Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Der bestehende Beschlussvorschlag soll um die folgenden Punkte ergänzt werden (der bestehende
BP 4 wird damit zu BP 6):
4. Die Standorte der derzeit existierenden 25 Mobilitätsstationen werden evaluiert.
5. Künftige Standorte dieser Mobilitätsstationen bzw. öffentlicher Ladestationen sollen
gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt werden.

Begründung:
Die im Sommer dieses Jahres ans Netz gegangenen Mobilitätsstationen weisen keine
flächendeckende Verbreitung im Stadtgebiet auf. Insbesondere im Nord-Mitte-Süd-Bereich unserer
Stadt wurden diese Stationen errichtet. Daher sollen künftig neue Stationen insbesondere in
Stadtteilen entstehen bzw. dorthin verlagert werden, die zum aktuellen Zeitpunkt noch unterversorgt
sind.

Der Stadtrat möge ergänzend zum Beschlussvorschlag beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Errichtung zusätzlicher Stellplätze für alternative Fahrzeuge, insbesondere Elektrofahrzeuge auch außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ermöglicht werden kann. Der Stadtrat ist über das Ergebnis bis spätestens zur Vorlage des Satzungsbeschlusses zu informieren.

Begründung:
Leipzig versucht sich als „Hauptstadt der Elektromobilität“ bzw. als „Stadt der intelligenten Mobilität“ zu positionieren. Dies ist sowohl wirtschafts- wie auch verkehrs- und umweltpolitisch sinnvoll. Parallel wird an weiteren Detailkonzepten zur Umsetzung dieser Ziele gearbeitet.
Aus Sicht des Antragstellers gehört dazu auch die Förderung der Elektromobilität durch bessere Nutzungsmöglichkeiten, wie das Abstellen und Aufladen der Fahrzeuge. Elektrofahrzeuge haben den Vorteil, dass sie kaum Lärm und keine Abgasemissionen verursachen. Nach aktuellem Entwurf ist die Errichtung zusätz

Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge einer noch effektiveren Verlagerung des Verkehrs auf den Mittleren Ring auch der Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße in das mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau aufgenommen bzw. bei der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für den Leipziger Norden (im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+) berücksichtigt werden kann.

Begründung:
Der Ausbau dieser Kreuzung ist sinnvoll, um den zunehmenden (Durchgangs)verkehr insbesondere in Ost-West-Richtung im Leipziger Norden, vor allem in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs, noch besser auf der Trasse des Mittleren Ringes abzuwickeln. Dafür wären nach einer ersten Schätzung Mittel in Höhe von ca. 300.000 Euro notwendig.
Im aktuell vom Stadtrat beschlossenen mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist der Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße derzeit nicht enthalten.
Bezug nehmend auf den aktuellen Vorschlag zur Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Stötteritz und Probstheida soll auch ein Verkehrskonzept für den Leipziger Norden (im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+) erarbeitet werden. Darin soll nach Möglichkeit der Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße berücksichtigt werden.

Beschluss:

Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Mitte 2016 ein Konzept, um das EU-weite Bestreben zur Reduktion von Kunststoffmüll, im Besonderen von Plastiktüten, zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Gründung eines runden Tisches zur Beratung konkreter Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den umweltpolitisch aktiven Verbänden der Stadt Leipzig

  • Umstellung von Plastiktüten auf aus recycelten Papier hergestellte Tüten oder fair gehandelte Baumwollbeutel in allen städtischen Einrichtungen sowie in der Verwaltung der Stadt Leipzig

  • Aufnahme von Gesprächen mit dem Leipziger Einzelhandel mit dem Ziel, die Plastiktütenausgabe, vor allem die kostenlose, messbar zu reduzieren und die gegenwärtigen Tüten durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen sowie langfristig die Vergabe von Plastiktüten vollkommen zu unterlassen

  • Entwicklung geeigneter Öffentlichkeitsarbeit in allen städtischen Bereichen

  • Anstoß von Weiterbildungsprojekten in Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren und vergleichbaren Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Müllvermeidung.

Begründung:
Plastiktüten sind eine starke Belastung für unsere Umwelt. Sie werden unter hohem Energieaufwand und dem unnötigen Verbrauch von Erdöl hergestellt. Zwar sind die Tüten nicht kompostierbar, sie zerfallen jedoch in kleine Partikel, die eine Gefahr für Land- und Meerestiere darstellen. So wurden Tüten und Plastikreste bereits in den Mägen von Walen, Seevögeln und Schildkröten gefunden. Bis zu 94 Prozent aller Vögel in der Nordsee fressen Plastik, schätzt die EU-Kommission. Das Verbrennen des Plastikmülls beschleunigt zudem den Klimawandel.
Nach Angaben der EU-Kommission wurden in der Europäischen Union 2010 über acht Milliarden Kunststofftüten weggeworfen. Zurzeit verbraucht jeder Europäer im Durchschnitt 198 Plastiktüten pro Jahr, in Deutschland sind es immerhin 71.
Die EU will mit der Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) – durch Beschluss im Europäischen Parlament vom 28.04.2015 – den Verbrauch von umweltschädlichen Plastiktüten in den nächsten Jahren deutlich reduzieren: Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich darauf, dass bis Ende 2019 jeder EU-Bürger im Schnitt pro Jahr nur noch maximal 90 Plastiktüten verbrauchen soll. Sechs Jahre später sollen es sogar nur noch 40 sein. Mitgliedsstaaten können alternativ oder zusätzlich eine Bezahlpflicht für Plastiktüten einführen. Darüber hinaus können sie selbst entscheiden, welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen, um den Verbrauch an Kunststoff-Tragetaschen zu senken. Für besonders leichte Kunststofftüten, die insbesondere zur Verpackung loser Lebensmittel verwendet werden, sollen Ausnahmen möglich sein. Damit soll vermieden werden, dass stattdessen ressourcenintensivere Verpackungsmaterialien zum Einsatz kommen. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Dialog mit Umwelt- und Verbraucherverbänden, den Ländern sowie der betroffenen Wirtschaft geeignete Maßnahmen nunmehr zu erörtern. Diese Maßnahmen können regulatorischer als auch freiwilliger Art sein.

Natürlich kann eine Reduktion des Verbrauchs nicht alles lösen, denn auch ein Stoffbeutel muss einige Male getragen werden, um z.B. ein positive Energiebilanz zu erhalten. Deswegen fordert dieser Antrag auch geeignete Maßnahme zur Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung sowie eine fortgesetzte Diskussion mit den aktiven Umweltverbänden der Stadt Leipzig.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung legt bis Ende 2015 ein vollständiges Konzept zur Optimierung der Verkehrssteuerung – insbesondere an den Lichtsignalanlagen – und zur weiteren Gestaltung und Verkehrsaufteilung der Georg-Schumann-Straße vor.

Begründung:
Die Verkehrsaufteilung und die künftige Gestaltung in der Georg-Schumann-Straße werden derzeit intensiv diskutiert.
Die einen sehen die Durchlassfähigkeit für Individual- und Wirtschaftsverkehr, sowie ÖPNV auf der Straße gefährdet, die anderen wollen insbesondere den ÖPNV und den Radverkehr stärken und die Aufenthaltsqualität erhöhen und somit die weitere Revitalisierung der G.-Schumann-Straße ermöglichen.
Eine zeitgemäße Verkehrsplanung sollte daher zum einen die Steuerung der Verkehre – insbesondere an den Lichtsignalanlagen – optimieren, zum anderen die künftige Gestaltung und Verkehrsaufteilung konzeptionell darlegen.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass innerhalb der Zielvereinbarung 2016 zwischen Jobcenter und Stadt Leipzig Quoten für die Integration von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung definiert werden.

  2. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE PLUS der Caritas, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sind spätestens im November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren.

  3. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel direkte Ansprechpartner für Flüchtlinge in beiden Einrichtungen zu haben.

  4. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel berufsspezifische Deutschsprachkurse verstärkt anzubieten.

Begründung

Ende 2014 sind für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung mehrere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in Kraft getreten. Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich dadurch für beide Gruppen von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Danach besteht für beide Gruppen grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d. h. weiterhin muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, dem jedoch auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit zustimmen muss.

Da Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nunmehr deutlich früher am Arbeitsmarkt teilhaben können, sind sie auch frühzeitig von den bestehenden Regelsystemen zur Arbeitsmarktintegration zu erfassen. Um eine bessere Integration von Flüchtlingen zu erreichen und diesen neben einer sinnvollen Beschäftigung auch die damit verbundene Anerkennung der geleisteten Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Stadt Leipzig die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Wege nutzt, um dieses Ziel zu erreichen. Über das Jobcenter besteht die Möglichkeit, hier effektiv voranzukommen. Wir denken das vor allem direkte Ansprechpartner in den zuständigen Institutionen und neben den allgemeinen Deutschkursen auch berufsspezifische Deutschkurse für eine verbesserte Integration der Flüchtlinge wegweisend sein wird.

Wenn wir auf die aktuellen Daten zum Arbeitsmarkt in Leipzig schauen, sieht man dass der hiesige Arbeitsmarkt weiter Wachstumspotenzial hat. Mit einer Verstärkung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Flüchtlinge kann nicht nur die Integration von Flüchtlingen besser gelingen, sondern auch der Wirtschaftsstandort Leipzig positiv beeinflusst werden.

Beschluss:
Der Beschluss RBV-1276/12 der Ratsversammlung vom 20.06.2012 – 2.Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes sowie 2. Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig – wird für die Jahre 2017 – 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert:
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und wirtschaftliche Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.
2. Die geplante Tilgung (netto) in Höhe von 92,8 Mill. EUR wird im Gesamtzeitraum 2017- 2020 um 60 Mill. EUR abgesenkt. In den jeweiligen Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung geplant.
3. Die durch die Entschuldung entstandene Zinsersparnis (Zeitraum ab RBV-1276/12) im Ergebnis- und Finanzhaushalt incl. Tilgungsreduzierung (FinHH) wird zusätzlich für die bauliche Unterhaltung bzw. Investitionen an kommunaler Infrastruktur, vorrangig u. a. für Schulen und Kitas, den öffentlichen Nahverkehr und Straßen/Brücken, eingesetzt und mit ausreichend Personal für die Planung der Maßnahmen untersetzt.
4. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen der „Analyse der Haushaltsdurchführung zum Stichtag 31.12.“ über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption einschließlich der beschlusskonformen Verwendung der Zinsersparnisse für die Infrastruktur der Stadt und ggf. der Rückführung der Bürgschaften. Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens 30.06.2020. Die Vorlage wird gegebenenfalls den aktuellen finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst.

Information:
A) In Anlehnung an den RBV-1276/12 sollen die Bürgschaften im laufenden und den folgenden Haushaltsjahren nicht über 300 Mill. EUR steigen.B) Von den vorgegebenen Orientierungswerten für die Entschuldung kann im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung wie folgt abgewichen werden:
1) in Zeiten wirtschaftlicher Depression, d. h. sinkenden Steuereinnahmen und/oder sinkenden Zuweisungen durch Land, Bund und EU und/oder
2) durch steigende Ausgaben aufgrund von zusätzlichen Pflicht- und Weisungsaufgaben ohne ausgleichende Kofinanzierung von Land, Bund und EU.

Sachverhalt:
Leipzig ist eine der am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands. Sie wird gern als „Boomtown des Ostens“ durch die überregionalen Medien bezeichnet. Zunehmende Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze und ein vielfältiges kulturelles Angebot stehen dafür.
Für Leipzig heißt dies, dass die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, vor allem in Schulen und Kitas, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Sanierung von Straßen und Brücken und die Unterstützung von preiswertem Wohnraum (u. a. LWB) nicht nachlassen darf, sondern forciert werden muss.
Doch für diesen Ausbau stehen Leipzig fast keine finanziellen Reserven zur Verfügung. Fast 160 Mill. EUR fehlen allein für die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung, vom Investitionsbedarf in den v. g. Bereichen und des dafür nötigen personellen Aufbaus ganz zu schweigen. Selbst der
Abbau des vorhandenen Investitionsstaus von mehr als einer Milliarde EURO ist u. a. durch sinkende investive Schlüsselzuweisungen in der mittelfristigen Haushaltsplanung gefährdet.
Die bei den Kitainvestitionen überwiegend als Ersatz dienenden „Miet- bzw. privaten Finanzierungsmodelle“ helfen da nur im absoluten Ausnahmefall, da diese in der Regel doppelt so teuer und im Ergebnis künftige Haushalte der Stadt noch mehr einengen. Daher muss die jetzt gültige Entschuldungskonzeption an die Realität angepasst werden. Leipzig kann nicht weiter konsolidieren, wie dies schrumpfende Städte zu tun pflegen. Leipzig muss in sein Wachstum
investieren. Daher sollen in einem ersten Schritt für den Zeitraum 2017 – 2020 60 Mill. EUR weniger in die Entschuldung, sondern zusätzlich in die v. g. Investitionsbedarfe fließen. Zuzüglich Fördermittel stünden dann rund 100 Mill. EUR zusätzlich für die Erweiterung der kommunalen
Infrastruktur zur Verfügung.
Jedes Unternehmen, das wächst und wachsen will, muss investieren. Dies funktioniert in der Regel auch unter Einbeziehung eines Fremdmittelanteils. Leipzig soll und wird sich nicht wie in den neunziger Jahren verschulden. Aber im Angesicht der immensen Investitionsbedarfe einer stark
wachsenden Stadt, im Einklang von „Neuem Kommunalen Finanzmanagement“ und Bilanzierung, einer robusten Eigenkapitalquote I Leipzigs mit 40,8 % (EK II: 63,9 %; siehe S. 151, DS 206/14, „Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 …“ ) muss und kann die Entschuldung zeitlich gestreckt werden. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von zunehmenden Steuereinnahmen profitieren.