Beschlussvorschlag:

  1. Zur Sicherung und Stärkung der Investitionskraft der L-Gruppe gewährt die Stadt Leipzig der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) im Jahr 2020 eine einmalige Kapitaleinlage in Höhe von 20 Mio. Euro. Die daraus resultierenden finanziellen Spielräume sind, zusammen mit dadurch akquirierbaren Fördermitteln, ausschließlich zu nutzen für Investitionen in klimaschutzrelevante Schwerpunktbereiche der Daseinsvorsorge, wie Angebotsverbesserungen in den ÖPNV, Ausbau der Kapazitäten für erneuerbare Energien oder die Realisierung wassersensibler Infrastrukturen. 
  2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der LVV mbH alle mit der Umsetzung des Beschlusses verbundenen Handlungen vorzunehmen, sowie einschlägige Beschlüsse zu fassen. Dies umfasst insbesondere auch die Bestätigung eines Wirtschaftsplanes der LVV mbH und Konzernwirtschaftsplanes für 2021, der dem Beschlusspunkt 1 entsprechend Rechnung trägt.
  3. Der Verwaltungsausschuss ist über die entsprechende Umsetzung im 1. Quartal 2021 zu informieren.

Begründung:

Aus der von der Verwaltung eingereichten Informationsvorlage Nr. VII-Ifo-01795 zur Umsetzung des Beschlusses, dass Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig an die LVV GmbH i.H.v. 227,8 Mio. EUR vollständig zum 31.12.2020 in Eigenkapital umzuwandeln, geht hervor, dass die Investitionskraft des Unternehmens aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen nicht ausreicht, alle aktuellen Beschlüsse des Stadtrates umzusetzen. So hatte auch die Geschäftsleitung der LVV GmbH in verschiedenen Gremien angezeigt, dass Investitionen, die durch Maßnahmen des Klimaschutzprogramm notwendig werden, wie zusätzliche Kapazitäten bei erneuerbaren Energien oder die Umsetzung der Anpassungsstrategien der wassersensible Infrastrukturen sowie die  zusätzlich beschlossenen Maßnahmen zum Nahverkehrsplan, wie eine bessere Anbindung der äußeren Stadtteile, eine Taktverdichtung oder die Neuerschließung von Fahrstrecken, nicht kurzfristig aus eigener Kraft umgesetzt werden können. Mit einer Kapitaleinlage von 20 Millionen Euro könnten zusätzliche Fördermittel und Darlehensaufnahmen generiert werden, womit eine Steigerung der Investitionen im Zeitraum 2021 bis 2025 um 100 Millionen Euro möglich wäre.

Die Einlegung der Kapitaleinlage i.H.v. 20 Millionen Euro würde somit eine zeitnahe Umsetzung der durch den Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zu Mobilitäts-, Energie- und Klimapolitischen Zielsetzungen gewährleisten.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Unebene und gebrochene Gehwegplatten werden im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung begradigt, bzw. durch Asphalt ersetzt. Zudem werden die asphaltierten Geh- und Radwegbereiche instandgesetzt. Die Umsetzung erfolgt 2020 im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung.
  2. Darüber hinaus wird die Entwurfsplanung zur Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße weiter vorangetrieben und dem Stadtrat bis spätestens Ende 2020 ein konkreter Zeitplan zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses übergeben. Die Umgestaltung soll insbesondere eine Aufwertung hinsichtlich einer attraktiven und sicheren Radverkehrsführung und einer angemessenen Begrünung, zum Beispiel durch zusätzliche Bäume, beinhalten.

Begründung:

Die im Verwaltungsstandpunkt dargestellten Instandsetzungsarbeiten können nur ein erster Schritt zur Aufwertung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße sein.

Gemäß dem Ratsbeschluss vom Dezember 2015 bzgl. der Vorplanung zur Umgestaltung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße soll nunmehr die Weiterplanung im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgen und dafür ein konkreter Zeitplan erstellt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie im Friedenspark und anderen Leipziger Parkanlagen eine Beleuchtung, temporäre Beleuchtung bzw. (temporäre) Leuchtmarkierung der Hauptwege verwirklicht werden kann.

Der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig ist entsprechend anzupassen.

Begründung:

Neben dem Friedenspark gibt es in Leipzig noch weitere Parkanlagen, zum Beispiel im Rosental, in denen eine Beleuchtung das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung erhöhen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen stärken kann. Laut den aktuellen kommunalen Bürgerumfragen ist das Thema Sicherheit eines der wichtigsten Themen.

Die Aspekte Lichtverschmutzung und Schutz von Lebensräumen für Tiere sollen dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Änderungsantrag ÄA 15 wird wie folgt ersetzt:

Bei der Umsetzung des Programms zur Aufwertung von Bushaltestellen geht es vor allem um die Herstellung der Barrierefreiheit und um die Ausstattung mit Fahrgastunterständen. Nach Möglichkeit werden beide Maßnahmen kombiniert. Für die Herstellung der Barrierefreiheit nach Maßgabe der in Kapitel 5.11 festgelegten Mindeststandards wurde unter Berücksichtigung der o. g. Kriterien eine Prioritätenliste aufgestellt, die mit dem Ziel eines Umbaus von 30 Richtungshaltestellen im Jahr 2020 umgesetzt werden soll. Die Vorplanungen werden 2020 verstärkt, um für die Folgejahre einen Vorlauf zu haben. Ziel soll es ab 2021 sein, 40 Haltestellen pro Jahr umzubauen. Der Oberbürgermeister nimmt mit dem ZVNL Verhandlungen auf, mit dem Ziel, den Umbau von jährlich 40 Haltestellen finanziell mit Fördermitteln zu untersetzen. Über das Ergebnis wird der Stadtrat bis Juni 2020 informiert.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die mit Beschlussvorlage Nr. VI-DS-08001 vorgelegte Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig mit den nachfolgenden Ausführungen zu ergänzen bzw. zu ändern:

2. S-Bahn-Takt

Für die Relation Grünau, Schkeuditz und Engelsdorf wird sich die Stadt Leipzig beim ZVNL für eine kurz- bis mittelfristige Realisierung eines 15-Minuten-Taktes einsetzen.

3. Überprüfung der Leistungserbringung
Änderungen auf S.51, Kap. 5.2.4
Die mit Verkehrsleistung betrauten Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dem Aufgabenträger die Einhaltung der Mindeststandards nachzuweisen, soweit diese in ihrem Verantwortungsbereich liegen, bei Abweichungen Vorschläge zur zeitnahen und nachhaltigen Einhaltung der Standards zu unterbreiten und auf Anforderung im Einzelfall zu begründen, warum eine Abweichung vom Mindeststandart notwendig und zweckmäßig ist.

5. Grünolino
Änderung auf Seite 52:
Als erste diesbezügliche Linie wird für den Grünolino in Grünau der Verkehr mit zwei Fahrzeugen als Mindeststandard von …
Begründung:
Das Nutzungsverhalten sowie die Vielzahl an Stellungnahmen zeigen den Bedarf der Quartiersbuslinie auf. Zwei Fahrzeuge ermöglichen einen gegensätzlichen Umlauf oder zumindest einen halbstündlichen Takt als Mindeststandard.

6. Prüfung von Schnellbuslinien
Der Untersuchungsauftrag U4, der auf eine eine Überprüfung des Gesamtnetzes Bus abzielt, wird ergänzt, um die Untersuchung von Schnellbuslinien.

10.Regelung zum Tarifvertrag der LVB aufnehmen
Die aktuelle Beschlusslage zum neuen Tarifvertrag der LVB soll in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans aufgenommen werden.
Begründung:
Ab Oktober 2022 werden alle Beschäftigten der LVB und ihrer Tochterunternehmen einheitlich nach dem Flächentarifvertrag TV N Sachsen bezahlt. Damit wird die ungleiche Bezahlung zwischen alteingesessenem Fahrpersonal und neuen Fahrern beendet.
Obwohl auf die Verkehrsbetriebe deutlich höhere Personalaufwendungen zukommen, wird letztendlich auch das städtische Unternehmen profitieren. Die LVB hatten im zurückliegenden Jahr massive Probleme, ausreichend Fahrpersonal zu finden. Das führte zu Fahrplanausfällen und weniger Fahrgästen. Mit fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen wird es zukünftig hoffentlich einfacher werden, ausreichend gut qualifiziertes Personal zu finden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Personalschlüssel von maximal 1:45 sowohl für Amts- als auch Vereinsvormundschaften einzuführen. Nach einem Jahr soll diese Änderung evaluiert und in dem Zusammenhang geprüft werden, ob eine weitere Absenkung der Fallzahlen pro Bearbeiter notwendig ist.

Begründung:

Eine Absenkung er Fallzahlen ist sinnvoll, allerdings ist eine Absenkung um 20 Prozent, wie in der Neufassung vorgeschlagen, sehr erheblich. Eine Absenkung um 10 Prozent und eine anschließende Evaluation dieser Maßnahme, wobei in dem Zusammenhang geprüft werden soll, ob eine weitere Verringerung der Fallzahlen notwendig wäre, erscheint zielführender.

Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Beschlusspunkte ergänzt:

2. Der Oberbürgermeister veranlasst, dass durch die Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer das Totholz- und Biotopbaumkonzept sowie die Starkbaumkartierung im Jahr 2020 so aufzuarbeiten sind, dass diese Teil des nächsten Forstwirtschaftsplans werden.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass ab dem Doppelhaushalt 2021/22 die ökologische Forstbegleitung dauerhaft mit einer Gutachterstelle abgesichert wird.

4. Dem Forstwirtschaftsplan 2019 wird die Maßnahmeliste zur Herstellung der Schutzgebietsverträglichkeit angefügt, die bereits 2018 in Zusammenarbeit zwischen derAbteilung Stadtforsten und dem Umweltverband „Ökolöwe“ erarbeitet worden ist.

5. Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass durch das Dezernat Umwelt,Ordnung und Sport künftig eine vorausschauenden Öffentlichkeitsarbeit bzgl. der Thematik des Waldumbaus durchgeführt wird.

Sachverhalt:

Zu BP 2: Die grundlegenden Daten zum Totholz- und Biotopbaumkonzept sowie zur Starkbaumkartierung liegen der Abteilung Stadtforsten vor. Es erscheint sinnvoll, diese Themen auch in künftigen Forstwirtschaftsplänen aufzugreifen.
Zu BP 3: Eine gutachterliche, ökologische Forstbegleitung ist aktuell nur für ein halbes Jahr gesichert, es ist allerdings sinnvoll dies langfristig abzusichern, weshalb die notwendigen Personalmittel ab dem Doppelhaushalt 2021/22 bereitgestellt werden sollen.
Zu BP 4: Um den Forstwirtschaftsplan zu vervollständigen soll auch die 2018 erarbeitete Maßnahmeliste zur Herstellung der Schutzgebietsverträglichkeit ergänzt werden.
Zu BP 5: Die Situation, die in den vergangenen Wochen zu erleben war, dass die Stadträte und auch die Verwaltung hunderte E-Mails bekommen haben, die inhaltlich oft auch falsch waren, ist ein Auffluss dessen, dass eine vorausschauende Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Auwald nicht gemacht wurde. Die Verwaltung ist deshalb dazu angehalten, hier den Kommunikationsmechanismus zu überdenken.