Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Der Beschluss wird die folgt geändert:

Im Doppelhaushalt soll für die Jahre 2017 und 2018 ein zusätzlicher Investitionszuschuss von jeweils zwei Millionen Euro pro Jahr an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) eingeplant werden.

Darüber hinaus soll dieser zusätzliche Investitionszuschuss auch in die mittelfristigen Planungen der LVV aufgenommen werden.

Begründung:

Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) wird derzeit im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes überprüft und soll bis Ende nächsten Jahres durch den Stadtrat beschlossen werden. Daher sehen wir für die beantragte Erhöhung bzw. einen Ausgleichsbetrag bis September 2016 den falschen Zeitpunkt.

Da aber eine bessere und vor allem nachhaltigere finanzielle Ausstattung der LVB unstrittig ist, soll für die Jahre 2017 und 2018 ein Investitionszuschuss – analog zum Doppelhaushalt 2015/16 – in o.g. Höhe erfolgen, der auch in den folgenden Mittelfristplanungen der LVV Niederschlag finden soll.

Beschlussvorschlag:

Unter LT 1 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Ausbau und Verknüpfung von Rad- und Fußwanderwegen entlang an allen Fließgewässern und allen Seen, unter Berücksichtigung der Richtlinien für Integrierte Netzgestaltung.
Die Maßnahmen sind entsprechend zu ergänzen.

Unter LT 7 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Untersuchung des Bauwerkszustandes des bestehenden Abschnittes des Saale-Elster-Kanals zur avisierten wassertouristischen Nutzung und als Hochwasserschutzbauwerk.

Maßnahmen 15.6.10
Schaffung wasserbezogener Infrastruktur:
Cospudener See:
Hinreichende Abtrennung des Badebereiches zu den Schifffahrtswegen durch entsprechende Schifffahrtszeichen.
Begründung:
Erfolgt mündlich

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und SPD

Der Beschluss wird die folgt ergänzt:

  1. In einem der beiden B-Plangebiete Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“ wird eine Kindertagesstätte als Einrichtung der soziale Infrastruktur eingeordnet.
  1. Im weiteren Verfahren wird die Herstellung einer im Umfeld der Bahntrasse verlaufenden Fußweganbindung von den beiden B-Plangebieten Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“ an den S-Bahnhaltepunkt Slevogtstraße geprüft.

Begründung:

In den beiden B-Plangebieten sollen 230 bzw. 410 Wohnungen neu entstehen. Es ist davon auszugehen, dass in die 670 Wohnungen ca. 1.000 bis 1500 neue Bewohner in das Stadtquartier ziehen werden. Deshalb ist es zu kurz gegriffen auf bereits bestehende soziale und Bildungseinrichtungen zu verweisen, da es im gesamten Stadtbezirk Nordwest bereits akute Defizite an Plätzen in Kindertagesstätten und Schulen gibt.

Auch eine fußläufige Anbindung an die S-Bahn am Haltepunkt Slevogtstraße ist für die Bewohner dieses Stadtquartieres wünschenswert.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung setzt bei künftigen Schulhausbauten auch auf Systembauten um die Bauzeiten deutlich zu verringern.
  2. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, das jetzige Schulneubauverfahren dahingehend zu prüfen, ob es hinreichend Flexibilität zur Einbeziehung von Generalbauunternehmen im Systembau bietet oder dahingehend angepasst werden muss. Das Prüfergebnis wird den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau und Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule bis zum IV. Quartal 2016 vorgelegt.

Begründung:

Schulbauten in Systembauweise sind keine Containerbauten, sondern Bauten deren Module oder vorgefertigte Bauteile in Werken gefertigt, dann zur Baustelle transportiert und nach dem Baukastenprinzip schnell zusammengesetzt werden. Mit Systembauten meinen wir auch keinen Einheitsbrei, sondern mit Systembauten sind natürlich individuelle Bauten möglich. Auch die Haltbarkeit der Bauten sind mit konventionellen Bauten vorgleichbar. Mittlerweile gibt es in Deutschland viele Beispiele für Systembauten von Schulen, über Kitas, Sporthallen, Seniorenpflegeheime, Gewerbebauten, Asylunterkünfte und Einkaufszentren.

Die aktuellen Kapazitätserweiterungen durch Raumsysteme an sechs Oberschulstandorten zeigen deutlich die zeitlichen Vorteile des Systembaus in Massivbauweise.

Zugleich haben diese Bauprojekte aber auch erwiesen, dass eine fertige Entwurfsplanung bereits zu detailliert ist, um der jeweiligen spezifischen Anforderungen eines Systembauunternehmens in seinem jeweiligen Produktionsverfahren entsprechen zu können. Deshalb kann es für eine stärkere Einbeziehung der Systembauweise zielführend sein, zunächst nur bis zur Leistungsphase 2 (Vorplanungen) Vorgaben zu machen, um im anschließenden Verfahren dem späteren Bauunternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich bereits auf die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanungen) zu bewerben, um diese nach seinen Anforderungen zu gestalten.

Beschlussvorschlag:

  1. Der jährliche Grundstücksmarktbericht wird zeitgleich mit seiner Veröffentlichung dem Stadtrat als öffentliche Informationsvorlage vorgelegt.
  2. Der Grundstückmarktbericht 2015 soll bis Ende Juni dieses Jahres dem Stadtrat als öffentliche Informationsvorlage vorgelegt werden.

Begründung:

Jährlich im März/April veröffentlicht der Gutachterausschuss den Grundstücksmarktbericht für Leipzig. Hierin werden sämtliche Liegenschaftsübergänge preislich, quantitativ und qualitativ statistisch aufgearbeitet und veröffentlicht. Auf Grund der dynamischen Entwicklung des Liegenschaftsmarktes in Leipzig sehen wir ein erhöhtes öffentliches Interesse. Daher halten wir eine öffentliche Informationsvorlage für die Ratsversammlung für angebracht.

Sebastian_Walther2Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung der Wanderausstellung „Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland“ der Bundeszentrale für politische Bildung in der Zeit vom 18.10.2016 – 30.11.2016 im Kinosaal der städtischen Liegenschaft Gebäude Goerdelerring 20, 04109 Leipzig sicherzustellen.

Sachverhalt:
Auf Grund des großen Zustroms von Flüchtlingen steht auch die Stadt Leipzig mehr denn je vor der Aufgabe der Integration. Wie jüngst eine Befragung der Schülerinnen und Schüler in Leipzig (VI-DA-02067) zeigte, bestehen auch bei vielen jugendlichen Vorbehalte gegen Ausländer und Defizite in der demokratischen Bildung.

Um dem abzuhelfen, Vorurteile abzubauen und die Integration zu befördern ist die Wanderausstellung „Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland“ der Bundeszentrale für politische Bildung ein gutes Mittel um insbesondere Schulklassen zu erreichen. Diese Chance soll die Stadt Leipzig nutzen um die aus der Befragung ersichtlichen Problematiken hinsichtlich Toleranz und Vielfalt sowie demokratischer Bildung zu bewältigen. Darum soll der Kinosaal des Gebäudes Goerdelerring 20 für die Wanderausstellung „Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland“ in der Zeit vom 18.10.2016 – 30.11.2016 rechtzeitig nutzbar gemacht werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig forciert die Erstellung eines schlüssigen Zukunftkonzeptes für die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ gemeinsam mit den Bürgerkomitee Leipzig e.V. und weiteren geeigneten externen Partnern. Das Konzept ist dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2017 vorzulegen.

  2. Die Stadt Leipzig unterstützt das Schulmuseum in der Weiterentwicklung des Museums. Zur Absicherung einer nachhaltigen Entwicklung des Schulmuseums auf dem Gebiet der demokratischen Bildung in der Stadt Leipzig soll der Kinosaal in der städtischen Liegenschaft Goerdelerring 20 dauerhaft durch das Schulmuseum und den Einrichtungen des Zentrums für demokratische Bildung gemeinsam mit Partnern genutzt werden.

Sachverhalt:

Zu Punkt 1:

Die Erinnerung an die politische Wende 1989 wach zu halten ist eine Verpflichtung für die Stadt Leipzig. Durch das gewaltlose und couragierte Eintreten der Demonstranten, nicht nur in Leipzig, für mehr Freiheit, Mitbestimmung und Demokratie wurde die Deutsche Wiedervereinigung ebenso möglich wie das heutige Leipzig. Das der Stadt Leipzig 1989 eine zentrale Rolle zukam, wurde unter anderen durch das Bürgerkomitee Leipzig aufgearbeitet und im Museum in der Runden Ecke für die Menschen weit über die Grenzen Leipzigs hinaus greif- und verwertbar gemacht. Das Museum ist wichtig für Leipzig, zählt seit Jahren zahlreiche Besucher und sollte erhalten werden. Eine schlüssige Konzeption für die Zukunft ist dafür aber unabdingbar. Spätestens zum 30sten Jahrestag der Ereignisse sollte das Museum zukunftsweisend gestaltet sein. Hierfür sind auch Partner vom Bund und dem Freistaat Sachsen zu gewinnen. Die Erarbeitung des Konzeptes soll diesmal nicht allein den Bürgerkomitee e.V. überlassen werden. In einen ersten Versuch, wo die Stadt Leipzig auch Mittel für die Erstellung eines Konzeptes bereitgestellt hatte, konnte der Verein in der Zeitfrist leider kein Konzept vorlegen.

Zu Punkt 2:

Um nach dem Einzug des Jugendparlamentes in die Räumlichkeiten des Schulmuseums zum 01. Mai 2016 auch künftig die notwendigen Wachstumsmöglichkeiten zu haben, soll der Kinosaal des Gebäudes Goerdelerring 20 dauerhaft vom Schulmuseum bzw. dem Zentrum für demokratische Bildung genutzt werden. Aus dessen Neuausrichtung ergeben sich neue Nutzungsbedarfe für den Saal, der dem Schulmuseum seit über sechs Jahren weder für Sonderausstellungen noch für Veranstaltungen zur Verfügung stand.