Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes soll folgendes Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit ab einem Gesamtkostenumfang i.H. von 250.000 Euro beschlossen werden:

  1. Das Ergebnis der Leistungsphase 2 (Vorplanung) von Objektplanungen des öffentlichen Raumes wird als Informationsvorlage mit den Planunterlagen dem Stadtrat, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zur Kenntnis gegeben.
  2. Diese Informationsvorlage wird zeitnah nach Veröffentlichung im Rahmen einer Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
  3. Bis drei Monate nach der Ratsversammlung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Informationsvorlage abzugeben.
  4. Nach Fristende werden dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau die Stellungnahmen gesammelt zeitnah elektronisch zur Kenntnis gegeben.
  5. In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird ein Abwägungsprotokoll hinsichtlich der eingereichten Stellungnahmen hinzugefügt. Dieses ist den Einreichern, dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive dem Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zuzustellen (elektronische Zusendung möglich).
  6. Unbenommen bleibt die Beschlussfassung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) – dem Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtrat bzw. Verwaltungsausschuss.
  7. Nach der Leistungsphase 7 und vor der Leistungsphase 8 wird, wenn notwendig, dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, die Umleitungskonzeption vorgelegt.

Die Planungen ab Leistungsphase 2 sollen auf dem Internetauftritt der Stadt Leipzig veröffentlicht werden.

Begründung:

Für Objekt-, wie Verkehrsplanungen gibt es bisher kein geregeltes Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Positive Beispiele wie zur Georg-Schwarz-Straße, wo bereits die Vorplanungen der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und Meinungen eingeholt wurden, sollten aus Sicht der SPD-Fraktion der Regelfall sein. Klare Beteiligungsregeln für Objektplanungen gestalten das Verfahren für die Öffentlichkeit transparenter und machen es für die Verwaltung in Bezug auf Änderungswünsche zum Bau- und Finanzierungsbeschluss kalkulierbarer.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung setzt den Ratsbeschluss vom Mai 2013 „Standorte für Fahrradverleihstationen“ bis drittes Quartal 2015 um.

Begründung:

Zur Ratsversammlung am 10.12.2014 hat die SPD-Fraktion Anfragen zum „Sachstand der Umsetzung von Mobilitätsstationen“ und zum „Sachstand der Umsetzung von Fahrradverleihstationen“ gestellt. Während die Beantwortung der Anfrage zu den Mobilitätsstationen deutlich gemacht hat, dass diesbezüglich Fortschritte zu verzeichnen sind, zeichnet die Antwort auf die Anfrage zum Umsetzungsstand der Fahrradverleihstationen ein anderes Bild. Die Antwort auf diese Anfrage lässt den Schluss zu, dass die Stadtverwaltung die Umsetzung dieser Vorlage mit der Umsetzung der Mobilitätsstationen als erledigt betrachtet. Es handelt sich jedoch um zwei, wenn auch durchaus ähnliche Beschlüsse, die unterschiedliche Anforderungen an die Standorte haben. So ist beispielsweise für die Fahrradverleihstationen von großer Bedeutung, dass diese im Zentrum bzw. zentrumsnah und gut sichtbar angeordnet sind.

Die Geschwindigkeit der Umsetzung des Ratsbeschlusses „Standorte für Fahrradverleihstationen“ hat dazu geführt, dass uns zahlreiche Städte inzwischen überholt haben und Fahrradverleihsysteme mit einer Kombination aus festen Verleihstationen und Fahrrädern mit flexibler Aufstellung besitzen. Unter anderem folgende Städte besitzen ein kombiniertes Fahrradverleihsystem: Dresden, Potsdam, Augsburg, Karlsruhe, Flensburg, Nürnberg, Dortmund, Essen, Bochum, Duisburg, Hamm, Herne, Oberhausen oder Gelsenkirchen, darüber hinaus im Ausland Budapest, Warschau oder Glasgow. Als ein ehemaliger Vorreiter im Bereich Fahrradverleihsysteme sollte Leipzig den Anschluss nicht verlieren und das kombinierte System endlich zügig umsetzen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft, in Vorbereitung auf das Sportprogramm 2015-2020, die Möglichkeiten einer Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig GmbH. Innerhalb der Prüfung sind die Kosten und die Auswirkungen auf den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag darzustellen. Zielstellung ist es, die Nutzungszeiten für Berufstätige und ihre Familien zu erweitern und so neue, zusätzliche Nutzerkreise zu erschließen. Innerhalb dieser Prüfung ist auch ein Schwimmhallenneubau zu prüfen und mit Kosten zu untersetzen.

Begründung:

Die im Antrag geforderte Realisierung verlängerter Öffnungszeiten kann nicht nur zu größeren Umstrukturierungen bei der Hallennutzung zwischen Schulschwimmen, Vereinsschwimmen und öffentlichen Schwimmen führen, sondern verursacht auch höhere Kosten. Diese sind im erst kürzlich beschlossenen Bäderleistungsfinanzierungsvertrag nicht berücksichtigt. Die Umsetzung ist daher nicht, wie im Antrag gefordert, kurzfristig möglich. Aufgrund der Besucherentwicklung und des Bevölkerungswachstums müssen jedoch Lösungen, ggf. zusätzlich zum Neubau einer Schwimmhalle, gesucht werden, die es mehr Personen ermöglicht, die Hallen für öffentliches Schwimmen zu nutzen. Das Sportprogramm 2015-2020 bietet die Gelegenheit, das Thema längere und harmonisierte Öffnungszeiten der Schwimmhallen ebenso anzugehen, wie gegebenenfalls den Neubau einer Schwimmhalle. Der Neubau einer Schwimmhalle kann auch vor dem Hintergrund steigender Bedarfe beim Schulschwimmen notwendig werden.

Beschlussvorschlag:

Zur Qualitätssicherung der offenen Jugendarbeit in Leipzig werden offene Freizeiteinrichtungen, als kommunale offene Freizeiteinrichtungen, durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert.

Hierbei agiert die Stadt Leipzig als ein Akteur unter vielen in der Jugendhilfelandschaft der Stadt Leipzig.

  1. Die Stadtverwaltung passt das Konzept der Demokratiekonferenz den aktuellen Herausforderungen und dem veränderten Nutzungsverhalten von jungen Menschen in Leipzig an. Ziel ist dabei die Einbindung möglichst vieler Schulen, um Schülerinnen und Schüler durch verschiedene Projekte während des gesamten Schuljahrs auf die Konferenz vorzubereiten, neugierig zu machen und einzubinden. Die neue Konzeption soll ab dem Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden. Dabei soll die Stadt gemeinsam mit der sächsischen Bildungsagentur aber auch Akteuren der Zivilgesellschaft wie dem Stadtjugendring, dem Stadtschülerrat oder der jungen Volkshochschule sowie Einrichtungen der Jugendhilfe wie dem Jugendparlament oder offenen Freizeittreffs zusammenarbeiten.
  2. Der Jugendhilfeausschuss ist für den Fortgang der Planung und der Umsetzung zuständig. Die Ratsversammlung ist einmal im Jahr hierüber zu informieren.
  3. Die Stadt Leipzig stellt hierfür gesamt 135.000 Euro für 2015/16 in den Haushalt ein.

Begründung:

Gerade die Feierlichkeiten anlässlich des 25. Jahrestags der Friedlichen Revolution sollten mahnend daran erinnern, dass es für unsere demokratische Gesellschaft elementar ist, Jugendliche so früh wie möglich für demokratische Partizipation zu begeistern. Im Fokus steht dabei den Jugendlichen zu zeigen, dass es für eine demokratische Gesellschaft enorm wichtig ist, dass ihre Mitglieder befähigt werden, ihre Interessen, Wünsche und Ideen zu artikulieren und im demokratischen Diskussionsprozess einzubringen.
Dabei ist es wichtig, offene Formen zu finden, die möglichst vielen Jugendlichen den Zugang garantieren und diesen an konkreten Projekten zeigt, dass es sich lohnt, für seine Ideen einzutreten. Lernen sich zu entwickeln, Erfolge zu feiern aber auch mit Niederlagen umzugehen gehört ebenso dazu wie die Etablierung dauerhafter und stabiler Beteiligungsstrukturen für junge Menschen in Leipzig.

Der Fokus der zukünftigen Demokratiekonferenz sollte deutlich mehr auf Projekten an Schulen liegen, die über das gesamte Schuljahr stattfinden. Vor dem Hintergrund einer immer weiter zurückgehenden Wahlbeteiligung muss das Ziel sein, mit Projekten für demokratisches lernen und leben mehr Schülerinnen und Schüler als bisher erreicht werden. Dabei kann sowohl die Erfahrungen der letzten Demokratiekonferenzen zurückgegriffen werden, als auch auf Projekte anderer Träger wie beispielsweise das „Rathausspiel“.

Aus diesem Grund soll die Stadt Leipzig auch weiterhin 135.000 Euro, jeweils für zwei Jahre, zur Verfügung stellen.

Beschlussvorschlag:

Änderungsvorschlag:

Die Vorlage wird im Punkt 1 geändert und um Punkt 3 ergänzt:
1. Die Ratsversammlung beschließt zur Finanzierung des Leipziger Wirtschafts-, Standort- und
Tourismusmarketings die Erhöhung der jährlichen Grundfinanzierung 2014 auf 2.000.000 Euro,
2015 auf 2.200.000 Euro und 2016 auf 2.300.000 Euro (PSP-Element : 1.100.57.5.0.01 –
Tourismusförderung). Der Ansatz für 2017 wird auf dem Niveau von 2016 festgeschrieben.

2. -unverändert-

3. Die Stadtverwaltung legt die Destinationsstrategie Leipzig und Region (siehe
Ratsbeschlussnummer RBV-1672/13) sowie den Touristischen Entwicklungsplan (siehe Ratsbeschluss RBV-1339/12) spätestens im 1. Quartal 2015 dem Stadtrat zu Beschlussfassung vor.

Begründung:

Eine Anpassung der Zuschüsse wegen Gehaltsanpassungen, stärkeren Anstrengungen im Bereich des Online-Marketings sowie aufgrund der höheren Anforderungen an die Tourist-Information bzw. das Call-Center ist durchaus nachvollziehbar.
Andererseits stellen die Zuschüsse an die LTM GmbH bereits heute den Löwenanteil am
Zuschussbudget des Dezernates VII dar. So ist der LTM-Zuschuss bereits heute größer als der
Zuschuss zu Clusterförderung, Technologieförderung, Ansiedlungsförderung, Mittelstandsförderung,
Gewerbeflächenvorbereitung, Hochschulkooperationen und Co-Finanzierung von EU-Projekten zusammen. Bereits im Haushaltsjahr 2014 ist LTM von den 10-prozentigen Sparvorgaben zulasten der anderen Bereiche ausgespart geblieben. Die von uns vorgeschlagene Erhöhung ermöglicht bereits die o.g. nachvollziehbaren Verwendungen sowie eine leichte Erhöhung der weiteren Marketing und Vertriebsaufwendungen. Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist im Rahmen der weiteren wirtschafts- und haushaltspolitischen Herausforderungen unverhältnismäßig und nicht ausreichend begründet.
Darüber hinaus wurden in den Jahren 2012 und 2013 im Stadtrat Beschlüsse zur strategischen
touristischen Entwicklung gefasst. Leider liegt dem Stadtrat bis dato kein entsprechendes Konzept
vor, auf dessen Grundlage die künftige finanzielle Unterstützung der LTM GmbH diskutiert werden
kann. Aus diesem Grund fordern wir, dem Rat diese Konzeption bis zum 1. Quartal 2015
vorzulegen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlusspunkt wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat bis Ende des
2. Quartals 2015 ein Verfahren (Wahlverfahren, Quoten, Wahlberechtigte etc.) zu entwickeln, durch
das die Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder des Stadtrates sind, in
direkter Wahl bestimmt werden können.
Befristet bis zur Beschlussfassung einer entsprechenden Wahlsatzung für die direkte Wahl von Mitgliedern des Migrantenbeirates wird der Migrantenbeirat mit dem Beginn der neuen Wahlperiode nach dem bisher üblichen Verfahren gebildet.
Nach Beschluss der Wahlsatzung im Stadtrat und einer möglicherweise notwendigen Anpassung
der Geschäftsordnung des Beirates wird die Wahl für den Migrantenbeirat zum nächst möglichen
Zeitpunkt angesetzt.

Begründung:

Die direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder der
Ratsversammlung sind, ist begrüßenswert. Allerdings ist bislang nicht geklärt, wer unter welchen Umständen wahlberechtigt ist und wie die Wahl erfolgt, sodass eine direkte Wahl der Mitglieder des Beirates sinnvoll und rechtssicher vonstatten gehen kann.
Möglicherweise kann hier die Dresdner Satzung für die Wahl des Ausländerbeirates hilfreich sein,
auch wenn dort nicht alle Migranten ein aktives Wahlrecht haben, denn lediglich Ausländer (!), die
mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet sind, dürfen dort wählen. Deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund haben bei dieser Wahl kein Wahlrecht.