Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

 

Christopher Zenker

Christopher Zenker

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig richtet drei Lern- und Spielgruppen mit je acht Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren und deren Familien ein. Dafür sind in den Haushalten 2017 und 2018 jeweils 45.000 Euro zusätzlich einzustellen. Ziel ist es, Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen, deren 3-6 jährigen Kinder noch nicht einen Kindergarten besuchen. Darüber hinaus stehen die Förderung der Erziehungskompetenz in der Familie, Förderung des Spracherwerbs beziehungsweise der Anwendung der deutschen Sprache und der Kontakt mit anderen Familien im Vordergrund.

Begründung:
Bei den drei- bis sechs Jahre alten Kindern mit Migrationshintergrund gehen nur zirka 70 Prozent in eine Kindertageseinrichtung (zum Vergleich: bei Kindern ohne Migrationshintergrund sind dies 98,5 Prozent). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Mit dem Einrichten von Lern- und Spielgruppen wollen wir ein niedrigschwelliges Familienangebot in Stadtteilen mit einer besonders niedrigen Quote an 3 – 6 jährigen Kindern, die in Kindertagesstätten gehen, aufbauen. Die Gruppen sollten in einer Kita oder im direkten Umfeld einer Kita angesiedelt werden und jeweils von zwei pädagogischen Fachkräften á 200 Stunden und zwei Hilfskräften á 150 Stunden pro Jahr und Gruppe betreut werden. Zielgruppe sind 3 – 6 jährige Kinder und deren Familien, die bislang keinen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Zum 01.04.2017 wird eine zusätzliche VzÄ im Pflegekinderdienst geschaffen.
  2. Wenn zum 30.09.2017 noch für mehr als 50 Kinder und Jugendliche Vermittlungsanfragen in ein Pflegeverhältnis vorliegen, ist eine weitere zusätzliche VzÄ zum 01.01.2018 im Pflegekinderdienst zu schaffen.
  3. Ein/e Mitarbeiter/in betreut maximal 40 Pflegekinder oder 25 Pflegefamilien. Bei einer anzunehmenden längerfristigen Überschreitung der Betreuungsfälle wird eine Stellenanpassung vorgenommen. Die genaue Fallzahl Pflegekinder je Mitarbeiter wird dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule einmal jährlich vorgelegt.

 

 

Begründung:
In Leipzig besteht ein hoher Bedarf an Pflegestellen, insbesondere zur Unterbringung von Kindern der Altersgruppe 0-6 Jahre. 206 Leipziger Kinder dieser Altersgruppe befinden sich in einer stationären Unterbringung (§ 34 SGB VIII) oder einer Inobhutnahmeeinrichtung, bzw. einer Bereitschaftspflege (§ 42 SGB VIII). Ebenso besteht ein hoher Bedarf an Pflegestellen (Gastfamilien) für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA). 266 umA leben aktuell in stationäre Einrichtungen oder Inobhutnahmeeinrichtungen.

Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie/Gastfamilie stellt für viele dieser Kinder und Jugendlichen eine Alternative dar. Die familiäre Betreuung bietet gegenüber der stationären Unterbringung intensivere Zuwendung und individuellere Förderung, infolge dessen bessere Entwicklungs- und Integrationschancen. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Unterbringung von Minderjährigen in der Vollzeitpflege günstiger als die Unterbringung in stationärer Hilfe.

Eine Umlenkung von 40 Minderjährigen aus stationärer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege führt, nach Abzug der Personalkosten von 55.000 €/VZÄ PKD, zu einer jährlichen Einsparung von 1.648.000 €.

Das Potential zur Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse ist vorhanden.
Dem Pflegekinderdienst (PKD) liegen aktuell
– 74 Vermittlungsanfragen für Kinder der Altersgruppe 0-6 Jahre
– 20 Vermittlungsanfragen für Kinder der Altersgruppe > 6 Jahre
– 36 Prüfaufträge für Kinder vor, die als Pflegekind Aufnahme bei Verwandten finden sollen,
– 22 Vermittlungsanfragen für umA vor,
152 Kinder und Jugendliche warten auf Aufnahme in ein Pflegeverhältnis.

Demgegenüber stehen aktuell
– 28 Bewerber, deren Eignung durch den Pflegekinderdienst bestätigt wurde,
– 41 Bewerber, die noch zu prüfen sind,
– 36 verwandte Pflegebewerber, die noch zu prüfen sind.
105 potentielle Pflegestellen.

Erfahrungsgemäß werden nicht alle der 105 potentiellen Bewerber als geeignet festgestellt und Einzelne ziehen ihre Bewerbung zurück. Es ist jedoch realistisch einzuschätzen, dass mindestens 50% dieser potentiellen Pflegepersonen ihre Bewerbung aufrecht erhalten und als geeignete Pflegepersonen bestätigt werden, zu denen nachfolgend eine Pflegekind vermittelt werden kann. Weitere Bewerbungen werden im Jahresverlauf eingehen, denn durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit kann die Bewerberzahl weiter erhöht werden. Insbesondere im Bereich der Gastfamilien für umA wird seitens des PKD davon ausgegangen, dass die seit Anfang des Jahres geleistete Aufbauarbeit und die Erfahrung aus den positiv verlaufenden Vermittlungen genutzt werden kann, um weitere Bewerber zu gewinnen.

Im Fazit ist festzustellen, dass
• die Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse sowohl aus sozialpädagogischen als auch wirtschaftlichen Gründen anzustreben ist;
• das Potential zur Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse vorhanden ist, mindestens 152 Minderjährige warten auf eine Vermittlung, über 50 potentielle Pflegepersonen sind aktuell vorhanden, weitere Pflegepersonen können gewonnen werden;
• die Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse auch von den personellen Ressourcen im PKD abhängig ist, denn ab einer Fallzahlbelastung von 40 Fällen/Mitarbeiter stagniert die Zahl der Pflegeverhältnisse;
• die Fallzahlbelastung von 40 Fällen/Mitarbeiter aufgrund der aktuellen Fallzahlbelastung von 38 Fällen je Mitarbeiter (31.05.16) und der bestehenden Vermittlungsanfragen und Bewerberlage spätestens im dritten Quartal 2016 wieder erreicht wird.
Die Fallzahl je Mitarbeiter/-in lag weit über der „Empfehlung zur Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie – § 33 SGB VIII (Vollzeitplfege)“ des Landesjugendamtes Sachsen vom 06.09.2007, derzufolge ein/e Mitarbeiter/-in maximal 40 Pflegekinder oder 25 Pflegefamilien betreuen soll.

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig erhöht ihren Zuschuss beim Fanprojekt Leipzig um 19.100 Euro auf insgesamt 104.100 Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Begründung:
Das Fanprojekt Leipzig betreut die Fanszenen von drei Leipziger Fußballclubs, RB Leipzig, 1. FC Lok Leipzig, BSG Chemie Leipzig mit Roter Stern. Durch den Aufstieg von RB Leipzig ist es auch zu einem Anstieg der Fanzahlen, inklusive der jungen Fußballfans gekommen. Folglich werden durch das Fanprojekt auch mehr Fans betreut . Die Finanzierung des Fanprojekts wird zu 50 Prozent von DFL und DFB übernommen. Stadt und Land übernehmen den Rest der Finanzierung. Fanprojekte sind eine besondere Form der Jugend- und Sozialarbeit. Sie sind unabhängige Einrichtungen der Jugendhilfe, Zielgruppe sind alle Fußballfans zwischen 12 und 27 Jahren. Durch die Vorgaben von DFL/DFB müssten pro betreuter Fanszene zwei Sozialarbeiter in Vollzeit im Fanprojekt arbeiten. Momentan hat das Fanprojekt inklusive Leitung nur 4,5 VzÄ. Durch die zugesagt Erhöhung des DFL/DFB und des Freistaates Sachsen und die beantragte Erhöhung bei der Stadt können insgesamt 6,5 VzÄ für das Fanprojekt arbeiten. Das Fanprojekt erreicht viele Jugendliche, die sonst nur schwer von der Jugendhilfe erreicht werden. Sowohl die Anzahl der Kontakte im Rahmen der aufsuchenden Arbeit, Anzahl der Einzelfallhilfen, Anzahl der Kontakte in der Kontaktstelle als auch die Anzahl der Kontakte „Medial“ sind in den letzten zwei Jahren stark angestiegen.

Beschlussvorschlag:
Für die Ausleuchtung des öffentlichen Parkplatzes gegenüber dem Sportbad an der Elster werden im Haushalt 2015/16 die notwendigen Mittel in Höhe von 15.000 Euro für Tiefbau- und Montageleistungen eingestellt.

Begründung:
In der Antonienstraße auf der Seite des Küchenholzes (gegenüber dem Sportbad an der Elster) gibt es einen kleinen Parkplatz, der derzeit komplett unbeleuchtet ist. Da der Parkplatz direkt am Sportbad häufig komplett belegt ist, weichen viele motorisierte Nutzer der Schwimmhalle auf diesen Parkplatz aus. Durch eine Ausleuchtung dieses öffentlichen Parkplatzes kann insbesondere in den Wintermonaten das Sicherheitsgefühl der Benutzer erhöht werden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltsplanentwurf prognostizierten Aufwendungen für Zinszahlungen werden um 5 Millionen Euro gesenkt.

Begründung:
In den Jahren 2011 und 2012 lagen die Aufwendungen für Zinsen bei 19,5 Mio. Euro bzw. 16,8 Mio. Euro. Zudem ist die Verschuldung der Stadt Leipzig zwischen 2011 und 2013 deutlich gesunken, nur im kommenden Jahr ist mit einem leichten Anstieg zu rechnen, der allerdings dennoch rund 55 Mio. Euro unter dem Stand von 2011 liegt. Darüber hinaus hat die Stadtkämmerei in den letzten Jahren gute Arbeit im Bereich des Zins- und Schuldenmanagements geleistet und konnte somit die Zinslast der Stadt zusätzlich senken.

Vor dem Hintergrund des Rechnungsergebnisses 2012 und der allgemeinen Zinsentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für Zinszahlungen auch im Jahr 2014 nicht ansteigen werden. Die durchschnittliche Verzinsung der Kredite der Stadt Leipzig lag im Laufe des Jahres 2012 bei rund 2,3 Prozent und ist zum 31.12.2012 auf 2 Prozent gesunken. Aktuell liegen der Schuldenstand zum 31.12.2013 bei 676 Mio. Euro und die durchschnittliche Verzinsung bei zirka 1,8 Prozent. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist der Haushaltsansatz für Zinszahlungen im Jahr 2014 zu hoch angesetzt.

 Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus der Hundesteuer wird auf die Höhe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2012 angehoben.

Begründung:
Das vorläufige Ergebnis für das Jahr 2012 beziffert die Einnahmen aus der Hundesteuer mit 1,6 Mio. Euro, auch für das Jahr 2013 liegen die Einnahmen aus dieser Steuer zum Stichtag 30.9.  bei mittlerweile 1,5 Mio. Euro, wobei von einem Anwachsen der Einnahmen zum 31.12.2013 auf den Vorjahreswert auszugehen ist. Aus diesem Grund soll der Ansatz für Einnahmen aus der Hundesteuer auf 1,6 Mio. Euro geändert werden.
Die Zahl der in Leipzig lebenden Hunde, für die Hundesteuer zu entrichten ist, hat sich 2012 und 2013 nicht merklich reduziert, weshalb ein Einnahmeansatz auf Basis des vorläufigen Ergebnisses 2012 realistisch erscheint.

 

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Der für das Jahr 2014 geplante Ansatz der Zuschüsse zu Garagen für private Investoren wird um 400.000 Euro auf 100.000 Euro gesenkt.

Begründung:
Die HH-Stelle umfasst 1,5 Millionen Euro, aufgeteilt auf drei gleich große Jahresscheiben 2013, 2014 und 2015. Mit den Geldern sollen private Investoren in Stadtteilen mit hohem Parkdruck einen öffentlichen Zuschuss für die Errichtung von Quartiersgaragen/Parkhäusern erhalten.
Da bis jetzt jedoch keine Mittel abgerufen bzw. beantragt wurden, ist eine Absenkung des Haushaltsansatzes in o.g. Höhe zu empfehlen. Die HH-Stelle bleibt bestehen und kann bei Vorliegen von konkreten Investitionsplänen ggf. wieder aufgestockt werden.