Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, Die LINKE.PDS-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig tritt zum 1.1.2007 der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus bei und verpflichtet sich damit zur Annahme des 10-Punkte-Aktionsplans.
Gleichzeitig wird die Stadt Leipzig aufgefordert, bis zum 1.1.2007 herauszuarbeiten, welche Maßnahmen bereits getroffen wurden und welche Maßnahmen noch getroffen werden sollen, um den 10-Punkte-Plan zu erfüllen.
Die Umsetzung des 10-Punkte-Aktionsplans ist finanziell abzusichern.

Begründung:

Alle europäischen Länder erleben derzeit einen nachhaltigen Wandel ihrer Bevölkerungsstruktur. Diese demografischen Veränderungen spiegeln sich auch in der Leipziger Bevölkerungsentwicklung wieder. Leipzig ist bereits jetzt die sächsische Stadt mit dem größten Migrantinnen- und Migrantenanteil. In Leipzig lebende Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund haben dabei sehr unterschiedliche Herkunftshintergründe: ausländische Arbeitnehmer/innen und ihre Kinder, EU-Bürger/innen, Eingebürgerte, Asylsuchende und -berechtigte, jüdische Emigrant/innen, Spätaussiedler/innen, Kinder aus binationalen Partnerschaften und andere.
Diese Menschen verfügen über ganz unterschiedliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Ressourcen. Sie bereichern auf vielfältige Weise die Gesellschaft und bringen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Potentiale mit, deren Entfaltung bisher in noch nicht ausreichendem Maße gefördert wird.
Dies bedeutet auf der anderen Seite auch, dass Menschen mit Migrationshintergrund in diskriminierungssensiblen Bereichen wie z.B. auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, bei Vermietung von Wohnraum, im Gesundheitswesen oder bei Bildung und Erziehung besser vor Rassismus und Ausgrenzung geschützt werden müssen, d.h., diesen Bevölkerungsgruppen Chancengleichheit zu gewährleisten und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie nicht unter Diskriminierung leiden müssen.
Die Städte-Koalition gegen Rassismus geht auf eine Initiative der UNESCO aus dem Jahre 2004 zurück. Ziel ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen.
Auf der einen Seite gibt es bereits zahlreiche internationale und nationale Erklärungen, Konzepte und Rechtsmittel gegen Rassismus. Auf der anderen Seite aber ist es besonders wichtig, dass diese auf lokaler und kommunaler Ebene angewandt werden und die konkreten Probleme vor Ort hierbei berücksichtigt werden. In der Kommune findet Integration tatsächlich statt, in den Städten leben die Menschen und begegnen sich täglich. Städte sind der Schlüssel für erfolgreiche Integration und die Durchsetzung der Menschenrechte. Deshalb ist es gerade hier besonders wichtig, dass die Opfer von Diskriminierung mit einbezogen werden.
Aus diesem Grund wurde am 10. Dezember 2004 in Nürnberg die „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“ gegründet und einen „Zehn-Punkte-Aktionsplan“ mit konkreten Handlungsbeispielen verabschiedet.
Der Beitritt der Städte kann in zwei Schritten erfolgen: derzeit haben 18 europäische Städte die „Beitritts- und Verpflichtungserklärung“ unterzeichnet, u.a. Berlin, Madrid, Riga, Stockholm, Glasgow etc. 51 europäische Städte haben die „Absichterklärung“, der Koalition beitreten und die Umsetzung des Aktionsplanes prüfen zu wollen unterzeichnet, u.a. Nürnberg und Erlangen.
Das Aktionsprogramm der europäischen Städtekoalition gegen Rassismus beinhaltet folgende zehn Punkte der Selbstverpflichtung:

  1. Größere Wachsamkeit gegenüber Rassismus
  2. Einschätzung von Rassismus und Diskriminierung vor Ort und Steuerung kommunaler Maßnahmen
  3. Bessere Unterstützung der Opfer von Rassismus, Diskriminierung
  4. Größere Beteiligung und bessere Information der Bürgerinnen und Bürger
  5. Aktive Unterstützung durch die Stadt von Gleichbehandlungsmaßnahmen
  6. Gleichbehandlungsverpflichtung der Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin
  7. Gerechter Zugang zu Wohnraum
  8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung über Bildung und Erziehung
  9. Förderung kultureller Vielfalt
  10. Maßnahmen gegen hassmotivierte Gewalt und Förderung von Konfliktmanagement

Diese zehn Punkte benennen die Bereiche, in denen die Städte sich engagieren sollen. Die einzelne Stadt entwickelt in diesem Rahmen konkrete Handlungsansätze, die die besonderen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.
Die Umsetzung eines „Stadt ohne Rassismus“-Konzeptes in Leipzig setzt für die stetig wachsende Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund ein positives Signal, dass sie hier willkommen sind, dass die Stadt sich aktiv für ihren Schutz vor Benachteiligung einsetzt und nachhaltige Integrationsangebote macht.
Wo gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Integration gelingen und Chancengleichheit tatsächlich umgesetzt werden soll, muss Schutz vor Diskriminierung und Rassismus als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe Priorität haben.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:    

  1. einen Ansprechpartner für die Beschäftigten nach den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu benennen
  2. die Führungskräfte in der Verwaltung über die Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem AGG zu schulen und zu informieren
  3. die Beschäftigten umfassend über die sie betreffenden Möglichkeiten des AGG und die Benennung des Ansprechpartners zu informieren
  4. zusammen mit den Eigenbetrieben der Stadt und den stadtnahen Unternehmen gemeinsame Schulungen und Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des AGG- sowohl für dessen Auswirkungen als Arbeitgeber als auch als Anbieter von Waren. Dienstleistungen und Wohnungen – durchzuführen
  5. anlässlich des „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle 2007“ ein Konzept für öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der damit betrauten Gremien und Partnern der Stadt zu entwickeln und umzusetzen.

Begründung:

erfolgt mündlich

Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, Die LINKE.PDS-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der OBM wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung der ARGE für die Erweiterung des ARGE-Beirates um einen Vertreter bzw. eine Vertreterin mit vollem Stimmrecht einzusetzen, der bzw. die die speziellen Schwierigkeiten und Belange von arbeitssuchenden Migrantinnen und Migranten in unserer Stadt einbringen und vertreten, sowie zu deren Lösung beitragen soll.

Begründung:

„Die Integration von Zuwanderern ist eine der großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Bundesregierung sieht darin eine politische Schlüsselaufgabe“ (Zitat aus einer Erklärung des Bundeskabinetts anlässlich des Integrationsgipfels vom 14.07.2006).
„Der Kampf um eine bessere Ausbildung und gegen Arbeitslosigkeit der in Deutschland lebenden Ausländer sei ein Schwerpunkt der Integrationsbemühungen. Das hob Bundesminister Franz Müntefering hervor“ (Zitat aus einer Presseerklärung nach dem Integrationsgipfel).
Die berufliche Integration von Zuwanderern ist ein entscheidendes Element für eine erfolgreiche Integration überhaupt. Sie ist Voraussetzung für eine allgemeine gesellschaftliche Teilhabe.
Eine erfolgreiche Integration ist aber nicht mehr nur ein bedeutender Faktor für den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen, sondern, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, zunehmend ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.
So betonte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt: „Eine gelungene Integration zugewanderter Mitbürger in unsere Gesellschaft ist ein ganz entscheidender Pfeiler, auf dem Zukunft und Innovationsfähigkeit unseres Landes beruht.“ Und weiter: „In einer weltoffenen Gesellschaft und einer global organisierten Wirtschaft sind interkulturelle Kompetenzen gefragt“ (aus Newsletter Nr. 523 der Initiative Pro Integration).
In der Realität sieht es jedoch anders aus!
Statt die spezifischen Potentiale von Migrant(inn)en (z.B. Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenz usw.) viel stärker für unser Land zu nutzen, sind sie von Arbeitslosigkeit erheblich stärker betroffen als die übrige Bevölkerung. Sie haben mit Vorurteilen und Diskriminierung zu kämpfen, ihr Leistungspotential und ihre Qualifikationen werden häufig nicht erkannt. Viele scheitern an starren Förderrichtlinien, unzureichender Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und mangelnder Nachfrage nach migrationsspezifischen Kenntnissen.
Aus o.g. leiten sich diverse Handlungsempfehlungen ab, die dringend mit kompetenten Partnern im ARGE-Beirat diskutiert werden müssen.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag

Die Vergnügungssteuersatzung ab 1.10.2006 wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Nr. 1 wird gestrichen
  2. § 5 Abs. 1a wird gestrichen
  3. § 5 Abs. 3 wird neu gefasst in: „Der Steuersatz nach § 4 Abs. 3 beträgt 8 von Hundert des Spieleinsatzes.“

Begründung:

Die Vergnügungssteuer wird aufgrund ihres relativ geringen Aufkommens weniger aus fiskalischen Gründen erhoben, sondern dient eher ordnungspolitischen Zwecken.
Tanzveranstaltungen, als Teil der kulturellen Vielfalt Leipzigs, sind eine Bereicherung für unsere Stadt und besonders für junge Menschen ein attraktives Freizeitangebot.
Sie sollten daher nicht mit dem Sucht fördernden Betrieb von Spielautomaten oder Sexveranstaltungen auf eine Stufe gestellt werden.
Die Einnahmeverluste aufgrund der Steuerfreistellung von Tanzveranstaltungen sollen mit einer höheren Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit kompensiert werden.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

ÄnderungsvorschlagNeuer Beschlusspunkt I:

Die bisherigen Modalitäten zur Auszahlung des Zuzugsbonusses werden beibehalten. Bachelor- und Masterstudiengänge werden analog zu den bisherigen Studiengängen behandelt.

Begründung:

Eines der zwei strategischen Ziele der Leipziger Kommunalpolitik lautet, junge Menschen als neue Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu gewinnen. Daher sollte der Zuzugsbonus für die Dauer des Studiums gezahlt werden und nicht an hochschulpolitische Regelungen geknüpft werden.
Der Gefahr des Missbrauchs – durch so genannte „Langzeitstudenten“ – wird schon durch das Sächsische Hochschulgesetz vorgebeugt, da es in Sachsen eine Zwangsexmatrikulation gibt.
Daneben stellt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Auszahlungsmodalitäten für den Zuzugsbonus einen nicht vertretbaren Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung dar.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag

Es wird folgender Beschlusspunkt ergänzt:

  1. Tritt aufgrund der Regelung in Einzelfällen eine Bezügekürzung ein, wird statischer Besitzstand (Bezug September 2006) gewährt.

Begründung:

Durch den laufenden Anwendungstarifvertrag ist es bereits zu Gehaltseinbußen gekommen. Deshalb sollte bei der Umsetzung der neuen Regelung ein statischer Besitzstand in Anwendung kommen.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

6.2.2.2. Zuschüsse für von freien Trägern organisierte Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Förderfähig sind Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit Leipziger Schüler-/innen der 1. bis 12. Klassen der allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne berufsbildende Schulen), die in den Schulferien stattfinden und deren Dauer mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen beträgt.
Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe bis zu 2,00 € pro Tag und Teilnehmer-/in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmerbetrag.

Begründung:

In der derzeitigen Haushaltssituation sollte die pauschale Förderung eingeschränkt werden.
Im Haushaltsjahr 2006 werden Ferienmaßnahmen mit 2 € pro Tag und Teilnehmer gefördert.