Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Rednerin: Dr. Anke Kästner, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Damen und Herren Dezernenten,
Kollegen und Kolleginnen,
liebe Gäste,

der Wunsch der SPD-Fraktion nach veränderten Öffnungs- und erweiterten Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen ergibt sich aus den Anforderungen der Arbeitswelt, denen Erziehungsberechtigte heutzutage entsprechen müssen. Viele Eltern arbeiten im Schichtdienst oder müssen ihre Arbeitszeit flexibel den Erfordernissen des Arbeitgebers anpassen. Hier sind u.a. das Personal in Krankenhäusern und im ambulanten Pflegedienst, im Handel und in der Wissenschaft genannt.

Die per Gesetz festgeschriebene Regelöffnungszeit der Einrichtungen umfasst den möglichen Betreuungszeitraum von 6.00 Uhr früh bis 19.00 Uhr am Abend. Auf unsere Nachfrage im JHA, in wie vielen Kindereintageseinrichtungen denn tatsächlich Öffnungszeiten bis 19.00 Uhr angeboten werden, erfuhren wir, dass dies nur bei einer (Bremer Straße) von 176 der Fall ist. Das kann unmöglich ausreichend sein, besonders auch dann nicht, wenn wir an die prognostizierte demografische Entwicklung für Deutschland denken.Wenn man sich den jüngst erschienenen Familienatlas 2005 oder aber auch die von der Bertelsmann Stiftung herausgegebene Broschüre „Demografie konkret – Handlungsansätze für die Kommunale Praxis“ ansieht, wird sehr schnell deutlich, dass bereits jetzt viele Kommunen erkannt haben, dass beim Konkurrenzkampf um die Ansiedlung junger Familien neue Wege gegangen werden müssen.
So wird deutlich, dass bei den im Familienatlas beispielhaft aufgeführten „Lokalen-Bündnis für Familie“ – Projekten der größte Teil bei den Maßnahmen zur Erreichung einer Familien freundlicheren Kommune auf eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten setzt.
So hat sich z.B. in Jena ein Familienservice gegründet, der über Kindereinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten, über Betreuung außerhalb der Kita-Öffnungszeiten, Notfallbetreuung, Leihomas und einiges mehr versucht, das gesamte Spektrum an flexiblen Kinderbetreuungszeiten abzudecken.

Was soll nun die Aufgabe der Stadt dabei sein und wie soll das ganze finanziert werden? Es soll auf keinen Fall die Aufgabe der Stadt sein, das allein zu finanzieren. Vielmehr soll es ihre Aufgabe sein, zu koordinieren, Partner für solche Projekte zusammen zu bringen und Überzeugungsarbeit dahingehend zu leisten, dass eine möglichst komplexe und flexible Kinderbetreuung zum Wohle aller beteiligten ist. Hierzu sollte man sicherlich das vor Ort bestehende „Lokale Bündnis für Familie“ die „Familienstadt Leipzig“ stärker nutzen als bisher. Die Finanzierung kann sicherlich sehr unterschiedlich aussehen.
Im Falle des Jenaer Familienservices sind meines Wissens sowohl Kommune, Land als auch Firmen vor Ort (u.a. Jenoptik AG) beteiligt.
In diesem Zusammenhang würde ich ihnen gern noch kurz das Hamburger Projekt „Company Kids: Back-up-Kinderbetreuung für alle Fälle“ vorstellen. Hierbei handelt es sich um ein innovatives Kinderbetreuungsarrangement, welches das Angebot für Mitarbeiterinnen der Unternehmen im Bereich der Work-Life-Balance optimiert. Die Back-up-Einrichtung wird von Familien in solchen Situationen genutzt, in denen die organisierte regelmäßige Betreuung ausfällt.
Diese (Not-) Situationen entstehen beispielsweise weil

  • Eltern unerwartet berufliche Termine wahrnehmen müssen (Mehrarbeit, Samstagsarbeit oder unvorhergesehene Dienstreisen, Kundentermine)
  • Eltern wegen stark wechselnder Arbeitszeiten Kinderbetreuungszeiten benötigen
  • Eltern vom Telearbeitsplatz sporadisch ins Büro kommen müssen u.s.w.

Die back-up-Einrichtung wird durch die vertraglich beteiligten Kooperationsunternehmen finanziert. Träger des ganzen ist die pme Familienservice GmbH. Der Phantasie sind hierbei sicherlich keine Grenzen gesetzt.

Meine Damen und Herren,
mit diesem Modellprojekt wollen wir einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Leipzig leisten, besonders mit Blick in die Zukunft. Eltern brauchen im Job einen freien Kopf, um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden.
Und jeder der Kinder hat, weiß, wie belastend Sorgen um nicht gut betreute Kinder sein können und welche Kräfte das binden kann.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag in der vorliegenden aktualisierten Form. Vielen Dank!

Redner: Christian Schulze, Vorsitzender des Fachausschusses Finanzen

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,     
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

mit dieser Vorlage wird ein weiterer Schritt hin zu einem tragfähigen, wirtschaftlich stabilen Konzept für das Sparkassenwesen in der gesamten westsächsischen Region beschlossen.
Dieser heutige Ratsbeschluss wird dann Grundlage für die weitere Behandlung in der Zweckverbandsversammlung und dem Verwaltungsrat unserer Sparkasse Leipzig sein.
Als Mitglied des Verwaltungsrates kann ich hier zu Protokoll geben, dass diese Vorschläge einen langen arbeitsintensiven Vorlauf haben. Der Leiter der Innenrevision der Leipziger Sparkasse, Herr Engelmohr, und weitere Fachleute haben alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, sämtliche Risiken, die mit so einer Fusion einhergehen könnten, auszuräumen
Der Kreistag Delitzsch-Eilenburg hat der geplanten Fusion zum 1. Juli diesen Jahres nach intensiver Diskussion bereits seine Zustimmung erteilt. Ich gehe davon aus, dass auch unsere Zweckverbandspartner, der Kreistag des Leipziger Landkreises, sowie der Kreistag von Torgau-Oschatz die gleich lautende Vorlage positiv abstimmen.
Auch der Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV) hat inzwischen seine Zustimmung schriftlich erklärt.

Warum haben wir heute über eine weitere Fusion zu beraten?
Die Sparkassen müssen sich einem immer härteren Wettbewerb im Bankenwesen stellen. Dabei ist es notwendig, dass wir eine starke Sparkasse in der gesamten westsächsischen Region haben, die auch weiterhin ihrem öffentlichen Auftrag gerecht werden kann. So ist es unser erklärtes Ziel, künftig auch die Sparkassen im Muldental und in Döbeln mit ins Boot zu holen. Auch eine Zusammenlegung mit der Stadt- und Kreissparkasse Halle-Saalkreis ist wünschenswert, eigentlich sogar notwendig.
Die Kunden unserer Sparkasse müssen sich keinerlei Sorgen machen. Wie zu Beginn beschrieben, sind die Bücher gründlich geprüft und wir können davon ausgehen, zum Fusionszeitpunkt mit einer fusionsfähigen Sparkasse zusammenzugehen. Nur dadurch werden wir  mittelfristig gute Erträge – genau wie bisher – erwirtschaften können.
Auch die Beschäftigten der Sparkasse müssen sich nicht sorgen. Durch die Zusammenlegung wird es keinen personellen Abbau geben. Die jetzige Anzahl von 64 Auflösungsverträgen im Bereich Delitzsch-Eilenburg war unabhängig von der Fusion wirtschaftlich notwendig.

Ich kann Sie daher nur auffordern, der Vorlage zuzustimmen.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

dem Stadtrat liegt ein Aufstellungs-, sowie ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan der Neubebauung der Cleudner Straße zur Beschlussfassung vor. Es ist also bis zum Satzungsbeschluß, der erst die vorgesehene Bebauung ermöglicht, noch zu prüfen, ob das Vorhaben so beschlossen und umgesetzt werden kann. Soviel zu den Formalitäten, die von einigen unsachlich dargestellt werden und zielführende Diskussionen nicht gerade fördern.

Im Vorfeld hat es erheblichen Diskussionsbedarf gegeben, auch in unserer Fraktion.
Die LWB hat mit dem vorliegenden B-Planentwurf, die Bewohner der Siedlung, die jahrelang auf eine Fortsetzung der Sanierung gehofft hatten, sehr enttäuscht und betroffen gemacht. Enthält der Entwurf doch auch den Abriss von drei Wohngebäuden. Viele haben damit ihre Hoffnung auf die Instandsetzung der Siedlung in weite Ferne gerückt gesehen.
Die negative Stimmung, die dadurch entstanden ist, hat den Vermieter LWB unglaubwürdig gemacht und es wurde sehr viel Vertrauen verspielt.
Erst auf Drängen mehrer Stadträte hat die LWB in einer öffentlichen Veranstaltung ihre Pläne begründet. Allerdings konnten trotz sachlicher Argumentationen nicht alle Zweifel an der vorgesehenen Planung ausgeräumt werden. 
Wir können, so wünschenswert eine kostengünstige Sanierung mit erschwinglichen Mieten auch für uns wäre, von der LWB keine Maßnahmen fordern, die wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Wer das den Bewohnern als eine realistische Möglichkeit suggeriert, ist nicht ehrlich. Es stehen nachweislich keine Fördermittel für den Wohnungsbau zur Verfügung und damit auch keine Möglichkeiten die maroden Gebäude zu  bezahlbaren Mieten zu sanieren. Bereits die Sanierung des ersten Bauabschnitts hat der LWB erhebliche Verluste eingebracht.
Es bleibt also vorläufig nur die Alternative, die Gebäude verfallen zu lassen oder in einem Teilbereich zu versuchen, eine Neubebauung zu realisieren. Da es sich bei der beplanten Fläche um einen abgeschlossenen Bereich zwischen Cleudner- und Balderstraße am Rand der Siedlung handelt – die übrige Siedlung als geschlossenes Ensemble aber erhalten bleibt – könnten wir uns die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts bei entsprechenden Voraussetzungen,
wie genügend Interessenten für die Eigenheime, vorstellen.

Wir werden der Vorlage zustimmen.

Redner: Prof. Thomas Fabian, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn Stadträte,
werte Gäste,

auch die neue Satzung sieht die Bildung von Einzelschulbezirken für alle Grundschulen vor. Lediglich an einer Stelle werden Teile von vier Schulbezirken einem gemeinsamen Schulbezirk zugeordnet, damit die betreffenden Schulbezirksgrenzen nicht ständig aufgrund von Schwankungen des Bedarfs geändert werden müssen.

Gelegentlich werden Stimmen laut, die den Sinn von Einzelschulbezirken in Frage stellen. Es gibt auch Leute, die sie gern abschaffen würden. In Leipzig besteht jedoch über die parteipolitischen Grenzen hinweg weitgehende Übereinstimmung darüber, dass Einzelschulbezirke für Grundschulen beibehalten werden sollen. Eine Aufhebung der Einzelschulbezirke und die sich daraus ergebende Freiheit der Schulwahl hätte weitreichende Folgen: Nicht eine bedarfsorientierte rationale Schulpolitik würde die Zukunft der einzelnen Grundschulen bestimmen, sondern eine vom Elternwillen abhängige Nachfrage.

Die Festlegung der Einzelschulbezirke ist nicht allein durch Sachzwänge der Kommune bestimmt, und die Vermeidung weiterer Grundschulschließungen reicht als Begründung nicht aus – nein, sie hat vor allem eine hohe bildungspolitische Bedeutung.

Die Grundschule – damals Volksschule genannt – wurde 1919 erstmals durch die Weimarer Verfassung und 1920 durch das Reichsgrundschulgesetz eingeführt und löste damit die Vorklassen, Vorschulen und Progymnasien ab, in denen vorwiegend die oberen Schichten ihre Kinder auf das Gymnasium vorbereiten ließen. Erst von da an gab es also eine gemeinsame Schule für alle, eine Gesamtschule gewissermaßen für die ersten vier Schuljahre.

Hätte man damals nicht auf die Festlegung von Schulbezirken bestanden, wäre die Absicht des Gesetzgebers, nämlich eine wirkliche „Volks“-Schule einzuführen, leicht unterlaufen worden, indem bestimmte Eltern bestimmte Schulen bevorzugt gewählt hätten.

Es gab und gibt natürlich eine gewisse Segregation durch die Festlegung auf Wohnbezirke, die sich ja oft sozial unterscheiden. Aber obwohl auch in Leipzig zu beobachten ist, dass sich in einigen Ortsteilen soziale Problemlagen häufen, bleibt das Festhalten an den Einzelschulbezirken immer noch eine entscheidende Voraussetzung für eine einigermaßen gerechte Verteilung von Bildungschancen. Wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, so werden Grundschulen in Leipzig von Kindern aus verschiedenen sozialen Milieus besucht. Es ist nicht so, dass Kinder mit Bussen zum Schulbesuch durch die Stadt in andere Ortsteile gefahren werden müssten, um soziale Benachteiligungen auszugleichen.

Es geht also nicht darum, ob, sondern wie die Einzelschulbezirke festgelegt werden sollen. Dies ist keine einfache Aufgabe. Einzelschulbezirke können nicht wie Bienenwaben geschnitten werden. Sie haben also zwangsläufig unterschiedliche Größen und Formen. Die Schulen liegen nicht immer in der Mitte der Einzelschulbezirke, manche Kinder können nicht die nächstgelegene Schule besuchen.

Neben der Erfüllung der Vorgaben hinsichtlich der Mindestschülerzahlen sind bei der Abgrenzung der Schulbezirke vor allem die Sicherheit und die Zumutbarkeit der Schulwege zu beachten. Ich glaube, dass sich das Schulverwaltungsamt sehr darum bemüht hat.

Im Fall der Grenzziehung zwischen den Schulbezirken für die Franz-Mehring-Schule und die 31. Schule war dies allerdings in der ursprünglichen Fassung der Vorlage nicht in ausreichendem Maße geschehen. Das Schulverwaltungsamt hat dann aber nach eingehenden Diskussionen im Fachausschuss und Erörterungen im Stadtbezirksbeirat zweimal entsprechende Korrekturen vorgenommen, so dass die Kinder aus der Kommandant-Prendel-Allee und dem Sonnenwinkel wie bisher die Franz-Mehring-Schule besuchen können.

In der heute zur Abstimmung stehenden Satzung wurden aufgrund veränderter Schülerzahlen neun Einzelschulbezirke geändert. Dabei war nicht zu vermeiden, dass die Schulwege für Kinder aus einigen Straßenzügen verlängert wurden. Ein etwas längerer Schulweg ist nicht unbedingt weniger sicher. Dennoch sollten weitere Anstrengungen für die Schulwegesicherheit unternommen werden, beispielsweise durch den vermehrten Einsatz von Schülerlotsen.

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage in der Fassung vom 14. April 2005 zustimmen.

Redner: Peter Geiling, schulpolitischer Sprecher

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträtinnen und Stadträte, 
verehrte Gäste,

Der Geburtenknick der 90iger Jahre hat jetzt die Mittelschulen und Gymnasien erreicht. Gegenüber 2004 sind die Schülerzahlen nochmals gesunken.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist eine Mittelschule mindestens zweizügig und ein Gymnasium mindestens dreizügig zu betreiben. Um die notwendigen Inhalte und die Bildungsvielfalt zu vermitteln, sind langfristig auch zweizügige Mittelschulen und dreizügige Gymnasien erforderlich.
Diese Ausgangssituation wurde ausführlich in den zuständigen Gremien des Stadtrates unter Einbeziehung der Schulvertretungen diskutiert.
Auf Grund der neuen Bildungsempfehlung für Gymnasien besteht zur Zeit kein Handlungsbedarf in diesem Bereich. Die Standorte der Mittelschulen sind dadurch aber besonders gefährdet. In einigen Stadt- bzw. Ortsteilen ist über längere Zeiträume nur eine geringere Schülerzahl von maximal einer Klasse zu erwarten. Hier musste das vorhandene Schulnetz neu bewertet werden.
Wichtig ist dabei, dass für die Eltern Planungssicherheit vorhanden ist, wo sie Ihre Kinder anmelden können.

Heute  liegen vier Vorlagen  aus dem Bereich der Mittelschulen zur Entscheidung vor. Vorab möchte ich für die SPD-Fraktion sagen, dass wir die Vorlagen lange und ausführlich diskutiert haben. Die Entscheidungen der Gremien, wie Stadtbezirksbeirat und Schulkonferenzen sowie die vielen Zuschriften der betroffenen Eltern wurden mit in die Diskussion einbezogen.

Seit 1999 wurde, auch von den Mitgliedern der SPD-Fraktion, für den Erhalt der Lene-Voigt-Schule in Meusdorf gekämpft. Leider sind die Schülerzahlen bis 2015 so gering, dass langfristig nur Schüler für maximal eine Klasse vorhanden sind. Viele Klassenräume bleiben leer. Eine Schlußschließung ist aus Sicht der SPD-Fraktion unvermeidbar. Wir fordern die Verwaltung auf, nach der Aufhebung der Schule, für eine sinnvolle Nutzung des großzügig gestalteten Freigeländes  und der Turnhalle zu sorgen.

In Grünau ist der Rückgang der Schülerzahlen so dramatisch, dass die 83. Schule heute aufgehoben werden muss.

Für Connewitz wird die Verschmelzung der 54. Schule und der Herder-Schule vorgeschlagen. Beide Schulkonferenzen haben diesen Vorschlag konstruktiv begleitet und betreffs Schulnamen einen Empfehlung unterbreitet, die in die Vorlage eingearbeitet wurde. Es war ein schwieriger Weg, beide Mittelschulen zusammenzuführen. Aus unserer Sicht die einzig mögliche Entscheidung, um den Standort einer Mittelschule zu erhalten.

In Paunsdorf ist auch die Verschmelzung zweier Mittelschulen, der Heinrich-Heine-Schule und der Thomas-Müntzer-Schule, vorgesehen. Dieser Vorschlag ist langfristig für den Standort Paunsdorf sinnvoll. Dabei muss natürlich eine Schule formell aufgehoben werden. Hierzu gibt es unterschiedliche Ansichten. Die Begründung für die Wahl der Thomas-Müntzer-Schule in der Vorlage und bei der Stadtbezirksbeiratssitzung war in einigen Punkten nicht nachvollziehbar. Deshalb kam es dort zu ablehnenden Voten. Da die guten Angebote der Arbeitsgemeinschaften der Heinrich-Heine-Schule nach der Verschmelzung weitergeführt werden, wird dieser Vorschlag von der SPD-Fraktion mitgetragen.

Die letzte Vorlage beinhaltet die Aufhebung der Helmholtz-Grundschule. Die im gleichen Gebäude untergebrachte Mittelschule wird zur Schule mit Ganztagsangeboten ausgebaut, was für den Stadtteil sehr wichtig ist und von der SPD-Fraktion unterstützt wird. Dafür benötigt die Mittelschule aber langfristig die Räume des gesamten Schulgebäudes.
Zu dieser Vorlage hat die SPD-Fraktion einen Ergänzungsantrag gestellt. Die verbleibenden Klassen sollen 2006 in die Erich-Zeigner-Schule wechseln. Diese Schule, insbesondere der Schulhof, ist in einem optisch und baulich schlechten Zustand, so dass wir beantragen, bis zur Aufnahme der neuen Schüler rechtzeitig mit der Sanierung zu beginnen, damit die Schule in einen bedarfsgerechten Zustand gesetzt wird. Weiterhin wird die Verwaltung aufgefordert, die Schulwegsicherheit in Höhe der Walter-Heinze-Straße / Karl-Heine-Straße (ich bitte um Korrektur gegenüber dem vorliegenden EA) für die Schüler zu gewährleisten. Wie das gehandhabt wird, soll die Verwaltung entscheiden. Da bei den knappen Mitteln der Bau einer Ampelanlage nicht zu finanzieren ist, wäre zum Beispiel der Einsatz von Schülerlotsen denkbar.

Die SPD-Fraktion wird diesen fünf Vorlagen unter Einbeziehung des Ergänzungsantrages zu stimmen.

Redner: Claus Müller, umweltpolitischen Sprecher

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

jedem dürfte bekannt sein, dass es durch die verschiedensten Umwelteinflüsse zu globalen Veränderungen gekommen ist. Erwähnen möchte ich stellvertretend die Erhöhung der CO2-Emission, das Aufheizen der Atmosphäre, Staub, FCKW, Lärmbelästigung. Hier müssen Maßnahmen greifen, die eine Verminderung oder zumindest Stagnation zur Folge haben.

Globale Umwelt-Ziele und Programme haben diesbezüglich einen hohen Stellenwert, denn nur so sind Probleme weltweit lösbar.  Erinnert sei an das Kyoto-Abkommen.  Dazu beitragen kann aber auch ein speziell auf die Stadt Leipzig zugeschnittenes Klimaschutzprogramm. Darüber wurde schon mehrere Jahre gesprochen und diskutiert, aber bisher erfolgte keine Umsetzung. Aus Sicht der SPD-Fraktion besteht die unbedingte Notwendigkeit dies schnell in Angriff zu nehmen. Es muss ein Programm beschlossen werden, mit Klimaschutzzielen, die jährlich abrechenbar sind. Werden die vorgegebenen Werte nicht erreicht, müssen Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen werden.

Natürlich haben wir über die Vorlage diskutiert, wie detailliert sie sein muss und sind zu dem Schluss gekommen, dass sie nur den Rahmen vorgeben kann. Das Klimaschutzprogramm kann nur wie eine Klammer wirken, die durch Einzelvorlagen ergänzt und untersetzt werden muss. Ein wichtiger Ansatz ist der sicherlich unvollständige Maßnahmenkatalog. Wobei schwerpunktmäßig zu erkennen ist, dass Effekte in der Bauplanung, der Energieversorgung und beim Verkehr den größten Stellenwert besitzen.

Es ist auch erforderlich, so wie es die Vorlage benennt, dass das Programm nicht nur auf die Stadt als Gebietskörperschaft beschränkt bleibt. Hier müssen in einem Netzwerk städtische Unternehmen (SWL; LVB)  mitwirken und wissenschaftliche Einrichtungen, die auf diesem Gebiet forschen und arbeiten, integriert werden. Natürlich ist alles unter Kostengesichtspunkten zu betrachten, aber eine Investition in den Klimaschutz ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft.
Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel

Obwohl es in Leipzig im Bundesdurchschnitt viele Kita-Plätze gibt, ist es in vielen Stadtteilen schwierig, einen Platz zu finden.
Besonders Krippenplätze sind knapp.
Zur Zeit ist es so, dass Eltern in die Einrichtung gehen und sich dort anmelden. Die Leiterin führt zu diesem Anlass durch das Haus und erläutert das Konzept. Bei meinen Anmeldungen dauerten die Gespräche mindestens eine Stunde.
In manchen Einrichtungen wird dann ein Anmeldebogen ausgefüllt.
Wenn man Glück hat, bekommt man eine Kopie. In anderen Einrichtungen wird man in ein bedeutungsschweres Buch eingetragen, meistens mit Bleistift. In der Regel melden die Eltern ihre Kinder in  mehreren Einrichtungen an. Mein Sohn ist auch schon in einigen Kitas registriert.
Nun müssen sich die Eltern in gewissen Abständen in den Einrichtungen melden. Manchmal führen die Leiterinnen eine Strichliste.
Um die Chancen auf einen Krippenplatz zu erhöhen, hilft es gelegentlich, wenn man der Leiterin nicht widerspricht, wenn sie die pädagogische Notwendigkeit von 45-Stunden-Verträgen erläutert.
Durch die Mehrfachanmeldungen kann der tatsächliche Bedarf nicht ermittelt werden.
Viele Eltern, die dann einen Platz gefunden haben, ziehen ihre Voranmeldungen in den anderen Einrichtungen nicht zurück.
Dadurch entstehen Verzögerungen in der Vergabe von Plätzen, die Leiterinnen investieren Zeit, um die Eltern zu kontaktieren und es entstehen Portokosten.

Durch einen zentralen Vermittlungsservice haben alle Seiten Vorteile:

  1. Die Stadt Leipzig kennt den tatsächlichen Bedarf und kann darauf reagieren.
  2. Den Eltern, die dringend einen Platz suchen, können in Einrichtungen vermittelt werden und somit wird der berufliche Wiedereinstieg besser planbar.  Außerdem würden die Wartelisten besonders gefragter Kitas transparenter.
  3. Die Kita- Leiterinnen müssen nicht mehr so viele Einzelgespräche führen. Ein Tag der offenen Tür würde sich lohnen. Damit bliebe mehr Zeit für die Umsetzung des neuen Bildungsauftrages.

Wichtig ist uns bei diesem Antrag:
Wir wollen keine Zuweisung, die Eltern haben weiterhin die freie Wahl der Einrichtung.
Wir wollen keine Einführung von Zugangskriterien.
Wir bitten um Zustimmung zum vorliegenden Prüfauftrag.