Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsvorschlag:

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird zu einem möglichen Rückbau in den drei Quartieren Georg-Fuchs-Straße, Wurzner Straße Süd und Wurzner Straße Nord (siehe Anlage 1 auf den Seiten 115, 117 und 119) mit den entsprechenden stadtplanerischen Begründungen frühzeitig einbezogen.

Begründung:

Die Bevölkerungsentwicklung liegt in allen Ortsteilen im Betrachtungsgebiet deutlich über der von Leipzig. Vor dem Hintergrund der für Leipzig prognostizierten weiterhin steigenden Bevölkerungsentwicklung sollte ein Rückbau von Wohngebäuden nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Vorher ist zu prüfen, inwieweit beispielsweise selbstorganisierte Hausprojekte durch einen Erwerb eine Erhaltungs- bzw. Sicherungsfunktion übernehmen können.

Beschlussvorschlag:

Um den drohenden Abriss der Gebäude in der Riebeckstraße (zwischen Stötteritzer Straße und Witzgalstraße) und  in der Hermann-Liebmann-Straße (zwischen Ludwigstraße und Mariannenstraße) abzuwenden und die quartiersprägenden Objekte zu sichern, prüft die Stadtverwaltung den Verkauf an selbstorganisierte Hausprojekte.

Begründung:

Die städtebaulich wichtigen und quartiersprägenden Objekte in der Riebeckstraße sowie in der Hermann-Liebmann-Straße befinden sich in einem desolaten Zustand. In der Vergangenheit haben immer wieder Gruppen ihre Bereitschaft signalisiert, die Objekte an den Hauptverkehrsstraßen zu erwerben. Um die Gebäude zu sichern, sollte ein Verkauf an selbstorganisierte Hausprojekte geprüft und erwogen werden, auch wenn ggf. der Verkehrswert unterschritten wird.

Beschlussvorschlag:

1. Der Leipziger Stadtrat bekennt sich zur Unterstützung der Ziele des von zahlreichen über ganz Europa verteilten Organisationen und Gewerkschaften getragenen europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“. Die zentralen Ziele dieser EBI sind:

  • Wasser und sanitäre Grundversorgung als Garantie für alle Menschen in Europa,
  • Keine Liberalisierung der Wasserwirtschaft,
  • Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit.

2. Der Oberbürgermeister prüft, inwiefern diese Bürgerinitiative von der Verwaltung durch Bereitstellung von Informationen auf leipzig.de und den von der Stadt betriebenen Seiten in sozialen Netzwerken oder die Auslage von Unterschriftenlisten in den Dienststellen der Stadtverwaltung unterstützt werden kann.

Begründung

Durch die europäische Bürgerinitiative soll unter anderem erreicht werden, dass künftig alle Europäer Zugang zu sauberem Trinkwasser erhalten und auch eine sanitäre Grundversorgung garantiert bekommen. Das ist bisher bei rund 2 Millionen Einwohnern der EU nicht der Fall. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass Wasser, das in den letzten Jahren immer kostbarer geworden ist, durch eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft zur Handelsware wird.
Die Stadt Leipzig, die ein Interesse daran haben sollte, die Wasserwirtschaft auch weiterhin in kommunaler Hand zu behalten, sollte ein Zeichen setzen und sich zu den Zielen des Bürgerbegehrens bekennen.
Weitere Informationen zum europäischen Bürgerbegehren: http://www.right2water.eu/de

Änderungsvorschlag:

Beschlusspunkt 1 wir wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des 2. Quartals 2013 eine Vorlage vorzulegen, in der die Möglichkeiten der Realisierung eines kostenlosen mobilen Internets geprüft werden.
Maßgabe muss es jedoch sein, dass die Stadt Leipzig bei Einrichtung und Betrieb dieses Netzes keine eigenen finanziellen Mittel einsetzt.

Dadurch entfällt der ursprüngliche Beschlusspunkt 2.

Der ursprüngliche Beschlusspunkt 3 wird zum neuen Beschlusspunkt 2.

Begründung:

Es ist begrüßenswert, wenn in der Leipziger Innenstadt ein kostenloses WLAN-Netz für Touristen sowie Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht, denn damit kann die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt weiter erhöht werden.

Wir sehen allerdings eine direkte Finanzierung für den Aufbau und den Betrieb dieses Netzes durch die Stadt selbst als nicht zielführend und vertretbar an. Vielmehr sollten private Partner hierfür gewonnen werden, die Vorschläge zur Umsetzung des Vorhabens und zu dessen (Gegen-) Finanzierung machen.

In verschiedenen deutschen Städten (z.B. Berlin) gibt es in diesem Bereich bereits Lösungen, die bei dieser Prüfung hilfreich sein könnten.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag 1 der Vorlage V/2564 „Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig“ wird wie folgt geändert:

Punkt 1: Höhe der laufenden Geldleistung
Die laufende Geldleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII wird um 36,40 € pro Monat je Neunstundenbetreuung erhöht entsprechend den Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, sie beträgt ab 01.01.2013: 485 € und gilt bis zum 31.12.2013;

o Davon Sachaufwand nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII:  324,32€
o Davon Förderungsleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII: 160,68€

Punkt 2: Altersvorsorge
Beiträge zur Altersvorsorge werden pro Kind und Monat mit Wirkung zum 01.01.2013 pauschal mit 39,80 € nachweisfrei abgegolten bei einer Neunstundenbetreuung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII.

Der Beschlussvorschlag 5 wird wie folgt geändert:

Der Beschluss „Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig“ – RBIV/4476
vom 16.12.2009 tritt zum 31.12.2012 außer Kraft.

Begründung:
Die Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages gelten ab den 01.01.2013.
Bezug nehmend auf die Tariferhöhung zum 01.01.2013 für die Erzieherinnen und Erzieher ist es aus unserer Sicht auch folgerichtig die Vergütung der Tagespflegepersonen zum 01.01.2013f. anzupassen.
Der Mehrbedarf erhöht sich somit von 385.237 € auf ca. 924.569 € für 2013.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Zuschuss für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt in Höhe von 3.300.000 € wird um 60.000 € auf 3.360.000 € erhöht.

Begründung:
Das Theater der Jungen Welt erzielte in der Spielzeit 2011/2012 die Bestmarke von insgesamt 55.710 Zuschauern!
Trotz des Ergebnisses sind wesentliche Mehreinnahmen (bei gewollt stabilem Kartenpreisniveau – Ratsbeschluss) unmöglich. Ab dem Jahr 2013 werden die bereits angekündigten Steigerungen der Kosten für Energie, Reinigung, Honorare für die Inanspruchnahme von tontechnischen Dienstleistungen, Wartungskosten, Tantiemen usw. greifen.
Die Gagen für das künstlerische Personal des Hauses bewegen sich seit Jahren im unangemessenen unteren Bereich.
Das Theater der Jungen Welt zeigt auf städtischen und sozialen Veranstaltungen Präsenz. Es beweist dabei nahezu täglich sein gewachsenes Leistungsvermögen. Es ist längst ein deutschlandweit nachgefragtes Theater! Um die erreichte Qualität dieser Theaterarbeit nicht zu gefährden, fordern wir deshalb eine geringfügige Erhöhung des Etats.

Änderungsantrag zum Antrag Nr. 028 zum Haushaltsplanentwurf 2013 (v. Tino Bucksch)

Änderungsvorschlag:
 
Der Haushaltsansatz für das stadtweite Jugendbeteiligungsprojekt wird um 15.000,- Euro erhöht. Der Mehrbetrag wird zur Erhöhung der Stundenzahl der Koordinationsstelle und als Beteiligungshaushalt für die inhaltliche Arbeit der Jugendlichen verwendet.

Deckungsquelle: V/2597 „Verwaltungsinterne Veränderung zum Haushaltsplanentwurf 2013 sowie zum Stellenplan 2013“ – Mehrbedarf Demokratiekonferenz

Begründung:
Erfolgt mündlich