Anfragen der SPD-Fraktion.

Die DLRG (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft) Bezirk Leipzig e.V. muss in absehbarer Zeit wegen der Entstehung des Wohnviertels Eutritzscher Bahnhof ihren Standort in der Theresienstraße aufgeben.

Die DLRG übernimmt im Stadtgebiet und darüber hinaus wichtige Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung.

Die DLRG ist in Leipzig nicht nur bei Veranstaltungsabsicherungen eingesetzt. Sie engagiert sich auch im Wasserrettungsdienst. Die Rettungstaucher und Katastrophen- und Bevölkerungsschutzeinheit bilden einen weiteren wichtigen Bereich, in dem ausschließlich Ehrenamtliche aktiv sind

Das Anfängerschwimmen sowie die Rettungsschwimmausbildung gehört ebenfalls zu einer ihrer Aufgaben.

Da die finanziellen Mittel der DLRG Bezirk Leipzig e.V. begrenzt, sind sollte die Stadt die DLRG bei Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks im gesamtstädtischen Interesse unterstützen.

Wir fragen deshalb:

  1. Stadtverwaltung bekannt, dass die DLRG ein neues Quartier benötigt?
  2. Wenn ja, seit wann ist dies der Stadtverwaltung bekannt?
  3. Wird bei der Planung des neuen Stadtquartiers Eutritzscher Bahnhof die Umsiedlung der DLRG berücksichtigt?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung die DLRG unter Einbeziehung der städtischen Töchter zu unterstützen?
  5. Bis wann wird die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur unterbreiten?

Frage 1: Gibt es in öffentlichen Gebäude der Stadt Leipzig (Neues Rathaus, Technisches Rathaus, Bürgerämter, Bibliotheken, Volkshochschule usw.) öffentliche Bücherschränke? Wenn ja, wo sind diese? Gibt’s es darüber hinaus öffentliche Bücherschränke im öffentlichen Raum?

In den Verwaltungsgebäuden der Stadt gibt es aktuell keine öffentlichen Bücherschränke. Einen öffentlichen Bücherschrank bietet bisher lediglich die Volkshochschule in der Löhrstraße an. Alle weiteren öffentlichen Bücherschränke in Leipzig befinden sich nicht in öffentlichen Gebäuden.

Frage 2:

Wenn es in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig keine öffentlichen Bücherschränke gibt, welche Gründe gibt es dafür? Kann sich die Stadt Leipzig grundsätzlich vorstellen, das Aufstellen von Bücherschränken im öffentlichen Raum bzw. öffentlichen Räumen zu ermöglichen?

Für einen öffentlichen Bücherschrank bedarf es als Grundvorraussetzung immer eines Initiators desselben und eines regelmäßigen Betreuers. Die Möglichkeit zum Aufstellen weiterer öffentlicher Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden wäre grundsätzlich gegeben und zu begrüßen. Im Rahmen der räumlichen Kapazitäten in dem jeweiligen Gebäude und entsprechend der rechtlichen Vorgaben (z.B. Brandschutz, Fluchtwege) steht die Stadt Leipzig entsprechenden Initiative offen gegenüber.

Eigene personelle und organisatorische Kapazitäten dafür sieht die Verwaltung aber derzeit nicht.

Frage 3:

Wenn die Stadt generell dazu bereit ist, öffentliche Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden bzw. im öffentlichen Raum aufstellen zu lassen, wohin können sich Privatpersonen und Vereine für das Aufstellen der Bücherschränke wenden?

Für das Aufstellen öffentlicher Bücherschränke in öffentlichen Verwaltungsgebäuden können sich Initiatoren an das Amt für Gebäudemanagement wenden. Die Prüfung von langfristigen Sondernutzungen für den öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze) obliegt dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig.

Seit Anfang 2017 ist die Richtlinie des Freistaates zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Kraft.

Die Ratsversammlung hat die Wohnungsbauförderkonzeption 2017 mit Beschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03384) bestätigt. Mit dem Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 18.04.2017 wurde diese Wohnungsbauförderkonzeption genehmigt und der Stadt Leipzig die beantragten 20 Mio. Euro für das Programmjahr 2017 bewilligt.

Wir möchten hiermit anfragen:

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung für das gesamte erste Programmjahr 2017?
  2. Gibt es aus Sicht der Stadt Leipzig systematische Hinderungsgründe? Sind Umsteuerungen durch den Gesetzgeber notwendig?
  3. Wir bitten um eine Übersicht, wie viele Wohneinheiten in welchen Stadtteilen durch die Richtlinie im Jahr 2017 geschaffen wurden/geplant werden. (Bitte unterscheiden zwischen Naubau und Sanierung und eine Differenzierung ob private Bauherren, Genossenschaften oder städtische Gesellschaften.)

Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Windu, Airbnb oder 9flats werden derzeit auch in Leipzig durch Unter- oder Weitervermietung Übernachtungen angeboten. Darunter sollen auch Wohneinheiten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft und von Genossenschaften fallen.

In anderen Städten, wie Berlin oder Hamburg, sind Vermietungen über diese Plattformen bereits verboten bzw. eingeschränkt, wenn von einer Zweckentfremdung des Wohnraumes ausgegangen wird.

Auch vor dem Hintergrund der Reduzierung der Leerstandsquote in Leipzig auf unter zwei Prozent möchten wir hiermit anfragen:

  1. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu diesen kommerziellen Übernachtungsplattformen?
  2. Gibt es Überlegungen, auch in Leipzig eine Einschränkung oder ein Verbot gegenüber diesen Anbietern auszusprechen, wenn eine Zweckentfremdung des Wohnraumes offensichtlich ist?
  3. Welche Maßnahmen unternimmt die kommunale Wohnungsbaugesellschaft, um eine illegale Weiter- oder Untervermietung über kommerzielle Übernachtungsplattformen zu verhindern?

„Wer Bücher nicht zu Hause herumstehen haben will, aber sie auch nicht wegwerfen mag, kann sie in öffentliche Bücherschränke geben – begleitet von dem schönen Gefühl, dass jedes Buch wohl einen seelenverwandten Leser finden wird.“ Quelle Zeitmagazin 4.7.2017.  Die öffentlichen Bücherschränke dienen dazu Büchern kostenlos, anonym und ohne jegliche Formalitäten zum Tausch oder zur Mitnahme anzubieten. Auch in Leipzig gibt es einige Bücherschränke, die von privaten Initiativen ermöglicht werden. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Gibt es in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig (Neues Rathaus, technisches Rathaus, Bürgerämter, Bibliotheken, Volkshochschule usw.) öffentliche Bücherschränke? Wenn ja, wo sind diese? Gibt es darüber hinaus öffentliche Bücherschränke im öffentlichen Raum?
  2. Wenn es in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig keine öffentlichen Bücherschränke gibt, welche Gründe gibt es hierfür? Kann sich die Stadt Leipzig grundsätzlich vorstellen, dass aufstellen von Bücherschränken im öffentlichen Raum bzw. öffentlichen Räumen zu ermöglichen?
  3. Wenn die Stadt generell dazu bereit ist, öffentliche Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden bzw. im öffentlichen Raum aufstellen zu lassen, wohin können sich Privatpersonen und Vereine für das Aufstellen der Bücherschränke wenden?

Sachverhalt:

Frage 1: Wie gestaltet sich aus Sicht der Stadt Leipzig die Zusammenarbeit der drei Grassi-Museen und der drei Träger?

Antwort:

Die Zusammenarbeit der drei Museen ergibt sich schon aus der Nutzung eines Gebäudes. Träger und Direktor/innen arbeiten regelmäßig gemeinsam in der Eigentümerversammlung Grassimuseum Leipzig, wo grundsätzliche Sachverhalte der Bewirtschaftung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums des Grassimuseums Leipzig besprochen und entschieden werden und die sich aus der Eigentümergemeinschaft ergibt. Hintergrund für deren Bildung war die Generalsanierung des Gebäudes mit jeweils hoher finanzieller Beteiligung der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen.

In der Direktorenkonferenz werden u.a. Ausstellungsplanungen vorgestellt, über Abläufe im Museum gesprochen und gemeinsame Veranstaltungen konzipiert. Die Zusammenarbeit auf Mitarbeiterebene zu verschiedenen Fachthemen ist ausgeprägt. Herausforderungen ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen administrativen Anbindungen, der verschiedenen Haushalte mit den jeweiligen Vorschriften und Vorgaben der entsprechenden Träger. Mitunter ist es schwer und langwierig, für Entscheidungen rasche und effiziente Lösungen zu finden.

Hinsichtlich der baulichen und technischen Unterhaltung, für Pflegemaßnahmen und der sonstigen Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums ist im Auftrag der Eigentümerversammlung Grassimuseum Leipzig der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) als Verwalter verantwortlich. Der SIB ist damit ein Bindeglied für die drei Träger der Einrichtungen einschließlich der Museen.

Frage 2: Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, den gemeinsamen Kassen/Ticketbereich an einen zentraleren Ort im Museumskomplex zu verlegen? Wenn ja, welche Überlegungen gibt es genau und wie weit ist die Planung?

Antwort:

Seitens der drei Museen und ihrer Besucher wird seit langem übereinstimmend Kritik an der Form und am Standort des gegenwärtigen Ticketbereichs geübt. Der Standort ist nicht optimal. Eine Verlagerung an einen anderen Ort im Museumskomplex wurde untersucht. Im Ergebnis wurde kein Standort gefunden, der eine Verbesserung bringen würde.

Da hinsichtlich der angesprochenen Entwicklungsmöglichkeiten/-potenziale des Ticketbereichs Handlungsbedarf besteht, muss langfristig entschieden werden, wie eine Verbesserung am gegenwärtigen Standort umgesetzt werden soll oder ob eine andere Lösung zu favorisieren wäre. Dies verbindet sich auch mit der Diskussion um zusätzlichen Raumbedarf beispielsweise für museumspädagogische Aktivitäten.

Erste Überlegungen gehen dahin, die Fläche vor der Eingangsarkade auf dem Areal des Johannisplatzes – in Kombination mit anderen, ebenfalls durch Einschränkungen limitierten Servicefunktionen (Café, Shop, etc.) dafür einzubinden.

Um auszuloten, ob eine solche Lösung architektonisch-städtebaulich vorstellbar wäre, werden Architekturstudenten der TU Dortmund in Masterarbeiten im Herbst-semester 2017/2018 Vorschläge erarbeiten. Da die Fläche des Johannisplatzes eine städtische Liegenschaft ist, liegt die Initiative beim GRASSI Museum für Angewandte Kunst.

Die Aufgabenstellung wurde durch das GRASSI Museum für Angewandte Kunst in Abstimmung und mit Unterstützung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig und das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) und unter Berücksichtigung der besonderen historischen Bedeutung des Areals formuliert.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Planung, sondern im Ergebnis werden mit Abschluss der Masterarbeiten im Frühjahr 2018 lediglich Studien/Vorschläge vorgelegt werden. Diese sollen dazu dienen, eine weitere Diskussion mit einer besseren fachlichen Grundlage und Visualisierung zu untermauern.

Frage 3: Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, den Museumskomplex mehr für die sich gerade stark in Entwicklung befindliche Nachbarschaft zu öffnen und diesen Ort als einen sozialen und kulturellen Treffpunkt zu entwickeln?  Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus?

Antwort:

Mit den gemeinsamen Museumsfesten, der Museumsnacht, übergreifenden Ausstellungen und Projekten öffnen sich die Museen bereits jetzt in die Stadtgesellschaft.

So wurde von Mai bis Juli 2017 mit dem Projekt „Meyouwedo“ eine interaktive Begegnungsstätte, die Werkstatt, Lernort, Spielwiese und Bühne für eine breite Zielgruppe war, durchgeführt. In ähnlicher Weise wollen die Museen auch künftig ihr Programm öffnen. Darüber hinaus sehen die drei Museen die Notwendigkeit, den Komplex stärker als „Wohlfühlort“ (Third Place) sowie zum sozialen und kulturellen Treffpunkt zu entwickeln. Dies entspricht den sich entwickelnden Erwartungen des Publikums und den sich daraus ergebenden erweiterten Anforderungen an Museen. Bürger/innen und Besucher suchen an solchen Orten ein „Mehr“ an Interaktion und Beteiligung. Auch diese Aspekte fließen in das Projekt mit den Dortmunder Architekturstudenten ein.

Das GRASSI Museum für Angewandte Kunst hat mit der Leipziger Agentur kocmoc.net, die das Corporate Design des Museums erarbeitet hatte, einen Workshop veranstaltet, um nach über 10 Jahren Potentiale zur Weiterentwicklung in diesem Bereich herauszufiltern. Es wird auch der Kontakt zu verschiedenen, am Areal interessierten Partnern gesucht, um deren Vorstellungen kennenzulernen und um mögliche Synergieeffekte herauszuarbeiten.

Frage 4: Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, durch eine künstlerische Aufwertung des öffentlichen Raumes die gefühlte Distanz vom Augustusplatz zu den Museen zu verkürzen und so die Wahrnehmbarkeit am touristischen Knotenpunkt Augustusplatz und in seinem Umfeld für die Museen zu erhöhen?

Antwort:

Bereits mit der Planung der Generalsanierung des Grassimuseums war vorgesehen, auf der Spitze des Johannisplatzes eine Installation (Kunstwerk oder Stele für Informationen) für die bessere Sichtbarkeit des Museums von der Innenstadt aus, zu realisieren, aus dem Grund sind auch Stromanschlüsse geschaffen worden.

Im Zuge der Sanierung konnte kein Budget dafür bereitgestellt werden. Mit der Wiedererrichtung der sogenannten „Goldenen Ananas“ mit Hilfe von Spenden auf dem Dach des Grassimuseums war die Sichtbarmachung vom Augustusplatz her deutlich verbessert worden.

Im Zusammenhang mit dem Leibniz Jubiläum 2015 war erneut versucht worden, ein Kunstwerk auf der Spitze des Johannisplatzes zu realisieren bzw. ein temporäres Kunstwerk zu schaffen. Die Bemühungen scheiterten aus unterschiedlichen Gründen. Gegenwärtig gibt es keine diesbezüglichen Planungen.

Aus städtebaulicher Perspektive, wie auch für die drei Museen selbst wäre eine Teilbebauung des Johannisplatzes eine denkbare Lösung. Dadurch könnte gleichzeitig die „gefühlte Distanz“ zum Augustusplatz abgebaut werden, eine städtebaulich-architektonische Aufwertung und eine angemessene Erinnerung an die Historie des Ortes erfolgen und letztlich den funktionalen Defiziten der Museen Abhilfe geschaffen werden.

Es wäre sinnvoll, kalkulierbare Visionen zu entwickeln, die gegen andere Lösungen gerechnet werden können, um langfristig zu einer nachhaltigen Planung zu gelangen. Seitens der Verwaltung wird eine Erweiterung mittelfristig nicht als prioritär eingeordnet.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 13.12.2017

Gerade in den ländlichen Bereichen Leipzigs bestehen umfangreiche Netze kleiner Fließgewässer und Entwässerungsgräben, die das Abfließen großer Regenwassermengen von Feldern und Wiesen gewährleisten sollen. Diese sollen regelmäßig gepflegt und instand gesetzt werden, damit Überschwemmungen anliegender Straßen, Gehöfte und Gebäude vermieden werden können. Da dies den jeweiligen Anwohnern untersagt ist und durch die Stadtverwaltung eine Firma mit den Reinigungs-, Schnitt- und Pflegearbeiten beauftragt worden ist, fragen wir an:

  1. Wie viele Entwässerungsgraben und kleinere Fließgewässer sind zu reinigen (Bitte Ortsteil, sofern vorhanden Namen, Länge und Klassifizierung aufführen.)
  2. In welchem Turnus sollen diese laut Vertrag begangen und gepflegt werden?
  3. Welche Maßnahmen sind geplant, um Starkregenvorkommen angemessen zu begegnen?
  4. Wer ist zuständig für die Behebung von Schäden an Straßen und Flächen durch die genutzten Maschinen?
  5. Binnen welcher Frist sind geborgener Müll, Grünschnitt oder Gehölzreste aus den Gräben von der Firma zu entfernen und zu entsorgen?
  6. Wie viele Beschwerden seitens der Anwohner sind der Stadtverwaltung bekannt? (Bitte nach Jahren 2015,2016, 2017 aufschlüsseln.)
  7. Von welcher Stelle der Stadtverwaltung wird die vereinbarte Einhaltung der Vertragsleistungen überprüft und welches Vorgehen gibt es bei festgestellter Minderleistung?