Anfragen der SPD-Fraktion.

Um Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern an der Engstelle vor dem Supermarkt am Connewitzer Kreuz und an der Einmündung Scheffelstraße zu vermeiden, hatte der Stadtrat gemäß dem Verwaltungsstandpunkt im Juni 2020 beschlossen, dass zunächst in einem ersten Schritt der Rückbau des nichtbenutzungspflichtigen Radweges (Asphaltband) und der Gehwegnase an der Scheffelstraße im Jahr 2020 geplant wird. Im Ergebnis sollte dazu je nach Wertgrenze ein gesonderter Bau- und Finanzierungsbeschluss erarbeitet werden.

Außerdem hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des 2. Halbjahres 2020 die Einordnung von Radverkehrsanlagen in der Karl-Liebknecht-Straße im Abschnitt zwischen Connewitzer Kreuz und Scheffelstraße zu prüfen. Die Umsetzung des Prüfergebnisses sollte nach Möglichkeit mit der baulichen Umsetzung entsprechend des o.g. Beschlusspunktes 1 realisiert werden.

Auf unsere Anfrage vom März 2022 teilte uns die Stadtverwaltung mit, dass „das entsprechende Sachgebiet im Verkehrs- und Tiefbauamt, das sich mit der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Rahmen von kleineren Maßnahmen befasst, erst mit dem 01.11.2021 seine Arbeit aufgenommen hat und durch einen hohen Krankenstand und Abordnungen zu Corona-Kontrollen leider bis heute noch nicht voll arbeitsfähig ist.“ Außerdem informierte die Verwaltung, dass die Prüfung zum südlichen Abschnitt im Bereich zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße bislang nicht stattfinden konnte und das aktuelle Verkehrszählungen am Knotenpunkt Arno-Nitzsche-/Wolfgang-Heinze-Straße und Bornaische Straße im Anschluss an die Baumaßnahme Schlachthofbrücke vorgenommen werden müssen.

Wir möchten anfragen:

1. Wird im Zuge der aktuellen Baustelle auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Scheffelstraße und Eichendorffstraße auch die dort befindliche Litfaßsäule verlegt, um einen durchgängigen Radweg schaffen zu können?

2. Wenn nein, warum nicht? Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik? Ist das Sachgebiet nunmehr voll arbeitsfähig?

3. Konnte die Verkehrszählung inzwischen durchgeführt werden?

a) Wenn ja, welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Zählung?

b) Wenn nein, wann erfolgt die Zählung?

4. Wann wird der durchgängige Radweg vom Connewitzer Kreuz bis Richard-Lehmann-Straße endlich realisiert?

Antwort der Verwaltung

  1. Wird im Zuge der aktuellen Baustelle auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Scheffelstraße und Eichendorffstraße auch die dort befindliche Litfaßsäule verlegt, um einen durchgängigen Radweg schaffen zu können?
  2. Wenn nein, warum nicht? Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik? Ist das Sachgebiet nunmehr voll arbeitsfähig?

Ja, die derzeit laufenden Arbeiten sind vorgeschaltete Leitungsbaumaßnahmen der Leipziger Wasserwerke. Die Verlegung der Litfaßsäule und der Umbau der Radverkehrsanlage zwischen Arno-Nitzsche- und Scheffelstraße finden anschließend bis zum 18.11.2022 statt.

Das im November 2021 geschaffene Sachgebiet „Radverkehr und Barrierefreiheit“ ist leider weiterhin von einem hohen Krankenstand betroffen, so dass es derzeit zu 75 % arbeitsfähig ist.

  1. Konnte die Verkehrszählung inzwischen durchgeführt werden?

a) Wenn ja, welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Zählung?

b) Wenn nein, wann erfolgt die Zählung?

Die Verkehrszählung ist beauftragt und soll bis spätestens 13.10.2022 durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden nach der Auswertung an die Stadt übermittelt, so dass die Resultate im 4. Quartal 2022 vorliegen werden.

  1. Wann wird der durchgängige Radweg vom Connewitzer Kreuz bis Richard-Lehmann-Straße endlich realisiert?

Voraussetzung der Realisierung sind die Ergebnisse der Verkehrszählung. Es wird angestrebt, an den vorhandenen Radfahrstreifen anzuschließen und diesen durchgängig von der Arno-Nitzsche-Straße bis ca. 40 m hinter der Scheffelstraße zu verlängern, wo er auf den bereits bestehenden Radfahrstreifen trifft. Die Umsetzung wird voraussichtlich witterungsbedingt (erst) im Frühjahr 2023 möglich sein.

Auf Antrag der SPD-Stadträte Christopher Zenker und Prof. Dr. Getu Abraham hat die Ratsversammlung am 24.02.21 einstimmig bei wenigen Enthaltungen den Verwaltungsstandpunkt zur Aufwertung des Fockebergs beschlossen.

Danach wollte die Stadtverwaltung auf dem Fockeberg im Eingangsbereich Fahrradabstellmöglichkeiten und an der Auffahrt eine neue Sitzgelegenheit mit Tisch bis zum IV. Quartal 2021 realisieren. Die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten sollen freigehalten und die vorhandenen Sitzgelegenheiten ebenfalls bis Ende IV. Quartal 2021 repariert werden.

Darüber hinaus wollte die Stadtverwaltung bis zum IV. Quartal 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Konzept zur Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.

Auf unsere Anfrage vom Januar dieses Jahres teilte die Stadtverwaltung u.a. mit, dass „mit der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes im Amt für Stadtgrün und Gewässer begonnen wurde. Derzeit werden Vorabstimmungen mit den beteiligten Ämtern geführt, um die Planungsgrundlagen für das Nutzungskonzept zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Planunterlagen und erster Entwicklungsideen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, vorzugsweise zu Beginn des 2. Quartals als Freiluft-Veranstaltung vor Ort.“

Wir möchten anfragen:

1. Welche Maßnahmen zur Aufwertung des Fockeberges konnten in 2022 bisher umgesetzt werden?

2. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes? Wann erfolgt die kommunizierte Öffentlichkeitsbeteiligung?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Maßnahmen zur Aufwertung des Fockeberges konnten in 2022 bisher umgesetzt werden?

Antwort:

Es wurde eine Rundbank mit Tisch an der Auffahrt gebaut.

Die Sichtschneisen wurden im Winter 2021/22 freigeschlagen.

Ansonsten wurde der Fokus der Tätigkeiten auf die Verkehrssicherheit des Baumbestandes gelegt.

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes? Wann erfolgt die kommunizierte Öffentlichkeitsbeteiligung?

Antwort:

Die Aufgabenstellung für einen Planungsauftrag ist im Amt für Stadtgrün und Gewässer zurzeit in Bearbeitung.

Die Beauftragung wird voraussichtlich noch im Jahr 2022 erfolgen.

Die Bürgerbeteiligung erfolgt im Jahr 2023.

Die Stadt Leipzig versteht sich als weltoffene und vielfältige Stadt. Alle Menschen sollen hier anerkannt und geachtet miteinander leben können. Menschen mit Behinderungen sind genauso ein Teil dieser Stadt. Doch Menschen mit Behinderungen sind noch oft Benachteiligungen ausgesetzt. Sie finden noch oft Barrieren vor. Die Stadt Leipzig möchte das Schritt für Schritt ändern.

Um die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention größtmöglich zu gewährleisten, gehören auch barrierefreie Badestege an den Badeseen dazu.

Wir möchten anfragen:

1. An welchen Badeseen sind aktuell barrierefreie Badestege vorhanden?

2. Für welche Badeseen gibt es perspektivisch eine Planung?

3. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Landkreisen im Bereich des Leipziger Neuseenlandes zu dieser Thematik?

Antwort der Verwaltung

zu Frage 1 – „An welchen Badeseen sind aktuell barrierefreie Badestege vorhanden?“:

Am Naherholungsgebiet Cospudener See, am Nordstrand, in der Nähe der Servicestation 6 befindet sich ein barrierefreier Badesteg aus einer Stahlkonstruktion mit einer etwa 47 Meter langen und zweieinhalb Meter breiten Stahlgitterrampe.

Mit geeignetem Rollstuhl ist es trotz eingeschränkter Mobilität möglich, bis etwa einen Meter unter die Wasseroberfläche zu gelangen und dann durch den Auftrieb des Wassers schwimmen zu können.

zu Frage 2 – „Für welche Badeseen gibt es perspektivisch eine Planung?“

Derzeit sind keine weiteren barrierefreien Badestege an anderen Badeseen in Planung.

Zu Frage 3 – „Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Landkreisen im Bereich des Leipziger Neuseenlandes zu dieser Thematik?“

In einem mehrjährigen Beteiligungsprozess haben neben einer Vielzahl regionaler Akteure auch die Städte Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen die „Charta Leipziger Neuseenland 2030“ als Zukunftsstrategie für die Entwicklung des LNL bis 2030 erarbeitet. Hierin wird die barrierefreie Gestaltung des LNL im Sinne der Integration, Inklusion und Teilhabe aller Menschen ausdrücklich als gemeinsames Ziel benannt.

Die Charta wurde 2015 durch den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen, die Landkreise Leipzig und Nordsachsen, den ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig, die Städte Leipzig und Markkleeberg sowie die Gemeinde Großpösna per Beschluss als Handlungsrahmen festgelegt. Insofern wurde sich durch die regionalen Akteure auf die barrierefreie Entwicklung des LNL als Ziel verständigt bzw. verpflichtet.

Als Gremium für regelmäßige Abstimmungen zur Entwicklung des LNL und den dazugehörigen Vorhaben dient die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland unter Vorsitz des Landrates des Landkreises Leipzig, Herrn Graichen. Die Stadt Leipzig ist hier ebenfalls Mitglied.

Im Januar 2022 hatte die Ratsversammlung mehrheitlich die Petition VII-P-06469-DS-01-NF-01 Radweg Zschochersche Straße angenommen.

Der Oberbürgermeister wird danach beauftragt zu prüfen, ob entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler ein beidseitiger Radfahrstreifen angelegt werden kann. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob dies bis zur Realisierung beidseitiger Radfahrstreifen im Zuge einer komplexen Baumaßnahme auch als Interim möglich ist und dabei das Parken entlang des vorgenannten Straßenzuges untersagt werden kann. Das Prüfergebnis aus Beschlusspunkt 2 sollte im 2. Quartal 2022 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt werden, ebenso das weitere Verfahren zur etwaigen sachlichen Umsetzung des Prüfergebnisses.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Wann wird das Prüfergebnis im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt?

Mit dem Ratsbeschluss vom September 2020 zum Rauchverbot auf Spielplätzen wurde die Verwaltung beauftragt, an fünf Stellen in verschiedenen Leipziger Parks in einem Modellprojekt Rauchverbotszonen zu schaffen. Diese Rauchverbotszonen könnten z. B. an ausgewiesenen Spielwiesen für Kinder ausgesprochen werden. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr sollte die Maßnahme evaluiert werden.

In der Ratsversammlung im Juli dieses Jahres hat die Stadtverwaltung zwar unsere Anfrage zu Rauchverbotszonen beantwortet, allerdings im falschen Kontext. Gegenstand der Beantwortung war der damalige Verwaltungsstandpunkt, die Beschlusslage aus dem September 2022 sieht jedoch, wie oben umrissen, anders aus. Deshalb möchten wir ergänzend anfragen:

Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik mit Blick auf das im September 2020 beschlossene Modellprojekt?

Im Februar 2021 hatte die Ratsversammlung mehrheitlich die Stadtverwaltung beauftragt, eine mögliche Nutzung des Rahmengrüns auf kommunalen Sportplatzanlagen für urban gardening-Projekte und/oder eine biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung zu prüfen, sobald ihr konkrete Vorhaben angetragen werden. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, für bis zu drei Modellprojekte geeignete Flächen zu finden und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Sportvereinen (Pächter der kommunalen Sportplatzanlagen) und den Initiatoren des Modellprojektes (Unterpächter der ausgewählten Fläche) moderierend zu begleiten. Der Oberbürgermeister wurde weiterhin beauftragt, eine finanzielle Unterstützung der Modellprojekte zu prüfen.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Ist eine Nutzung des Rahmengrüns als Blüh- oder Bienenstreifen von den Sportvereinen gewünscht?

3. Wie könnten die rechtlichen Vereinbarungen bei mehreren Nutzern gestaltet werden?

4. (Wie) bzw. kann überhaupt eine ausreichende Wasserzufuhr sichergestellt werden?

5. Gibt es Probleme bei der technischen Ausstattung der Vereine? (Schwadmäher statt Mulchmäher) oder gibt es technische Hilfe?

6. Sind Probleme mit den Fördermittelgebern bekannt? (uns wurde berichtet Förderung für Bewässerung nur wenn 12 Jahre Bindung vs. wasserrechtliche Genehmigung für 5 Jahre plus ggf. Option)

7. Gibt es Erkenntnisse, ob Blühpflanzen – egal ob Büsche oder Bäume – im Rahmengrün negative Einflüsse auf die Qualität der Spielflächen haben?

Die Neuorganisation des urbanen Verkehrs ist eine zentrale Aufgabe, um sowohl der steigenden Einwohnerzahl als auch den Belangen des Klima- und Umweltschutzes gerecht werden zu können. Neben dem Ausbau des ÖPNV bietet vor allem der Radverkehr große Potenziale, den innerstädtischen Verkehr neu zu gestalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Welche Fahrradwege plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

2. Welche neuen Radwegmarkierungen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

3. Welche Radabstellanlagen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

4. Welche Fahrradstraßen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.