Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird im Rahmen der Umsetzung zentraler stadtstrategischer Ziele beauftragt, gemeinsam mit den Unternehmen der L-Gruppe konzernweite und konzernübergreifende Beiträge der L-Gruppe auf folgenden Handlungsfeldern zu prüfen:
  • Mobilität und Gesundheit: Einräumung von Rabatten für Kunden der Stadtwerke bei der Nutzung von Angeboten anderer Unternehmen, wie z.B. der LVB und der Sportbäder GmbH, in Anlehnung an bestehende Rabattierung bei Einkäufen in bestimmten Shops mit der L-Card. Prüfung der Rabattstaffelung des Jobtickets und der Möglichkeiten der Erhöhung des Maximalrabattes. Prüfung weiterer Möglichkeiten für Anreize des Zurücklegens beruflicher Wege mit dem ÖPNV.
  • Soziale Verantwortung: Frühzeitige Neuverhandlung der Konditionen für die „Leipzig-Pass-Mobil-Card“ unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und der LVB sowie Prüfung der Möglichkeit weiterer Preisstaffelungen für besonders bedürftige Leipzigerinnen und Leipziger. Hierbei sollen auch etwaige Beiträge aus Mieterstrommodellen in die Prüfung einbezogen werden, um damit zur Dämpfung der Preisentwicklung bei der Leipzig-Pass-Mobilcard beizutragen.
  • Energiewende und Umwelt: Ausbau des Engagements im Bereich regenerativer Energien mit dem Ziel möglichst bis 2025 im Mittel so viel Öko-Strom mit eigenen Anlagen zu erzeugen, dass damit auf Mengenbasis die Nachfrage im Stadtgebiet insgesamt gedeckt werden könnte. Bis 2030 sind im Mittel die weiteren Absatzmengen aus regenerativen Energien und Kraft-Wärme-Kopplung auf Gasbasis zu decken.
  • Bürgerschaftliches Engagement: Unterstützung von Vereinen, Verbänden und Initiativen über Energiespar- und Energieliefercontracting, sowie Auftritt als Anbieter und Betreiber von Bürgersolaranlagen auf kommunalen Dachflächen.
  • Personal: Gegenseitige Anerkennung und Anrechnung von Ausbildungs- und Arbeitszeiten in der L-Gruppe bei der Vergütung. Prüfung der Etablierung eines vernetzten gemeinsamen Arbeitsmarktes im „Konzern Kommune“ und des Aufbaus  freiwilliger Job-Rotationsprogramme zwischen der Stadt und ihren Beteiligungsunternehmen.
  • Synergien: Effekte eines gemeinsamen Konzernsitzes unter einem Dach.
  1. Dem Verwaltungsausschuss ist diesbezüglich ein erster Sachstandsbericht im 1. Quartal 2019 vorzulegen.

Begründung

Aus Sicht der Kunden der Leipziger Gruppe und eben zur verbesserten Kundenbindung, vorrangig bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben, sind Cross-Sellings-Strategien sinnvoll. Bislang wird davon in nicht ausreichendem Maße Gebrauch gemacht, obwohl das die Angebote der Unternehmen der L-Gruppe noch attraktiver machen könnte. Gerade im Zusammenhang mit der Sportbäder GmbH und der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bieten sich hier Rabattlösungen für Kunden der Stadtwerke an. Beim Jobticket soll die Rabattstaffelung geprüft werden, um so für Unternehmen zusätzliche attraktive Angebote machen zu können. Gerade auch für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sollte geprüft werden, den Rabattsatz von aktuell 11 Prozent zu erhöhen. Andere Städte gewähren ihren Mitarbeitern höhere Rabatte beim Jobticket, Dresden beispielsweise bietet derzeit für seine Mitarbeiter einen erheblich höheren Rabatt auf den Normaltarif an als die Stadt Leipzig. Damit steigt natürlich der Anteil des Arbeitgebers für das Jobticket, aber das Angebot wird im Allgemeinen für die Beschäftigten attraktiver und die Stärkung des ÖPNV ist in Anbetracht der Verkehrsentwicklung in unserer Stadt eine der Zukunftsaufgaben, denen sich die Stadtverwaltung selbst, aber auch ortsansässige Unternehmen stellen müssen.

Die Stadtverwaltung wurde im Zuge der Diskussionen über ein Moratorium zur Fahrpreisentwicklung im ÖPNV damit beauftragt, zu prüfen, wie Preissteigerungen künftig entsprechend der Inflationsrate, jedoch bei maximal 2 Prozent finanzierbar sind. Darüber hinaus soll frühzeitig mit den Neuverhandlungen der Konditionen für die „Leipzig-Pass-Mobilcard“ begonnen werden, wobei neben den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und der LVB auch die Möglichkeit einer weiteren Preisstaffelung für bedürftige Leipzigerinnen und Leipziger geprüft werden soll. Das Sozialticket wurde seit seiner Einführung gut angenommen und noch immer sind viele Einwohner darauf angewiesen. Im Zuge der Neuverhandlungen sollte auch geprüft werden, inwiefern statt eines Pauschalzuschusses an die LVB, eine Vergütung pro verkauftem Sozialticket eingeführt wird. Das erhöht einerseits den Anreiz für die Verkehrsbetriebe, die Leipzig-Pass-Mobilcard zu verkaufen, und kann andererseits auch dazu führen, dass die Zuschüsse der Stadt geringer ausfallen, wenn der Bedarf an diesem Ticket sinken sollte. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern es möglich ist, Erträge aus möglichen Mieterstrom-Modellen über den Stadtkonzern auch zu Dämpfung von Preisanstiegen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard eingesetzt werden können.

Die Leipziger Gruppe ist zudem auch durch soziales Engagement geprägt. Eine Weiterentwicklung dessen könnte darin bestehen, dass der Konzern Vereine, Verbände und Initiativen über Energiespar- und Energieliefercontractingmodelle unterstützt. So haben beispielsweise zahlreiche Sportpachtanlagen einen hohen Bedarf an energetischen Sanierungen. Hier könnte die L-Gruppe die Vereine bei diesen Aufgaben unterstützen und gleichzeitig auch als Betreiber von Bürgersolaranlagen auf den Dächern der Sportanlagen sowie weiteren kommunalen Gebäuden auftreten, um so Synergien mit der Stadtgesellschaft zu erzeugen. Für die Stadtwerke als lokaler Energiedienstleister muss die Erzeugung regenerativer Energien auf dem Gebiet der Stadt eine wichtige Rolle spielen und dabei können kommunale Dachflächen oder eben beispielsweise die von Sportpachtanlagen eine wichtige Rolle spielen.

Bereits heute erzeugen die Stadtwerke Leipzig mengenmäßig 75-90 Prozent der in Leipzig verbrauchten Energien. Bis 2025 sollte es möglich sein, auf eine Quote von 100 Prozent zu kommen.

Vor dem Hintergrund des avisierten Ausstiegsszenarios zur Braunkohleverstromung sollen die Stadtwerke bis 2030 in die Lage versetzt werden, auch weitere Bedarfe, wie die beispielsweise größere Unternehmen haben, auch über selbst erzeugte regenerative Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung auf Gasbasis zu decken. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Stadtwerke noch stärker als bisher in Solaranlagen zu investieren, möglicherweise in Form von Bürgersolaranlagen. Eine Option, die zu prüfen wäre, ist die Errichtung einer größeren Solaranlage pro Jahr. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung soll geprüft werden, inwiefern hierbei auch Alternativen zum Erdgas, also beispielsweise Biogas oder Power-to-Gas, in Betracht gezogen werden können, sofern das für die Stadtwerke wirtschaftliche darstellbar ist.

Eine engere Verzahnung in der Personalpolitik der Unternehmen soll angestrebt werden. Das heißt, dass Arbeits- und Ausbildungszeiten in Unternehmen der L-Gruppe und später ggf. im gesamten „Konzern Kommune“ gegenseitig anerkannt werden. Dies trägt wie auch die Prüfung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und von Job-Rotationsprogrammen zu einem flexibleren und effizienteren Personaleinsatz sowie zu Wissensaustausch zwischen den Unternehmen der L-Gruppe und der Stadtverwaltung bei.

Bei einer Aktualisierung der Eigentümerziele der LVV sowie bei der möglichen Erarbeitung von Eigentümerzielen für die Leipziger Verkehrsbetriebe sollen diese Punkte Berücksichtigung finden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird folgendermaßen ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird mit der Vorlage eines Sachstandsberichtes bis zum 31.3.2019 beauftragt, der vor allem die Ergebnisse der bereits von der LWB und den Stadtwerken initiierten Mieterstrom-Projekte darstellt. lm Rahmen des Berichts ist vor allem auch auf ein mögliches nachhaltiges Geschäftsmodell für die jeweiligen Unternehmen einzugehen, wobei hierbei auch Chancen und Risiken beleuchtet werden sollen. Darüber hinaus sollen mögliche Beiträge zum Erfüllen von umwelt- und sozialpolitischen Zielstellungen dargestellt werden.

 

Begründung :

Aus unserer Sicht und vor dem Hintergrund der Diskussion des Antrags im Verwaltungsausschuss sowie im FA Umwelt und Ordnung, bei denen auch Vertreter der Unternehmen zugegen waren, ist klar, dass ein gesonderter Auftrag, wie er aus dem Ursprungsantrag formuliert ist, nicht notwendig ist. Schließlich ist davon auszugehen, dass die Unternehmen ein Eigeninteresse an solchen Projekten haben, wenn sie sich als vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erweisen.

Die Ergebnisse der Pilotprojekte sollten abgewartet werden, um verlässlich sagen zu können, ob Mieterstrom-Modelle tatsächlich Beiträge zur Kostendämpfung bei Mietwohnungen bringen und für den jeweiligen Anbieter oder die Kooperationspartner SWL und LWB wirtschaftlich tragfähig sind. Das hängt von zahlreichen Faktoren ab. Vor diesem Hintergrund ist eine generelle Vorgabe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.

Beschlussempfehlung:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Trägerversammlung des Jobcenters Leipzigs eine Überarbeitung der Richtlinien und Hinweise für die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) zu erreichen.

2. Eine Überarbeitung soll die übermäßigen bürokratischen Hürden für die Träger senken und dabei folgende Punkte umfassen:

a) die Erarbeitung einer Zielstellung der Maßnahmen der ögB,

b) Vorgaben zur Transparenz der Fördermittelvergabe, analog zum Jobcenter Dresden, dass die geförderten Träger öffentlich benennt,

c) die Prüfung der Ermöglichung einer Rabattsystemregelung für die Träger analog zum Jobcenter Bonn, damit auch der Selbstkostenanteil der Träger an der Maßnahme erwirtschaftet werden kann und der bürokratische Aufwand der Vorhaltung der Bedürftigkeitsnachweise der Abnehmer der hergestellten Waren vermindert wird,

d) eine Aufstellung, welche Kostenpositionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erstattungsfähig sind, analog zum Jobcenter Landkreis Leipzig,

e) eine Überarbeitung der ergehenden Bescheide, so dass die Anrechnung einzelner beantragter Positionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erkennbar wird,

f) die Aufhebung aller Vorgaben, die in die betriebswirtschaftlichen Prozesse oder die innerbetriebliche Organisation der Träger eingreifen (Schutzgebühr bei Transporten, Vorgaben zu Käuferkreis, Preisgestaltung, Verkaufsverbote, etc.), da diese in erheblichem Umfang über die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BfA) hinausgehen,

g) Aufhebung der Obergrenze der Teilnehmerzahl einer Maßnahme und Aufnahme der sozialpädagogischen Betreuung als Vorgabe für die Träger, analog zu den fachlichen Weisungen der BfA, bzw. der der JC Dresden und Bonn,

h) die Möglichkeit auf Antrag eine Endabrechnung der Maßnahme beim Jobcenter einzureichen,

i) eine Aufhebung der Teilnehmermindestzahlen zur Bewilligung von Koordinatoren und Fachanleitern,

j) die Erarbeitung eines Prüfkonzepts wie in den Fachlichen Weisungen zu AGH nach §16d SGB II der BfA vom 11. Januar 2017 genannt.

 

3. Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr über die  erreichten Veränderungen in den zuständigen Gremien des Stadtrates.

Begründung:

Der Sektor der öffentlich geförderten Beschäftigung in Leipzig ist überschaubar. Dies hängt auch damit zusammen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt in den vergangenen Jahren überaus positiv war und die Arbeitslosigkeitsquote nunmehr bei 7,8%  und somit auf einem langjährigen Tiefstand ist. Gleichzeitig gibt es noch immer mehrere tausend Langzeitarbeitslose, deren berufliche Wiedereingliederung erstrebenswert ist. Dazu können die Maßnahmen im Bereich der ögB ein wichtiger Baustein sein.

In vielen Jobcentern gibt es eine grundlegende Übereinkunft welche Ziele mit der ögB erreicht werden sollen und welche Mittel sich dafür eignen. In den Unterlagen des Leipziger Jobcenters fehlt eine Grunddefinition allerdings völlig. Ungeachtet dessen gibt es einen umfangreichen Katalog an Einschränkungen und Vorgaben für die Träger der ögB-Maßnahmen, die eine Erwirtschaftung von Eigenanteilen zur Finanzierung der Maßnahmen erheblich erschweren und die Heranführung der Arbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt behindern, da sie oft nur realitätsfremde Tätigkeit in eingeschränktem Maß übernehmen dürfen. Mit diesen Vorgaben geht das Jobcenter weit über die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Januar 2017) und vergleichbarer Jobcenter hinaus. Das Jobcenter Leipzig schränkt damit die geschäftlichen Aktivitäten der Träger deutlich und über das Maß des Nötigen zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität ein.

Zur Finanzierung der Maßnahmen tragen neben dem Jobcenter auch die Träger selbst bei, wozu es zwingend notwendig ist, dass Eigenmittel erwirtschaftet werden. Dies ist aber nicht möglich, wenn der Kundenkreis und die Preisgestaltungsmöglichkeiten weiterhin so eingeschränkt bleiben, wie bisher. Die Erwirtschaftung von Gewinnen ist auch gemeinnützigen Trägern erlaubt, sofern diese beim Träger für die satzungsgemäßen Zwecke verbleiben. Durch die Vorgaben zur Preisgestaltung wird die Möglichkeit der Gewinnerzielung allerdings erheblich gemindert, was zu Finanzierungslücken führen kann.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzusetzen und wirkt dabei darauf hin, dass die Kommunen auch Eingriffsmöglichkeiten bekommen, wenn vermietbarer Wohnraum lange Zeit leer steht und nicht vermietet wird.
  2. Der Oberbürgermeister schafft umgehend eine Datengrundlage für die Stadt Leipzig, durch die ersichtlich wird, in welchem Ausmaß Wohnraum zweckentfremdet wird und wie sich das auf den Mietwohnungsmarkt auswirkt. Dafür werden bereits unterjährig sowie im kommenden Doppelhaushalt entsprechende Mittel eingestellt. Der Oberbürgermeister setzt
    sich in diesem Zusammenhang bei der sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die Kommunen bei der Erarbeitung dieser Datengrundlage unterstützt werden.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Immobilienwirtschaft ins Gespräch zu kommen und sie für dieses Thema zu sensibilisieren.
  4. Der Oberbürgermeister berichtet noch im 2. Quartal 2018 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau über die Zahl der in den vergangenen anderthalb Jahren legal zu
    Ferienwohnungen umgewidmeten Wohnungen sowie über die Zahl der Wohnungen für die eine Umwidmung, vor allem in Ferienwohnungen, beantragt worden ist.

 

Begründung:

Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats werden auch in Leipzig immer häufiger Mietwohnungen als Touristenunterkünfte angeboten. Dabei handelt es sich oft auch um Wohnungen, die eigens dafür angemietet wurden, um sie dann an Touristen unterzuvermieten. Durch diese Praxis wird dem Mietwohnungsmarkt vor allem in den Ballungsräumen und insbesondere in innerstädtischen Quartieren Wohnraum dauerhaft entzogen. Auch die im vergangenen Jahr auf Bundesebene vorgenommene Änderung der Baunutzungsverordnung, durch die legale Zweckentfremdungen von Wohnraum vereinfacht worden sind, trägt ihren Teil dazu bei, dass Wohnungen über legale Umwidmungen zu Ferienwohnungen werden können. Hierzu gibt es auch in Leipzig mindestens ein aktuelles Beispiel, in dem ein großer Immobilienentwickler in der Karl-Heine-Straße Mietwohnungen auf legale Weise umgewidmet hat, wodurch eben Mietwohnraum verloren geht.

Noch im April 2017 sah der Freistaat auf Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im sächsischen Landtag (Drs.-Nr.: 6/8891), wegen einer in Sachsen hohen Leerstandsquote, noch kein Problem. Er räumte jedoch ein, dass das Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum speziell in Leipzig und Dresden diskutiert werde. Ferner teilte der Innenminister in  seiner Antwort auf die Anfrage mit, dass die Staatsregierung eine gesetzliche Regelung zum Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum prüfen würde, sollten die Kommunen dies vorschlagen.

Um ein mögliches Zweckentfremdungsverbot einführen zu können, braucht die Stadt eine verlässliche Datengrundlage, wie sich die Zweckentfremdung auf den Leipziger Mietwohnungsmarkt auswirkt. Damit soll Notwendigkeit einer solchen Regelung nachgewiesen werden. Da sich die Lage am Wohnungsmarkt weiter zuspitzt, sollte hier vonseiten der Stadtverwaltung schnell gehandelt werden, weshalb auch eine unterjährige Bereitstellung von Mitteln angezeigt ist. Schließlich soll diese Studie zeitnah in Auftrag geben werden. Ferner sollen die notwendigen Mittel für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts auch bei der Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts entsprechend berücksichtigt werden.

Die Versorgung mit regulärem Wohnraum ist eine der großen Aufgaben, vor denen wachsende Städte stehen. Mit Blick auf Leipzig liegt die Leerstandsquote bei vermietbarem Wohnraum aktuell bei unter 2 Prozent, wodurch es besonders für einkommensschwächere Haushalte schwierig geworden ist, eine adäquate Wohnung auf dem Markt zu finden. Die  Situation wird durch eine dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum als Touristenunterkünfte noch zusätzlich verschärft.

Vor diesem Hintergrund ist ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, dass von Land erlassen werden muss, ein Instrument, um mehr Wohnraum an den Markt zu bringen. Großstädte wie Hamburg und München haben bereits seit Jahren gültige Zweckentfremdungsverbote, auch vor dem Hintergrund, dass die Lage am Wohnungsmarkt dort noch deutlich problematischer ist als in Leipzig. Im Hamburg beispielsweise können Mietwohnungen, die der Vermieter lange Zeit leer stehen lässt, temporär enteignet werden, um diese wieder dem Mietwohnungsmarkt zuzuführen. Es ist zu befürchten, dass sich auch in Leipzig der Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren noch schwieriger gestalten wird, wodurch auch solche Handlungsoptionen eine Rolle spielen könnten.

 

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Grundstücke Newtonstraße/Wincklerstraße, das bestehende Schulgelände der Ernst-Zinna-Schule sowie der 8. Grundschule an der Wincklerstraße/Newtonstraße/Leinestraße werden zu einem Bildungscampus inklusive weiterführender Schule und Kindertagesstätte weiter entwickelt.

Die Maßnahme wird in den nächsten Schulentwicklungsplan aufgenommen. Dem Stadtrat wird im Rahmen der Überarbeitung des Schulentwicklungsplanes ein Zeitplan für die Umsetzung vorgelegt.

 

Begründung:

Die Stadt Leipzig muss weiterhin ihre Kita- und Schulkapazitäten erweitern. Bis 2030 müssen die Neubauten bzw. Erweiterungen 39 Grundschulen, 21 Oberschulen und 11 Gymnasien entsprechen. Außerdem müssen bis 2030 etwa 70 Kindertagesstätten gebaut werden.

Das Gesamtareal – Brachfläche an der Newtonstraße und Schulhof der bestehenden Schulen – ist ausreichend, um an dem Standort eine Erweiterung der Grundschul- und Oberschulkapazitäten inkl. zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-6-Jährige zu realisieren. Die bestehende öffentliche Grünfläche an der Wincklerstraße sollte erhalten bleiben.

Denkbar wäre beispielweise, auf dem bisher ungenutzten bzw. brachliegenden  Grundstück an der Newtonstraße eine neue Oberschule zu errichten und für eine Erweiterung der bestehenden Grundschule teile des Schulhofes zu nutzen. In einem der beiden Neubauten könnte auch eine Kindertagesstätte realisiert werden.

Die Alternativvorschläge, die bisher im Zuge der Diskussion um einen Kita-Neubau in der Eigenheimstraße gemacht wurden, sahen solitäre Lösungen vor, die entweder andere Grünflächen, Sportflächen oder Flächen verbaut hätten, die auch für eine Schulische Nutzung geeignet wären.

Die Realisierung eines Bildungscampus‘ zielt daher darauf ab, bei der Errichtung von Bildungsinfrastruktur in Dölitz integriert zu denken, um möglichst wenig Fläche zu versiegeln und das Einziehen von öffentlichem Grün zu vermeiden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 2. Quartals 2018 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Arbeit der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte, damit die Umsetzung im Jahre der Demokratie 2018 starten kann. Als Vorarbeiten begrüßen wir dabei ausdrücklich die gemachten Vorschläge der Verwaltung, die unsere ursprünglichen Punkte b, c, f und zu einem Teil den Punkt d erfüllen.
  2. Zur Verbesserung sind aus unserer Sicht folgende Punkte im Maßnahmenkatalog zu konkretisieren bzw. aufzunehmen:

a) Verbesserung der elektronischen Gremienarbeit.

Die Ausstattung der Gremienmitglieder mit einheitlichen Email-Adressen erfolgt analog zu den Ratsmitgliedern. Den Mitgliedern der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte wird eine IT-Berechtigungsrolle im Ratsinformationssystem Allris eingerichtet. Mit dem Hersteller der Ratsinformationssoftware werden weitere Anpassungen (Farbschema zum Status der Bearbeitung) vereinbart.

b) Verbesserung der fachlichen Gremienarbeit.

Den Gremienmitgliedern sollen regelmäßige Schulungsangebote angeboten werden. Gleiches gilt für die Vorsitzenden der Gremien (Methodik der Sitzungsleitung, Diskussionsleitung, Geschäftsordnung und Vorgaben der Hauptsatzung, etc.) und Verwaltungsmitarbeiter (Vortrag vor politischen Gremien, Sachverhalte für Laien verständlich darstellen, etc.). Angestrebt wird, dass die Schulung zu Grundlagen der Tätigkeit der Gremienvorsitzenden obligatorisch ist. Darüber hinaus werden Maßnahmen getroffen um einheitliche Standards der Qualität der Gremienprotokolle zu sichern.

c) Lage und Ausstattung der Sitzungsräume von Gremien.

Umsetzung einheitlicher Standards hinsichtlich Lage (Erreichbarkeit ÖPNV, Zugang zum Sitzungssaal, Auffindbarkeit der Sitzungsräume, Barrierefreiheit, etc.) und Ausstattung (u.a. WLAN, Beamer, Leinwand, Laptop, Steckdosen, etc.).

d) Demokratiekalender 2018 – Öffentlichkeitsarbeit.

Vorbereitung und Planung eines s.g. „Demokratiekalenders 2018“.

Der Kalender soll regionalspezifische (stadt- und ortsteilbezogene) Informationen und Kontaktdaten zu den wichtigen Akteuren der lokalen Demokratie (SBBs, OR, SR, etc.) vermitteln.

Gemeinsam mit dem Referat für Kommunikation wird ein Konzept zur stärkeren Wahrnehmung der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte erarbeitet. Dieses kann u.a. vorsehen, dass ein begrenztes Budget für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung, Druckerzeugnisse, o.ä. vorgesehen ist. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der breiteren Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft werden (Stadtteilrundgänge, Bürgerdialoge, etc.).

e) Politische Teilhabe.

Die Beratungsfolge soll dahingehend geändert werden, dass Vorlagen und Anträge, die direkt den Wirkungskreis der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte betreffen, umgehend nach der Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung in diese lokalen Gremien verwiesen werden. Bevor jene Anträge und Vorlagen in 2. Lesung in den Fachausschüssen behandelt werden, sollen die Voten der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte vorliegen und den Ratsmitgliedern deutlich sichtbar zur Kenntnis gegeben werden. Dies gilt auch für Voten mit Vermerken oder Voten unter bestimmten Bedingungen. In diesem Kontext sollen einheitliche Verfahrensregeln für die Zuweisung in die Gremien erarbeitet werden, die ebenfalls beinhalten, dass keine Vorlage und kein Antrag ohne Votum des zuständigen Stadtbezirksbeirates oder Ortschaftsrates in der Ratsversammlung beraten werden.

Den Stand der Umsetzung und Einhaltung der Beratungsfolge gibt die Verwaltung 1x jährlich zur Kenntnis.

f) Dienstleistungsfunktion des Rathauses.

Es werden Vorgaben für ein einheitliches und transparentes Verfahren in Form eines standardisierten Verfahrens mit Laufzeiten und Benachrichtigungen über den Sachstand der Antragssteller erstellt. In diesem Zusammenhang überprüft der OBM die personelle Ausstattung des BfR und berichtet in der Ratsversammlung vor den kommenden Haushaltsverhandlungen dazu. Ziel dabei ist es, das BfR als „Lotse“ für die Gremien zu etablieren.

Dabei ist auch zu prüfen, wie das Referat Kommunikation, die Außenwirkung der Gremien verbessern kann, damit eine gleichmäßige Information aller Bürger über die Arbeit der lokalen Gremien sichergestellt wird. Dieses kann u.a. vorsehen das über gemeinsame Dinge im Amtsblatt informiert wird, den Gremien abwechselnd Platz im Amtsblatt angeboten und die redaktionelle Arbeit für die Ortsteilblätter bei Bedarf unterstützt wird sowie die Möglichkeit der Abbildung der Gremien auf Leipzig.de. In diesem Rahmen werden die Struktur und personelle Ausstattung des Referates für Kommunikation überprüft.

 

Begründung

Die Arbeit der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte soll nachhaltig verbessert werden. Dazu gehört u.a. eine verbindliche frühere Einordnung dieser Gremien in die Beratungsfolge des Rates. Darüber hinaus differieren die Arbeitsbedingungen einzelner Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte sehr deutlich, was neben den Tagungsräumen auch deren technische Ausstattung (WLAN etc.) betrifft. Hier ist die Stadtverwaltung gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese Gremien die gleichen Arbeitsbedingungen haben und ihren Beitrag zur Meinungsbildung im Rat leisten können.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

  1. Die Zugänglichkeit des Amtsblattes für alle Leipziger Bürger zu erhöhen. Dabei ist zu prüfen:

 

  1. wie das Amtsblatt prominenter auf der Startseite der Stadt Leipzig bewerben werden kann,
  2. in welchem Rahmen der Vertrag mit der Zustellungsfirma geändert werden muss, um eine Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten in bisher nur mangelhaft abgedeckten Bereichen (v.a. Ortschaften) zu ermöglichen,
  3. ob eine Vertragsänderung in oben genannten Maß eine Kündigung und erneute Ausschreibung der Dienstleistung unter Ermöglichung der Auslage zur Folge hat,
  4. ob eine stadtweite Auslage bei rechtlicher Verbindlichkeit der digitalen Bekanntmachung ohne Zustellung in die Haushalte effizient und kostensparend sein könnte,
  5. bis wann eine Reform der Amtsblattzustellung und der Bekanntmachungssatzung umgesetzt werden kann.

Begründung:

Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Leipzig werden den Einwohnern und Einwohnerinnen über das Amtsblatt der Stadt Leipzig öffentlich bekannt gemacht. Seit Jahren sind allerdings konstant Beschwerden der Bürgerschaft über fehlende Zustellung zu verzeichnen. Diesen konnte die Stadtverwaltung mit der beauftragten Firma zur Verteilung nicht beikommen. So sind teilweise ganze Ortschaften seit Jahren ohne Belieferung mit dem Amtsblatt der Stadt Leipzig. Da gerade dieses aber frühzeitig auf Vorhaben und auf die Beteiligungsmöglichkeiten jedes Einwohners und jeder Einwohnerin hinweist, ist es von herausgehobener Wichtigkeit diese Information allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Dies geschieht entweder durch die Zustellung in jeden Haushalt oder aktuell über das digitale Amtsblatt. Da es aber regional deutliche Unterschiede in der Zugänglichkeit des Amtsblattes gibt und dies maßgeblich vom Austräger bzw. der Internetaffinität des intendierten Nutzers abhängt, sollten auch andere Varianten geprüft werden.

Die sächsischen Vorgaben zur amtlichen Bekanntmachung haben sich in den letzten Jahren entscheidend verändert, sodass §4 SächsEGovG eine Bekanntmachung durch ausschließlich digitale Publikationen erlaubt. Damit korrespondiert auch § 2 Abs.1 KommBekVO von 2015, die hier ausdrücklich auf §4 SächsEGovG verweist. Eine haushaltsgerechte Zustellung entfällt damit. Somit könnte die Bekanntmachungssatzung dahingehend geändert werden, dass die Bekanntmachung im Online-Amtsblatt als rechtlich verbindlich gilt und die Printvariante als optionale Informationsmöglichkeit an zentralen Auslagepunkten (Bürgeramt, LVB-Ticket-Shops, Bäckereien, Nahversorger, Museen, etc.) angeboten werden kann. Dies sichert auch eine Alltagsnahe Zugänglichkeit für Menschen ohne digitale Anbindung oder Liebhaber der Printversion.