Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gestaltung und Ausführungen zum Radverkehr zu überprüfen und ggf. anzupassen:

  1. Dazu sollen verkehrsrechtliche Anordnungen geprüft werden. Im südlichen Teil auf Höhe Endstelle Bus bis Einmündung Am Apelstein soll der Radverkehr sicherer gemacht werden.
  2. Die Radwegeverbindung aus der alten S1 wird so geändert, dass die ausfahrende Radspur (siehe Anlage 3) südlich direkt an die markierte Radspur auf der Strasse An der Hufschmiede. angebunden wird.
  3. Die Radwegeverbindung in die alte S1 wird so angebunden, dass sie sicher mit einer Radabbiegespur oder alternativ einem Zebrastreifen in Höhe der Verkehrsinsel geführt wird (siehe Anlage 3 der Vorlage).

Begründung:

Beim Bau der S1, der Ortsumgehung der Gemeinde Lindenthal, wurde der Radweg rund um den Ort weggelassen und stattdessen genau in die Ortslage hineingeführt. Die Ortschaftsräte protestierten und wollten die komplette Umgehung auch mit Radwegen oder wenigstens, auf Höhe des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges, eine Querung der S1 durch eine Unterführung. Beides lehnte der Freistaat ab und erklärte den Ortschaftsräten jahrelang, beim Ausbau der Straße An der Hufschmiede würden wir diese Probleme gelöst. Die Stadträte fassten mehrere Beschlüsse zu Radwegen von Lützschena bzw. von Möckern zur Schladitzer Bucht oder auch von Wahren und Möckern ins GVZ. So fließt der Radverkehr, von der alten Landsberger Strasse oder der S1 kommend, über die Hufschmiede in Richtung des neuen Kreisverkehrs und quält sich dort durch parkende LKW und Busse an End- oder Wendestellen. Nordwärts, spätestens nach dem Kreisverkehr, muss man sich entscheiden, links oder rechts der Staatsstraße S1 zu bleiben, denn wie beschrieben, besteht keine Möglichkeit der Querung bis zur Autobahn A14.

Unserer Meinung nach müsste dem Radverkehr beim Umbau des Kreuzungsbereiches in Anlage 3 mit einer Abbiegespur in die alte S1 viel mehr Rechnung getragen werden, denn das müsste der Mündungsbereich der alten Bundestrasse welche zurückgekauft wurde vom Querschnitt möglich machen einen Radweg aus dem GVZ ohne Unterbrechung zu führen.

Die nördliche Radabbiegespur liegt sehr nahe an der Kreuzung Gustav-Adolf-Strasse/S1 neu. Von der S1 kommende Fahrzeuge (darunter leider auch viele LKW im Ausweichverkehr) können dort direkt ohne Ampel rechts abbiegen und würden, wenn die Planungen so blieben, die Verkehrsinsel und die Querungsstelle spät einsehen und ggf. mit etwas höherer Geschwindigkeit erreichen. Dort vermissen wir klare Aussagen und bauliche Anordnungen, um die abbiegenden Radfahrer zu schützen.

Da dieser Bauabschnitt der letzte ist, der errichtet werden soll – der Einbringer der Verwaltung im OR Lindenthal sprach von Spätsommer/Herbst 2023 -, müsste diese Überarbeitung ohne große Probleme möglich sein.

Hintergrund – Verbesserungen für den Radverkehr:

Der Straßenzug An der Hufschmiede liegt auf einer Hauptradroute der Kategorie IR III und stellt eine wichtige Relation des touristischen Radverkehrs zwischen der Innenstadt und der Schladitzer Bucht dar. Aus diesem Grund soll der Radverkehr, wo es möglich ist, mittels Schutzstreifen auf Fahrbahnniveau geführt werden. 

Beschlussvorschlag:

Neuer Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig unterstützt den Verein MC Post Leipzig e.V. in seiner weiteren Entwicklung.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, städtebauliche Rahmenbedingungen für eine „Potentialfläche Motorrennsport“ im Stadtgebiet zu prüfen.

3. Die Stadtverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem MC Post Leipzig e.V. beauftragt zu prüfen, ob und wie die BMX- und Mountainbikeszene am Standort des Motodroms integriert werden kann.

Begründung:

In den letzten Jahren haben sich an mehreren Standorten im Auwald illegale Trails der BMX- und Mountainbikeszene entwickelt. Mit einem legalen Angebot am Standort des Motodroms können illegale Trails zukünftig unattraktiver werden.

Trails die nach Plan und mit angelieferten Material in Abstimmung mit dem Schutz der Natur angelegt werden, sind viel sinnvoller als illegale Trails die Wege, Böschungen und ähnliches aufreisen und Material zweckentfremden bzw. gefährliche Situationen wie Rutschungen hervorrufen oder Deponieabdeckungen beschädigen.

Die Mountainbike-Strecken am Floßgraben und im Wolfswinkel im Auwald, die Strecke im Volkspark Kleinzschocher, auf dem Nahleberg oder im Park Lößnig-Dölzig werden geduldet oder auch von der Stadt Leipzig abgerissen. Da sie in Schutzgebieten liegen, sind die Trails laut Gesetzeslage nicht erlaubt. Radfahren oder Mountainbiken ist darüber hinaus im Wald nur auf den Straßen und Wegen gestattet. Das regelt das Waldgesetz (SächsWaldG § 11). In der freien Landschaft ist dieses Verbot im Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG § 27) verankert.

In der Ratsversammlung am 20.01.2021 hat der Stadtrat entschieden, dass die Stadtverwaltung mit der Mountainbike-Szene berät, wo offizielle Strecken etabliert werden können. Zudem wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Beseitigung von neu angelegten Strecken im Auwald zu veranlassen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für den zwischen der 66.Schule und dem Robert-Blum-Berufsschulzentrum (BSZ) liegenden Schulhof schnellstmöglich (spätestens bis Ende 2022) und damit bereits vor der Schulsanierung der 66.Schule (geplant 2025/26) einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Schulhofes vorgezogen werden können. Das Robert-Blum-BSZ ist sachsenweit das einzige BSZ, das auch Förderschüler ausbildet und ist damit ein wichtiger Standort für gelebte Inklusion in der Stadt Leipzig. Eine adäquate und schülerfreundliche Nutzung des gemeinsamen Schulhofes von Robert-Blum-BSZ und 66. Schule ist deshalb unabdingbar damit dieser Schulhof ein Platz zum Verweilen und Entspannen für die Berufsschüler wird.

6.   Der Oberbürgermeister soll weiterhin prüfen, ob eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit UND (nicht oder) ein Bauspielplatz entstehen können. Beide Angebote sind dringend erforderlich für Kinder und Jugendliche in Mockau.

7.   Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, dass bei der Standortsuche für den Aufbau eines Familienbildungsangebotes/Familienzentrums sowie für die Standortsuche für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Maßnahmen 2.8 und 2.9 Begegnungsorte weiterzuentwickeln) nicht nur vorhandene Standorte auf eine mögliche Nutzung geprüft werden, sondern ebenso Kaufoptionen von in Mockau bestehenden und zur Nutzung möglichen Gebäude.

8.   Die Prüfergebnisse sind den zuständigen Fachausschüssen und dem Jugendhilfeausschuss bis Ende drittes Quartal 2022 vorzulegen.

Begründung

Zu 5. Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Mockau 2030+ (Beschlussvorlage-Nr. VII-DS-06187) sieht vor, dass zwischen 2023 und 2028 eine Komplexsanierung der Schulgebäude der ehemaligen 66. Schule in der Rosenowstraße 56 2025/26 erfolgen soll, um das Gebäude anschließend für eine Schulerweiterung des Robert-Blum-Berufsschulzentrums (BSZ) zu nutzen. (Maßnahme 2.4 der Schulentwicklungsplanung).

Zu 6.+7. Das STEK Mockau 2030+ schreibt fest, dass zur Stärkung der Selbstbestimmung, der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ein niederschwelliges Angebot unter Beteiligung der jungen Menschen im Ortsteil und der angrenzenden Akteure der Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut werden soll, beispielsweise eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ODER ein Bauspielplatz (S. 99 sowie Maßnahme 2.9 Begegnungsorte weiterentwickeln).

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion „Freibeuter“.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

[vormalige Ziffer 2.] zur Reduzierung des Rückstaus bei Veranstaltungen mit dem Betreiber den Pachtvertrag bezüglich der Flächen 1 und 2 mit dem Ziel nach zu verhandeln, dass der Kassiervorgang beschleunigt wird und ausschließlich auf dem Parkplatz und nicht im öffentlichen Straßenraum stattfindet, sowie entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dabei wird überprüft ob der Parkplatz und besonders Einfahrt zum Parkplatz für seine Nutzung optimiert werden muss.

[vormalige Ziffer 2. zur Verpachtung Parkflächen 2 und 3 ist entfallen]

[vormalige Ziffer 3.] zur Vermeidung von Falschparken im öffentlichen Raum bei Veranstaltungen eine entsprechende Bestreifung durch die Polizei und das Ordnungsamt zu veranlassen und sicherzustellen, dass dem Ordnungsamt an den entsprechenden Tagen dafür ausreichend Personal zur Verfügung steht. Der Veranstalter zeigt gegenüber der Veranstaltungsbehörde entsprechende Veranstaltungen in geeigneter Form an.

Dabei sollen Sicherheits- sowie Umweltaspekte im Vordergrund stehen und eine staufreie Nutzung der Rittergutstrasse und Gustav-Esche-Straße garantiert werden.

[vormalige Ziffer 4.] zur Lösung des Problems der fehlenden Parkplätze mit dem Betreiber Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel der Einrichtung eines Shuttleverkehrs zu einem größeren Parkplatz und einer finanziellen Beteiligung des Betreibers an den entstehenden Kosten. Weiteres Ziel der Verhandlungen ist es, schon auf der Webseite des Betreibers auf die Parkplatzknappheit und die verschiedenen Ausweichmöglichkeiten ausdrücklich hinzuweisen und alternative Anreiserouten zu beschreiben.

[gänzlich neu] Um den Interessen der anderen Nutzer und dem Betreiber entgegen zu kommen, wird festgelegt den Kassiervorgang auf den Parkplätzen 1+2 erst ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zu starten. Davon unbenommen ist es vorher bereits für ordnungsgemäßes und platzsparendes Abstellen zu sorgen. Um diese Regelung transparent zu machen wird im Eingangsbereich der beiden Parkplätze ein Hinweisschild aufgestellt und der Zusammenhang erläutert.

Nach 12 Monaten wird der Prozess evaluiert, in den Gremien besprochen und nachgesteuert.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt (fett gedruckt) ergänzt:

Der Petitionsausschuss legt zur Petition folgenden Alternativvorschlag vor:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler ein beidseitiger Radfahrstreifen angelegt werden kann. Das Prüfergebnis wird bis Ende 2. Quartal 2022 vorgelegt, eine Umsetzung soll bei positiver Prüfung bis Ende 4. Quartal 2022 erfolgen.

Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt zu prüfen, ob dies bis zur Realisierung beidseitiger Radfahrstreifen im Zuge einer komplexen Baumaßnahme auch als Interim möglich ist und dabei das Parken entlang des vorgenannten Straßenzuges untersagt werden kann.

Neues Rathaus, Leipzig, Rathausturm, Burgplatz

Beschlussvorschlag

Der Beschlusspunkt 6 wird folgendermaßen ergänzt:

6.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein Raumstandardkonzept für ein zukunftsfähiges Bürokonzept für die Verwaltungszentren bis 2023 zu erarbeiten und in geeigneter Weise dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben. Das Konzept soll die Ziele eines modernen Bürgerservice entsprechend der Vorlage VII-DS-00630-DS-01 sowie moderne Arbeitsplätze mit einem durchschnittlichen Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,8 verfolgen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob der Gleichzeitigkeitsfaktor weiter (bspw. auf den Wert 0,7 bzw. 0,6) gesenkt werden kann, sofern die technische Ausstattung der Arbeitsplätze sowie eine vollständige digitale Aktenführung dies ermöglichen und ein Gesundheit förderndes Arbeiten dadurch unterstützt wird.

Folgender Beschlusspunkt wird ergänzt:

8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass an den Verwaltungsliegenschaften sichere, überdachte Fahrradabstellplätze, in denen die Infrastruktur zum Laden vom E-Bikes vorgehalten wird, sowie Umkleide- und Duschmöglichkeiten geschaffen werden.

Begründung

Zu 6.) Mit einer weiter fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsarbeit besteht die Möglichkeit, dass mehr Angestellte die Angebote wie mobilen Arbeit bzw. Home-Office nutzen können. Die Stadtverwaltung würde dadurch die vorhandenen Räumlichkeiten effizienter nutzen und zudem Kosten sparen können. Grundvoraussetzung dafür muss allerdings sein, dass flächendeckend mobile Rechentechnik zur Verfügung steht und digitale Lösungen zur Aktenverwaltung bereitstehen, die auch eine den datenschutzrechtlichen Belangen entsprechende Bearbeitung von mitunter hochsensiblen, personenbezogenen Daten auch außerhalb von Verwaltungsliegenschaften ermöglichen.

Zu 8.) Die Stadt Leipzig bezeichnet sich als fahrradfreundliche Kommune und die Stadtverwaltung selbst fördert, dass ihre Beamten und Angestellten den Weg zur Arbeit mit dem Rad zurücklegen, weil das der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs dient und vor allem einen positiven Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, wenn die Stadtverwaltung an bzw. in den Verwaltungsgebäuden auch eine entsprechende Infrastruktur vorhält, die es attraktiv machen, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1.     Der Oberbürgermeister wird in Zusammenarbeit mit der LVB beauftragt zu prüfen, ob der vollflexible Flächenverkehr in Leutzsch in der gesamten Bedienzeit, also auch während der Frühschülerspitze, angeboten werden kann. Der Schülerverkehr ist dabei selbstverständlich sicherzustellen.

2.     Weiterhin soll geprüft werden, ob das Flexa-Bediengebiet bei positiver Resonanz und wirtschaftlicher Darstellbarkeit ausgedehnt werden kann, insbesondere in das Quartier südlich der H.-Driesch-Straße. 

Begründung

Zu 1. 

Um den Nutzerinnen und Nutzern der LVB ein einfach verständliches und wirklich flexibles Angebot als Ersatz für die Quartiersbuslinie 67 unterbreiten zu können, soll nach Möglichkeit ein Angebot während der benannten Bedienzeit von 4.30 Uhr bis 1.00 Uhr nachts an allen Wochentagen auch jederzeit vorgehalten werden.

Im Bereich Südwest, der auch auf On-Demand-Verkehr „Flexa“ umgestellt werden soll, wird das gesamte Bediengebiet im vollflexiblen Flächenverkehr mit Flexa in der gesamten Bedienzeit befahren.

Der Schülerverkehr soll dabei selbstverständlich ausreichend Priorität genießen und bei der Kapazitätsplanung und Taktung der Fahrzeuge berücksichtigt werden.

Zu 2. 

Insbesondere die Bewohner/innen des Betreuten Wohnens der AWO in der hinteren Rietschelstraße, die nur ca. 500 Meter Luftlinie von der Mädlervilla entfernt leben, benötigen eine bessere ÖPNV-Anbindung.