Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein digitales Grünflächenkataster sowie dazugehöriges Grünfächenpflegekataster zu erstellen. Hierbei sollen alle Flächen städtischen Grüns einbezogen werden, um unkompliziert einen Gesamtüberblick über den Bestand und die turnusmäßigen Pflegearbeiten zu erhalten sowie auf dieser Grundlage weitere Planungen vornehmen zu können. Ergebnis soll ein vollständiges Baum-, Spielplatz-, Grünflächenkataster sein und abgeleitet ein Konzept zur Pflege was Klimawandel, Biodiversität genauso in den Blick nimmt wie ökonomische Abläufe und Nachvollziehbarkeit vor Ort .

2. Der Auftrag wird um ein Kataster für Gewässer zweiter Ordnung für ganz Leipzig ergänzt bzw. mit dem Material, was aus der Wasserkonzeption vorhanden ist, erweitert und komplett digitalisiert. Ergebnis soll hier die Möglichkeit sein, einzelne Gebiete genauso zu beleuchten wie die Auswirkungen von Bächen, Gräben und Gewässern auf Bebauungsplanungen, aber auch über deren Grenzen hinweg.

3. Dafür wird die Einrichtung einer Stelle, die im Grünflächenamt diese beiden Dinge digitalisiert, bzw. das Team der Digitalisierung erweitert, geprüft. Sofern ein erhöhter Mitarbeiterbedarf besteht, soll ebenfalls geprüft werden, diesen Bereich mit einer weiteren, temporär eingerichteten Stelle zu verstärken.

4. Die Stadträte und Ortschafts- sowie Stadtbezirksbeiräte erhalten nach Abschluss in geeigneter Form Zugang zu den Daten für das Gebiet ihrer Zuständigkeit.

Begründung

Die Schaffung eines digitalen Grünflächen- sowie eines Grünflächenpflegekatasters wird langfristig mehr Übersicht über die in der Stadt vorhandenen Grünflächen sowie mehr Transparenz bei den Zuständigkeiten für die Pflege dieser Flächen bieten. Zudem stellt ein solches System eine gute Grundlage für die Planung, Entwicklung und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen.

Um Grünflächen naturnah, biodiversitätsfördernd und klimaangepasst zu gestalten, gilt es zunächst Arten und Flächen zu identifizieren, die für die Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel besonders wertvoll sind. Das Projekt soll Leipzig darin unterstützen, diesen Wert abzuschätzen und sichtbar zu machen. So ermöglicht die Verbindung einzelner Grünflächen den Erhalt der Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel durch urbane Grünzüge. In jedem Fall sollen lokale Gegebenheiten, Vulnerabilitäten und die zu erwartende klimatische Entwicklung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gelten grundsätzliche Prinzipien wie standortgerechte Pflanzung, Verwendung heimischer Arten, Verzicht auf Pestizide und chemische Dünger, die Vermeidung von Versiegelung und das Ergreifen von Entsiegelungsmaßnahmen sowie Einsatz gegen invasive Pflanzenarten.

Solche Informationen sollen über das Kataster abrufbar sein, um weitere Planungen und Pflegearbeiten effektiver und effizienter abwickeln zu können.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein 365-Euro-Jahresticket für alle Leipzigerinnen und Leipziger bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres einzuführen. Dafür wird das personengebundene Jahres-Abo (Abo light) auf 365 Euro pro Jahr für diese Personengruppe abgesenkt. Die Einführung dieses 365-Euro-Jahrestickets soll mit dem Fahrplanwechsel am 1. August 2022 erfolgen.
     
  2. Dazu prüft der Oberbürgermeister die Sicherstellung der notwendigen Finanzierung auch vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise im Jahr 2022, die Auswirkungen auf die L-Gruppe haben kann, und legt dieses Prüfergebnis bis zum 30.05.2022 dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung über den Einführungszeitpunkt vor.
     
  3. Eine Fortführung dieses Projekts wird für die Jahre 2023 und 2024 angestrebt und entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant. Dabei sind die Entwicklungen am Energiemarkt zu berücksichtigen.
     
  4. Im Jahr 2024 wird die Neuregelung dahingehend evaluiert, wie das Angebot angenommen wurde und wie eine Weiterfinanzierung – auch mit Hilfe von Förderprogrammen des Bundes und des Landes – ermöglicht werden kann. Über die Ergebnisse der Evaluation sowie einen Ausblick auf eine mögliche Fortführung des 365-Euro-Tickets wird dem Stadtrat bis zum 3. Quartal 2024 in geeigneter Form informiert.

Begründung

Die aktuelle Kostenexplosion bei den Energiekosten, vor allem bei den Spritpreisen, zeigt erneut die Notwendigkeit eines finanzierbaren öffentlichen Personennahverkehrs. Allen voran Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen müssen einen überdurchschnittlichen Anteil ihres Einkommens für Energie und Mobilität ausgeben. Die hohen Spritpreise können daher dazu führen, dass deutlich mehr Menschen auf den ÖPNV angewiesen sind.

Das 365-Euro-Ticket soll ein Beitrag dafür sein, den ÖPNV attraktiver zu machen und den urbanen Verkehr entsprechend der beschlossenen Mobilitätsstrategie neu zu strukturieren. Mit Blick auf die Verkehrswende und unsere beschlossenen Klimaschutzziele, die wir schaffen müssen und schaffen wollen, halten wir es für sinnvoll, das 365-Euro-Ticket für erste Nutzergruppen einzuführen. Eine Einführung für alle Nutzergruppen ist aktuell finanziell nicht darstellbar. Grundsätzlich ist jedoch wichtig, das die Preise für Abo-Tickets möglichst stabil gehalten werden und Jobticketangebote ausgebaut werden.

Speziell soll sich das Angebot zunächst an jungen Leipzigerinnen und Leipziger unter 27 Jahren richten, um ihnen für den Einstieg in oder Umstieg auf den ÖPNV ein attraktives Angebot zu machen. Gerade bei Berufseinsteigern ist ein preiswertes Angebot sinnvoll, da diese noch nicht auf ein bestimmtes Verkehrsmittel festgelegt sind und somit eine Kundenbindung über das Studium bzw. die Ausbildung hinaus möglich ist. Zudem ist die Kaufkraft vieler junger Menschen nach Studium oder Ausbildung noch nicht so ausgeprägt (z.B. durch eine neue Wohnung oder Familiengründung), weshalb es sinnvoll ist, die Differenz zwischen dem günstigen Azubi/Semesterticket und dem Normaltarif zu verringern.

Die Finanzierung des 365-Euro-Tickets für Unter-27-Jährige soll im Jahr 2022 über Haushaltsausgabereste erfolgen und für die Jahre 2023 und 2024 sollen im Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Im Jahr 2024 wird das Projekt evaluiert und bis zum 3. Quartal 2024 wird der Stadtrat in geeigneter Weise über die Ergebnisse und mögliche Fortführungsszenarien informiert.

Angesichts der noch nicht abschätzbaren Herausforderungen für die Stadt Leipzig aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekostensteigerung ist es wichtig, dass der Oberbürgermeister genau prüft, wie das Ticket sozialverträglich finanziert werden kann. Mit einem Prüfergebnis bis 30.05.2022 entscheidet dann der Stadtrat über den Zeitpunkt der Einführung eines solchen Tickets. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat möge folgenden Beschluss fassen:

1. Nutzerinnen und Nutzer sowie ElternvertreterInnen werden bei allen Baumaßnahmen bei Schul- und Kitabauten ab Leistungsphase Null in die Planung einbezogen. 

2. Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie die Beteiligung bereits ab Leistungsphase Null umgesetzt werden kann.

Begründung

Bisher werden NutzerInnen von Schulen und Kindertagesstätten (Kinder, Jugendliche, LehrerInnen, ErzieherInnen, z.T. auch Eltern) zu spät in die Planung einbezogen und nach Gestaltungswünschen für jene Lebensräume gefragt, in dem sie einen Großteil ihrer Zeit verbringen. Die „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ sowie die „Montag Stiftungen“ fordern unter dem Begriff „Pädagogische Architektur“ ein Um- und Weiter-Denken beim Bau pädagogischer Lernorte. Doch nicht nur pädagogisches und architektonisches Fachwissen sollten in der Phase Null zusammenkommen, gerade die Ideen von Kindern und Jugendlichen sowie die Bedürfnisse des jeweiligen Stadtteils müssen dabei berücksichtigt werden.

Für Schulen spielen dabei Anforderungen nach Inklusion und Ganztagskonzepten ebenso eine wesentliche Rolle wie die zukünftige Nutzung der Gebäude als Gemeinschaftsschule im Stadtteil.

Exemplarisch für die Beteiligung aller Akteure ab Phase Null steht die Sanierung der Schule am Opferweg. Die Stadt Leipzig war mit dem Projekt „Schule am Opferweg“ einer von fünf Siegern des bundesweiten Wettbewerbs „Schulen planen und bauen“ und konnte bereits im April 2013 einen Preis der bereits erwähnten „Montag Stiftung“ erhalten. Die Fertigstellung des Baus erfolgte dann im Sommer 2019. Das Projekt zeigt nachhaltig, wie wichtig eine gelungene Mitbeteiligung aller Akteure bei dem gesellschaftlich so relevanten Thema Bildung ist.

Leipzig sollte als stetig wachsende Großstadt und zugleich einer der jüngsten Städte der neuen Bundesländer beispielhaft vorangehen, was die Erbauung und Sanierung von innerstädtischen Bildungsorten betrifft.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beitritt der Stadt Leipzig zum „Rainbow Cities Network“ zu realisieren.
  2. Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, eine häufig frequentierte Fläche im öffentlichen Raum, zum Beispiel im Bereich der Sachsenbrücke, in Regenbogenfarben zu gestalten.

Begründung:

Die Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen

Identität findet häufig im unmittelbaren Lebensumfeld statt. Kommunen kommt daher beim Kampf gegen Homo-, Trans*-, Bi- und Interphobie eine ganz besondere Bedeutung zu. Angefangen mit dem Bekenntnis der Stadtspitze für Weltoffenheit und Vielfalt, der Unterstützung und dem Erhalt von Safe-Spaces und Einrichtungen der LSBTIQ*-Community, der Beteiligung bei Ausrichtung und Durchführung von Christopher Street Days sowie als kommunale Arbeitgeberin. Leipzig hat sich diesbezüglich in den vergangenen Jahren einen guten Ruf erarbeitet.

Zu 1.: Das „Rainbow Cities Netzwork“ zielt darauf ab, auf lokaler Ebene die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität zu bekämpfen sowie die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern. Sowohl LSBTI-Menschen als auch die für sie relevanten Themen, sollen gesellschaftlich stärker berücksichtigt und anerkannt werden.

Um diesem Bekenntnis auch nach Außen mehr Sichtbarkeit zu verleihen und mit gleichgesinnten Kommunen in der ganzen Welt in einen engeren Austausch über Antidiskriminierungsarbeit, Initiativen zum Schutz von LSBTIQ* und der Wirksamkeit kommunalen Handelns zu treten, beantragen wir, dass die Stadt Leipzig dem Rainbow Cities Network beitritt.

Das Netzwerk wurde 2011 von den Städten Amsterdam, Barcelona, Köln und Turin gegründet. Mittlerweile gehören ihm 30 Städte aus 14 Ländern an. Neben Köln gehören auch Hamburg, Frankfurt/Main, Hannover, München, Mannheim, Heidelberg und Nürnberg bereits diesem Netzwerk an.

Zu 2.: Um auch dauerhaft im öffentlichen Raum ein Zeichen für Toleranz und Vielfalt zu setzen, soll eine Fläche im öffentlichen Raum in Regenbogenfarben gestaltet werden. Anbieten würde sich dafür beispielsweise eine Fläche im Bereich der Sachsenbrücke, die häufig frequentiert wird. In anderen Städten, sowohl in Deutschland oder Europa als auch darüber hinaus, gibt es bereits öffentliche Flächen (häufig Fußgängerüberwege), die in ähnlicher Weise gestaltet worden sind, um so ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz zu setzen (siehe Beispiele).

Beschlussvorschlag

  1. Für die weitere Umsetzung des Beschlusses „Realisierung des Projektes „Sporthistorischen Stadtroute“ (A 0168/17/18)“ wird sichergestellt, dass auch 2022 mindestens ein Standort der sporthistorischen Route umgesetzt wird.
  2. Die weitere Umsetzung des Beschlusses „Realisierung des Projektes „Sporthistorischen Stadtroute“ (A 0168/17/18)“ wird mit der Aufstellung des HH Planes 2023/2024 sichergestellt. Zielstellung sollte dabei sein, dass wieder mindestens zwei Standorte pro Jahr realisiert werden. 

Begründung

Am 28. Juni 2019 wurden die ersten beiden Stationen der Sportroute Leipzig eingeweiht. Mit der Sportroute sollen wesentliche Orte der Sportgeschichte im Stadtbild sichtbar gemacht werden. Die zukünftig 22 Stationen laden Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt ein, sich über historische Höhepunkte und die Entwicklung des Sports in Leipzig zu informieren. Das neue Leitsystem wird in den kommenden Jahren kontinuierlich vervollständigt. An der sporthistorischen Route wird über Sportstätten, Sportartenentwicklungen sowie Institutionen des Sports berichtet. An den Orten, die mit den jeweiligen Stationen gekennzeichnet werden, entwickelte sich die Identität Leipzigs als Stadt des Sports. Mit der Würdigung geht die Erinnerung an besondere Leistungen von Persönlichkeiten aus mehr als 200 Jahren des organisierten Sports einher.

Die ersten Stationen sind realisiert. Sie befinden sich an der Sporthalle Leplaystraße (Wandtafel), die an die Wiege des Leipziger Sportstättenbaus erinnern soll, und in der Fockestraße am Zugang zum Fockeberg (Stelenfahne), die Leipzigs Fußballgeschichte thematisiert. Die Station am Augustusplatz (Wandtafel am Europahaus) widmet sich der hiesigen Golfhistorie. Die Stelenfahne an der Delitzscher Straße (auf dem Hornbach-Parkplatzgelände) verweist auf die Geschichte der jüdischen Sportvereine in Leipzig, insbesondere auf die des Sportklubs Bar Kochba.

Die Mittel für den weiteren Ausbau der Sportroute wurden im Entwurf des Doppelhaushalts 2021/22 komplett gestrichen. Da Leipzig sich jedoch auch als Sportstadt definiert und die Entwicklung des Sportmuseums noch nicht sehr weit fortgeschritten ist, ist die Sportroute ein sichtbares Zeugnis der Sportgeschichte der Stadt Leipzig, das weiter ausgebaut werden muss. Hierfür halten wir es für notwendig, dass jährlich mindestens eine Station der Route eingerichtet wird und für den kommenden Doppelhaushalt eine weitere Finanzierung geprüft wird, die zwei Standorte pro Jahr ermöglicht.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit Partnern und Trägern der Kinder- und Jugendarbeit ein leicht umsetzbares Konzept zu entwickeln, welches KITAs, Jugendzentren, u.ä. Einrichtungen sowie Familieninitiativen ermöglicht, geeignete Straßen in den Leipziger Stadtbezirken und Ortschaften temporär für den Durchgangsverkehr zu sperren und dort ein Spielangebot zu unterbreiten. Das Konzept soll darüber hinaus mit einer Kommission der Spielraumgestaltung erarbeitet werden.

Begründung

Gelegentlich werden in der Stadt Leipzig bestimmte Straßen für festliche Aktivitäten und Spielaktionen gesperrt und von Kindern, Jugendlichen sowie Familien als Aufenthalts- und Spielraum genutzt,  was sehr gut angenommen wird. Vorstellbar wäre nun, ein Konzept für das gesamte Leipziger Stadtgebiet zu entwickeln, welches vorsieht, dass aktive Elterninitiativen, interessierte Hausgemeinschaften, Jugendzentren oder KITAs, eine Spielstraßenpatenschaft in Ihrem jeweiligen Viertel übernehmen.

Mit Unterstützung geeigneter Partner, wie z.B. den örtlichen Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten oder Trägern der Jugendhilfe, könnten mindestens einmal im Monat ein geeigneter Straßenabschnitt für den Durchgangsverkehr gesperrt und damit wertvoller Platz für unsere jüngsten Leipziger geschaffen werden.

In vielen Städten Deutschlands und im europäischen Ausland werden schon seit 2002 vergleichbare Projekte umgesetzt. So läuft in Frankfurt am Main, Bremen und London das Spielen-auf-der-Straße-Konzept bereits sehr erfolgreich.

Es hat uns besonders in Zeiten der Corona-Pandemie gezeigt, in denen das Spielen auf Spielplätzen, im Sportverein, auf Schulhöfen und in der Kita gar nicht oder nur eingeschränkt möglich war/ist, wie wichtig das Spielen auf der Straße nicht nur Abwechslung und zusätzliche Spielmöglichkeiten, sondern auch die Chance, sich mit dem gebotenen Abstand im Freien treffen und trotz allem dem Spiel- und Bewegungsdrang nachgehen zu können.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie der Fraktion „Freibeuter“

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen werden für die Jahre 2021 und 2022 erneut ermächtigt, über die Auszahlung einer Corona-Prämie in analoger Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  2. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Begründung

Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren. Unsere Eigenbetriebe und die besonders betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung sind dennoch verhältnismäßig gut durch diese anhaltend schwierigen Zeiten gekommen, was in erster Linie den engagierten Mitarbeitenden zu verdanken ist bzw. ohne ihr unermüdliches Mitwirken nicht möglich gewesen wäre.

Wir halten es auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Mitarbeiter*innen unserer Eigenbetriebe und der Stadtverwaltung unseren Dank auszusprechen und eine coronabedingte Sonderprämie zukommen zu lassen.

Im vergangenen Jahr wurden der Oberbürgermeister und die Betriebsleiter*innen per Ratsbeschluss (VII-DS-01487-NF-02) über die COVID-19-Prämien-RL des VKA, die bis zum 31.12.2020 befristet war, ermächtigt, eigenständig über die Vergabe sogenannter Corona-Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien entscheiden zu können. Dabei ist zugleich zugesagt worden, dass im unwahrscheinlichen Falle fehlende wirtschaftliche/finanzielle Möglichkeiten eines Eigenbetriebes durch einen möglichen Verlustausgleich durch die Stadt Leipzig im Rahmen des Jahresabschlusses kompensiert werden könnten. Eine fristgemäße Zahlung einer steuerfreien Prämienzahlung muss bis spätestens 31.03.2022 erfolgen. Die grundsätzliche Steuerfreiheit von Sonderprämien ist auf einen Gesamtbetrag von insgesamt 1.500 Euro begrenzt (§ 3 Nr. 11a EStG). Diese Summe schließt bereits gezahlte Prämien aus den Jahren 2020 und 2021 ein. Dies betrifft konkret die Corona-Prämie nach dem Ratsbeschluss 2020 und die Corona-Prämie vom Dezember 2020 aufgrund des Tarifabschluss (gestaffelt nach Entgeltgruppen; max. 600 Euro). Dies führt dazu, dass die Steuerfreigrenze je nach Einzelfall bereits erreicht sein könnte und bei erneuter Prämierung eine Prämie unattraktiver aber dennoch möglich wäre. Nichtsdestotrotz könnten auch Mitarbeiter*innen prämiert werden, die bislang keine Prämie erhalten haben, da die Pandemieaufgaben im Jahr 2021 noch vielfältiger geworden sind und hierdurch auch mehr Beschäftigte mit Sonderaufgaben betraut und abgeordnet wurden. Außerdem ist es gerade durch Personalabordnungen für spezielle Pandemieaufgaben zu erhöhten Aufgabenmengen in der Stammbelegschaft gekommen, um das operative Alltagsgeschäft aufrecht zu erhalten.

  1. Die Freigabe der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Honorierung besonderer Belastungen von Beschäftigten während der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Prämien-RL) für die Anwendung in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben wird beschlossen.  
  2. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter werden ermächtigt, über die Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  3. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Stadtratsbeschluss VII-DS-01487-NF-02 vom 16.09.2020

Wir halten es daher auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen wie im vergangenen Jahr zu ermächtigen, über die Vergabe von coronabedingten Sonderprämien an ihre Mitarbeiter*innen entscheiden zu dürfen. Dies wäre nicht nur ein angemessenes Zeichen des Dankes und der Wertschätzung ihrer in diesem Jahr geleisteten Arbeit, sondern dient zugleich auch der Fachkräftebindung in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes.

Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrages soll die Ermächtigung des Oberbürgermeisters und der Eigenbetriebsleiter*innen zur Zahlung einer Corona-Prämie entsprechend eines transparenten Kriterienkataloges analog zu 2020 gegeben werden. Da auch in 2022 von einer coronabedingt anhaltend angespannten Lage auszugehen ist, erscheint es sinnvoll, diese Ermächtigung für 2021 und 2022 auszusprechen.