Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, an folgenden Kitas Räume/Gebäudeteile zu reaktivieren:
    a. Tarostraße 7/9
    b. H.-Otto-Str. 2a/b
    c. K.-Tucholskystr. 10
    d. A.-Nagel-Straße
    e. Kantatenweg 41
    f. Kändlerstraße
    Hierdurch können 324 Plätze zusätzlich entstehen. Dafür werden Planungsmittel in Höhe von 225.000 Euro in den Haushalt 2017 eingestellt und 2.000.000 Euro in den Haushalt 2018 für die Sanierung. Die Stadt Leipzig setzt hierfür Fördermittel ein.
  2. Der Kita-Neubau Windscheidstraße wird vorgezogen. Hierfür werden die Planungsmittel in Höhe von 90.000 Euro in den Haushalt 2017 eingestellt. Für den Bau der Kita werden 800.000 Euro in den Haushalt 2018 und 600.000 Euro für 2019 als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt eingestellt. Die Stadt Leipzig setzt hierfür Fördermittel ein.
  3. Die Stadt Leipzig prüft, ob auch ein Ausbau an Plätzen bei Kindertagesstätten freier Träger möglich ist. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und dem Jugendhilfeausschuss bis zum III. Quartal 2017 vorgelegt.

Begründung:
In Leipzig werden weiterhin viele zusätzliche Kitaplätze gebraucht. In 2015 gab es in Leipzig 6.622 Geburten, dies sind 381 Geburten mehr als im Jahr 2014. Auch in den ersten drei Quartalen 2016 gab es mehr Geburten in Leipzig als in 2015. Hinzu kommen Zuzüge nach Leipzig. Durch Reaktivierung von Gebäudeteilen und Anbau an bereits bestehenden Kitas können schnell zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, ohne dass neue Grundstücke gesucht werden müssen.
Der Kita-Neubau Windscheidstraße liegt in einem Wohngebiet mit einem großen Mehrbedarf an Kitaplätzen. Diese Kita erst nach 2021 fertigzustellen, wie in der bisherigen Planung der Stadt vorgesehen, ist kontraproduktiv.

Beschlussvorschlag:

Der Planansatz für Einnahmen durch Mahngebühren und Verspätungszuschläge wird für die Haushaltsjahre 2017/18 auf 3,6 Millionen Euro angehoben.

Begründung:

Im vorläufigen Rechnungsergebnis des Jahres 2015 wurden Einnahmen aus Mahngebühren und Verspätungszuschlägen in Höhe von 3,8 Millionen Euro angegeben. Der Planansatz für das Jahr 2016 sieht sogar Einnahmen i.H.v. 5,4 Millionen Euro vor. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 geht die Verwaltung von Einnahmen im Bereich von 2,6 Millionen Euro jährlich aus. Vor diesem Hintergrund soll der Planansatz für die Jahre 2017 und 2018 auf etwa das Niveau des RE 2015 gebracht werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig führt zum 01.01.2018 eine Gästetaxe in Höhe von einem Euro bei einem Bruttoübernachtungspreis bis 30 Euro,  von drei Euro bei einem Bruttoübernachtungspreis bis 60 Euro und fünf Euro ab einem Bruttoübernachtungspreis ab 60 Euro pro Übernachtung pro Gast in Beherbergungsbetrieben und bei privaten Vermietern ein. Um der Familienfreundlichkeit Rechnung zu tragen, sind minderjährige Personen von dieser Regelung ausgenommen.
  2. Die Stadt Leipzig erarbeitet bis zum 31.07.2017 eine Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (im Sinne § 34 SächsKAG) in der Stadt Leipzig.
  3. Die Einnahmen aus der Gästetaxe sollen unter anderem für infrastrukturelle Maßnahmen im ÖPNV, für die Bereiche Kultur und Sport sowie für die Tourismusförderung eingesetzt werden. Diese zweckgebundenen Einnahmen ersetzen bereits geplante Eigenmittel der Stadt in den Bereichen, die über die Gästetaxe finanziert werden können.

Begründung:

Durch die Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) (Landtagsbeschluss vom 26.9.2016) können künftig alle sächsischen Kommunen die eine touristische Infrastruktur vorhalten eine Gästetaxe (§ 34 SächsKAG) und eine Tourismusabgabe(§ 35 SächsKAG) erheben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Tourismus zu den dominierenden Wirtschaftszweigen einer Gemeinde zählt. Bei der Gästetaxe zahlt jeder Tourist pro Übernachtung einen Betrag an die Gemeinde. Die Mittel dürfen nur zweckgebunden verwenden werden, d.h. zur Verwendung des touristischen Aufwandes einer Gemeinde. Aus Gründen der Transparenz und zur Vermeidung einer Kostenüberdeckung ist eine Kalkulation zu erstellen. Eine Gästetaxe bietet eine gute Grundlage für Investitionen in die touristische Infrastruktur, dazu gehört der ÖPNV genauso wie beispielsweise Kultur- und Sporteinrichtungen.
Der Begriff des Tourismus wird dabei i. S. d. Tourismusdefinition der
Welttourismusorganisation („Touristen sind Personen, die zu Orten außerhalb ihres
gewöhnlichen Umfeldes reisen und sich dort für nicht mehr als ein Jahr aufhalten aus
Freizeit- oder geschäftlichen Motiven, die nicht mit der Ausübung einer bezahlten Aktivität
am besuchten Ort verbunden sind.“) weit verstanden. Er umfasst insbesondere:

  • Tagungs- und Kongresstourismus,
  • Messetourismus,
  • Geschäftstourismus,
  • Kulturtourismus,
  • Städtetourismus,
  • Jugendtourismus und Seniorentourismus,
  • Erholungstourismus,
  • Heil-, Kur- und Gesundheitstourismus.

Davon zu unterscheiden sind die sog. Berufspendler, d. h. die Einwohner der Gemeinde, die zwar ihren Lebensmittelpunkt in einer anderen Gemeinde haben, aber in der die Gästetaxe erhebenden Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung stehen. Diese Personengruppe ist nicht gästetaxpflichtig.
Die Möglichkeit, auch berufsbedingte Übernachtungen zu veranlagen, stellt ein wichtiges Abgrenzungsmerkmal zur Übernachtungssteuer dar. Damit ist die Gästetaxe weniger bürokratisch, rechtssicherer und generiert höhere Einnahmen als die Bettensteuer. Aufwendige Kontrollen, wer dienstlich oder privat übernachtet, entfallen somit.
Übernachtungszahlen:
Leipzig: 2015 – 2.829.824, I. HJ 2016 – 1.390.200 (Steigerung gegenüber I. HJ. 2015)
Prognose für 2016 ca. 3 Mio. Übernachtungen, 2018 ca. 3,3 Mio. Übernachtungen
Dresden: 2015 – 4.308.631
Die vorgeschlagene Staffelung der vorgeschlagenen Gästetaxe entsprechend des Bruttoübernachtungspreises orientiert sich grob am Beispiel der Stadt Dresden.

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für die Verkehrsinfrastruktur des Verkehrs- und Tiefbauamtes erhöht sich in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 um jeweils 1.000.000 Euro.
Die Mittel sollen gemäß Prioritätenliste für die Umsetzung des Radverkehrsnetzplanes, für die Deckensanierung von Straßen, sowie in den Bereichen Unterhaltung von Brücken und Straßenbeleuchtung eingesetzt werden.

Begründung:

Die Mittel im Bereich Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur liegen weit unterhalb des Regelwerkes und auch deutlich unterhalb der notwendigen Mindestanforderungen. Angesichts des schlechten Zustandes der Verkehrsinfrastruktur und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist eine Erhöhung dringend geboten.
Der schlechte Zustand der Straßen ist laut aktueller Bürgerumfrage nach wie vor das zweitgrößte Problem der Leipzigerinnen und Leipziger.
Radverkehr ist die Verkehrsart zur Personenbeförderung mit dem größten Wachstum im Modal Split. Dabei ist Leipzig kein Sonderfall. Vielmehr ist diese Veränderung in den meisten Großstädten mit günstiger Topographie in Deutschland und Europa zu beobachten.
Mit den Stadtratsbeschlüssen zum Radverkehrsentwicklungsplan und zum Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum versucht man auf diese Veränderung des Verkehrsverhalten zu reagieren. Dieser Trend sollte, wenn man den Lärmaktionsplan, den Luftreinhalteplan heranzieht bzw. das im Dezember 2015 verabschiedete Pariser Klimaabkommen weiter forciert werden.
Der Radverkehrsentwicklungsplan sieht die Kartierung und Vervollständigung eines Alltagradverkehrsnetzes für Leipzig vor. Ziel einer solches Radnetzplanes ist der gezielte Mitteleinsatz für die bessere Abwicklung bzw. Bündelung des Radverkehrs in Leipzig zu ermöglichen und so Schwachstellen bzw. netzergänzende Maßnahmen zu identifizieren. Bis 2015 sollte eine entsprechende Radnetz-Vorlage erarbeitet werden und dem Stadtrat und den Ortschaftsräten vorgelegt werden.
Für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen sollen jeweils Gelder für die beiden Haushaltsjahre eingestellt werden. Voraussetzung (Sperrvermerk) ist jedoch ein entsprechender Beschluss zum Radnetz für Leipzig.

Die Sanierung der oberen Deckschicht ist ein probates Mittel, um einen guten Zustand der Straßen zu gewährleisten bzw. wiederherzustellen. Insbesondere der Abschnitt der Karl-Heine-Straße im Bereich zwischen Kolbestraße und Zschocherscher Straße/Felsenkeller soll für eine Deckensanierung durch das VTA geprüft werden. Die Plagwitzer Brücke (über die Weiße Elster) wird in den Jahren 2017 und 2018 für den Verkehr komplett gesperrt. Im Zuge der Brückensanierung wird lediglich der Abschnitt Klingerweg bis Kolbestraße grundhaft saniert. Die Karl-Heine-Straße ist in Verlängerung der Käthe-Kollwitz-Straße eine der zentralen Trassen in den Leipziger Westen und weist auch in o.g. Abschnitt einen schlechten Straßenzustand auf und Radverkehrsanlagen fehlen. Die Gleisanlagen der LVB wiederum sind noch intakt. Daher soll im „Schatten“ der Brückenbaumaßnahme wenigstens die Straßendecke erneuert und die sowieso vorhandene Sperrzeit dafür genutzt werden.
Im Zuge der Sanierung der K.-Albert-Brücke (über den K.-Heine-Kanal) wurde der Straßenbelag der K.-Heine-Straße weiter stadtauswärts vor einigen Jahren auch erneuert und Radfahrstreifen angelegt.

Beschlussvorschlag:

Beim Ordnungsamt werden 6 VzÄ für eine Fahrradstaffel geschaffen.

Begründung:

Ordnungsamt auf Rädern – das ist in vielen Städten wie in Frankfurt am Main schon Alltag. Dabei spielen Fahrradstaffeln auf Grund ihrer geringen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten sowie des hochmobilen und flexiblen Einsatzes eine wichtige Rolle u.a. im Rahmen ordnungspolitischer Maßnahmen oder bei der Verkehrsüberwachung. Das erleichtert den Einsatz auch an schlecht für den PKW zugänglichen Orten. Auch in Leipzig soll künftig eine Außendienst-Fahrradstaffel des Ordnungsamtes vergleichbar mit der Polizeifahrradstaffel zum Einsatz kommen. Die Präsenz der Fahrradstaffel im Stadtbild stärkt aus unserer Sicht das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung und hat damit auch einen kriminalpräventiven Charakter.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Um weiterhin ein kontinuierliches gemeinsames Bauen bei komplexen Verkehrsprojekten zu gewährleisten, sollen im Doppelhaushalt 2017/18 zusätzlich 1,5 Millionen Euro in der Position Stadtanteil LVB-Vorhaben eingestellt werden. Mit diesen Geldern sollen insbesondere die in der Vorplanung befindlichen Maßnahmen Bornaische Straße (Wiedebachplatz – Ecksteinstraße), Haltestelle Stahmeln / Hallesche Straße, Rosa-Luxemburg-Straße (Hofmeisterstraße – Eisenbahnstraße), sowie der Knoten Adler vorangebracht werden.
  2. Damit weiterhin die bisher errungenen positiven Effekte des gemeinsamen Bauens fortgeführt werden können und damit auch die Fähigkeit der Verkehrsbetriebe, aber auch der Wasserwerke, zur Erhaltung ihrer lnfrastruktur gewahrt bleiben kann, müssen für die Umsetzung der Maßnahmen ab 2019 die erforderlichen Finanzmittel (Eigenanteile) der Stadt im notwendigen Umfang in der mittelfristigen Haushaltsplanung abgebildet werden.

Begründung:

Auch mit der wachsenden Bevölkerungsanzahl, die sich tagtäglich durch Leipzig bewegen, soll die Attraktivität der Stadt als urbaner Lebensraum mit einem guten Mobilitätsangebot erhalten, wenn nicht gar ausgebaut werden. Dies stellt steigende Nutzungsanforderungen an die lnfrastruktur und macht weitere lnvestitionen in den öffentlichen Raum und insbesondere in die Verkehrsinfrastruktur unabdingbar.
Die Stadt Leipzig und ihre kommunalen Unternehmen haben bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche gemeinsame Projekte erfolgreich realisiert, Die Bauarbeiten wurden zwischen den Versorgungsträgern, den Verkehrsbetrieben und der Stadt Leipzig koordiniert. Für die zeitliche Koordinierung der Baumaßnahmen, der ersten Entwurfsplanung bis zur Baurealisierung erfordern solche Projekte Zeiträume zwischen drei und fünf Jahren.
Gleichzeitig läuft die Stadt Leipzig, was die für diese Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel betrifft, auf eine Situation zu, in der mit einer deutlichen Abnahme der Finanzmittel zu rechnen ist. Dem gegenüber steigen die erforderlichen Mittel zur Erfüllung der Pflichtaufgaben der Stadt. Für notwendige lnvestitionen in die Straßeninfrastruktur seitens der Stadt Leipzig stehen immer weniger Mittel zur Verfügung.
lm Rahmen der Haushaltsplanung bei der Stadt Leipzig sind für die Jahre ab 2019 deutlich weniger Mittel als heute als Eckwerte des Verkehrs- und Tiefbauamtes eingestellt. Während für die Jahre bis 2018 ca. 15 bis 16 Mio. € jährlich vorgesehen sind, nehmen die Mittel bis 2021, auf unter 6 Mio. € ab. Damit sind an Stelle der heute möglichen ca. 30 Mio. € Gesamtinvestitionen nur noch etwas über 10 Mio. € jährlich möglich.
Die Konsequenz ist, dass die Beauftragung von Planungsleistungen zur Realisierung weiterer großer und dringend notwendiger Maßnahmen schon heute nicht erfolgen kann. Ohne diese Planungsleistungen kann aber ab dem Jahr 2018 nicht gebaut werden, selbst wenn die notwendigen Mittel bis dahin noch akquiriert werden könnten.

Gemeinsamer Haushaltsantrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung des Alfred-Kunze-Sportparks werden 2017 180.000 und 2018 170.000€ an Planungsmitteln im Investitionshaushalt eingestellt.

Begründung:
Die Sportstätte Alfred-Kunze-Sportpark ist eine der größten Anlagen, die sich im Eigentum der Stadt Leipzig befindet. An dieser Anlage müssen erhebliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, dass diese Anlage verpachtet ist. Über die investive Sportförderung ist eine Sanierung nach unserer Auffassung nicht umsetzbar.
Eine Sanierung ist auch deshalb zeitnah erforderlich, da sonst eine bauordnungsrechtliche erhebliche Beschränkung oder gar Sperrung erfolgen könnte.