Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um einen Änderungsbereich 15 ergänzt:
Bereich zwischen Auenweg, Großmiltitzer Straße, Lützner Straße und dem Grünzug entlang des Fließgewässers Zschampert in der Gemarkung Miltitz.

Begründung:
Gemäß den Abwägungen der Einwendungen zur Fortschreibung des FNPs 2014 Seite 2/3
(lfd. Nr. II-71.1 und II-71.2) wurden die Anregungen aus dem OR Miltitz, das genannte Gebiet als „Wohnbaufläche“ bzw. „Gemischte Baufläche“ auszuweisen, nicht mehr Gegenstand des damals laufenden Verfahrens, um letzteres zu einem baldigen Abschluss zu bringen. Es wurde stattdessen eine mittelfristige Darstellung im FNP angestrebt.
Diese sollte mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden. Soweit es stadtentwicklungspolitisches Ziel der Stadt werden sollte, eine bauliche Nutzung der genannten Fläche anzustreben, sollte der FNP zu gegebener Zeit entsprechend angepasst werden. Aus Sicht des Antragstellers sind die Anregungen zur Entwicklung des Gebietes stadtentwicklungspolitisch anzustreben, denn sie brächten entsprechend dem wohnungspolitischen Konzept der Stadt sowohl mehr Wohnraumangebote mit sich, als auch einen sozial gemischten Erhalt und eine Weiterentwicklung des Stadtbezirks Leipzig-West. Hinzu kommt eine parallele Entwicklung des Naherholungsgebietes Kulkwitzer See, die Schließung einer stadtbaulichen Lücke an der Verbindung zwischen Grünau und Miltitz, sowie die Entwicklung einer ungenutzten Brachfläche direkt an den Toren der Stadt.
Eine Darstellung der Entwicklungspotenziale im FNP ist auch deshalb angeraten, weil es sich im vorliegenden Fall um eine Abweichung vom Landschaftsplan handelt.

Der bestehende Beschlussvorschlag soll um die folgenden Punkte ergänzt werden (der bestehende
BP 4 wird damit zu BP 6):
4. Die Standorte der derzeit existierenden 25 Mobilitätsstationen werden evaluiert.
5. Künftige Standorte dieser Mobilitätsstationen bzw. öffentlicher Ladestationen sollen
gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt werden.

Begründung:
Die im Sommer dieses Jahres ans Netz gegangenen Mobilitätsstationen weisen keine
flächendeckende Verbreitung im Stadtgebiet auf. Insbesondere im Nord-Mitte-Süd-Bereich unserer
Stadt wurden diese Stationen errichtet. Daher sollen künftig neue Stationen insbesondere in
Stadtteilen entstehen bzw. dorthin verlagert werden, die zum aktuellen Zeitpunkt noch unterversorgt
sind.

Der Stadtrat möge ergänzend zum Beschlussvorschlag beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Errichtung zusätzlicher Stellplätze für alternative Fahrzeuge, insbesondere Elektrofahrzeuge auch außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ermöglicht werden kann. Der Stadtrat ist über das Ergebnis bis spätestens zur Vorlage des Satzungsbeschlusses zu informieren.

Begründung:
Leipzig versucht sich als „Hauptstadt der Elektromobilität“ bzw. als „Stadt der intelligenten Mobilität“ zu positionieren. Dies ist sowohl wirtschafts- wie auch verkehrs- und umweltpolitisch sinnvoll. Parallel wird an weiteren Detailkonzepten zur Umsetzung dieser Ziele gearbeitet.
Aus Sicht des Antragstellers gehört dazu auch die Förderung der Elektromobilität durch bessere Nutzungsmöglichkeiten, wie das Abstellen und Aufladen der Fahrzeuge. Elektrofahrzeuge haben den Vorteil, dass sie kaum Lärm und keine Abgasemissionen verursachen. Nach aktuellem Entwurf ist die Errichtung zusätz

Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge einer noch effektiveren Verlagerung des Verkehrs auf den Mittleren Ring auch der Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße in das mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau aufgenommen bzw. bei der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für den Leipziger Norden (im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+) berücksichtigt werden kann.

Begründung:
Der Ausbau dieser Kreuzung ist sinnvoll, um den zunehmenden (Durchgangs)verkehr insbesondere in Ost-West-Richtung im Leipziger Norden, vor allem in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs, noch besser auf der Trasse des Mittleren Ringes abzuwickeln. Dafür wären nach einer ersten Schätzung Mittel in Höhe von ca. 300.000 Euro notwendig.
Im aktuell vom Stadtrat beschlossenen mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist der Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße derzeit nicht enthalten.
Bezug nehmend auf den aktuellen Vorschlag zur Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Stötteritz und Probstheida soll auch ein Verkehrskonzept für den Leipziger Norden (im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+) erarbeitet werden. Darin soll nach Möglichkeit der Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße berücksichtigt werden.

Beschluss:

Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Mitte 2016 ein Konzept, um das EU-weite Bestreben zur Reduktion von Kunststoffmüll, im Besonderen von Plastiktüten, zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Gründung eines runden Tisches zur Beratung konkreter Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den umweltpolitisch aktiven Verbänden der Stadt Leipzig

  • Umstellung von Plastiktüten auf aus recycelten Papier hergestellte Tüten oder fair gehandelte Baumwollbeutel in allen städtischen Einrichtungen sowie in der Verwaltung der Stadt Leipzig

  • Aufnahme von Gesprächen mit dem Leipziger Einzelhandel mit dem Ziel, die Plastiktütenausgabe, vor allem die kostenlose, messbar zu reduzieren und die gegenwärtigen Tüten durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen sowie langfristig die Vergabe von Plastiktüten vollkommen zu unterlassen

  • Entwicklung geeigneter Öffentlichkeitsarbeit in allen städtischen Bereichen

  • Anstoß von Weiterbildungsprojekten in Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren und vergleichbaren Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Müllvermeidung.

Begründung:
Plastiktüten sind eine starke Belastung für unsere Umwelt. Sie werden unter hohem Energieaufwand und dem unnötigen Verbrauch von Erdöl hergestellt. Zwar sind die Tüten nicht kompostierbar, sie zerfallen jedoch in kleine Partikel, die eine Gefahr für Land- und Meerestiere darstellen. So wurden Tüten und Plastikreste bereits in den Mägen von Walen, Seevögeln und Schildkröten gefunden. Bis zu 94 Prozent aller Vögel in der Nordsee fressen Plastik, schätzt die EU-Kommission. Das Verbrennen des Plastikmülls beschleunigt zudem den Klimawandel.
Nach Angaben der EU-Kommission wurden in der Europäischen Union 2010 über acht Milliarden Kunststofftüten weggeworfen. Zurzeit verbraucht jeder Europäer im Durchschnitt 198 Plastiktüten pro Jahr, in Deutschland sind es immerhin 71.
Die EU will mit der Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) – durch Beschluss im Europäischen Parlament vom 28.04.2015 – den Verbrauch von umweltschädlichen Plastiktüten in den nächsten Jahren deutlich reduzieren: Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich darauf, dass bis Ende 2019 jeder EU-Bürger im Schnitt pro Jahr nur noch maximal 90 Plastiktüten verbrauchen soll. Sechs Jahre später sollen es sogar nur noch 40 sein. Mitgliedsstaaten können alternativ oder zusätzlich eine Bezahlpflicht für Plastiktüten einführen. Darüber hinaus können sie selbst entscheiden, welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen, um den Verbrauch an Kunststoff-Tragetaschen zu senken. Für besonders leichte Kunststofftüten, die insbesondere zur Verpackung loser Lebensmittel verwendet werden, sollen Ausnahmen möglich sein. Damit soll vermieden werden, dass stattdessen ressourcenintensivere Verpackungsmaterialien zum Einsatz kommen. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Dialog mit Umwelt- und Verbraucherverbänden, den Ländern sowie der betroffenen Wirtschaft geeignete Maßnahmen nunmehr zu erörtern. Diese Maßnahmen können regulatorischer als auch freiwilliger Art sein.

Natürlich kann eine Reduktion des Verbrauchs nicht alles lösen, denn auch ein Stoffbeutel muss einige Male getragen werden, um z.B. ein positive Energiebilanz zu erhalten. Deswegen fordert dieser Antrag auch geeignete Maßnahme zur Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung sowie eine fortgesetzte Diskussion mit den aktiven Umweltverbänden der Stadt Leipzig.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung legt bis Ende 2015 ein vollständiges Konzept zur Optimierung der Verkehrssteuerung – insbesondere an den Lichtsignalanlagen – und zur weiteren Gestaltung und Verkehrsaufteilung der Georg-Schumann-Straße vor.

Begründung:
Die Verkehrsaufteilung und die künftige Gestaltung in der Georg-Schumann-Straße werden derzeit intensiv diskutiert.
Die einen sehen die Durchlassfähigkeit für Individual- und Wirtschaftsverkehr, sowie ÖPNV auf der Straße gefährdet, die anderen wollen insbesondere den ÖPNV und den Radverkehr stärken und die Aufenthaltsqualität erhöhen und somit die weitere Revitalisierung der G.-Schumann-Straße ermöglichen.
Eine zeitgemäße Verkehrsplanung sollte daher zum einen die Steuerung der Verkehre – insbesondere an den Lichtsignalanlagen – optimieren, zum anderen die künftige Gestaltung und Verkehrsaufteilung konzeptionell darlegen.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass innerhalb der Zielvereinbarung 2016 zwischen Jobcenter und Stadt Leipzig Quoten für die Integration von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung definiert werden.

  2. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE PLUS der Caritas, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sind spätestens im November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren.

  3. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel direkte Ansprechpartner für Flüchtlinge in beiden Einrichtungen zu haben.

  4. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel berufsspezifische Deutschsprachkurse verstärkt anzubieten.

Begründung

Ende 2014 sind für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung mehrere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in Kraft getreten. Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich dadurch für beide Gruppen von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Danach besteht für beide Gruppen grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d. h. weiterhin muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, dem jedoch auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit zustimmen muss.

Da Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nunmehr deutlich früher am Arbeitsmarkt teilhaben können, sind sie auch frühzeitig von den bestehenden Regelsystemen zur Arbeitsmarktintegration zu erfassen. Um eine bessere Integration von Flüchtlingen zu erreichen und diesen neben einer sinnvollen Beschäftigung auch die damit verbundene Anerkennung der geleisteten Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Stadt Leipzig die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Wege nutzt, um dieses Ziel zu erreichen. Über das Jobcenter besteht die Möglichkeit, hier effektiv voranzukommen. Wir denken das vor allem direkte Ansprechpartner in den zuständigen Institutionen und neben den allgemeinen Deutschkursen auch berufsspezifische Deutschkurse für eine verbesserte Integration der Flüchtlinge wegweisend sein wird.

Wenn wir auf die aktuellen Daten zum Arbeitsmarkt in Leipzig schauen, sieht man dass der hiesige Arbeitsmarkt weiter Wachstumspotenzial hat. Mit einer Verstärkung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Flüchtlinge kann nicht nur die Integration von Flüchtlingen besser gelingen, sondern auch der Wirtschaftsstandort Leipzig positiv beeinflusst werden.