Beschlussvorschlag:

Für eine zukunftsorientierte und moderne Gestaltung unserer städtischen Schulen beantragen wir die zusätzliche Einstellung folgender Maßnahmen in den Haushalt 2019 und 2020:

· 1 VzÄ IT-Gestalter/Planer im Medienpädagogischen Zentrum (MPZ) ab 01-08-2019

· 5 VzÄ IT-Koordinatoren/Medienassistenten ab 01-08-2019

· 5 VzÄ IT-Koordinatoren/Medienassistenten ab 01-08-2020

· Einführung eines Medienbudgets pro Schule in Höhe von 10 Euro pro Schüler/Jahr ab 2019

· Für den Breitbandausbau, den Ausbau der LAN-Netzwerkinfrastruktur und für belastbare W-LAN-Zugänge werden 2019 – 150.000 Euro und in 2020 – 300.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Digitalisierung stellt unsere Gesellschaft in der Zukunft vor große Herausforderungen. Dennoch mangelt es in unseren Schulen an der nötigen technischen Ausstattung, um entsprechendes Equipment in den Unterricht mit einzubeziehen.

Die Auseinandersetzungen, ob die Kommune oder der Freistaat für die Finanzierung der Bereitstellung verantwortlich sind, lösen das Problem nicht. Daher soll bis zur Veröffentlichung des Haushaltsplanentwurfs für 2019/20 gemeinsam mit dem Freistaat über die Finanzierung der Projekte verhandelt werden.

Die sächsische Landesregierung beschreibt in den Lehrplänen, welche Kenntnisse die Schüler im Umgang mit Medien entwickeln sollen. Hierbei fehlen Empfehlungen für die Schulträger zur Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien.

Durch den wachsenden Ausstattungsgrad der Schulen mit IT-Technik sind weder das MPZ (Medienpädagogische Zentrum) noch die Pitkos (Pädagogische IT-Koordinatoren) in der Lage, die komplexen Systeme zu warten und den technischen Support durchzuführen. Das entspricht auch nicht ihren Aufgabenstellungen. Analog der Datenverarbeitungs- Koordinatoren der Ämter der Stadt Leipzig sollten IT-Koordinatoren/ Mediengestalter je nach Schulart mehrere Schulen betreuen. Das MPZ könnte die Dienst- und Fachaufsicht übernehmen.

Für uns steht allerdings fest, dass die beste technische Ausstattung nichts nützt, wenn sie nicht professionell gepflegt wird. Allzu oft bleibt die Betreuung der IT-Systeme an Schulen an den jeweiligen Informatiklehrern hängen, wofür diese jedoch meist keine Entlastung im Schulalltag erhalten. Kommune und Freistaat sollten daher die Möglichkeiten ausloten, mit der auch dieses Problem behoben werden kann.

In Leipzig verfügen nur wenige Schulen über einen leistungsfähigen Breitbandanschluss und über eine vollständige Dateninfrastruktur aufbauend auf W-LAN-Netzen. Um digitale Medien nutzen zu können, ist das eine unabdingbare Voraussetzung. Bei der rasanten Entwicklung in diesem Bereich und dem Rückstand bei der Ausstattung kann nicht gewartet werden, bis die Schulen grundlegend saniert wird. Die Anforderungen an die Anschlüsse sind im Musterraumprogramm für Schulen festgehalten worden.

Im Rahmen des Medienentwicklungsplanes und des Schulkonzeptes befasst sich jede Schule mit ihrem Konzept zur digitalen Medienausstattung. Innerhalb des Schulbudgets wird ein Medienbudget ausgereicht. Damit können die Schulen selbst entscheiden, ob sie Tablets mit digitalen Atlanten, Wörterbüchern, Taschenrechnern,… anschaffen wollen oder eher Laptops oder interaktive Tafeln benötigen. Das Budget für Medien und alle ergänzende Technik und Ausstattung muss ansparbar sein.

Beschlussvorschlag:

Für die Fortsetzung des Migranten-Gründerprojektes im Unternehmensgründerbüro werden für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 18.000 Euro im Haushalt zur Verfügung gestellt.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Das Gründerprojekt für Migranten arbeitet in Bezug auf das Verhältnis von Teilnehmenden an den Coachings und den daraus resultierenden tatsächlichen Unternehmensgründen sehr erfolgreich, sodass eine Fortführung des Projekt wünschenswert ist. Das Gründerprojekt für Migranten ist darüber hinaus ein gutes Beispiel für erfolgreiche Integrationsarbeit.

Antrag einzelner Stadträte:

SR J. Heller
SR M. Hollick
SR K. Krefft
SR Ch. Schulze

Beschlussvorschlag:

Die Gesellschafterin Stadt Leipzig stellt für den Aufbau einer strategischen Investitionsreserve 3,5 Mio. € jährlich zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Klinikums „Sankt Georg“ gGmbH ein. Mit der Zahlung von jährlichen Investitionszuschüssen werden die bislang eigenfinanzierten Abschreibungen der Klinikum „Sankt Georg“ gGmbH in Höhe von mind. 3,5 Mio. € p.a. refinanziert.

Begründung:
Die Investitions- und Instandhaltungsaufgaben der Klinikum „St. Georg“ gGmbH werden seit Jahren entgegen der tatsächlichen baulichen Notwendigkeiten zurückgefahren. Die Personalkosten werden zulasten der Investitionsquote finanziert. Das Klinikum riskiert seine Attraktivität für die Patienten. Als Haus im Pavillonbaustil ist es zunehmend weniger wettbewerbsfähig aufgestellt, auch die Standards zur Sicherung der Patientenzufriedenheit sind immer schwieriger einzuhalten. Eine stagnierende Leistung im Vergleich zu den Mitbewerber*innen ist die Folge.
Die Fördermittelquote des Freistaates ist in den letzten Jahren kontinuierlich gefallen. Daher müssen aus Eigenmitteln des Klinikums und damit sachfremd aus Kassenleistungen alle verfügbaren Mittel eingesetzt werden. Das Klinikum weist daher seit Jahren einen negativen Liquiditätsbestand aus. Aus diesen Gründen ist ein Investitionszuschuss dringend notwendig. Die Stadt Leipzig braucht ein starkes städtisches Klinikum.

Beschlussvorschlag:

Für das Haushaltsjahr 2019 werden 500.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2020 1 Million Euro zur Förderung des Fussverkehrs zusätzlich eingestellt. Die Mittel werden zur Umsetzung des Gehwegsanierungsprogramms eingesetzt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom Juli 2015 zum Antrag „Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr“ wurde die Stadtverwaltung beauftragt, ein Gehwegsanierungsprogramm zu erarbeiten. Der seit Anfang dieses Jahres im Amt befindliche Fußverkehrsbeauftragte der Stadt Leipzig hat in einer Informationsvorlage zur RV 22.08.2018 zum Stand der Umsetzung informiert und eine priorisierte Maßnahmenliste vorgelegt. Mit den zusätzlichen Mitteln können somit weitere Maßnahmen aus dieser Liste umgesetzt werden (z.B. Karl-Heine-Straße beidseitig von König-Albert-Brücke bis Zschochersche Straße, Knautnaundorfer Straße beidseitig von Wendelin-Hipler-Weg bis Weigandtweg, Dr.-Hermann-Duncker-Straße beidseitig von Plautstraße bis Saalfelder Straße, Verbindungsweg zwischen Dresdner Straße bis Geyerstraße/Kippenbergstraße, Zweinaundorfer Straße stadtauswärts rechtsseitig von Obernaundorfer Straße bis Kantor-Schmidt-Weg).

Beschlussvorschlag:

  1. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 werden jeweils 500.000 Euro zusätzlich für Maßnahmen, die Unfallschwerpunkte entschärfen, eingestellt.
  2. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 werden jeweils 100.000 Euro zusätzlich für den Bau von Querungshilfen eingestellt.
  3. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 werden jeweils 50.000 Euro zusätzlich für Maßnahmen im Bereich Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Horten eingestellt.
    Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

zu 1. Neun Verkehrstote, 425 Schwerverletzte und 2061 Personen mit leichten Verletzungen sind in der Meldestatistik für Verkehrsunfälle in Leipzig für das vergangene Jahr zu verzeichnen. Insbesondere die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger (2017: 368 Unfälle, 2 Tote, 100 Schwerverletzte, 203 Leichtverletzte) und Radfahrende (2017: 1171 Unfälle, 2 Todesopfer, 155 Schwerverletzte, 744 Leichtverletzte) sind dabei betroffen. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei wurden alle Unfälle kategorisiert, Ursachen verglichen und bei Häufungen Unfallschwerpunkte benannt. Sieben Streckenabschnitte haben die Verkehrsplaner für zeitnahe Veränderungen in den Fokus gerückt. Dazu zählen unter anderem die Einmündung Cottaweg zur Jahnallee sowie die Kreuzungen Marschner-/Käthe-Kollwitz-Straße und Bernhard-Göring-/Richard-Lehmann-Straße. Bei anderen bekannten Problemfällen, wie etwa an der Ostseite des Hauptbahnhofes, sind sinnvolle Verbesserungen aufwendig, wird eine Lösung länger dauern.
Um die Arbeit der Verkehrsunfallkommission weiter zu stärken, sollen zusätzliche Mittel in den Doppelhaushalt eingestellt werden. Diese können sowohl für bauliche Maßnahmen, Verkehrsschilder, Markierungen etc. verwendet werden, je nachdem, wie die Verkehrssicherheit am Unfallschwerpunkt am besten entschärft werden kann.

zu 2. Querungshilfen tragen an vielen Stellen entscheidend dazu bei, dass die Straße sicherer, komfortabler und schneller überquert werden kann, insbesondere durch Familien mit Kindern und älteren Menschen. Nach unseren Informationen können derzeit jährlich 5-6 Einzelmaßnahmen im Bereich Querungshilfen realisiert werden, da die durchschnittlichen Baukosten ca. 40-50 T€ pro Querungshilfe betragen. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen weitere Maßnahmen realisiert werden. Im Entwurf des Doppelhaushaltes sind für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 220.000 Euro bisher planmäßig eingestellt.

zu 3. Die Initiative des Ökolöwen Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Horten nimmt erfreulicherweise weiter Fahrt auf. Im letzten Jahr konnten 23 neue Tempo-30-Strecken realisiert werden, mit Stand August 2018 stehen nunmehr vor über 60 Einrichtungen Tempo-30-Schilder. Auf Antrag von SPD- und Grünen-Fraktion hatte der Stadtrat 2014 beschlossen, Tempo 30 vor allen Leipziger Schulen, Horten und Kitas zu realisieren. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind pro Jahr für die Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für einen sicheren Schulweg, wie Tempo 30 vor Schulen und Kitas, insgesamt jeweils 35.000 Euro eingestellt. Mit den beantragten zusätzlichen Mitteln sollen weitere Maßnahmen realisiert werden.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig stellt jeweils für 2019 und 2020 zusätzlich 100.000 Euro für 100 neue Sitzbänke, beziehungsweise Sitzgelegenheiten, und die Sanierung von Bänken im öffentlichen Stadtraum in den Haushalt ein.
Die Stadt Leipzig bemüht sich um die Gewinnung von Sponsoren für Bänke. Dies kann zum Beispiel durch eine engere Zusammenarbeit mit dem Patenschaftsprogramm „Eine Bank für Leipzig“ der „Stiftung Bürger für Leipzig“ realisiert werden.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Stadt Leipzig wächst, nicht nur an jungen Familien, sondern auch der Anteil an älteren Personen nimmt zu. Von diesen Bevölkerungsgruppen kommt immer wieder die Forderung, beziehungsweise die Bitte, mehr Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Nach Recherche kosten die meisten Parkbänke zwischen 1.000 bis 2.000 Euro. Die 100.000 Euro sollen für Anschaffung, Aufbau und Instandhaltung von 100 neuen, hochwertigen Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, mit langer Nutzungsdauer und der Sanierung von bestehenden Sitzgelegenheiten eingesetzt werden.
Die „Stiftung Bürger für Leipzig“ hat ein Patenschaftsprogramm „Eine Bank für Leipzig“. Hier zahlen die Bankpaten 250 Euro, damit kann eine Bank 10 Jahre gepflegt werden. Neue Bänke werden hierdurch aber nicht aufgestellt.

Beschlussvorschlag:

Für notwendige (Ersatz)pflanzungen von Bäumen sollen jeweils 500.000 Euro in den Haushalt 2019 und den Haushalt 2020 zusätzlich eingestellt werden.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Der Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig, der nach unserer Information noch in diesem Jahr fortgeschrieben werden soll, sieht eine verstärkte Begrünung von Straßenraum und Straßenrand vor. Dazu sollen jährlich 1000 Baumpflanzungen vorgenommen werden.
Mit Hilfe dieses Antrages soll diesem Ziel zumindest ein gutes Stück entsprochen werden. Auch angesichts der aktuellen Androhung von Fahrverboten zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes sollen Baumpflanzungen verstärkt vorgenommen werden.