Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für den Fall, dass bei den vom Freistaat bereitgestellten Geldern für ein beitragsfreies Vorschuljahr der Stadt Leipzig zusätzlich Mittel zur Verfügung stehen, diese Gelder zur Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten einzusetzen.

Begründung:

Nach dem Ausbau bei Kitas und einer bedarfsgerechten Versorgung soll nun die Qualitätsverbesserung im Mittelpunkt stehen. Die Zukunft der Kinder wird bekanntlich von einer qualitativen Kinderbetreuung maßgeblich beeinflusst. Die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 15.10.08 beschlossene Vorlage zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ist dabei von besonderer Bedeutung. Familienzentren sollen z.B. zu einer Qualitätssteigerung der frühkindlichen Bildung und Förderung beitragen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig prüft, wie die Energie- und Heizkosten bei Bedarfsgemeinschaften durch eine gezielte Beratung gesenkt werden können. Zu prüfen ist, ob und wie Bedarfsgemeinschaften ein kostenloser Energieberatungsservice angeboten werden kann. Eine Möglichkeit wären z. B. Energieberater, die über den Kommunalkombilohn finanziert werden. Die Realisierung des Projektes kann durch den Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) und die Stadt Leipzig erfolgen. Die Schulung der Mitarbeiter könnte in Kooperation mit den Stadtwerken Leipzig und gegebenenfalls mit Umwelt- und Sozialverbänden bzw. Vereinen erfolgen. Der Einsatz sollte ausschließlich in Bedarfsgemeinschaften erfolgen, um den Bürgern, die sich in der Regel keine Energieberatung leisten können, Energiesparpotentiale zur Senkung der Energiekosten aufzuzeigen. Auch hierbei sollte eine Kooperation mit den Umwelt- und Sozialbverbänden bzw. Vereinen erfolgen.

Begründung:

Statt auf Sozialtarife zu setzen, wird in verschiedenen Städten, darunter Düsseldorf und Frankfurt/Main, auf eine kostenlose Energieberatung zur Verminderung der Strom- und Heizkosten innerhalb von Bedarfsgemeinschaften gesetzt. So lassen sich bereits mit simplen Maßnahmen, wie dem Einsatz von Energiesparlampen oder der Vermeidung des Betriebs von Geräten im Stand-By-Modus, ca. 100 Euro im Jahr pro Haushalt an Energiekosten einsparen. Im Gegensatz zu einem Sozialtarif, bei dem der niedrigere Preis durch die anderen Kunden subventioniert wird, kann Energieberatung zu einer win-win-Situation führen. Der erste Nutznießer wären die Bedarfsgemeinschaften, die Energie und damit Geld einsparen. Der zweite Nutznießer wäre die Stadt Leipzig, die bei den Kosten der Unterkunft einsparen könnte. Der dritte Nutznießer wäre das Klima, da der CO2-Ausstoß durch einen geringeren Energieverbrauch zurück geht.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig oder ein beauftragter freier Träger entwickelt ein Modellprojekt zur Schaffung eines Materialpools für Tagespflegepersonen.
Diese sollen die Möglichkeit haben, Materialien zur Umsetzung des Bildungsplanes (z. B. Pädagogische Spiele, Sportgeräte, Literatur) kostenlos oder zu geringen Preisen ausleihen zu können.

Begründung:

Die Anschaffung entsprechender Materialien ist sehr teuer. Oftmals werden diese nur für einen kurzen Zeitraum verwendet.
Auch die Lagerung zahlreicher Materialien und Spielgeräte erfordert Platz, den Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrer eigenen Wohnung betreuen, oft nicht haben.
Spezielle Literatur, die für Tagespflegepersonen interessant ist, gibt es in der Regel nicht in Bibliotheken.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Neubeschaffung von Kraftfahrzeugen für die Verwaltung und die städtischen Eigenbetriebe, Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken (z.B. Hybridtechnik, Erdgasantrieb, elektroenergetische Betreibung) bzw. nur PKWs mit konventionellem Antrieb, deren CO2–Emission unterhalb des aktuellen Grenzwertes (derzeit 130 g/km) liegt, zu beschaffen. Dazu soll ein abgestimmtes, kohärentes System zwischen Stadt und LVV-Unternehmen entwickelt werden.

Begründung:

Seit dem UN-Klimabericht wird immer deutlicher, dass eine Klimakatastrophe auf der Erde droht, wenn wir nicht energisch gegensteuern.
Ein Teil der dafür verantwortlichen Treibhausgase wird durch den Verkehr „produziert“ (PKW: 11,9 %, übriger Verkehr: 7,1 %; Quelle ADAC). Deshalb ist es notwendig, hier umsetzbare Lösungen zu finden.
Erste Rahmenbedingungen wurden bzw. werden durch die neue EU-Umweltrichtlinie und geplante nationale Regelungen („Ökolabel für Kraftfahrzeuge“) vorgegeben. Nun gilt es, auch auf kommunaler Ebene wirksam zu werden.
Bei der LVV liegen inzwischen Konzepte vor, die rund 1000 Pkw der Unternehmen und ihrer Töchter künftig elektroenergetisch zu betreiben.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Sächsischen Staatregierung dafür einzusetzen, dass der Landeszuschuss für die Kindertagesbetreuung ab dem Jahr 2009 um 400 Euro auf 2.200 Euro erhöht wird.

Begründung:

Die derzeitige Höhe des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung von 1.800 Euro gibt nicht mehr die tatsächliche Kostenentwicklung seit der letzten Erhöhung der Pauschale zu Jahresbeginn 2005 wieder. Diese Kostenentwicklung kann der Freistaat Sachsen nicht länger auf die Kommunen und die Eltern abwälzen. Um die politischen Ziele und die rechtlichen Vorgaben nach einem bedarfsdeckenden und pädagogisch gehaltvollen Kinderbetreuungsangebot ohne Zugangskriterien in den Kommunen umsetzen zu können, ist eine Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung zu Jahresbeginn 2009 sowie dessen jährliche Dynamisierung unabweisbar.

Zu Jahresende 2007 gingen Berechnungen in Leipzig von einer Steigerung der Betriebs- und Personalkosten um zehn Prozent aus. Inzwischen geht der Sächsische Städte- und Gemeindetag von Kostensteigerungen von ca. 15 Prozent aus: „Eine hälftige Finanzierungsbeteiligung des Freistaates an den zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen bedeutet, dass der Landeszuschuss um weitere 215 Euro pro Platz erhöht werden müsste“ (SSG in PM 07/2008 vom 17.09.2008).

Zudem plant der Landesgesetzgeber die Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1:13 auf 1:12 und stellt dafür die Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung um 75 Euro auf 1.875 in Aussicht. Die Gesamtkosten dieses grundsätzlich begrüßenswerten Schrittes betragen jedoch nach Angaben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages 170 Euro pro Platz.

Änderungsvorschlag:

Unter 1.1 Sachziele wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Holding übt die einheitliche Leitung bezüglich der Tochterunternehmen i.S. des § 18 AktG aus. Dies bedingt insbesondere, dass

  • alle wichtigen strategischen Entscheidungen in den Tochterkonzernen im Vorfeld über die LVV zu kommunizieren bzw. mit dieser zu erörtern sind
  • alle strategischen Grundsatzfragen, die den Gesamtkonzern betreffen, auf Ebene der LVV in Abstimmung mit dem Gesellschaftervertreter entschieden werden; die Regularien des Informations- und Zustimmungskataloges für die LVV-Gruppe bleiben davon unberührt
  • die Teilkonzerne sicherstellen, dass der LVV alle von ihr benötigten Schüsselinformationen zeitgerecht und aussagekräftig übermittelt werden
  • die LVV über eine eigenständige Konzernrevision verfügt
  • die Geschäftsführung der LVV als Gesellschaftervertreter in den Aufsichtsräten der Tochterkonzerne vertreten ist und dort mittelfristig auch den Vorsitz übernimmt
  • die gesamte Investitions- und Finanzplanung des Konzerns rechtzeitig, vor Entscheidung in den Aufsichtsräten der Teilkonzerne, mit der Geschäftsführung der LVV abgestimmt wird
  • die LVV zur Umsetzung der Vorgaben und Aufgaben mit entsprechend qualifizierten personellen Ressourcen ausgestattet wird

Unbeschadet dessen bleibt die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligungsunternehmen im jeweiligen operativen Kerngeschäft unberührt.

Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung der LVV mbH diese Zielvorgaben innerhalb des LVV-Konzerns bis zum 31.3.2009 umzusetzen und alle dafür ggf. erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Die Tochterunternehmen sind aufgefordert, ihre aktuellen Planungen mit den Vorgaben abzugleichen, ggf. anzupassen und weitergehend zu konkretisieren.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den finanziellen Fehlbedarf für das Schulschwimmen in Höhe von 50 T€ für das aktuelle Schuljahr abzusichern. Für den kommenden Haushalt sind diese Mehrkosten von vornherein einzuplanen.

Begründung

Das Schulschwimmen ist ein wichtiger Bestandteil der sportlichen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört aber nicht nur der sogenannte Pflichtteil im Grundschulbereich, sondern auch das Schulschwimmen im Mittelschul- und Gymnasialbereich.
Seit 1991 sind die Preise für eine Bahnstunde unverändert geblieben. Teil des Stadtratsbeschlusses (ab 01.09.2004) zur Übertragung der Bäder war auf Grund der steigenden Betriebskosten, eine moderate Erhöhung der Preise für eine Bahnstunde.
Der Aufsichtsrat der Sportbäder Leipzig GmbH beschloss 2006 für 2007 die erste Erhöhung der Bahnstunde auf 9 Euro. Hierzu liegt die Akzeptanz des Schulverwaltungsamtes vor. Ab 01.09.2008 erfolgt eine weitere Anhebung der Preise auf 10 Euro.
Laut Bäderfinanzierungsvertrag muss die Bädergesellschaft 875 Bahnstunden für den Schulsport vorhalten. Belegt werden durch das Schulverwaltungsamt jedoch nur ca. 624 Bahnstunden.
Für einen Teil der Bahnstunden wird die „Sachsentherme“ mit einem höheren Betrag als 10 Euro angemietet. Dies ist im Zusammenhang der eingeschränkten Finanzlage zu hinterfragen. Die Kürzung für die Sportbäder GmbH ist deshalb auf Kosten der Kinder und Jugendlichen nicht gerechtfertigt.