Anfragen der SPD-Fraktion.

zu Frage 1.:
Der Verwaltung ist nur ein Cricket-Verein in Leipzig bekannt. Es handelt sich um den Leipzig Cricket Club e.V.. Dieser Verein ist kein Mitglied im Landes- und/oder Stadtsportbund, so dass von diesen Dachorganisationen auch keine statistischen Daten zum Verein abgerufen werden können. Im lokalen Dachverband (Stadtsportbund) ist kein Einsparten- bzw. Mehrspartenverein mit dem Angebot Cricket organisiert.
Nach eigenen Angaben hat der Leipzig Cricket Club e.V. ca. erwachsene 50 Mitglieder.

 

zu Frage 2.:
In Leipzig gibt es keine geeignete Fläche für Cricket. In der letzten Saison hatte der Verein seine Spiele deshalb in Berlin ausgetragen.
Das Problem ist, dass die vorhandenen Fußball-Felder zu klein für die Sportart Cricket sind und aufgrund der Fußballnutzung im Regelfall auch keinen dauerhaften Pitch aufnehmen können. Für Cricket wird eine Mindestfeldgröße von 100 x 100 Metern und in der Mitte ein rasenloser Hartplatz von 5 x 25 Meter (Pitch) benötigt.

Der Leipzig Cricket-Club e.V. hat bereits Kontakt zum Amt für Sport sowie zu Leipziger Vereinen aufgenommen, um zumindest eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten zu erschließen. Er wird seine Spiele in der kommenden Saison nach eigenen Angaben voraussichtlich in Dresden oder Chemnitz austragen.

Indoor ist der Leipzig Cricket Club e.V. in der Sporthalle der HTWK Leipzig aktiv.
Zu 3. und 4.:
Die Gründung von sportartbezogenen Vereinen oder Abteilungen obliegt der Selbstorganisation des Sports. Sportvereine sind und handeln autonom im Rahmen ihrer jeweiligen Satzungen. Der Stadt Leipzig obliegt als freiwillige Aufgabe gemäß Sächsischer Gemeindeordnung die angemessene Unterstützung der Vereinsstrukturen.
Mehr als 96.000 Leipzigerinnen und Leipziger sind in den Leipziger Sportvereinen unter dem Dach des Stadtsportbundes Leipzig e.V. in 405 Sportvereinen organisiert. Zu Beginn des „Sportprogramms 2015“ im Jahr 2009 waren es noch 77.000 Vereinssportler/innen in 360 Sportvereinen. Inzwischen verteilen sich diese Aktivitäten auf 120 Sportarten – 2009 waren es noch 82. Diese positive Entwicklungen zeigen deutlich, dass es einen ungebrochenen Zulauf in den Vereinssport gibt, aber auch, dass die Vielfalt des Sports in Leipzig wächst.
Klettern, Parcours und Streetworkout/Calisthenics sind vorrangige Sportarten, die in den letzten Jahren – auch aufgrund der zunehmenden Internationalisierung Leipzigs – an Bedeutung gewonnen haben. Die Stadt Leipzig trug dem Rechnung, indem eine spezielle Parcours-Sportanlage im Stadtteil Schönefeld gebaut worden ist und die Weiterentwicklung des Kletterfelsens „K4“ sowie der Bau von drei Fitness/Streetworkout-Parcours in Leipzigs kurz- und mittelfristige Sport- und Sportstättenplanung, dem „Sportprogramm 2024“, aufgenommen worden sind.

1. Warum wurden im Leipziger Mietspiegel 2016 nicht die Haushaltsgrößen erhoben?

In §§ 3 und 4 der Mietwerterhebungssatzung der Stadt Leipzig (VI-DS-01883) vom 17.12.2015 ist geregelt, welche Daten zur regelmäßigen Erstellung des Mietspiegels erhoben werden dürfen. Die Haushaltsgröße wird nicht als Erhebungs- oder Hilfsmerkmal genannt. Da der Mietpreis einer Wohnung nicht von der Anzahl der darin lebenden Personen abhängig ist, ist die Erhebung zur Haushaltsgröße für die Erstellung des Mietspiegels nicht erforderlich.

2. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern wohnen in der Stadt Leipzig? (Bitte nach Haushalten und Personenanzahl aufschlüsseln, für 2015 und 2016)

Entsprechend der Vorabversion des Statistischen Jahrbuches 2017 lebten 2015 6.826 Haushalte mit 5 und mehr Personen und 2016 7.023 Haushalte mit 5 und mehr Personen in Leipzig. Eine weitere Differenzierung dieser Haushalte nach Personenanzahl liegt nicht vor.

3. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern, welche Anspruch auf Wohngeld/KdU-Leistungen haben, lebten in einer zu teuren Wohnung? (Bitte nach Personen und Anzahl Räume sowie der Überschreitung der qm-Anzahl, für die Jahre 2015 und 2016 angeben)

Die Anzahl der Familien, die in einer Wohnung leben deren Mietpreis die Mietobergrenze für einen Haushalt mit 5 Personen (675 €) überschreitet, wird in der Wohngeldstelle nicht erhoben. Das Wohngeld wird entsprechend dieser Mietobergrenze gewährt. Laut Jobcenter erhielten März 2017 4.307 Haushalte mit mindestens 5 Personen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Davon lebten 76 Bedarfsgemeinschaften mit 5 Personen, 31 Bedarfsgemeinschaften mit 6 Personen, 5 Bedarfsgemeinschaften mit 7 Personen und 2 Bedarfsgemeinschaften mit 8 Personen in Wohnungen, deren Miete nicht in voller Höhe vom Jobcenter anerkannt wurde. Eine Auswertung dieser Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten nach Anzahl der Räume oder Überschreitung der Wohnfläche ist nicht möglich.

4. Steigen die Kosten pro qm, je größer eine Wohnung ist beziehungsweise je mehr Wohnräume eine Wohnung hat? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Grundmiete und Kosten pro qm am Beispiel von 3-Raum- und 5-Raumwohnungen? (Bitte Daten vom Mietspiegel 2016 verwenden)

Die Grundmiete je qm für Wohnungen mit drei Wohnräumen beträgt laut Leipziger Mietspiegel 2016 5,30 €. Für Wohnungen mit fünf Wohnräumen wurde eine Grundmiete je qm Wohnfläche von 5,61 € verlangt. Dennoch ist ein linearer Anstieg der Kosten pro qm aufgrund größerer Wohnfläche oder Raumanzahl nicht gegeben, da Wohnungen mit zwei bis vier Wohnräumen eine geringere Grundmiete je qm aufweisen, als Wohnungen mit nur einem Wohnraum oder mit mehr als vier Wohnräumen.

Nachfrage: Ute Elisabeth Gabelmann

Durchschnittlich wie viel Euro müssen diese Familien aus dem Regelsatz selbst tragen, um die Miete ihrer Wohnung zahlen zu können?

Haushalte mit unangemessen Kosten für Unterkunft und Heizung müssen die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und der Miete, die das Jobcenter anerkennt, selbst tra­  gen. Das kann nur bei sehr geringen Überschreitungen der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten aus der Regelleistung erfolgen. Besteht eine größere Differenz, gehen die Personen i.d.R. einer Erwerbstätigkeit nach. Aus dem daraus erzielten Einkommen ver­  bleibt ihnen ein monatlicher Freibetrag von mindestens 100 €, der nicht nur in großen Haushalten zur Deckung unangemessener Unterkunfts- und Heizkosten genutzt wird. Da­  mit finanzieren diese Haushalte eine zu große Wohnfläche oder einen höheren Ausstat­  tungsgrad der Wohnung (vgl. VI-DS-02986, Berichterstattung 2016 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II).

Haushalte, deren Unterkunfts- und Heizkosten nicht in voller Höhe vom Jobcenter aner­  kannt werden, zahlten durchschnittlich folgende Beträge aus ihrem Einkommen oder aus ihrer Regelleistung zu ihrer Miete hinzu:

Haushalte mit fünf Personen: 97,55 €,

Haushalte mit sechs Personen: 97,19 €,

Haushalte mit sieben Personen: 139,14 € und

Haushalte mit acht Personen: 84,68 €.

Die Stadt Leipzig erhebt in ihrem Mietspiegel die Kosten je qm Wohnraum und weist bezogen auf diese die Mittelwerte je qm aus. Im Mietspiegel von 2016 sind die Wohnflächenstreuung und die Bruttokaltmieten nicht nach Haushaltsgrößen ausgewiesen. Dies wäre jedoch ein wichtiger Wert, um beispielsweise die Anzahl Haushalte mit mehr als vier Personen beziehungsweise mit Familien mit mehr als drei Kindern, deren Zahl zwischen 2012 und 2016 stark gestiegen ist, zu erheben. Daher fragen wir an:

  1. Warum wurden im Leipziger Mietspiegel 2016 nicht die Haushaltsgrößen erhoben?
  2. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern wohnen in der Stadt Leipzig? (Bitte nach Haushalten und Personenanzahl aufschlüsseln, für 2015 und 2016)?
  3. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern, welche Anspruch auf Wohngeld/KdU-Leistungen haben, lebten in einer  zu teuren Wohnung? (Bitte nach Personen und Anzahl Räume sowie der Überschreitung der qm-Anzahl, für die Jahre 2015 und 2016 angeben)
  4. Steigen die Kosten pro qm, je größer eine Wohnung ist beziehungsweise je mehr Wohnräume eine Wohnung hat? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Grundmiete und Kosten pro qm am Beispiel von 3-Raum- und 5-Raumwohnungen? (Bitte Daten vom Mietspiegel 2016 verwenden)

Leipzigs Bevölkerung wird immer internationaler. Dies hat auch Auswirkungen auf die Vorlieben für bestimmte Freizeitaktivitäten. Eine Folge ist, dass der Cricket-Sport auch in Leipzig immer beliebter wird und die Nachfrage steigt diese Sportart auch in Leipzig spielen zu können, permanent ansteigt. Da ein Cricketfeld üblicherweise einen Durchmesser von rund 137 bis 150 Meter hat, sind besondere Anforderungen an die Spielfeldgröße notwendig.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Cricket-Vereine gibt es in Leipzig? (Bitte auch Anzahl der Mitglieder angeben)
  2. Auf welchen Flächen besteht in Leipzig die Möglichkeit Cricket zu spielen?
  3. Besteht aus Sicht der Stadt Leipzig die Möglichkeit, dass bei bereits bestehenden Vereinen eine Abteilung Cricket aufgebaut werden könnte? Wenn ja, bei welchen Vereinen?
  4. Welche weiteren Sportarten gewinnen durch die zunehmende Internationalisierung Leipzigs an Bedeutung? Inwieweit bezieht die Stadt solche Trends mit in ihre Planungen ein? Kann die Stadtverwaltung hierfür Beispiele nennen?

Die Anzahl an Haushalten mit mehr als vier Personen, die nach SGB II leistungsberechtigt sind, ist zwischen 2012 und 2016 um 174 Haushalte gestiegen. Sofern man annimmt, dass es sich dabei um Haushalte mit mindestens fünf Personen handelt, betrifft dies mindestens 870 Personen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es darüber hinaus entsprechend größere Haushalte gibt, die nicht leistungsberechtigt sind, aber ebenfalls größere Wohnungen benötigen und die Nachfrage am Markt erhöhen.

1) Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lage des Wohnungsmarkts im Segment für Haushalte mit mehr als vier Personen?

2) Wie lange suchen die genannten Haushalte, die leistungsberechtigt sind, durchschnittlich nach einer angemessenen Wohnung?

3) Welche Spielräume hat der einzelne Fallmanager des Jobcenters bei der Bewilligung?

In der letzten Ratsversammlung berichtete Sozialbürgermeister Thomas Fabian, dass durch die Veränderung beim Unterhaltsvorschuss bei der Stadt 25 neue Stellen geschaffen werden müssen. Die SPD-Fraktion hat sich gemeinsam mit den sozialdemokratischen Fraktionen aus Dresden und Chemnitz direkt an sächsische Bundestagsabgeordnete gewandt und sich für eine Verschiebung des Starttermins der UVG-Reform eingesetzt. Ursprünglich war ein Inkrafttreten für den 1.1.2017 geplant, was die Kommunen organisatorisch überfordert hätte. Nun soll das neue Unterhaltsvorschussgesetz am 1.7.2017 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund haben wir in Bezug auf die erreichte längere Vorbereitungszeit von sechs Monaten folgende Nachfragen:

  1. Werden die 25 neuen Mitarbeiter pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes ihre Tätigkeit aufnehmen können?
  2. Hat die Stadtverwaltung bereits die notwendigen organisatorischen (Planung von Schulungen etc.) und infrastrukturellen Voraussetzungen (Büros, Technik etc.) dafür geschaffen und wie stellen sich diese dar? Wenn nein: Wie sehen die Vorbereitungen dafür aus?

Die Nachfrage von uns bezieht sich u.a. auch eine Anfrage aus der Ratsversammlung vom 8.3.2017, die Sie hier einsehen können.

2001 bzw. 2007 wurden im Rat Beschlüsse (RBIII-831/01 und RBIV-864/07) gefasst, die eine Erhöhung des ökologischen und des umweltgerechten Landbaus auf städtischen Ackerflächen erreichen sollten. Mittlerweile sind seit dem jüngsten Beschluss von 2007 knapp 10 Jahre vergangen, in denen sich auf dem Gebiet etwas getan haben sollte, deshalb fragen wir:

  1. Wie hat sich der Anteil der ökologischen und der der umweltgerechten Landwirtschaft auf den städtischen Ackerflächen in den letzten 10 Jahren entwickelt?
  1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um den Anteil des ökologischen und umweltgerechten Landbaus auf städtischen Flächen zu erhöhen? Wurden Landwirte dezidiert auf die bestehenden Möglichkeiten hingewiesen?
  1. Sind in den letzten 10 Jahren Pachtverträge ausgelaufen, sodass die Flächen entsprechend der Regelungen aus den Ratsbeschlüssen RBIII-831/01 und RBIV-864/07 an Landwirte, die ökologischen und umweltgerechten Landbau betreiben, neu vergeben werden konnten?
  1. Bei wie vielen Flächen laufen in der nächsten Zeit die Pachtverträge aus und welche Planungen gibt es dafür?