Anfragen der SPD-Fraktion.

Immer wieder kommt es in verschiedenen Straßenabschnitten in Leipzig zu Behinderungen des ÖPNV, insbesondere des schienengebundenen, so dass die LVB-Bahnen stoppen müssen und nicht weiterfahren können. Für die Fahrer und Fahrerinnen jedes Mal eine zusätzliche und nervige Belastung und für die Fahrgäste ein großes Ärgernis, weil sie zu spät kommen bzw. im schlimmsten Fall nicht weiterfahren können.

Wir fragen an:

  1. Wie oft wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fahrzeuge abgeschleppt, die Gleise zuparkten? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?
  2. Wie oft wurde der ÖPNV im Jahr 2023 behindert, aber kein Abschleppdienst gerufen? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?
  3. Welche Straßenabschnitte sind in Leipzig am häufigsten betroffen? Wie oft kommt es auf der Georg-Schwarz-Straße oder in der Demmering- bzw. Odermannstraße vor?
  4. Welche Möglichkeiten – auch bauliche Veränderungen – diskutiert die Stadt, damit die Anzahl verringert werden kann? Welche Maßnahmen werden davon zeitnah, aber auch perspektivisch, umgesetzt?

Antwort der Verwaltung

1. Wie oft wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fahrzeuge abgeschleppt, die Gleise zuparkten? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

Durch die kommunale Verkehrsüberwachung wurden im Jahr 2023 insgesamt 56 Fahrzeuge im Fahrraum von Schienenfahrzeugen abgeschleppt.

Die Entwicklung der Abschleppzahlen zum verkehrsordnungswidrigem Parken im Gleisbereich ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

2014201520162017201820192020202120222023
29362129394240363756

2. Wie oft wurde der ÖPNV im Jahr 2023 behindert, aber kein Abschleppdienst gerufen? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

Zum Umfang von Behinderungen für den ÖPNV durch parkende Fahrzeuge im Gleisbereich, ohne dass es durch behördliche Abschleppmaßnahmen gekommen ist, kann nur durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH eine verlässliche Aussage getroffen werden, soweit dies dort statistisch erfasst wird.

Seitens des Ordnungsamtes können hier nur Aussagen zu den durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten aufgenommenen Ordnungswidrigkeitenanzeigen getroffen werden, welche neben der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens keine Abschleppmaßnahmen zur Folge hatten. Im Jahr 2023 wurden in diesem Zusammenhang 119 Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne Abschleppvorgang registriert. Inwieweit hier beim Parken im Gleisbereich tatsächlich die Durchfahrt der Straßenbahn behindert wurde, ist nicht auswertbar. Außerdem lassen sich durch Halterermittlungen und damit verbundene Kontaktaufnahmen mit den Fahrzeugverantwortlichen derartige Verkehrsbehinderungen gleichfalls beseitigen, in dem – soweit ermittelbar und erreichbar – die Verantwortlichen zunächst behördlicherseits aufgefordert werden, ihr Fahrzeug aus dem Verbotsbereich zu entfernen. Diese Verfahrensweise wird unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles aus Verhältnismäßigkeitsgründen im Übrigen vielfach angewandt.

Die Entwicklung der durch die Verkehrsüberwachung registrierten Verkehrsordnungswidrigkeiten ergibt sich aus folgender Übersicht:

3. Welche Straßenabschnitte sind in Leipzig am häufigsten betroffen? Wie oft kommt es auf der Georg-Schwarz-Straße oder in der Demmering- bzw. Odermannstraße vor?

StraßeFallaufnahmen
Parken im Gleisbereich
Abschleppvorgänge
Parken im Gleisbereich
Arthur-Hoffmann-Straße3613
Pörstener Straße216
Ossietzkystraße146
Kötzschaer Straße112
Odermannstraße104
Michaelisstraße94
Cunnersdorfer Straße83
Emmausstraße81
Menckestraße82
Bitterfelder Straße54
Bornaische Straße52
Nordplatz52
Georg-Schwarz-Straße41
Luckaer Straße30
Rathenaustraße31
Wolfener Straße31
Zschochersche Straße32
Demmeringstraße20
Holzhäuser Straße21
Papiermühlstraße20
Ratzelstraße20
Richard-Lehmann-Straße21
Waldbaurstraße20
Ahlfeldstraße10
Eisenbahnstraße10
Elli-Voigt-Straße10
Eytraer Straße10
Kiewer Straße10
Lindenthaler Straße10
Lützowstraße10

4. Welche Möglichkeiten – auch bauliche Veränderungen – diskutiert die Stadt, damit die Anzahl verringert werden kann? Welche Maßnahmen werden davon zeitnah, aber auch perspektivisch, umgesetzt?

Bei Vorliegen entsprechender Meldungen der LVB werden verkehrsregelnde Maßnahmen wie die Anordnung von Zick-Zack-Linien oder ggfs. Haltverboten geprüft und, wenn möglich, angeordnet und umgesetzt. Aktuelle Beispiele dafür sind die Verlängerung des im 5m-Bereich der Kreuzung (Demmeringstraße/Odermannstraße) geltenden Haltverbots mittels Zeichen 299 auch in den Bereich der Odermannstraße 1. Für die Ossietzkystraße wurde eine Anhörung zur Anordnung eines absoluten Haltverbots ab ca. der Hausnummer 17 durchgeführt.

Baulich kann der Straßenbahnverkehr nur durch einen eigenen Gleiskörper vor Falschparkern geschützt werden, was bekanntlich nicht überall möglich und in Abwägung anderer Belange gewünscht ist. Wenn Straßenbahn und motorisierter Individualverkehr einen Fahrstreifen gemeinsam benutzen, sind bauliche Möglichkeiten zur Unterbindung von Falschparkern quasi ausgeschlossen.

Bei Spaziergängen oder ähnlichen Ausflügen innerstädtisch oder außerhalb kommt es immer mal wieder vor, dass man auf wilde, verletzte, anscheinend hilflose Tiere trifft. Häufig fühlt sich der eine oder andere umsichtige Naturfreund dann geneigt, das Tier aufzunehmen und beim nächsten Tierheim abzugeben. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. In unserer Stadt gibt es auch viele Wildtiere, die hilflos, verletzt sind und die von Tierfreunden gefunden werden.

Wir stellen uns jedoch die Fragen:

1) Wohin können sich Bürger, die verletzte Wildtiere aufgefunden haben, wenden?

2) Gibt es ein Informationssystem, wie, wo man sich melden kann?

3) Wer übernimmt die Kosten?

4) Welche Kosten entstehen für die Stadt, die durch die Versorgung verletzter Wildtiere pro Jahr verursacht werden?

5) Verfügt die Stadt über ausreichend Kapazitäten (Personal und Budget) um eine Aufrechterhaltung der notwendigen Mindestanforderung für eine tierschutz-, und naturschutzgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten?

Antwort der Verwaltung

  1. Wohin können sich Bürger, die verletzte Wildtiere aufgefunden haben, wenden?

Der Wildpark Leipzig ist die nach § 45 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für Leipzig bestimmte Stelle, bei welcher im Stadtgebiet von Leipzig aufgefundene heimische Wildtiere bzw. Wildtiere besonders geschützter Arten, welche dem Naturschutzgesetz unterstellt sind, abgegeben werden können, sofern sie verletzt, krank oder hilflos sind.

Eine Pflicht zum Retten eines verletzten Wildtieres existiert mangels Rechtsgrundlage weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Stadtverwaltung, weshalb die Abgabe im Wildpark freiwillig ist. Aufgrund der Freiwilligkeit und der limitierten Aufnahmekapazitäten sind die Möglichkeiten zur Betreuung dieser Wildtiere begrenzt.

Der Rufbereitschaftsdienst des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes (VLA) steht aus veterinärrechtlichen Hintergründen ausschließlich für verletzte, kranke oder hilflose Haustiere zur Verfügung. Der Transport und die Versorgung von Wildtieren sind im Regelfall nicht möglich.

Diesbezüglich wurde durch die Stadtverwaltung für die interessierte Bürgerschaft auch ein Merkblatt herausgegeben: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/formulare/formular/merkblatt-fundtiere/download.

  1. Gibt es ein Informationssystem, wie, wo man sich melden kann?

Die Möglichkeit zur telefonischen Rücksprache mit dem tierärztlichen Notdienst des VLA besteht über die Telefonnummer 0341 55004-4000 der Integrierten Rettungsleitstelle, allerdings ausschließlich zu Haustieren. Zum Umgang mit Wildtieren können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des tierärztlichen Notdienstes in der Regel keine Auskunft erteilen.

Informationen zu Wildtieren erhalten Bürgerinnen und Bürger während der Geschäftszeiten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wildparks Leipzig. Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Der Wildpark Leipzig befindet sich in der Koburger Straße 12a in Leipzig. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erreicht man über den Wirtschaftshof.

Für eine Kontaktaufnahme wenden sich die Anfragenden an das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, Wildpark:

Tel.: 0341 3913623, 0152 22989201
Fax: 0341 3913623
E-Mail: wildpark@leipzig.de.

Nimmt eine Finderin oder ein Finder telefonischen Kontakt auf, wird der allgemeine Zustand des Tieres erfragt und eine fernmündliche Ersteinschätzung vorgenommen. In tiermedizinischen Notfällen verweist der Wildpark die Finderin oder den Finder an praktizierende Tierärzte, da keine tiermedizinische Akutversorgung vor Ort ermöglicht werden kann. Befindet sich die Finderin oder der Finder mit dem Wildtier bereits im Wildpark, wird der Zustand des Tieres durch das Fachpersonal eingeschätzt und es wird entsprechend weiter versorgt (Verweis an Tierarzt oder Aufnahme in der Auffangstation im Wildpark).

  1. Wer übernimmt die Kosten?

Im Falle von hilfsbedürftigen Wildtieren, die dem Wildpark übergeben werden, übernimmt die Stadtverwaltung Leipzig die anfallenden Kosten. Hierfür finanziert der Wildpark Medikamente, Futter sowie Pflegeutensilien auch aus Spenden. Anfallende Personalkosten trägt die Stadtverwaltung Leipzig vollumfänglich.

Wenden sich Bürgerinnen und Bürger an Tierärzte ihrer Wahl, tragen diese die jeweils anfallenden Kosten selbst.

  1. Welche Kosten entstehen für die Stadt, die durch die Versorgung verletzter Wildtiere pro Jahr verursacht werden?

Die Aufgaben der Wildtierauffangstation beanspruchen im durchschnittlichen Jahresverlauf eine Vollzeitstelle, wobei die Aufgaben anteilig auf mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt werden. Im Jahr 2023 fielen rechnerisch Personalkosten i. H. v. rund 43 TEUR an.

Die für die Auffangstation eingesetzten Spendengelder beliefen sich auf rund 6 TEUR.

Darüber hinaus hat das Amt für Umweltschutz im Jahr 2023 im Rahmen der Versorgung von Wildtieren für vertragsgebundene Tierärzte und Pflegeleistungen Gesamtkosten in Höhe von 27.926,01 EUR aufgewandt.

  1. Verfügt die Stadt über ausreichend Kapazitäten (Personal und Budget) um eine Aufrechterhaltung der notwendigen Mindestanforderung für eine tierschutz-, und naturschutzgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten?

Hinsichtlich der Notwendigkeit zur Vorhaltung einer kommunalen Einrichtung wird auf die Antwort zu Frage 1 verweisen. Der Wildpark der Stadt Leipzig nimmt nur so viele Wildtiere auf, dass deren tierschutzgerechte Versorgung sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederauswilderung gewährleistet sind.

Die Tierpflegerinnen und Tierpfleger des Wildparkes Leipzig übernehmen zu gleichen Teilen die Pflege der Tiere in der Auffangstation sowie die organisatorische Betreuung der Einrichtung. In Zeiten erhöhten saisonalen Anfrageaufkommens (Mauersegler, Turmfalken, Eichhörnchen, Igel usw.) ist die gleichzeitige Organisation der Auffangstation mit dem Tagesgeschäft im Wildpark eine stetige Herausforderung.

Der Einsatz in der Wildtierauffangstation beschränkt sich auf die Dienstzeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Darüber hinaus ist der wöchentlich rotierende Leiterdienst des Wildparkes im Winter bis 17:00 Uhr und im Sommer bis 19:00 Uhr telefonisch erreichbar und kann eine Tierannahme oder Weitervermittlung koordinieren. Außerhalb o. a. Zeiten ist seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer keine Erreichbarkeit gewährleistet.

Die vorgehaltene Infrastruktur zur Versorgung von Wildtieren (Quarantäne, Aufenthalt, Auswilderung) ist einfach. Erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen werden priorisiert. Es zeichnet sich ab, dass die finanziellen Mittel, die im Haushalt 2023/2024 eingeplant werden konnten, nicht ausreichen und das Defizit über das Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer auszugleichen ist. Ähnlich verhält es sich infolge stark gestiegener Fallzahlen mit dem Budgetansatz des Amtes für Umweltschutz.

Den Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Versorgung von Wildtieren kann nicht bedarfsdeckend nachgekommen werden, was in manchen Fällen dazu führt, dass Bürgerinnen und Bürger teils fragwürdige private Hilfe in Anspruch nehmen.

Erfahrungen größerer Wildtierauffangstationen zeigen allerdings auch, dass die Nachfrage nach Unterstützung niemals völlig gedeckt werden kann. Erhöht man die Aufnahmekapazität, steigen gleichermaßen die Anfragen.

Das Polizeirevier in der Ratzelstraße ist für die Bereiche Lausen-Grünau und Großzschocher

zuständig. Am Standort arbeiten ca. 240 Mitarbeiter im Schichtdienst. Der Ausblick für den Standort ist jedoch problematisch. So informierten im letzten Jahr Herr Polizeipräsident Demmler und Revierleiter Herr Krauß im Rahmen einer SPD-Veranstaltung in Grünau darüber, dass die Räumlichkeiten am aktuellen Standort erhebliche Mängel aufweisen und die Polizei mittel- bis langfristig nach einer neuen Unterkunft in der Umgebung Ausschau halte. (siehe u.a. Berichterstattung Grün-As Nr. 3/2023)

Das Revier ist für die Sicherheit in Grünau und Leipzig-Südwest von erheblicher Bedeutung. Aus Sicht des Anfragestellers ist gerade im Zentrum Grünaus (Umfeld Stuttgarter Allee) eine sichtbare Polizeipräsenz angezeigt. Der aktuelle Stadtratsbeschluss zu Verhandlungen zum Grundstückstausch für die Alte Post in der Stuttgarter Allee und die Überlegungen zur möglichen Nutzung des Gebäudes geben die Gelegenheit, auch eine Nutzung als zukünftiges, langfristiges Polizeirevier im Zentrum Grünaus zu prüfen.

Hieraus ergeben sich mehrere Fragen:

1. Inwieweit kennt die Stadtverwaltung den Bedarf der Polizei nach einem zukunftsfähigen Standort für das gegenwärtige Revier in der Ratzelstraße?

2. Gibt es hier ggf. bereits Unterstützung bei der Suche? Falls ja, wie sieht diese mit ggf. welchen Zwischenergebnissen aus?

3. Spielt im Rahmen der Arbeit an einem Nutzungskonzept für das alte Postgebäude in der Stuttgarter Allee eine Prüfung der Nutzung als Polizeistandort (neben anderen, parallelen Nutzungen natürlich) bereits eine Rolle? Welche Informationen für notwendige Voraussetzungen für einen Standort als Polizeirevier sind der Stadtverwaltung bereits bekannt? Was lässt sich hieraus für den konkreten Standort ggf. bereits ableiten? Welche weiteren Informationen sind darüber hinaus für eine sachgerechte Prüfung des Standortes als Polizeirevier einzuholen? Wann könnte ggf. mit einem entsprechenden Prüfergebnis gerechnet werden?

Antwort der Verwaltung

1. Inwieweit kennt die Stadtverwaltung den Bedarf der Polizei nach einem zukunftsfähigen Standort für das gegenwärtige Revier in der Ratzelstraße?

Die Polizei ist zunächst nicht Teil der Stadtverwaltung, sondern eine Angelegenheit des Freistaates Sachsen. Für die Unterbringung von Einrichtungen des Freistaates Sachsen ist das Zentrale Flächenmanagements Sachsen (ZFM) zuständig. Die Stadtverwaltung hat im Auftrag des ZFM im Zeitraum Juli 2021 – Januar 2022 eine Suche nach einer geeigneten kommunalen Liegenschaft für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest innerhalb eines fest vorgegebenen Radius durchgeführt.

2.  Gibt es hier ggf. bereits Unterstützung bei der Suche? Falls ja, wie sieht diese mit ggf. welchen Zwischenergebnissen aus?

Ja, das ZFM erhielt die gewünschte Unterstützung bei der Standortsuche. Aufgrund der sehr stark eingrenzenden Anforderungen an die Lage, Erschließung und Bebaubarkeit des gesuchten Standortes mit einer Größe von ca. 6.000 m² konnten keine uneingeschränkt geeigneten kommunalen Bestandsgrundstücke angeboten werden.

3.  Spielt im Rahmen der Arbeit an einem Nutzungskonzept für das alte Postgebäude in der Stuttgarter Allee eine Prüfung der Nutzung als Polizeistandort (neben anderen, parallelen Nutzungen natürlich) bereits eine Rolle?

Die betreffende Immobilie befindet sich aktuell nicht im Eigentum der Stadt Leipzig. Wie dem Stadtrat im Rahmen anderer Anfragen bereits berichtet, konnten im Rahmen der kommunalen Bedarfsprüfung bisher weder konkrete städtische Bedarfe noch Nutzungskonzepte für das Objekt ermittelt werden. Laut Informationen der Eigentümerin wurde das Objekt unabhängig davon bereits einer Eignungsprüfung für die Unterbringung des Polizeireviers Südwest unterzogen und als ungeeignet verworfen.

Welche Informationen für notwendige Voraussetzungen für einen Standort als Polizeirevier sind der Stadtverwaltung bereits bekannt?

Das Anforderungsprofil für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest enthält konkrete Vorgaben zu Lage, Flächenbedarf, Bebaubarkeit, Erschließung, Erreichbarkeit und Ausfallsicherheit, die im Detail vertraulich zu behandeln sind.

Was lässt sich hieraus für den konkreten Standort ggf. bereits ableiten?

Es lässt sich ableiten, dass für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest durch den Freistaat ein zweckmäßiger Neubau angestrebt wird. Altlastensituationen und Denkmalschutz sollen bspw. explizit vermieden werden.

Welche weiteren Informationen sind darüber hinaus für eine sachgerechte Prüfung des Standortes als Polizeirevier einzuholen? Wann könnte ggf. mit einem entsprechenden Prüfergebnis gerechnet werden?

Eine fachkundige Eignungsprüfung zum Zwecke der Einrichtung eines Polizeireviers im betreffenden Objekt wurde zuständigkeitshalber bereits durch die Polizeidirektion bzw. das ZFM durchgeführt. Das Prüfergebnis liegt der Stadt Leipzig im Detail nicht vor.

Am 10.06.2022 stellte die SPD-Fraktion einen Antrag, in dem der Oberbürgermeister u.a. beauftragt wird, zu ermitteln, wie mit Urheberrechten nach Architekturwettbewerben umgegangen bzw. schon im Vorfeld dieser Wettbewerbe sichergestellt werden kann, dass Stadtplätze auch schon vor Ablauf der Urheberrechte umgestaltet werden können, um sie an die aktuellen Bedürfnisse der Stadtentwicklung anzupassen. Dabei soll die Flexibilität bei der Platz- und Freiraumgestaltung erhöht werden. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau prognostiziert, dass eine Prüfung dieses Sachverhalts bis Anfang 2023 erfolgen könne. Dem Stadtrat ist das Ergebnis dieses Prozesses bislang nicht bekannt, obwohl die Frist bereits ein Jahr überschritten ist.

Wie fragen daher an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung?
  1. Welche Maßnahmen kann und wird die Stadtverwaltung ergreifen, um bei bestehenden und künftigen Platzgestaltungen bei der Um- und Neugestaltung von Plätzen und Freiräumen ein höheres Maß an Flexibilität zu erreichen?

Antwort der Verwaltung

1. Frage: Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung?

Die rechtliche Prüfung ist erfolgt.

2. Frage: Welche Maßnahmen kann und wird die Stadtverwaltung ergreifen, um bei bestehenden und künftigen Platzgestaltungen bei der Um- und Neugestaltung von Plätzen und Freiräumen ein höheres Maß an Flexibilität zu erreichen?

Aufgrund der individuellen Rahmenbedingungen kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Dementsprechend muss eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vollzogen werden. Zukünftig sollten daher alle Verträge mit Planungsbüros, die Plätze und Freiraumgestaltungen betreffen, so formuliert werden, dass daraufhin gewiesen wird, dass spätere Änderungen möglich sein sollen. Ziel ist, für die Verträge, die im Laufe des Planungsprozesses mit Dritten zu schließen sind, juristisch belastbare Regelungen zu formulieren, die einen flexibleren Umgang mit den Anforderungen des Urheberrechts erlauben.

In der Ratsversammlung vom 14.06.2023 wurde die Einrichtung eines Modellprojektes für Spielzeugkisten auf Leipziger Spielplätzen beschlossen. Dafür sollten Patenschaften mit einer natürlichen oder juristischen Person oder eingetragenen Vereinen für je eine Spielzeugkiste übernommen werden. Wo es bereits bestehende Patenschaften gibt, die schon über das Stadtbezirksbudget beantragt wurden, sollte eine Umsetzung bereits im III. Quartal 2023 erfolgen.  Zunächst sollte pro Stadtbezirk ein Spielplatz mit einer Spielzeugkiste ausgestattet werden. 

Wir möchten daher anfragen:

  1. Auf welchen Spielplätzen in welchem Stadtbezirk wurden für solche Spielzeugkisten Patenschaften übernommen oder wo bestanden bereits vor Beschluss des Antrags VII-A-08285-NF-03 entsprechende Patenschaften?
  2. Wie viele Spielzeugkisten dieser Art gibt es seit dem III. Quartal 2023 aktuell im Leipziger Stadtgebiet?
  3. Wie viele Interessenten an einer solchen Patenschaft gibt es?
  4. Wird, falls nicht schon im Herbst 2023 die ersten Spielzeugkisten eingerichtet worden sind, dieses Vorhaben pünktlich im Frühjahr 2024 beginnen und, wenn ja, was wird im Vorfeld unternommen, um dies abzusichern?
  5. Wie hoch liegen die Kosten / werden die Kosten geschätzt bei Umsetzung?
  6. Wird das Angebot wahr- und von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen?

Antwort der Verwaltung

1. Auf welchen Spielplätzen in welchem Stadtbezirk wurden für solche Spielzeugkisten Patenschaften übernommen oder wo bestanden bereits vor Beschluss des Antrags VII-A-08285-NF-03 entsprechende Patenschaften?

Derzeit wird mit den Patinnen und Paten die Ausgestaltung der Patenschaften und der damit verbundenen Patenschaftsverträge abgestimmt. Sobald die Verträge abgeschlossen sind, können Spielzeugkisten aufgestellt werden.

2. Wie viele Spielzeugkisten dieser Art gibt es seit dem III. Quartal 2023 aktuell im Leipziger Stadtgebiet?

Es wird voraussichtlich im April die erste Spielzeugkiste mit Patenschaft beim Sandspielbereich auf dem Spielplatz „Wiedebachplatz“ in Connewitz aufgestellt werden.

3. Wie viele Interessenten an einer solchen Patenschaft gibt es?

Es gibt insgesamt drei Interessentinnen und Interessenten. Eine im Stadtbezirk Süd und zwei im Stadtbezirk Südost. Gemäß Ratsbeschluss soll vorerst eine Kiste je Stadtbezirk aufgestellt werden, so dass im Falle mehrerer Interessenten die Entscheidung für einen Standort innerhalb eines Stadtbezirks getroffen werden müsste.

4. Wird, falls nicht schon im Herbst 2023 die ersten Spielzeugkisten eingerichtet worden sind, dieses Vorhaben pünktlich im Frühjahr 2024 beginnen und, wenn ja, was wird im Vorfeld unternommen, um dies abzusichern?

Es wird voraussichtlich im April die erste Spielzeugkiste mit Patenschaft beim Sandspielbereich auf dem Spielplatz „Wiedebachplatz“ in Connewitz aufgestellt werden. Es wurde noch Ende des Jahres 2023 eine Spielzeugkiste bestellt und die aus dem Stadtbezirksbudget SB Süd bereit gestellten Mittel in Höhe von 1.500 € dafür gebunden. Die zeitnahe Bestellung einer zweiten Spielzeugkiste, voraussichtlich für den Standort Spielplatz Thiemstraße im Stadtbezirk Südost, ist in Vorbereitung. Sobald die Paten sich vertraglich für die Patenschaft gebunden haben, kann die bereits vorhandene erste Spielzeugkiste am Spielplatz „Wiedebachplatz“ aufgestellt werden.

5. Wie hoch liegen die Kosten / werden die Kosten geschätzt bei Umsetzung?

Die Kosten für Herstellung, Lieferung und Montage der Spielzeugkiste belaufen sich auf ca. 2.800 €.

6. Wird das Angebot wahr- und von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen?

Ob und wie das Angebot einer offenen Spielzeugkiste wahrgenommen wird, kann vorbehaltlich des Abschlusses des Patenschaftsvertrages, ab Ende April am Wiedebachplatz in Connewitz festgestellt werden.

Die ursprüngliche Anfrage wurde in der Neufassung um die Fragen 8 bis 11 ergänzt.

In der Ratsversammlung im Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Organisationseinheit einzurichten, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist, einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist Altfälle abgearbeitet werden können, ohne dabei die Bearbeitung von neu hinzugekommenen Anträgen zu verzögern, und bis Ende des 1. Quartals 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann.

Im Mai 2023 haben wir uns bereits einmal nach dem Stand der Umsetzung erkundigt und erfuhren dabei, dass einige Punkte noch in der Erarbeitung waren. Insbesondere das Konzept zur Verminderung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall war zu diesem Zeitpunkt noch in der Phase, dass ein interkommunaler Erfahrungsaustausch ausgewertet wurde, um daraus Rückschlüsse für die Prozesse bei der Stadt Leipzig zu gewinnen. 

In jüngerer Vergangenheit wurden wir über Bürgerinnen und Bürger zudem darüber informiert, dass es bei der Ausländerbehörde auch Verzögerungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gibt. Daran hängen jedoch oft auch die beruflichen Existenzen von Menschen, deren Aufenthaltstitel in naher Zukunft auslaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir: 

  1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?
  2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Auftrag aus dem Beschluss vom Dezember 2022 war es auch, 5 VZÄ für die Abarbeitung von Altfällen bereitzustellen und einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist die schon lange in der Ausländerbehörde anhängigen Altfälle abgearbeitet werden können.

  1. Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Zur Absenkung der Personalintensität pro Fall sollte ein Konzept erarbeitet werden.

  1. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Konzepts zur Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?
  2. Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?
  3. Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Chancenaufenthaltsgesetz, dass es geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, binnen 18 Monaten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

  1. Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fällen wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Verringerung der Frist für Einbürgerungen auf 5 bzw., bei besonderen Leistungen, auf 3 Jahre:

  1. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Zum Thema der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  1. Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln? 
  2. Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?
  3. Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz akut gefährdet ist?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?

Das Sachgebiet umfasst derzeit eine Sachgebietsleitung und dreizehn Stellen für die Sachbearbeitung. Dabei konnten alle der 15 avisierten Stellen besetzt werden. Die letzte Umsetzung erfolgt zum 01.04.2024.

2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Die hohe Nachfrage nach Einbürgerungen ist nach wie vor ungebrochen. Hinzu kommt eine gesteigerte Zahl an Anfragen seit dem Beschluss des Bundestages zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Es gehen täglich mehr Anfragen ein, als bearbeitet werden können. Die Wartezeiten konnten daher noch nicht signifikant verkürzt werden.

3. Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Bezüglich des erarbeiteten Zeitplans wurde eine Informationsvorlage erstellt, welche sich aktuell im Verwaltungsverfahren befindet. Die Altfälle werden chronologisch abgearbeitet.

4. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Konzepts zur Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?

Die Erarbeitung des Konzepts zur Verringerung der Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang befindet sich in den finalen Zügen und wird demnächst ins Verfahren gegeben. Zentrale Punkte des Konzepts sind 1.) der Umgang mit Beratungsterminen, 2.) die Hinzuziehung von Hilfskräften für Routineaufgaben sowie 3.) die Einführung eines Einbürgerungslotsensystems. Daneben soll der Internetauftritt des Bereichs Einbürgerung grundlegend neu konzeptioniert werden mit dem Ziel, relevante Informationen zu Ablauf und Verfahren sowie zum aktuellen Bearbeitungsstand (transparentes Wartelistenmanagement) anschaulich und gut strukturiert zur Verfügung zu stellen.

5. Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?

Mit der Umsetzung des Konzepts wurde seit Gründung des Sachgebiets begonnen.

6. Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Besonders die Implementierung einer Sachgebietsleitung hat sich als äußert gewinnbringend erwiesen. So war es möglich, weitere Punkte des Konzeptes umzusetzen.  Zum Beispiel konnte ein intensiver Austausch mit dem Regierungspräsidium Darmstadt stattfinden, um zu prüfen, ob das dort entwickelte Programm „E-Staatsangehörigkeit“ in Leipzig genutzt werden kann. Auch für die Personalverstärkung war die Einrichtung der Sachgebietsleitung unverzichtbar, um den Prozess der Personalauswahl engmaschig zu betreuen. Bei drei Ausschreibungsrunden sind insgesamt 76 Bewerbungen eingegangen. Es mussten daher zeitintensiv zahlreiche Unterlagen gesichtet und Auswahlgespräche geführt werden, um das Sachgebiet bestmöglich zu verstärken. Weiterhin konnte der Einsatz von Praktikanten in dem Sachgebiet organisiert werden, welche zur Unterstützung eingesetzt wurden. Aufgrund des schnell gewachsenen Teams musste zudem das Zugehörigkeitsgefühl und die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt werden, um eine Fluktuation zu vermeiden.

Um die Einarbeitung der neuen Beschäftigten effektiv zu gestalten, zeitnah abzuschließen und im Hinblick auf die Aus- und Weiterbildung der bestehenden Mitarbeiter/-innen werden gewonnene Erfahrungen zur Dokumentation von Grundsatzentscheidungen und Entwicklung von standardisierten Vorlagen genutzt. Somit entsteht eine fortlaufende Prozessanalyse und -optimierung, welche durch die Sachgebietsleitung begleitet wird. Zudem wurde der Internetauftritt des Bereichs Einbürgerung angepasst. Neben einer kurzen und verständlichen Darstellung des Verfahrensablaufs ist dort der aktuelle Bearbeitungsstand der Warteliste sowie eine Prognose für die nächsten sechs Monate zu finden. Des Weiteren wurde die automatische Ansage der Hotline angepasst, damit Interessierte bereits dort notwendige Auskünfte erhalten. Durch diese Transparenz können sich Betroffene online und telefonisch schnell und unkompliziert ohne persönliches Gespräch zum aktuellen Stand erkundigen, womit die Anzahl der individuellen Anfragen per Hotline oder Mail gesunken sind.

Gleichzeitig konnte mit der Gründung des Sachgebiets „Einbürgerung“ das Sachgebiet „Asyl, Aufenthaltsbeende Maßnahmen“ (zu dem der Bereich „Einbürgerung“ zuvor gehörte) gestärkt werden. So war es möglich, die Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts zeitnah zu gewährleisten und die Herausforderungen der aktuellen Asylsituation zu bewältigen.

7. Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fällen wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Von den rund 1.400 potentiellen Begünstigten, die die Voraufenthaltszeit für einen Chancenaufenthalt erfüllen, haben seit dem 31.12.2022 insgesamt 979 Personen einen Antrag auf Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels gestellt (Stand: 31.01.2024). Dies entspricht einer Quote von 70 Prozent. Hiervon konnten bisher 606 Anträge (62 Prozent) positiv beschieden werden, während 28 Anträge (3 Prozent) abgelehnt werden mussten. Eine Auswertung der durchschnittlichen Antragsbearbeitungszeit ist leider nicht möglich.

8. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts noch nicht in Kraft getreten ist. Es kann daher nur vermutet werden, welche konkreten Auswirkungen dieses auf die Fallzahlen haben wird. Dennoch ist damit zu rechnen, dass nach Eintritt der Gesetzesänderung verstärkt Anträge von Personen gestellt werden, für welche die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit der Hinderungsgrund einer Einbürgerung darstellte und vor allem auch für Kinder die Einbürgerung beantragt wird, bei denen eine Entlassung aktuell erst ab Volljährigkeit möglich wäre. Zusätzlich wird auch die Verkürzung der Aufenthaltszeiten unmittelbar nach Inkrafttreten zu einer nicht unwesentlichen Zunahme der Antragstellungen führen. Gerade seit den letzten drei Jahren ist festzustellen, dass ein Einbürgerungs-interesse unmittelbar nach Erreichen der Gesetzesfrist bekundet wird, teilweise bereits davor. Generell wird bundesweit von einer Zunahme der Anträge in zwei- bis dreifacher Menge ausgegangen. Gleichzeitig sinkt die mittlere Bearbeitungszeit durch den Wegfall der Entlassungsverfahren nur geringfügig.

Die Stadt Leipzig hat sich in den vergangenen Wochen umfassend mit den voraussichtlichen Auswirkungen beschäftigt und wird dem Stadtrat in der nächsten Ratsversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.

9. Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln? 

Eine konkrete mittlere Verfahrensdauer ist aus den Systemen der Ausländerbehörde leider nicht auswertbar. Erfahrungsgemäß ist es uns in der Regel möglich spätestens drei Monate nach Antragseingang auf diesen zu reagieren. (Intern haben wir uns das Ziel spätestens nach vier Wochen eine Eingangsbestätigung / Unterlagenanforderung zu versenden.) Kann über den Antrag dabei aufgrund unvollständiger Unterlagen oder weiterer Prüf- bzw. Beteiligungsbedarfe nicht entschieden werden, wird den Antragstellern eine Fiktionsbescheinigung zugeschickt. Diese weist nach, dass der Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend gilt (siehe: Informationen zur Fiktionsbescheinigung – Stadt Leipzig). Das umfasst auch die mit dem Aufenthaltstitel verfügte Arbeitserlaubnis.

Dabei variiert die Bearbeitungsdauer von Fall zu Fall stark und ist sowohl von der Arbeitsauslastung des jeweiligen Mitarbeiters, als auch der Vollständigkeit der Unterlagen und der Rückmeldegeschwindigkeit der Antragsteller abhängig. Im Musterfall: Student, Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG, vollständige Unterlagen, mittelmäßig ausgelasteter Mitarbeiter, kann innerhalb von einer Woche nach Antragseingang über den Antrag entschieden werden. Der Antragsteller erhält innerhalb von weiteren drei Wochen einen Termin zur Aufnahme seiner biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel und kann diesen zwei Wochen später abholen. Verschiebt man das ein oder andere Merkmal an dieser Konstellation kann die Bearbeitung jedoch deutlich länger dauern. In seltenen Ausnahmefällen kommt es durch Überlastung und/oder mehrfache Veränderungen der Sachlage (Arbeit, keine Arbeit, Arbeit in Probezeit, Ermittlungsverfahren, langsame Rückmeldung) zu Verfahrensdauern von Jahren.

10. Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?

Die Ausländerbehörde bearbeitet im Jahr rund 20.000 Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Hinzu kommen einige tausend Duldungen, Gestattungen und Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Die Bearbeitungsdauer für sich genommen bewirkt, dass zu jeder Zeit ein entsprechender Bestand offener Fälle existiert, der für sich genommen jedoch nicht problematisch ist. Aus dieser Gesamtheit eine Menge an Anträgen zu ziehen, die zeitnah entschieden werden muss ist statistisch leider nicht auswertbar. Wir setzen daher darauf, dass wir für die Betroffenen ansprechbar und erreichbar sind und in Eilfällen pragmatisch und flexibel zu helfen – soweit uns dies rechtlich möglich ist. Die Ausländerbehörde verringert daher die in den letzten Jahren aufgelaufenen Bearbeitungsrückstände kontinuierlich und steigert die telefonische und elektronische Erreichbarkeit.

(Im Zeitraum 11/22 – 10/23 erreichten uns allein auf der zentralen Hotline der Ausländerbehörde 70.000 Anrufe, von denen 20.000 beantwortet wurden. Das entspricht einer Quote von rund 30%. Unser Ziel ist diese in 2024 auf 60% zu steigern.)

Dabei hilft uns auch der Umstand, dass wir zum Jahreswechsel die Mehrbedarfsstellen des HH 23/24 besetzen konnten. Die Einarbeitung läuft derzeit. Weiterhin haben wir mit verschiedenen Netzwerkpartnern (Leistungsbehörden, Migrationsberatungsstellen, Arbeitgebervertreter, IHK, Forschungseinrichtungen, Hochschulen) Eskalationsmechanismen für Eilfälle etabliert und unser Kontaktformular um eine Abfrage für eilige Fälle ergänzt. Diese werden priorisiert bearbeitet.

Um hier konkreter zu antworten müssten wir den problembehafteten Bereich konkreter gefasst bekommen. Allerdings wäre auch in diesem Fall keine eindeutige Identifikation „zeitnah“ zu bescheidender Anträge möglich.

11. Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz akut gefährdet ist?

Hierzu ist keine Aussage möglich, da wir die akute Existenzgefährdung unmittelbar nach Bekanntwerden abstellen. Die über die o. g. Eskalationsschleifen an uns herangetragenen Eilfälle bewegten sich in den letzten Monaten im einstelligen Bereich.

Der sächsische Landtag hat Ende Januar 2024 der Vorlage der Regierungsfraktionen zur Schaffung eines sächsischen Zweckentfremdungsverbots zugestimmt. Damit gibt es nun auch in Sachsen die gesetzliche Grundlage für Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt, eigene Zweckentfremdungsverbotssatzungen zu erlassen. Die Datengrundlage, auf deren Basis eine solche Satzung gerechtfertigt werden kann, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses vom Juni 2018 bereits erhoben. Die Ergebnisse der Untersuchung sind bemerkenswert, denn in Leipzig werden insgesamt rund 20.000 Wohnungen (Stand 2020) anderweitig genutzt, wovon rund 600 Wohnungen, Tendenz deutlich steigend, dauerhaft in Ferienwohnungen umgewandelt wurden. Auf unsere Anfrage zur Ratsversammlung im Juni 2023 hin wurde uns mitgeteilt, dass die Stadt von den Plänen der Regierungsfraktionen zur Schaffung eines Zweckentfremdungsverbotsgesetzes aus der Presse erfahren und deshalb zum damaligen Zeitpunkt auch noch kein Satzungsentwurf vorgelegen habe. Seitdem sind rund acht Monate vergangen und der Landtag hat mittlerweile die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadt bereits den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung erarbeitet?
  1. Wenn ja: Wann wird dieser im Rat zur Abstimmung gestellt?
  1. Wenn nein: In welchem Zeitraum ist mit diesem Entwurf zu rechnen?
  1. Wurde in Vorbereitung auf die Zweckentfremdungsverbotssatzung die Datengrundlage von 2020  weiter fortgeschrieben und wenn ja, wie hat sich die Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig entwickelt?
  1. Plant die Stadtverwaltung die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen oder soll der Fokus hierbei auf einzelne Stadtteile gelegt werden?
  1. Zur Eindämmung der illegalen Zeckentfremdung von Wohnraum: Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden aus, die berechtigt sind, Zugriff auf die Daten von AirBnB und Co. einzufordern, und damit auch die Anbieter von möglichweise illegal zweckentfremdetem Wohnraum in Leipzig ermitteln können?

Antwort der Verwaltung

Frage 1: Hat die Stadt bereits den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung erarbeitet?

a. Wenn ja: Wann wird dieser im Rat zur Abstimmung gestellt?

b. Wenn nein: In welchem Zeitraum ist mit diesem Entwurf zu rechnen?

Die Stadt arbeitet bereits an einer entsprechenden Satzung. Ziel ist es, die Satzung am 19. Juni 2024 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Frage 2: Wurde in Vorbereitung auf die Zweckentfremdungsverbotssatzung die Datengrundlage von 2020 weiter fortgeschrieben und wenn ja, wie hat sich die Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig entwickelt?

Nein, die Daten wurden nicht fortgeschrieben. Bis Sommer 2023 gab es keine verbindlichen Aussagen des Freistaates, ob und wann ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf der Grundlage des Koalitionsvertrages erlassen wird.

Frage 3: Plant die Stadtverwaltung die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen oder soll der Fokus hierbei auf einzelne Stadtteile gelegt werden?

Geplant ist, die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen. Der angespannte Wohnungsmarkt betrifft die gesamte Stadt Leipzig. Damit sollen alle Wohnungen stadtweit erhalten bleiben.

Frage 4: Zur Eindämmung der illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum: Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden aus, die berechtigt sind, Zugriff auf die Daten von AirBnB und Co. einzufordern, und damit auch die Anbieter von möglichweise illegal zweckentfremdetem Wohnraum in Leipzig ermitteln können?

Die Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde wird geprüft. Die Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass die Auskünfte der häufig im Ausland ansässigen Unternehmen oft nicht sehr hilfreich sind. In anderen Städten wird primär auf Hinweise aus der Bevölkerung reagiert.