Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2.Quartal 2024 noch einmal darzustellen, welche Kosten dann für den normalen Betrieb der App benötigt werden, welche Mittel entsprechend für eine stückweise Weiterentwicklung zur Verfügung stehen und welche Weiterentwicklungsbedarfe gesehen werden. Auf Basis dieser Informationen legt die Verwaltung einen Vorschlag vor, ob und ggf. in welcher Höhe eine unterjährige Finanzierung zur Weiterentwicklung der App (z.B. aus Übertragungen anderweitig in 2023 nicht genutzter Haushaltsmittel) zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss im Juni 2020 wurde die Stadtverwaltung mit der Entwicklung einer „Leipzig-App“ beauftragt, die Informations- und Dienstleistungsangebote der Stadtverwaltung digital an einem Ort verfügbar macht. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsarbeit und des Lebens der Bürgerinnen und Bürger bietet eine solche App die Möglichkeit für die Stadtverwaltung, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren sowie den Leipzigerinnen und Leipzigern einen leichten Zugang zu kommunalen Dienstleistungen zu geben. Ein Absenken des Haushaltsansatzes für 2024 um 56.000 Euro im Vergleich zu 2023 erscheint vor dem Hintergrund der potentiell notwendigen Weiterentwicklung der Plattform oder bspw. zur Pflege, Anpassung und Optimierung vorhandener Funktionen und der Entwicklung neuer Funktionen wenig sinnvoll, weshalb ermittelt werden soll, welche Bedarfe sich für eine schrittweise Weiterentwicklung der App ergeben. Ferner soll ein Vorschlag gemacht werden, wie dafür notwendige Mittel auch unterjährig zur Verfügung gestellt werden können.

Die Vorlage, auf die sich der Änderungsantrag bezieht, finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Änderung des Antragstitels in: Freie Geh- und Radwege auch außerhalb des Zentrums

Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird wie folgt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister stellt eine zügige Besetzung der offenen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sicher, dabei wird auch eine Höhergruppierung der Bediensteten ermöglicht. In den Fachausschüssen Umwelt/Ordnung und Allgemeine Verwaltung wird bis Ende erstes Quartal über das Ergebnis berichtet.
     
  2. Der Oberbürgermeister stellt sicher, dass über die Einsatzpläne des Ordnungsamtes Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.
     
  3. Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr im Fachausschuss Umwelt/Ordnung über die Anzahl der Kontrollen, aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken und Anzahl der Verstöße. Abgeschleppte Fahrzeuge werden dabei separat aufgeführt.

Begründung:

Die Beauftragung eines externen Gutachtens, das die Handlungsweise des Ordnungsamtes bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Ahndung von Parkverstößen überprüfen soll, geht aus unserer Sicht am Kern des Problems vorbei und ist wie im Verwaltungsstandpunkt ausgeführt rechtswidrig. Eine regelmäßige und möglichst flächendeckende Überwachung des ruhenden Verkehrs erfordert einen höheren Personaleinsatz, insbesondere in Quartieren, wo mit einem hohen Aufkommen an Parkverstößen zu rechnen ist.

Die Aufgaben der Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung bergen ein hohes Konfliktpotenzial und erfordern deshalb ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Konfliktfähigkeit, was sich auch bei der Entlohnung dieser Aufgaben niederschlagen sollte. Der Oberbürgermeister soll deshalb eine Überprüfung der Stellenbeschreibung und –bewertung veranlassen, um hier den tariflich möglichen Rahmen auszuschöpfen, um diese Tätigkeiten attraktiver zu machen. 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Fertigstellung der sanierten Dieskaustraße im Jahr 2026 eine attraktive alternative Radverkehrsführung von der Küchenholzallee über Brauereistraße – Buttergasse – Brückenstraße – Zur Alten Bäckerei zum Knoten Dieskaustraße/G.-Ellrodt-Straße zu realisieren. 
  • Um die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler der 56. Oberschule, die mit dem Rad zur Schule kommen, zu gewährleisten, soll von der Buttergasse oder der Brückenstraße eine Zugangsmöglichkeit zur Schule inkl. Abstellanlangen eingerichtet werden. 
  • Über die Planung und Umsetzung wird regelmäßig im FA Stadtentwicklung und Bau berichtet.

Begründung:

Die im Änderungsantrag benannte Radverkehrsführung ist im HauptNetzRad in den Kategorien IR III und IR IV ausgewiesen.

Mit einer zeitlich parallelen Realisierung zur Sanierung der Dieskaustraße wird für Radfahrende eine attraktive Radroute aus dem Leipziger Südwesten über den Volkspark Kleinzschocher Richtung Innenstadt geschaffen und gleichzeitig wird ein Lückenschluss im Radnetz Richtung Cospudener See und Leipziger Südraum geschlossen.

Wenn die Schulwegsicherheit für die Radfahrenden Schülerinnen und Schüler der 56. Oberschule über die Dieskaustraße nicht gewährleistet werden kann, ist eine alternative Variante inkl. sicherer Querung der Brückenstraße umzusetzten.

Die entsprechende Verwaltungsvorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Änderungen fett gedruckt.

Der Oberbürgermeister weist den Zoo Leipzig per Gesellschafterbeschluss an, mit der LVB über die Integration eines LVB-Tickets in die Tageseintrittskarte zu verhandeln. Ziel ist es, dass (analog zu Gewandhaus und Oper) die Fahrkarte für die Zone 110 für die An- und Abfahrt vom/zum Zoo bereits in die Tageskarte integriert ist.

Das Verhandlungsergebnis wird im Verwaltungsausschuss bis spätestens zum Ende des 2. Quartals 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:

Mit dem Änderungsantrag soll der Intention der Antragstellerin gefolgt werden. Wir halten es jedoch für wichtig, klarzustellen, für welches Ticket eine Integration der LVB-Fahrkarte für die Zone 110 angestrebt wird. Zudem erscheint der Zeitraum bis zum 31. März 2023 sehr kurz, um hier zu einem guten Ergebnis zu kommen. 

Wir halten es darüber hinaus für sinnvoll, dass der Verwaltungsausschuss nicht nur über das Verhandlungsergebnis informiert wird, sondern hierzu einen Beschluss fasst. 

Beschlussvorschlag:

In die Planung zur Sanierung der Petersstraße werden auch neue Sitzgelegenheiten aufgenommen, optimalerweise in Kombination mit Pflanzkübeln (Beispiel Wien).

Das vom Stadtrat im Juni 2020 beschlossene Sitzbankkonzept Innenstadt Leipzig – VI-DS-06722 – soll bei der geplanten Sanierung der Petersstraße ab April 2023 Berücksichtigung finden.

Begründung:

Gemäß Sitzbankkonzept sind vier potentielle Standorte für neue Sitzbänke in der Petersstraße zwischen Markt und Preußergäßchen benannt.

Laut aktueller Planung sollen nur die vorhandenen Bänke erneuert werden.

Mit Zustimmung zum Doppel-HH 21/22 hatte der Stadtrat beschlossen, in den Haushalt der Stadt Leipzig für 2021 50.000 EUR und für 2022 100.000 EUR für die Anschaffung neuer Sitzbänke sowie die Reparatur bereits bestehender Sitzbänke im öffentlichen Raum bereitzustellen.

Für die Umsetzung des Sitzbankkonzeptes Innenstadt und für weitere Geschäftsstraßen in Leipzig wurden zusätzliche Mittel in den Doppel-Haushalt 2021/2022 eingestellt, für 2021 50.000 EUR und für 2022 100.000 Euro. Damit soll insbesondere die Aufenthaltsqualität gestärkt werden.

Beschlussvorschlag:

Die Vorlage wird um folgende Punkte ergänzt:

1. Der Eingangsbereich bzw. der Vorplatz mit Parkplätzen und die Zuwegung wird von der Beschlussfassung ausgenommen.

2. Der Eingangsbereich der neu zu errichtenden Grundschule ist so neu zu planen, dass

  • ein einladender Platz mit ausreichend Aufstellfläche für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern geschaffen wird.
  • die KFZ- Parkplätze, die Zuwegung zu den Parkplätzen und der Radverkehr werden vom Eingangsbereich baulich abgetrennt.
  • die Umplanung wird in den bereits mit der Vorlage befassten Ausschüssen und Gremien vorgestellt, von der AG Schulwegsicherheit begutachtet und danach dem Stadtrat spätestens im II. Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. Für die Tauchaer Straße wird im Schulumfeld ein Verkehrskonzept erstellt, dass auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet ist und einen sicheren Schulweg und Freiraum ermöglicht. Die Schule soll für Kinder zu Fuß und per Rad erreichbar sein. Der Verkehr vor der Schule ist baulich zu beruhigen. Eine gesicherte Radweganbindung (protected bikelane) ist bis zur Eröffnung der Schule zu errichten.

4. Der Bolzplatz ist öffentliche Infrastruktur und so umzugestalten, dass er auch für die Kinder des Umfelds in der Freizeit ohne Vereinsmitgliedschaft als Spiel- und Bolzplatz nutzbar ist. Die Stadt Leipzig legt dafür ein Konzept vor und berücksichtigt, die Wegeverbindung in das Umfeld der Schule (Weg am Eichberg).

5. Die Stadt Leipzig informiert die zuständigen Fachausschüsse Sport und Jugend/Schule/Demokratie, wie durch den Abriss der beiden Sporthallen im Stadtteil Thekla Schul- und Vereinssport sichergestellt werden sollen.

6. Die Stadt Leipzig beteiligt Kinder und künftige Schulleitung bei der Ausgestaltung der Schule insbesondere zur Raumplanung und Freiflächengestaltung.

Begründung:

Die verkehrliche Anbindung des geplanten Schulneubaus ist weder kindgerecht noch sicher. Die Anbindung ist nur über die Tauchaer Straße gegeben Die Planung des Schulneubaus legt zehn Parkplätze direkt im Eingangsbereich der Schule fest. Die Vorlage beschreibt: „Im vorderen Bereich der Schule und seitlich der Sporthalle erschließen sich ein Vorplatz mit Fahrrad- und Pkw-Stellplätzen, welcher zum Holen und Bringen der Kinder sowie für die Nutzung der Sporthalle für Wettkämpfe zur Verfügung steht.“

Aus der direkten Umgebung ankommende Grundschulkinder im Alter von 6-10 Jahren sind damit genötigt, durch den Parkplatz zum Schulgebäude bzw. zur Sporthalle zu laufen. Das Schulgebäude ist nur über den Parkplatz erreichbar und das Erreichen wird noch erschwert durch den Parkverkehr der gleichzeitig ankommenden Lehrer. Darüber hinaus geht die Planung offenbar davon aus, dass „Vorplatz mit Fahrrad- und Pkw-Stellplätzen, welcher zum Holen und Bringen der Kinder sowie für die Nutzung der Sporthalle für Wettkämpfe zur Verfügung steht.“ Es ist somit davon auszugehen, dass Eltern den Parkplatz am Schuleingang als Drop-Zone für ihre „Elterntaxis“ nutzen werden.

Die Straße als Erschließungsstraße ist weder verkehrsberuhigt noch mit einem Radweg ausgestattet.

Kinder brauchen sicheren Raum und keine Parkplätze. Gerade vor Schulen treffen sich Kinder und Eltern, reden miteinander und tauschen sich
aus. Kinder spielen noch beim Abholen miteinander oder albern vor sportlichen Wettkämpfen miteinander rum. Mit der derzeitigen Planung sind die Kinder unverantwortlich unnötigen Risiken ausgesetzt. Die Planung ist nicht mehr zeitgemäß.

Darüber hinaus ist das Umfeld der Schule (Durchwegung des Schulgeländes und Anbindung der dahinterliegenden Siedlung über einen Fuß- und Radweg) in die Planung einzubeziehen. Dies ist bisher nicht erfolgt.

Aus Gesprächen mit Vereinen für Kinder- und Jugendsport vor Ort wurde deutlich, dass zeitgleich im Stadtgebiet Leipzig Nord-Ost zwei Hallen abgerissen werden. Es ist zu befürchten, dass dann nicht genügend Kapazitäten für Schul- und Vereinssport (insbesondere für Kinder und Jugendliche) zur Verfügung steht. Auch hier ist vor Abriss der bestehenden Halle ein Konzept mit den Vereinen vor Ort abzustimmen und dem Stadtrat vorzulegen. 

Gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:

Die nicht in Anspruch genommenen Mittel i. H. v. insgesamt 125.000 T€ verbleiben auch nach Ablauf des Jahres 2022 in der Leipziger Dok-Filmwochen GmbH und können für die Jahre 2023 und 2024 als Verlustausgleich rückzahlbare, nicht ergebniswirksame Liquiditätsreserveverwendet werden (Mittelumwidmung und -übertragung). Bis Ende 2024 nicht verbrauchte Mittel Diesewerden Ende 2024 an den städtischen Haushalt zurückgeführt.

Die mit diesem Beschluss geänderte Vorlage finden Sie hier.