Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Beschlusspunkt 4:
… Die Stadt Leipzig erwartet außerdem die Zusicherung des ZVNL, dass mit Betriebsaufnahme des „Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes“ die Wiederaufnahme des Betriebes der S 1 erfolgt.

Neuer Beschlusspunkt 5:
Sofern die vorübergehende Stilllegung der S 1 unausweichlich ist, sind aus Sicht der Stadt Leipzig folgende Kompensationsmaßnahmen (s. Punkt 4) vorzunehmen:
– Führung der Buslinie 80 von Wahren über Möckern nach Grünau
– dichterer Takt des Grünolino
– ggfl. eine zusätzliche Straßenbahn auf der Stadtbahnlinie 15 in der Frühspitze

Zu prüfen ist, inwieweit die Instandsetzung der S-Bahn-Brücke Miltitzer Allee mit Mitteln des ZVNL finanziert werden kann.
Die Deutsche Bahn ist nachdrücklich anzuhalten, eine regelmäßige Beräumung von Verunreinigungen auf den vorübergehend stillgelegten Bahnanlagen durchzuführen.

Neuer Beschlusspunkt 6:
Die Stadtverwaltung informiert den Stadtrat in geeigneter Weise über die im ZVNL geprüften Optionen und ihrer Ergebnisse.

Ergänzungsvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Es wird die Errichtung einer Bedarfslichtsignalanlage in der Lützner Straße  in Höhe Josephstraße/Odermannstraße geprüft.

Begründung:
Mit durchschnittlich 24.000 Kraftfahrzeugen pro Tag liegt die Lützner Straße deutlich im oberen Drittel der stark befahrenen Straßen in Leipzig. Neben den hier nicht weiter ausgeführten Belastungen durch Emissionen stellt die Lützner Straße darüber hinaus für den nicht motorisierten Querungsverkehr eine Barriere zwischen den Quartieren und den öffentlichen Einrichtungen dar. Die oben dargestellte Maßnahme würde die Durchlässigkeit der Lützner Straße in Richtung Norden wie dem Lindenauer Markt als C-Zentrum oder der Nachbarschaftsschule und in Richtung Süden wie dem Plagwitzer C- Zentrum (u.a. Karl-Heine-Str. mit dem Quartiersmanagement) oder dem zukünftigen Buchkindergarten signifikant erhöhen.
Da genau in diesem baulichen Bereich wie auf Seite 4 der Vorlage beschrieben, bereits eine Lichtsignalanlage für den ÖPNV geplant ist, ließen sich Synergieeffekte nutzen und in der Folge Kosten für eine solche Maßnahme reduzieren.   

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,
a) inwieweit die vollumfängliche Erfüllung der Aufgaben, in deren Wahrnehmung Wehrersatzdienstleistende in Einrichtungen der Stadt Leipzig involviert sind, auch nach Aussetzung des Wehrersatzdienstes durch personelle Umstrukturierung stattfinden kann.
b) welcher Bedarf ggf. an zusätzlichem Personal besteht, um diese Aufgaben auch weiterhin zu erledigen, ohne, dass dies mit Einbußen bei Qualität und/oder Quan-tität verbunden ist.
c) inwieweit das unter (b) erwähnte zusätzliche Personal durch geförderte Beschäftigung kompensiert werden könnte.
d) ob die Notwendigkeit der Schaffung dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse für die Erfüllung der unter (a) erwähnten Aufgaben besteht und wenn ja, in welchem Maße.
2. Über das Ergebnis der Prüfung wird der Stadtrat in Kenntnis gesetzt.

Begründung:
Eine Aussetzung des Wehrdienstes, wie von der Bundesregierung im Dezember 2010 im Entwurf bestätigt, hätte auch eine rückläufige Zahl von Wehrersatzdienstleistenden zur Folge. Die Auswirkungen auf Einrichtungen der Stadt Leipzig träfen mit 25 von insgesamt 51 Plätzen die Schulverwaltung und mit 21 Plätzen das Hauptamt. Die Auswirkungen bestünden hier in einer Reduzierung von Standards sowie Qualitätsverlusten bzw. im Notwendigwerden von Aufgabenverringerungen. Insbesondere mit Blick auf die Schulverwaltung muss die Stadt Leipzig den drohenden Folgen einer rückläufigen Zahl von Wehrersatzdienstleistenden wirksam begegnen und Alternativen zum Rückzug aus der jeweils spezifischen Aufgabenwahrnehmung bzw. dem Absenken von Standards finden.

Ansprechpartner: Sebastian Walther (Kontakt: 0173-4648946)

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Der Neubau der Sporthalle Rabet (ehemals Sporthalle Konradstraße) soll mit dem Haushaltsansatz 2.981.450 Euro im Haushalt 2011 eingestellt werden, wenn die vom Freistaat avisierten Fördermittel zur Verfügung stehen.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag „Absenkung der Nettokredittilgung auf das Niveau des Planansatzes 2010“

Begründung:

Der Neubau der als Dreifelderhalle konzipierten Sporthalle Rabet dient zum einen als Ersatzneubau für die abgebrannte ehemalige Sporthalle Konradstraße. Zum anderen kann mit der Dreifelderhalle der laut Sportprogramm 2015 bestehende Hallenflächenbedarf im Leipziger Osten ein gutes Stück befriedigt werden.
Für die Maßnahme stehen Versicherungsgelder in Höhe von 809.000 Euro zur Verfügung, die Anfang 2012 verfallen.
Der städtische Anteil an der Gesamtmaßnahme in Höhe von 4.470.000 Euro beträgt laut RB vom 16.09.2009 (BS/RBIV-1718/09) rund 721.000 Euro.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

  1. Zur vollständigen Abrufung der Bundesmittel zum Investitionsprogramm Kinderbetreuungsausbau werden zusätzlich 237.000 Euro in den Vermögenshaushalt des Jugendamtes eingestellt.
  2. Für Sanierungsmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften, die als Kindertagesstätten genutzt werden, werden zusätzliche Eigenmittel in Höhe von 0,5 Millionen Euro in den Vermögenshaushalt eingestellt. (Siehe Liste Vermögenshaushalt mittelfristig für 2011 Kategorie I-II Jugendamt).

Deckungsvorschlag: Einsparungen aus HH-Stelle 3.334/940/001/9 (aus Differenz HH-Stelle zum BS/ RBV-461/10)

Begründung:

Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel zum Kinderbetreuungsausbau der unter 3jährigen müssen dringend abgerufen werden, um den notwendigen weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter gewährleisten zu können.

Für die Kindertagesstätten in kommunalen Liegenschaften besteht ein hoher Sanierungsbedarf. Für diesen Bereich gibt es keine Fachfördermittel des Freistaates mehr. Das Einsetzen der zusätzlichen Investitionspauschale des Freistaates für diese Sanierungsmaßnahmen ist deshalb notwendig.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Die Stadtverwaltung unterstützt das bereits in Leipzig bestehende Projekt „Stromspar-Check“ der Caritas, indem sie 10.000 Euro Lohnzuschüsse pro Jahr gewährt, um die bereits bestehenden 4 AGH-E-Stellen der Caritas bei der Überführung in Bürgerarbeitsstellen zu unterstützen. Diese Unterstützung soll allerdings nur gewährt werden, falls die ARGE dem im Frühjahr 2011 durch die Caritas zu stellenden Antrag auf Verlängerung der AGH-Stellen nicht stattgibt.

Darüber hinaus gewährt die Stadt Leipzig eine finanzielle Unterstützung für Honorarmittel in Höhe von 40.000 Euro, um das Projektteam durch ausgebildete Energieberater zu ergänzen.

Zur Deckung der Ausgaben verweisen wir auf die Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft.

Begründung:

Die Caritas führt bereits seit Längerem erfolgreich Strom- und Wassersparberatungen bei bedürftigen Menschen durch. Die durch diese Einsparungen möglichen Minderausgaben kommen der entsprechenden Bedarfsgemeinschaft zugute. Eine Ergänzung des Angebots durch Energieberater, die auf Honorarbasis tätig sind, kann die Beratungsleistung über das Strom- und Wassersparen hinaus erweitern.

Sobald die Bedarfsgemeinschaften entsprechend auch für den sparsamen Umgang mit Heizenergie sensibilisiert worden sind, kann es zu deutlichen Einsparungen kommen. Hierdurch werden die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft abgesenkt und der kommunale Haushalt entlastet. Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in anderen Städten zeigen, dass die Einsparungen um ein Vielfaches über den Projektkosten liegen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Für die Straßen-, Brücken-, Rad- und Fußwegesanierung sollen im Haushalt 2011 zusätzliche Mittel bis zu 5 Millionen Euro als städtische Eigenmittel zur Kofinanzierung von Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag der SPD-Fraktion „Absenkung der Nettokredittilgung auf das Niveau des Planansatzes 2010“

Begründung:

Die vom Stadtrat beschlossenen „Schwerpunkte im Straßen- und Brückenbauprogramm 2006-2012“ können nicht umgesetzt werden, da nicht genügend Eigenmittel Im Haushalt eingestellt sind. Zur schrittweisen Umsetzung der darin empfohlenen Bauvorhaben müssen daher zusätzliche Mittel im Haushalt 2011 bereitgestellt werden.
Derzeit ist einzig als neue Maßnahme die „Luisenbrücke“ und der Ausbau der Lützner Straße im Haushalt eingeordnet. Aber auch andere Maßnahmen, wie zum Beispiel Neubau Teslabrücke, Brücke Bornaische Straße, Antonienbrücke, Sanierung Wurzener Straße und die Lärmschutzwand B2 müssen gemäß der Prioritätenliste des VTA dringend umgesetzt werden, da ansonsten weitreichende Einschränkungen für den Verkehr in Leipzig drohen bzw. zum Dauerzustand werden.
Der im Frühjahr nächsten Jahres zu verabschiedende Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 muss auch finanziell untersetzt werden, damit die darin beschriebenen Ziele erreicht werden können.