Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die „Konzeptveräußerungen“ zu den kommunalen Liegenschaften Baugrundstück für Eigenheime in Windorf (Exposé 0927), Baugrundstück für Mehrfamilienhäuser in Reudnitz (Exposé 0926), Baugrundstück für Mehrfamilienhaus in Reudnitz (Exposé 0925), Baugrundstück für Mehrfamilienhaus in Zentrumsnähe (Exposé 0924) und Wohn- und Geschäftshaus in Volkmarsdorf (Exposé 0916) umgehend zu stoppen und die Ausschreibungen aufzuheben.
  1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Konzeptvergabe für Liegenschaften der Stadt Leipzig auf Grundlage und Einhaltung des Stadtratsbeschlusses vom 15.04.2015 (Vorlage: A-00058/14) bis Dezember 2016 umzusetzen. Hiernach soll, wie im Wohnungspoltischen Konzept am 28.10.2015 unter Punkt 3.2. beschlossen, anhand geeigneter Liegenschaften die vorgeschlagenen Kriterien und Regularien getestet und evaluiert werden. 

 

Begründung:

In den Sommerferien wurden seitens des Liegenschaftsamtes am 20.7. und 21.7.2016 in die Liste aktueller Immobilienangebote der Stadt Leipzig die in Punkt 1. des Antrages genannten fünf Grundstücke aufgenommen, die mittels „Konzeptvergabe“ veräußert werden sollen.

Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellen in Bezug auf den bisherigen Verfahrensverlauf und die insbesondere allein von der Verwaltung festgelegten Kriterien und ausgewählten Grundstücke fest, dass die unter dem Modellprojekt „Konzeptvergabe“ laufenden Veräußerungen nicht im Einklang mit den vom Stadtrat im Jahr 2015 gefassten Beschlüsse zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken, zum Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig (Fortschreibung 2015) und zur Aktualisierung der strategischen Liegenschaftspolitik stehen.

Bei den fünf Veräußerungen handelt es sich um konditionierte Höchstpreisverfahren, die nicht den Anforderungen des Wohnungspolitischen Konzeptes entsprechen, in dem es um eine weitgehende Beteiligungsorientierung, um kostengünstige Wohnungen und selbst organisierte Verantwortungsübernahme geht! Die nicht nachvollziehbare Auswahl der Grundstücke sowie die gesetzten knappen Fristen behindern zudem eher das Modellprojekt, als das es dadurch erfolgsorientiert befördert wird. Auch eine Vergabe nach Erbbaurecht wird in der Testphase gänzlich nicht in Betracht gezogen. Kooperative Wohnformen, die in Form von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Eigentum organisiert sind, werden zudem weder explizit noch bevorzugt berücksichtigt.
Die antragstellenden Fraktionen sprechen sich deshalb und auch aufgrund Nichtbefassung des Stadtrates im Vorfeld für einen Stopp des Modellprojektes bzw. der Testphase sowie Aufhebung der Ausschreibungen aus. Da die Betroffenen- und Interessenbeteiligung zur Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren nicht stattgefunden hat, halten wir eine in Betracht gezogene sachgerechte und zielführende Nachbesserung der Ausschreibungen für nicht möglich.

Wir fordern und schlagen den umgehenden Neustart des Modellprojektes „Konzeptvergabe“ unter Beachtung der bereits genannten Stadtratsbeschlüsse vor. Vor dem Hintergrund, dass seitens des Liegenschaftsamtes vorgetragen wird, es gebe keine Beispiele von (erfolgreichen) Konzeptvergaben auf die zurückgegriffen werden könnte, wird vorgeschlagen, vor der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken die Durchführung einer Stadtwerkstatt voranzustellen.

Inhalt der Stadtwerkstatt könnte sein:

  • Wozu dient die Konzeptvergabe?
  • Lernen von Beispielen: Hamburg, Berlin, München, Tübingen, Stuttgart etc.
  • Was heißt das für Leipzig?
  • Was sind die nächsten Schritte gerade in Bezug auf die Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken?

Mit diesem Antrag wollen die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Voraussetzungen schaffen, damit das wohnungspolitische Steuerungsinstrument der Konzeptvergabe erfolgreich im Sinne der gefällten Stadtratsbeschlüsse im Rahmen des Modellprojektes getestet werden kann. Gründlichkeit geht uns dabei vor Schnelligkeit!

Der Beschluss wird die folgt geändert:

Im Doppelhaushalt soll für die Jahre 2017 und 2018 ein zusätzlicher Investitionszuschuss von jeweils zwei Millionen Euro pro Jahr an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) eingeplant werden.

Darüber hinaus soll dieser zusätzliche Investitionszuschuss auch in die mittelfristigen Planungen der LVV aufgenommen werden.

Begründung:

Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) wird derzeit im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes überprüft und soll bis Ende nächsten Jahres durch den Stadtrat beschlossen werden. Daher sehen wir für die beantragte Erhöhung bzw. einen Ausgleichsbetrag bis September 2016 den falschen Zeitpunkt.

Da aber eine bessere und vor allem nachhaltigere finanzielle Ausstattung der LVB unstrittig ist, soll für die Jahre 2017 und 2018 ein Investitionszuschuss – analog zum Doppelhaushalt 2015/16 – in o.g. Höhe erfolgen, der auch in den folgenden Mittelfristplanungen der LVV Niederschlag finden soll.

Beschlussvorschlag:

Unter LT 1 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Ausbau und Verknüpfung von Rad- und Fußwanderwegen entlang an allen Fließgewässern und allen Seen, unter Berücksichtigung der Richtlinien für Integrierte Netzgestaltung.
Die Maßnahmen sind entsprechend zu ergänzen.

Unter LT 7 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Untersuchung des Bauwerkszustandes des bestehenden Abschnittes des Saale-Elster-Kanals zur avisierten wassertouristischen Nutzung und als Hochwasserschutzbauwerk.

Maßnahmen 15.6.10
Schaffung wasserbezogener Infrastruktur:
Cospudener See:
Hinreichende Abtrennung des Badebereiches zu den Schifffahrtswegen durch entsprechende Schifffahrtszeichen.
Begründung:
Erfolgt mündlich

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und SPD

Der Beschluss wird die folgt ergänzt:

  1. In einem der beiden B-Plangebiete Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“ wird eine Kindertagesstätte als Einrichtung der soziale Infrastruktur eingeordnet.
  1. Im weiteren Verfahren wird die Herstellung einer im Umfeld der Bahntrasse verlaufenden Fußweganbindung von den beiden B-Plangebieten Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“ an den S-Bahnhaltepunkt Slevogtstraße geprüft.

Begründung:

In den beiden B-Plangebieten sollen 230 bzw. 410 Wohnungen neu entstehen. Es ist davon auszugehen, dass in die 670 Wohnungen ca. 1.000 bis 1500 neue Bewohner in das Stadtquartier ziehen werden. Deshalb ist es zu kurz gegriffen auf bereits bestehende soziale und Bildungseinrichtungen zu verweisen, da es im gesamten Stadtbezirk Nordwest bereits akute Defizite an Plätzen in Kindertagesstätten und Schulen gibt.

Auch eine fußläufige Anbindung an die S-Bahn am Haltepunkt Slevogtstraße ist für die Bewohner dieses Stadtquartieres wünschenswert.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung setzt bei künftigen Schulhausbauten auch auf Systembauten um die Bauzeiten deutlich zu verringern.
  2. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, das jetzige Schulneubauverfahren dahingehend zu prüfen, ob es hinreichend Flexibilität zur Einbeziehung von Generalbauunternehmen im Systembau bietet oder dahingehend angepasst werden muss. Das Prüfergebnis wird den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau und Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule bis zum IV. Quartal 2016 vorgelegt.

Begründung:

Schulbauten in Systembauweise sind keine Containerbauten, sondern Bauten deren Module oder vorgefertigte Bauteile in Werken gefertigt, dann zur Baustelle transportiert und nach dem Baukastenprinzip schnell zusammengesetzt werden. Mit Systembauten meinen wir auch keinen Einheitsbrei, sondern mit Systembauten sind natürlich individuelle Bauten möglich. Auch die Haltbarkeit der Bauten sind mit konventionellen Bauten vorgleichbar. Mittlerweile gibt es in Deutschland viele Beispiele für Systembauten von Schulen, über Kitas, Sporthallen, Seniorenpflegeheime, Gewerbebauten, Asylunterkünfte und Einkaufszentren.

Die aktuellen Kapazitätserweiterungen durch Raumsysteme an sechs Oberschulstandorten zeigen deutlich die zeitlichen Vorteile des Systembaus in Massivbauweise.

Zugleich haben diese Bauprojekte aber auch erwiesen, dass eine fertige Entwurfsplanung bereits zu detailliert ist, um der jeweiligen spezifischen Anforderungen eines Systembauunternehmens in seinem jeweiligen Produktionsverfahren entsprechen zu können. Deshalb kann es für eine stärkere Einbeziehung der Systembauweise zielführend sein, zunächst nur bis zur Leistungsphase 2 (Vorplanungen) Vorgaben zu machen, um im anschließenden Verfahren dem späteren Bauunternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich bereits auf die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanungen) zu bewerben, um diese nach seinen Anforderungen zu gestalten.

Beschlussvorschlag:

  1. Der jährliche Grundstücksmarktbericht wird zeitgleich mit seiner Veröffentlichung dem Stadtrat als öffentliche Informationsvorlage vorgelegt.
  2. Der Grundstückmarktbericht 2015 soll bis Ende Juni dieses Jahres dem Stadtrat als öffentliche Informationsvorlage vorgelegt werden.

Begründung:

Jährlich im März/April veröffentlicht der Gutachterausschuss den Grundstücksmarktbericht für Leipzig. Hierin werden sämtliche Liegenschaftsübergänge preislich, quantitativ und qualitativ statistisch aufgearbeitet und veröffentlicht. Auf Grund der dynamischen Entwicklung des Liegenschaftsmarktes in Leipzig sehen wir ein erhöhtes öffentliches Interesse. Daher halten wir eine öffentliche Informationsvorlage für die Ratsversammlung für angebracht.

Sebastian_Walther2Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung der Wanderausstellung „Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland“ der Bundeszentrale für politische Bildung in der Zeit vom 18.10.2016 – 30.11.2016 im Kinosaal der städtischen Liegenschaft Gebäude Goerdelerring 20, 04109 Leipzig sicherzustellen.

Sachverhalt:
Auf Grund des großen Zustroms von Flüchtlingen steht auch die Stadt Leipzig mehr denn je vor der Aufgabe der Integration. Wie jüngst eine Befragung der Schülerinnen und Schüler in Leipzig (VI-DA-02067) zeigte, bestehen auch bei vielen jugendlichen Vorbehalte gegen Ausländer und Defizite in der demokratischen Bildung.

Um dem abzuhelfen, Vorurteile abzubauen und die Integration zu befördern ist die Wanderausstellung „Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland“ der Bundeszentrale für politische Bildung ein gutes Mittel um insbesondere Schulklassen zu erreichen. Diese Chance soll die Stadt Leipzig nutzen um die aus der Befragung ersichtlichen Problematiken hinsichtlich Toleranz und Vielfalt sowie demokratischer Bildung zu bewältigen. Darum soll der Kinosaal des Gebäudes Goerdelerring 20 für die Wanderausstellung „Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland“ in der Zeit vom 18.10.2016 – 30.11.2016 rechtzeitig nutzbar gemacht werden.