Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Redner: Prof. Dr. Thomas Fabian, Sprecher der Fraktion für das Fachgebiet Soziales

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

das Gesundheitsamt ist gesetzlich verpflichtet, in Kindertageseinrichtungen eine ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten bei Kindern im vierten Lebensjahr durchzuführen. Wir sind uns alle darüber einig, dass diese Untersuchung sehr wichtig ist.

Auf Anfrage der PDS-Fraktion wurde mitgeteilt, dass diese Untersuchung im vergangenen Jahr in 34 von 191 Kindertageseinrichtungen nicht angeboten werden konnte. Die PDS-Fraktion hatte daraufhin beantragt, die Stadtverwaltung solle die personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Absicherung dieser Vorsorgeuntersuchung schaffen. Dieser Antrag wurde in der Ratsversammlung vom 15. Juni 2005 abgelehnt, weil die Stadtverwaltung die Nichtberücksichtigung von Kitas mit Anlaufschwierigkeiten im ersten Untersuchungsjahr begründete und versicherte, dass die jetzige Personalbemessung ausreichend sei.

Die Verwaltung gab damals außerdem bekannt, dass nur 82 % der Eltern ihre Einwilligung zur Untersuchung gegeben hatten. Offensichtlich waren 18 % der Eltern nicht ausreichend motiviert, ihre Kinder untersuchen zu lassen. Dies hat uns nun wiederum veranlasst, den heute vorliegenden Antrag zu stellen.

Wenn Eltern eine angebotene Vorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch nehmen, kann dies nicht dem Gesundheitsamt angelastet werden. Es sollten allerdings alle Anstrengungen seitens der Stadtverwaltung unternommen werden, um die Teilnehmerzahlen zu erhöhen.

Auf welchem Wege kann das erreicht werden? Da Zwang zur Teilnahme an diesen Untersuchungen nicht in Frage kommt, haben wir den Antrag gestellt zu prüfen, ob ein Belohnungsmodell zur Erhöhung der Teilnehmerzahlen entwickelt werden kann. Ähnliche Modelle gibt es zum Beispiel bei der Beeinflussung erwünschten Verhaltens im Rahmen der Gesundheitsreform.

Die Stadtverwaltung lehnt unseren Antrag mit der Begründung ab, bei der Inanspruchnahme der Untersuchung gäbe es kein Motivationsproblem der Eltern. Das verstehe ich nicht. Warum konnten dann trotz Behebung personeller Engpässe im zweiten Untersuchungsjahr statt 82,1 % sogar nur noch 76,4 % der Kinder in Kitas untersucht werden?
Unverständlich ist mir auch die Behauptung der Verwaltung, Bonusmodelle erzielten bei sozial benachteiligten Familien nur minimale Erfolge. Warum wurde dann Frau Dr. Schubert von Gesundheitsamt Leipzig letztes Jahr für ihren Erfolg im Rahmen des Projektes „Ich geh‘ zur U! Und du?“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem ersten Preis ausgezeichnet?
Die Argumentation der Stadtverwaltung ist nicht schlüssig, stellenweise sogar widersprüchlich. Oder sollen wir annehmen, dass es sich doch nicht nur um vorübergehende Umstellungsprobleme bei der Einführung dieser Vorsorgeuntersuchung gehandelt hat?

Der Alternativvorschlag der Verwaltung hat mich überrascht. Hier werden Maßnahmen stichwortartig aufgelistet, die bereits zum Antrag der PDS-Fraktion genannt wurden. Damals wurde allerdings behauptet, dass sie schon durchgeführt würden oder bereits eingeleitet seien.

Um es noch einmal zu sagen: Die ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten bei Kindern im vierten Lebensjahr ist für die weitere Entwicklung aller Kinder sehr wichtig. Aber zu viele Kinder werden dennoch nicht untersucht.
Wir können nicht hinnehmen, dass jedes vierte Kind an den in den Kindertagestätten durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen nicht teilnimmt. Die Teilnehmerzahl muss deutlich erhöht werden.

In einer attraktiven Belohnung für die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sehen wir eine Möglichkeit, die Teilnehmerzahl bei den Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen. Wir können vermuten, dass Kinder, die davon erfahren, ihre Eltern drängen, sie an den Untersuchungen teilnehmen zu lassen. Die als Beispiel genannten Freikarten für städtische Kultureinrichtungen wären Belohnungen, die kaum zusätzliche Kosten verursachen würden.
Andere Anstrengungen auch von Seiten der Verwaltung und des Gesundheitsamtes sollten natürlich dazukommen. Das schon erwähnte Projekt „Ich geh‘ zur U! Und du?“ könnte Vorbild sein.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

vor uns steht eine wichtige, schwierige aber notwendige Entscheidung – die Neufassung der Abfallgebührensatzung.
Jahrelang existierten für die Bürger der Stadt Leipzig bezüglich der Abfallentsorgung moderate Bedingungen. So lag die Gebührenhöhe im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten und Landkreisen im Freistaat Sachsen für die Leipziger im unteren Drittel. Jetzt wird es aber zu Änderungen kommen müssen.

Warum wird eine Gebührenerhöhung notwendig?
• Die Rücklagen, die sechs Jahre lang die Gebühren gestützt haben, sind aufgebraucht.
• Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen dürfen aus Umweltgründen die Abfälle bundesweit nicht mehr direkt auf der Deponie abgelagert werden und müssen vorbehandelt werden. Dies führt zu einer Kostenerhöhung je Tonne Abfall von ca. 30 %.
• Die Kosten für Kraftstoff, Energie und Wasser, die in den letzten sechs Jahren ebenfalls erheblich angestiegen sind, beeinflussen natürlich auch die Kalkulation der Stadtreinigung.

Deshalb wurde durch die Stadtverwaltung, bzw. die Stadtreinigung ein neues Modell erarbeitet und innerhalb einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern der im Stadtrat vertretenen Parteien bestand, vorgestellt und diskutiert. Die uns vorgestellte Kalkulation ist kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert. Das neue Gebührenmodell ist gerechter, wobei natürlich klar ist, dass es wirkliche Gerechtigkeit nie geben kann. 

Die einzelnen Gebührenbestandteile wurden bereits  erläutert, aber ich möchte noch einige Ergänzungen zur Problematik Leerungsgebühr, Verwertungsgebühr und Grünschnitt hinzufügen, da dies von vielen zur Zeit heftig diskutiert wird.

Leerungsgebühr

Die Stadtreinigung muss ihre auf der Deponie Cröbern der ZAW abgelieferten Abfälle nach Gewicht (jetzt 124 €/t, bis 31.05.2005 102 €/t) bezahlen. Wir Bürger entrichten aber unsere Gebühren  nach Volumen, entsprechend der Behältergrößen.
Es ist nachweisbar, dass im Regelfall die kleineren Abfallbehälter (80 l, 120 l) dichter gefüllt werden. Deshalb, so die neue vorgeschlagene Regelung, soll es keinen linearen Zusammenhang mehr zwischen Volumengröße und Leerungsgebühr geben. Nutzer dieser kleineren Behälter sollen zukünftig mehr, Nutzer der 1,1-er Großmüllbehälter künftig weniger bezahlen.  Dies ist eine gerechtere Lösung.
Man würde aber mehr Gerechtigkeit erreichen, wenn generell beim Entleeren des Restabfalls in das Müllfahrzeug gewogen würde. So hatte die SPD-Fraktion vorgeschlagen, die Abfallmengen zu wiegen, wie es bei manchen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern praktiziert wird. Dies ist aber nach Aussage der Stadtreinigung mit erheblichen Kosten für die Umrüstung der Technik verbunden. Unserer Meinung nach führt aber in der Zukunft daran kein Weg vorbei.

Verwertungsgebühr

Die relativ hoch erscheinende Verwertungsgebühr, die die Grundgebühr ablösen wird, ist so aufgebaut, dass sie für jeden die gleiche Belastung bedeutet (an einem 240 l – Behälter sind 6 Personen, an einem 1,1 MGB sind 30 Personen angeschlossen). Außerdem brauchen Gewerbebetriebe, die entsprechend der Gewerbeabfallverordnung ihren Abfall zur Verwertung der Stadt nicht mehr überlassen müssen, sondern diese durch ein privates Unternehmen entsorgen lassen können, diese Gebühr nicht mehr zu entrichten. Unbeschadet davon müssen sie weiterhin ihren Abfall zur Beseitigung (entsprechend des Einwohnergleichwertes) der Stadtreinigung entsprechend der Überlassungspflicht andienen und dafür die Leerungsgebühr entrichten.
Die Verwertungsgebühr wird dafür genutzt, dass alle Bürger das Schadstoffmobil und die Wertstoffhöfe nutzen können. Hier können sie gefährliche Abfälle (Schadstoffe), Elektroschrott und entsprechend der ausgegebenen Wertbons Sperrmüll abgeben. Auch hier werden Kritiker einwerfen: Ich habe nie Sondermüll oder Sperrmüll und ich benötige den Wertstoffhof nicht, da ich das Angebot der Stadtreinigung nicht nutze. Dies zu ändern, ist aber äußerst kompliziert und man sollte das bewährte System beibehalten.

Grünschnitt

Hier muss erwähnt werden, dass Leipzig im Gegensatz zu den angrenzenden Landkreisen bisher keine Gebühr für Grünschnitt erhoben hat. Die anfallenden Mengen müssen aber kalkulatorisch in Betracht gezogen werden, da sie einen bedeutenden Kostenfaktor darstellen. Die Erlöse durch Verkauf an Kompostieranlagen decken nicht den Aufwand, deshalb ist hier eine Gebührenerhebung unumgänglich. Um die Problematik etwas abzufedern, wurde während der Beratungen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe mit der Stadtreinigung als Kompromiss erreicht, eine „Freigrenze“ von 200 Liter einzuführen.
Zur Verbesserung  der Bürgerfreundlichkeit wurde seitens der SPD-Fraktion als Änderungsvorschlag eine Stückelung von 50 l anstatt 100 l vorgeschlagen, der jetzt in die Vorlage mit eingearbeitet wurde. Des Weiteren ist unserer Meinung nach zu berücksichtigen, dass für Bürger, die öffentliches Grün pflegen (Pflegevertrag), für die Entsorgung keine Kosten anfallen dürfen. Auch dies wurde bei der Überarbeitung der Vorlage entsprechend angepasst.
Leider war der Vorschlag an bestimmten Tagen wieder eine Verbrennung von Grünabfall zu gestatten, nicht umsetzbar. Eine Verordnung der Sächsischen Staatsregierung lässt dies nicht zu.

Zusammengefasst gesagt, ist die Erhöhung der Abfallgebühren für die Bürger Leipzigs eine weitere finanzielle Belastung. Diese ist aber nach Meinung der SPD-Fraktion nicht vermeidbar. Deshalb werden ihre Mitglieder mehrheitlich den Vorlagen zustimmen.

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

auf der Suche nach regenerativen Energiequellen ist die Nutzung der Sonnenenergie eine Alternative. Leipzig und sein Umland gehört neben dem Breisgau zu den Gebieten in Deutschland, wo eine lange Sonnenscheindauer zu verzeichnen ist. Deshalb ist es auch erklärlich, dass bei Espenhain das größte Solarkraftwerk der Welt mit 33.800 Modulen und einer geplanten Leistung von 5 MW errichtet wurde.
In Leipzig existieren zwar Solarwärmeanlagen mit immerhin 9.000 m² Kollektorfläche, wobei darunter auch 21 kommunale Anlagen zu verzeichnen sind, aber bei Solarstromanlagen – also dem photovoltaischen Nutzungsprinzip – gibt es noch Nachholebedarf. Projekte, bei denen diese Technologie angewandt werden sollte, wie die Zentralapotheke des Krankenhauses St. Georg oder das Bildermuseum scheiterten bisher. Als positives Beispiel muss an dieser Stelle die Nikolaikirche genannt werden. Hier befindet sich seit Juni 2000 auf 40 m² eine Anlage mit einer möglichen Leistung von 5 KW. Natürlich muss man kritisch anmerken, dass die so gewonnene Energie noch gering ist und die Wirtschaftlichkeit zur Zeit keine hohen Gewinne verspricht.

Aber Deutschland ist mit führend bei der Entwicklung, Produktion und ständigen Verbesserung des Wirkungsgrades von Solarzellen.  Außerdem bietet das Erneuerbare-Energien-Gesetz gute Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Betreiben dieser Anlagen. Deshalb ist es im Sinne des Fortschrittes wichtig, hier unbedingt auch die praktische Umsetzung zu bedenken. Auch für das beschlossene Klimaschutzprogramm sind solche Anlagen ein wichtiger Baustein. 

Eine interessante Möglichkeit ist die Installation von photovoltaischen Anlagen als Bürgerkraftwerk auf öffentlichen Gebäuden. In der Bundesrepublik Deutschland wurden bisher 12.000 aufgebaut.  Diesbezüglich wurden durch den Verein Solar City Leipzig gemeinsam mit der Stadtverwaltung Anstrengungen unternommen auch in unserer Stadt eine solche Anlage zu errichten. Geplant war dies im Oktober 2004. Leider ist das Projekt nicht zustande gekommen.
Weil uns dieses Thema aber wichtig ist, nun ein erneuter Versuch. Auch die Verwaltung hat unseren Antrag positiv beurteilt. Jetzt geht es darum städtische Objekte zu finden und zu benennen, auf deren Dächern Solarmodule aufgebaut werden können, wobei die Mietkosten eine moderate Höhe haben müssen. Dann gilt es interessierte Bürger zu finden, und das dürfte nicht allzu schwer fallen, die sich an dieser Anlage beteiligen.

Wir bitten Sie, dem Antrag Bürger-Solarstromanlage zuzustimmen.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Natürlich ist eine Erhöhung der Elternbeiträge unerfreulich. Auch ich muss diese für meinen Sohn bezahlen. Doch woher sollen die 570 T€ kommen, wenn wir diese nicht auf die Eltern umlegen?

Investitionen in unsere Kitas sind dringend notwendig. In vielen Einrichtungen sind die Heizungsanlagen veraltet und lassen sich nicht mehr regulieren, die Fenster sind undicht und auch das äußere Erscheinungsbild mancher Einrichtung ist für Kinder und Eltern eher abschreckend.

Im nächsten Jahr schafft die Stadt Leipzig 1500 neue Betreuungsplätze. Auch hier sehen wir keine Einsparalternative.

Um soziale Härtefälle abzufedern gibt es in unserer Stadt zahlreiche Freiplätze und Ermäßigungen auf Elternbeiträge. Insgesamt hält die Stadt 9 Mio € dafür bereit. Dieses System muss so beibehalten werden.

Einen Widerspruch zu den strategischen Zielen der Kommunalpolitik sehen wir nicht, denn höchstes Ziel ist es, dass die Menschen einer Arbeit nachgehen können. Hierfür schaffen wir mit den vielfältigen und bedarfsgerechten Betreuungsangeboten eine wichtige Voraussetzung.
Eltern sind beruhigter, wenn sie wissen, dass ihre Kinder in einer Einrichtung mit hohem Qualitätsstandard betreut werden. Dafür sind viele auch bereit, mehr Geld auszugeben.

Die SPD- Fraktion wird deshalb der nicht erfreulichen, aber unserer Meinung noch vertretbaren Erhöhung der Elternbeiträge zustimmen.

Redner: Christian Schulze, Vorsitzender des Fachausschusses Finanzen

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,

die Fraktion der SPD hat sich, wie Sie sich sicher vorstellen können, umfassend mit der Vorlage zur Unternehmensentwicklung des Städtischen Klinikums „St. Georg“ beschäftigt und wird dieser zustimmen.
Wesentlich für uns ist, dass das Klinikum nach wie vor als Unternehmen der Stadt Leipzig fungiert und von daher auch die kommunale Einflussnahme bei der Entwicklung der Gesundheitsversorgung gesichert ist.
Das knüpft nicht nur an die lange Tradition des „St. Georg“  an – es ist seit 1439 in städtischer Trägerschaft – sondern diese Einflussnahme ist als wesentliches Element kommunaler Daseinsfürsorge für uns von großer Bedeutung.

Was ist nun aus unserer Sicht kommunale Daseinsfürsorge?
Wir wollen das Klinikum für die Zukunft als sicheren Standort mit multidisziplinärem Spektrum in seiner jetzigen Größe erhalten und weiter ausbauen.
Wenn man sich intensiver mit der Krankenhauslandschaft befasst, ist erkennbar, dass für folgende Arbeitsgebiete und Aufgaben eine hohe und auch länger anhaltende Wachstumstendenz zu erwarten ist. Zum Beispiel die interdisziplinären Behandlungsangebote für bestimmte Krankheitsgruppen wie Tumorerkrankungen, Schlaganfälle und Gefäßerkrankungen oder auch die komplexen Behandlungen mit geforderter leichter Zugänglichkeit vor allen Dingen für die älteren Patienten unserer Stadt. Nicht zu vergessen die speziellen insbesondere technisch gestützten Behandlungsleistungen wie z.B. die Gefäßchirurgie oder andere Operative Maßnahmen wie Inkontinenzoperationen sowie Gelenk, Hand- und Fußoperationen die mit hoher Perfektion erbracht werden müssen. All diese Behandlungsleistungen gehören aus unserer Sicht eben zur flächendeckenden Versorgung, die von einem kommunalen Krankenhaus erbracht werden sollen.
Insofern unterstützen wir die eigentümergeprägten Oberziele der Stadt Leipzig für das Klinikum und verstehen die vorgeschlagene Strukturierung als Antwort des Klinikums auf die Herausforderungen der sich verändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen.

Die Schaffung unternehmerisch orientierter Rechts- und Betriebsstrukturen, um im Wettbewerb bestehen zu können, wird aus unserer Sicht mit dem vorgelegten Konzept zur Bildung der St. Georg-Unternehmensgruppe erreicht. Dabei musste das Konstrukt unter Beachtung des abgeschlossenen US-Leasing-Vertrages, sowie unter Vermeidung von Grunderwerbssteuerzahlungen – die die Stadt Leipzig hätte finanziell bewältigen müssen – entwickelt werden.

Für sehr wichtig wird die Einordnung des Firmenverbundes, nämlich

  • des Eigenbetriebes
  • der Klinikum St. Georg gGmbH
  • sowie der 4 Tochtergesellschaften

in einem umsatzsteuerlichen Organkreis gesehen. Hierfür liegt eine aktuelle positiv verbindliche Auskunft des Finanzamtes Leipzig vor. Damit wird der Status der Gemeinnützigkeit für den Eigenbetrieb und für die gGmbH gesichert sowie der Leistungsaustausch zwischen Eigenbetrieb, der St. Georg gGmbH und den gewerblichen Tochtergesellschaften innerhalb der umsatzsteuerlichen Organschaft anerkannt. Die erbrachten Leistungen innerhalb der St. Georg-Unternehmensgruppe werden somit zu nichtsteuerbaren Innenumsätzen erklärt.

Wir unterstützen insbesondere auch den Ausbau der Wertschöpfungskette durch die Entwicklung ganzheitlicher Betreuungsangebote u. a. durch die Leistungsintegration mit der St. Georg Nachsorge und ambulanten Pflege GmbH. Damit können Leistungen nach SGB XI, SGB V und SGB XII, Leistungen für die Betriebsgesellschaft und damit ein für die Patienten wichtiges Überleitungspflegemanagement erbracht werden.
Insofern werden wir natürlich die beiden FDP-Anträge ablehnen.

Ganz wesentlich für die erfolgreiche Entwicklung des Klinikums war und ist zukünftig aus unserer Sicht die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Motivierung der Mitarbeiter ist eng mit gezielter Information und Kommunikation durch die Unternehmensführung mit den Beschäftigten aller Ebenen verbunden.
Wir begrüßen, dass die Einbeziehung des Gesamtpersonalrates und des örtlichen Personalrates des St. Georg in das gesamte Vorbereitungsgeschehen grundsätzlich vertrauensvoll erfolgt ist. Wichtig ist natürlich, dass auch nach dem nunmehr abgeschlossenen 1. Beteiligungsverfahren im 2. Beteiligungsverfahren die noch anstehenden Probleme mit dem örtlichen und dem Gesamtpersonalrat ausgeräumt werden.

Abschließend ist es mir wichtig, noch mal konkret darauf hinzuweisen, dass diese Vorlage hier nicht zur Abstimmung kommt, damit das St.Georg zukünftig Profit ohne Ende macht, sondern damit betriebswirtschaftliche Strukturen geschaffen werden können, die eine umfassende und gute Versorgung von hoffentlich vielen zufriedenen Patienten möglich machen.

In diesem Sinne kann ich nur dem Krankenhausdirektor Professor Güldner und seiner gesamten Mitarbeiterschaft für ihr hohes Engagement in unserem St.Georg danken und hier anregen, der Vorlage zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.  

Redner: Axel Dyck, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,     
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

seit über zwei Jahren beschäftigt sich der Stadtrat mit der Thematik „Strategische Kommunalpolitik“. 2003 wurden durch die Stadtverwaltung als strategische Ziele „Wettbewerbsfähigkeit“, „Elementare Daseinsvorsorge“, „Erbe der Vorfahren“ und „Finanzielle Grundsicherung“ definiert.
In der Beschlussfassung vom Februar letzten Jahres, in deren Folge der „Zeitweilig Beratende Ausschuss“ und das so genannte Sachverständigenforum initiiert wurden, werden diese Ziele nochmals aufgegriffen und diskutiert. Außerdem fand eine „Offene Werkstatt“ statt, in der Bürgermeinungen zur Thematik gebündelt werden sollten. Die Anregungen kamen jedoch ausschließlich aus den interessierten Vereinen und Verbänden, die bedauerlicherweise überwiegend ihre Gruppeninteressen vertraten. Ähnliches war nach Veröffentlichung der Empfehlungen der Sachverständigen im Ergebnis der 2. Werkstatt festzuhalten.
Das Interesse breiterer Bevölkerungsgruppen außerhalb der agierenden Vereinsvertreter hält sich in bescheidenem Rahmen und ich befürchte, dass wird auch so bleiben. Der Blick auf die Gesamtzusammenhänge zwischen dem dramatischen HH-Defizit und den erwarteten Leistungen – freiwillige oder pflichtig – ist in der öffentlichen Diskussion bis heute nicht erfolgt.

An die Empfehlungen des Sachverständigenforums wurden hohe Erwartungen verknüpft. Vielleicht zu hohe. Das Papier analysiert, definiert Ziele und Konfliktpotentiale und empfiehlt Maßnahmen. Es lässt aber auch eine Reihe Fragen offen und behandelt die kommunalpolitischen Handlungsfelder mit unterschiedlicher Tiefe und Schärfe. Wichtig ist aber, es konzentriert und lenkt unseren Blick auf zwei Prioritätensetzungen: in verkürzter Form „Arbeitsplätze“ und „ausgeglichene Altersstruktur“.
Diese beiden Komplexe stehen auch im Mittelpunkt der heute zu beschließenden Vorlage und werden noch für so manche Auseinandersetzung sorgen. Der Unterschied ist nur, und das führte in der Diskussion der Ausschussmitglieder mit der Verwaltung, aber auch untereinander und sicherlich auch in den Fraktionen zu Missverständnissen und Interpretationsbedürfnissen: Im Sachverständigenpapier werden sie als „Wirkungsziele“ beschrieben – sie sollen nämlich etwas bewirken – und in der Beschlussvorlage als „strategische Ziele“.
Das ist übrigens auch die inhaltliche Schwäche der Beschlussvorlage, die damit in sich nicht widerspruchsfrei ist. Es holpert etwas zwischen strategischen Zielen, Hauptzielen und Basiszielen, aber auch in der textlichen Definition von Entwicklung der Stadt, Lebensqualität, Unverwechselbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

Für die politische Auseinandersetzung und die steht mit der HH-Debatte an, bleibt für alle Fraktionen und alle Stadträte genug Handlungsspielraum, um Akzente zu setzen, damit die strategischen Ziele in den Mittelpunkt der einsetzenden öffentlichen Diskussion gerückt werden können.
Es wird bei der verwaltungsinternen Umsetzung der Ziele und bei den anschließenden  Ratsbeschlüssen oft um die Frage gehen: „Was war eher da: die Henne oder das Ei?“ – oder überspitzt: Brauchen wir die Oper oder ein saniertes Völkerschlachtdenkmal als Rahmenbedingung, um Arbeitsplätze zu schaffen oder brauchen wir Arbeitsplätze, also weniger Sozialtransfer und höhere Steuereinnahmen, um die Oper oder das Völkerschlachtdenkmal finanzieren zu können, wenn wir dies denn wollen?

Bei der anstehenden Überprüfung der wichtigsten kommunalen Politikfelder sehen wir vor allem das Wirtschaftsdezernat ganz vorn in der Pflicht und zwar schon in den nächsten Wochen mit der Beantwortung der Frage: „Kann schon mit dem HH-Entwurf 2006 ein Schritt zur wirksameren Wirtschaftsförderung gegangen werden?“
In diesem Zusammenhang müssen die beiden strategischen Ziele stärker in die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Gemengelage Deutschlands gerückt werden, um dem Eindruck entgegen zu wirken, wir könnten losgelöst von unserem überregionalen Umfeld agieren.

Die SPD-Fraktion wird der Neufassung der Vorlage zustimmen und die strategische Zielstellung bereits in der HH-Debatte berücksichtigen. Wir werden aber auch beachten, dass es daneben noch eine ganze Reihe anderer Ziele gibt. Wenn dem nicht so wäre, bräuchten die im Rat vertretenen politischen Parteien keine eigenen kommunalpolitischen Zielsetzungen und Vorstellungen zur Zielerreichung.

Redner: Gerhard Pötzsch, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
werte Gäste,

die Kulturlandschaft Leipzigs, dieser Stadt mitten in Europa, steckt voller Traditionen. Sie ist vielfältig und lebendig. Dies muss und dies soll auch so bleiben. Wenn wir in den nächsten Wochen und Monaten irgendwann eine Idee für unsere Stadt (eine Idee nach Olympia) formulieren, für jeden nachlesbar und überprüfbar, eine Idee über die Phase tief greifender wirtschaftlicher und sozialer Umbrüche, in der wir uns aktuell gerade befinden, hinaus, dann – und da bin ich mir sehr sicher – dann kommt der Kultur eine ganz besondere Bedeutung zu.
Dass Kultur in dieser Stadt ohnehin schon immer und auch heute einen hohen Stellenwert besaß und besitzt, haben wir alle gemeinsam mit dem verabschiedeten Haushalt beschlossen. Darauf können wir stolz sein. Man muss in Deutschland lange suchen, um Vergleichbares in einer Großstadt zu finden. Ich möchte, dass dies so bleibt.

Wir beschließen heute die Drucksache IV/905 „Feststellung des Jahresabschlusses 2003/2004 für den Eigenbetrieb Oper“. Im Punkt 3 der Vorlage heißt es: Der Opernleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2003/2004 Entlastung erteilt. Ich möchte beantragen, diesen Punkt  gesondert abzustimmen und will Ihnen auch begründen, warum ich dann dagegen stimmen werde – im Gegensatz zu den Mitgliedern dieses Hauses, welche meinen, der Plan des Wirtschaftsjahres 2003/2004 des Eigenbetriebes ist erfüllt, damit sei quasi alles paletti. Seit der Wende sind die Mittelzuwendungen für die Oper kontinuierlich gestiegen. Von ehemals rund 35 Mill. DM auf mittlerweile mehr als 40 Mill. Euro. Dies alles trotz Rationalisierung, organisatorischer Straffung der hausinternen Abläufe und sinkender Mitarbeiterzahlen in dieser Einrichtung. Der Trend der steigenden Zuwendungen ist nach wie vor ungebrochen. Jahr um Jahr das gleiche Spiel: Es gibt Verluste, das negative Eigenkapital wächst an, die Stadt gleicht aus. Es gibt Verluste, das negative Eigenkapital wächst an, die Stadt gleicht aus… Das mühsam ausbalancierte Gleichgewicht in dem Teil des städtischen Haushaltes, der sich mit der Kultur dieser Stadt insgesamt beschäftigt, gerät in Gefahr zu kippen. Die Gestaltungsspielräume für Kulturpolitik werden immer enger. Ein einfaches „weiter so“ ist unmöglich!

Mitunter entspannt sich die Situation durch eine glückliche Fügung: So flossen im Ergebnis der zurückliegenden Landtagswahlen und der dadurch stattgehabten Koalitionsvereinbarung in Dresden, einige Mill. Euro zusätzlich in den Kulturhaushalt der Stadt und damit „natürlich“ – für mich bleibt da ein Fragezeichen – zum Teil auch zur Oper.
Den zukünftigen Haushalt dieser Einrichtung aber dauerhaft auf das gelegentlich sehr scheue Glück zu gründen, wäre sicher ein zu gewagtes Unterfangen. Ich denke, wir sind gehalten und gut beraten, uns auf unsere ureigenen Kräfte zu besinnen. Wunder, wir wissen das alle, geschehen eher selten.

Noch mal zur Erinnerung: Auch im Jahr 2002/2003 war der Jahresverlust der Oper fast schon erwartungsgemäß deutlich negativ. Der Stadtrat kritisierte Haushaltvorgriffe, verlieh seiner Erwartung Ausdruck, dass die Opernleitung in den kommenden Jahren nicht mehr auf zukünftige Haushaltmittel vorgreift.
Für das Jahr 2003/2004 akzeptierte der Stadtrat dann wieder die Planung von einem weiteren negativen Jahresergebnis in Höhe von 1.323 Euro. Das erreichte Jahresergebnis nun, weißt ein Minus von 1.322.073, 07 Euro aus! Wirklich alles paletti …?
Ich kann bei solcherart Planerfüllung durch die Leitung der Oper bei bestem Willen nicht erkennen, dass sie, in Wahrnehmung ihrer Verantwortung, eine spürbar große Kraftanstrengung zur Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage unternommen hätte. Hat sie sich dazu aber nicht immer wieder einmal bekannt, und sollte diese Herangehensweise nicht eigentlich auch selbstverständlich sein? Wo steht, dass man ein geplantes negatives Jahresergebnis in genannter Höhe – bei einem Gesamtetat von rund 40 Mill. Euro –  nicht entschieden deutlicher unterbieten darf, als mit sagenhaften 926 Euro und 93 Cent? Diese Punktlandung stimmt mich eher verdrießlich. Findet in diesem Ergebnis eine ernsthafte Sparanstrengung ihren adäquaten Ausdruck? Ich meine: die sich dahinter verbergende Haltung – schwadronierend optimistisch einher kommend, aber eigentlich genährt aus einem Gefühl der Unangreifbarkeit – unterschätzt den Ernst der Situation – sprich: die Haushaltlage dieser Stadt – welche den Verantwortlichen der Oper tatsächlich ja nicht unbekannt sein kann, fatal, und wird der aktuellen Situation außerdem nicht gerecht! Mir fehlt der dokumentierte Wille der Verantwortlichen, den eingangs skizzierten Trend immer höherer Zuwendungen an ihr Haus, wenigstens zu minimieren. Wo bleibt hier die Kreativität, der Erfindungsreichtum und die Unerbittlichkeit in der Umsetzung einmal gefundener und als richtig erkannter Lösungsansätze, welche in den künstlerischen Produktionen ja zum Tagesgeschäft gehören? Warum will die Leitung der Oper offensichtlich nicht erkennen, dass sie, denkt sie in der wirtschaftlichen Führung ihres/unseres Hauses nicht konsequent um, letztlich den Fortbestand ihrer eigenen Arbeit gefährdet, nachdem vorher wahrscheinlich die gesamte Kulturlandschaft unserer Stadt Schaden genommen hat? Dieses Szenario zu verunmöglichen, ist unsere Pflicht.

Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, besteht manchmal einfach nur darin,  Zeichen zu setzten. Ich halte es für geboten, gegen den Punkt 3 dieser Vorlage zu stimmen.