Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  • BP 3.1. wird wie folgt ergänzt:
  • Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass beim Neubau bzw. der Sanierung einer Drei-Feld-Sporthalle im Stadtbezirk West (Grünau) – zum Beispiel im Zusammenhang mit der Sanierung des Klinger-Gymnasiums – die technischen Voraussetzungen für Mannschaftsballsportarten erfüllt werden. ,
  • BP 3.4 wird wie folgt geändert:

Das jährliche Budget für die Förderung von Bauvorhaben der Sportvereine auf gepachteten kommunalen Sportstätten gemäß Sportförderungsrichtlinie wird auf 1,2 Millionen Euro für das Jahr 2017 angehoben. Für die folgenden Jahre wird bis zum Ende der Laufzeit des Sportprogramms eine jährliche Dynamisierung von 50.000 Euro beginnend mit dem Jahr 2018 vorgenommen.

  • Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Die Stadt Leipzig bemüht sich verstärkt einen privaten Investor für den Bau einer Eishalle zu finden.
  • Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Für das Controlling der Pachtverträge, der getätigten Investitionen und zur Vereinsberatung wird im Amt für Sport mindestens eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
  • Über das Bundesprogramm FIM – Flüchtlings Integrationsmaßnahmen – richtet das einen Personenpool für die Pflege von Sportanlagen unter Leitung des Kommunalen Eigenbetriebs Engelsdorf ein und stattet diesen entsprechend aus. Auf diesen Pool können Sportvereine zur Unterstützung von Pflegemaßnahmen zurückgreifen.
  • Punkt 1.4 Sport und Bewegung im öffentlichen Raum wird wie folgt ergänzt:

Maßnahme: Ausbau und Ertüchtigung des Radweges westlich der Pleiße im Abschnitt zwischen Schleußiger Weg und Schleuse Connewitz (Kapitel 3.3.2.1) und Ausstattung des Leibnizweges im Rosental mit Beleuchtung (Kapitel 3.3.2.1).

 

Begründung:

Der Leipziger Westen verfügt insgesamt über zu wenig geeignete Sporthallen für Ballsportarten, zum Beispiel für Handball. Neben der geplanten Dreifeldsporthalle im Stadtbezirk Alt-West wird auch eine weitere Halle im Stadtbezirk West (Grünau) für den Vereins- und Schulsport dringend benötigt. Im Zuge der Errichtung bzw. Sanierung einer bestehenden Schulsporthalle, ist daher darauf zu achten, dass diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und anfallende Mehrkosten für notwendige Ausstattung eingeplant werden.

Der bauliche Zustand vieler Sportvereinseinrichtungen ist immer noch unbefriedigend. Ca. 75 Prozent aller Sportanlagen müssen kurz- bis mittelfristig saniert werden, allen voran Sanitär- und Umkleideräume. Darüber hinaus müssen, um eine erhöhte Nutzungsintensität möglich zu machen, weitere Kunstrasenplätze geschaffen werden. Die zu realisierenden Maßnahmen werden zunehmend umfangreicher und komplexer. Die Zuschüsse der Stadt für Bauinvestitionen werden von vielen Vereinen dringend erwartet und das vorhandene Budget ist durch entsprechende Anträge vielfach überzeichnet. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung von Bauvorhaben der Sportvereine auf gepachteten kommunalen Sportstätten gemäß Sportförderungsrichtlinie deutlich erhöht werden. Großprojekte, wie zuletzt das Bootshaus der SG LVB oder der Sozialtrakt des Roten Stern Leipzig, sollen nicht aus diesem Topf finanziert werden, sondern einen eigenen Haushaltstitel bekommen, da das Budget sonst bereits durch diese Einzelmaßnahmen aufgebraucht wird.

Leipzig ist seit einigen Jahren eine der wenigen Großstädte in Deutschland ohne eine Eishalle. Daher sollen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um zusammen mit einem privaten Investor eine solche Eisfläche errichten und betreiben zu können. Auch wenn die Prioritäten der Stadt auf den Ausbau der vorhandenen Schwimmfläche bzw. den Ausbau von Sporthallen liegt, ist eine Eisfläche, die auch für den Freizeitsport, insbesondere in den Wintermonaten nutzbar ist, wünschenswert. Eine entsprechende Petition im Frühjahr dieses Jahres fand zahlreiche Unterstützer.

Die Stadt Leipzig gibt viel Geld an die Sportvereine, anteilig für die Pachtzahlungen, aber auch als Investitionszuschüsse. Da in Leipzig viele kleine Vereine existieren, ergibt sich ein sehr hoher Betreuungsaufwand, der mit den derzeit vorhandenen Personalstellen kaum zu schaffen ist. Mit dem zusätzlichen Personal soll sichergestellt werden, dass das Geld der öffentlichen Hand auch gut eingesetzt wird.

Mitte Juli dieses Jahres hat das Bundeskabinett das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)“ beschlossen, das im August gestartet ist. Ziel des Programms soll es sein, bundesweit 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens zu bieten. Damit sollen sie an den deutsche Arbeitsmarkt herangeführt werden und Einblicke in das berufliche sowie gesellschaftliche Leben in Deutschland bekommen. Diese Arbeitsgelegenheiten sollen für eine sinnvolle Beschäftigung innerhalb und außerhalb der Aufnahmeeinrichtungen sorgen und auch die Flüchtlinge die Möglichkeit bieten, zum Gemeinwohl beizutragen. Der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf soll einen über das FIM-Programm finanzierten Personalpool aus Flüchtlingen aufbauen, der künftig von den Sportvereinen für verschiedene Maßnahmen auf den Sportanlagen angefordert werden kann.

Neben den im Sportprogramm geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Sports und der Bewegung im öffentlichen Raum soll auch der o.g. kurze Abschnitt südlich des Schleußiger Weges ertüchtigt werden. Der o.g. Radweg westlich der Pleiße ist eine der zentralen Routen von der Leipziger Innenstadt in die Naherholungsgebiete im Leipziger Süden und wird tagtäglich von zahlreichen Radfahrern, aber auch von Laufgruppen und Nordic-Walking-Sportlern genutzt.

Die Ausstattung des Leibnizweges im Leipziger Rosental mit einer Beleuchtung ist notwendig, da diese zentrale Nord-Süd-Verbindung auch in den Abend- und Nachtstunden von vielen Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt wird. Neben dem Bewegungsaspekt spielt hier auch der Sicherheitsaspekt eine wichtige Rolle.

Der Beschluss wird die folgt geändert:

Im Doppelhaushalt soll für die Jahre 2017 und 2018 ein zusätzlicher Investitionszuschuss von jeweils zwei Millionen Euro pro Jahr an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) eingeplant werden.

Darüber hinaus soll dieser zusätzliche Investitionszuschuss auch in die mittelfristigen Planungen der LVV aufgenommen werden.

Begründung:

Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) wird derzeit im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes überprüft und soll bis Ende nächsten Jahres durch den Stadtrat beschlossen werden. Daher sehen wir für die beantragte Erhöhung bzw. einen Ausgleichsbetrag bis September 2016 den falschen Zeitpunkt.

Da aber eine bessere und vor allem nachhaltigere finanzielle Ausstattung der LVB unstrittig ist, soll für die Jahre 2017 und 2018 ein Investitionszuschuss – analog zum Doppelhaushalt 2015/16 – in o.g. Höhe erfolgen, der auch in den folgenden Mittelfristplanungen der LVV Niederschlag finden soll.

Beschlussvorschlag:

Unter LT 1 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Ausbau und Verknüpfung von Rad- und Fußwanderwegen entlang an allen Fließgewässern und allen Seen, unter Berücksichtigung der Richtlinien für Integrierte Netzgestaltung.
Die Maßnahmen sind entsprechend zu ergänzen.

Unter LT 7 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Untersuchung des Bauwerkszustandes des bestehenden Abschnittes des Saale-Elster-Kanals zur avisierten wassertouristischen Nutzung und als Hochwasserschutzbauwerk.

Maßnahmen 15.6.10
Schaffung wasserbezogener Infrastruktur:
Cospudener See:
Hinreichende Abtrennung des Badebereiches zu den Schifffahrtswegen durch entsprechende Schifffahrtszeichen.
Begründung:
Erfolgt mündlich

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ersetzt:

In Bezug auf den Abschluss der Verwahrkonten und Einzelfallakten berichtet der Oberbürgermeister
im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich, erstmalig am 30.06.2016, über den Fortgang bei der
Aufarbeitung der Altakten. Gegenüber der Ratsversammlung erfolgt der Bericht jährlich, erstmalig
am 31.12.2016.
3. In Bezug auf die laufende Verwaltung der gesetzlichen Vertretung wird der
Rechnungsprüfungsausschuss bei Veräußerungsvorgängen mit einem Wert von über 100 TEUR
(Verkehrswert) des jeweiligen Grundstücks (ggf. zzgl. Gebäude) halbjährlich, erstmalig zum
30.06.2016, informiert.
4. Alle bisherigen Festlegungen aus den Ratsbeschlüssen RBV-1219/12 und RBV-00130/14 zur
Information des Stadtrates durch die Verwaltung werden durch die vorstehenden Reglungen ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsvorschlag zur Petition wird konkretisiert durch einen Passus, der, basierend auf
einem Bundesratsbeschluss von 2011, angibt, dass städtische Flàchen nicht mehr für Zirkusbetriebe
zur Verfügung gestellt werden, die nicht-menschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner,
Flußpferde und Giraffen mitführen.

  1. Der Masterplan Naturkundemuseum Leipzig 2012 (ANLAGE 2), der Standortvergleich (ANLAGE 3), die Studie zum Kostenrahmen der Standorte Bowlingtreff und Lortzingstraße 3 (ANLAGE 4) und die Standortprüfung Halle 7 Baumwollspinnerei (ANLAGE 5) werden zur Kenntnis genommen. Die grundsätzlichen Aussagen des Masterplans zu den Aufgaben, Zielen und Potentialen des Naturkundemuseums Leipzig sind Grundlage für die Neuausrichtung.

  2. Als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig werden mit Ziel der Eröffnung des Museums im Jahr 2020 Flächen in der Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei entwickelt.

  3. Unter Federführung der neuen Leitung des Naturkundemuseums Leipzig wird dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2017 die Museumskonzeption für den Standort Halle 7 Baumwollspinnerei vorgelegt.

  4. Im Jahr 2017 wird der Planungsbeschluss zur Umsetzung der Museumskonzeption vorgelegt. Über die Bereitstellung der im Ergebnis der Vorplanung ermittelten Kosten wird im Rahmen der Haushaltsplanung entschieden. Die Mittel werden dann entsprechend durch das Fachamt angemeldet, ebenso die Mittel der Bewirtschaftung. Zur Verbesserung der personellen und sächlichen Ausstattung erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Personalstellen des Naturkundemuseums auf mindestens 12,75 VzÄ und einer ebenfalls schrittweisen Erhöhung des Gesamtetats auf mindestens 1.400.000 Euro jährlich bis zum Jahr 2019. Die Einordnung der Maßnahme Erhöhung des Gesamtetats erfolgt mit der Haushaltsplanung in den Folgejahren und wird erst mit deren Beschlussfassung wirksam.

  5. Bei Bestätigung der Halle 7 Baumwollspinnerei als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig wird die Liegenschaft Lortzingstraße 3 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt zur Veräußerung ausgeschrieben. Der Verkaufserlös fließt in den Gesamthaushalt ein und dient der Deckung der Ausgaben für den neuen Standort.

6. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2017 dar, wie der Standort Halle 7 besser an das ÖPNV-Netz angeschlossen wird. Dabei ist insbesondere eine veränderte Linienführung der Buslinie 60 direkt zur Halle 7 und eine weitere südliche Wegeverbindung zum S-Bahnhof Plagwitz mit Zugang zur S-Bahn und zur Straßenbahn zu untersuchen.

Begründung:
Das Naturkundemuseum hat am Standort Lortzingstraße im Vergleich zu den anderen städtischen Museen wenig Beschäftigte und einen bescheidenen Etat. Nach den jetzigen Zeitplan wird das Personal des Naturkundemuseums ab 2017 parallel zur Betreibung des Naturkundemuseums auch an der inhaltlichen Gestaltung des neuen Naturkundemuseums in der Halle 7 auf dem Spinnereigelände mit einbezogen werden. Daher ist eine schrittweise Erhöhung auf die im Masterplan genannten 12,75 VzÄ bis 2019 gegeben. Diesen Personalschlüssel braucht das Museum und einen größeren Gesamtetat braucht das Naturkundemuseum auch nach der Eröffnung um das neue Haus optimal betreiben zu können. Hierbei ist auch auf einen höheren Öffentlichkeitsetat zu achten.
Der geplante Standort für das neue Naturkundemuseum, das LOFFT e.V. und das LTT e.V. ist durch die S-Bahn, die Straßenbahn und den Bus im weiteren Umfeld gut zu erreichen. Der fehlende direkte Zugang zum ÖPNV soll insbesondere durch eine veränderte Busverbindung und durch eine zusätzliche Wegeverbindung im Süden des Bahnhofes Plagwitz mit verbessertem Zugang zur S-Bahn und Straßenbahn (Linie 14) geprüft werden.

Beschlussvorschlag

  1. Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses zum wohnungspolitischen Konzept sind die Eigentümerziele der LWB neu zu bewerten und fortzuschreiben. Eine entsprechende Beschlussfassung ist der Ratsversammlung bis zum 30.06.2016 vorzulegen. Darauf aufbauend, ist die strategische Unternehmensplanung 2022 durch die LWB zu überarbeiten und anzupassen.
  2. Der OBM wird beauftragt, ggfls. unter Beauftragung der BBVL, zu prüfen, ob und wie Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen, an die LWB übertragen werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind ebenfalls bis zum 30.06.2016 vorzulegen.

Begründung:

Der Leipziger Wohnungsmarkt gerät aufgrund des nachhaltigen und dynamischen Bevölkerungswachstums zunehmend unter Druck. Die Neuerrichtung von Wohnungen hält mit der Bevölkerungsentwicklung nicht Schritt, mit der Folge eines zügigen Abschmelzens der Leerstandsreserve in der Stadt. Im Ergebnis des beschlossenen wohnungspolitischen Konzeptes kommt der LWB eine marktstabilisierende Rolle zu. Um dieser gerecht zu werden, ist ein moderates Wachstum durch Wohnungsneubau und Zukauf von Wohnungen unerlässlich. Der Stadtrat selbst kann aber nur über eine Aktualisierung der Eigentümerziele Einfluss auf die strategische Unternehmensplanung der LWB nehmen. Eine direkte Beauftragung der Geschäftsführung ist nicht möglich. Da die letzte grundsätzliche Aktualisierung der Eigentümerziele im Jahr 2011 erfolgte, ist eine Fortschreibung sinnvoll und geboten.
Eine Übertragung von Wohnungen, die bisher im Besitz der Stadt Leipzig und anderer kommunaler Unternehmungen sind, kann zu weiteren Effizienzsteigerungen hinsichtlich der Verwaltung dieser Objekte führen und die LWB weiter wirtschaftlich stabilisieren. Die Prüfung wurde bereits mit Beschluss des Antrages vom 26.06.2015 der Fraktion Bündnis 90/Grüne „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik…“ beauftragt, in dem der Antrag der SPD Fraktion vom 07.10.2013 zur Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien bei der LWB mit aufgenommen wurde. Ein Ergebnis der Prüfung durch das Dezernat 7 liegt noch nicht vor. Eine durch den OBM veranlasste direkte Prüfung durch die BBVL erscheint sinnvoll, um somit ein unter Abwägung gesamtstädtischer Interessen erarbeitetes Prüfungsergebnis vorzulegen.