Anfragen der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Freistaat Sachsen fördert seit September 2004 die Entwicklung ausgewählter Softwareanwendungen in sächsischen Städten und Kreisen. Damit soll der „Kommunale E-Government-Fahrplan“ umgesetzt werden. Zuwendungsfähig sind zum Beispiel die Bereiche Bürgerbüro, Wohngeldrechner und Wohngeldantrag, Zentrales Gewerbeverfahren, sowie die Kfz-Zulassung.

Internetdienstleistungen sparen Zeit und Geld bei Bürgern und Kommunen. Sie sparen Verwaltungskosten und verbessern den Bürgerservice.

Wir fragen daher an:

  1. Wie schätzt die Stadt den Einsatz von E-Government in Leipzig grundsätzlich ein?
  2. Hat sich die Stadt Leipzig um Fördermittel des Kommunalen E-Governments beim Freistaat beworben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wurden Gelder schon bewilligt bzw. in Aussicht gestellt?
  3. Wann werden weitere Projekte, wie z.B. der komplette Sitzungsdienst des Stadtrates, im Rahmen von E-Government für die Bürger nutzbar sein?
  4. Wie viele Mittel muss die Stadt dafür bereitstellen?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Stadtrat im Dezember 2002 an mehreren Modellprojekten die Sanierung und Betreibung städtischer Einrichtungen mit Hilfe privater Partner umzusetzen. Die Realisierung der Projekte sollte im Jahre 2003 beginnen.
Bei erfolgreicher Durchführung der Modellvorhaben, also bei nachgewiesener Kosteneinsparung an einem der Objekte, sollen PPP-Projekte auf weitere städtische Sanierungs- und Neubauprojekte ausgedehnt werden. Als Folge der Übertragung von städtischen Leistungen an Dritte, müssen Strukturanpassungen in den betroffenen Ämtern – insbesondere bei den Bauherrenämtern, im Schulverwaltungsamt und im Hochbauamt – vorgenommen werden.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Projekte wurden inzwischen durch PPP (Public Private Partnership) in Angriff genommen?
  2. Um welche Projekte handelt es sich dabei?
  3. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Durchführung der PPP-Projekte ein?
  4. Für wann ist der Abschluss des ersten Projektes zu erwarten?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

obwohl im diesjährigen Haushalt Gelder für die Planung eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Mölkau eingestellt worden und es eine Verpflichtungsermächtigung dafür gibt, wurde mit der Planung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht begonnen. Dadurch ist ein Baustart im kommenden Jahr nicht möglich.

Wir fragen daher an:

  1. Warum wurde die Planung des Gebäudes noch nicht in Angriff genommen?
  2. Wie kann gesichert werden, dass die Planung im kommenden Jahr begonnen wird?
  3. Wie sieht der neue Zeitplan bis zur Fertigstellung des Gerätehauses aus? Welche Mittel müssen dafür in den Haushalt eingestellt werden?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der lokalen Presse war zu lesen, dass mehrere Hauseigentümer aus der Georg-Schumann-Straße vier Jahre nach Beendigung des Ausbaus der Trasse jetzt Straßenausbaubeiträge zahlen sollen.
Nach Angaben der Eigentümer sollen diese vorher nie über Ihre anteiligen Kosten informiert wurden sein – auch nicht auf einer Informationsveranstaltung der Stadt im Februar 2000. Weiterhin wird kritisiert, dass Ihnen lediglich drei Wochen Zeit gelassen wurde, um die Rechnung zu begleichen.

Wir fragen daher an:

  1. Sind die Angaben der Hauseigentümer richtig, dass Sie erst jetzt über Ihre Straßenausbaubeiträge informiert wurden?
  2. Was unternimmt die Stadt, damit Eigentümer frühzeitig über die Höhe Ihrer anteiligen Kosten Bescheid wissen?
  3. Wie erklärt sich die kurze Zahlungsfrist zur Begleichung der Rechnung? Ist ein größerer Fälligkeitszeitraum machbar?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am 08.12.04 steht die DS IV/135 Entscheidung zur Stadtgärtnerei.

Wir fragen an:

  1. Was soll nach der geplanten Schließung mit dem Areal und den Anlagen der Stadtgärtnerei geschehen?
  2. Gibt es ein Nachnutzungskonzept für das Gelände? Wenn ja, wie sieht das konkret aus? Wenn nein, wann ist mit einem Konzept zu rechnen?
  3. Gibt es Vorstellungen zur weiteren Beschäftigung der jetzigen Mitarbeiter?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

uns erreichen Anrufe besorgter Eltern, die sich um einen Platz in den Kindertagesstätten bemühen, aber aus verschiedenen Gründen auf eine Warteliste der Einrichtungen gesetzt werden.
Aus der vergangenen Wahlperiode wissen wir, dass verschiedene Einrichtungen nur mit Einschränkungen genutzt werden konnten.

Deshalb fragen wir:

  1. Wie viele Kindertagesstätten haben auf Grund baulicher Mängel eine befristete Betriebserlaubnis?
  2. Wie viele Einrichtungen sind wegen vorhandener Mängel nur eingeschränkt nutzbar und wie viel Betreuungsplätze sind durch die Einschränkungen weggefallen?
  3. Gibt es in der Stadt noch freie Betreuungsplätze in Krippen und Kitas? Wenn ja, wo und wie viele?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Presse wurde gemeldet, dass das sächsische Kultusministerium endlich weitere Fördermittel für Investitionen in Ganztagsangebote an Schulen bewilligt hat.

Weitere 37 Millionen Euro sollen sachsenweit in 44 Projekte an 34 Schulen vergeben werden, so dass insgesamt ca. 50 Millionen Euro für ca. 70 Vorhaben in diesem Jahr zur Verfügung stehen.
Bis 2007 stehen Sachsen aus dem Bund-Länder-Programm insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Wir fragen an:

  1. Werden durch die neu bewilligten Fördermittel weitere Projekte in Leipzig realisiert?
  2. Wie viele Schulen in Leipzig bieten derzeit eine Ganztagsbetreuung an?
  3. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Umsetzung des Bund-Länder-Programms in der Stadt Leipzig ein?