Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2020 das durch die Stadt Leipzig an die LVV gegebene Gesellschafterdarlehen in der Höhe von rund 238 Millionen Euro in Eigenkapital der LVV GmbH umzuwandeln.

Der L-Gruppe soll damit zusätzlicher Handlungsspielraum eröffnet werden, um den anstehenden Herausforderungen gestärkt begegnen zu können.

Begründung:

Hintergrund dieses Antrags ist der Ende Oktober 2018 durch eine Mehrheit aus CDU, Linke und AfD gefasste Ratsbeschluss, welcher neben einem Tarifmoratorium weitere finanzielle Bürden für den gesamten Konzern mit sich bringen wird. So soll die Erhöhung des Zuschusses an die LVB in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro allein durch den Stadtkonzern erfolgen und zusätzlich das Gesellschafterdarlehen mit jährlich 5 Millionen Euro getilgt werden. Diese Mehrbelastung i.H.v. 15 Mio. Euro jährlich stellt die LVV und die Konzernunternehmen aus Sicht der Leipziger SPD-Fraktion vor große Herausforderungen, insbesondere vor dem Hintergrund der gerechten und konkurrenzfähigen Entlohnung der Beschäftigten und nötiger Investitionen in das Anlagevermögen.

 

In den nächsten Jahren muss die Leipziger Gruppe in vielen Bereichen wichtige Weichen für die Zukunft stellen, die ohne notwendige Eigenmittel nicht zu realisieren sind. Hier gehören unter anderem:

  • der weitere Ausbau der regenerativen Energien mit dem Ziel, bis 2025 im Mittel ausreichend Strom aus regenerativen Quellen und der umweltfreundlichen erdgasbasierten Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen,
  • die Leipziger Wärmewende mit dem Ziel, den Ausstieg aus der Fernwärmeversorgung auf Braunkohlebasis möglichst schnell, sofern technisch und wirtschaftlich vertretbar bereits mit Auslaufen des aktuellen Fernwärmeliefervertrages mit dem Kraftwerk Lippendorf im Jahr 2023, zu realisieren,
  • die Umsetzung des durch die Ratsversammlung beschlossenen Nachhaltigkeitsszenarios im Rahmen der Leipziger Verkehrsstrategie 2030,
  • Realisierung notwendiger Investitionen in das Wasser- und Abwassernetz für die weiterhin sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Bereitstellung von Wasser bzw. Entsorgung von Abwasser,
  • Verbesserung der Finanzierungsfähigkeit auf dem Kapitalmarkt, um die notwendigen Investitionen abzusichern,
  • Aufrechterhaltung des Status als attraktiver regionaler Arbeitgeber, welcher auch vor dem Hintergrund des demographisch determinierten Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt bestehen kann und in der Lage ist, konkurrenzfähige Löhne und Gehälter zu bieten.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung und Betreibung von mindestens drei Giveboxen im Stadtgebiet als zweijähriges Modellprojekt zu ermöglichen. Bei den mit den verantwortlichen „Betreibern“ (Verein oder Privatpersonen) zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen sollen folgende Prämissen zur Anwendung kommen:

  • a)      Erlass der Genehmigungs- und Sondernutzungsgebühren, sofern hinsichtlich Ziel und Zweck Ausnahmetatbestände erfüllt sind,
  • b)     Im Rahmen ehrenamtlicher Betreibung zumutbare Rahmenbedingungen zur äußeren Gestaltung,
  • c)      Verzicht auf Schließzeiten, sofern für Nutzer*innen der Tauschbox Verhaltensregeln hinsichtlich einzuhaltender Ruhezeiten (Vermeidung von Lärm beim Befüllen/Entleeren) erfüllt sind,
  • d)     Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im unmittelbar zurechenbaren Umkreis der Tauschbox (etwa 5m)
  • e)      durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Müllvermeidung, wobei insbesondere die Abfallhierarchien mit in den Fokus gerückt werde

2. Im zweiten Jahr des Modellprojektes erfolgt eine mit den jeweiligen Betreibern der Tauschbox gemeinsam zu organisierende Evaluation und Entscheidung zur Verstetigung und Ausweitung des Projektes auf weitere Standorte

Begründung:

Im Zuge der Diskussionen um die Anträge 5905 und 5949 und den gemeinsamen Verwaltungsstandpunkt wurde bereits seitens der Verwaltung in Aussicht gestellt, dass man im Falle von Tauschboxen einen Gebührenerlass aufgrund geltender und erfüllter Ausnahmetatbestände bereits im Zuge einer notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit den Betreibern festschreiben könnte. Forderungen nach geeignetem Standort (z. B. außerhalb einer Baumscheibe), einem angemessenen äußeren Erscheinungsbild und festen Ansprechpartnern sind nachvollziehbar und im Konsens mit den Betreibern bereits vorbesprochen.

 

Hingegen sind Forderungen nach Schließzeiten in den Abendstunden und Sonn-/Feiertagen sowie einer Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im Umkreis von 50m nicht nachvollziehbar. Auf den städtischen Glas- und Kleidungs-Sammelstellen ist auch eine regelmäßige Verunreinigung zu verzeichnen, auf Schließzeiten wird lediglich mit Aufklebern auf den Behältern hingewiesen, statt den Einwurf durch Klappen und Vorhängeschlösser zu unterbinden, wie dies von den Givebox-Betreibern erwartet wird. Hier würde mit zweierlei Maß gemessen, dies ist inakzeptabel. Ablagerungen um eine Tauschbox herum werden sich nicht vermeiden lassen. Erfahrungsgemäß bemühen sich die Betreiber jedoch um schnellstmögliche Beräumung, sollten tatsächlich entgegen der Regeln Tauschgegenstände neben der Box deponiert werden. Das zur Tauschbox zurechenbare Umfeld sollte man jedoch mit Augenmaß und gemeinsam mit den Betreibern festlegen, dies sollte eher 5 als 50m entsprechen.

 

Tauschboxen wie die Givebox in Schleußig, tragen zur Müllvermeidung bei und sind andererseits nachbarschaftsfördernde Aktivitäten mit sozialem Charakter. Diese sollten gefördert werden , statt sie durch Regularien und überbordende Anforderungen zu behindern oder gar zu gefährden. Die Betreiber der Givebox in Schleußig haben sich seit über fünf  Jahren  ehrenamtlich um den Bau, das Erscheinungsbild und die Betreibung der Tauschbox gekümmert, bis letztlich Beschwerden über angebliche Ruhestörung und illegale Müllablagerungen das städtische Amt zum Handeln bewegte. Gegenteilige Aussagen direkter Anwohner*innen wurde dabei leider wenig Glauben geschenkt, sodass teilweise der Eindruck entstanden ist, dass dieses Gemeinschaftsprojekt auf Grundlage strittiger Behauptungen gefährdet wird. Seitdem werden immer mehr Forderungen an die Betreiber herangetragen. Beispielhaft sei die Forderung nach nächtlichen Schließzeiten, der äußeren Erscheinung, dem Standort sowie der regelmäßigen Beräumung des Umfeldes von illegalen Müllablagerungen erwähnt.

 

Wir sind davon überzeugt, dass dieses und vergleichbare Projekte eine nachhaltig positive Wirkung hinsichtlich Müllvermeidung und solidarischem Miteinander erzielen. Deshalb sollte die Stadt Leipzig den Ansatz proaktiv unterstützen, indem ihm ein offizieller Modellcharakter und ein Erlass von Gebühren bereits im Zuge der Vereinbarung eingeräumt wird. Zudem sind weitere Unterstützungsleistungen durch die Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieb Stadtreinigung als sinnvoll und dienlich anzustreben. Hierbei ist die Begleitung einer Öffentlichkeitskampagne zur Müllvermeidung nur ein Beispiel, das es umzusetzen gilt.

Leipzig verurteilt jede Form des Antisemitismus auf das Schärfste. Dieses Bekenntnis schließt ausdrücklich den sekundären und israelbezogenen Antisemitismus mit ein. Der Kampf gegen Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Leipzig bekennt sich zum Existenzrecht Israels Leipzig bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung aus dem Holocaust und einer demokratischen Erinnerungskultur. Das beinhaltet auch die finanzielle Absicherung der vielfältigen Gedenk- und Erinnerungsarbeit und das Gedenken an die Opfer. Die Aufklärung über den klassischen und israelbezogenen Antisemitismus, die Geschichte und Folgen des Nationalsozialismus und des Holocaust bildet für uns einen wesentlichen Kern der historisch-politischen Bildungsarbeit.

Leipzig wird das jüdische Leben in unserer Stadt weiterhin in starkem Maße fördern. Die wieder wachsende Vielfalt der jüdischen Kultur sowie die stabile Entwicklung der jüdischen Glaubensgemeinschaft sind Leipzig ein großes Anliegen.

Zur weiteren Verbesserung der Prävention wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis Ende 2019 ein Konzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention in Leipzig vorzulegen. Die Erarbeitung des Konzepts genauso wie dessen effektive praktische Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit dem Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e.V. – Zentrum Jüdischer Kultur, erfolgen, welchem dafür 30.000 Euro zur Umsetzung des Konzepts zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen. Die erhöhte Förderung ist zur Umsetzung des Konzepts für die Folgejahre zu verstetigen. Neben dem Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e.V. – Zentrum Jüdischer Kultur, sind weitere zivilgesellschaftliche Akteure im Bereich Antisemitismus-Prävention einzubeziehen.

  1. Die bestehende Gesamtstrategie „Leipzig ein Ort der Vielfalt“ ist weiterzuentwickeln, damit die Auseinandersetzung mit allen Formen des Antisemitismus gelingen kann. Im Zusammenhang der Weiterentwicklung der Gesamtstrategie ist auch die Wirksamkeit bestehender Projekte zu überprüfen. Die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Trägern in der Antisemitismus-Prävention ist zu verstetigen.
  2. Bei der Entwicklung des Präventionskonzepts ist die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken in der von der Bundesregierung empfohlenen erweiterten Form zugrunde zu legen. Dies geschieht mit dem Ziel, diese Arbeitsdefinition als Grundlage für kommunales Verwaltungshandeln einzuführen. Damit soll der Beschluss des Deutschen Bundestags für die flächendeckende Anwendung der Arbeitsdefinition Antisemitismus unterstützt werden (Bundestags-Drucksache 19/444).
  3. Auf antisemitische Alltagsdiskriminierung im Bereich der Jugendsozialarbeit ist ein besonderes Augenmerk zu legen. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften, Schulleitungen und der Schulsozialarbeit im Bereich der Antisemitismus-Prävention und -Intervention bei Vorfällen ist zu stärken. Die Förderung historisch-politischer Bildungsarbeit zum Holocaust ist fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
  4. Das Konzept muss die den Antisemitismus verstärkenden Faktoren einer Einwanderungsgesellschaft sowie der humanitären Zuwanderung aus Regionen, in denen antisemitische Vorurteile und Feindbilder stärker verbreitet sind, berücksichtigen.
  5. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine detaillierte Erfassung antisemitischer Vorfälle. Insbesondere mit Polizei- und Justizbehörden sind Instrumente weiterzuentwickeln, die das Anzeige- und Meldeverhalten der Betroffenen verbessern.
  6. Ziel des Präventionskonzeptes muss es sein, dass sich Jüdinnen und Juden überall in der Stadt unbesorgt als solche zu erkennen geben können.

Leipzig erteilt allen antisemitischen Boykottaufrufen eine klare Absage. Das gilt auch für die BDS-Kampagne („boycott, divestment and sanctions“). Organisationen, Vereine und Personen, die die Existenz Israels als jüdischen Staat delegitimieren oder anderweitig antisemitisch agieren, werden – soweit rechtlich möglich – keine Räumlichkeiten oder Flächen zur Verfügung gestellt. Sie sollen auch keine Zuwendungen oder Zuschüsse der Kommune erhalten. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auch die kommunalen Gesellschaften und Eigenbetriebe entsprechend verfahren.

Die sogenannte „Israel-Kritik“ der BDS-Kampagne unterscheidet sich von der Kritik am Regierungshandeln anderer Staaten und soll häufig nur einen Antisemitismus verschleiern. Vielfach wird versucht, den gesamten Staat Israel zu dämonisieren und zu delegitimieren. Es werden doppelte Standards angelegt. Gänzlich ausgeblendet wird dabei in der Regel, dass die Gründung Israels auch eine Reaktion auf den weltweit verbreiteten Antisemitismus und den Holocaust war.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig tritt dem Netzwerk „VIA REGIA – Kulturroute des Europarates“ bei.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Netzwerk in Kontakt zu treten, um den internationalen Kongress „VIA REGIA – Kulturroute des Europarates“ im Jahr 2019 nach Leipzig zu holen. Hierfür werden finanzielle Mittel i.H.v. 30.000 Euro bereitgestellt.

Sachverhalt: 
Leipzigs über tausendjährige Geschichte ist untrennbar mit seiner Rolle als Handels- und Messestadt verbunden. Grundlage gerade dieser Rolle war, dass Leipzig an der Stelle lag, wo sich die beiden großen Handelsstraßen – VIA REGIA und Via Imperii – kreuzten. Die beiden größten Messestädte des Alten Reiches wurden durch die VIA REGIA verbunden: Leipzig und Frankfurt am Main. Noch heute sind wir Partnerstädte.

Auch Kiew ist Leipziger Partnerstadt und seit Alters her mit Leipzig über diese Straße verbunden, auf deren einstmaligen Verlauf wir mit zahlreichen Straßenschildern, z.B. am Richard-Wagner-Platz, im Stadtbild aufmerksam machen.

Der Beitritt zum Netzwerk „VIA REGIA – Kulturroute des Europarates“ ist nur folgerichtig, da der kulturelle Austausch mit anderen Städten an der VIA REGIA, die Zusammenarbeit zu Themen wie Geschichte, Kultur und Kunst, Freizeit, Erholung und Tourismus schon längst stattfinden.

Mit dem internationalen Kongress „VIA REGIA – Kulturroute des Europarates“ wird Leipzig seiner einstmaligen Bedeutung als der Knotenpunkt des Wirtschafts- und Kulturverkehrs in Europa gerecht. Unsere Stadt lebt Internationalität aus Tradition.

Leipzig bietet viele würdige Möglichkeiten für einen internationalen Kongress und könnte zugleich seine lebendigen Städtepartnerschaften bei der Gestaltung des Kongresses nutzen.

Mit einer Mitgliedschaft im Netzwerk, die für die Stadt mit keinen Kosten verbunden ist, erwirbt sich die Stadt Leipzig das Recht, den Titel „Kulturroute des Europarates“ für seine eigenen Publikationen und Selbstdarstellungen zu verwenden. Nur 33 Netzwerke in Europa haben dieses Prädikat bisher erhalten, es bietet die Möglichkeit, leicht Eingang in die Vorhaben von UNWTO, UNESCO, Europäischer Kommission und ICOMOS zu finden, die alle Vertragspartner des Kulturroutenprogramms sind. Im direkten Umfeld der Stadt sind die VIA REGIA Orte Erfurt, Bautzen, Görlitz bereits Mitglieder.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das Wackerbad in Gohlis zum 01.01.2019 in die Verantwortung der Sportbäder GmbH übertragen werden kann. Bei einem positiven Prüfergebnis soll der Bäderleistungsfinanzierungsvertrag entsprechend angepasst werden. Bei einem negativen Prüfergebnis soll der Pachtvertrag für das Areal des Wackerbades neu ausgeschrieben werden.

 

Begründung:

Nach unseren Informationen hat sich der derzeitige Pächter, der SV Wacker e.V., wiederholt nicht an seine Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit der Stadt gehalten, zuletzt auch nicht an die Vereinbarungen eines außergerichtlich geschlossenen Vergleichs vom April/Mai dieses Jahres. Auf dem Areal des Wackerbades gibt es nach wie vor betriebliche und bauliche Mängel, nicht beseitigte Vandalismusschäden und Grundsteuern wurden auch nicht bezahlt. Zudem hat der Pächter das Wackerbad nicht wie vereinbart zum 30.06.2016 zur öffentlichen Nutzung wiedereröffnet.

Die Nachfrage nach Freibädern, insbesondere bei Familien mit Kindern, wurde diesen Sommer mehr als deutlich. Daher ist eine Wiedereröffnung des Wackerbades für die Öffentlichkeit wünschenswert, bevorzugt in der Verantwortung der Sportbäder GmbH.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Akteurs- und Expertenworkshop zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig aufzuwerten und ein Bündnis für bezahlbares Wohnen in der Stadt Leipzig zu initiieren, um Lösungen und Wege zu suchen, wie mehr preiswerter Wohnraum in der Stadt entstehen kann. Mitglieder des Bündnisses sollen neben  der Stadtverwaltung und des Stadtrates auch Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft, des Mieterbunds sowie weiterer stadtgesellschaftlich relevanter Akteure sein.

 

Begründung:

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen, allerdings wird es in einer wachsenden Stadt wie Leipzig auf dem Mietwohnungsmarkt enger und die Mietpreise kennen seit Jahren nur die Richtung nach oben. Preisgünstiger Wohnraum wird dadurch knapper, was sich auf längere Sicht auch negativ auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Stadt auswirken wird.

Wir schlagen daher vor, dass die Stadtverwaltung ein Bündnis für bezahlbares Wohnen initiiert, um gemeinsam mit Vertretern der Immobilien- und Bauwirtschaft sowie Vereinen und Verbänden Wege zu suchen, wie mehr bezahlbarer Wohnraum in Leipzig geschaffen werden kann. Es gibt in der Bundesrepublik verschiedene Beispiele für solche Bündnisse. Eines wurde seinerzeit durch die Bundesministerin Hendricks ins Leben gerufen, andere sind von Landesregierungen (Bsp. Niedersachsen), Landkreisen (Bsp. Stormarn) oder Stadtteilvereinen (Bsp. München) eingerichtet worden.

Der Akteurs- und Expertenworkshop zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig könnte für ein solches Bündnis aufgewertet werden. Das Gremium soll mindestens einmal jährlich tagen und weiterhin unter Federführung des Stadtplanungsamtes, Abteilung Stadtentwicklung, organisiert werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bau eines Kreisverkehrs im Bereich Stötteritzer Landstraße / Mölkauer Straße in die Mittelfristplanung für städtische Straßenbauvorhaben aufzunehmen. Die Maßnahme soll in der Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau berücksichtigt werden.

Begründung:

Die Kreuzung Stötteritzer Landstraße / Mölkauer Straße für regelmäßig zu Irritationen und brenzligen Verkehrssituationen für alle Verkehrsteilnehmer. Da die Kreuzung leicht versetzt ist, ist unklar, ob das Queren der Stötteritzer Landstraße mehrere Abbiegevorgänge darstellt. Der damit einhergehenden Verunsicherung und Gefährdung der Verkehrsteilnehmer kann durch einen Kreisverkehr abgeholfen werden.