Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Planungsprozess zur Entwicklung des neuen Wohngebietes „Heiterblick-Süd“ soll insgesamt beschleunigt werden, damit deutlich eher als 2028 Baurecht

geschaffen werden kann.

Federführend im Stadtplanungsamt wird dazu eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe

(ähnlich wie bei den Schul- u. Kita-Projekten) eingerichtet, die das Projekt

„Heiterblick-Süd“ vorantreibt. Die LWB, weitere kommunale Gesellschaften sowie vor

Ort bereits tätige Wohnungsbaugenossenschaften werden in den

Erarbeitungsprozess einbezogen. Der FA Stadtentwicklung und Bau wird jährlich

über die Fortschritte des Planungsprozesses informiert.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Teilgebiete beschleunigt geplant werden können, damit für diese vor 2028 Baurecht besteht. Das Prüfergebnis soll bis Ende 2024 dem FA Stadtentwicklung und Bau vorgelegt werden.
  2. Der Planungsumgriff wird so gefasst, dass der Waldbestand erhalten bleibt und die in diesem noch bestehende Freifläche (ehemaliges Erdbeerfeld, westlich der Paunsdorfer Allee) für Erholungs- und Freizeitzwecke gesichert wird.

Begründung

Laut einer Studie des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der Universität Leipzig aus dem vergangenen Jahr fehlen in der Messestadt rund 10.000 Wohnungen. In der Stadt Leipzig wird daher zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Das Areal „Heiterblick-Süd“ befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz. Das Gebiet ist bestens erschlossen, Infrastruktur in größerem Umfang bereits vorhanden. Die ÖPNV-Anbindung mit Straßenbahn und S-Bahn ist gut und man erreicht zügig auch das Leipziger Stadtzentrum.

Mit dem Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, „die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. „Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops von 2019 sollten aufgegriffen werden, damit spätestens 2023 Planrecht geschaffen wird.“

Dennoch ist es wichtig, dass der Planungsumgriff behutsam mit Flora und Fauna umgeht und bereits bestehende Landschaftsschutz- und Waldgebiete nicht mit Wohnungsbau überplant, sondern den Bürgerinnen und Bürger als Naherholungs- oder Freizeitfläche zur Verfügung stehen.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Stadtverwaltung erhöht die institutionelle Förderung für die Auwaldstation ab dem Jahr 2024 aus den Mitteln der Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz um 20.000€.
  2. Die Stadtverwaltung prüft für den Doppelhaushalt 2025/26 eine Anpassung Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz um mindestens diesen Betrag.

Begründung:

Der Betrieb und die auskömmliche (Personal-)Ausstattung der Auwaldstation soll langfristig gesichert werden. Die Projektförderung des Amtes für Umweltschutz ist nicht dauerhaft für die Finanzierung der Einrichtung geeignet. Der Beschluss des Antrags VI-A-06989 sollte die Finanzierung der Auwaldstation von 2020-2029 sichern. Jedoch ist die vereinbarte Förderung den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr angemessen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme 14 – Elsterradweg (Am Teilungswehr) als Radwegebau mit einer Asphaltschicht umzusetzen. Der Oberbelag soll dabei mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen werden.

Begründung: 

Der Abschnitt des Elsterradweges südlich vom Schleußiger Weg bis zur Brücke am Teilungswehr ist seit Jahren ein Ärgernis für Radfahrende. Die Strecke ist eine der Hauptrouten in das Leipziger Neuseenland, insbesondere zum Cospudener See und wird täglich von Tausenden Radfahrenden genutzt. Aber auch überörtlich hat der Elsterradweg eine wichtige touristische Funktion und sollte mit einer attraktiven und einladenden Oberfläche Radtouristen anlocken. Südlich ab Teilungswehr ist der Radweg bereits asphaltiert, so dass eine Asphaltierung des Abschnittes, der mit dem Aktionsprogramm Radverkehr 2023/24 nun saniert und ausgebaut werden soll, folgerichtig erscheint. Laut aktueller Studienlage sind Asphaltierungen mit wasserdurchlässigen Oberbelägen besser verträglich als geschlemmte Decken. Die Thematik soll mit der Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans (RVEP) durch die Verwaltung weiter erörtert und analysiert werden.

Änderungsantrag zu einem Antrag der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag:

Ergänzungen zum Ursprungsantrag sind fett und kursiv gedruckt.

  1. Die Stadt Leipzig plant und setzt bis 1. Quartal 2024 die Einrichtung eines dauerhaften stadtweiten Lastenradmietsystems um, das u.a. auch zwei E-Rollstuhlfahrräder bereitstellt. Ziel ist es, dass sich Leipzigerinnen und Leipziger bzw. Vereine und Verbände die Rollstuhlfahrräder gegen eine Gebühr ausleihen können, um damit individuell, inklusiv und nachhaltig unterwegs zu sein.
  1. Die Mittel für die beiden E-Rollstuhlfahrräder werden zusätzlich zu den im Haushalt bereitgestellten Mitteln bereitgestellt.
  1. Die Stadt Leipzig prüft in Zusammenarbeit mit der SAH und dem SEB bis zum zweiten Quartal 2024 die Anschaffung von E-Rollstuhlfahrrädern bzw. E-Bike-Rikschas für ihre Einrichtungen, die durch Personal, Gäste und Ehrenamtliche für Ausflüge mit Bewohner/innen in die nähere Umgebung genutzt werden können.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur) und Förderstrategie freie Kunst und Kultur“ wird im Punkt 2 wie folgt ergänzt:

2. Die Förderstrategie Freie Kunst und Kultur in Leipzig wird zur Kenntnis genommen. Die Basisförderung wird ab dem Jahr 2025 mit einem eigenen Budget versehen.

Begründung:

Zur erfolgreichen Umsetzung der in der Anlage 2 „Förderstrategie für die Freie Kunst und Kultur in Leipzig“ Punkt 4 (siehe Seite 6) aufgeführte Basisförderung, muss dem neuen Förderinstrument ein eigenes Budget zugewiesen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig plant und setzt bis 1. Quartal 2024 die Einrichtung eines dauerhaften stadtweiten Lastenradmietsystems um, das u.a. auch zwei E-Rollstuhlfahrräder bereitstellt. Ziel ist es, dass sich Leipzigerinnen und Leipziger bzw. Vereine und Verbände die Rollstuhlfahrräder gegen eine Gebühr ausleihen können, um damit individuell, inklusiv und nachhaltig unterwegs zu sein.
  1. Die Mittel für die beiden E-Rollstuhlfahrräder werden zusätzlich zu den im Haushalt bereitgestellten Mitteln bereitgestellt.
  1. Die Stadt Leipzig prüft in Zusammenarbeit mit der SAH und dem SEB bis zum zweiten Quartal 2024 die Anschaffung von E-Rollstuhlfahrrädern bzw. E-Bike-Rikschas für ihre Einrichtungen, die durch Personal, Gäste und Ehrenamtliche für Ausflüge mit Bewohner/innen in die nähere Umgebung genutzt werden können.

Begründung des Antrags

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Ergänzung in Teil B-D, Anlage 2 – Barrierefreiheit in Schulen und Sporthallen

Es wird bei Neubauten und Sanierungen darauf geachtet, dass barrierefreie Rettungswege, die auch der Eigenrettung mobilitätseingeschränkter und beeinträchtigter Personen dienen sollen, über alle Etagen eines öffentlichen Gebäudes (hier Schule oder Sporthalle), auch ohne bisher vorliegende gesetzliche Verpflichtung, geplant und soweit möglich bautechnisch entsprechend vorbereitet oder gar umgesetzt werden. Entscheidend ist hierbei ein qualifizierter erster Rettungsweg für körperlich eingeschränkte und beeinträchtigte Menschen. Dazu gehört auch, dass die Notfallleitsystem nach dem Zwei-Sinne-Prinzip funktionieren, das heißt, Beschilderungen, Bedienelemente und Kommunikationsanlagen müssen einfach und barrierefrei erkennbar, erreichbar, auffindbar und nutzbar sein.

Begründung

Mobilitätseingeschränkte Personen sind im Brandfall einem höheren Risiko ausgesetzt als nicht beeinträchtige Menschen. Sie sind in Notfällen auf Hilfe anderer angewiesen sind, weil eine Eigenrettung aufgrund der baulichen Gegebenheit aktuell oft nicht möglich ist. Da Inklusion und Teilhabe wichtige Elemente einer offenen Gesellschaft sind, ist es notwendig, die technischen und baulichen Voraussetzungen zu schaffen, dass mobilitätseingeschränkte und beeinträchtigte Menschen die Chance haben, sich auch aus höheren Stockwerken von öffentlichen Gebäuden selbst zu retten. Bislang mangelt es an der gesetzlichen Verpflichtung hierzu, aber dennoch ist das Thema relevant und sollte entsprechend angegangen werden. Da Schulen und Sporthallen künftig stärker multifunktional genutzt werden sollen und dadurch auch die Nutzer, wie Sportvereine und Musikschulen, oder die Nutzungen, bspw. Veranstaltungen in der Aula, OR- oder SBB-Sitzungen usw., immer vielfältiger werden, bekommen barrierefreie Rettungswege  eine immer größere Bedeutung.