Anfragen der SPD-Fraktion.

Die betreffenden Haushaltsanträge sind im Ergebnishaushalt im Budget 51_UH1 und 51_UH2 in Höhe von 3 Mio. € (2015) und 4 Mio. € (2016) aufgenommen und befinden sich in der Umsetzung. Innerhalb der veranschlagten Ausgaben sind Kosten­erhöhungen zu verzeichnen, welche erst nach Abschluss der Maßnahmen je Einzelobjekt ausgewie­sen werden können. Ein Ausgleich der Mehrkosten muss innerhalb der Budgets gesichert werden. Durch die Verteuerung einzel­ner Maßnahmen wurden weitere Bauab­schnitte ge­bildet, welche in den Haushalten 2017 und 2018 geplant sind.

Durch die notwendigen planerischen Vorbereitungen sowie die derzeit laufenden Baumaßnahmen können diese Maßnahmen erst mit dem Jahresabschluss 2016 abgerechnet werden. Eine maßnahmekonkrete Untersetzung der Umsetzung der Haushaltsanträge zur bauli­chen Werterhaltung und Instandhaltung von Schulen und Kitas kann bis 17.10.2016 auf Grundlage der V-ISt-Meldung per 30.09.2016 vorgelegt werden.

  1. Zur Erneuerung von Fenstern an Schulen und Kitas wurden für 2015 – 500.000 Euro und für 2016 – 1.500.000 Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

Im Haushalt 2015 wurden 500T € eingestellt und gemäß Anlage auf die Einzelobjekte aufgeteilt. In der Anlage ist auch der gegenwärtige Arbeitsstand ausgewiesen

Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnah­menende)

Die Haushaltsmittel wurden den Maßnahmen gemäß Anlage zugeordnet und befinden sich in der Umsetzung. Die Abrechnung der Maßnahmen wird am 31.01.2017 erfolgen.

  1. Für die Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen und Kitas wurden jeweils für 2015 und 2016 – 1.370.000 Euro zusätzlich in die Haushalte eingestellt. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe). Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnah­menende)

Die Mittel sind im Budget eingestellt. In der Anlage sind die Aufteilung auf die einzelnen Maßnahmen und Jahresscheiben sowie der Arbeitsstand ausgewiesen. Da das Jahr 2015 für den Planungsvorlauf erforderlich war und die Maßnahmen zur Zeit zu 50% noch in der Umsetzung sind, können sie erst mit Jahresabschluss 2016 zum 31.01.2017 abge­rechnet werden (siehe Pkt.1).

  1. Für die Erweiterung von Speiseräumen an Schulen wurden zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro für 2015 und in Höhe von 300.000 Euro für 2016 in die Haushalte eingestellt. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe). Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe). Wurde mit der Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen bereits begon­nen beziehungsweise wann ist mit der baulichen Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen an diesen Schulen geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Beginn und Ende Baumaßnahme, Höhe der Kosten)

Für nachfolgende Standorte wurden in 2015 100 T€ sowie in 2016 300 T€ für die Pla­nung von Speiseraumerweiterungen verwendet:

 

Standort Projektbeschreibung Status Finanzierungsant­eil im FinHH
Schule Connewitz Planung in 2015; Ausfüh­rung Realisierung über ErgHH/Jahresvorhaben­ plan 2016 Fertigstellung Schuljahresbeg­inn 2016 28
120. Schule in 2015 Planung; Reali­sierung über ErgHH/Jah­resvorhabenplan 2016 Fertigstellung Schuljahres­beg­inn 2016; ggf. Folge­maßnahme erforderlich, Ausgabefenster zu klein 22
Chr.-Arnold-Schule in 2015 Planung und Um­setzung über ErgHH Fertigstellung Schuljahresbeginn 2016 0
A.-Fr.-Oeser-Schule nach Prüfung vor Ort wurden schulorganisatorische Maßnahmen ohne Bauan­teil ergriffen 0
Schule am Auwald in 2015/2016 Pla­nung bis zur LP 3 HOAI Kommunaler Eigenanteil, vorgesehen zur Förde­rung über das Programm VwV-Investkraft – Teil Sachsen mit 75 %; Gesamtumfang 1,4 Mio. €; Bauzeit 2017/2018 350
    Summe 400

 

Anlage_ListeHA_BE_Stand24082016_VI_F_03149_VI_

Ute_Koehler_Siegel2

  1. Zur Erneuerung von Fenstern an Schulen und Kitas wurden für 2015 – 500.000 Euro und für 2016 – 1.500.000 Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt.

a. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

b. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnahmenende)

  1. Für die Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen und Kitas wurden jeweils für 2015 und 2016 – 1.370.000 Euro zusätzlich in die Haushalte eingestellt.

a. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

b. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnahmenende)

  1. Für die Erweiterung von Speiseräumen an Schulen wurden zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro für 2015 und in Höhe von 300.000 Euro für 2016 in die Haushalte eingestellt.

a. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

b. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe)

c. Wurde mit der Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen bereits begonnen beziehungsweise wann ist mit der baulichen Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen an diesen Schulen geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Beginn und Ende Baumaßnahme, Höhe der Kosten)

Am 28. Mai 2016 berichtete die Leipziger Volkszeitung über das Thema Bayrischer Bahnhof, in dem beschrieben wurde, weshalb sich der Abstimmungs- und Verhandlungsprozess zum Areal des Bayrischen Bahnhofs bereits sehr lange und vor allem bislang auch ergebnislos hinzieht. Auf diesem ca. 40 Hektar großen Gelände soll ein neuer Stadtteil entstehen, der neben zahlreichen neuen Wohnungen auch wichtige Einrichtungen der sozialen und Bildungsinfrastruktur beinhalten soll. Gerade mit Blick auf die dringend notwendigen Kapazitäten bei Kita- und Schulplätzen, ohne die bspw. die Schulentwicklungsplanung nicht zu realisieren sein wird, und den sich stark verändernden Wohnungsmarkt in Leipzig ist diese langjährige Nicht-Entwicklung des Areals ein Ärgernis.

Aus diesem Grund fragen wir:

  1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Entwicklung des Areals Bayrischer Bahnhof?
  2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, diese seit mehreren Jahren äußerst unbefriedigende Situation zu beenden?
  3. Wann kann damit gerechnet werden, dass die städtebauliche Entwicklung des Areals am Bayrischen Bahnhof beginnt?
  4. Welche Auswirkung haben die Verzögerungen bei der Entwicklung des Areals auf die Umsetzung des Schulentwicklungsplans?

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 22.06.2016

Bis zum Bau des neuen Fernbusterminals auf der Ostseite des Hauptbahnhofes nutzen die Fernbusanbieter die Haltepunkte in der Goethestraße.
Dabei wird die angrenzende Grünfläche am Schwanenteich von den zahlreichen Reisenden zunehmend in Mitleidenschaft gezogen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Art von Gebühren zahlen die Fernbusanbieter für die kommerzielle Nutzung der Haltepunkte in der Goethestraße und in welcher Höhe konnte die Stadt Einnahmen generieren (für 2014 bzw. für 2015 beispielhaft)?
  2. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Situation der angrenzenden Grünfläche? Können Mittel aus in Frage 1 erzielten Einnahmen für die Wiederherstellung der Grünfläche genutzt werden?

Hinsichtlich der Diskussionen, die in den letzten Wochen und Monaten geführt wurden und werden, weil einige Grundstücke in Leipzig als Wagenplätze genutzt und diesbezüglich immer wieder rechtliche Bedenken geäußert werden, stellen wir folgende Fragen:

  1. In welchem Rahmen werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung der Flächen für Wagenplätze seitens der Stadtverwaltung geprüft?
  2. Welche Flächen innerhalb des Stadtgebiets sind bebauungsplanrechtlich als Wagenabstellplätze gemäß Bauordnungsrecht ausgewiesen?
  3. Welche Bauleitverfahren befinden sich im Verfahren oder sind durchgeführt worden?
  4. In welcher Form werden die Anwohnerinteressen im Umfeld von Wagenplätzen rechtssicher abgewogen?

An immer mehr Schulen lösen interaktive Tafeln die traditionellen Kreidetafeln ab. Dadurch haben die Lehrkräfte ein Instrument in die Hand bekommen, dass die Unterrichtsgestaltung flexibler und vielseitiger machen kann. Bislang sind noch nicht alle Leipziger Schulen mit diesen interaktiven Tafeln ausgestattet. Deshalb fragen wir an:
1. Welche Schulen haben wie viele interaktive Tafeln? (Bitte Aufschlüsselung nach Schulart/ Schule/ Anzahl) → Bitte schriftliche Beantwortung für diesen Punkt.
2. Nach welchen Prioritäten werden Schulen ausgestattet?
3. Wie werden Neubauschulen mit interaktiven Tafeln ausgestattet?
4. Gibt es eine Finanzierungskonzeption und ein Ausstattungsziel?
5. Wie werden Installation von Updates, Wartung, Austausch von Verschleißteilen und Reparaturen durchgeführt und finanziert?

Die Journalisten der Leipziger Internet-Zeitung haben bekanntgegeben, sich aus der Berichterstattung zu den
Legida-Demonstrationen zurückzuziehen. Bereits vorher wurden immer wieder heftige Angriffe auf
Journalisten auch anderer Medien bekannt. Hilfe oder Unterstützung von der Polizei erhielten
die Betroffenen nach eigenen Angaben keine.
Ebenfalls berichten mehrere Mandatsträger in vertraulichen Gesprächen, daß ihnen von der Polizei
fortlaufend die Möglichkeit verwehrt wird, das Demonstrationsgeschehen neutral aus der Nähe zu
beobachten, um Erkenntnisse für die eigene politische Arbeit zu gewinnen.

Wir fragen an:
1. Wie wird die unabhängig Berichterstattung und das Recht auf Pressefreiheit bei Demonstrationen auf dem
Boden der Stadt Leipzig seitens Polizei und seitens der Stadtverwaltung sichergestellt? Welche Priorität hat
die Pressefreiheit im Verlauf des konkreten Demogeschehens? Welchen Stellenwert hat die Mandatsfreiheit
im Verlaufe des konkreten Demogeschehens?
2. Welchen Konsequenzen ergeben sich für die Polizei einerseits und für die Stadtverwaltung andererseits aus
den von Journalisten beschriebenen fehlenden sicheren Berichtserstattungsmöglichkeiten vor Ort?
3. Wie sollen sich Mandatsträger über Demonstrationsgeschehen informieren und daraus
Handlungsmöglichkeiten für die eigene politische Arbeit ableiten, wenn die Möglichkeit der persönlichen
Information unangemessen eingeschränkt wird und die Medien vor Ort sich von der Berichterstattung aus
Sicherheitsgründen zurückziehen?
4. Wird die Stadt Leipzig zusammen mit der Polizei ein tragfähiges Konzept dafür erarbeiten, wie sowohl
Presseangehörige als auch Mandatsträger angemessen geschützt werden können, wenn sie in ihrer
beruflichen bzw. Mandatsfunktion vor Ort sind, um zu berichten bzw. sich zu informieren? Falls ja, in
welchem Zeithorizont ist damit zu rechnen? Falls nein, warum nicht?