Eine inklusive Schwimmhalle bietet barrierefreien Zugang und Unterstützung für
Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, damit alle sicher schwimmen lernen
und am Schwimmbetrieb teilnehmen können. Sie ermöglicht adaptive
Trainingsangebote, barrierefreie Umkleiden und der Inklusionsgedanke reduziert
sich nicht nur auf das barrierefreie Betreten der Schwimmhalle, sondern beinhaltet
auch das Mitmachen. So wird Schwimmsport für alle zugänglich und inklusiv
erlebt.


Folgende Voraussetzungen können dazu beitragen, damit eine größtmögliche
Bandbreite von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Schwimmhalle
selbstbestimmt nutzen können:

  • Schwimmbecken in Rollstuhlhöhe
  • Bereitstellung von wassertauglichen Rollstühlen 
  • Hebekran zum Einstieg in das Wasser 
  • flacher Treppeneinstieg 
  • Kantenmarkierungen 
  • Handläufe (evtl. mit integrierter Brailleschrift) 
  • Blindenleitsystem 
  • entsprechend geschultes Personal 
  • Schallreduzierende Paneele 
    Wir fragen an: 
  1. Welche Möglichkeiten gibt es in den Leipziger Schwimmhallen derzeit für
    Menschen mit physischen Beeinträchtigungen?
  2. Welche Schwimmhallen sind mit oben genannten Beispielen ggf. nachrüstbar
    bzw. welche Pläne gibt es schon, die inklusive Nutzung bei der Sanierung einer
    bestehenden Schwimmhalle zu verbessern?
  3. Welche Kosten müssen für eine inklusive Nachrüstung eingeplant werden?

Nicht erst seit der Presseberichterstattung im Sommer ist bekannt, dass im
Sächsischen Haushalt eine strukturelle Unterfinanzierung für die Instandhaltung von
Staatsstraßen herrscht. Infrastrukturministerin Kraushaar bezifferte den jährlichen
Mangel jüngst mit 50 Millionen Euro und auch der Sächsische Rechnungshof stellt in
seinem aktuellen Bericht lapidar fest “Die Erhaltung der Staatsstraßen durch die
sächsische Straßenbauverwaltung ist derzeit nicht bedarfsgerecht”.
.
So verwundert es nicht, dass der Landrat in Nordsachsen Kai Emanuel mit einem
Schild “eingeschränkter Straßenbetriebsdienst” auf kreative Weise den Missstand
anprangert. Gleichzeitig mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Verantwortung
für Erhalt und Bewirtschaftung von Staatsstraßen im Nordraum von Leipzig bald
gänzlich in den Zuständigkeitsbereich des Leipziger Mobilitäts- und Tiefbauamtes
fallen könnte.


Wir fragen dazu an:

  1. Gibt es Pläne für eine Verlagerung von Zuständigkeiten bei Erhalt, Pflege und
    Instandsetzung von Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig in den Bereich der
    Leipziger Stadtverwaltung? Wenn ja, was genau soll wann übertragen werden?
  2. Welche finanzielle Ausstattung erhält die Stadt Leipzig für Erhalt, Pflege und
    Instandsetzung von Staatsstraßen (einschließlich Ausgleichsflächen) in den
    Jahren 2025 und 2026 vom zuständigen Staatsministerium?
  3. Wie haben sich die Zuweisungen aus Frage 2 in den letzten 5 Jahren
    entwickelt? (Bitte nach Jahresscheiben ausweisen.)
  4. Welche finanziellen Bedarfe für eine grundhafte Instandsetzung von
    Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig sind bekannt? Wie wurden diese
    Bedarfe bisher an das zuständige Ministerium kommuniziert?
  5. Sollte die Stadt Leipzig zukünftig mehr Zuständigkeiten (siehe Frage 1)
    übernehmen, welche Mehrbedarfe im eigenen Haushalt wären damit
    voraussichtlich verbunden?

Im Doppel-Haushalt 2025/26 des Freistaates Sachsen werden die Mittel für die
Förderung von Radwegen in Städten und Landkreisen deutlich gekürzt. Statt 8,7
Millionen Euro/Jahr stehen nach unseren Informationen nur noch 800.000 Euro/Jahr
zur Verfügung.
In einer aktuellen 80-seitigen Broschüre bewirbt das Sächsische Staatsministerium
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus den Fahrradtourismus im Freistaat Sachsen:
https://www.netzwerk-mtb-tourismus.de/unterlagen/Fahrradtourismus_Studie_Sachsen.pdf

Wir fragen an: 

  1. Wie viele Fördermittel des Freistaates Sachsen stehen in 2025 und 2026 für
    Radverkehrsmaßnahmen für die Stadt Leipzig zur Verfügung?
  2. Welche Möglichkeiten bietet o.g. Studie im Abgleich mit dem Thema Radwege
    im Leipziger TEP (Touristischer Entwicklungsplan) - Touristischer
    Entwicklungsplan: Ziele und Strategien bis 2025 - Stadt Leipzig
    und den
    Bemühungen des LTM für Leipzig und in der Anbindung an die Region –
    Radtouren und Radwege ♥ Leipzig Region?
  3. Können Maßnahmen aus dem Radverkehrsentwicklungsplan und anderen
    Konzepten ggf. mit Mitteln aus dem Bereich Fahrradtourismus umgesetzt werden,
    z.B. Radwege mit überregionaler Bedeutung wie der Radschnellweg Leipzig-Halle oder die Aktiv-Achse-Süd?
  4. Welche städtischen Konzepte und Pläne wurden dahingehend bereits
    geprüft? Wenn noch nicht geschehen, bis wann ist eine Prüfung möglich?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die öffentlichen Sport- und Freiflächen an der
Krakauer Straße eine angemessene Beleuchtung zu installieren, damit das Areal auch in der
dunklen Jahreszeit von Sonnenuntergang bis ca. 22 Uhr sicher genutzt werden kann.

Die öffentlichen Sport- und Freiflächen an der Krakauer Straße in Grünau sollen
aufgewertet werden, da sie nach über 25 Jahre intensiver Nutzung nicht mehr in
einem akzeptablen Zustand sind (Beschlussvorlage – VIII-DS-00391 – Bau- und
Finanzierungsbeschluss: Aufwertung der öffentlichen Sport- und Freiflächen an der
Krakauer Straße (Flst. 1288 Gem. Schönau).
Damit die Flächen ganzjährig – also auch in der dunklen Jahreszeit – genutzt werden
können, ist eine ausreichende Beleuchtung notwendig. Ähnlich wie an der
Skateranlage Heizhaus könnte ein großer Strahler, der ggf. mit einer Zeitschaltuhr
gekoppelt ist, eine Nutzung bis max. 22 Uhr ermöglichen.

Begründung:

Die Gesamtkosten betragen immerhin 845.000 Euro. Ein hoher Nutzungsbedarf im
Bereich Sport-/Spielplatz wird uns regelmäßig angezeigt, auch, weil es die einzige
Sport- und Freifläche im Wohngebiet ist.
Im Rahmen der Aufwertung soll das Sportangebot umfangreich erweitert werden, um
dem wachsenden Nutzungsdruck im öffentlichen Grün durch wachsende
Bevölkerungszahlen angemessen zu begegnen. Dabei wird das Angebot
generationenübergreifend und auch in Bezug auf physische Beeinträchtigungen
inklusiv ausgerichtet, was wir sehr begrüßen.

Der ausgewiesenen „Dunkelzone“ könnte dahingehend Rechnung getragen werden,
dass die Beleuchtung so dimensioniert wird, dass Bolzplatz und Basketballfeld
ähnlich beleuchtet werden, wie die Skateanlage am Heizhaus (Strahler mit Bedarfsschaltung). Das restliche Areal (inkl. Beachvolleyballfeld) könnte eine eher gemäßigte Beleuchtung erhalten.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Liste und eine Karte mit den konkreten
ausgewiesenen Verbotsflächen in Leipzig für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
bis zum 1. Dezember 2025 vorzulegen, auf der Webseite der Stadt Leipzig präsent
zu veröffentlichen und mit einer Informationskampagne deutlich vor Silvester zu
begleiten.


Begründung:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen
Gebäuden oder Anlagen ist laut Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Eine
Liste und eine Karte, die anschaulich und nachvollziehbar die Verbotsorte für das
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in Leipzig darstellen, wäre hierbei eine
hilfreiche Unterstützung. Ein grundsätzlich vernünftiger Umgang mit Feuerwerk
schont die Gesundheit sowie die Tier- und Pflanzenwelt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen: 

1. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle städtischen Horte und Betreuungsangebote der Stadt Leipzig eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

2. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle Kindertagesstätten eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

3. in welchem Umfang personelle Springerpools für alle Kindertagesstätten und Horte in freier Trägerschaft eingerichtet werden können.

 Immer wieder kommt es in Leipziger Kindertagesstätten, Horten und Betreuungsangeboten zu personell bedingten Einschränkungen der Betreuungszeiten oder schlimmstenfalls zu tageweisen Schließungen. Ebenso muss in genügend Einrichtungen eine gute pädagogische Versorgung gewährleistet werden, auch wenn mehrere Mitarbeiter/-innen kurzfristig – also erst am Morgen oder während des Arbeitstages – krankheitsbedingt ausfallen.

Das geht auf Kosten des Personals, das in den Einrichtungen arbeitsfähig ist und mitunter einen Betreuungsschlüssel gewährleisten muss, in dem für Kinder und pädagogisches Personal ein pädagogisch wertvolles Arbeitsklima schwer umzusetzen ist.

Auch Eltern kommen zu Recht an ihre Grenzen, wenn sie kurzfristige Schließungen der Betreuungsangebote kompensieren müssen.

Zudem stehen laut aktuellem Tarifvertrag allen pädagogischen Fachkräften in Krippen, Kindergärten, Horten und Betreuungsangeboten seit 2022 je zwei Regenerationstage und zwei Umwandlungstage pro VzÄ zur Verfügung.

Dieses Angebot muss die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin auch für ihre Angestellten der städtischen Einrichtungen gewährleisten. 

Die hier genannten hauptsächlichen Ursachen (kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle oder Langzeiterkrankungen, Beschäftigungsverbote, Elternzeit oder Ausfälle durch Regenerations- oder Umwandlungstage) dürfen nicht länger zu Lasten aller Beteiligten – Personal, Eltern und Kinder – gehen. Die Verwaltung muss deshalb ausreichend große Springerpools für:

– städtische Krippen und Kindergärten

– städtische Horte und Betreuungsangebote

zur Verfügung stellen.

Ebenso muss geprüft werden, wie Krippen, Kindergärten und Horte in freier Trägerschaft von eigenen Springerpools profitieren können.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen, wo und wann fußläufig zur Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, eine weitere Sporthalle gebaut werden kann. Dabei wird auch die Errichtung einer Mehrfeld-Sporthalle mit einem Sportfeld auf dem Dach geprüft.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen, ob die Mensa des Schiller-Gymnasiums in der bisherigen Sporthalle der Schule untergebracht werden kann.

Die Sporthalle der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, ist schon lange nicht mehr ausreichend für über 800 Schülerinnen und Schüler. Deshalb muss die Schule jetzt schon in die Geschwister-Scholl- oder Erich-Kästner-Grundschule ausweichen. Zudem hat die Schiller-Schule eine viel zu kleine Mensa. Die bisherige Sporthalle könnte perspektivisch als neue und damit viel großzügigere Mensa der Schule umgenutzt werden.