Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschluss:

Um die Arbeitsfähigkeit des Offenen Freizeittreffs und der anderen dort tätigen Vereine/Institutionen zu sichern, wird die Stadtverwaltung unter Beteiligung der im Objekt ansässigen Träger ein Entwicklungskonzept erarbeiten. Dabei werden die ggf. bestehenden Bedarfe anderer Leistungsbereiche und Ämter (wie z. B. der Oberschule Portitz, des Sozialamtes, des Kulturamtes, des Amtes für Sport) berücksichtigt.

Als Grundlage für die konzeptionelle Arbeit wird ein bauliches Gutachten in Auftrag gegeben, um Varianten für die bauliche Ertüchtigung und deren Kosten in erster Abschätzung zu erarbeiten.

Sachverhalt:

Im Mai 2014 wurden die Nutzer des Objektes in der Klingenthaler Straße 14 in Thekla vom Amt für Jugend, Familie und Bildung informiert, dass sie in diesem Gebäude aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs keine Perspektive haben. Sie wurden aufgefordert, sich nach anderen Räumlichkeiten umzusehen.

Hauptnutzer des Gebäudes ist der OFT „50° NordOst“ in Trägerschaft des IB. Es ist der einzige Freizeittreff für Kinder und Jugendliche im Planungsraum. Laut Jugendhilfeplan ist ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Nordost vorzuhalaten. Die Suche nach alternativen Räumlichkeiten hat ergeben, dass es diese zumindest im näheren Umfeld nicht gibt. Das hat die Antragsteller bewogen, zu beantragen, das Objekt in der Klingenthalter Straße so weit zu entwickeln und instandzusetzen, dass die Arbeitsfähigkeit der dort ansässigen Vereine und Institutionen für die nächsten Jahre gesichert ist.

Mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2015/2016 stehen Planungsmittel (2015) und Investitionsmittel (2016) zur Verfügung.

Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. sich beim Freistaat Sachsen für eine Online-Beantragung von Wohngeld einzusetzen und
  2. zu prüfen ob eine Online-Beantragung auch bei anderen Sozialleistungen, wie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, möglich ist.

Begründung:

Wohngeldanträge können im digitalisierten Zeitalter immer noch nicht online gestellt werden. Zurzeit ist es lediglich möglich die Anträge auf der Homepage herunter zu laden und anschließend ausgefüllt und unterschrieben an die entsprechende Dienststelle postalisch zu versenden oder persönlich abzugeben.

Da die Länder als Vollzugsbehörden für die Auszahlung des Wohngelds, somit auch für alle Anpassungen, Aktualisierungen der Wohngeldbearbeitung, zuständig sind, muss eine Online-Bearbeitung von Sachsen für alle Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet letztlich, dass die Initiative auch vom Freistaat erfolgen muss.

Beschluss:
Zur nachhaltigen Beseitigung des Schimmels veranlasst die Stadtverwaltung unmittelbar nach Abschluss der Planungsmaßnahmen noch im Jahr 2016 die energetische Sanierung der Kindertagesstätte Pünktchen in Leipzig-Lößnig. Die energetische Sanierung soll optimaler Weise im Betrieb und damit ohne Schließung der Kindertagesstätte realisiert werden. Die geschätzten Kosten von 300.000 Euro werden durch eine Neupriorisierung bei den Mitteln für bauliche Unterhaltung von Schulen und Kindertagesstätten oder bei anhaltender guter wirtschaftlicher Entwicklung zusätzlich bereitgestellt wird.

Begründung

Anfang 2015 wurde in der Kindertagesstätte Pünktchen in Leipzig-Lößnig Schimmelbefall entdeckt und zügig fachgerecht beseitigt. Anschließend hat die Stadtverwaltung in einem Brief an die Eltern zwar signalisiert, dass die Planungen für eine energetische Sanierung stattfindet, eine Einordnung in den Haushalt aber nicht vor 2017 möglich ist, da die Prioritätenliste bereits beschlossen ist. Aufgrund der gesundheitsschädlichen Wirkung von Schimmel und der zusätzlichen Kosten, die bei weiterer fachgerechter Schimmelbeseitigung entstehen ist die Maßnahme vor zu ziehen. Das Wiederauftreten des Schimmelbefalls ist sehr wahrscheinlich, da in der Kindertagesstätte die Fenster ausgetauscht wurden ohne die äußere Hülle mit zu realisieren.

Beschluss:
Die Stadt Leipzig wird beauftragt ein Konzept für das Errichten von Bewegungsparcours in jeden Stadtbezirk, als Baustein im Sportprogramm 2016 bis 2024, aufzustellen. Das Errichten von Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk kann hierbei auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung, Sanierung und/oder Erweiterung von bereits bestehenden Spielplätzen geplant werden. Insbesondere sollten auch Fördermöglichkeiten und die Einwerbung von Sponsoring-Mitteln mit geprüft werden. Bei der Gestaltung der Bewegungsparcours sind Bürger und Sportvereine mit einzubeziehen.

Begründung:

Im aktuellen Sportprogramm liegt der Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendsport. Mit Blick auf die demografische Veränderung und veränderten Mitglieder Zusammensetzung in den Vereinen sollte auch der Gesundheits-, Reha- und Generationsübergreifende Sport mit in den Focus rücken. Bewegungsparcours sind hierbei ein Baustein. Bewegung ist wichtig und gesundheitsfördernde Angebote gehören deshalb zur kommunalen Gestaltungsaufgabe.

Ein Bewegungsparcours wird im Freien aufgestellt und stellt ein wohnortnahes und kostenfreies sportliches Angebot dar. Er besteht aus mehreren Geräten, die allen Altersgruppen Bewegungsmöglichkeiten bieten. Gerade auf die motorischen Anforderungen der älteren Generation sind diese Geräte optimal ausgerichtet. Aber auch Kinder können auf den Geräten ihren Gleichgewichtssinn trainieren. Ein Bewegungsparcours ist damit Bewegungs-, Gesundheits- und Entwicklungsförderung in einem. Er ist außerdem ein ausgezeichneter Treffpunkt der Generationen – ein Aspekt, der vor dem Hintergrund des demografischen Wandels an Bedeutung gewinnt.

Beschlussvorschlag:

Die folgenden Punkte werden dem Beschlussvorschlag hinzugefügt:
11. Eine Konkretisierung der Begriffe „Starkes Wachstum“ und „Angespannter Wohnungsmarkt“ an Hand fester, bezifferbarer Indikatoren erfolgt im 1. Halbjahr 2016 zeitgleich mit der Veröffentlichung der Bevölkerungsprognose 2016 und wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
12. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich noch 2015 beim Freistaat Sachsen für eine „Soziale Wohnungsbauförderung“, insbesondere für die Großstädte, einzusetzen.
13. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Leipzig die Voraussetzungen zu schaffen, um Wohnungsbauförderungsprogramme sofort nach Vorliegen dieser auch umsetzen zu können.

Begründung:
Mit Stichtag 30.09.2015 lebten in Leipzig 560.647 Einwohner. Es ist somit davon auszugehen, dass das Vorjahreswachstum von 12.600 zusätzlichen Einwohnern im Jahr 2015 erneut übertroffen wird. Seit der letzten Bevölkerungszählung 2010/2011 ist dieses Phänomen jedes Jahr der Fall. Leipzig ist damit aktuell die dynamischste Großstadt in Deutschland. Die im Wohnungspolitischen Konzept benannten Indikatoren (Haushaltszahlen, Altersstrukturentwicklung, Wohnungszuwachs, Mieten,
Bestandsinvestitionen, Leerstand und stadträumliche Entwicklung) müssen daher mit nachvollziehbaren Zahlen unterlegt werden, damit eine Einschätzung hinsichtlich der Frage, ob in Leipzig ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, abschließend vorgenommen werden kann.
Da die derzeit nicht marktaktiven leer stehenden Wohnungen in den kommenden Jahren infolge von weiteren Sanierungen gegen Null absinken und der marktaktive Leerstand nach derzeitiger Prognose Ende 2016 nicht mehr existiert, brauchen wir in Leipzig dringend zusätzlichen Neubau zu bezahlbaren Preisen. Daher ist eine soziale Wohnungsneubauförderung durch den Freistaat für Leipzig notwendig. Sachsen erhält vom Bund jährlich ca. 60 Millionen Euro Kompensationsmittel für
Wohnraumförderung, die aber von der Landesregierung aktuell nicht einem sozialgebundenen Wohnungsneubau zugeführt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. (Neu) Die Straßenbahnlinie 9 wird auf dem Streckenabschnitt Connewitz Kreuz bis zur Stadtgrenze auch nach dem Fahrplanwechsel Ende November 2015 bis mindestens zur Beschlussfassung des fortzuschreibenden Nahverkehrsplanes weiter betrieben.
2. (Neu) Zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wird ein externes Gutachten dem Stadtrat vorgelegt, in welchem untersucht wird, wie sich die Fahrgastpotentiale im MDV Liniennetz Zone 110 weiter steigern lassen. Besondere Berücksichtigung gilt dabei den Hinweisen des Fahrgastverbandes ProBahn zur Linie 9 bzgl. einer Streckenverlängerung und ob eine Einstellung der Straßenbahn im o.g. Abschnitt notwendig ist.
3. alter Pkt. 2

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um einen Änderungsbereich 15 ergänzt:
Bereich zwischen Auenweg, Großmiltitzer Straße, Lützner Straße und dem Grünzug entlang des Fließgewässers Zschampert in der Gemarkung Miltitz.

Begründung:
Gemäß den Abwägungen der Einwendungen zur Fortschreibung des FNPs 2014 Seite 2/3
(lfd. Nr. II-71.1 und II-71.2) wurden die Anregungen aus dem OR Miltitz, das genannte Gebiet als „Wohnbaufläche“ bzw. „Gemischte Baufläche“ auszuweisen, nicht mehr Gegenstand des damals laufenden Verfahrens, um letzteres zu einem baldigen Abschluss zu bringen. Es wurde stattdessen eine mittelfristige Darstellung im FNP angestrebt.
Diese sollte mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden. Soweit es stadtentwicklungspolitisches Ziel der Stadt werden sollte, eine bauliche Nutzung der genannten Fläche anzustreben, sollte der FNP zu gegebener Zeit entsprechend angepasst werden. Aus Sicht des Antragstellers sind die Anregungen zur Entwicklung des Gebietes stadtentwicklungspolitisch anzustreben, denn sie brächten entsprechend dem wohnungspolitischen Konzept der Stadt sowohl mehr Wohnraumangebote mit sich, als auch einen sozial gemischten Erhalt und eine Weiterentwicklung des Stadtbezirks Leipzig-West. Hinzu kommt eine parallele Entwicklung des Naherholungsgebietes Kulkwitzer See, die Schließung einer stadtbaulichen Lücke an der Verbindung zwischen Grünau und Miltitz, sowie die Entwicklung einer ungenutzten Brachfläche direkt an den Toren der Stadt.
Eine Darstellung der Entwicklungspotenziale im FNP ist auch deshalb angeraten, weil es sich im vorliegenden Fall um eine Abweichung vom Landschaftsplan handelt.