Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage der SPD-Fraktion

In der Ratsversammlung am 19. Januar 2011 beschloss der Stadtrat, dass der Oberbürgermeister mit der Umsetzung des Projekts „Leipziger Hilfepunkte“ beauftragt wird. Das heißt natürlich, dass nicht nur der Oberbürgermeister zur Person gefragt ist, sondern die gesamte Stadtverwaltung bei der Schaffung der Hilfepunkte mitwirken sollte.

Deshalb fragen wir:

1. Wie beteiligt sich die Stadtverwaltung an der Umsetzung des Projektes?
2. Welche Ämter der Leipziger Stadtverwaltung (bspw. Bürgerämter) werden hierbei besonders im Fokus stehen oder werden sämtliche öffentlich zugängliche Immobilien der Stadtverwaltung als Hilfepunkte deklariert?

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)

Anfrage der SPD-Fraktion

Nach Planungen der Bundesregierung zur Verkürzung des Wehrdienstes und folglich auch das Wehrersatzdienstes möchte der Bundesverteidigungsminister nun die Wehrpflicht in Deutschland insgesamt aussetzen. Eine Aussetzung oder Verkürzung der Wehrpflicht verbunden mit einer deutlichen Reduzierung der Wehrdienstleistenden würde sich auch auf die Zahl der Wehrersatzdienstleistenden auswirken, deren Anteil in der Gesamtstatistik gegenüber den Wehrdienstleistenden überwiegt.
Inwiefern die, von der Bundesregierung beabsichtigte, Möglichkeit der Verlängerung des Wehrersatzdienstes nach sechs geleisteten Monaten um weitere sechs Monate wahrgenommen wird, ist noch nicht absehbar. Auch muss bedacht werden, dass nach dem Ausscheiden eines Wehrersatzdienstleistenden nicht direkt der nächste Wehrersatzdienstleistende auf einen frei gewordenen Platz nachrücken muss, da nicht gleich viele Einberufene zu jeder Zeit einen entsprechenden Platz suchen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens leisten Wehrersatzdienstleistende ihren Dienst, u. a. auch in verschiedenen Einrichtungen der Stadt Leipzig. In einigen dieser Einrichtungen ist der Anteil der Wehrersatzdienstleistenden so hoch, dass sie etwa die Hälfte der „Gesamtbelegschaft“ ausmachen und entsprechenden Anteil an der geleisteten Arbeit haben.

Deshalb fragen wir:
1. Wie viele Wehrersatzdienstleistende arbeiten in Einrichtungen der Stadt Leipzig (bei voller Auslastung aller zur Verfügung stehenden Plätze)?
2. Wie kann im Fall einer stark rückläufigen Zahl der Wehrersatzdienstleistender in den städtischen Einrichtungen gewährleistet werden, dass die Aufgaben mit gleichbleibender Qualität auch ohne Wehrersatzdienstleistende fortgeführt werden?
3. Existieren bereits Pläne der Stadt Leipzig, um einem eventuellen Einbruch der Zahlen von Wehrersatzdienstleistenden infolge der Wehrdienstreform der Bundesregierung wirksam zu begegnen? Wenn ja, welche?

Ansprechpartner: Sebastian Walther (Kontakt: 0173-4648946)

Anfrage der SPD-Fraktion

Bezug nehmend auf die Antworten auf die Anfrage Nr. V/F 241 in der RV am 18.11.2010 stellen wir folgende Nachfragen und bitten um schriftliche Beantwortung:

1. Welche Straßen auf dem Stadtgebiet von Leipzig werden seit der Busnetzreform vom 10.10.2010 neu von der LVB befahren (Auflistung mit Busnummer)?
2. In welcher Kategorie (Hauptstraßen-/Nebenstraßennetz) sind diese Straßen in der Winterdienstsatzung derzeit eingeordnet?
3. Welche Straßen werden von der LVB infolge der Busnetzreform nicht mehr bedient (ebenfalls Auflistung)?

 

Anfrage der SPD-Fraktion

 Am 10. Oktober trat bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) die umfangreiche Netzänderung „Netz 2010 – neues LVB-Busliniennetz“ in Kraft. Bei 22 von 25 Buslinien, sowie 2 von 14 Straßenbahnlinien gibt es nun deutliche Linienveränderungen.
Bei Eisglätte und starkem Schnee waren im vergangenen Winter einige Straßen, über die Buslinien der LVB verkehren, zuweilen unpassierbar für den ÖPNV (z.B. Linie 73). Einige Straßenzüge, die von dieser Linie befahren werden, werden nach gegenwärtig gültiger Winterdienstsatzung nur mit der Dringlichkeitsstufe II nach § 3, Abs. 2 B, geräumt.

Deshalb fragen wir:
1. Welchen Änderungsbedarf gibt es bei der Winterdienst- und Straßenreinigungssatzung infolge der LVB-Busnetzreform?
2. Sind dadurch auch Veränderungen bei den entsprechenden Gebührensatzungen notwendig?
3. Wie kann der Eigenbetrieb Stadtreinigung in Zusammenarbeit mit der LVB gewährleisten, dass das komplette Liniennetz der LVB auch bei extremen Wettersituationen bedient wird?

Ansprechpartner: Claus Müller (Kontakt: 0341-5906572) und Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)

Anfrage der SPD-Fraktion

In einer Pressemitteilung vom Juni 2010 wurde angekündigt, dass die Lecos GmbH die Leipziger Schul- und Hortverwaltungen mit einheitlicher PC- und Druckertechnik ab 2010 ausstattet. Insgesamt betrifft dies 131 allgemein- und berufsbildende Einrichtungen und 56 Schulhorte in kommunaler Trägerschaft.

Deshalb fragen wir:
1. Ist es vorgesehen, alle kommunalen Schul- und Hortverwaltungen mit einheitlicher PC- und Druckertechnik von der Lecos GmbH auszustatten und bis wann soll dies im Falle des Falles realisiert sein?
2. Welche IT-Dienstleistungsanbieter sind an den kommunalen Schulen für die Computerausstattung in den Computerkabinetten beauftragt? (Bitte um Auflistung nach kommunalen Schulen)
3. Ist es auch bei den Computerkabinetten an kommunalen Schulen geplant, diese mit einheitlicher PC- und Druckertechnik und Serviceleistungen auszustatten?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage der SPD-Fraktion

In der Leipziger Stadtverwaltung werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der nachhaltigen Entschuldung Leipzigs von 600 bis 2013 frei werdenden Stellen nur 200 neu besetzt. Für die Stadtverwaltung entsteht unter anderem auch daraus die Notwendigkeit, die steigende Zahl der Aufgaben mit weniger Mitarbeitern in einer gleichbleibenden Qualität zu meistern. Ein Schlüssel hierfür sind besser qualifizierte Mitarbeiter.

Deshalb fragen wir:
1. Können Sie eine Auskunft darüber geben, wie viele städtische Angestellte derzeit eine langfristige, berufsbegleitende und von ihnen selbst finanzierte Fortbildung (bspw. VWA) oder einen Fernstudiengang belegen?
2. Unterstützt die Stadtverwaltung die Mitarbeiter, die sich weiterbilden möchten?
3. Wie werden speziell die Mitarbeiter unterstützt, die sich für langfristige, berufsbegleitende und selbst finanzierte Fortbildungen oder Fernstudiengänge entschieden haben?
a. Falls diese unterstützt werden: Wie sieht diese Unterstützung aus?
b. Falls sie nicht unterstützt werden und da nicht davon auszugehen ist, dass die Stadtverwaltung die Kosten dieser Studiengänge und Fortbildungen auch nur anteilig übernimmt bzw. übernehmen kann:
Ist es für die Stadtverwaltung realisierbar, diesen Mitarbeitern im Rahmen von Freistellungen (bei Lohnfortzahlung) die Möglichkeit zu geben, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, wenn diese auf einzelne Wochentage fallen?

Ansprechpartnerin: Heike Böhm (Kontakt: 0341-8629017)

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion

Die SPD-Fraktion stellte zur Ratsversammlung am 20. Oktober eine Anfrage zum Thema Wohnen im Alter. Der seniorenpolitische Sprecher der Fraktion Claus Müller wollte u. a. wissen, wie hoch der Bedarf an altersgerechten Wohnungen in Leipzig ist und ob es schon Wohnungsbörsen bzw. Wohnungsberatungsstellen für barrierefreie Wohnungen in Leipzig gibt. „Der demographische Wandel schreitet auch in unserer Stadt voran. Bereits jetzt sind über 40% der Leipzigerinnen und Leipziger 50 Jahre und älter. Die SPD-Fraktion wird sich zukünftig weiter mit dem Thema einer alters- und familiengerechten Entwicklung der Wohnquartiere beschäftigen, welches für immer mehr Menschen dieser Stadt relevant wird, „ so Claus Müller.

In ihrer Antwort schreibt die Stadtverwaltung, dass der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen in Leipzig nur annährend zu bestimmen ist. Für die Barrierefreiheit von Wohnungen gilt die DIN Norm 18040-2. Die Norm umfasst den gesamten Wohnbereich und regelt Flächen, Platzbedarf sowie die Gestaltung von Wegen, Gefälle, Rampen, Treppen, Türen und WCs. Damit geht die Norm weit über den Begriff „schwellenlos“ hinaus. Geht man davon aus, dass Menschen mit körperlichen Behinderungen eine barrierefreie Wohnung benötigen, so muss von einem Bedarf von rund 11.000 Wohnungen ausgegangen werden.
Altersgerechte Wohnungen müssen nicht zwingend barrierefrei sein. Der Begriff „altersgerecht“ ist nicht geschützt. Der Seniorenbeirat hat die Definition altersfreundlicher Wohnungen vorgelegt, die derzeit mit der Stadt und den Wohnungsmarktakteuren diskutiert wird. Ergebnis des Diskussionsprozesses soll ein gemeinsames Positionspapier „Altersfreundliches Wohnen in Leipzig“ sein.
Die Statistik der Pflegebedürftigen weist in Leipzig ca. 8.300 Personen aus, die in einer Wohnung wohnen. Mindestens für diese Gruppe wäre eine altersgerechte Wohnung erforderlich. Darüber hinaus gibt es einen Anteil Älterer, der nicht pflegebedürftig ist, aber mit motorischen Bewegungseinschränken leben und beispielsweise Rollatoren oder Gehhilfen in Anspruch nehmen muss. Auch diese Personen sind eine relevante Zielgruppe für altersgerechten Wohnungsbestand, deren Bedarf auf 15.000 Wohnungen in Leipzig geschätzt wird.

Über die Anzahl der im Bau bzw. Umbau befindlichen Häuser mit altersgerechten und barrierefreien Wohnungen liegen keine verlässlichen Daten vor. Nach § 50 Abs. 1 Sächsische Bauordnung müssen bei der Errichtung von neuen Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische in der Wohnung mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Vor dem Hintergrund der Baufertigstellungen der letzten Jahre kann deshalb geschätzt werden, dass pro Jahr in Leipzig ca. 30 Wohneinheiten barrierefrei neu gebaut werden.
Eine vergleichbare Schätzung für den Umbau von Wohnungen kann nicht vorgenommen werden. Seit 2001 wurden durch die Wohnungsberatungsstelle des Sozialamtes 168 Wohnungsanpassungen begleitet.

Die Wohnberatungsstelle des Sozialamtes informiert u. a. zu altengerechtem und barrierefreiem Wohnraum, zu betreutem Wohnen und „Servicewohnen im Alter“, bietet eine Wohnungsbörse für Rollstuhlfahrer, berät zu baulichen Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung und im Wohnumfeld, einschließlich der Finanzierungsabprüfung, vermittelt ambulante und niedrigschwellige Hilfsangebote und berät zu Hilfsmitteln zur besseren Bewältigung des Alltages.
Auf den Internetseiten der LWB, den Genossenschaften (Kontakt, Unitas, Lipsia, Wogetra, VLW, Baugenossenschaft) sowie Haus & Grund können Wohnungen gesucht werden. Die Anbieter verwenden jedoch keine einheitlichen und geschützten Begriffe, so dass die Ergebnisse nur wenig aussagekräftig sind. So verwendet beispielsweise die LWB den Begriff „behindertengerecht“, die Unitas „seniorengerecht“ und „rollstuhlgerecht“. Auch das Internetportal www.Immoblienscout24.de kann bei der Suche nach einer altersgerechten oder barrierefreien Wohnung unterstützen. Allerdings ist auch hier zu hinterfragen, wie korrekt die begriffliche Zuordnung der Wohnungen erfolgt.“

Ansprechpartner: Claus Müller (Kontakt: 0341-5906572)