Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt (Änderungen der Neufassung sind fett und kursiv gedruckt):

  1. Die Stadtverwaltung prüft, wie im Bereich der Gleiskurve Gorki-/Ossietzkystraße eine sichere Radverkehrsführung ermöglicht werden kann. Die Absenkung der Bordsteinkanten und ein gemeinsamer Fuß-/Radweg bzw. die Freigabe des Fußweges auch für Radfahrende in diesem Bereich soll dabei insbesondere geprüft werden.
  2. Im Zuge des Einrichtung von Parkflächen an der Gorkistraße, zwischen Kohlenweg und Ossietzkystraße, werden im Bereich der Volksgartenstraße/Bautzner Straße oder im Bereich Löbauer Straße/Volksgartenstraße mindestens eine öffentliche Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge sowie mindestens eine Stellfläche für das Carsharing eingerichtet.

Begründung:

Zu 1. Die der Vorlage zugrundeliegende Entwurfsplanung sieht eine Radverkehrsführung auf der Straße zwischen Kfz- und Straßenbahnverkehr vor, die wahrscheinlich subjektiv wie objektiv als unsicher zu bezeichnen ist. Auch die AG Rad hat die hier fehlenden separaten Radverkehrsanlagen beanstandet.

Zu 2. Bei Straßensanierungen ist es notwendig künftige Anforderungen an die Bereiche zu berücksichtigen. Insbesondere die Ausrüstung mit (Schnell-) Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist bislang noch mangelhaft und sollte insbesondere bei Neubau und Sanierung von Straßenabschnitten in einem ausreichenden Maße realisiert werden. Ferner besteht laut STEP Verkehr das Ziel, das Carsharing zu stärken, um mehr Menschen dazu zu bewegen, möglichst auf ein eigenes Auto zu verzichten. Die Sanierung des Abschnitts der Gorkistraße bietet deshalb die Möglichkeit, in den o.g. Bereichen mindestens eine Stellfläche für Carsharing-Fahrzeuge zu schaffen und diese bestenfalls auch Schnellladeinfrastruktur auszustatten.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung des Investitionsaufwandes für die „dringend notwendige Beckenerneuerung im Sommerbad Schönefeld“ werden für das Jahr 2025 die entsprechenden finanziellen Mittel (aktuell 1,5 Mio. EUR) im PSP-Element 7.0002290.740 „Investitionszuschuss an Sportbäder GmbH“ bestätigt. Die Beschlussfassung stellt einen Vorgriff auf den Haushalt des Jahres 2025 dar und steht daher unter Haushaltsvorbehalt.

Begründung:

Schon jetzt ist der Betrieb des Sommerbades aufgrund des schadhaften Beckens nur mit Unterbrechungen und erheblichen Mehraufwendungen für die laufenden Betriebskosten möglich. Dies schadet u. a. wegen des hohen Wasserverbrauches nicht nur der Umwelt, sondern auch der Gewinn- und Verlustrechnung der Sportbäder GmbH. Um eine dauerhafte Schließung des Sommerbades Schönefeld nach 2025 zu vermeiden, ist der o. s. Investitionszuschuss durch die Stadt Leipzig unabdingbar notwendig und leider auch nicht durch die Sportbäder GmbH, der KWL bzw. der LVV mittelfristig leistbar.

Die zu ändernde Vorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Bei einer rechtzeitigen Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig werden die für die Wilhelm-Busch-Schule vorgesehenen Stellplätze entsprechend reduziert.

Begründung:

Dadurch, dass der Schulneubau im Bereich des Lene-Voigt-Parks erfolgt und somit die Grün- und Freiflächen weiter reduziert werden, soll zumindest die Zahl der Stellplätze reduziert werden, um so viel Freifläche wie möglich zu erhalten. 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass auch in diesem Jahr im Rahmen der EMW ein autofreier Tag stattfindet. Die Umsetzung soll ggf. an einen Verein übertragen werden. Für die EMW inkl. autofreien Tag werden außerplanmäßig die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Im Rahmen von jährlich wiederkehrenden Aktionsveranstaltungen (Europäische Mobilitätswoche, autofreier Tag, „Stadtradeln“) sollen die umwelt- und verkehrspolitischen Akteure in Leipzig besser vernetzt und in der Öffentlichkeit bekannter werden.“ (STEP VöR 2015, S. 25)

Die Stadt zeigt ihren Bürgerinnen und Bürgern hierdurch, dass nachhaltige Mobilität attraktiv ist und praktisch gelebt werden kann. Dies ist eine sinnvolle Kommunikationsmaßnahme zur Umsetzung der politischen Zielsetzung, den Umweltverbund zu fördern,

Der autofreie Tag ist ein Höhepunkt der Aktionswoche und soll auch in diesem Jahr stattfinden.

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Antrags VII-A-06690-NF-03 wird wie folgt ersetzt:

Die Stadt wird beauftragt, sich in Kooperation mit dem Freistaat Sachsen, anderen sächsischen Kommunen, dabei insbesondere mit der Stadt Plauen und darüber hinaus mit einer geeigneten und interessierten wissenschaftlichen Partnerin um das „Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ bei der Bundesregierung zu bewerben.

Begründung:

Die Stadt Leipzig ist aufgrund ihrer Bedeutung als Ort der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 geradezu prädestiniert, Standort des Zukunftszentrums zu werden. Um Synergien zu heben und weitere Potenziale für eine erfolgreiche Bewerbung zu erschließen, sollen Möglichkeiten der Kooperation mit weiteren Partnern, allen voran dem Freistaat Sachsen sowie anderen sächsichen Kommunen (bspw. Plauen) und wissenschaftlichen Einrichtungen ausgelotet werden. 

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag des Antrags wird wie folgt ersetzt:

Um sich intensiv mit Fragen des strategischen Personalmanagements (u.a. Personalbeschaffung, -entwicklung, -qualifizierung) sowie den dazu gehörenden Prozessen und Steuerungsmöglichkeiten zu befassen, kommt der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung zu mindestens drei Klausurtagungen im Jahr zusammen.

Begründung:

Das strategische Personalmanagement wird in Zeiten des Fachkräftemangels zu einem immer wichtigeren Instrument für Arbeitgeber. Neben Fragen der Personalbeschaffung geht es verstärkt auch darum, die bereits vorhandenen Mitarbeiter zu qualifizieren und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, um sie dauerhaft binden zu können. An dieser Stelle ist bereits ein Umdenken auf Seiten der Stadtverwaltung erfolgt, wird aber noch verstärkter notwendig werden, um künftig für potenzielle und bestehende Beschäftigte attraktiv zu bleiben.

Ein zeitweilig beratender Ausschuss kann diese Aufgabe auch erfüllen, allerdings lassen sich die Rahmenbedingungen für das strategische Personalmanagement der Stadtverwaltung auch über den bestehenden Fachausschuss erarbeiten, wozu es lediglich notwendig wäre, mit Klausurtagungen zu arbeiten, wo nur diese Thematik unter den verschiedenen Aspekten behandelt werden soll. Zudem sollte das ohnehin schon knappe Zeitbudget der ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder nicht durch weitere regelmäßig tagende Gremien zusätzlich strapaziert werden.

Auch der Zeit- und Arbeitsaufwand für die regelmäßige Durchführung, Vor- und Nachbereitung eines beratenden Ausschusses auf Seiten der Verwaltung wird nicht unerheblich sein. Diese Ressourcen werden eher im Einsatz für die Bewältigung der operativen Arbeit gesehen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung Leipzig verzichtet ab sofort auf die kostenintensive Installation der sogenannten „Leipzig-Move-Stele“. Stattdessen wird bis Ende II. Quartal 2022 eine kostengünstigere Variante, vergleichbar mit einem Verkehrsschild, entworfen und eingesetzt. Bereits ausgelöste Aufträge bleiben davon unbenommen. Darüber hinaus informiert die Stadtverwaltung den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau bis Ende II. Quartal 2022, welche weiteren Maßnahmen unternommen wurden, um die Kosten für Errichtung und Unterhaltung der Mobilpunkte zu senken. Zielstellung ist dabei die Kosten für die Errichtung soweit zu senken, dass die monatlichen Kosten für die Carsharinganbieter vergleichbar sind mit den Mietkosten an den Mobilitätsstationen.
  2. Bis Ende 3. Quartal 2022 legt die Stadt Leipzig ein zwischen Stadtverwaltung und Carsharinganbietern abgestimmtes Konzept für Mobilpunkte vor. Ziel ist dabei insbesondere zu klären, wer die Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung der Mobilpunkte trägt. Dabei sind die Erfahrungen der Mobilitätsstationen, welche durch die LVB errichtet und betrieben werden, auch hinsichtlich einer Miete pro Stellplatz, zu berücksichtigen.
  3. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis Ende II. Quartal einen Vorschlag zum Umgang mit Free-Floating-Fahrzeugen in öffentlichen Parkraumbewirtschaftungszonen vor. Der Beschluss VI-DS-04166 – Regelungen zur Einrichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig aus dem Jahr 2017 wird in diesem Zusammenhang aufgehoben oder angepasst.
  4. Unabhängig von den Beschlusspunkten 1-3 strebt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den Carsharinganbietern an, auch Fahrzeuge außerhalb der Mobilitätsstationen in die „Leipzig-Move-App“ zu integrieren.

Begründung:

Bei den LVB-Mobilitätsstationen zahlen die Carsharing-Anbieter eine Miete von 20 Euro pro Stellplatz, die Mobilpunkte müssen die Carsharing-Anbieter selber herrichten und schlagen mit ca. 72 Euro zu Buche. Dabei ist die Stele der größte Kostenposten und soll durch ein einfaches Verkehrsschild ersetzt werden. Die Kosten für die Errichtung der Mobilpunkte sollen durch diesen Antrag abgesenkt werden, so dass die monatlichen Kosten für die Carsharing-Anbieter vergleichbar sind mit den Mietkosten an den Mobilitätsstationen. Des Weiteren soll eine Lösung für die Free-Floating-Anbieter in den öffentlichen Parkraumbewirtschaftungszonen gefunden werden.