Der Leipziger SC 1901 muss seinen Trainings- und Spielbetrieb in Schleußig erheblich einschränken. Eine Nachbarsfamilie hatte sich wiederholt über die Lautstärke auf dem Gelände beschwert.
Vor etwa einem Monat erteilte die Stadt Leipzig dem Traditionsverein eine bauaufsichtliche Anordnung. Darin wurden hohe Geldstrafen angedroht und unter anderem gefordert, die „ungenehmigte Nutzung“ des Geländes zu unterlassen. Grundlage ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die regelt, zu welchen Zeiten welche Lärmgrenzen einzuhalten sind.
Wir fragen an:
Gibt es in Leipzig andere Sportstätten und Sportvereine, die aktuell Einschränkungen wegen Lärmschutzauflagen hinnehmen müssen? Wenn ja, welche?
Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, um den Leipziger SC von 1901 zu unterstützen, damit der Trainings- und Spielbetrieb von unzähligen Mannschaften in den Sportarten Hockey, Tennis und Fußball stattfinden kann?
Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Sportanlagenlärmschutzverordnung anzupassen, um die berechtigten Ruhebedürfnisse als auch das Recht auf Sport und Bewegung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, in eine vernünftige Relation zu bringen?
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2025/12/fusball_spielen-scaled.jpg17072560U.Schindlerhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngU.Schindler2025-12-05 11:10:052025-12-05 11:10:07Einschränkungen Trainings- und Spielbetrieb von Sportstätten wegen Lärmschutzauflagen
„Hallo, ich bin Fritzi“, werden Zuschauerinnen und Zuschauer beim „Fritzi“- Stadtrundgang von einer Schauspielerin des TDJW begrüßt. Sie erzählt, dass sie 1989 genauso so alt war wie die meist kleinen Teilnehmerinnen und Teilnehmer heute. Dann geht es weiter zu den Orten der Friedlichen Revolution: Von der Nikolaikirche bis auf den Ring, über den am 9. Oktober 70.000 Menschen demonstrierten und dadurch den Lauf der Geschichte verändert haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das ist nur eines von vielen Beispielen, wie die Stiftung Friedliche Revolution das Erbe von 1989 in unserer Stadt auch für nachfolgende Generationen lebendig hält. Seit nunmehr 16 Jahren ist die Stiftung Friedliche Revolution ein zentraler zivilgesellschaftlicher Akteur der Leipziger Erinnerungskultur. Seien es die Ausrichtung der „Revolutionale“, die Verleihung des Filmpreises „Leipziger Ring“ im Rahmen des DOK-Festivals, die Begleitung des Freiheits- und Einheitsdenkmals oder zahlreiche Projekte der Bildungsarbeit wie z.B. der eingangs erwähnte theatrale „Fritzi“-Stadtrundgang gemeinsam mit dem – die Stiftung Friedliche Revolution leistet in und für unsere Stadt eine hervorragende Arbeit und hält die Werte der Friedlichen Revolution – Gewaltlosigkeit, Freiheit, Demokratie, Zivilcourage und ein friedliches Miteinander – hoch. Ihre Formate erreichen Kinder, Jugendliche, Familien, internationale Gäste – kostenlos und niedrigschwellig.
Eine dauerhafte institutionelle Förderung zunächst bis 2030 gewährleistet stabile Strukturen und sichert die professionelle Arbeit der Stiftung für die nächsten Jahre. Allein mit der institutionellen Förderung ist es aber natürlich nicht getan: Weiterhin muss und wird die Stiftung selbstverständlich Drittmittel akquirieren.
Als Wiege und Stadt der Friedlichen Revolution kommt Leipzig eine besondere Verantwortung bei der Pflege und für das Fortbestehen ihres erinnerungskulturellen Erbes zu. Die Stiftung Friedliche Revolution ist hierfür unverzichtbar – nicht nur durch die eingangs genannten lokalen und regionalen Formate, sondern auch im internationalen Kontext in Form von Kooperationen und Austauschformaten für Menschenrechts- und Demokratieaktivist:innen weltweit.
Wir begrüßen den Vorstoß der Aufnahme in die Institutionelle Förderung deswegen ausdrücklich und werden der Vorlage der Verwaltung zustimmen – denn für uns gehört die Stiftung zur Kultur.
Lassen Sie mich jedoch noch ein paar Worte zu den vorliegenden Änderungsanträgen verlieren:
Beim Lesen des CDU-Änderungsantrags war ich ehrlich gesagt ziemlich verwundert und zum Teil auch etwas verärgert: Für mich tragen einige Passagen eine eher unangenehme und auch anmaßend wirkende Note. So wird in Beschlusspunkt 3 z.B. „eine ausgewogene Erinnerungskultur, die in die Breite der Gesellschaft wirkt“ gefordert – doch das praktiziert die Stiftung durch verschiedenste Kooperationen mit verschiedenen Akteuren schon seit Jahren – beispielhaft sei hier die Initiative „Tag der Friedlichen Revolution – Leipzig 9. Oktober 1989“ genannt. Deswegen stellt sich für mich die Frage, warum das hier nochmal so prominent eingefordert wird, als wäre es nicht längst gängige Praxis?!
Mit Beschlusspunkt 4 des Änderungsantrags tun wir uns ebenfalls schwer. So sehr wie wir auch freiwerdende Mittel für die Umsetzung unserer Haushaltsbeschlüsse für die Freie Szene begrüßen, so sehr müssen wir aber auch darauf achten, Träger aus Kultur- und Demokratiearbeit hier nicht gegeneinander auszuspielen.
Und mir fehlt ehrlich gesagt auch die Fantasie, wie mit dem Übergang der Stiftung vom Referat Strategische Kulturpolitik ins Referat Demokratie andere Demokratieprojekte dennoch weiterhin auskömmlich finanziert werden können, denn 98.000 EUR sind ja doch eine ganz schöne Stange Geld und das Budget des Referats Demokratie ist bislang auch nicht übermäßig üppig ausgestattet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Friedliche Revolution ist Kern der Leipziger Identität – über die Hälfte unserer Bürgerinnen und Bürger verbindet laut Bürgerumfrage Leipzig besonders stark mit 1989. Heute entscheiden wir über eine Grundlage, diese Geschichte professionell, lebendig, multiperspektivisch und für alle zugänglich in die Zukunft zu tragen. Die Stiftung Friedliche Revolution verdient diese Unterstützung – als kompetente Partnerin, als Stimme der Zivilgesellschaft, als Trägerin unseres demokratischen Erbes.
Vielen Dank..
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2025/08/AdobeStock_241309515-scaled.jpeg20172560Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2025-11-28 09:30:372025-11-28 09:30:38Rede von Pia Heine zur Vorlage „Institutionelle Förderung der Stiftung Friedliche Revolution – Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und der demokratischen Erinnerungskultur in Leipzig“
In einigen Sporthallen der Stadt Leipzig befinden sich auch Wohnungen, die nach unseren Informationen teilweise vermietet, teilweise leer stehen. Insbesondere der fehlende Brandschutz ist offensichtlich ein Hemmnis für die Vermietung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Wohnungen in Schulen (Hausmeisterwohnungen) und ehemaligen Rathäusern (Aufzählung nicht abschließend).
Wir fragen an:
In wie vielen Sporthallen der Stadt Leipzig befinden sich Wohnungen (bitte mit Übersicht der Standorte)?
In wie vielen Schulen der Stadt Leipzig befinden sich Hausmeisterwohnungen (bitte mit Übersicht der Standorte)?
In welchen ehemaligen Rathäusern befinden sich Wohnungen (bitte mit Übersicht der Standorte)?
Wie viele Wohnungen sind aktuell vermietet/belegt, wie viele stehen leer?
Was sind die Gründe für den Leerstand (bitte Angabe je Standort)?
Welche Pläne gibt es für die leerstehenden Wohnungen (bitte Angabe je Standort)?
Welches Amt ist für die Wohnungen in den Sporthallen, Schulen bzw. ehemaligen Rathäusern zuständig?
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2025/11/Schule-Liebertwolkwitz-scaled.jpg19202560U.Schindlerhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngU.Schindler2025-11-06 12:11:072025-11-21 12:11:47Wohnungen in Sporthallen, Schulen, ehemaligen Rathäusern der Stadt Leipzig
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, verehrte Stadträte und Stadträtinnen, werte Gäste,
Ute Köhler-Siegel
wir haben heute vor der Ratsversammlung wieder erlebt, wie wichtig den Menschen in dieser Stadt die gute Betreuung ihrer Kinder ist.
Heute geht es um das Thema Schulsozialarbeit, das ist auch ein Herzensthema meiner Fraktion. Schon oft stand ich hier an diesem Rednerpult und habe darüber gesprochen. Darüber, wie wichtig ein Ansprechpartner in der Schule ist, der eben nicht als Lehrkraft dort arbeitet, darüber, welch hervorragend Arbeit die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen vor Ort leisten.
Kurz nach den Sommerferien stand das Themas Schulsozialarbeit im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts schon einmal zur Debatte. Einige Fraktionen haben dem Kämmerer und dem OBM nachdrücklich verdeutlicht, dass eine Kürzung in diesem Bereich nicht infrage kommt.
Nun steht das Thema wieder auf der Tagesordnung, es ist also verständlich, dass die betroffenen Schulen und Träger voller Sorge sind.
Wieder sind die Gemüter erregt, was auch an der Kommunikation des Dezernates VII nach außen liegt. Kurz vor den Herbstferien erreichte die Schulen ein Brief der Verwaltung, der mehr Verwirrung und vor allem Unsicherheiten stiftete als eine klare Erläuterung. Bei drohenden Veränderungen ist es verständlich, dass die Betroffenen sehr sensibel reagieren. Umso klarer muss die Verwaltung nach außen kommunizieren. Das muss deutlich besser werden!
In der Vorlage der Verwaltung geht es aber nicht in erster Linie um Einsparungen, es geht um eine Neuausrichtung der Verteilung. Der Freistaat Sachsen hat im letzten Jahr die Förderrichtlinie für Schulsozialarbeit verändert. Damit erhält die Stadt nun weniger Geld als vorher, dass sie nun ausgleichen muss.
Mit der Vorlage nutzt die Stadt nun auch gleich die Möglichkeit Überarbeitung der Indexformel, die es seit 2017 gibt.
Der Ansatz war bisher, die vorhandenen Stellen auf die Schulen mit den allergrößten Problemen zu konzentrieren. Daher gab es an diesen Schulen oft 2 Schulsozialarbeiterstellen.
Der Ansatz in der heute vorliegenden Vorlage ist nun ein anderer: Die vorhandenen Stellen sollen auf mehr Schulen verteilt werden. Nun können maximal 1,5 VZÄ an eine Schule vergeben werden. Dafür erhalten mehr Schulen Schulsozialarbeit. Davon profitieren vor allem Gymnasien.
In meiner Fraktion haben wir sehr lange über diesen Ansatz diskutiert. Wir teilen mehrheitlich den Grundsatz, die Stellen für Sozialarbeit auf mehr Schulen zu verteilen. Damit haben mehr Schülerinnen und Schüler einen Ansprechpartner. Wir finden es auch richtig, dass es an Gymnasien Schulsozialarbeit gibt. Immerhin lernen über die Hälfte der Jugendlichen ab der 5. Klasse an dieser Schulart. Auch dort gibt es vielfältige Problemlagen. Die Gymnasien erhalten auch nur dann Schulsozialarbeit, wenn der Indexwert über Null liegt.
Meine Fraktion ergänzt die Vorlage der Verwaltung mit zwei Änderungsanträgen.
Zukünftig sollen bei einer Überarbeitung der Indexberechnung Vertreter:innen aller Schularten, der Kreiselternrat und der Stadtschülerrat angehört werden.
Außerdem braucht Schulsozialarbeit Kontinuität. Wenn einmal eine Stelle an einer Schule eingerichtet wurde, soll diese für mindestens 3 Jahr bestehen bleiben.
Verehrte Stadträtinnen und Stadträte, wir sollen also heute entscheiden, wie wir das viel zu kleine Tischtuch so über den Tisch zerren, dass irgendwie die gröbsten Probleme gelöst werden können. Mal wieder muss die Kommune die Problemlagen ausbaden, die uns der Freistaat so hinterlässt. Die mangelhafte Ausstattung mit Lehrkräften, gefolgt von den kleineren Einschnitten mit der neuen Förderrichtlinie für Schulsozialarbeit, der kompletten Einstellung der Schulbauförderung und der unzureichenden Finanzierung der Kommunen.
Schulsozialarbeit gehört fest verankert an jede Schule und so muss das auch im Schulgesetz stehen! Nur dann werden wir es schaffen, dass wir für unsere Kinder vernünftige Rahmenbedingungen an den Bildungseinrichtungen schaffen können.
Die SPD- Fraktion wird sich weiter auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass Schulsozialarbeit an allen Schulen selbstverständlich ist.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2025/04/shutterstock_2394500113_Schule_Kinder-scaled.jpg17072560Steffi Töpferhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngSteffi Töpfer2025-10-29 21:05:002025-10-29 14:14:11Rede von Ute Köhler-Siegel zum Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit (VIII-DS-01276)
Eine inklusive Schwimmhalle bietet barrierefreien Zugang und Unterstützung für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, damit alle sicher schwimmen lernen und am Schwimmbetrieb teilnehmen können. Sie ermöglicht adaptive Trainingsangebote, barrierefreie Umkleiden und der Inklusionsgedanke reduziert sich nicht nur auf das barrierefreie Betreten der Schwimmhalle, sondern beinhaltet auch das Mitmachen. So wird Schwimmsport für alle zugänglich und inklusiv erlebt.
Folgende Voraussetzungen können dazu beitragen, damit eine größtmögliche Bandbreite von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Schwimmhalle selbstbestimmt nutzen können:
Schwimmbecken in Rollstuhlhöhe
Bereitstellung von wassertauglichen Rollstühlen
Hebekran zum Einstieg in das Wasser
flacher Treppeneinstieg
Kantenmarkierungen
Handläufe (evtl. mit integrierter Brailleschrift)
Blindenleitsystem
entsprechend geschultes Personal
Schallreduzierende Paneele Wir fragen an:
Welche Möglichkeiten gibt es in den Leipziger Schwimmhallen derzeit für Menschen mit physischen Beeinträchtigungen?
Welche Schwimmhallen sind mit oben genannten Beispielen ggf. nachrüstbar bzw. welche Pläne gibt es schon, die inklusive Nutzung bei der Sanierung einer bestehenden Schwimmhalle zu verbessern?
Welche Kosten müssen für eine inklusive Nachrüstung eingeplant werden?
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2025/10/AdobeStock_884342604_Schwimmhalle-scaled.jpeg15242560U.Schindlerhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngU.Schindler2025-10-10 10:19:092025-10-10 10:19:10Inklusive Angebote in den Leipziger Schwimmhallen
Nicht erst seit der Presseberichterstattung im Sommer ist bekannt, dass im Sächsischen Haushalt eine strukturelle Unterfinanzierung für die Instandhaltung von Staatsstraßen herrscht. Infrastrukturministerin Kraushaar bezifferte den jährlichen Mangel jüngst mit 50 Millionen Euro und auch der Sächsische Rechnungshof stellt in seinem aktuellen Bericht lapidar fest “Die Erhaltung der Staatsstraßen durch die sächsische Straßenbauverwaltung ist derzeit nicht bedarfsgerecht”. . So verwundert es nicht, dass der Landrat in Nordsachsen Kai Emanuel mit einem Schild “eingeschränkter Straßenbetriebsdienst” auf kreative Weise den Missstand anprangert. Gleichzeitig mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Verantwortung für Erhalt und Bewirtschaftung von Staatsstraßen im Nordraum von Leipzig bald gänzlich in den Zuständigkeitsbereich des Leipziger Mobilitäts- und Tiefbauamtes fallen könnte.
Wir fragen dazu an:
Gibt es Pläne für eine Verlagerung von Zuständigkeiten bei Erhalt, Pflege und Instandsetzung von Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig in den Bereich der Leipziger Stadtverwaltung? Wenn ja, was genau soll wann übertragen werden?
Welche finanzielle Ausstattung erhält die Stadt Leipzig für Erhalt, Pflege und Instandsetzung von Staatsstraßen (einschließlich Ausgleichsflächen) in den Jahren 2025 und 2026 vom zuständigen Staatsministerium?
Wie haben sich die Zuweisungen aus Frage 2 in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahresscheiben ausweisen.)
Welche finanziellen Bedarfe für eine grundhafte Instandsetzung von Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig sind bekannt? Wie wurden diese Bedarfe bisher an das zuständige Ministerium kommuniziert?
Sollte die Stadt Leipzig zukünftig mehr Zuständigkeiten (siehe Frage 1) übernehmen, welche Mehrbedarfe im eigenen Haushalt wären damit voraussichtlich verbunden?
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2025/10/Strasse-scaled.jpg17072560U.Schindlerhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngU.Schindler2025-10-10 10:10:002025-10-10 11:15:19Zieht sich der Freistaat aus der Verantwortung: Wer kümmert sich um Staatsstraßen in Leipzig?
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