Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag (Dritte Neufassung):

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aufzuwerten.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere:
– die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung, Fahrzeuge usw.) auf Grundlage des § 80 Sächsisches Polizeigesetz, so wie bereits in Dresden
und Chemnitz praktiziert;
– eine finanzielle Untersetzung der 25 zusätzlichen Stellen beim Stadtordnungsdienst im Nachtragshaushalt;
– eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an Wochenenden;
– ein entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter in enger Kooperation mit der Polizei;
– eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben(z.B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung von
Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Weste, Handfessel und Rettungsmehrzweckstock, wie in Chemnitz);
– für die beschlossene Fahrradstaffel sind zeitnah zusätzlich entsprechende Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschaffen;
– Prüfung der Anschaffung von Diensthunden;
– Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit Polizei bzw. SMI zu regeln sind;
– die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendiensten.

 

Begründung:

Nach wie vor sind die Defizite bei der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ein Thema, das die Leipziger bewegt. Die Bürgerumfrage „Sicherheit in Leipzig 2016“ belegt dies: das allgemeine Unsicherheitsgefühl ist vergleichsweise groß, ebenso die Verärgerung vieler Leipziger über ruhestörenden Lärm, Hundekot auf Gehwegen, Graffitischmiererei und so weiter.
Im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsarchitektur trägt die Stadt Leipzig als örtliche Polizeibehörde genauso Verantwortung wie die Polizei des Freistaates Sachsen. Eine Schlüsselstellung hat hier der Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst.
Seit der Diskussion um den Antrag A-02158 „Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen!“ hat sich wenig getan: im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/18 konnte eine Stellenaufstockung für den Stadtordnungsdienst durchgesetzt werden, dessen praktische Umsetzung verläuft nach unserer Kenntnis jedoch schleppend.
Gleichzeitig wächst die Stadt Leipzig weiter, mehr Einwohner auf gleichem Raum bedeuten höhere Einwohnerdichte, zunehmendes Konfliktpotenzial und höheres Risiko von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Ein politischer Handlungsauftrag an den Oberbürgermeister, die Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes zu erhöhen, ist vor diesem Hintergrund überfällig.

Zu den einzelnen im Beschluss angesprochenen Maßnahmen:
– Genau wie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden ist die Stadt Leipzig die örtliche Polizeibehörde im Sinne des § 80 Sächsisches Polizeigesetz. Dieser Paragraph bestimmt in
Absatz 1: „Die Ortspolizeibehörden können sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben gemeindlicher
Vollzugsbediensteter bedienen…“ und in Absatz 2: „Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne dieses Gesetzes.“
Beide genannten Städte haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre kommunalen Vollzugsdienste als Polizeibehörde zu titulieren und Dienstfahrtzeuge sowie Dienstkleidung
entsprechend zu beschriften.
Die Verwendung des Begriffes „Polizeibehörde“ ist rechtlich zutreffend und folgerichtig, stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation der Bediensteten, wertet diese in der
Wahrnehmung der Bürger auf und führt vor allem potenziellen Tätern vor Augen, dass es sich bei den Bediensteten eben um Polizeibedienstete im Sinne des Polizeigesetzes und nicht nur um einen quasi „zahnlosen“ Wachschutz handelt. In Kombination mit den anderen beantragten Maßnahmen kann somit die Streifentätigkeit wirksamer und das allgemeine
Unsicherheitsgefühl in der Bürgerschaft verringert werden.
– Die fehlende nächtliche Präsenz des Stadtordnungsdienstes ist seit Jahren Diskussionsthema. Besonders problematisch ist dies bei nächtlichen Ruhestörungen, etwa durch Trinkergruppen in Wohngebieten oder durch illegale sogenannte Spontanpartys. Einziger Ansprechpartner für betroffene Bürger ist dann die Polizei, für die solche Sachverhalte logischerweise nachgeordnete Priorität haben.
– Es ist angebracht die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes in enger Abstimmung mit der Polizei entsprechend zu schulen und zielgerichtet auf ihre Aufgaben und Befugnisse
vorzubereiten. Die Tätigkeit der Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst unterscheidet sich schließlich doch oft deutlich von der regulären Verwaltungsarbeit.
– Die ungenügende Ausrüstung der Bediensteten mit lediglich Pfefferspray wurde bereits im Antrag A-02158 thematisiert. Der Stadtrat Chemnitz hat im Juni 2016 einstimmig eine „Konzeption Stadtordnungsdienst“ beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die Ergänzung der vorhandenen Ausrüstung Reizstoffsprühgerät und Handfessel um Rettungsmehrzweckstöcke, um zum Beispiel aggressive Hunde abwehren zu können. Auch stichsichere Westen erhöhen den Selbstschutz für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes.
– Im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde der Aufbau einer Fahrradstaffel beim Ordnungsamt beschlossen. Die Antwort auf die Anfrage VI-F-04810
(Nutzung von Dienstfahrrädern für die Streifentätigkeit des Stadtordnungsdienstes) machte deutlich, dass hier noch Nachholbedarf besteht, sodass die Beschaffung der notwendigen
Ausrüstung für die Fahrradstaffel beschleunigt werden muss.
– Dass die Stadt Leipzig Verkehrsdelikte von Kraftfahrern wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen ahndet, nicht jedoch solche von anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. Fahren in Fußgängerzonen, ist logisch nicht erklärbar. Nach unserer Kenntnis vertritt die Stadt Dresden hierzu eine andere Rechtsauffassung als die Stadt Leipzig. Wie sich inzwischen herausstellte, handelt die Stadt Dresden auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, das bekanntlich in der Stadt Leipzig genauso gilt.
– Nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters wird die Arbeitszeit der Bediensteten im Stadtordnungsdienst in erheblichem Maß durch zeitaufwendige und eigentlich sachfremde
Zeugendienste, etwa bei polizeilichen Durchsuchungen beansprucht. Hier sollte durch Heranziehung anderer städtischer Mitarbeiter eine Lösung gefunden werden, damit sich die
Bediensteten des Stadtordnungsdienstes auf ihre Kernkompetenz, die Präsenz im öffentlichen Raum, konzentrieren können. Auch dieses Ziel wird in der o.g. „Konzeption
Stadtordnungsdienst“ der Stadt Chemnitz thematisiert.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung richtet jährlich 25 berufsbegleitende Ausbildungsplätze zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern ab dem Schuljahr 2018/19 bei der Stadt Leipzig ein.
  2. Die Stadt Leipzig unterstützt freie Träger bei der dualen Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher.

Sachverhalt:
In Leipzig bilden 16 Fachschulen aktuell 1.539 Personen zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern aus, davon 260 Personen berufsbegleitend. Nach Auskunft des sächsischen Kultusministeriums wird Leipzig einen Personalzuwuchs von 832 Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten zwischen 2018 – 2020 brauchen. Zusätzlich werden nach jetzigem Stand 236 Erzieherinnen und Erzieher zwischen 2018 – 2020 in den Ruhestand gehen. Diese Stellen müssen nachbesetzt werden.

Die berufsbegleitende Ausbildung wird derzeit an sechs Fachschulen in Leipzig angeboten.

Dies entspricht dem derzeitigen Bedarf. Die exemplarische Nachfrage bei einer Fachschule

ergab, dass diese flexibel auf ein Ansteigen des Bedarfs an berufsbegleitenden

Ausbildungen reagieren könnte.

Die noch zu besetzenden Stellen in kommunalen und freien Kitas machen deutlich, dass der Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte weiter steigen wird. Die Stadt Leipzig nutzt aktuell noch nicht alle Optionen, die im Ausbildungsbereich möglich sind. Aus unserer Sicht hat die berufsbegleitende Ausbildung, bei der die Auszubildenden von Anfang an in einer Kita  mitarbeiten, noch nicht den Stellenwert, den sie unserer Ansicht nach haben müsste. Kurz- bis mittelfristig wird die Stadt Leipzig ihren Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern nicht mehr decken können, wenn sie in kommunalen Kitas nicht auch die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung anbietet.

Darüber hinaus hat diese Form der Ausbildung auch Vorteile gegenüber der rein schulischen Ausbildung: Angehende Erzieherinnen und Erzieher können früh in die Abläufe der Kindertagesstätten eingebunden werden und tragen direkt zur Senkung des Personalmangels bei. Die berufsbegleitende Ausbildung führt außerdem zur frühen Bindung der Auszubildenden an die Stadt Leipzig. Ferner erleichtert die berufsbegleitende Ausbildung auch Quereinsteigern einen Berufswechsel, da während der Ausbildung kein kompletter Gehaltsausfall zu Buche schlägt.

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung (NF-03) des Beschlussvorschlages wird wie folgt ergänzt:

Das Programm wird erstmals für die seit 1990 grundhaft sanierten bzw. neu gebauten Straßen erstellt und dem Stadtrat mit der Einbringung des Haushaltes (beginnend mit dem Doppelhaushalt 2019/2020) übergeben.

 

Begründung:

Da der Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich die Intention des Originalantrages anerkennt, dennnoch Ablehnung empfiehlt, soll mit diesem Änderungsantrag dem berechtigten Wunsch der Ratsversammlung nach einer Maßnahmenübersicht im Bereich Straßeninstandsetzung und Deckensanierung entsprochen werden, gleichwohl die Argumentation, dass ein langfristiges Programm sachlich nicht zielführend ist und auch die Fördermittelsituation nicht hinreichend berücksichtigen kann, aufgreifen.

Die Erstellung einer Maßnahmenliste für Straßeninstandsetzung und Deckensanierung mit Prioritätseinschätzungen durch die Stadtverwaltung parallel mit dem Haushalt könnte unserer Auffassung nach ein geeigneter Kompromiss sein, um den berechtigten Auskunftsinteresse gegenüber dem Stadtrat nachzukommen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Trägerversammlung des Jobcenters Leipzigs eine Überarbeitung der Richtlinien und Hinweise für die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) zu erreichen.
  2. Eine Überarbeitung soll die übermäßigen bürokratischen Hürden für die Träger senken und sich dazu an den in der Begründung aufgeführten Punkten orientieren.

Sachverhalt:
Der Sektor der öffentlich geförderten Beschäftigung in Leipzig ist überschaubar. Dies hängt auch damit zusammen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt in den vergangenen Jahren überaus positiv war und die Arbeitslosigkeitsquote nunmehr bei 7,8%  und somit auf einem langjährigen Tiefstand ist. Gleichzeitig gibt es noch immer mehrere tausend Langzeitarbeitslose, deren berufliche Wiedereingliederung erstrebenswert ist. Dazu können die Maßnahmen im Bereich der ögB ein wichtiger Baustein sein.

In vielen Jobcentern gibt es eine Grundlegende Übereinkunft welche Ziele mit der ögB erreicht werden sollen und welche Mittel sich dafür eignen. In den Unterlagen des Leipziger Jobcenters fehlt eine Grunddefinition allerdings völlig. Ungeachtet dessen gibt es einen umfangreichen Katalog an Einschränkungen und Vorgaben für die Träger der ögB –Maßnahmen, die eine Erwirtschaftung von Eigenanteilen zur Finanzierung der Maßnahmen erheblich erschweren und die Heranführung der Arbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt behindern, da sie oft nur realitätsfremde Tätigkeit in eingeschränktem Maß übernehmen dürfen. Mit diesen Vorgaben geht das Jobcenter weit über die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Januar 2017) und vergleichbarer Jobcenter hinaus und schränkt die geschäftlichen Aktivitäten der Träger deutlich über das Maß des Nötigen zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität ein.

Die Überarbeitung soll beinhalten:

a)      die Erarbeitung einer Zielstellung der Maßnahmen der ögB,

b)      Vorgaben zur Transparenz der Fördermittelvergabe, analog zum Jobcenter Dresden, dass die geförderten Träger öffentlich benennt,

c)      die Prüfung der Ermöglichung einer Rabattsystemregelung für die Träger analog zum Jobcenter Bonn, damit auch der Selbstkostenanteil der Träger an der Maßnahme erwirtschaftet werden kann und der bürokratische Aufwand der Vorhaltung der Bedürftigkeitsnachweise der Abnehmer der hergestellten Waren vermindert wird,

d)      eine Aufstellung, welche Kostenpositionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erstattungsfähig sind, analog zum Jobcenter Landkreis Leipzig,

e)      eine Überarbeitung der ergehenden Bescheide, so dass die Anrechnung einzelner beantragter Positionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erkennbar wird,

f)        die Aufhebung aller Vorgaben, die in die betriebswirtschaftlichen Prozesse oder innerbetriebliche Organisation der Träger eingreifen (Schutzgebühr bei Transporten, Vorgaben zu Käuferkreis, Preisgestaltung, Verkaufsverbote, etc.), da diese in erheblichem Umfang über die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BfA) hinausgehen,

g)      Aufhebung der Obergrenze der Teilnehmerzahl einer Maßnahme und Aufnahme der sozialpädagogischen Betreuung als Vorgabe für die Träger, analog zu den fachlichen Weisungen der BfA, bzw. der der JC Dresden und Bonn,

h)      die Möglichkeit auf Antrag eine Endabrechnung der Maßnahme beim Jobcenter einzureichen,

i)        eine Aufhebung der Teilnehmermindestzahlen zur Bewilligung von Koordinatoren und Fachanleitern, die Erarbeitung eines Prüfkonzepts wie in den Fachlichen Weisungen zu AGH nach §16d SGB II der BfA vom 11. Januar 2017 genannt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie alle Einrichtungen der Stadt Leipzig und ihrer Töchter, die Eintrittsgelder erheben und bei denen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nicht ohnehin freien Eintritt haben, eine einheitliche Gestaltung des Umfanges der Familienkarten erzielen können. Hierbei soll lediglich die Ticketstruktur, also der mögliche Personenkreis betrachtet werden, auf den die Familientickets zugeschnitten sein sollen. Die Kalkulation der Preise für die jeweilige Einrichtung soll davon unberührt bleiben.

Sachverhalt:
Durch diesen Antrag soll erreicht werden, dass immer klar ist, wie viele Personen Einrichtungen der Stadt und ihrer Töchter mit einem Familienticket besuchen können, ohne dafür das „Kleingedruckte“ lesen zu müssen. Hintergrund ist, dass in den zahlreichen Einrichtungen jede Menge verschiedene Lesarten existieren, was unter Familien verstanden wird. Zudem haben nur wenige Einrichtungen eine kleine Familienkarte für Alleinerziehende und noch weniger berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

Deshalb soll möglichst eine große Familienkarte für zwei Erwachsene (Eltern, Paare, auch gleichgeschlechtlich o.ä., aber auch Großeltern) mit bis zu fünf Kindern und eine kleine Familienkarte mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern in Betracht gezogen werden. Berücksichtigt werden sollen dabei alle Kinder bis 18 Jahren.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Louise-Otto-Peters-Preis zusätzlich zu Preisgeldund Empfang mit einem künstlerisch gestalteten Gegenstand zu vergeben.
  2. In diesem Gegenstand soll das herausragende Wirken von Louise Otto Peters ausdrücklich gewürdigt werden.
  3. Der Etat des Preises wird um das erforderliche Budget erhöht.

Sachverhalt:
Die Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises findet 2017 zum dritten Mal statt. Nach wie vor ist der Preis eine der höchstdotiertesten Ehrungen im Bereich der Förderung der Gleichstellung und von essentieller Bedeutung für das Schaffen eines öffentlichen Bewusstseins für die immer noch lahmende Gleichberechtigung der Geschlechter. Erfreulich ist daher auch, dass sich die Bekanntheit des Preises von Jahr zu Jahr steigert, was deutlich an der Anzahl der Vorschläge und Bewerbungen sichtbar wird. Darüber hinaus, wird der Louise-Otto-Peters-Preis bereits im dritten Jahr seiner Vergabe deutschlandweit wahrgenommen.

Um das Anliegen der Namensgeberin zu würdigen, soll die Gestaltung eines physischen Preises im Sinne der Namensgeberin geschehen. Wünschenswert ist dabei die Gestaltung durch eine bildende Künstler*In, die sich dem Gleichstellungsgedanken in ihrer Gesamtarbeit verpflichtet hat.

Der Beschlussvorschlag wird durch einen zusätzlichen Beschlusspunkt wie folgt ergänzt:

2. In die Begründung des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 392 soll als langfristige städtebauliche Möglichkeit dargestellt werden, dass auf einem Teil der öffentlichen Platzfläche ggf. durch Änderung des B-Planes eine Bebauung ermöglicht wird.

 

Begründung:

Vor dem Hintergrund der dynamisch wachsenden Stadt Leipzig und der Bevölkerungsprognosen für die nächsten Jahre, soll eine Bebauung des derzeit als „Großer Platz“ geplanten Areals durch eine spätere Änderung des B-Planes grundsätzlich möglich sein.