Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

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Beschluss:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Ausstattung aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit interaktiven Tafeln bis zum Ende des III. Quartals 2016 zu erstellen und dem Stadtrat zur Information vorzulegen.
  2. Die Stadtverwaltung setzt sich beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass bei Schulneubau und bei Schulsanierung interaktive Tafeln mit förderfähig sind.

Begründung:

An immer mehr Schulen lösen interaktive Tafeln die traditionellen Kreidetafeln ab. Dadurch haben die Lehrkräfte ein Instrument in die Hand bekommen, dass die Unterrichtsgestaltung flexibler und vielseitiger machen kann. Bislang sind noch nicht alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit diesen interaktiven Tafeln ausgestattet. Daher wollen wir die Stadtverwaltung beauftragen, hierfür ein Konzept zu erstellen und darauf aufbauend in den städtischen Haushalt hierfür Mittel einzustellen.

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ersetzt:

In Bezug auf den Abschluss der Verwahrkonten und Einzelfallakten berichtet der Oberbürgermeister
im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich, erstmalig am 30.06.2016, über den Fortgang bei der
Aufarbeitung der Altakten. Gegenüber der Ratsversammlung erfolgt der Bericht jährlich, erstmalig
am 31.12.2016.
3. In Bezug auf die laufende Verwaltung der gesetzlichen Vertretung wird der
Rechnungsprüfungsausschuss bei Veräußerungsvorgängen mit einem Wert von über 100 TEUR
(Verkehrswert) des jeweiligen Grundstücks (ggf. zzgl. Gebäude) halbjährlich, erstmalig zum
30.06.2016, informiert.
4. Alle bisherigen Festlegungen aus den Ratsbeschlüssen RBV-1219/12 und RBV-00130/14 zur
Information des Stadtrates durch die Verwaltung werden durch die vorstehenden Reglungen ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Schulsporthallen sollen die spezifischen Anforderungen des Vereinssportes hinreichend berücksichtigt werden. In allen Vorlagen, die die Sanierung bzw. den Neubau von Schulsporthallen betreffen, ist aufzuzeigen, welche Belange des Vereinssportes berücksichtigt werden konnten und welche nicht.

Begründung:

In Leipzig werden derzeit an vielen Stellen neue Schulsporthallen gebaut bzw. grundlegend saniert, die dem Schul- und Vereinssport gleichermaßen dienen sollen. Jedoch ist das bei vielen Schulsporthallen leider nicht der Fall. So wurden in der Vergangenheit zu wenig Duschen (SH 3. Schule, SH Reclam-Gymnasium) eingebaut, es fehlten Hintertornetze (SH 3. Schule, SH Reclam-Gymnasium – inzwischen nachgerüstet), es wurden nicht DIN-gerechte Spielfelder gebaut (Volleyballspielfeld SH 68. Oberschule) und die Schulsporthallen sind zwar als Wettkampfhalle nutzbar, aber es gibt keinerlei Zuschauerplätze (SH 3. Schule, SH Reclam-Gymnasium). Die Sportart Hockey kann beispielsweise inzwischen gar nicht mehr in Schulsporthallen bestritten werden, da die notwendige Ausstattung (Tore mit Holzkern, engmaschige Netze etc.) in keiner Schulsporthalle vorhanden ist. Ein gutes Beispiel wiederum, wo die Anforderungen des Vereinssportes dagegen gut berücksichtigt wurden, ist die Planung zur Sporthalle Sportoberschule in der Goyastraße.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gesamte Baulandfläche des B-Plangebietes (B-Plan Nr. 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung) der Gemarkung Knauthain mit einer Größe von ca. 25 Hektar durch Verkauf oder als Gesellschaftereinlage an die LESG GmbH zu übertragen.
Die LESG übernimmt die Vermarktung der übertragenen Flächen, unmittelbar nach Beschlussfassung des „Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 132.1“ (Siehe Ratsbeschluss v. 25.03.2015 zu A-00053/14).
Begründung:
Die stadteigene LESG GmbH soll vermehrt mit Planung und Projektierung von Kindertagesstätten und Schulen beauftragt werden (siehe Beschluss zum VI-A-01788-NF-02 „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen“ in der RV vom 24. Februar 2016). Wie im Punkt 2 des Antrags beschlossen, sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG zu erhöhen, so beispielsweise auch durch Grundstücksübertragungen.
Durch die Übernahme, die eigenständige Entwicklung, sowie deren späteren Verkauf, kann die LESG notwendige Eigenmittel generieren, die sie für andere Projekte, die sie im Auftrag der Stadt realisiert, als Vorfinanzierung nutzen kann.
Die LESG war bis zum Jahr 2010 bereits mit der Vermarktung der Baugrundstücke in den Siedlungsgebieten A, B und F seitens der Stadt beauftragt. Aufgrund der damaligen schwierigen Situation auf dem Grundstücksmarkt konnte diese Vermarktung nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Der Grundstücksmarkt hat sich jedoch in jüngster Zeit zum Positiven verändert und wir sehen nunmehr gute Vermarktungschancen durch die LESG.

Antrag der SR C. Schulze, SR N.-P. Witte, SR D. v.d. Heide, SR M. Weickert

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Umsetzung des integrierten Verkehrskonzeptes Leipzig-Altlindenau den im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmeplan zeitlich, personell und finanziell bis zum 30.09.2016 so zu untersetzen, dass zeitnah signifikante Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere auf der Nordseite des Lindenauer Marktes, erreicht werden. Geeignete Lösungen sollen unter Beteiligung von ASW und VTA bei einem Bürger-Workshop diskutiert und
eine klare Umsetzungsperspektive gegeben werden.

Begründung:
In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 03.03.2016 wurde das durch Stadtlabor erarbeitete umfangreiche Gutachten zur besseren Verkehrsorganisation in Altlindenau mit besonderem Fokus auf den Lindenauer Markt öffentlich vorgestellt. Im Auftrag des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) in Kooperation mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) wurden im Gutachten zahlreiche kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen benannt und vorgestellt. Derzeit
existiert jedoch noch keine Zeitschiene, wann diese Maßnahmen umgesetzt werden können, außer der Ankündigung eines Bürger-Workshops im Frühjahr dieses Jahres. Insbesondere das fehlende Mandat des Stadtrates, das derzeit eine Umsetzungsstrategie verhindert, soll mit diesem Antrag geheilt werden.
Außerdem müssen notwendige Mittel im Doppelhaushalt 2017/18 seitens der Verwaltung vorgemerkt und eingeplant und die personelle Ausstattung im ASW und VTA im notwendigen Umfang angepasst werden.
Insbesondere der Wunsch einer besseren Aufteilung des Straßenraumes auf der Nordseite des Lindenauer Marktes und einer spürbaren Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer ist Kernaussage der Bürgerschaft in o.g. Veranstaltung gewesen. Daher sollen hier kurzfristige Maßnahmen abschließend im Bürger-Workshop vorgestellt und in diesem Jahr noch umgesetzt werden.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss RBV-1276/12 der Ratsversammlung vom 20.06.2012 – 2.Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes sowie 2.Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig – wird für die Jahre 2017 – 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert: 
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und wirtschaftliche Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.
2. Die geplante Nettokredittilgung in Höhe von 112,8 Mill. EUR (incl. Sondertilgung) wird im Gesamtzeitraum 2017 – 2020 um maximal 100 Millionen Euro abgesenkt. In den jeweiligen Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung geplant.
3. Die Tilgungsreduzierung (FinHH) wird zusätzlich für bauliche Investitionen an kommunaler Infrastruktur, vorrangig zur Finanzierung von Schulen, eingesetzt und mit ausreichend Personal für die Planung der Maßnahmen untersetzt.
4. Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass das bisherige Urteil im KWL-Prozess auch im Zuge der Zulassung des Berufungsverfahrens Bestand hat. Sollte sich wider Erwarten ein für die Stadt Leipzig negatives Urteil ergeben, gilt der Beschlusspunkt 2 als aufgehoben. Er ist dann der aktuellen Situation anzupassen und erneut ins Verfahren zu geben.
5. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen des „Finanzberichtes zum Stichtag 31.12.“ über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption und ggf. der Rückführung der Bürgschaften. Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens 30.06.2020.

Information:
A) In Anlehnung an den RBV-1276/12 sollen die Bürgschaften im laufenden und den folgenden Haushaltsjahren nicht über 300 Mill. EUR steigen.
B) Von den vorgegebenen Orientierungswerten für die Entschuldung kann im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung wie folgt abgewichen werden:
1) in Zeiten wirtschaftlicher Depression, d. h. sinkender Steuereinnahmen und/oder sinkender Zuweisungen durch Land, Bund und EU und/oder
2) durch steigende Ausgaben aufgrund von zusätzlichen Pflicht- und Weisungsaufgaben ohne ausgleichende Kofinanzierung von Land, Bund und EU.

Sachverhalt:
Leipzig ist eine der am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands. Sie wird gern als „Boomtown des Ostens“ durch die überregionalen Medien bezeichnet. Zunehmende Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze und ein vielfältiges kulturelles Angebot stehen dafür.
Für Leipzig heißt dies, dass die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, vor allem in Schulen und Kitas, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Sanierung von Straßen und Brücken und in die Unterstützung von preiswertem Wohnraum (u. a. LWB) nicht nachlassen darf, sondern forciert werden muss.
Doch für diesen Ausbau stehen Leipzig fast keine finanziellen Reserven zur Verfügung. Ein eher mittlerer dreistelliger Millioneneurobetrag fehlt allein für die Umsetzung des notwendigen Schulhausneu- und -ausbaus sowie der dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, vom Investitionsbedarf in den v. g. anderen Bereichen und des dafür nötigen personellen Aufbaus ganz zu schweigen. Der Abbau des vorhandenen Investitionsstaus von mehr als einer Milliarde Euro ist u.a. auch durch fehlende Eigenmittel und mangels mindestens nicht ausreichender investiver Schlüsselzuweisungen durch das Land in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Stadt gefährdet.
Die bei den Kitainvestitionen überwiegend als Ersatz dienenden „Miet- bzw. privaten Finanzierungsmodelle“ helfen da nur im absoluten Ausnahmefall, da diese in der Regel doppelt so teuer sind und im Ergebnis künftige Haushalte der Stadt noch mehr einengen. Daher muss die jetzt gültige Entschuldungskonzeption an die Realität angepasst werden. Leipzig kann nicht weiter konsolidieren, wie dies schrumpfende Städte zu tun pflegen. Leipzig muss in sein Wachstum investieren. Daher sollen in einem ersten Schritt für den Zeitraum 2017 – 2020 bis zu 100 Millionen Euro weniger in die Entschuldung, sondern vorrangig für Investitionen und grundlegende Sanierungen von Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zuzüglich Fördermittel stünden dann etwa 200 bis 250 Millionen Euro zusätzlich für die Forcierung u. a. der v. g. Maßnahmen bereit.
Jedes Unternehmen, das wächst und wachsen will, muss investieren. Dies funktioniert in der Regel auch unter Einbeziehung eines Fremdmittelanteils. Leipzig soll und wird sich nicht wie in den neunziger Jahren verschulden. Aber im Angesicht der immensen Investitionsbedarfe einer stark wachsenden Stadt, im Einklang von „Neuem Kommunalen Finanzmanagement“ und Bilanzierung, einer robusten Eigenkapitalquote I Leipzigs mit 40,8 % (EK II: 63,9 %; siehe S. 151, DS 206/14,
„Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 …“ ) muss und kann die Entschuldung zeitlich gestreckt werden. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von zunehmenden Steuereinnahmen profitieren.

Antrag der SR M. Weber, SR U.E. Gabelmann, SR K. Schenk, SR F. Riekewald, SR M. Götze

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, dass in Bezug auf die Straßenbahninfrastruktur der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH kein Rückbau der Straßenbahngleise und der Tragwerke für den Fahrstrom auf dem Abschnitt zwischen
Connewitz Kreuz und Stadtgrenze erfolgt, mindestens bis zur Beschlussfassung des künftigen Nahverkehrsplans.

Begründung:
Siehe Originalantrag