In einigen Sporthallen der Stadt Leipzig befinden sich auch Wohnungen, die nach unseren
Informationen teilweise vermietet, teilweise leer stehen. Insbesondere der fehlende
Brandschutz ist offensichtlich ein Hemmnis für die Vermietung.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Wohnungen in Schulen (Hausmeisterwohnungen) und
ehemaligen Rathäusern (Aufzählung nicht abschließend).

Wir fragen an: 

  1. In wie vielen Sporthallen der Stadt Leipzig befinden sich Wohnungen (bitte mit
    Übersicht der Standorte)?
  2. In wie vielen Schulen der Stadt Leipzig befinden sich Hausmeisterwohnungen (bitte
    mit Übersicht der Standorte)?
  3. In welchen ehemaligen Rathäusern befinden sich Wohnungen (bitte mit Übersicht der
    Standorte)?
  4. Wie viele Wohnungen sind aktuell vermietet/belegt, wie viele stehen leer?
  5. Was sind die Gründe für den Leerstand (bitte Angabe je Standort)?
  6. Welche Pläne gibt es für die leerstehenden Wohnungen (bitte Angabe je Standort)?
  7. Welches Amt ist für die Wohnungen in den Sporthallen, Schulen bzw. ehemaligen
    Rathäusern zuständig?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, verehrte Stadträte und Stadträtinnen, werte Gäste,

Ute Köhler-Siegel

wir haben heute vor der Ratsversammlung wieder erlebt, wie wichtig den Menschen in dieser Stadt die gute Betreuung ihrer Kinder ist.

Heute geht es um das Thema Schulsozialarbeit, das ist auch ein Herzensthema meiner Fraktion. Schon oft stand ich hier an diesem Rednerpult und habe darüber gesprochen. Darüber, wie wichtig ein Ansprechpartner in der Schule ist, der eben nicht als Lehrkraft dort arbeitet, darüber, welch hervorragend Arbeit die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen vor Ort leisten.

Kurz nach den Sommerferien stand das Themas Schulsozialarbeit im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts schon einmal zur Debatte. Einige Fraktionen haben dem Kämmerer und dem OBM nachdrücklich verdeutlicht, dass eine Kürzung in diesem Bereich nicht infrage kommt.

Nun steht das Thema wieder auf der Tagesordnung, es ist also verständlich, dass die betroffenen Schulen und Träger voller Sorge sind.

Wieder sind die Gemüter erregt, was auch an der Kommunikation des Dezernates VII nach außen liegt. Kurz vor den Herbstferien erreichte die Schulen ein Brief der Verwaltung, der mehr Verwirrung und vor allem Unsicherheiten stiftete als eine klare Erläuterung. Bei drohenden Veränderungen ist es verständlich, dass die Betroffenen sehr sensibel reagieren. Umso klarer muss die Verwaltung nach außen kommunizieren. Das muss deutlich besser werden!

In der Vorlage der Verwaltung geht es aber nicht in erster Linie um Einsparungen, es geht um eine Neuausrichtung der Verteilung. Der Freistaat Sachsen hat im letzten Jahr die Förderrichtlinie für Schulsozialarbeit verändert. Damit erhält die Stadt nun weniger Geld als vorher, dass sie nun ausgleichen muss.

Mit der Vorlage nutzt die Stadt nun auch gleich die Möglichkeit Überarbeitung der Indexformel, die es seit 2017 gibt.

Der Ansatz war bisher, die vorhandenen Stellen auf die Schulen mit den allergrößten Problemen zu konzentrieren. Daher gab es an diesen Schulen oft 2 Schulsozialarbeiterstellen.

Der Ansatz in der heute vorliegenden Vorlage ist nun ein anderer: Die vorhandenen Stellen sollen auf mehr Schulen verteilt werden. Nun können maximal 1,5 VZÄ an eine Schule vergeben werden. Dafür erhalten mehr Schulen Schulsozialarbeit. Davon profitieren vor allem Gymnasien.

In meiner Fraktion haben wir sehr lange über diesen Ansatz diskutiert. Wir teilen mehrheitlich den Grundsatz, die Stellen für Sozialarbeit auf mehr Schulen zu verteilen. Damit haben mehr Schülerinnen und Schüler einen Ansprechpartner. Wir finden es auch richtig, dass es an Gymnasien Schulsozialarbeit gibt. Immerhin lernen über die Hälfte der Jugendlichen ab der 5. Klasse an dieser Schulart. Auch dort gibt es vielfältige Problemlagen. Die Gymnasien erhalten auch nur dann Schulsozialarbeit, wenn der Indexwert über Null liegt.

Meine Fraktion ergänzt die Vorlage der Verwaltung mit zwei Änderungsanträgen.

Zukünftig sollen bei einer Überarbeitung der Indexberechnung Vertreter:innen aller Schularten, der Kreiselternrat und der Stadtschülerrat angehört werden.

Außerdem braucht Schulsozialarbeit Kontinuität. Wenn einmal eine Stelle an einer Schule eingerichtet wurde, soll diese für mindestens 3 Jahr bestehen bleiben.

Verehrte Stadträtinnen und Stadträte, wir sollen also heute entscheiden, wie wir das viel zu kleine Tischtuch so über den Tisch zerren, dass irgendwie die gröbsten Probleme gelöst werden können. Mal wieder muss die Kommune die Problemlagen ausbaden, die uns der Freistaat so hinterlässt. Die mangelhafte Ausstattung mit Lehrkräften, gefolgt von den kleineren Einschnitten mit der neuen Förderrichtlinie für Schulsozialarbeit, der kompletten Einstellung der Schulbauförderung und der unzureichenden Finanzierung der Kommunen.

Schulsozialarbeit gehört fest verankert an jede Schule und so muss das auch im Schulgesetz stehen! Nur dann werden wir es schaffen, dass wir für unsere Kinder vernünftige Rahmenbedingungen an den Bildungseinrichtungen schaffen können.

Die SPD- Fraktion wird sich weiter auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass Schulsozialarbeit an allen Schulen selbstverständlich ist.

Eine inklusive Schwimmhalle bietet barrierefreien Zugang und Unterstützung für
Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, damit alle sicher schwimmen lernen
und am Schwimmbetrieb teilnehmen können. Sie ermöglicht adaptive
Trainingsangebote, barrierefreie Umkleiden und der Inklusionsgedanke reduziert
sich nicht nur auf das barrierefreie Betreten der Schwimmhalle, sondern beinhaltet
auch das Mitmachen. So wird Schwimmsport für alle zugänglich und inklusiv
erlebt.


Folgende Voraussetzungen können dazu beitragen, damit eine größtmögliche
Bandbreite von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Schwimmhalle
selbstbestimmt nutzen können:

  • Schwimmbecken in Rollstuhlhöhe
  • Bereitstellung von wassertauglichen Rollstühlen 
  • Hebekran zum Einstieg in das Wasser 
  • flacher Treppeneinstieg 
  • Kantenmarkierungen 
  • Handläufe (evtl. mit integrierter Brailleschrift) 
  • Blindenleitsystem 
  • entsprechend geschultes Personal 
  • Schallreduzierende Paneele 
    Wir fragen an: 
  1. Welche Möglichkeiten gibt es in den Leipziger Schwimmhallen derzeit für
    Menschen mit physischen Beeinträchtigungen?
  2. Welche Schwimmhallen sind mit oben genannten Beispielen ggf. nachrüstbar
    bzw. welche Pläne gibt es schon, die inklusive Nutzung bei der Sanierung einer
    bestehenden Schwimmhalle zu verbessern?
  3. Welche Kosten müssen für eine inklusive Nachrüstung eingeplant werden?

Nicht erst seit der Presseberichterstattung im Sommer ist bekannt, dass im
Sächsischen Haushalt eine strukturelle Unterfinanzierung für die Instandhaltung von
Staatsstraßen herrscht. Infrastrukturministerin Kraushaar bezifferte den jährlichen
Mangel jüngst mit 50 Millionen Euro und auch der Sächsische Rechnungshof stellt in
seinem aktuellen Bericht lapidar fest “Die Erhaltung der Staatsstraßen durch die
sächsische Straßenbauverwaltung ist derzeit nicht bedarfsgerecht”.
.
So verwundert es nicht, dass der Landrat in Nordsachsen Kai Emanuel mit einem
Schild “eingeschränkter Straßenbetriebsdienst” auf kreative Weise den Missstand
anprangert. Gleichzeitig mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Verantwortung
für Erhalt und Bewirtschaftung von Staatsstraßen im Nordraum von Leipzig bald
gänzlich in den Zuständigkeitsbereich des Leipziger Mobilitäts- und Tiefbauamtes
fallen könnte.


Wir fragen dazu an:

  1. Gibt es Pläne für eine Verlagerung von Zuständigkeiten bei Erhalt, Pflege und
    Instandsetzung von Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig in den Bereich der
    Leipziger Stadtverwaltung? Wenn ja, was genau soll wann übertragen werden?
  2. Welche finanzielle Ausstattung erhält die Stadt Leipzig für Erhalt, Pflege und
    Instandsetzung von Staatsstraßen (einschließlich Ausgleichsflächen) in den
    Jahren 2025 und 2026 vom zuständigen Staatsministerium?
  3. Wie haben sich die Zuweisungen aus Frage 2 in den letzten 5 Jahren
    entwickelt? (Bitte nach Jahresscheiben ausweisen.)
  4. Welche finanziellen Bedarfe für eine grundhafte Instandsetzung von
    Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig sind bekannt? Wie wurden diese
    Bedarfe bisher an das zuständige Ministerium kommuniziert?
  5. Sollte die Stadt Leipzig zukünftig mehr Zuständigkeiten (siehe Frage 1)
    übernehmen, welche Mehrbedarfe im eigenen Haushalt wären damit
    voraussichtlich verbunden?

Im Doppel-Haushalt 2025/26 des Freistaates Sachsen werden die Mittel für die
Förderung von Radwegen in Städten und Landkreisen deutlich gekürzt. Statt 8,7
Millionen Euro/Jahr stehen nach unseren Informationen nur noch 800.000 Euro/Jahr
zur Verfügung.
In einer aktuellen 80-seitigen Broschüre bewirbt das Sächsische Staatsministerium
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus den Fahrradtourismus im Freistaat Sachsen:
https://www.netzwerk-mtb-tourismus.de/unterlagen/Fahrradtourismus_Studie_Sachsen.pdf

Wir fragen an: 

  1. Wie viele Fördermittel des Freistaates Sachsen stehen in 2025 und 2026 für
    Radverkehrsmaßnahmen für die Stadt Leipzig zur Verfügung?
  2. Welche Möglichkeiten bietet o.g. Studie im Abgleich mit dem Thema Radwege
    im Leipziger TEP (Touristischer Entwicklungsplan) - Touristischer
    Entwicklungsplan: Ziele und Strategien bis 2025 - Stadt Leipzig
    und den
    Bemühungen des LTM für Leipzig und in der Anbindung an die Region –
    Radtouren und Radwege ♥ Leipzig Region?
  3. Können Maßnahmen aus dem Radverkehrsentwicklungsplan und anderen
    Konzepten ggf. mit Mitteln aus dem Bereich Fahrradtourismus umgesetzt werden,
    z.B. Radwege mit überregionaler Bedeutung wie der Radschnellweg Leipzig-Halle oder die Aktiv-Achse-Süd?
  4. Welche städtischen Konzepte und Pläne wurden dahingehend bereits
    geprüft? Wenn noch nicht geschehen, bis wann ist eine Prüfung möglich?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die öffentlichen Sport- und Freiflächen an der
Krakauer Straße eine angemessene Beleuchtung zu installieren, damit das Areal auch in der
dunklen Jahreszeit von Sonnenuntergang bis ca. 22 Uhr sicher genutzt werden kann.

Die öffentlichen Sport- und Freiflächen an der Krakauer Straße in Grünau sollen
aufgewertet werden, da sie nach über 25 Jahre intensiver Nutzung nicht mehr in
einem akzeptablen Zustand sind (Beschlussvorlage – VIII-DS-00391 – Bau- und
Finanzierungsbeschluss: Aufwertung der öffentlichen Sport- und Freiflächen an der
Krakauer Straße (Flst. 1288 Gem. Schönau).
Damit die Flächen ganzjährig – also auch in der dunklen Jahreszeit – genutzt werden
können, ist eine ausreichende Beleuchtung notwendig. Ähnlich wie an der
Skateranlage Heizhaus könnte ein großer Strahler, der ggf. mit einer Zeitschaltuhr
gekoppelt ist, eine Nutzung bis max. 22 Uhr ermöglichen.

Begründung:

Die Gesamtkosten betragen immerhin 845.000 Euro. Ein hoher Nutzungsbedarf im
Bereich Sport-/Spielplatz wird uns regelmäßig angezeigt, auch, weil es die einzige
Sport- und Freifläche im Wohngebiet ist.
Im Rahmen der Aufwertung soll das Sportangebot umfangreich erweitert werden, um
dem wachsenden Nutzungsdruck im öffentlichen Grün durch wachsende
Bevölkerungszahlen angemessen zu begegnen. Dabei wird das Angebot
generationenübergreifend und auch in Bezug auf physische Beeinträchtigungen
inklusiv ausgerichtet, was wir sehr begrüßen.

Der ausgewiesenen „Dunkelzone“ könnte dahingehend Rechnung getragen werden,
dass die Beleuchtung so dimensioniert wird, dass Bolzplatz und Basketballfeld
ähnlich beleuchtet werden, wie die Skateanlage am Heizhaus (Strahler mit Bedarfsschaltung). Das restliche Areal (inkl. Beachvolleyballfeld) könnte eine eher gemäßigte Beleuchtung erhalten.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Liste und eine Karte mit den konkreten
ausgewiesenen Verbotsflächen in Leipzig für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
bis zum 1. Dezember 2025 vorzulegen, auf der Webseite der Stadt Leipzig präsent
zu veröffentlichen und mit einer Informationskampagne deutlich vor Silvester zu
begleiten.


Begründung:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen
Gebäuden oder Anlagen ist laut Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Eine
Liste und eine Karte, die anschaulich und nachvollziehbar die Verbotsorte für das
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in Leipzig darstellen, wäre hierbei eine
hilfreiche Unterstützung. Ein grundsätzlich vernünftiger Umgang mit Feuerwerk
schont die Gesundheit sowie die Tier- und Pflanzenwelt.