Beschlussvorschlag:

Im Abschnitt:

6.3.3 Eingliederungshilfen im Kontext von Schule nach SGB VIII und SGB IX (S. 207f)

wird folgende Maßnahme ergänzt:

Das Pooling bei Schulbegleitung wird auf alle Schulen ausgeweitet, besonders auf Einrichtungen mit vielen Schulbegleitern.

Begründung:

Durch Pooling von Schulbegleiter*innen – als übergreifende Unterstützung – kann flexibel und schnell auf die unterschiedlichen Bedarfe der Schüler*innen reagiert werden. Durch das Pooling wird eine stabile Unterstützungsstruktur an der Schule etabliert, die schnell, unbürokratisch und sehr flexibel auf individuelle Bedürfnisse eingehen kann. Ebenso gehört die Unterstützung durch ein/e Schulbegleiter/in dann grundsätzlich zum Schulalltag und Schüler/innen werden durch eine ausschließliche 1:1-Betreuung weniger stigmatisiert. 

Das Pooling von Schulbegleitung wird in Leipzig ab dem Schuljahr 2025/26 mit drei Trägern erprobt und soll Ende 2025 evaluiert werden. Mit den Erkenntnissen aus der Erprobungsphase soll das Pooling von Schulbegleitung an allen Leipziger Schulen umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Im nächsten Schulentwicklungsplan werden jeder Schule die genutzten Sportflächen (Sporthallen, Außensportanlagen) zugeordnet.
  2. Auch werden im nächsten Schulentwicklungsplan stadtweit alle Fahrradübungsplätze den jeweiligen Grundschulen zugeordnet.
  3. Ebenso wird jeder Schule (auch den weiterführenden Schulen) eine Schwimmhalle zugeordnet, so dass jede/r Schüler:in an weiterführenden Schulen ein halbes Jahr Schwimmunterricht erhält. 

Begründung:

Schulsport, Schwimmunterricht und eine Fahrradausbildung sind feste Bestandteile des Lehrplans. Deshalb sollen die Bedarfe an Sportflächen, Schwimmhallen und Fahrradübungsplätzen flächendeckend auch im Schulentwicklungsplan dargestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Im nächsten Schulentwicklungsplan werden bei der Berechnung der Richtkapazität die Raumvorgaben aus dem “Musterraumprogramm” bei grundsätzlich allen Schulen konsequent angewandt. Dazu werden vergleichend die Kapazitäten dargestellt, mit welchen alle Schulen derzeit ausgelastet sind und mit welchen sie nach einer Sanierung noch ausgelastet sein können.

Begründung:

Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wurden bei der Berechnung der Richtkapazität bei neu gebauten und komplex sanierten Schulen die Raumvorgaben des “Musterraumprogramms” angewandt. Nach der Umsetzung des “Musterraumprogrammes” erhöhen sich – im Vergleich zu unsanierten Schulen – die Raumbedarfe pro Klasse. Dadurch kann die Schule weniger Schüler*innen aufnehmen, was Auswirkungen auf die Anzahl der Klassenzüge hat. 

Da vor allem unsanierte Schulen in Leipzig an chronischer Überbelegung leiden, sollten im vorliegenden SEP vergleichend beide Werte pro Schule angezeigt werden: die Auslastungskapazität, die in der unsanierten Schule zur Verfügung steht und die Kapazität, die bei Anwendung des Musterraumprogrammes nach der Sanierung zur Verfügung stände. 

Beschlussvorschlag:

Zur besseren Berechnung der Wechselbewegungen zwischen den Schularten werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. In Zusammenarbeit mit dem LaSuB Standort Leipzig wird ein transparentes, einheitliches Verfahren zur Erfassung der Wechselwünsche erarbeitet.
  2. Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass die Berechnungsgrundlage auch für die oberen Jahrgangsstufen der Oberschule maximal 25 Schülerinnen und Schüler beträgt. Bei dieser Zahl sind die Wiederholungen und Wechselwünsche einzurechnen.
  3. Den Schülerinnen und Schülern, die einen erweiterten Hauptschulabschluss erlangen und den Realschulabschluss anstreben, ist ein Schulplatz an der bisherigen Schule sicherzustellen.
  4. Keinesfalls darf die Klassenobergrenze von 28 Schülerinnen und Schülern überschritten werden.

Begründung:

Die Berechnungsgrundlage für den Wechsel der Schulart ist im SEP nicht deutlich genug dargestellt.

SEP S. 38

„Für die höheren Jahrgänge wurden die Anteile an Schüler/-innen die beispielsweise den Jahrgang wiederholen oder die Schulart wechseln nach den Beobachtungen der Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 ermittelt und bei den Berechnungen berücksichtigt.“

Immer wieder gibt es große Probleme, wenn ein Wechsel vom Gymnasium zur Oberschule besonders in den Klassenstufen 8 und 9 angestrebt wird. Es sind oft nicht genügend Plätze vorhanden.

Die Klassenstärken in den Oberschulen steigen weiter an, die Abminderungen für Inklusion können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. in dem derzeit zu erarbeitenden Fachplan „Offene Angebote für soziale Teilhabe“ das Thema Einsamkeit für alle Zielgruppen in den zu beschließenden Maßnahmen zu berücksichtigen.

2. im Herbst 2026 eine Aktionswoche „Gemeinsam statt einsam“ in Leipzig durchzuführen, mit dem Ziel, öffentlichkeitswirksam über Einsamkeit aufzuklären, lokale Angebote sichtbarer zu machen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Diese Aktionswoche sollte alle Alters- und Bevölkerungsgruppen ansprechen – insbesondere auch junge Erwachsene, Alleinerziehende, queere Personen sowie Senior:innen.

3. bis Anfang 2027 niedrigschwellige Gemeinschaftsangebote gegen Einsamkeit in den Stadtteilen auszubauen und zu fördern. Dazu zählen:

a). offene Spaziergänge für Frauen und verschiedene Zielgruppen (nach dem Vorbild „Offline Girls Berlin“)

b). niedrigschwellige und möglichst mehrsprachige Gemeinschaftsangebote, wie zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Nachbarschaftszentren, öffentliche Sportstätten und offene Begegnungscafés mit dem Fokus auf Einzelpersonen, die Gemeinschaft suchen

c). der Ausbau öffentlicher WLAN-Hotspots in Nachbarschaftszentren und Treffpunkten, um digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen

d). das Aufstellen sogenannter Plauder- oder Quasselbänke an zentralen Orten wie z.B. Parks, öffentliche Plätze und Wartebereiche im ÖPNV

4. die Jugend-App „Between-the-lines“ auch über den Herbst 2025 hinaus als Präventionsangebot gegen Vereinsamung für Kinder und Jugendliche in Leipzig anzubieten.

5. bestehende lokale Angebote in eine digitale Angebotslandkarte gegen Einsamkeit in der LeipzigApp zu integrieren – auch in Kooperation mit dem bundesweiten Projekt des Kompetenznetzes Einsamkeit.

6. als weiteren Beitrag zur digitalen Teilhabe und niedrigschwelligen Vernetzung die Nutzung und Unterstützung von sozialen Netzwerken zu fördern, wie die Plattform „GemeinsamErleben“, die Menschen auf Basis gemeinsamer Interessen miteinander verbindet. Der Aufbau lokaler Gruppen sowie gemeinschaftlicher Aktivitäten soll darüber hinaus gefördert werden

7. sich gegenüber dem Sächsischen Sozialministerium für den Aufbau eines „Sächsischen Netzwerks gegen Einsamkeit“ einzusetzen, das Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft vernetzt. 

Begründungen:

Zu 1: Einsamkeit ist kein individuelles Versagen, sondern ein strukturelles Problem, das politische Lösungen erfordert. Der gesellschaftlichen Vereinsamung entgegenzuwirken ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch die kommunale Ebene stärker annehmen muss.

Der Fachplan „Offene Angebote für soziale Teilhabe“ wird derzeit unter Federführung des Sozialamtes erstellt. Da das Thema Einsamkeit auch Menschen mit Beeinträchtigungen betrifft, sollte das Thema Einsamkeit als Kriterium bei der Auswahl der Angebote dringend berücksichtigt werden. Gerade Menschen mit Beeinträchtigungen können aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben – das Risiko für Einsamkeit steigt.

Zu 2: Spätestens die Corona-Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen und sozialen Leben haben das Thema Einsamkeit stärker ins Bewusstsein gerückt.  Auch in Leipzig sind immer mehr Menschen aller Altersgruppen und Gesellschaftsschichten aus unterschiedlichsten Gründen von Einsamkeit betroffen. Einsamkeit ist eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit – mit tiefgreifenden sozialen, psychischen und gesundheitlichen Folgen. Studien zeigen, dass chronische Einsamkeit zu höheren Risiken für Depressionen, Angststörungen und Demenzerkrankungen führt (alzheimer-forschung.de) . Präventiv und informativ sollten die Angebote zum Thema einer jährlichen Aktionswoche „Gemeinsam statt einsam“ Menschen aller Altersgruppen und Gesellschaftsschichten ansprechen und bestenfalls miteinander vernetzen. 

Zu 3 a, b, c, d): Über die Hälfte aller Haushalte in Leipzig sind Single-Haushalte. Nicht zwangsläufig haben Single-Haushalte und Einsamkeit miteinander zu tun. Aber die Wahrscheinlichkeit, sich einsam zu fühlen, steigt in einem Single-Haushalt. In Berlin werden bereits mit großem Erfolg offene Spaziergänge angeboten oder Quasselbänke an öffentlichen Plätzen aufgestellt. So können Menschen, die bewusst ihrer Einsamkeit entkommen wollen, starke und sichtbare kommunale Angebote nutzen. 

Zu 4: In der Anfrage der SPD-Fraktion VII-F-10308-AW-01 (Mai 2024) steht:

Das Gesundheitsamt führt derzeit in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie das App-Angebot „Between The Lines“ in Leipzig ein. „Between The Lines“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die auf der Suche nach Hilfe und/oder Orientierung beim Umgang mit mentalen Problemen sind. Kinder und Jugendliche sollen durch die App niedrigschwellig Zugang zu Hilfs- und Informationsangeboten im Bereich mentale Gesundheit erhalten, insbesondere zur Leipziger Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Seit dem 1. Mai 2024 sind erste Leipziger Hilfsangebote in der App, die sowohl über Smartphones als auch über die Webanwendung am PC genutzt werden kann, implementiert. Die Auflistung der Hilfsangebote wird sukzessive erweitert.”

Aufgrund fehlender finanzieller Mittel soll diese App ab Herbst dieses Jahres nicht mehr angeboten werden. Für junge Menschen, entfällt damit ein wichtiges grundlegendes städtisches Angebot, um sich bei den vielfältigen psychischen Problemen in der Pubertät (die oft auch Einsamkeit nach sich ziehen) gezielt Unterstützung zu holen.   

Zu 5 und 6: Digitale Angebote zu stärken ist unerlässlich, um eine möglichst große Zielgruppe zu erreichen. Je mehr vorhandene digitale Strukturen genutzt werden, umso verlässlicher können verschiedene Zielgruppen erreicht werden.

Zu 7: Leipzig sollte hier als Vorreiter agieren – als sächsische Kommune, die das gesellschaftliche Problem der Einsamkeit erkannt hat und vernetzende Strukturen auch mit anderen sächsischen Kommunen und im ländlichen Raum schaffen möchte.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. ab dem Haushalt 2027/28 innerhalb der Stadtverwaltung eine/n Beauftragte/n gegen Einsamkeit einzusetzen, der an das Gesundheitsamt angegliedert wird und die Umsetzung niedrigschwelliger Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Vereinen und anderen fachnahen kommunalen Anlaufstellen verantwortet. 

2. die Umsetzung folgender Maßnahmen auf kommunaler Ebene bis Anfang 2026 zu prüfen:

a). der Aufbau eines städtischen Förderprogramms für „soziale Grünanlagen“, die Begegnungen durch offene Sitzgruppen und interaktive Gestaltung fördern.

b). die gezielte Förderung und wissenschaftliche Begleitung von Mehrgenerationenhäusern.

Begründung:

Zu 1: Um präventiv und regenerierend das Thema Einsamkeit in der Stadt langfristig zu etablieren, ist es notwendig im kommenden Doppel-Haushalt eine/n Beauftragte/n gegen Einsamkeit einzusetzen. Die Stadt Berlin hat eine solche Stelle innerhalb ihrer Stadtverwaltung bereits erfolgreich geschaffen. Diesem Vorbild sollte Leipzig folgen, um neben Kommunikation und Aufklärung auch die nötigen administrativen Strukturen innerhalb der Verwaltung zu bilden.

Zu 2 a, b): Dieser Prüfauftrag soll Fördermöglichkeiten ausloten, die gegen das Thema Einsamkeit im öffentlichen Raum mehr Möglichkeiten schaffen. Gerade die Förderung der sozialen Interaktion, sei es durch “soziale Grünanlagen“ oder Mehrgenerationenhäuser, ist hier ein grundlegender Baustein.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

im vergangenen Jahr kaufte die Stadt Leipzig nach Beschluss des Stadtrates die riesige Bauruine an der Prager Straße und Medien titelten: „Der Abriss ist unumgänglich“. Demnach sei das Bestandsgebäude zwar ausreichend groß für die geplante Unterbringung der Ämter, es bestehen jedoch erhebliche bauliche und finanzielle Risiken, wenn weiter gebaut würde. Die Gebäudestruktur ermögliche keine Verwaltungsunterbringung entsprechend der Arbeitsstättenverordnung, solche grund-legenden Umbauten seien statisch nicht möglich.

Heute wissen wir aber: Es geht.

Im Frühjahr letzten Jahres war der Zustand des Betongerippes nicht gänzlich klar. Zu viele Fragen waren auch noch nicht geklärt. Sicher hätte man erst kaufen sollen, dann ausführlicher prüfen und dann über einen Abriss entscheiden sollen… nun ist anders und eine 180° Wende wird nötig. Irrtümer kann es geben – eine Fehlerkultur sollten wir pflegen.

Bei genaueren Untersuchungen wurde nun deutlich, dass das Gerippe für einen Erhalt geeignet ist und wesentliche Sicherheitsfragen geklärt sind. Es ist standsicher und muss laut den Experten nur an statisch unkritischen Stellen „geflickt“ werden. Wir Stadträtinnen und Stadträte konnten uns davon auf einer ausführlichen Besichtigung überzeugen. Zudem ist etwa 1/3 des Gebäudes beim nicht fertiggestellten Umbau für eine Wohnnutzung ersetzt worden. Es wurde daher im letzten Jahr zu weiten Teilen ein Neubau gekauft!

Das Gebäude wird wieder in erster Linie ein Arbeitsplatz und uns als SPD ist es besonders wichtig hier gute Arbeitsplätze für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu schaffen. Die neuen Prüfungen haben ergeben, dass das trotz recht niedriger Decken möglich ist – auch weil man beispielsweise vereinzelt Deckenplatten abnehmen kann, um das Raumgefühl zu deutlich zu verbessern.

Zusammengefasst ist ein Erhalt aus diesen Gründen also sinnvoll und ein Abriss kaum vertretbar. Da bleibt nur eins. Die Form des Beton-Gerippes:

Marius Wittwer

Dieser Koloss wurde ursprünglich von 1977-1983 für den VEB Chemieanlagenbau-Kombinat Leipzig-Grimma errichtet. Dass dieses Unternehmen in der DDR das führende in dieser stark exportorientierten Branche war, sieht man ihm immer noch an. Seine Ausmaße sind gewaltig! Eine über 170 Meter breite und 40 Meter hohe Wand. Seine Formgebung steht im absoluten Kontrast zur Struktur des Graphischen Viertels und des benachbarten beschaulichen Johannistals mit der ältesten Kleingartenanlage Sachsens.

Dieses Gerippe ist aber nicht der einzige Bau dieses Ensembles, über den wir heute entscheiden. Zu diesem Gerippe gehört auch noch ein so genanntes Sozialgebäude, im Wesentlichen die alte Mensa des Kombinats, die als denkmalgeschützter Bau mit seiner erhaltenen Inneneinrichtung und seinen Kunstwerken erhalten bleibt. In der Denkmalliste stehen spannende Sachen über diesen kleinen Bau, der heute zwischen dem neuen Ost-Forum und dem großen Hauptgebäude steht. Dort liest man einen treffender Satz, den ich hier gerne mal zitieren möchte: „ Das Sozialgebäude zeigt sich in einer ausgewogenen, auch fein gegliederten Architektur und behauptet sich damit als eigenständiger Baukörper im Gegensatz zum Hauptgebäude, das einen gewissen Hang zu übersteigerter Monotonie hat.“

Und es ist klar: Es muss auch ein Ziel dieses Vorhabens sein, diese „übersteigerte Monotonie“ durch einen guten Entwurf zu mildern. Denn wir entscheiden heute über nichts weniger als das Gesicht bedeutender Teile der Leipziger Stadtverwaltung in diesem Jahrhundert.

Herzlichen Dank!