Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

infolge des Neonazi-Aufmarsches am 1. Mai 2005 in Leipzig kam es zu erheblichen Krawallen, Ausschreitungen und Verletzungen von Personen. Dadurch geriet die Stadt bundesweit erneut in negative Schlagzeilen, statt durch Bachfest, Courage-Konzert und friedliche Maidemonstrationen auf sich aufmerksam machen zu können. Eine nachhaltige Schädigung des Ansehens unserer Stadt bei vielen Besuchern und Bürgern ist zu befürchten.

Das Vorgehen einiger Polizeikräfte war nach Ansicht vieler friedlicher Demonstranten bei einigen Aktionen zweifelhaft. Während Polizisten die Neonazis u.a. mit Wasserwerfern und Reiterstaffeln abschirmte, gelang es nicht, die friedlichen Demonstranten auf dem Augustusplatz vor Flaschenwerfern zu schützen. Stattdessen wurde mit massiven Polizeikräften die Kreuzung teilweise geräumt, was ein zunehmendes Chaos und Krawalle zur Folge hatte. Erst als Personen verletzt wurden, Sachbeschädigungen zu verzeichnen waren, Rauchbomben und Barrikaden brannten, wurde der Aufmarsch der Neonazis durch die Ordnungskräfte gestoppt.
Der Innenausschuss des sächsischen Landtages muss und wird sich ausführlich mit diesen Vorfällen beschäftigen, was wir begrüßen.

Während die Stadt die von den Neonazis geplante Aufmarschstrecke Richtung Connewitz vor allem aus Sicherheitsgründen nicht genehmigte, erkannten die zuständigen Richter der Verwaltungsgerichte keine besondere Sicherheitsgefahr und gaben den Neonazis grünes Licht. Diese Entscheidung wurde – außer vom sächsischen Innen- und Justizministerminister – von Politikern, Journalisten und Bürgern als nicht nachvollziehbar empfunden und hat wiederum die Rechte der Leipzigerinnen und Leipziger und vieler Gäste unserer Stadt an diesem Tag erheblich eingeschränkt und die Sicherheit massiv beeinträchtigt. Die Demonstrationsfreiheit ist in unserem Land unbestritten ein hohes Gut. Wenn sie aber durch Neonazis ständig missbraucht wird, sollten zuständige Richter den Mut haben, dies auch in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.
Der Gesetzgeber in Berlin ist inzwischen tätig geworden und lässt einen Aufmarsch von Neonazis am 8. Mai durch das Brandenburger Tor verbieten. Stattdessen soll den Rechtsradikalen eine Ausweichstrecke zugewiesen werden. In Sachsen sieht der Freistaat als zuständiger Gesetzgeber bisher keine Notwendigkeit, schützenswerte Objekte und Plätze auszuweisen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Begründung haben die zuständigen Gerichte angeführt, als sie die Streckenführung der Neonazis genehmigten? Wie beurteilt die Stadt diese Begründung? Welche Erkenntnisse zieht die Stadt aus den Ausschreitungen am 1. Mai und hat die Stadt Hoffnung, dass die Gerichte in Zukunft zu einer anderen Einschätzung kommen werden?
  2. Welche gesetzgeberischen Möglichkeiten beim Freistaat sieht die Stadt, um den Neonazis künftig auch in Leipzig eine Streckenführung aufzuerlegen, die kein erhöhtes Sicherheitsrisiko und keine besondere Provokation darstellen? Welche Initiativen und Zuarbeiten hat die Stadt in dieser Hinsicht ergriffen bzw. wird sie künftig ergreifen?
  3. Welche Einschränkungen des öffentlichen Lebens (inklusive Individualverkehr und ÖPNV) waren für die Bürgerinnen und Bürger am 1. Mai in Leipzig infolge des Neonazi-Aufmarsches insgesamt festzustellen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 19.05.2004 wurde der o.g. Antrag der SPD-Fraktion beschlossen.
Die Stadtverwaltung hatte zugesagt, den Prüfauftrag unter Einbeziehung der BBVL zu realisieren.

Nachdem nunmehr ein Jahr nach der Beschlussfassung vergangen ist, fragen wir an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung in der Stadtverwaltung?
  2. Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
  3. In welcher Form werden die Ergebnisse dargestellt?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

viele sächsische Städte und Gemeinden beklagen enorme Kosten für den diesjährigen Winterdienst. In mehreren Orten sind die dafür eingeplanten Mittel bereits aufgebraucht bzw. es müssen Gelder in Anspruch genommen werden, die eigentlich für die Reparatur und Instandhaltung der Straßen vorgesehen sind.

Wir fragen daher an:

  1. Wie hoch sind die städtischen Ausgaben für den Winterdienst 2004/05?
  2. Welche Summe bekommt die Stadt Leipzig vom Freistaat zur Erfüllung der winterdienstlichen Aufgaben? Ist geplant, dass die Staatsregierung diese Finanzzuweisungen verändern will?
  3. Woraus erfolgt die Deckung möglicher Mehrausgaben der Stadt für den Winterdienst und welche Auswirkungen hat dies auf andere Bereiche?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aufgrund der schwierigen Haushaltslage wird auch die Stadt Leipzig früher oder später nicht um Kosteneinsparungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik der Stadtverwaltung kommen. Nicht umsonst schauen sich in ganz Europa viele Länder und Kommunen nach Alternativen um und setzen, wie z.B. die Städte München und Wien, verstärkt Open Source-Produkte in ihrer Verwaltung ein.

Gründe dafür sind – außer der Kostenminimierung durch den Wegfall hoher Lizenzgebühren – die Stabilität im laufenden Betrieb, ein höheres Maß an Sicherheit, die Unabhängigkeit von Softwaregiganten und der Integrationsaspekt durch die Einhaltung offener Standards.

Wir fragen daher an:

  1. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für Softwarelizenzen und welche Ausgaben sind für die nächsten 5 Jahre veranschlagt?
  2. Wie viele Rechner sind derzeit in der Stadtverwaltung im Einsatz? Wie viele Server, wie viele Client-Computer? Welche Software (Betriebssysteme, Applikationen) wird auf diesen Geräten eingesetzt?
  3. Setzt die Stadt Leipzig bereits Open Source-Produkte ein? Wenn ja, welche? Wenn nein, ist der Einsatz in Zukunft geplant?

Am 21.01.2004 wurde die Drucksache III/3350 zum oben genannten Thema mehrheitlich im Stadtrat beschlossen.
Unter Punkt zwei steht dazu: „Nach Einführung der Instrumente für die Erstellung einer Entgeltkalkulation im Schulverwaltungsamt erfolgt nach einem abgeschlossenen repräsentativen Zeitraum von einem Haushaltsjahr der Datenerfassung und -auswertung, eine Überprüfung der festgesetzten Entgelte. Im Ergebnis der Auswertung wird ein neuer Vorschlag für einen Stadtratsbeschluss unterbreitet“.

Wir fragen:

  1. Mit welchem Ergebnis  wurde die  Entgeltkalkulation im Schulverwaltungsamt abgeschlossen?
  2. Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zur Neuregelung der Entgeltforderung, wie im damaligen Beschluss vorgesehen, zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Empfänger von Arbeitslosengeld II werden derzeit intensiv diskutiert. Einige Städte haben schon Gebiete benannt, wo sie verstärkt so genannte 1-Euro-Jobs anbieten wollen. Die Stadt Leipzig hat dazu noch keine konkreten Aussagen getroffen, obwohl das städtische Interesse an solchen Arbeitsgelegenheiten vorhanden ist.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele zusätzliche Arbeitsgelegenheiten will die Stadt anbieten?
  2. In welchen Bereichen/Ämtern sollen die zusätzlichen Jobs entstehen?
  3. Nach welchen Kriterien/Regularien erfolgt die Auswahl der Angebote? Gibt es dafür einen Kriterienkatalog?
  4. Welche zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten unterstützt die Stadt Leipzig insgesamt in der Trägerversammlung der ARGE in Zusammenarbeit mit den Kammern?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. Januar 2005 traten neue Grenzwerte für Feinstaub im Zusammenhang mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in Kraft. Danach müssen Pläne zur Luftreinhaltung flächendeckend für Städte und Gemeinden erarbeitet werden.

Neben vielen Großstädten in der Bundesrepublik ist auch Leipzig direkt betroffen, da hier die Werte in den letzten Jahren zum Teil überschritten wurden. Nur an höchstens 35 Tagen im Jahr darf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm Staub in einem Kubikmeter Luft überschritten werden.

Wir fragen daher an:

  1. Wer ist zuständig für die Erarbeitung der Luftreinhaltepläne? Ist die Stadt überhaupt in der Lage, Änderungen zu vollziehen?
  2. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie?
    • Welche Maßnahmen plant die Stadt, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
    • Sind der Stadt schon Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bzw. durch Umweltverbände bekannt? Wenn ja, wie viele?
  3. Welche Maßnahmen plant die Stadt, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
  4. Sind der Stadt schon Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bzw. durch Umweltverbände bekannt? Wenn ja, wie viele?