Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

Antragsteller:

SR A. Haas
SR R. Engelmann
SR I. Glöckner
SR Dr. G. Märtens

Beschlussvorschlag:

Für die dringende Abarbeitung des Sanierungsbedarfes aus den Sturmschäden der Stürme Friederike und Herwart werden 20.000 Euro für den Leipziger Wildpark bereitgestellt.

Begründung:
Seit mehreren Jahren ist bekannt, dass bestimmte Arbeiten wie die Sanierung des maroden Außen- und Drängelzaunes des Schwarzwildgeheges und Reparaturen an Gebäuden faktisch nicht mehr aufzuschieben sind. Mit den Sturmereignissen hat sich die Situation dramatisch verschlechtert. Nur durch großen persönlichen Einsatz der MitarbeiterInnen wird die Undurchdringlichkeit der Zäune immer wieder hergestellt. Zusätzlich gesteht die Gefahr, dass Schwarzwild von außen in die Gehege eindringt. In Anbetracht der potenziellen Gefahr des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest kann es nicht hingenommen werden, dass Wildschweine von außerhalb eindringen oder Wildschweine aus dem Gehege wechseln. Es ist klar, dass mit 20.000 Euro nicht alle Probleme behoben werden können, aber eine Teilsanierung könnte abgesichert werden.

Antrag einzelner Stadträte:

SR St. Wehmann
SR A. Maciejewski
SR Glöckner
SR K. Krefft

Beschlussvorschlag:

Die Umsetzung der Komplexmaßnahme (Antrag HP-02675) „Ausbau Haltestelle Gorki-/Löbauer Str.“ wird im Jahr 2019 (statt 2021) begonnen. Die entsprechenden finanziellen Mitteln in Höhe von 1,255 Mio. EUR sind entsprechend in den HHP 2019 mit 255 TEUR und 2020 mit 1,0 Mio.EUR einzustellen. Um die Baumaßnahme in 2020 umzusetzen und in 2019 vollständig zu beauftragen können, wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,0 Mio. EUR in 2019 für 2020 gebildet.

Begründung:
In der damaligen Begründung zum Antrag (A 52/15 – HP 02675) für den Haushaltspan 2015 hieß es von den vier Antragstellern u. a.:
Zum Gesamtvorgang: Wie schon erwähnt, wurde die Maßnahme für den Haushaltsplan 2015 beantragt. In der entsprechenden Stadtratssitzung einigten sich Antragsteller und Verwaltung „die Komplexmaßnahme mit der LVB im Jahr 2017 durchzuführen“. (siehe Wortprotokoll Sitzung des Stadtrates vom 18. März 2015)
Diese wurde zwei Jahre später entsprechend des Stadtratsbeschlusses mit 1,11 Mio. EUR in den Haushaltsplan 2017 ff. (2018: 0,25 Mio. EUR, 2019: 0,15 Mio. EUR, siehe Vorbericht zum HHP 2017/18, S. 110) eingestellt. Mit Bericht vom 03.11.2017 teilte man uns nun mit, dass „eine Umsetzung des Vorhabens im Jahr 2017 entsprechend Beschluss des Stadtrates“ nicht möglich sei, da „Planfeststellungsverfahren“ und „Bürgerbeteiligung“ durch die Erweiterung der Maßnahme vergessen wurde. “Ein Beginn der Maßnahme sei nun frühestens Ende 2019…“ vorgesehen (siehe auch Anfrage F-5126 vom 13.12.2017).
Im Doppelhaushalt 2019/2020 vermisst man allerdings die Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltsplan aus 2015. Hier findet man die „Komplexmaßnahme“ in der Mittelfristplanung 2021 (siehe Vorbericht zum HHP 2019/20, S. 129) mit einem Betrag von 1,255 Mio. EUR (2018: 245 TEUR Planungsmittel) wieder.
Grundsätzlich stellt sich an dieser Stelle die Frage: Wie geht die Verwaltung mit Stadtratsbeschlüssen um ? Hier fordern wir ein dringendes Umdenken, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Daher fordern wir den Beginn dieser konkreten Maßnahme für 2019 ein, damit u. a. das Anliegen der damaligen Antragsteller für mehr Verkehrssicherheit u. a. für die Schüler von drei Schulen umgesetzt wird. Nicht weniger wichtig ist aber auch, dass die Kosten für das Vorhaben nicht dem Planansatz völlig enteilen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig gibt jährlich 5 Millionen Euro zweckgebunden als Kapitaleinlage an die LVV, die in eine Rücklage fließen und zur Absicherung von späteren Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung dienen sollen, die durch den weiteren Ausbau des ÖPNV unumgänglich sind. Über die Verwendung der Rücklage, auf Basis von gemeinsamen Beschlussvorschlägen durch Stadt und LVB, entscheidet der Stadtrat.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Mittelfristig werden Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung notwendig, wie der Bau neuer Trassen, die Umgestaltung des Hauptbahnhofvorplatzes oder der vorderen Jahnallee. Hierfür gilt es Vorsorge zu treffen. Durch den Beschluss zur Vorlage „Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie – Stufe 1“ kann nicht vorgesorgt werden, weil die notwendigen Mittel nun anderweitig Verwendung finden sollen. Da die Stadt aus haushaltsrechtlichen Gründen selbst keine Rücklagen bilden darf, soll dies bei der LVV geschehen.

Beschlussvorschlag:

Für eine zukunftsorientierte und moderne Gestaltung unserer städtischen Schulen beantragen wir die zusätzliche Einstellung folgender Maßnahmen in den Haushalt 2019 und 2020:

· 1 VzÄ IT-Gestalter/Planer im Medienpädagogischen Zentrum (MPZ) ab 01-08-2019

· 5 VzÄ IT-Koordinatoren/Medienassistenten ab 01-08-2019

· 5 VzÄ IT-Koordinatoren/Medienassistenten ab 01-08-2020

· Einführung eines Medienbudgets pro Schule in Höhe von 10 Euro pro Schüler/Jahr ab 2019

· Für den Breitbandausbau, den Ausbau der LAN-Netzwerkinfrastruktur und für belastbare W-LAN-Zugänge werden 2019 – 150.000 Euro und in 2020 – 300.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Digitalisierung stellt unsere Gesellschaft in der Zukunft vor große Herausforderungen. Dennoch mangelt es in unseren Schulen an der nötigen technischen Ausstattung, um entsprechendes Equipment in den Unterricht mit einzubeziehen.

Die Auseinandersetzungen, ob die Kommune oder der Freistaat für die Finanzierung der Bereitstellung verantwortlich sind, lösen das Problem nicht. Daher soll bis zur Veröffentlichung des Haushaltsplanentwurfs für 2019/20 gemeinsam mit dem Freistaat über die Finanzierung der Projekte verhandelt werden.

Die sächsische Landesregierung beschreibt in den Lehrplänen, welche Kenntnisse die Schüler im Umgang mit Medien entwickeln sollen. Hierbei fehlen Empfehlungen für die Schulträger zur Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien.

Durch den wachsenden Ausstattungsgrad der Schulen mit IT-Technik sind weder das MPZ (Medienpädagogische Zentrum) noch die Pitkos (Pädagogische IT-Koordinatoren) in der Lage, die komplexen Systeme zu warten und den technischen Support durchzuführen. Das entspricht auch nicht ihren Aufgabenstellungen. Analog der Datenverarbeitungs- Koordinatoren der Ämter der Stadt Leipzig sollten IT-Koordinatoren/ Mediengestalter je nach Schulart mehrere Schulen betreuen. Das MPZ könnte die Dienst- und Fachaufsicht übernehmen.

Für uns steht allerdings fest, dass die beste technische Ausstattung nichts nützt, wenn sie nicht professionell gepflegt wird. Allzu oft bleibt die Betreuung der IT-Systeme an Schulen an den jeweiligen Informatiklehrern hängen, wofür diese jedoch meist keine Entlastung im Schulalltag erhalten. Kommune und Freistaat sollten daher die Möglichkeiten ausloten, mit der auch dieses Problem behoben werden kann.

In Leipzig verfügen nur wenige Schulen über einen leistungsfähigen Breitbandanschluss und über eine vollständige Dateninfrastruktur aufbauend auf W-LAN-Netzen. Um digitale Medien nutzen zu können, ist das eine unabdingbare Voraussetzung. Bei der rasanten Entwicklung in diesem Bereich und dem Rückstand bei der Ausstattung kann nicht gewartet werden, bis die Schulen grundlegend saniert wird. Die Anforderungen an die Anschlüsse sind im Musterraumprogramm für Schulen festgehalten worden.

Im Rahmen des Medienentwicklungsplanes und des Schulkonzeptes befasst sich jede Schule mit ihrem Konzept zur digitalen Medienausstattung. Innerhalb des Schulbudgets wird ein Medienbudget ausgereicht. Damit können die Schulen selbst entscheiden, ob sie Tablets mit digitalen Atlanten, Wörterbüchern, Taschenrechnern,… anschaffen wollen oder eher Laptops oder interaktive Tafeln benötigen. Das Budget für Medien und alle ergänzende Technik und Ausstattung muss ansparbar sein.

Beschlussvorschlag:

Für die Fortsetzung des Migranten-Gründerprojektes im Unternehmensgründerbüro werden für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 18.000 Euro im Haushalt zur Verfügung gestellt.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Das Gründerprojekt für Migranten arbeitet in Bezug auf das Verhältnis von Teilnehmenden an den Coachings und den daraus resultierenden tatsächlichen Unternehmensgründen sehr erfolgreich, sodass eine Fortführung des Projekt wünschenswert ist. Das Gründerprojekt für Migranten ist darüber hinaus ein gutes Beispiel für erfolgreiche Integrationsarbeit.

Antrag einzelner Stadträte:

SR J. Heller
SR M. Hollick
SR K. Krefft
SR Ch. Schulze

Beschlussvorschlag:

Die Gesellschafterin Stadt Leipzig stellt für den Aufbau einer strategischen Investitionsreserve 3,5 Mio. € jährlich zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Klinikums „Sankt Georg“ gGmbH ein. Mit der Zahlung von jährlichen Investitionszuschüssen werden die bislang eigenfinanzierten Abschreibungen der Klinikum „Sankt Georg“ gGmbH in Höhe von mind. 3,5 Mio. € p.a. refinanziert.

Begründung:
Die Investitions- und Instandhaltungsaufgaben der Klinikum „St. Georg“ gGmbH werden seit Jahren entgegen der tatsächlichen baulichen Notwendigkeiten zurückgefahren. Die Personalkosten werden zulasten der Investitionsquote finanziert. Das Klinikum riskiert seine Attraktivität für die Patienten. Als Haus im Pavillonbaustil ist es zunehmend weniger wettbewerbsfähig aufgestellt, auch die Standards zur Sicherung der Patientenzufriedenheit sind immer schwieriger einzuhalten. Eine stagnierende Leistung im Vergleich zu den Mitbewerber*innen ist die Folge.
Die Fördermittelquote des Freistaates ist in den letzten Jahren kontinuierlich gefallen. Daher müssen aus Eigenmitteln des Klinikums und damit sachfremd aus Kassenleistungen alle verfügbaren Mittel eingesetzt werden. Das Klinikum weist daher seit Jahren einen negativen Liquiditätsbestand aus. Aus diesen Gründen ist ein Investitionszuschuss dringend notwendig. Die Stadt Leipzig braucht ein starkes städtisches Klinikum.

Beschlussvorschlag:

Für das Haushaltsjahr 2019 werden 500.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2020 1 Million Euro zur Förderung des Fussverkehrs zusätzlich eingestellt. Die Mittel werden zur Umsetzung des Gehwegsanierungsprogramms eingesetzt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom Juli 2015 zum Antrag „Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr“ wurde die Stadtverwaltung beauftragt, ein Gehwegsanierungsprogramm zu erarbeiten. Der seit Anfang dieses Jahres im Amt befindliche Fußverkehrsbeauftragte der Stadt Leipzig hat in einer Informationsvorlage zur RV 22.08.2018 zum Stand der Umsetzung informiert und eine priorisierte Maßnahmenliste vorgelegt. Mit den zusätzlichen Mitteln können somit weitere Maßnahmen aus dieser Liste umgesetzt werden (z.B. Karl-Heine-Straße beidseitig von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße, Knautnaundorfer Straße beidseitig von Wendelin-Hipler-Weg bis Weigandtweg, Dr.-Hermann-Duncker-Straße beidseitig von Plautstraße bis Saalfelder Straße, Verbindungsweg zwischen Dresdner Straße bis Geyerstraße/Kippenbergstraße, Zweinaundorfer Straße stadtauswärts rechtsseitig von Obernaundorfer Straße bis Kantor-Schmidt-Weg).