Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
In den Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig für das Jahr 2013 wird eine
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 i. H. v. 100.000 Euro eingestellt, um mit den Planungen für die Baumaßnahme „Kreisverkehrslösung für den Unfallschwerpunkt Knoten Hirschfelder Straße/Hersvelder Straße zwischen Baalsdorf, Kleinpösna, Althen“ beginnen zu können.

Begründung:
Mit dem Verwaltungsstandpunkt zum Antrag V/OR 21 vom 04.06.2012 (in der DB OBM am
17.07.2012 behandelt) wurde dargelegt, dass der bezeichnete Knotenpunkt ein
Unfallschwerpunkt ist. Überdies wurde dargelegt, dass im Ergebnis des Sicherheitsaudits eine
dortige Kreisverkehrslösung gegenüber der bestehenden Kreuzungslösung das höhere
Sicherheitspotential für die Verkehrsteilnehmer bietet. Die Stadtverwaltung sieht hier selbst
bereits Handlungsbedarf.
Die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Lösungsvorschlages der Stadtverwaltung sind
bereits Bestandteil der Mittelfristplanung. Damit ab 2014 jedoch mit der Planung des Vorhabens
begonnen werden kann, soll in den Haushaltsplanentwurf 2013 eine
Verpflichtungsermächtigung über 100.000 Euro für das Jahr 2014 im Ergebnishaushalt der
Stadt Leipzig eingestellt werden.

Weitere finanzielle Auswirkungen:
Die für 2014 vorgesehenen Mittel sind Planungsmittel. Um die Kreisverkehrslösung bis 2016
realisieren zu können, müssen in den Ergebnishaushalten der Jahre 2015 und 2016 Mittel in
Höhe von 590.000 Euro bzw. 310.000 Euro eingeplant werden.

 

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Zur Kenntlichmachung und zur Beseitigung der Gefahrenstelle vor den Ausgängen des
Hauptbahnhofes (Ost-/Westhalle) Richtung Innenstadt stellt die Verwaltung Haushaltsmittel in notwendiger Höhe für 2013 ein.

Begründung:
Der vor dem Hauptbahnhof entlang geführte Radweg ist nicht gut sichtbar vom Fußweg
abgegrenzt. Dadurch wird dieser Radweg von den Menschen, die aus dem Hauptbahnhof
kommen und den Willy-Brandt-Platz überqueren wollen, häufig übersehen. Infolge dessen
entsteht sowohl für die Radfahrer als auch die Fußgänger, besonders im Bereich der
Fußgängerampeln, eine Gefahrenlage, die jedoch zügig und kostengünstig durch eine farbige
Markierung des Radweges gemildert werden kann.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Die mittelfristige Haushaltsplanung ist so zu gestalten, dass über einen Planungszeitraum von jeweils drei Jahren, beginnend ab 2014, ein bilanzieller Vermögensausgleich zwischen Verkauf und Zukauf von Flächen erreicht wird. Über den Ausgleich ist der Stadtrat jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen zu informieren.

Begründung:
Grundstücksmanagement ist kein Mittel zur Haushaltskonsolidierung. Dadurch, dass Leipzig
eine wachsende Stadt ist, erlangt das strategische Flächenmanagement eine immer größere
Bedeutung. Neben der Veräußerung von Grundstücken und Immobilien muss der Fokus auch
verstärkt auf den Flächenerwerb gelegt werden. Mit dem Blick auf
Wirtschaftsansiedlungsflächen sowie neue Standorte für Schulen und Kitas zeigt sich, dass hier
einige Problemlagen bestehen. Besonders für Wirtschaftsansiedlungen und soziale Infrastruktur
sowie Ausgleichsmaßnahmen benötigt die Stadt weitere Flächen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Ansatz von Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird um 10 Millionen Euro auf 220
Millionen Euro erhöht.
Die Verwendung der zusätzlichen Mittel erfolgt zur Deckung der Haushaltsanträge HHP 006-015/13.
Darüber hinaus sind die Steuermehreinnahmen ausschließlich für eine eventuelle Finanzierung von Verkehrsleistungen bei der LVV bzw. für die zusätzliche Tilgung von Schulden im Stadthaushalt einzusetzen.

Begründung:
Die LVV hat in ihrer Jahresbilanz für 2011 Rekordwerte präsentieren können. Dabei ist auch
eine steuerliche Mehrbelastung des Konzerns von 18 Millionen Euro entstanden, die nach
einer Einigung mit der sächsischen Finanzverwaltung als Gewerbesteuern an die Stadt Leipzig
fließen.
Dieser Betrag ist bisher in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt worden. Nach intensiven
Prüfungen der Gewerbesteueransätze der letzten Haushaltsjahre sowie der Berichte zum
Haushaltsvollzug stellte sich heraus, dass die gewählten Ansätze im Zeitraum der letzten drei
Jahre zurückhaltend gestaltet worden sind. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die
gute wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt Leipzig weisen darauf hin, dass mit einem
Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen 2013 nicht zu rechnen sein wird. Dessen ungeachtet
und im Hinblick auf die Einmalzahlung durch die LVV ist der Haushaltsansatz nur auf 220
Millionen Euro anzupassen. Dadurch bleibt weiterhin Spielraum, um eventuelle
Steuermindereinnahmen durch die Einmalzahlung der LVV auszugleichen.


Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den organisatorischen Prozess für die Schuljahre 2013/2014 ff zu steuern.
Weiter erstellt der Oberbürgermeister  eine Vorlage, die die Aufschlüsselung der Pauschalbeträge analog der Schulbuchausstattung nach Schüler und Schulart aufschlüsselt.

Begründung:
Die Regelungen für die Lernmittelfreiheit gelten erst seit Beginn dieses Schuljahres. Bei der Bestellung der Arbeitshefte durch die Eltern und Schulen gab es noch Verunsicherungen über die Umsetzung des Urteils durch die Stadt Leipzig.
Erst nach der Abrechnung im nächsten Schuljahr ist eine genauere Berechnung  Finanzbedarfe möglich.

Änderungsvorschlag:
Neuer Beschlusspunkt 4:

4. Die tatsächlichen Aufwendungen für das Schuljahr 2013/2014 werden erfasst und gegebenenfalls nach Schüler/Schulart angepasst.
Die Ergebnisse der Kostenanalyse werden  dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vorgelegt.

Begründung:
Die Regelungen für die Lernmittelfreiheit gelten erst seit Beginn dieses Schuljahres. Bei der Bestellung der Arbeitshefte durch die Eltern und Schulen gab es noch Verunsicherungen über die Umsetzung des Urteils durch die Stadt Leipzig.
Erst nach der Abrechnung im nächsten Schuljahr ist eine genauere Berechnung  Finanzbedarfe möglich.

 

Änderungsvorschlag:

In der Vorlage wird der Beschlusspunkt 5 wie folgt ersetzt:

5. Die Ratsversammlung nimmt den Entwurf (Anlage 5) von Eigentümerzielen der Stadt Leipzig für die WRL GmbH zur Kenntnis. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, mit den anderen Gesellschaftern gemeinsame Eigentümerziele aller Gesellschafter zu erarbeiten. Diese Ziele sind der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen und werden durch deren Beschluss als Eigentümerziele der Stadt Leipzig gültig.

Begründung:

Als Ausdruck der gemeinsamen Ziele in der Zusammenarbeit sollten alle Gesellschafter der WRL gemeinsame Eigentümerziele haben. Damit vermeidet man divergierende Ziele, welche die zukünftige Geschäftsführung vor unerfüllbare Aufgaben stellt.