Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Die mittelfristige Haushaltsplanung ist so zu gestalten, dass über einen Planungszeitraum von jeweils drei Jahren, beginnend ab 2014, ein bilanzieller Vermögensausgleich zwischen Verkauf und Zukauf von Flächen erreicht wird. Über den Ausgleich ist der Stadtrat jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen zu informieren.

Begründung:
Grundstücksmanagement ist kein Mittel zur Haushaltskonsolidierung. Dadurch, dass Leipzig
eine wachsende Stadt ist, erlangt das strategische Flächenmanagement eine immer größere
Bedeutung. Neben der Veräußerung von Grundstücken und Immobilien muss der Fokus auch
verstärkt auf den Flächenerwerb gelegt werden. Mit dem Blick auf
Wirtschaftsansiedlungsflächen sowie neue Standorte für Schulen und Kitas zeigt sich, dass hier
einige Problemlagen bestehen. Besonders für Wirtschaftsansiedlungen und soziale Infrastruktur
sowie Ausgleichsmaßnahmen benötigt die Stadt weitere Flächen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Ansatz von Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird um 10 Millionen Euro auf 220
Millionen Euro erhöht.
Die Verwendung der zusätzlichen Mittel erfolgt zur Deckung der Haushaltsanträge HHP 006-015/13.
Darüber hinaus sind die Steuermehreinnahmen ausschließlich für eine eventuelle Finanzierung von Verkehrsleistungen bei der LVV bzw. für die zusätzliche Tilgung von Schulden im Stadthaushalt einzusetzen.

Begründung:
Die LVV hat in ihrer Jahresbilanz für 2011 Rekordwerte präsentieren können. Dabei ist auch
eine steuerliche Mehrbelastung des Konzerns von 18 Millionen Euro entstanden, die nach
einer Einigung mit der sächsischen Finanzverwaltung als Gewerbesteuern an die Stadt Leipzig
fließen.
Dieser Betrag ist bisher in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt worden. Nach intensiven
Prüfungen der Gewerbesteueransätze der letzten Haushaltsjahre sowie der Berichte zum
Haushaltsvollzug stellte sich heraus, dass die gewählten Ansätze im Zeitraum der letzten drei
Jahre zurückhaltend gestaltet worden sind. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die
gute wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt Leipzig weisen darauf hin, dass mit einem
Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen 2013 nicht zu rechnen sein wird. Dessen ungeachtet
und im Hinblick auf die Einmalzahlung durch die LVV ist der Haushaltsansatz nur auf 220
Millionen Euro anzupassen. Dadurch bleibt weiterhin Spielraum, um eventuelle
Steuermindereinnahmen durch die Einmalzahlung der LVV auszugleichen.


Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den organisatorischen Prozess für die Schuljahre 2013/2014 ff zu steuern.
Weiter erstellt der Oberbürgermeister  eine Vorlage, die die Aufschlüsselung der Pauschalbeträge analog der Schulbuchausstattung nach Schüler und Schulart aufschlüsselt.

Begründung:
Die Regelungen für die Lernmittelfreiheit gelten erst seit Beginn dieses Schuljahres. Bei der Bestellung der Arbeitshefte durch die Eltern und Schulen gab es noch Verunsicherungen über die Umsetzung des Urteils durch die Stadt Leipzig.
Erst nach der Abrechnung im nächsten Schuljahr ist eine genauere Berechnung  Finanzbedarfe möglich.

Änderungsvorschlag:
Neuer Beschlusspunkt 4:

4. Die tatsächlichen Aufwendungen für das Schuljahr 2013/2014 werden erfasst und gegebenenfalls nach Schüler/Schulart angepasst.
Die Ergebnisse der Kostenanalyse werden  dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vorgelegt.

Begründung:
Die Regelungen für die Lernmittelfreiheit gelten erst seit Beginn dieses Schuljahres. Bei der Bestellung der Arbeitshefte durch die Eltern und Schulen gab es noch Verunsicherungen über die Umsetzung des Urteils durch die Stadt Leipzig.
Erst nach der Abrechnung im nächsten Schuljahr ist eine genauere Berechnung  Finanzbedarfe möglich.

 

Änderungsvorschlag:

In der Vorlage wird der Beschlusspunkt 5 wie folgt ersetzt:

5. Die Ratsversammlung nimmt den Entwurf (Anlage 5) von Eigentümerzielen der Stadt Leipzig für die WRL GmbH zur Kenntnis. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, mit den anderen Gesellschaftern gemeinsame Eigentümerziele aller Gesellschafter zu erarbeiten. Diese Ziele sind der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen und werden durch deren Beschluss als Eigentümerziele der Stadt Leipzig gültig.

Begründung:

Als Ausdruck der gemeinsamen Ziele in der Zusammenarbeit sollten alle Gesellschafter der WRL gemeinsame Eigentümerziele haben. Damit vermeidet man divergierende Ziele, welche die zukünftige Geschäftsführung vor unerfüllbare Aufgaben stellt.

Änderungsvorschlag:

Die Satzung über den Winterdienst wird wie folgt geändert:

1.
§1 Abs.7 (Neu):
Verkehrswichtige Radverkehrsanlagen im Sinne dieser Satzung sind Anlagen mit nennenswerten Radverkehrsaufkommen, entsprechend des Hauptradroutennetzes der Kategorie IR II und IR III.

§1 Abs.8 (Neu):
Gefährliche Stellen im Sinne der Satzung sind Stellen, wo Fahrende erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen.

§3 Abs.1:
Die Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen unterliegen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen dem kommunalen Winterdienst.

§3 Abs.2:
In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr werden gefallener Schnee und entstandene Glätte auf den Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen laut Absatz 1 unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte entsprechend der Dringlichkeit durch die Stadt beräumt und / oder abgestumpft.

2.
§3 Abs.4 (Neu):
Geräumter Schnee soll grundsätzlich nicht auf Radverkehrsanlagen gelagert werden
.

Begründung:

Der Änderungsantrag greift die zwei Punkte zum Winterdienst des durch die Ratsversammlung beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplanes, auf.  

•    die wichtigen Strecken des Radverkehrs (Hauptradrouten IR II und IR III) sollen ganzjährig verfügbar sein
•    geräumter Schnee darf nicht auf Radverkehrsanlagen abgelagert werden

Geräumter Schnee wird alljährlich auf Radverkehrsanlagen geschoben. Damit sind die Radverkehrsanlagen über die Tauperiode hinweg nicht nutzbar. Dieser Fakt steht den Zielen des Radverkehrsentwicklungsplanes, den Radverkehr als gleichberechtigte Säule der Personenmobilität zu entwickeln, entgegen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich über den Deutschen Städtetag bzw. die europäische Städte- und Gemeindevertretung bei der Europäischen Union für eine Anhebung des Schwellenwertes bei Vergaben nach VOL auf 500.000 Euro einzusetzen.

Begründung:

Bisher gilt ein Schwellenwert von 200.000 Euro, bei deren Überschreitung eine Vergabe europaweit ausgeschrieben muss. Die Förderung der regionalen Wirtschaft sollte bei Aufträgen der öffentlichen Hand einen hohen Stellenwert einnehmen, um auch vor Ort Arbeitsplätze zu sichern. Ein neuer Schwellenwert von 500.000 Euro würde den Kommunen mehr Spielräume geben, um Vergaben möglichst regional organisieren zu können.