Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt (fett gedruckt) ergänzt:

Der Petitionsausschuss legt zur Petition folgenden Alternativvorschlag vor:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler ein beidseitiger Radfahrstreifen angelegt werden kann. Das Prüfergebnis wird bis Ende 2. Quartal 2022 vorgelegt, eine Umsetzung soll bei positiver Prüfung bis Ende 4. Quartal 2022 erfolgen.

Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt zu prüfen, ob dies bis zur Realisierung beidseitiger Radfahrstreifen im Zuge einer komplexen Baumaßnahme auch als Interim möglich ist und dabei das Parken entlang des vorgenannten Straßenzuges untersagt werden kann.

Neues Rathaus, Leipzig, Rathausturm, Burgplatz

Beschlussvorschlag

Der Beschlusspunkt 6 wird folgendermaßen ergänzt:

6.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein Raumstandardkonzept für ein zukunftsfähiges Bürokonzept für die Verwaltungszentren bis 2023 zu erarbeiten und in geeigneter Weise dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben. Das Konzept soll die Ziele eines modernen Bürgerservice entsprechend der Vorlage VII-DS-00630-DS-01 sowie moderne Arbeitsplätze mit einem durchschnittlichen Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,8 verfolgen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob der Gleichzeitigkeitsfaktor weiter (bspw. auf den Wert 0,7 bzw. 0,6) gesenkt werden kann, sofern die technische Ausstattung der Arbeitsplätze sowie eine vollständige digitale Aktenführung dies ermöglichen und ein Gesundheit förderndes Arbeiten dadurch unterstützt wird.

Folgender Beschlusspunkt wird ergänzt:

8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass an den Verwaltungsliegenschaften sichere, überdachte Fahrradabstellplätze, in denen die Infrastruktur zum Laden vom E-Bikes vorgehalten wird, sowie Umkleide- und Duschmöglichkeiten geschaffen werden.

Begründung

Zu 6.) Mit einer weiter fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsarbeit besteht die Möglichkeit, dass mehr Angestellte die Angebote wie mobilen Arbeit bzw. Home-Office nutzen können. Die Stadtverwaltung würde dadurch die vorhandenen Räumlichkeiten effizienter nutzen und zudem Kosten sparen können. Grundvoraussetzung dafür muss allerdings sein, dass flächendeckend mobile Rechentechnik zur Verfügung steht und digitale Lösungen zur Aktenverwaltung bereitstehen, die auch eine den datenschutzrechtlichen Belangen entsprechende Bearbeitung von mitunter hochsensiblen, personenbezogenen Daten auch außerhalb von Verwaltungsliegenschaften ermöglichen.

Zu 8.) Die Stadt Leipzig bezeichnet sich als fahrradfreundliche Kommune und die Stadtverwaltung selbst fördert, dass ihre Beamten und Angestellten den Weg zur Arbeit mit dem Rad zurücklegen, weil das der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs dient und vor allem einen positiven Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, wenn die Stadtverwaltung an bzw. in den Verwaltungsgebäuden auch eine entsprechende Infrastruktur vorhält, die es attraktiv machen, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1.     Der Oberbürgermeister wird in Zusammenarbeit mit der LVB beauftragt zu prüfen, ob der vollflexible Flächenverkehr in Leutzsch in der gesamten Bedienzeit, also auch während der Frühschülerspitze, angeboten werden kann. Der Schülerverkehr ist dabei selbstverständlich sicherzustellen.

2.     Weiterhin soll geprüft werden, ob das Flexa-Bediengebiet bei positiver Resonanz und wirtschaftlicher Darstellbarkeit ausgedehnt werden kann, insbesondere in das Quartier südlich der H.-Driesch-Straße. 

Begründung

Zu 1. 

Um den Nutzerinnen und Nutzern der LVB ein einfach verständliches und wirklich flexibles Angebot als Ersatz für die Quartiersbuslinie 67 unterbreiten zu können, soll nach Möglichkeit ein Angebot während der benannten Bedienzeit von 4.30 Uhr bis 1.00 Uhr nachts an allen Wochentagen auch jederzeit vorgehalten werden.

Im Bereich Südwest, der auch auf On-Demand-Verkehr „Flexa“ umgestellt werden soll, wird das gesamte Bediengebiet im vollflexiblen Flächenverkehr mit Flexa in der gesamten Bedienzeit befahren.

Der Schülerverkehr soll dabei selbstverständlich ausreichend Priorität genießen und bei der Kapazitätsplanung und Taktung der Fahrzeuge berücksichtigt werden.

Zu 2. 

Insbesondere die Bewohner/innen des Betreuten Wohnens der AWO in der hinteren Rietschelstraße, die nur ca. 500 Meter Luftlinie von der Mädlervilla entfernt leben, benötigen eine bessere ÖPNV-Anbindung.

Beschlussvorschlag:

Auf dem Gelände der ehemaligen Nervenheilanstalt Dösen in Leipzig wird in angemessener, aber deutlich sichtbarer Form an die Geschichte der Nervenheilanstalt unter besonderer Berücksichtigung der NS-Zeit und den Opfern der Kindereuthanasie sowie dem ab 1939 in den früheren Häusern B und D untergebrachten israelitischen Krankenhaus und den von dort in die Konzentrationslager deportierten Mitarbeitern und Patienten gedacht werden. Hierzu sollen eine oder mehrere Gedenkstelen errichtet werden, die an die Geschichte der zukünftigen Parkstadt Dösen erinnern. Die vollständige Finanzierung ist über die Einwerbung von Fördermitteln und Spenden abzusichern.

Begründung:

Die Geschichte der künftigen Parkstadt Dösen hat auch mit Blick auf den Holocaust eine besondere historische Bedeutung, denn im Dezember 1939 wurde das israelitische Krankenhaus, das sich zuvor in der Eitingonstraße befand, auf Befehl des NS-Gauleiters zuerst im Haus B und später im Haus D des Dösener Klinikgeländes untergebracht. Sowohl für die jüdischen Ärzte als auch die Patienten des Krankenhauses war das Klinikgelände in Dösen die letzte Station, bevor sie in verschiedene Konzentrationslager deportiert wurden. Unserer Ansicht nach ist es sinnvoll auch an diesen Teil der Geschichte des Areals in angemessener und würdiger Weise zu erinnern.

Ergänzungen bzw. Änderungen zum Verwaltungsstandpunkt sind fett und kursiv gedruckt.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit mehreren deutschen Städten und unter Einbezug des Deutschen Städtetags, die Rahmenbedingungen für einen Modellversuch zur testweisen Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts in einem abgegrenzten Stadtgebiet zu untersuchen, den Inhalt einer wissenschaftlichen Begleitung abzustimmen, sowie den Modellversuch anschließend möglichst gemeinsam mit diesen weiteren Städten durchzuführen.
  2. Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat bis Ende des 4. Quartals 2021 einen Vorschlag, welches abgegrenzte Stadtgebiet in Leipzig für einen solchen Modellversuch sinnvoll nutzbar wäre.
  3. Der Oberbürgermeister setzt sich im Rahmen der Definition dieses Modellversuchs dafür ein, dass der Versuchsaufbau so gewählt wird, dass neben Betrachtungen des Verkehrsflusses eben auch Fragen der zu erwartenden Schadstoffemissionen und der Verkehrssicherheit eine besondere Berücksichtigung finden. Da eine Tempo-30-Regelung immer dann einen besonderen Einfluss auf den ÖPNV hat, wenn er sich den Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr teilt, sollen für den Versuch in Leipzig auch die Leipziger Verkehrsbetriebe eingebunden werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt lauten:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 30.06.21 zu prüfen, wie die Einrichtung von Tempo 30 im benannten Abschnitt der Lützowstraße realisiert werden kann.
  2. Die Verwaltung soll außerdem die Umgebung der Lützowstraße prüfen für mögliche Ausweichrouten für Fahrräder und andere Varianten der Trennung der Verkehre – dabei soll geprüft werden, ob vielleicht auch ein Radweg nur in einer Fahrtrichtung eingerichtet werden kann.

Begründung:

Auch wenn der Straßenabschnitt der Lützowstraße zwischen Kirchplatz und Georg-Schumann-Straße aktuell nicht als Unfallschwerpunkt benannt ist, ist das subjektive Sicherheitsgefühl insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich ein ernst zu nehmendes Kriterium. Auch die im Abschnitt liegenden Schulen Erich-Kästner-Grundschule, Grundschule Erfurter Straße und die Freie Oberschule Gohlis sollen noch einmal ein wichtiges Kriterium für die Prüfung darstellen, da der Grundsatzbeschluss Tempo 30 vor Kitas und Schulen ja seit einigen Jahren in Leipzig erfolgreich Schritt für Schritt umgesetzt wird.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass durch das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport künftig eine vorausschauende Öffentlichkeitsarbeit bzgl. der Thematik des Waldumbaus durchgeführt wird.

Begründung:

Dieser Änderungsantrag greift unseren Ergänzungsvorschlag zum Forstwirtschaftsplan 2019 (VI-DS-08226 Forstwirtschaftsplan 2019) auf, weil dieser hinsichtlich der vorausschauenden Öffentlichkeitsarbeit unserer Einschätzung nach nicht hinreichend umgesetzt wurde.