Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall der Einführung einer Verpackungssteuer eine geeignete Unterstützung von Betrieben zur Anschaffung und/oder dem Betrieb von Mehrwegsystemen zu entwickeln. Hierzu wird zunächst in den zuständigen Fachausschüssen auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer solchen Steuer eine Abwägung zu den Vor- und Nachteilen bezüglich Erforderlichkeit, Eignung, Verhältnismäßigkeit vorgelegt und je nach Ausgang der Diskussion eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet.

Begründung

Die Formulierung des Verwaltungsstandpunktes kann – unter Voraussetzung der rechtlichen Zulässigkeit – als Vorentscheidung über die Einführung einer Verpackungssteuer missverstanden werden. Insofern stellt der Änderungsantrag klar, dass zunächst die Vor- und Nachteile zu betrachten sind.

Den Antrag, der über unseren Änderungsantrag qualifiziert werden sollte, finden Sie hier.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

3. Die nachfolgenden Radverkehrsanlagen/-verbindungen werden mit Priorität zu entwickelt:

– Neue Luppe (Stadtgrenze Schkeuditz) / Elsterbecken / Neue Linie (Stadtgrenze Markkleeberg)
– Saale-Leipzig-Kanal
– Elsterradweg, gesamt Strecke
– Neue Linie ab Rennbahnsteg
– Pleißeradweg ab Wildpark
– Aktivachse Süd
– Connewitz/Kleinzschocher
– Küchenholzallee
– Heuweg
– Marienweg/Rosental
– Liebertwolkwitz/Großpösna


4. Die Planungen und der Ausbau dieser Routen sind durch die Stadt Leipzig mit Priorität zu behandeln. Die dazugehörigen bestehenden Maßnahmen sind bis Ende 2024 zeitlich zu fassen und dem FA S+B vorzulegen. Die Routen sollen ganzjährig befahrbar sein.

5. Im Zuge der Haushaltsplanungen 2025/2026 legt die Stadtverwaltung dar wie hoch die Investitionen in den Radverkehr heruntergebrochen pro Einwohner liegen und stellt dar wie perspektivisch der laut Nationalen Radverkehrsplan angestrebte Wert von 30 Euro pro Einwohner inkl. Fördermitteln erreicht werden soll.

6. Die Stadtverwaltung informiert die zuständigen Ausschüsse bis Mitte 2025 wie durch den Ausbau von Mobilitätsstationen, Mobilpunkte bzw. Mobilitätshubs ein Fahrradverleihsystem auf die gesamte Stadt ausgerollt werden kann um Bikesharing insbesondere auch in den Stadtrandlagen attraktiv zu machen und insbesondere mit dem ÖPNV zu vernetzen. Dabei wird auch dargestellt welche Maßnahmen notwendig sind um auch E-Bikesharing in Leipzig zu ermöglichen und umzusetzen.

7. Sogenannte „Protected Bike Lanes“ werden aus der Erprobung geholt und grundsätzlich bei der Neuplanung von Radverkehrsanlagen in den Planungen auf Realisierbarkeit abgeprüft, allen voran auf Strecken mit Unfallhäufungen bzw. -schwerpunkten, sowie auf Abschnitten mit häufigen Fällen von verkehrswidrigen Verhalten, wie zugeparkten Radverkehrsanlagen. 

Begründung

Zu 3. + 4.

Diese eigenständigen Radwege erfüllen eine wichtige Funktion abseits des Straßennetzes, sofern sie durchgängig und vollwertig nutzbar sind. Angesichts des teilweise unbefriedigenden Zustandes, waren sie schon häufig Gegenstand einzelner Anträge und Beschlüsse.

Selbstständig geführte Radwege können die Anforderungen an Vorrang- und Hauptrouten besonders gut erfüllen. Im Unterschied zu Routen im Straßenraum sind diese unabhängig von Komplexmaßnahmen und mit überschaubarem Aufwand im vorhandenen Wegenetz realisierbar. Überwiegend sind Oberflächenmaßnahmen ausreichend, damit Alles, was rollt, ganzjährig sicher unterwegs sein kann. Dies ist gleichermaßen relevant für Alltag, Naherholung und Tourismus sowie insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen. Derart attraktive Wege sichern niederschwellige Teilhabe und beeinflussen die Verkehrsmittelwahl nachhaltig (u.a. Pendler).

Ein erkennbar abgestuftes Wegesystem entfaltet Lenkungswirkung und schützt dadurch sensible Bereiche und Nutzungen (Fußverkehr). Während wassergebundene Wegedecken starkem Radverkehr nicht standhalten und nur gering sickerfähig sind, können gebundene Deckschichten ganzjahrestauglich und flächensparend ausgebildet werden – mit spezifischen Eigenschaften und ohne Staubbelastung für Mensch und Umwelt. Bei eigenständigen Wegen erfolgt die Wasserableitung in der Regel über die seitlichen Bankette in den sickerfähigen, vitalen Seitenraum. Bei gebundenen Deckschichten reicht dafür ein geringes Quergefälle. Darunterliegende ungebundene Tragschichten sind vor Verschlämmung geschützt und bleiben offenporig. Dadurch kann der Wegekörper als linienförmiger Sickerspeicher fungieren, vergleichbar mit Mulden-Rigolen-Systemen.

Die Route ‘Neue Luppe (Stadtgrenze Schkeuditz) / Elsterbecken / Neue Linie (Stadtgrenze Markkleeberg)’ ist innerstädtisch sehr stark nachgefragt und die wichtigste Route nach Schkeuditz und Markkleeberg. Bis zur Fertigstellung als Radschnellweg ist diese ebenfalls mit Priorität zu entwickeln.

Zu 5.

Mit dem kommenden Haushalt soll die von Nationalen Radverkehrsplan empfohlene übernommen werden, die Höhe der gesamten Investitionsmittel in den Radverkehr (auch) pro Einwohner*in auszuweisen. Ziel ist ein Wert von 30€/Einwohner*in.

Zu 6. 

Auch in den Ortsteilen am Stadtrand von Leipzig gibt es nach Rückmeldung aus mehreren Ortschaften einen Bedarf, Fahrräder auszuleihen. Insbesondere an den Endhaltestellen der LVB und an den Haltestellen der S-Bahn wäre ein Angebot für ein Fahrradverleihsystem wünschenswert.

Zu 7. 

„Protected Bike Lanes“ sind nach Lesart in den Steckbriefen Maßnahme P3 und Maßnahme 2.4 als Pilotprojekte aufgeführt. Leipzig hat auf zwei Teilstrecken bereits erste Erfahrungen mit „Protected Bike Lanes“ gesammelt, diese und die Erfahrungen aus anderen Städten sind vor allem dort zu nutzen, wo Gefahrensituationen entstehen.

Geschützte Radfahrstreifen trennen Radfahrende durch physische Barrieren vom Autoverkehr und sorgen damit für objektive und subjektive Sicherheit, zudem können sie beispielsweise das Zuparken von Radverkehrsanlagen verhindern. Sie sind eine schnelle und günstige Möglichkeit der Radverkehrsförderung. Die Verkehrsplanung ging lange vom Fahrrad als Fahrzeug aus, das auf die Fahrbahn gehört. Auch der ADFC z.B. setzte sich viele Jahre dafür ein, dass Radfahrende mehr Platz auf der Fahrbahn bekommen. Denn auf der Fahrbahn werden sie von Autofahrenden gesehen und galten dort deshalb als besonders sicher, auch weil separate Radwege – wenn es sie denn gibt – oft viel zu schmal und nur in schlechter Qualität vorhanden sind. Ausgeklammert wurde dabei aber, dass sich die meisten Menschen auf dem Rad, eingekesselt zwischen parkenden Autos auf der einen und dem fließenden Autoverkehr auf der anderen Seite, nicht wohl und sicher fühlen. Die Konsequenz: Entweder sie steigen erst gar nicht aufs Rad oder weichen auf den Bürgersteig aus. Vorbild für die Geschützten Radfahrstreifen sind die USA. Dort ist es in vielen Städten mit den sogenannten „Protected Bike Lanes“ gelungen, in relativ kurzer Zeit und mit begrenztem Aufwand nachweislich viele Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsschichten aufs Rad zu bringen. Mittlerweile gibt es Varianten der Geschützten Radfahrstreifen in vielen Städten weltweit.

Beschlussvorschlag

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, im Bereich der geplanten Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See bis zu ihrer Umsetzung eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zu realisieren. (Übernahme VSP)
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie vorrangig Mittel der LMBV und des Freistaates für eine Realisierung genutzt werden können. (Neuer Punkt v. SPD-Fraktion)
  3. Hierzu legt der Oberbürgermeister bis Ende 2024 das Ergebnis seiner Bemühungen und einen daraus ggf. resultierenden Umsetzungsvorschlag vor. Zielstellung für eine bauliche Umsetzung soll spätestens 2025/26 sein. (Übernahme NF Antrag Grüne letzter Satz mit Streichung „spätestens“)

Begründung

Der Änderungsantrag übernimmt in BP 1 den VSP, ergänzt diesen mit einem Prüfauftrag hinsichtlich der Finanzierung in BP 2 und macht einen Vorschlag zur Zeitschiene Umsetzung in BP 3, der sich an der Neufassung des Antrages der Grünen orientiert.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden 2. Beschlusspunkt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bevor ein Verkauf im Höchstgebotsverfahren angestrebt wird, Optionen für einen Grundstückstausch vorranging im Norden Leipzigs, bestenfalls in Mockau, zu prüfen, um dadurch bessere Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur zu schaffen.

Begründung:

Mockau ist im Integrierten Stadtentwicklungskonzept als Schwerpunktgebiet definiert, weil dort hohe sozioökonomische Handlungsbedarfe bestehen. Eine Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Viertel ist vor diesem Hintergrund eine wichtige Maßnahme, um den sozialen Zusammenhalt dort zu verbessern. Das Gebäude in der Bochumer Straße 26 ist aufgrund seiner Lage für solche Zwecke nicht gut geeignet. Statt es an den Höchstbietenden zu verkaufen, fordern wir die Stadtverwaltung auf, diese Liegenschaft im Zuge einen Grundstückstausches zu veräußern. Das bietet folgende Möglichkeiten: 

  1. Hält die Kommune ihr Immobilienportfolio damit weitgehend stabil und behält damit Ressourcen in der Hand, die sonst schlicht an private Dritte wegfallen würden.
  2. Die Stadt kann daraus einen strategischen Nutzen ziehen, weil sich durch einen Grundstückstausch die Möglichkeit bieten kann, die Entwicklung der sozialen Infrastruktur an einem anderen, möglichst besser erreichbaren und zentraleren Ort voranzubringen. Vorrangig soll dies im Norden der Stadt und bestenfalls in Mockau selbst passieren.

Eine Veräußerung im Höchstgebotsverfahren darf nur die ultima ratio sein.

Link zur Vorlage.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 2 der Vorlage wird wie folgt geändert (fett gedruckt):

  1. Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) stellt für die Erweiterung einen Grundstock von 30 malermäßig instandgesetzten und bezugsfertigen Wohnungen im 1. Halbjahr 2025 in Tranchen von monatlich fünf Wohnungen beginnend ab Januar 2025 und weitere Wohnungen entsprechend des Bedarfes der Teilnehmer/-innen zu KdU-angemessen Preisen bereit.
    Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit den Wohnungsgenossenschaften in unserer Stadt, der Vereinigung der Haus- und Wohnungseigentümer Haus & Grund sowie weiteren Wohnungsmarktakteuren Gespräche zur verbindlichen Wohnungsakquise aufzunehmen. Ziel ist es mit diesen Wohnungsanbieter/-innen ab 2026 die jährliche Kapazität um weitere 15 Wohnungen zu erweitern. Bei erfolgreicher Wohnungsakquise werden unterjährig zusätzliche Mittel für die soziale Betreuung ab 2026 bereitgestellt.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsstandpunkt wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Gelände der ehemaligen Gasanstalt „Ost“ in Sellerhausen ein Entwicklungskonzept zum Kreativquartier unter Berücksichtigung von Szenarien für die zukünftige Unterbringung der Abteilung Stadtbeleuchtung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vorzulegen.
  2. Die Ergebnisse der Szenarien-Untersuchung werden dem Stadtrat bis Ende Q4/2024 vorgelegt.
  3. Sofern sich aus den Szenarien eine alternative Unterbringung für die Stadtbeleuchtung ergibt, wird die Entwicklung eines KreativQuartiers mit den Nutzungsschwerpunkten Gewerbe, Kultur, Arbeit, Wohnen und Soziales unter Betrachtung des Stadtraums geprüft.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zum Antrag.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

  1. Das Stadtplatzprogramm wird beschlossen. Im Punkt 2.2 wird das Ziel „Multifunktionalität“ ergänzt. 
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.8.2024
    1. einen Maßnahmenplan für die Umsetzung von Garten- und Dorfplätzen vorzulegen, mit dem mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden können. Dazu berät die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Ortschaftsratsvorsitzenden, welche Dorfplätze als Maßnahmenbündel im Sinne des Stadtplatzprogramms für den Haushalt 2025/2026 berücksichtigt werden.
    2. ein Umsetzungskonzept einschließlich Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung für Kurzfristumbau/-gestaltung und Pop-up-Plätze (geringer Planungs- und Umsetzungsaufwand und Umsetzung innerhalb eines Jahres) vorzulegen. Zu berücksichtigen sind Stadtplätze, die nicht als Komplett- oder Teilumbaumaßnahme vorgesehen sind sowie bereits aufgeführte Dorf- und Gartenplätze.
    3. eine Liste vorzulegen, welche Plätze aufgrund des baulichen Zustandes „Schädigungen“ und des hohen Entwicklungspotentiales (z.B. Plagwitzer Rathausplatz, Floßplatz und Platz an der Arthur-Hoffmann-Straße) als Maßnahmenbündel mit Planungsbeginn spätestens im 1. Quartal 2025 eingeordnet und anschließend in die Umsetzung im Haushalt 2027/2028 eingeordnet werden. 
    4. eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen vorzulegen, aus der ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen und welche Plätze mit dem Haushalt 2025/2026 realisiert werden. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.
    5. Leitlinien für eine klimaangepasste Realisierung von Stadtplätzen als Grundlage für alle weitere Beteiligungs-, Planungs- und Umsetzungsschritte vorzulegen. Im Zuge der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sollen die Beschlusslagen der Stadt – insbesondere zu den Themen Biodiversität, Artenvielfalt und Wasserkonzeption – hinreichend beachtet werden.
  3. Das Stadtplatzkonzept wird im Jahr 2026 evaluiert und fortgeschrieben. Hierbei sollen die Begegnungs-, Fest- Markt-, Versammlungs- und Aufenthaltsplätze für alle Generationen, aber auch für temporäre Veranstaltungen, einbezogen werden. Insbesondere die Ortschaften sowie Stadtteile, die mit Platzangeboten unterversorgt sind, sollen hierbei Beachtung finden. Die Fortschreibung ist dem Stadtrat bis zum 30.08.2026 vorzulegen. In dieser sind die Plätze zu definieren, welche mit dem Haushalt 2027/2028 realisiert werden.
  4. Die Stadt prüft bei der Gestaltung der Plätze die Inanspruchnahme von EU-, Bundes- und Landesförderprogrammen sowie Ausgleichszahlungen in Sanierungsgebieten.  
  5. Die Federführung für die weitere Bearbeitung und Umsetzung soll beim Stadtplanungsamt liegen. Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA Stadtentwicklung und Bau sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Der Änderungsantrag führt die Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD zusammen.

Link zur Vorlage.