Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der ruhende Verkehr soll im Bau- und Finanzierungsbeschluss detailliert betrachtet werden. Insbesondere prüft die Verwaltung die Einrichtung einer Quartiersgarage.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Im Kurvenbereich der Georg-Schwarz-Straße im Abschnitt zwischen William-Zipperer- (Leutzsch Arkaden) und Hans-Driesch-Straße (Leutzscher Rathaus) sollen Radfahr-Piktogramme zwischen den Gleisen aufgetragen werden (analog Berlin – Kastanienallee, siehe Anlage).
  2. Die Verwaltung prüft den Einsatz von Gummis im Bereich der Straßenbahnschienen am Anfang und am Ende des o.g. Abschnittes, um die Gefahr von Stürzen bei einem Spurwechsel der Fahrradfahrer zu minimieren.

Begründung:
Bei der Sanierung der Georg-Schwarz-Straße gemäß der Variante 1B sollen im Abschnitt Philipp-Reis-Straße bis William-Zipperer-Straße (Leutzsch Arkaden) beidseitig Radverkehrsstreifen angelegt werden. Um den Fahrradfahrern auch im Kurvenbereich zwischen William-Zipperer- (Leutzsch Arkaden) und Hans-Driesch-Straße (Leutzscher Rathaus) ein sicheres Vorankommen zu ermöglichen, sollen o.g. Radfahr-Piktogramme zwischen den Gleisen aufmarkiert werden. In Berlin, im Bereich der Kastanienallee, wurden damit gute Erfahrungen gemacht.

Die Stadt Leipzig legt jährlich zum 1. Halbjahr einen qualifizierten Verkehrsunfallbericht des Vorjahres vor. Der Verkehrsunfallbericht für 2014 ist bis Ende III. Quartal 2015 dem Stadtrat vorzulegen.

Aus der Berichterstattung muss mindestens hervorgehen:
• die Hauptunfallursachen
• die Unfallhäufungspunkte im Stadtgebiet
• die Unfälle nach Art der Personenschäden
• Verursacher und Beteiligte nach Schwere und jeweiliger Verkehrsart
• Kinder im Straßenverkehr

Begründung:

Das Verkehrsklima in Leipzig hat sich in den vergangenen Jahren – subjektiv wahrgenommen – verschlechtert. Durch den Anstieg der Einwohnerzahl, müssen sich mehr Menschen den gleichbleibenden Verkehrsraum teilen. Dies erfordert von allen Verkehrsteilnehmern mehr Rücksichtnahme. Die Verkehrspolitik benötigt für eine objektive Einschätzung des Verkehrsgeschehens den Blick für die Problemlagen. Erst durch dieses Wissen kann eine gute Abschätzung zwischen Prävention und Interaktion gelingen bzw. vertreten werden.

Der ursprüngliche Beschlusstext von A-01044 wird um die Beschlusspunkte IV und V ergänzt:

I.

Die Ratsversammlung bekennt sich zu einem modernen Naturkundemuseum mit einem innovativen Museumskonzept und überregionaler Bedeutung für den mitteldeutschen Raum am Standort Lortzingstraße.

II.

Die Stelle der Museumsdirektion wird in Anwendung § 8 (3) 3. der Hauptsatzung der Stadt Leipzig unverzüglich ausgeschrieben. Dazu ist eine Auswahlkommission unter Beteiligung aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen einzuberufen.

III.

Der neu berufene Museumsdirektor soll Förder- und Drittmittel akquirieren und mögliche Kooperationen des Naturkundemuseums mit anderen, auch kommunalen, Einrichtungen in Leipzig und Mitteldeutschland prüfen. Aus den Kooperationen sollen Projekte zur Forschung, Bildung, Sammlung, Dokumentation und Präsentation entstehen.

IV.

Das jetzige Gebäude des Naturkundemuseums in der Lortzingstraße wird bis 2020 im Inneren ertüchtigt und modernisiert.

1) Die Planungsstufen, die für einen Baubeginn im Jahr 2017 notwendig sind, werden bis dahin umgesetzt.

2) Das Naturkundemuseum wird für die innere Ertüchtigung und Modernisierung ab dem Jahr 2017 vorübergehend geschlossen.

3) Ab 2019 erfolgt die schrittweise Wiederinbetriebnahme des Naturkundemuseums.

4) Für den Zeitraum bis zur Wiederinbetriebnahme werden Sonderausstellungen in einem Interim organisiert.

5) Es wird geprüft, ob für schulische Angebote Wanderprojekte initiiert werden können.

V.

Bis Ende 2017 werden Vorplanungen für ein städtisches Museumsarchiv (Sammlungsbestände) abgeschlossen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob dieses Museumsarchiv gemeinsam mit dem Stadtarchiv in Halle 12 auf der Alten Messe untergebracht werden kann.

Begründung

Um die Modernisierung des Naturkundemuseums voranzubringen, reicht es nicht aus, lediglich die Stelle des Museumsdirektors schnellst möglich zu besetzen sowie Förder- und Drittmittel einzuwerben. Viel mehr müssen auch die notwendigen Rahmenbedingen bei der baulichen Infrastruktur geschaffen werden. Das Naturkundemuseums wird deshalb an seinem bisherigen Standort in der Lortzingstraße im Inneren modernisiert und ertüchtigt. Der Beginn der Bauarbeiten soll im Jahr 2017 erfolgen. Das Museum wird bis zur für das Jahr 2019 vorgesehenen schrittweisen Wiederinbetriebnahme vorübergehend geschlossen. Für die Zeit bis zu Wiedereröffnung des Naturkundemuseums werden Sonderausstellungen in einem Interim organisiert und Möglichkeit geprüft, inwiefern für schulische Angebote Wanderprojekte initiiert werden können.

Bis Ende 2017 werden zudem Vorplanungen für ein städtisches Museumsarchiv für Sammlungsbestände abgeschlossen, wobei geprüft werden soll, ob das vorgesehene Museumsarchiv gemeinsam mit dem Stadtarchiv auf der Alten Messe untergebracht werden kann.

Beschlussvorschlag:
Für die Ausleuchtung des öffentlichen Parkplatzes gegenüber dem Sportbad an der Elster werden im Haushalt 2015/16 die notwendigen Mittel in Höhe von 15.000 Euro für Tiefbau- und Montageleistungen eingestellt.

Begründung:
In der Antonienstraße auf der Seite des Küchenholzes (gegenüber dem Sportbad an der Elster) gibt es einen kleinen Parkplatz, der derzeit komplett unbeleuchtet ist. Da der Parkplatz direkt am Sportbad häufig komplett belegt ist, weichen viele motorisierte Nutzer der Schwimmhalle auf diesen Parkplatz aus. Durch eine Ausleuchtung dieses öffentlichen Parkplatzes kann insbesondere in den Wintermonaten das Sicherheitsgefühl der Benutzer erhöht werden.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird im Punkt 2 – Die Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplanes (Kapitel 1) – Abschnitt 3 „Stadt- und umweltverträgliche Organisation des Verkehrs fördern“ im 2. Absatz mit folgender Änderung beschlossen:

Die Stadt Leipzig hält an den Zielen für die Entwicklung der stadtverträglichen und umweltfreundlichen Verkehrsarten fest. Ebenso kommt der Sicherung des Wirtschaftsverkehr besondere Beachtung zu. Der Anteil des Umweltverbundes an den privat zurück gelegten Wegen der Leipziger in der Stadt (Modal Split) soll bis 2025 auf mindestens 70 % steigen (davon 27 % Fußverkehr, 20 % Radverkehr, 23 % ÖPNV), langfristig wird eine weitere Steigerung angestrebt.

Begründung:
Der Änderungsantrag beinhaltet die Werte für den Ziel Modal Split aus dem Entwurf des STEP Verkehr und öffentlicher Raum vom Januar 2014. Die Vorlage mit den o.g. Zahlen war das Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion des Runden Tisches und eines der größten Bürgerbeteiligungsverfahren in Leipzig überhaupt.

Beschluss:

Die Stadtverwaltung baut auf dem Grundstück Windscheidstraße 45/47 (Flurstück 298/1, Gemarkung Connewitz) eine kommunale Kindertagesstätte. Mit den notwendigen Planungen wird umgehend begonnen.

Begründung

Das Grundstück Windscheidstraße 45/47, Flurstück 298/1 in der Gemarkung Connewitz, wurde vor 4,5 Jahren vom Liegenschaftsamt im Auftrag des Kulturamtes angekauft, um darauf eine Feuerwehrzufahrt für das Werk II zu realisieren. Für die Feuerwehrauffahrt wurde jedoch nur der hintere Teil des Grundstücks benötigt. Der vordere Teil mit einer Größe von 4.000 m² liegt seitdem brach. Da aufgrund der weiter steigenden Geburtenraten und des vorhanden Nachholbedarfs weiterhin neue Kindertagesstätten errichtet werden müssen, sollte auf dem Grundstück eine Kita gebaut werden. Zudem ist das Grundstück aufgrund seiner Nähe zum Werk II und den dadurch gelegentlich entstehenden Lärmemissionen nicht geeignet für eine Wohnbebauung. Hinzu kommt, dass das Grundstück im kinderreichen Leipziger Süden liegt und eine sehr gute Verkehrsanbindung (inkl. ÖPNV-Anschluss) besitzt. Da es sich bei dem Grundstück in der Windscheidstraße um eine der wenigen städtischen Liegenschaften handelt, die geeignet sein könnten, eine Kita darauf zu errichten, sollte dieses Grundstück dafür auch genutzt werden. Dadurch würde zudem das Verhältnis von 20-25% kommunaler Einrichtungen bei der Kindertagesbetreuung erhalten bleiben.