Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo in der Leipziger Innenstadt ein Blätterdach aus Kletterpflanzen adäquat nach dem Beispiel aus Wien realisiert werden kann.

Begründung:

Aktuell prüft Leipzigs Partnerstadt Hannover, ob es realisierbar ist, die Idee des Architektenbüros Rataplan aus Wien umzusetzen. Die Idee ist, zwischen den Häusern in der Innenstadt Edelstahlnetze zu spannen und diese mit Kletterpflanzen zu begrünen. 

Dank der Kletterpflanzen könnte so mehr Schatten gespendet werden, vor allem in den sonnenintensiven Sommermonaten. Laut Rataplan würde sich Wilder Wein hervorragend eignen, der würde im Herbst zudem für ein farbenfrohes Bild in der Stadt sorgen. Die Netze würden oberhalb der Straßenbeleuchtung angebracht, damit die Straßen auch abends erleuchtet bleiben.

Wegen Leitungen im Boden sowie dem City-Tunnel können wahrscheinlich nicht überall großvolumige Bäume gepflanzt werden. Zudem wachsen Kletterpflanzen bis zu fünfmal schneller als Bäume. In Wien haben bereits zwei Bezirke zugesagt, die Blätterdach-Idee umsetzen zu wollen.

Insbesondere die Petersstraße, die Grimmaische Straße, die Hainstraße, die Nikolaistraße, der Burgplatz und der Brühl bieten sich unserer Meinung nach für ein entsprechendes Modellvorhaben an. 

Es soll geprüft werden, ob Mittel aus dem Bundesprogramm “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” zur Finanzierung genutzt werden können.

https://wien.orf.at/stories/3269320
https://www.haz.de/lokales/hannover/blaetterdach-fuer-hannovers-city-kletterpflanzen-sollen-schatten-spenden-JHZHPFB6NNFKZO5V4J4D7MDVQY.html

Copyright Foto: RATAPLAN-Architektur ZT-GmbH

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:

  1. Die Parkraumsituation in den beiden Wohnkomplexen soll mittels einer „Parkraumkonzeption“ analysiert werden. Für möglicherweise wegfallende Parkflächen sollen in einem transparenten Verfahren quartiersgerechte Lösungen für die Anwohner/innen gefunden werden. Das Ziel ist, dass die Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, auch in Zukunft eine wohnortnahe Abstellmöglichkeit finden.

    2. Das Quartierskonzept wird mit dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Grünau 2030 weiter synchronisiert.

    3. Über die Umsetzungsmaßnahmen wird regelmäßig im FA Stadtentwicklung und Bau, sowie im Stadtbezirksbeirat West, berichtet.

    Begründung:

    Auf Seite 54 des Konzeptes steht: „An den Rändern der beiden WK befinden sich oftmals Flächen für den ruhenden Verkehr. Nicht selten bilden diese Räume Übergangsbereiche zu benachbarten Landschaftsräumen. Für eine bessere Integration dieser Flächen in das Freiflächennetz sollen diese künftig da wo möglich entsiegelt und mit Begrünungselementen versehen werden.“

    Die Pkw-Stellflächen entlang der “Straße am See” (Zingster, Binzer, Selliner Straße) sollen somit perspektivisch in Grünflächen umgewandelt werden. Angesichts dieses immer wieder emotional aufgeladenen Themas möchten wir darauf hinwirken, dass die Stadt hier lösungsorientiert mit den Anwohnern bzw. mit den angrenzenden Vermietern (Genossenschaften) Lösungen sucht und diese auch transparent kommuniziert.

    Beschluss:

    1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2025 in Verhandlung mit der Verwaltungsleitung der Liebfrauenkirche in Leipzig Lindenau, Karl-Heine-Str. 112, zu treten, um die freien Gebäudeteile in Erbbaupacht zu übernehmen und diese als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

    2. Die Vergabe der Atelierräume erfolgt dann nach den Kriterien, wie sie im Atelierprogramm der Stadt (Beschluss zu VII-A-08505-NF-03) definiert sind.

    Begründung:

    Der Verwaltungsleiter der Liebfrauenkirche, Herrn Cerny, hatte Ende 2023 dazu eingeladen, den Gebäudeteil (das Pfarrhaus) zu besichtigen, den die Gemeinde zukünftig nicht mehr nutzten wird, um darüber ins Gespräch zu kommen, wie dieser Gebäudeteil sinnvoll und als Bereicherung für die Stadt nachgenutzt werden könnte.

    Er hat auf ein Beispiel in einer anderen Stadt verwiesen, wo ein Teil des Hauses in Erbbaupacht an die Kommune zur Nachnutzung abgegeben wurde, was sich zur Zufriedenheit beider Partner entwickelte. Der Verwaltungsleiter hatte im letzten Jahr schon begonnen, einige Räume des Pfarrhauses als Ateliers zu vermieten und möchte gern an diese Idee anknüpfen. Er und der Kirchenvorstand wollen das Haus und dessen Verwaltung innerhalb der nächsten Jahre komplett abgeben, aber möglichst nicht an einen privaten Investor. Sie würden es dagegen sehr begrüßen, wenn die Stadt das Pfarrhaus in Erbbaupacht übernimmt. Die Idee, daraus ein Atelierhaus zu entwickeln, finden der Verwaltungsleiter und der Vorstand sehr gut und anstrebenswert, möglichst mit einem öffentlich zugänglichen Raum für Ausstellungen oder Formate, die auch Gemeindemitglieder besuchen können.

    Da sich die Liebfrauenkirche in einem Stadtteil mit guter Anbindung befindet und nach diversen Kündigungen in der Umgebung dringend Atelierräume gesucht werden, bietet sich der Stadt mit dieser Immobilie eine einmalige Chance, das Gebäude im Rahmen eines Atelierprogramms als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

    Im Oktober 2023 hat der Stadtrat die Erarbeitung eines Leipziger Atelierprogramms bis zum 4. Quartal 2024 beschlossen. Die Vergabe der Räume soll deshalb dann unter den im Atelierprogramm definierten Kriterien erfolgen.

    Bezahlbare Atelierräume werden in Leipzig händeringend gesucht. Das ist spätestens seit der Kündigung der Atelierräume im Westwerk 2018 bekannt. Schon davor wurden Atelierräume in der Nicolaistraße, im Kohlrabizirkus, in der Rosenowstraße und auch in der Baumwollspinnerei gekündigt. Das Atelierhaus Kunsttanker konnte die entstandenen Bedarfe nur zum Teil auffangen. Zum Ende des Jahres 2023 mussten nun weitere Künstler*innen ihre Ateliers in der Erich-Zeigner-Allee aufgeben.

    Der Bund bildende Künstler Leipzig berichtet ebenfalls, dass es einen großen Mangel an bezahlbaren Atelierräumen in Leipzig gibt und diesem eine große Nachfrage gegenübersteht. Der BBKL führt zwar eine Atelierraumliste, kann nur leider schon seit Jahren keine Räume mehr an Künstler*innen vermitteln. Die aktuelle Mietpreisentwicklung führt außerdem dazu, dass sich Leipziger Künstler*innen die Mieten nicht mehr leisten können.

    Um den aktuellen Bedarf an Räumen zu verdeutlichen, hat die Künstlerin Marlet Heckhoff vor Ende 2023 eine Umfrage gestartet, die abfragt wer Atelierräume in Leipzig sucht. Bis heute stehen schon über 140 Künstler*innen auf dieser Liste und es werden mehr.

    Anfrage: Die sächsischen Regierungsparteien aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben einen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in den Sächsischen Landtag eingebracht, der das Ziel zur Schaffung eines sogenannten Kita-Moratoriums hat (Drucksache 7/17127).  

    Dabei soll auch künftig die Weiterentwicklung „der Kita-Finanzierung den Schwerpunkt auf die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen legen, um so die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken“. 

    Beantragt ist, den jährlichen Landeszuschuss für die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in 2025 mindestens auf dem finanziellen Niveau von 2024 fortzuschreiben. 

    Damit kann die Qualität der Betreuung in den Leipziger Einrichtungen verbessert werden. 

    Wir fragen an: 

    1. Wie positioniert sich der Oberbürgermeister zum Antrag von CDU, Grünen und SPD zur Schaffung eines Kita-Moratoriums? 2. Teilt der Oberbürgermeister die Position des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes?

    Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Freistaat trotz zurückgehender Kinderzahlen seine Zuschüsse auf dem Niveau von 2024 halten will. Auch aus Sicht Leipzigs sollte die demographische Entwicklung genutzt werden, um die Betreuungsqualität in der frühkindlichen Bildung zu verbessern, zumal die Zahl der in die Kita kommenden Kinder in den nächsten Jahren auch wieder nach oben gehen wird. Allerdings muss auch sehr deutlich gesagt werden, dass gleichbleibende Landes-Zuschüsse nichts daran ändern, dass die Kostenbelastung für Kommunen seit Jahren stärker steigt als die Unterstützung vom Land und dieser Trend sich fortsetzen wird. Wenn das Land darum Verbesserungen in der Betreuungsrelation nachhaltig gewährleisten will, dann muss auch die Finanzierung entsprechend aufgestockt und dynamisiert werden.

    Der jetzige Lösungsansatz wirkt nur kurzzeitig. Die Stellen in diesem wichtigen Aufgabenbereich können durch die Kommunen langfristig auf dem aktuellen Niveau nur erhalten werden, wenn auch die Finanzierung gleichermaßen langfristig gesichert ist. Das betrifft nicht nur das Thema Personalkosten, sondern auch die anfallenden Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtungen.

    Das Moratorium kann maximal eine Übergangslösung darstellen. Eine perspektivische Anpassung des Betreuungsschlüssels in Sachsen ist dringend notwendig, um nachhaltige Verbesserungen herbeizuführen und auf die demografischen und sozialen Entwicklungen zu reagieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch gleichsam eine Anpassung und Dynamisierung der Landeszuschüsse zur Refinanzierung des Mehraufwandes auf Seiten der Kommunen. Das Moratorium ist hierfür kein geeignetes Mittel.

    3. Welche Kinderbedarfszahlen hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 an das Kultusministerium gemeldet?

    An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

    2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

    2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

    2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

    2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

    4. Welche Personalkapazitäten hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 gemeldet?

    An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

    2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

    2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

    2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

    2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

    5. Welche Mittel hat die Stadt 2024 vom Land erhalten und mit welchen Mitteln rechnet sie 2025 (incl. Inflationsbereinigung)?

    Die Stadt Leipzig erhielt für das Haushaltsjahr 2024 Landeszuschüsse zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen (gemäß § 18 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung) in Höhe von 153.648.420,15 Euro. Entsprechend des Kita-Moratoriums wird diese Summe eingefroren und auch 2025 in selber Höhe ausgezahlt. Inflationsbereinigt – entsprechend aktueller Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes für den September 2024 in Höhe von 1,6% – bedürfte es einer Summe i. H. v. 156.106.794,87 Euro. Anzumerken ist hierbei, dass der eingefrorene Landeszuschuss jedoch unterhalb des veranschlagten Planansatzes von 154.192.350 Euro liegt, da dieser die geforderte Weiterführung des Ukraine-Erlasses beinhaltet. Zudem ist für das Jahr 2026 im Haushaltsplan eine Dynamisierung des Landeszuschusses eingeplant.

    6. Wie plant die Stadt, die Mittel zu verwenden?

    Die Mittel dienen der Gewährleistung des laufenden Kita-Betriebes. Mehrerträge für zusätzliche Aufgaben stehen hierdurch nicht zur Verfügung. Wie in Punkt 5 dargestellt, verbleiben trotz des Moratoriums Mindererträge.

    Anfrage zur Ratsversammlung am 23./24.10.2024

    Vom 27.09. bis 03.11. findet aktuell die Herbst-Kleinmesse 2024 am Cottaweg statt. In der Juni-Ratsversammlung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine ordnungsgemäße Durchführung von zwei Kleinmessen im Jahr wie bisher üblich, zu bisher üblichen Terminen auch nach 2024 und ohne Unterbrechung sicherzustellen. Außerdem soll ein Weihnachts-/Winterzirkus im Jahr 2024 und auch danach durchgeführt werden können. 

    Im August stellte die Stadt Leipzig die Grundzüge des überarbeiteten Rahmenplans für das Sportforum vor. 2025 und 2026 könnten dann Detailplanungen folgen und finanzielle Mittel organisiert werden, damit 2027 als erstes größeres Vorhaben der Bau des Parkhauses neben der Arena starten kann.

    Wir fragen an:

    1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Themen Kleinmesse und Weihnachts-/Winterzirkus?
    2. Gibt es ein Gesprächsformat mit allen Beteiligten, um eine gemeinsame Lösung zu finden?
    3. Kann der nunmehr überarbeitete Rahmenplan für das Sportforum Ende 2024 in den Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung übergeben werden?

    Antwort der Verwaltung:

    1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Themen Kleinmesse und Weihnachts-Winterzirkus?

    Da zuletzt zwischen der Stadt Leipzig und RB Leipzig keine einvernehmliche Lösung zur Nutzung des Geländes am Cottaweg während Veranstaltungen in der RB-Arena gefunden werden konnte, wurde die konsequente Umsetzung der Regelungen gemäß der getroffenen Vertraglichkeiten festgelegt. Das bedeutet, ab 2025 ist die Freihaltung des Festgeländes Cottaweg während einer Nutzung (insbesondere Spieltage RB Leipzig und Championsleague) sicherzustellen. Eine Nutzung des Festgeländes ist damit nur während der Spielpausen möglich.

    Die Verwaltung hat am 27.08.2024 ein Auftaktgespräch mit RBL zur gemeinsamen Flächensuche für einen Alternativstandort geführt. Aktuell befinden sich leider keine geeigneten Alternativstandorte für eine dauerhafte Umsiedlung der Kleinmesse bzw. keine Standorte für einen zentralen Festplatz, der für verschiedene Freiluftveranstaltungsformate genutzt werden könnte, im Bestand der Stadt Leipzig. Eine Sondernutzungsfläche „Festplatz“ wird nur in Kombination aus Grunderwerb, Planung, Erschließung und Entwicklung in geeigneter Lage realisierbar sein. RBL wird daher zunächst bei der Suche von Potenzialflächen im Eigentum Dritter unterstützen. Sobald eine in Umfang und Qualität ausreichende Standortliste vorliegt, wird eine erweiterte, dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe initiiert, um die Realisierung voranzubringen.

    2. Gibt es ein Gesprächsformat mit allen Beteiligten, um eine gemeinsame Lösung zu finden?             

    Nein, es gibt kein aktuelles, einheitliches Format. Den auch vom Stadtrat geforderten „Runden Tisch“ zum Thema Cottaweg/Kleinmesse hat die Verwaltung zweimal initiiert, alle Fraktionen waren beteiligt, es erfolgte ein reger Austausch.

    Aufgrund der zunehmend komplexeren Situation rund um das Stadion hat die Aufstellung des Masterplanes zur weiteren Gestaltung des Stadionumfeldes Priorität.

    Danach können wieder Gespräche geführt werden.

    3. Kann der nunmehr überarbeitete Rahmenplan für das Sportforum Ende 2024 in den Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung übergeben werden?

    Der überarbeitete Rahmenplan Stadionumfeld wird dem Stadtrat alsbald, möglichst noch im Dezember 2024, zur Beschlussfassung vorgelegt.

    Anfrage zur Ratsversammlung am 23./24.10.2024

    Die Fußball-Europameisterschaft 2024 hat gezeigt, wie besucherfreundlich sich das Umfeld des Hauptbahnhofes präsentieren kann: Englischsprachige Ausschilderungen und mobile Toiletten stellte beispielsweise die Stadt Leipzig für die Besucher und Besucherinnen temporär zur Verfügung. 

    Wir fragen an:

    1. Wie viele mobile Toiletten standen während der Fußball-Europameisterschaft den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung? Welche Kosten waren damit verbunden?

    2. Warum können diese mobilen Toiletten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen? 

    3. Sind Toiletten am Hauptbahnhof im Rahmen des Toilettenkonzeptes vorgesehen? Wenn ja, wie viele Toiletten und an welchen Standorten?

    4. Warum gibt es keine dauerhafte englischsprachige Beschilderung am Hauptbahnhof zu den wichtigen Sportstätten, sowie zu touristischen Zielen in Leipzig? Ist hier eine besucherfreundliche Lösung künftig möglich?

    Antwort der Verwaltung:

    Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024, die vom 14.06.2024 bis zum 14.07.2024 in der Bundesrepublik Deutschland stattfand, wurden sowohl der Innenbereich der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig als auch der dortige Außenbereich temporär für diese Großveranstaltung umgestaltet.

    Dies war erforderlich, da mit hohen nationalen und internationalen Besucherzahlen gerechnet werden konnte. Auch musste die Stadtverwaltung den konkret formulierten Turnieranforderungen seitens des externen Ausrichterverbandes Folge leisten und diese entsprechend umsetzen. Zusätzlich war davon auszugehen, dass während der vier Spiele, die im Stadion Leipzig ausgetragen wurden, weitere sehr hohe Personenströme, beispielsweise durch die FAN WALKS, hinzukommen würden.

    Sowohl der innere als auch äußere Bereich der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig sind für derartige Großveranstaltungen und Menschenaufkommen nicht ausgelegt.

    1. Wie viele mobile Toiletten standen während der Fußball-Europameisterschaft den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung? Welche Kosten waren damit verbunden?

    Auf der Westseite am PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig wurden 8 mobile Unisex-Urinale kostenfrei bereitgestellt. Die bereitgestellten Kabinen waren im gesamten Zeitraum von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet und wurden täglich einmal gereinigt. Für diese Anmietung inklusive Betreuung entstanden Kosten in Höhe von ca. 17.000 €. Im Inneren der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig stellte der Betreiber bzw. das Centermanagement die dortigen Sanitärräume zusätzlich mit erweiterten Öffnungszeiten zur Verfügung.

    2. Warum können diese mobilen Toiletten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen?

    Die beauftrage Dienstleistung umfasste nur den Zeitraum der Europameisterschaft und wurde mit den dafür vorhandenen Mitteln finanziert. Bei den beauftragten Modellen handelt es sich um Produkte, die für den Veranstaltungsbereich (Open Airs, Festivals etc.) konzipiert wurden und regulär vor allem dort genutzt werden. Die Beschaffenheit und Ausstattung der genutzten Unisex-Urinale eignen sich nicht für einen dauerhaften Betrieb als öffentliches Sanitärangebot, da diese Modelle beispielsweise kein Waschbecken besitzen und nur bedingt abgeschlossen werden können.

    Gleichzeitig unterliegt das direkte Umfeld des Hauptbahnhofes einer Vielzahl von komplexen Nutzungsansprüchen, die sich aus den verschiedenen Belangen der Verkehrsplanung (ÖPNV, Carsharing, Fußgänger- und Radverkehr), den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Denkmalschutz, Umgebungsschutz), den Anliegen dort ansässiger Unternehmen und dem täglichen An- und Zulieferverkehr ergeben.

    So konnte kurzfristig und in Abstimmung mit dem Centermanagement des PROMENADEN Hauptbahnhofes Leipzig vorerst nur ein Standort abgestimmt werden, der mittels Sondernutzungsgenehmigung für dieses Anliegen befristet vorgehalten wurde. Es mussten Fahrradstellplätze abgesperrt und die Fläche mithilfe von Absperrelementen und Baustrom hergerichtet werden.

    3. Sind Toiletten am Hauptbahnhof im Rahmen des Toilettenkonzeptes vorgesehen? Wenn ja, wie viele Toiletten und an welchen Standorten?

    Ja, im Rahmen des Gesamtstädtischen Umsetzungskonzeptes für öffentliche Sanitäranlagen der Stadt Leipzig sind Angebote im Umfeld des PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzigs vorgesehen. Über die Anzahl und avisierten Modelle kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden, da sich die entsprechende Vorlage im Verfahren befindet und stadtintern abgestimmt wird.

    4. Warum gibt es keine dauerhafte englischsprachige Beschilderung am Hauptbahnhof zu den wichtigen Sportstätten, sowie zu touristischen Zielen in Leipzig? Ist hier eine besucherfreundliche Lösung künftig möglich?

    Die Wegeführung war Teil der sogenannten „Tournament Requirements“ (Turnieranforderungen) zur UEFA EURO 2024 und somit eine veranstaltungsbezogene Umsetzung von Anforderungen seitens eines externen Ausrichterverbands.

    Das Sportforum wird aktuell ausgeschildert und umfasst mehrere touristisch relevante Sportstätten, so die QI-Arena und die Red Bull Arena. Hierbei wurde jedoch auf die konkrete Namensnennung verzichtet, um im Falle eines Betreiber- oder Namenswechsels keine Aktualisierung vornehmen zu müssen.

    In Anlehnung an die Kfz-Fernwegweisung werden Fußwegweiser bereits schrittweise mit international gängigen Symbolen für beispielsweise Hauptbahnhof, Stadion oder Stadtzentrum ergänzt. Seit 2020 wird geplant, das Fußgängerleitsystem vollständig neu zu gestalten und den touristischen Bedürfnissen anzupassen. In diesem Zusammenhang wird auch die zweisprachige Beschilderung geprüft. Eine Realisierung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

    Beschlussvorschlag:

    Der Oberbürgermeister wird beauftragt: im Haushaltsplanverfahren 2023/2024 einen Vorschlag vorzulegen, wie die “Straßenreinigung” für die Radwege, die bisher nicht von der derzeitig gültigen Satzung erfasst werden, in direkter Beauftragung durch das VTA an den Eigenbetrieb Stadtreinigung realisiert werden können. In dieser Direktbeauftragung sollte berücksichtigt werden, die Radwege in mindestens zwei Kategorien zu unterscheiden, z.B.

    a) Hauptnetz Rad + Radschnellwege und Aktiv-Achsen mit einer Reinigungshäufigkeit von einmal pro Quartal

    b) alle weiteren Radwege, sofern nicht von 1a oder Straßenreinigungssatzung erfasst, mit einmal halbjährlicher Reinigung. Das beinhaltet die Prüfung und notwendige Ertüchtigung der ausgebauten mit Bitumen versehenen Radwege für eine Reinigung mit Kehrmaschinen.