches bestehende Ideen und neue Konzepte umfasst und dabei an demokratisches Zusammenleben erinnert sowie Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Biodiversität und Artenschutz berücksichtigt.
Folgerichtig legen Sie uns, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Vorzugsvariante des Bauherren-, Betreiber- und Finanzierungskonzepts für den Bildungs- und Markthallencampus am Wilhelm-Leuschner-Platz vor. Dieses Projekt ist ein bedeutender Schritt für die Stadt Leipzig, um unsere Bildungsangebote zu erweitern. Aus Sicht der SPD-Fraktion ein konsequenter Schritt.
Nicht zufrieden sind wir jedoch mit zwei wesentlichen Punkten der Vorlage:

  1. Markthalle:
    Obwohl die Markthalle als ein zentraler Bestandteil des Bildungs- und Markthallencampus konzipiert ist, gibt es mehrere Punkte, die einer kritischen Betrachtung bedürfen:
    Die Frage der Wirtschaftlichkeit bleibt offen. Die prognostizierten Einnahmen müssen realistisch eingeschätzt werden, insbesondere in Anbetracht der hohen Betriebskosten, die möglicherweise nicht durch die Einnahmen gedeckt werden können. Dies könnte zu einem jährlichen Zuschussbedarf führen, der die städtischen Finanzen belasten würde.
    Die Integration der Markthalle in das städtische Umfeld muss sorgfältig geplant werden. Fehlende Parkmöglichkeiten könnten die Attraktivität der Markthalle beeinträchtigen und dazu führen, dass weniger Besucher kommen.
    Darüber hinaus könnte die Abhängigkeit von externen Betreibern, wie im Konzept angedacht, zu einer unzureichenden Kontrolle über die Qualität und das Angebot der Markthalle führen. Es ist wichtig, dass die Stadt Leipzig die Standards und die Art der angebotenen Waren und Dienstleistungen festlegen kann.
    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Markthalle zwar Potenzial hat, aber auch mit Herausforderungen konfrontiert ist, die ernsthaft angegangen werden müssen. Eine transparente Planung und eine klare Strategie sind unerlässlich, um die Markthalle zu einem Erfolg zu machen.
    Wir werden deshalb dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich zustimmen, der mit einer offenen Formulierung zur Fläche mehr Spielraum für alle Beteiligten ermöglicht.
  2. Projektsteuerung:
    Die Entscheidung, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) als Projektsteuerer zu benennen, wirft Fragen auf. Als städtisches Unternehmen könnte es zu Interessenkonflikten kommen, insbesondere wenn es um die Priorisierung von Bauvorhaben und Ressourcenverteilung geht.
    Es ist unklar, ob die LWB über die erforderliche Expertise und Erfahrung verfügt, um ein so komplexes und vielschichtiges Projekt wie den Bildungs- und Markthallencampus erfolgreich zu steuern. Der Umgang mit verschiedenen Institutionen und die Koordination unterschiedlicher Nutzungen erfordern spezifische Kenntnisse, die möglicherweise nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind.
    Die Auswahl des Projektsteuerers sollte transparenter gestaltet werden. Wir hätten uns gewünscht, dass in den zuständigen Fachausschüssen die Ergebnisse der Potentialanalyse der bbvl diskutiert worden wären.
    Als Aufsichtsrätin der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft möchte ich gern im Vorfeld einer solchen Grundsatzentscheidung im Gremium diskutieren, ob die Gesellschaft in der Lage ist, ein solches Projekt zu stemmen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Leipzigerinnen und Leipziger ist die Hauptaufgabe der LWB. Mit den neuen Eigentümerzielen haben wir der LWB ambitionierte Ziele gesetzt. Diese gilt es umzusetzen.
    Insgesamt ist es entscheidend, dass die Auswahl des Projektsteuerers mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Bildungs- und Markthallencampus erfolgreich realisiert wird und den Bedürfnissen der Stadt und ihrer Bürger gerecht wird.
    Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingereicht. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister. Bitte nehmen Sie die Kritik ernst und prüfen Sie Alternativen.
    Zum Änderungsantrag der CDU – Verkauf der derzeit durch die Volkshochschule und Musikschule genutzten Gebäude – schlagen wir mit einem weiteren Änderungsantrag eine Alternative vor. Wir sollten uns verschiedene Optionen offenhalten. Verkauf ist eine Lösung, Verpachtung und Ansiedlung von Unternehmen eine andere. Somit bitte ich um Unterstützung unseres Änderungsantrags.
    Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dieses Vorhaben mit der nötigen Sorgfalt und Weitsicht angehen. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass der Bildungs- und Markthallencampus den hohen Erwartungen gerecht wird und einen positiven Beitrag zur Entwicklung unserer Stadt leistet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rede zum rechtskonformen Parken in der Karl-Heine-Straße in der RV 18.12.2024

Pia Heine

Rednerin: Pia Heine, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste hier und im Livestream,

was wir aktuell in der Karl-Heine-Straße erleben, ist eine Verunsicherung in drei Akten:

  • Zunächst müssen wir festhalten, dass Autos immer wieder über den Gehweg gefahren sind, um dort ein- und auszuparken. Das gefährdet massiv die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgängern vor Ort und insbesondere den Kindern auf ihrem täglichen Schulweg. Das muss sofort ein Ende nehmen!
  • Nun hat die Stadtverwaltung nach jahrelanger Duldung das Parken auf dem Gehweg zu Recht untersagt. Dass die Kommunikation dazu leider alles andere als optimal war, haben wir bereits in der Ratsversammlung im Oktober kritisch diskutiert. Dieses Vorgehen hat natürlich zur Verunsicherung bei den Anwohnerinnern und Anwohnern geführt, die sich daran gewöhnt hatten, ihr Auto dort kostenfrei auf dem Gehweg abzustellen, zumal Parkraum in diesem Bereich sehr knapp bemessen ist – diesen Fakt leugnen wir auch nicht.
  • Weil die Gegenreaktion von einigen aber so laut und vehement war, ruderte Herr Dienberg nun wieder zurück und ordnete in einer für uns dann doch sehr überraschenden Geschwindigkeit neue Parkmarkierungen auf dem Gehweg an. Spätestens jetzt sind alle restlos verunsichert: Was ist denn nun erlaubt und was verboten?
    Die Gemüter sind in dieser Frage erhitzt, die Fronten verhärtet, eine sachliche Diskussion ist kaum noch möglich. Wenn wir nun aber in Schreiben von dortigen Anwohnern lesen müssen, dass von „Inkaufnahme von Sachbeschädigung und bei weiterer Eskalation auch Körperverletzung“ die Rede ist, dann wird hier eindeutig eine rote Linie überschritten!

Wir brauchen endlich Klarheit und Konsequenz in der Kommunikation – sowohl vom MTA als auch vom Ordnungsamt. Nur so kann wieder Sicherheit und Ordnung hergestellt werden.
Unser Standpunkt ist daher ganz klar:

  1. An oberster Stelle steht für uns die Sicherheit von vulnerablen Gruppen, also Kindern, älteren Menschen und allgemein allen Fußgänger:innen. Tempo 30 auf der Karl-Heine-Straße würde dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
  2. Direkt danach folgt eine inklusive Stadtgestaltung, mit hoher Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und viel Grün. Eine kluge Anordnung kann auch das Befahren der Gehwege effektiv verhindern – bspw. durch das Aufstellen von breiten Pflanzkübeln.
  3. Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Wir sehen, dass es den Parkdruck vor Ort gibt. Deswegen fordern auch wir in unserem Änderungsantrag die Prüfung dazu, inwiefern reguläre Abstellflächen vor Ort eingerichtet werden können. Die von der CDU geforderten 60 Plätze erscheinen uns jedoch angesichts des vorhandenen Platzes vor Ort stark zu hoch bemessen.
  4. Wenn wir über Auto-Parkplätze sprechen, dann müssen wir aber auch über Kurzzeitparkplätze für Pflege- und Lieferdienste sowie Handwerker in Geschäftszeiten sprechen, sowie über Ladestationen und Carsharing-Plätze – denn davon gibt es ebenfalls zu wenige!


Um es hier abschließend aber auch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen:
Es gibt grundsätzlich kein Anrecht auf einen kostenfreien, privaten Parkplatz auf städtischen Flächen direkt vor der Haustür. Dieses Anspruchsdenken spaltet unsere Gesellschaft, es führt zu einem „wir Autofahrer gegen die …“ und verunmöglicht Kompromisse im Sinne aller.
Wir erwarten deswegen gerade von den Fraktionen, die hier immer laut nach Recht und Ordnung schreien, dass sie sich auch an die Rechtsvorschriften halten, die ihnen nicht gefallen.

Wärmepumpe

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 4. Quartal 2025 ein Konzept für die Gründung einer Kommunalen Energieagentur vorzulegen, in dem dargelegt wird, wie der größtmögliche Beitrag zur kommunalen Energie- und Wärmewende erreicht werden kann. Die Anschub-Finanzierung dieser Agentur soll aus Mitteln der Vorlage VII-DS-10611-NF-01 erfolgen. Die Maßnahme soll in Projekt 1 – „Kommunaler Beteiligungsfonds Mittelstand“ eingeordnet werden oder – ersatzweise – als eigenes Projekt etabliert werden. In letzterem Fall sind die dafür benötigten Mittel aus Projekt 1 entsprechend umzuleiten.

Begründung:

Zur Unterstützung der Energiewende und dabei insbesondere der Wärmewende haben in den letzten Jahren viele Kommunen und Landkreise (Freiburg, Bonn, Elsberg-München, Regensburg, Karlsruhe, Konstanz, Böblingen, Heidenheim, usw.) eigene kommunale Energieagenturen gegründet. Obwohl die Stadt Leipzig bereits im Energie- und Klimaschutzprogramm 2014-2020 die Gründung einer solchen avisiert hat, ist bis heute wenig passiert. Durch die Bereitstellung einer Anschubfinanzierung soll nun ein erster Schritt unternommen werden, um eine kommunale Energieagentur Leipzig zu initiieren. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Neben Beratungs- und Weiterbildungsdienstleistungen kann eine kommunale Energieagentur die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung von Quartierslösungen oder dem Umstieg auf dezentrale Alternativen, die von den Stadtwerken nicht wirtschaftlich dargestellt werden können, unterstützen.
  • Durch viele kleine und mittelgroße Aufträge aus der Bürgerschaft in diesem Sektor kann die lokale Wirtschaft zusätzlich von der Wärmewende profitieren.
  • Die Kommune kann öffentliche Aufträge, wie Beratungs- und Planungsdienstleistungen oder Konzeptentwicklungen, ohne öffentliche Ausschreibung an eine eigene kommunale Energieagentur vergeben.
  • Energieagenturen können Fördermittel akquirieren und sich damit ganz oder zum Teil selbsttragen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung eines

Lebensmittel-Ports auf dem ehemaligen Polizeigelände auf der Westseite des

Lindenauer Hafens zu ermöglichen. Hierzu wird der

Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen:

  • Vergabe der dafür notwendigen Flächen im Erbbaurecht an Interessenten
  • weitestmögliche Entsiegelung und teilweise Nutzung des Geländes als Biotopflächen sowie Ausgleichsmaßnahmen für Versiegelung an anderer Stelle im Stadtgebiet.
  • nachhaltiges Bauen, insbesondere unter Nachnutzung der vorhandenen erhaltenswerten Gebäude und der darin gebundenen Grauen Energie)
  • Integration in eine nachhaltige Lebensmittelstrategie für eine lebendige Großstadt unter der Maßgabe, eine Verdrängung schon bestehender ähnlicher Versorger in der Nähe (Schönauer Fischhalle) zu vermeiden und im besten Fall Synergien herzustellen

Begründung:

Wenn es ernsthaft gewollt ist, dass unsere Bauern in der Region nachhaltiger und klimagerechter produzieren, brauchen sie unsere Unterstützung und wir brauchen kurze Wertschöpfungsketten zum Verbraucher, um die großartigen Produkte bezahlbar in der Stadt anbieten zu können. Außerdem entspricht die Umsetzung solcher Themen der EKSP-Strategie der Stadt Leipzig und bietet viele Möglichkeiten, die Stadt-Umland-Beziehungen nachhaltig zu stärken. Die Pläne für eine vollständige Renaturierung der westlichen Seite des Lindenauer Hafens stammen aus dem Jahre 2010. Nach wie vor ist eine weitestmögliche Entsiegelung und Renaturierung von Flächen erstrebenswert, ist jedoch dort zu hinterfragen, wo dafür intakte und nachnutzbare Gebäude abgerissen werden müssen. Zugleich hat in Zeiten von Klimawandel und Zero-Waste-Strategie ergänzend zu einem Landschaftspark auch die Produktion und der B2B Verkauf nachhaltiger Lebensmittel seinen Platz und seine Berechtigung. Dem kann mit einer Nachnutzung der vorhandenen Gebäude entsprochen werden. Zudem entspricht der Erhalt der in den vorhandenen Gebäuden gebundenen Grauen Energie den Zielsetzungen der Stadt.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Parallel mit der Fertigstellung des Parkhauses in Holzbauweise im Leipziger Westen wird die Gießerstraße als Schulstraße ausgewiesen. Im Parkhaus werden einige Kurzzeitparkplätze ausgewiesen, die als Alternative Kiss-and-Go-Zone genutzt werden können.

Begründung:

„Schulstraße“ bedeutet, dass die Straße vor der Schule in den Zeiten rund um Schulbeginn und -ende für den Autoverkehr gesperrt ist – meist für eine halbe Stunde. Wenn der größte Ansturm vorbei ist, ist die Straße wie gehabt geöffnet. Es kann so sichergestellt werden, dass alle Kinder die Möglichkeit erhalten, sicher ihren Schulweg zu bestreiten.

Für mehr Sicherheit für Schulkinder ist die Einrichtung von Schulstraßen in Deutschland bereits heute möglich. Beleg dafür ist ein im Dezember veröffentlichtes und jetzt finalisiertes Rechtsgutachten beauftragt von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. Dem Gutachten zufolge haben Kommunen vielfältige Möglichkeiten Schulstraßen einzurichten und diese nur für den Rad- und Fußverkehr freizugeben.

Vor der Grundschule Gießerstraße kam es in der Vergangenheit häufig zu Problemen mit Eltern-Taxis. Insbesondere im morgendlichen Verkehr vor Schulbeginn drängeln sich die Autos in der Gießerstraße und führen regelmäßig zu einem Verkehrschaos.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Balkonsolar-Förderung zum 01.01.2026 anzupassen.

Gefördert werden sollen künftig Balkonsolaranlagen, die das das komplette oder teilweise Geländer als Solaranlage nutzen, statt Solaranlagen vor das Geländer zu hängen.

Die Förderung soll für die Sanierung der Balkongeländer oder den Neubau von Balkongeländer gewährt werden, unter der Maßgabe, dass alle Mieter des Hauses von dieser Anlage profitieren.

Begründung:

Inzwischen haben namhafte Hersteller die Potentiale der kompletten Balkongeländer als Solarerzeuger erkannt und bieten dazu die verschiedensten Produkte an.

Statt doppelt Material zu verschwenden und optisch nicht schöne Lösungen zu erzielen, könnte man mit der Förderung einzelner Pilotprojekte ggf. bei der LWB oder den Genossenschaften auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, die Nutzbarkeit an verschiedenen Fassaden erproben und die Mieter in den Genuss preiswerten Stromes kommen zu lassen. 

Der Verwaltungsstandpunkt sagt, „dass der im Antrag verfolgte Ansatz einer einheitlichen Anlagengestaltung und der Vermeidung von zusätzlichem Materialverbrauch aus städtebaulicher Sicht bzw. Nachhaltigkeitserwägungen grundsätzlich begrüßenswert ist. Gleiches gilt für den Ansatz, alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses in die Stromerzeugung aus entsprechend installierten Solaranlagen einzubeziehen, damit diese von der Anlage profitieren.“ Mit der neuen Zeitschiene soll der Verwaltung genügend Zeit gegeben werden, um die Förderung entsprechend anzupassen.

Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Änderung der berechtigten Personenkreise für den Erhalt eines Leipzig-Passes. Anspruchsberechtigt auf den Leipzig-Pass sind ab sofort auch alle Kinder und Jugendlichen, die in stationärer Unterbringung nach dem SGB VIII sind und Personen, die Anspruch auf Kinderzuschlag nach Paragraf 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) haben.

Begründung: Kinder und Jugendliche in stationärer Unterbringung nach SGB VIII sind aktuell vom Leipzig-Pass ausgeschlossen. Sie erhalten nach § 7 Abs. 1 WoGG kein Wohngeld und sind auch ansonsten nach der aktuellen Beschlusslage entsprechend der im Februar 2024 beschlossenen Vorlage VII-DS-09250 nicht berücksichtigt. Wie auch andere Einzelfälle konnten diese Kinder und Jugendlichen in der Vergangenheit über die Einkommensprüfung einen Leipzig-Pass erhalten, was aber nach der aktuellen Beschlusslage ganz offensichtlich nicht mehr möglich ist. Zur damaligen Beschlussfassung wurde ein entsprechender Änderungsantrag zurückgezogen, weil angekündigt wurde, dass dieser nicht nötig sei und man dies verwaltungsintern berücksichtigen würde.