Beschlussvorschlag:
- Zum 01.04.2017 wird eine zusätzliche VzÄ im Pflegekinderdienst geschaffen.
- Wenn zum 30.09.2017 noch für mehr als 50 Kinder und Jugendliche Vermittlungsanfragen in ein Pflegeverhältnis vorliegen, ist eine weitere zusätzliche VzÄ zum 01.01.2018 im Pflegekinderdienst zu schaffen.
- Ein/e Mitarbeiter/in betreut maximal 40 Pflegekinder oder 25 Pflegefamilien. Bei einer anzunehmenden längerfristigen Überschreitung der Betreuungsfälle wird eine Stellenanpassung vorgenommen. Die genaue Fallzahl Pflegekinder je Mitarbeiter wird dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule einmal jährlich vorgelegt.
Begründung:
In Leipzig besteht ein hoher Bedarf an Pflegestellen, insbesondere zur Unterbringung von Kindern der Altersgruppe 0-6 Jahre. 206 Leipziger Kinder dieser Altersgruppe befinden sich in einer stationären Unterbringung (§ 34 SGB VIII) oder einer Inobhutnahmeeinrichtung, bzw. einer Bereitschaftspflege (§ 42 SGB VIII). Ebenso besteht ein hoher Bedarf an Pflegestellen (Gastfamilien) für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA). 266 umA leben aktuell in stationäre Einrichtungen oder Inobhutnahmeeinrichtungen.
Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie/Gastfamilie stellt für viele dieser Kinder und Jugendlichen eine Alternative dar. Die familiäre Betreuung bietet gegenüber der stationären Unterbringung intensivere Zuwendung und individuellere Förderung, infolge dessen bessere Entwicklungs- und Integrationschancen. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Unterbringung von Minderjährigen in der Vollzeitpflege günstiger als die Unterbringung in stationärer Hilfe.
Eine Umlenkung von 40 Minderjährigen aus stationärer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege führt, nach Abzug der Personalkosten von 55.000 €/VZÄ PKD, zu einer jährlichen Einsparung von 1.648.000 €.
Das Potential zur Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse ist vorhanden.
Dem Pflegekinderdienst (PKD) liegen aktuell
– 74 Vermittlungsanfragen für Kinder der Altersgruppe 0-6 Jahre
– 20 Vermittlungsanfragen für Kinder der Altersgruppe > 6 Jahre
– 36 Prüfaufträge für Kinder vor, die als Pflegekind Aufnahme bei Verwandten finden sollen,
– 22 Vermittlungsanfragen für umA vor,
152 Kinder und Jugendliche warten auf Aufnahme in ein Pflegeverhältnis.
Demgegenüber stehen aktuell
– 28 Bewerber, deren Eignung durch den Pflegekinderdienst bestätigt wurde,
– 41 Bewerber, die noch zu prüfen sind,
– 36 verwandte Pflegebewerber, die noch zu prüfen sind.
105 potentielle Pflegestellen.
Erfahrungsgemäß werden nicht alle der 105 potentiellen Bewerber als geeignet festgestellt und Einzelne ziehen ihre Bewerbung zurück. Es ist jedoch realistisch einzuschätzen, dass mindestens 50% dieser potentiellen Pflegepersonen ihre Bewerbung aufrecht erhalten und als geeignete Pflegepersonen bestätigt werden, zu denen nachfolgend eine Pflegekind vermittelt werden kann. Weitere Bewerbungen werden im Jahresverlauf eingehen, denn durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit kann die Bewerberzahl weiter erhöht werden. Insbesondere im Bereich der Gastfamilien für umA wird seitens des PKD davon ausgegangen, dass die seit Anfang des Jahres geleistete Aufbauarbeit und die Erfahrung aus den positiv verlaufenden Vermittlungen genutzt werden kann, um weitere Bewerber zu gewinnen.
Im Fazit ist festzustellen, dass
• die Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse sowohl aus sozialpädagogischen als auch wirtschaftlichen Gründen anzustreben ist;
• das Potential zur Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse vorhanden ist, mindestens 152 Minderjährige warten auf eine Vermittlung, über 50 potentielle Pflegepersonen sind aktuell vorhanden, weitere Pflegepersonen können gewonnen werden;
• die Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse auch von den personellen Ressourcen im PKD abhängig ist, denn ab einer Fallzahlbelastung von 40 Fällen/Mitarbeiter stagniert die Zahl der Pflegeverhältnisse;
• die Fallzahlbelastung von 40 Fällen/Mitarbeiter aufgrund der aktuellen Fallzahlbelastung von 38 Fällen je Mitarbeiter (31.05.16) und der bestehenden Vermittlungsanfragen und Bewerberlage spätestens im dritten Quartal 2016 wieder erreicht wird.
Die Fallzahl je Mitarbeiter/-in lag weit über der „Empfehlung zur Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie – § 33 SGB VIII (Vollzeitplfege)“ des Landesjugendamtes Sachsen vom 06.09.2007, derzufolge ein/e Mitarbeiter/-in maximal 40 Pflegekinder oder 25 Pflegefamilien betreuen soll.