Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Neue Beschlusspunkte:

  1. Über die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes werden die Stadträte im Fachausschuss Umwelt/Ordnung jährlich informiert.
  2. Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes ist mittelfristig abzuschließen. Im Jahre 2008 soll eine erneute Fortschreibung durch die Verwaltung vorgelegt werden.
  3. Damit jederzeit kurzfristig zur Verfügung stehende Fördermittel für Investitionen abgerufen werden können, sind im Brandschutzamt die notwendigen planerischen Vorbereitungen umgehend zu treffen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 17.03.2004 zu prüfen, ob den Eigenbetrieben Gewandhaus, Oper, Theater der Jungen Welt und Schauspiel, künftig jeweils im Februar des laufenden Jahres der Zuschuss für die Folgejahre (vom 01.08. des laufenden Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres) verbindlich zugesagt werden kann, damit die Wirtschaftspläne für das abweichende Wirtschaftsjahr fristgemäß zur Beschlussfassung gelangen können.

Begründung:

Im Theater- und Konzertbetrieb ist es unumgänglich, dass vertragliche Verpflichtungen auf längere Zeit, mindestens aber für die Folgespielzeit festgelegt werden. Dies bedeutet für die Betriebsleitungen, dass sie im Vorgriff auf den künftigen Haushalt mit Partnern rechtsverbindliche Verträge abschließen müssen, für die derzeit keine finanzielle Sicherheit existiert. Da sich evtl. nötige Kürzungen, die bis zum Beschluss des vom Haushaltjahr abweichenden Wirtschaftsplanes ausgesprochen werden können und daraus resultierende Vertragsstrafen bzw. Einnahmeverluste die Waage halten, besteht keine Notwendigkeit, die Zusage von Zuschüssen so lange offen zu halten, bis 3 Monate der Spielzeit vergangen sind. Die zu späte Beschlussfassung wurde auch alljährlich vom Rechnungsprüfungsamt und von der BBVL kritisiert.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlußvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Sanierung von Kindertagesstätten mindestens 1 Million Euro zusätzlich in den Haushalt einzustellen. Diese Mittel sollen im Bereich Stadterneuerung umgeschichtet werden. Die Sanierung von Kindertagesstätten ist dazu in den Maßnahmeplan der Stadterneuerung aufzunehmen. Bereits vorgesehene Projekte der Stadterneuerung sollen zeitlich verschoben werden, wenn eine Realisierung finanziell nicht möglich ist.

Begründung:

Im Haushaltsplan 2004 sind aufgrund der schwierigen Finanzlage lediglich 1 Million Euro für die Sanierung von Kindertagesstätten (Kitas) geplant. Diese Summe ist angesichts des enormen Sanierungsaufwandes vollkommen unzureichend. Derzeit warten knapp 150 Objekte auf eine Sanierung. Der Gesamtbedarf beträgt dafür rund 70 Millionen Euro. Für den Bereich Städtebauförderung sind im kommenden Jahr 23 Millionen Euro vorgesehen. Kitas, die in Stadtsanierungsgebieten liegen, können auch mit Städtebaufördermitteln saniert werden. Sanierte Kitas sind auch ein wichtiges Kriterium, um vor allem junge Menschen in Leipzig zu halten bzw. neue Einwohner zu gewinnen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlußvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sollten die Verhandlungen der Stadt Leipzig zur Übernahme der Bäder durch die Kommunalen Wasserwerke scheitern, eine Veräußerung oder/und Verpachtung der Bäder zu prüfen.

Dabei ist sowohl eine Veräußerung/Verpachtung an Private als auch eine Verpachtung an Sportvereine möglich.

Im Rahmen der Übertragung ist abzusichern, dass die notwendigen Kapazitäten für den Schul- und Vereinssport weiter vorhanden bleiben und so eine Schließung vermieden wird.

Begründung:

Die Stadt Leipzig ist derzeit für die Betreibung und den Unterhalt von 11 Schwimmhallen und 5 Freibädern zuständig. Daneben gibt es die Sachsentherme die privat geführt wird, und die Schwimmhalle der Universität , die vorrangig für den Leistungssport genutzt wird.

Die im HH-Entwurf 2004 vorgeschlagene Schließung von 2 Schwimmhallen, die hauptsächlich für den Schul- und Vereinssport genutzt werden, ist keine praktikable Lösung.

Bei den Bädern (Schwimmhallen, Stadtbad) ist in den nächsten Jahren für den Weiterbetrieb ein sehr hoher Investitionsbedarf notwendig, den die Stadt in ihrer jetzigen finanziellen Lage nicht aufbringen kann.

Um den Haushalt zu entlasten und Schließungen zu vermeiden, fordern wir, den Verkauf bzw. die Verpachtung zu prüfen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlußvorschlag:

Die Zuschüsse für ABM an freie Träger sind im Jahr 2004 um 50.000 Euro zu erhöhen.

Begründung:

In der Haushaltsstelle 717/300/1 sind lediglich 400.000 Euro eingestellt. Im Jahr 2003 betrug der städtische Zuschuss dagegen 450TEUR. Aus dem Bericht über den Verfahrensstand der Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung zum 01.10.2003 ist zu entnehmen, dass in diesem Jahr das Volumen der beantragten Fördermaßnahmen den Haushaltsansatz für 2004 übersteigt. Aufgrund der anhaltenden Arbeitslosigkeit und dem erfolgreichen Umsetzen der Fachförderrichtlinie ist deshalb eine Aufstockung der Zuschüsse auf das Niveau von 2003 notwendig. Die zusätzlichen Mittel sollen durch Einsparungen der Personalkosten im Hochbauamt erbracht werden (siehe entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion zum HHPl 2004).

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlußvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt Leipzig im Haushaltsjahr 2004 eine höchstmögliche Anzahl von Investitionsvorhaben als Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahme (§ 279 a des Sozialgesetzbuches III) zu realisieren.

Begründung:

Das Arbeitsamt kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25% der Gesamtkosten der o. g. Maßnahmen übernehmen.

Außerdem wird durch die Beschäftigung vorher Arbeitsloser ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geleistet.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlußvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Personalausgaben im Verwaltungshaushalt, UA Nr.601 – Hochbauamt – vom derzeitigen Haushaltsansatz für 2004 um weitere 5 % auf 6 480 472 EUR gekürzt werden können.

Begründung:

Im Haushaltsplanentwurf 2004 sind im Vermögenshaushalt die ausgewiesenen Investitionen in Baumaßnahmen um 50 Mio EUR gegenüber dem Haushalt 2003 gekürzt worden. Davon ist in großem Umfang das Hochbauamt betroffen. Der Rückgang des Investitionsvolumens in dieser Größenordnung hat zwangsläufig einen geringeren Personalbedarf zur Folge. Bei einer Reduzierung des Investitionsvolumens um ca. 30% beträgt die Einsparung der Personalausgaben im Haushaltsansatz der Verwaltung weniger als 2%.