Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Sebastian_Walther2Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung der Wanderausstellung „Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland“ der Bundeszentrale für politische Bildung in der Zeit vom 18.10.2016 – 30.11.2016 im Kinosaal der städtischen Liegenschaft Gebäude Goerdelerring 20, 04109 Leipzig sicherzustellen.

Sachverhalt:
Auf Grund des großen Zustroms von Flüchtlingen steht auch die Stadt Leipzig mehr denn je vor der Aufgabe der Integration. Wie jüngst eine Befragung der Schülerinnen und Schüler in Leipzig (VI-DA-02067) zeigte, bestehen auch bei vielen jugendlichen Vorbehalte gegen Ausländer und Defizite in der demokratischen Bildung.

Um dem abzuhelfen, Vorurteile abzubauen und die Integration zu befördern ist die Wanderausstellung „Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland“ der Bundeszentrale für politische Bildung ein gutes Mittel um insbesondere Schulklassen zu erreichen. Diese Chance soll die Stadt Leipzig nutzen um die aus der Befragung ersichtlichen Problematiken hinsichtlich Toleranz und Vielfalt sowie demokratischer Bildung zu bewältigen. Darum soll der Kinosaal des Gebäudes Goerdelerring 20 für die Wanderausstellung „Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland“ in der Zeit vom 18.10.2016 – 30.11.2016 rechtzeitig nutzbar gemacht werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig forciert die Erstellung eines schlüssigen Zukunftkonzeptes für die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ gemeinsam mit den Bürgerkomitee Leipzig e.V. und weiteren geeigneten externen Partnern. Das Konzept ist dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2017 vorzulegen.

  2. Die Stadt Leipzig unterstützt das Schulmuseum in der Weiterentwicklung des Museums. Zur Absicherung einer nachhaltigen Entwicklung des Schulmuseums auf dem Gebiet der demokratischen Bildung in der Stadt Leipzig soll der Kinosaal in der städtischen Liegenschaft Goerdelerring 20 dauerhaft durch das Schulmuseum und den Einrichtungen des Zentrums für demokratische Bildung gemeinsam mit Partnern genutzt werden.

Sachverhalt:

Zu Punkt 1:

Die Erinnerung an die politische Wende 1989 wach zu halten ist eine Verpflichtung für die Stadt Leipzig. Durch das gewaltlose und couragierte Eintreten der Demonstranten, nicht nur in Leipzig, für mehr Freiheit, Mitbestimmung und Demokratie wurde die Deutsche Wiedervereinigung ebenso möglich wie das heutige Leipzig. Das der Stadt Leipzig 1989 eine zentrale Rolle zukam, wurde unter anderen durch das Bürgerkomitee Leipzig aufgearbeitet und im Museum in der Runden Ecke für die Menschen weit über die Grenzen Leipzigs hinaus greif- und verwertbar gemacht. Das Museum ist wichtig für Leipzig, zählt seit Jahren zahlreiche Besucher und sollte erhalten werden. Eine schlüssige Konzeption für die Zukunft ist dafür aber unabdingbar. Spätestens zum 30sten Jahrestag der Ereignisse sollte das Museum zukunftsweisend gestaltet sein. Hierfür sind auch Partner vom Bund und dem Freistaat Sachsen zu gewinnen. Die Erarbeitung des Konzeptes soll diesmal nicht allein den Bürgerkomitee e.V. überlassen werden. In einen ersten Versuch, wo die Stadt Leipzig auch Mittel für die Erstellung eines Konzeptes bereitgestellt hatte, konnte der Verein in der Zeitfrist leider kein Konzept vorlegen.

Zu Punkt 2:

Um nach dem Einzug des Jugendparlamentes in die Räumlichkeiten des Schulmuseums zum 01. Mai 2016 auch künftig die notwendigen Wachstumsmöglichkeiten zu haben, soll der Kinosaal des Gebäudes Goerdelerring 20 dauerhaft vom Schulmuseum bzw. dem Zentrum für demokratische Bildung genutzt werden. Aus dessen Neuausrichtung ergeben sich neue Nutzungsbedarfe für den Saal, der dem Schulmuseum seit über sechs Jahren weder für Sonderausstellungen noch für Veranstaltungen zur Verfügung stand.

Ute_Koehler_Siegel2
Beschluss:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Ausstattung aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit interaktiven Tafeln bis zum Ende des III. Quartals 2016 zu erstellen und dem Stadtrat zur Information vorzulegen.
  2. Die Stadtverwaltung setzt sich beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass bei Schulneubau und bei Schulsanierung interaktive Tafeln mit förderfähig sind.

Begründung:

An immer mehr Schulen lösen interaktive Tafeln die traditionellen Kreidetafeln ab. Dadurch haben die Lehrkräfte ein Instrument in die Hand bekommen, dass die Unterrichtsgestaltung flexibler und vielseitiger machen kann. Bislang sind noch nicht alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit diesen interaktiven Tafeln ausgestattet. Daher wollen wir die Stadtverwaltung beauftragen, hierfür ein Konzept zu erstellen und darauf aufbauend in den städtischen Haushalt hierfür Mittel einzustellen.

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ersetzt:

In Bezug auf den Abschluss der Verwahrkonten und Einzelfallakten berichtet der Oberbürgermeister
im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich, erstmalig am 30.06.2016, über den Fortgang bei der
Aufarbeitung der Altakten. Gegenüber der Ratsversammlung erfolgt der Bericht jährlich, erstmalig
am 31.12.2016.
3. In Bezug auf die laufende Verwaltung der gesetzlichen Vertretung wird der
Rechnungsprüfungsausschuss bei Veräußerungsvorgängen mit einem Wert von über 100 TEUR
(Verkehrswert) des jeweiligen Grundstücks (ggf. zzgl. Gebäude) halbjährlich, erstmalig zum
30.06.2016, informiert.
4. Alle bisherigen Festlegungen aus den Ratsbeschlüssen RBV-1219/12 und RBV-00130/14 zur
Information des Stadtrates durch die Verwaltung werden durch die vorstehenden Reglungen ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Schulsporthallen sollen die spezifischen Anforderungen des Vereinssportes hinreichend berücksichtigt werden. In allen Vorlagen, die die Sanierung bzw. den Neubau von Schulsporthallen betreffen, ist aufzuzeigen, welche Belange des Vereinssportes berücksichtigt werden konnten und welche nicht.

Begründung:

In Leipzig werden derzeit an vielen Stellen neue Schulsporthallen gebaut bzw. grundlegend saniert, die dem Schul- und Vereinssport gleichermaßen dienen sollen. Jedoch ist das bei vielen Schulsporthallen leider nicht der Fall. So wurden in der Vergangenheit zu wenig Duschen (SH 3. Schule, SH Reclam-Gymnasium) eingebaut, es fehlten Hintertornetze (SH 3. Schule, SH Reclam-Gymnasium – inzwischen nachgerüstet), es wurden nicht DIN-gerechte Spielfelder gebaut (Volleyballspielfeld SH 68. Oberschule) und die Schulsporthallen sind zwar als Wettkampfhalle nutzbar, aber es gibt keinerlei Zuschauerplätze (SH 3. Schule, SH Reclam-Gymnasium). Die Sportart Hockey kann beispielsweise inzwischen gar nicht mehr in Schulsporthallen bestritten werden, da die notwendige Ausstattung (Tore mit Holzkern, engmaschige Netze etc.) in keiner Schulsporthalle vorhanden ist. Ein gutes Beispiel wiederum, wo die Anforderungen des Vereinssportes dagegen gut berücksichtigt wurden, ist die Planung zur Sporthalle Sportoberschule in der Goyastraße.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gesamte Baulandfläche des B-Plangebietes (B-Plan Nr. 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung) der Gemarkung Knauthain mit einer Größe von ca. 25 Hektar durch Verkauf oder als Gesellschaftereinlage an die LESG GmbH zu übertragen.
Die LESG übernimmt die Vermarktung der übertragenen Flächen, unmittelbar nach Beschlussfassung des „Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 132.1“ (Siehe Ratsbeschluss v. 25.03.2015 zu A-00053/14).
Begründung:
Die stadteigene LESG GmbH soll vermehrt mit Planung und Projektierung von Kindertagesstätten und Schulen beauftragt werden (siehe Beschluss zum VI-A-01788-NF-02 „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen“ in der RV vom 24. Februar 2016). Wie im Punkt 2 des Antrags beschlossen, sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG zu erhöhen, so beispielsweise auch durch Grundstücksübertragungen.
Durch die Übernahme, die eigenständige Entwicklung, sowie deren späteren Verkauf, kann die LESG notwendige Eigenmittel generieren, die sie für andere Projekte, die sie im Auftrag der Stadt realisiert, als Vorfinanzierung nutzen kann.
Die LESG war bis zum Jahr 2010 bereits mit der Vermarktung der Baugrundstücke in den Siedlungsgebieten A, B und F seitens der Stadt beauftragt. Aufgrund der damaligen schwierigen Situation auf dem Grundstücksmarkt konnte diese Vermarktung nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Der Grundstücksmarkt hat sich jedoch in jüngster Zeit zum Positiven verändert und wir sehen nunmehr gute Vermarktungschancen durch die LESG.

Antrag der SR C. Schulze, SR N.-P. Witte, SR D. v.d. Heide, SR M. Weickert

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Umsetzung des integrierten Verkehrskonzeptes Leipzig-Altlindenau den im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmeplan zeitlich, personell und finanziell bis zum 30.09.2016 so zu untersetzen, dass zeitnah signifikante Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere auf der Nordseite des Lindenauer Marktes, erreicht werden. Geeignete Lösungen sollen unter Beteiligung von ASW und VTA bei einem Bürger-Workshop diskutiert und
eine klare Umsetzungsperspektive gegeben werden.

Begründung:
In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 03.03.2016 wurde das durch Stadtlabor erarbeitete umfangreiche Gutachten zur besseren Verkehrsorganisation in Altlindenau mit besonderem Fokus auf den Lindenauer Markt öffentlich vorgestellt. Im Auftrag des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) in Kooperation mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) wurden im Gutachten zahlreiche kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen benannt und vorgestellt. Derzeit
existiert jedoch noch keine Zeitschiene, wann diese Maßnahmen umgesetzt werden können, außer der Ankündigung eines Bürger-Workshops im Frühjahr dieses Jahres. Insbesondere das fehlende Mandat des Stadtrates, das derzeit eine Umsetzungsstrategie verhindert, soll mit diesem Antrag geheilt werden.
Außerdem müssen notwendige Mittel im Doppelhaushalt 2017/18 seitens der Verwaltung vorgemerkt und eingeplant und die personelle Ausstattung im ASW und VTA im notwendigen Umfang angepasst werden.
Insbesondere der Wunsch einer besseren Aufteilung des Straßenraumes auf der Nordseite des Lindenauer Marktes und einer spürbaren Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer ist Kernaussage der Bürgerschaft in o.g. Veranstaltung gewesen. Daher sollen hier kurzfristige Maßnahmen abschließend im Bürger-Workshop vorgestellt und in diesem Jahr noch umgesetzt werden.